Schriftliche Frage 90 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern passen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau der Rodenkirche…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 90 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern passen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau der Rodenkirche…
Frage 90 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern passen nach Ansicht der Bundesregierung die bisherigen Planungen der Autobahn GmbH des Bundes für den Ersatzneubau der Rodenkirchener Brücke im Zuge des Ausbaus der A 4 im Kölner Süden zu dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Grundsatz „Erhalt vor Neubau“, und hält die Bundesregierung trotz der von der Bezirksregierung Köln vorgelegten baufachlichen Stellungnahme, nach der eine Erweiterung der bestehenden, denkmalgeschützten Rodenkirchener Brücke auf acht Fahrstreifen grundsätzlich möglich und die Bausubstanz intakt ist, an den Neubauplänen fest (bitte begründen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 23. Februar 2026:
Die bauwerksbezogene Bewertung zeigt, dass die Rodenkirchener Brücke heutigen wie zukünftigen Anforderungen an eine Autobahnquerung nicht mehr genügt. Die vorhandene Konstruktion verfügt aufgrund ihrer Materialeigenschaften und konstruktiven Details nicht über ausreichende Reserven, um eine langfristige Verstärkung oder eine achtstreifige Erweiterung dauerhaft und verlässlich zu tragen. Ein nachhaltiger und zukunftsfähiger Betrieb wäre damit nicht gewährleistet. Zu der in Bezug genommenen Unterlage der Bezirksregierung Köln wurde von der Autobahn GmbH des Bundes Stellung genommen und die Notwendigkeit eines Ersatzneubaus dargelegt. Der Denkmalschutz der bestehenden Rodenkirchener Brücke wurde im Rahmen der bisherigen Planung und im förmlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, einschließlich der Denkmalbehörde, berücksichtigt.
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