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Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/6918 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten Deutscher Bundestag Drucksache 21/6918 21. Wahlperiode 08.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Marcel Queckemeyer, Diana Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD Bürogebäude und Büroanmietungen der Bundesregierung und der Bundesbehörden: Anzahl, Flächen und Kosten Die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb der zivilen Bundesbauten ist seit 2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) konzentriert (https://dserver.bundestag.de/brd/2022/0660-22.pdf). Die BImA tritt als zentrale Bauherrin und Eigentümerin der Bundesliegenschaften auf und untersteht der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Für die obersten Bundesbehörden nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) eigene Bauherrenaufgaben wahr. Der Bund unterhält und errichtet eine wachsende Zahl von Bürogebäuden für Bundesministerien und nachgeordnete Behörden und mietet zugleich in erheblichem Umfang Büroflächen an. Einzelfälle haben Aufmerksamkeit erregt, etwa die langfristige Anmietung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für laut Stand der Vertragsverhandlungen bei Bekanntwerden weitere 15 Jahre für insgesamt 107 Mio. Euro (www.berliner-zeitung.de/article/neues-g esundheitsministerium-mauerstrasse-berlin-mitte-sanierung-verzoegert-sich-1 1764). Das BMF hat den Ressorts im Jahr 2023 eine Flächeneinsparung von 25 Prozent für Büronutzungen und ein Flächenbudget als Höchstfläche vorgegeben. Bei der Bedarfsermittlung wird nach den Planungsgrundlagen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ein Anwesenheitsfaktor von 75 Prozent der im Haushaltsplan aufgeführten Stellen angesetzt (www.bundesamtsozialesicherun g.de/de/service/rundschreiben/detail/default-e1f1723bb74584b8dcc6fa969653b 82d/). Der Bundesrechnungshof hat angemahnt, dass der Bund Büroflächen reduzieren muss (https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006530.pdf Abschnitt 22). Baumaßnahmen der BImA durchlaufen seit der Reform nicht mehr das Haushaltsaufstellungsverfahren. Vor diesem Hintergrund fragen die Fragesteller nach Bestand, Entwicklung, Neubauten und Anmietungen der Büroflächen des Bundes sowie nach der Umsetzung der Einsparvorgaben. Für alle Fragen bitten die Fragesteller um Flächenangaben in m² und, soweit möglich, um alle Daten in maschinenlesbarer Form. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Über wie viel Bürofläche (Nutzungsfläche nach DIN 277) verfügen Bundesministerien und nachgeordnete Bundesbehörden derzeit insgesamt, aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie nach bundeseigenen und angemieteten Flächen, und sofern keine zentrale Erhebung vorliegt, hilfsweise getrennt nach BImA und Ressorts?  2. Wie hat sich diese Bürofläche seit 2015 entwickelt (je Jahr, aufgeteilt in Eigentum und Anmietung, soweit Daten vorliegen, sonst ab dem nächstverfügbaren Jahr, Datenbrüche bitte kenntlich machen)?  3. Für wie viele Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) waren diese Flächen in den genannten Jahren vorgesehen, und wie hoch war jeweils die Bürofläche je Beschäftigten (bitte tabellarisch auflisten)?  4. Welche Neubau-, Erweiterungs- und Generalsanierungsvorhaben für die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden befinden sich derzeit im Bau bzw. in Planung (Bürofläche bitte tabellarisch, aufgeschlüsselt nach Projektbezeichnung, Standort mit Ort und Bundesland, Nutzer, Bauherr beziehungsweise durchführender Stelle und vorgesehenen Büroeinheiten angeben)?  5. In welcher Planungs- beziehungsweise Leistungsphase und in welchem baulichen Realisierungsstand befindet sich jedes der in Frage 4 genannten Vorhaben, und welcher Fertigstellungstermin ist jeweils geplant (bitte tabellarisch je Vorhaben angeben)?  6. Wie hoch sind je Vorhaben die aktuell prognostizierten Gesamtkosten unter Angabe von Preis- und Planungsstand, und wie haben sie sich gegenüber der ersten verbindlichen Kostenschätzung entwickelt (bitte je Vorhaben mit Erstansatz, aktuellem Stand sowie Differenz absolut und in Prozent angeben)?  7. Welche Bürobauvorhaben wurden seit dem 1. Januar 2021 fertiggestellt und übergeben, mit jeweils wie vielen Büroeinheiten und welchen Gesamtkosten bei Übergabe (bitte tabellarisch je Vorhaben angeben)?  8. Wie viel Bürofläche mieten die Bundesregierung und die nachgeordneten Behörden an, und wie hoch sind die jährlichen Mietausgaben (bitte aufgeschlüsselt nach Ressortbereich sowie, soweit möglich, nach Standort und Bundesland angeben, sofern keine zentrale Gesamterhebung vorliegt, bitte hilfsweise getrennt nach den datenführenden Stellen, insbesondere BImA und Ressorts angeben)?  9. Wie haben sich die angemieteten Büroflächen und die jährlichen Mietausgaben seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte tabellarisch je Jahr angeben)? 10. Welche zehn Anmietungen weisen die höchsten Jahresmieten auf (je Anmietung: Ort, Bundesland, Nutzer, Fläche, Laufzeit, Jahresmiete; ohne Vermietername, soweit dem Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen, auf welche Rechtsgrundlage stützt sich eine etwaige Schwärzung)? 11. Wie werden die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 23. Juli 2023 und die Vorgaben der BImA vom 24. April 2024 (25 Prozent Einsparung, Anwesenheitsfaktor 75 Prozent, Stufenplan Bestand) bei Neubau- und Bestandsvorhaben umgesetzt, und welche Flächenreduzierung ergibt sich je Vorhaben? 12. Welche Flächen- und Kosteneinsparungen wurden seit Einführung dieser Vorgaben tatsächlich realisiert (bitte tabellarisch je Jahr angeben)? 13. Wie setzt die Bundesregierung die BRH (Bundesrechnungshof)- Empfehlung (Bundestagsdrucksache 20/6530 Abschnitt 22) um (konkrete Maßnahmen, Flächen- und Kosteneffekt, Zeitplan; seither beendete der rund 1 300 Anmietungen (zum Stichtag 20. August 2019 laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12880))? 14. Wie werden die aus dem BImA-Wirtschaftsplan finanzierten Bauvorhaben veranschlagt, ab welcher Kostenschwelle erfolgt eine Befassung welches Gremiums, und welche Vorhaben der letzten fünf Jahre wurden dem Parlament einzeln vorgelegt, und welche nicht? 15. Falls die Bundesregierung zu einzelnen der vorstehenden Fragen keine oder nur eine eingeschränkte Auskunft erteilt, auf welche Rechtsgrundlage stützt sie dies jeweils, und für welche Punkte gilt das? Berlin, den 25. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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