Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten
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Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6918
21. Wahlperiode 08.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian
Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Torben Braga,
Christian Douglas, Rainer Groß, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer, Christian
Reck und der Fraktion der AfD
Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der
Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten
Die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der zivilen Bundesbauten ist
seit 2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konzentriert
(https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0660-22.pdf). Die BImA tritt als
zentrale Bauherrin und Eigentümerin der Bundesliegenschaften auf und untersteht
der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Für die obersten
Bundesbehörden nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
(BBR) eigene Bauherrenaufgaben wahr.
Der Bund unterhält und errichtet eine wachsende Zahl von Bürogebäuden für
Bundesministerien und nachgeordnete Behörden und mietet zugleich in
erheblichem Umfang Büroflächen an. Einzelfälle haben Aufmerksamkeit erregt,
etwa die langfristige Anmietung durch das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) für laut Stand der Vertragsverhandlungen bei Bekanntwerden weitere
15 Jahre für insgesamt 107 Mio. Euro (www.berliner-zeitung.de/article/neues-g
esundheitsministerium-mauerstrasse-berlin-mitte-sanierung-verzoegert-sich-1
1764).
Das BMF hat den Ressorts im Jahr 2023 eine Flächeneinsparung von 25
Prozent für Büronutzungen und ein Flächenbudget als Höchstfläche vorgegeben.
Bei der Bedarfsermittlung wird nach den Planungsgrundlagen der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Anwesenheitsfaktor von 75 Prozent der im
Haushaltsplan aufgeführten Stellen angesetzt (www.bundesamtsozialesicherun
g.de/de/service/rundschreiben/detail/default-e1f1723bb74584b8dcc6fa969653b
82d/). Der Bundesrechnungshof hat angemahnt, dass der Bund Büroflächen
reduzieren muss (https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006530.pdf
Abschnitt 22).
Baumaßnahmen der BImA durchlaufen seit der Reform nicht mehr das
Haushaltsaufstellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller
nach Bestand, Entwicklung, Neubauten und Anmietungen der Büroflächen des
Bundes sowie nach der Umsetzung der Einsparvorgaben. Für alle Fragen bitten
die Fragesteller um Flächenangaben in m² und, soweit möglich, um alle Daten
in maschinenlesbarer Form.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über wie viel Bürofläche (Nutzungsfläche nach DIN 277) verfügen
Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden derzeit insgesamt,
aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie nach bundeseigenen und
angemieteten Flächen, und sofern keine zentrale Erhebung vorliegt, hilfsweise
getrennt nach BImA und Ressorts?
2. Wie hat sich diese Bürofläche seit 2015 entwickelt (je Jahr, aufgeteilt in
Eigentum und Anmietung, soweit Daten vorliegen, sonst ab dem
nächstverfügbaren Jahr, Datenbrüche bitte kenntlich machen)?
3. Für wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren diese Flächen in
den genannten Jahren vorgesehen, und wie hoch war jeweils die
Bürofläche je Beschäftigten (bitte tabellarisch auflisten)?
4. Welche Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben für die
Bundesregierung und nachgeordnete Behörden befinden sich derzeit im
Bau bzw. in Planung (Bürofläche bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach
Projektbezeichnung, Standort mit Ort und Bundesland, Nutzer, Bauherr
beziehungsweise durchführender Stelle und vorgesehenen Büroeinheiten
angeben)?
5. In welcher Planungs- beziehungsweise Leistungsphase und in welchem
baulichen Realisierungsstand befindet sich jedes der in Frage 4 genannten
Vorhaben, und welcher Fertigstellungstermin ist jeweils geplant (bitte
tabellarisch je Vorhaben angeben)?
6. Wie hoch sind je Vorhaben die aktuell prognostizierten Gesamtkosten
unter Angabe von Preis- und Planungsstand, und wie haben sie sich
gegenüber der ersten verbindlichen Kostenschätzung entwickelt (bitte je
Vorhaben mit Erstansatz, aktuellem Stand sowie Differenz absolut und in
Prozent angeben)?
7. Welche Bürobauvorhaben wurden seit dem 1. Januar 2021 fertiggestellt
und übergeben, mit jeweils wie vielen Büroeinheiten und welchen
Gesamtkosten bei Übergabe (bitte tabellarisch je Vorhaben angeben)?
8. Wie viel Bürofläche mieten die Bundesregierung und die nachgeordneten
Behörden an, und wie hoch sind die jährlichen Mietausgaben (bitte
aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie, soweit möglich, nach Standort und
Bundesland angeben, sofern keine zentrale Gesamterhebung vorliegt, bitte
hilfsweise getrennt nach den datenführenden Stellen, insbesondere BImA
und Ressorts angeben)?
9. Wie haben sich die angemieteten Büroflächen und die jährlichen
Mietausgaben seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
10. Welche zehn Anmietungen weisen die höchsten Jahresmieten auf (je
Anmietung: Ort, Bundesland, Nutzer, Fläche, Laufzeit, Jahresmiete; ohne
Vermietername, soweit dem Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, auf
welche Rechtsgrundlage stützt sich eine etwaige Schwärzung)?
11. Wie werden die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2023 und die
Vorgaben der BImA vom 24. April 2024 (25 Prozent Einsparung,
Anwesenheitsfaktor 75 Prozent, Stufenplan Bestand) bei Neubau- und
Bestandsvorhaben umgesetzt, und welche Flächenreduzierung ergibt sich je
Vorhaben?
12. Welche Flächen- und Kosteneinsparungen wurden seit Einführung dieser
Vorgaben tatsächlich realisiert (bitte tabellarisch je Jahr angeben)?
13. Wie setzt die Bundesregierung die BRH (Bundesrechnungshof)-
Empfehlung (Bundestagsdrucksache 20/6530 Abschnitt 22) um (konkrete
Maßnahmen, Flächen- und Kosteneffekt, Zeitplan; seither beendete der
rund 1 300 Anmietungen (zum Stichtag 20. August 2019 laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12880))?
14. Wie werden die aus dem BImA-Wirtschaftsplan finanzierten Bauvorhaben
veranschlagt, ab welcher Kostenschwelle erfolgt eine Befassung welches
Gremiums, und welche Vorhaben der letzten fünf Jahre wurden dem
Parlament einzeln vorgelegt, und welche nicht?
15. Falls die Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine
oder nur eine eingeschränkte Auskunft erteilt, auf welche
Rechtsgrundlage stützt sie dies jeweils, und für welche Punkte gilt das?
Berlin, den 25. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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