Schriftliche Frage 78 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Bundesministerien, die in welchem Umfang Projektförderung im Forschungsbereich betreiben, machen dabei über eine entsprechende Klause…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
Text
Schriftliche Frage 78 von Sonja Lemke (DIE LINKE): Welche Bundesministerien, die in welchem Umfang Projektförderung im Forschungsbereich betreiben, machen dabei über eine entsprechende Klause…
Frage 78 (Sonja Lemke, Die Linke):
Welche Bundesministerien, die in welchem Umfang Projektförderung im Forschungsbereich betreiben, machen dabei über eine entsprechende Klausel die Open-Access-Publikation von Forschungsergebnissen zur Förderbedingung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthias Hauer vom 3. Juni 2025:
Aufgrund der engen Fristsetzung konnten die Bundesressorts teilweise weitergehende Informationen insbesondere zum Fördervolumen nicht liefern. Darüber hinaus konnte in der Kürze der Zeit und mit vertretbarem Aufwand die Projektförderung im Forschungsbereich nicht trennscharf mit Blick auf die Klausel ermittelt werden. Nachfolgend werden alle Bundesressorts aufgeführt, die die Verwendung einer Open-Access-Klausel als Förderbedingung – auch optional – zurückgemeldet haben: Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat seit Oktober 2016 eine Open-Access-Klausel für seine Förderrichtlinien vorgesehen. Die Verwendung ist nicht verpflichtend, wird aber gleichwohl nur im Ausnahmefall nicht in die Förderrichtlinien aufgenommen. Das BMFTR hat im Haushaltsjahr 2024 Projektförderausgaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich von rund 3,7 Mrd. Euro getätigt. Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird die Nutzung von Open Access zur Bedingung gemacht. Das BMWSB hat hier ein Volumen von 21,2 Mio. Euro und das BMZ von 11,7 Mio. Euro. Im Bundesministerium für Gesundheit und im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist die Verwendung einer Open- Access-Klausel kein formales Kriterium. Regelungen zu Open Access werden förderrichtlinienspezifisch aufgenommen. Das BMWE hat hierzu ein Volumen von rund 0,7 Mio. Euro. Im Bundesministerium des Innern und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt es einzelfallbezogen auf Projektebene spezifische Regelungen zur Nutzung von Open Access. Die weiteren Bundesressorts meldeten Fehlanzeige zur gestellten Anfrage.
Relationen
- asked ← Sonja Lemke (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung