Frage von Stefan Seidler (fraktionslos) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Teil von Protokoll der 55. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Stefan Seidler (fraktionslos) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/3773)
Wird im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke Tönning an der Bundesstraße 5 auch ein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft, und, wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Hirte:
Im Rahmen der Vorplanungsphase zur Instandsetzung der Eiderbrücke Tönning an der Bundesstraße 5 wird kein bestandsnaher Ersatzneubau geprüft. Vorgelagert zur Vorplanung wurden Untersuchungen am Bestandsbauwerk sowie eine Nachrechnung der Brücke für die Brückenklasse 60/30 durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Stahlklappen der Strombrücke für diese Brückenklasse Traglastüberschreitungen aufweisen. Die Vorlandbrücken und auch die Unterbauten konnten nachgewiesen werden. Bedeutende Schäden am Haupttragwerk liegen nicht vor. Weiterhin ist die theoretische Nutzungsdauer für das Brückenbauwerk nach Ablöserichtlinie noch nicht erreicht. Zudem liegt die Eiderbrücke Tönning in einem Natura-2000-Gebiet. Ein Ersatzneubau neben der Bestandsbrücke würde erhebliche naturschutzfachliche Beeinträchtigungen auslösen, die nicht ohne Weiteres genehmigungsfähig sind. Aufgrund der notwendigen Vorlaufzeiten (erforderliche Kartierungen, Planfeststellungsverfahren etc.) könnte ein Ersatzneubau erst in 10 bis 15 Jahren realisiert werden. Die aktuellen Störfälle und die damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen lassen ein Abwarten über diesen langen Zeitraum nicht zu.
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