Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/6090)
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Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/6090)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6319
21. Wahlperiode 08.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6090 –
Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei
Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2026 sind für das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ausgaben in
Höhe von 10,1 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurz
meldungen-1127150).
Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Statistischen Bundesamtes
belaufen sich die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands seit 1998 (nach
Summierung durch die Fragesteller) auf über 360 Mrd. Euro (www.destati
s.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit/T
abellen/oeffentliche-entwicklungsleistungen.html).Gleichzeitig zeigt sich,
dass die Verwendungsnachweise weder dem Bundesrechnungshof noch den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages regelmäßig bzw. anlasslos zur
Verfügung gestellt werden und Abgeordnete auch über das parlamentarische
Fragerecht keine Einsicht nehmen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1733 und Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/2387).
Ob dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) systematische
Zugriffsmöglichkeiten auf entsprechende Unterlagen zustehen, ist den Fragestellern nicht
bekannt.
Nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind
Zuwendungsempfänger jedoch verpflichtet, Verwendungsnachweise über die
eingesetzten Mittel zu führen und vorzulegen (vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Aufgaben/ZMB/Zuwendungen_national/Nebenbestimmunge
n/nebenbestimmungen_anbest_p_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragesteller die grundlegende Frage,
inwiefern das vom BMZ betriebene Transparenzportal seinem Namen gerecht
wird, wenn zentrale Informationen zur Mittelverwendung weder vollständig
veröffentlicht noch gegenüber parlamentarischen Kontrollorganen zugänglich
sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Für wie viele der seit 2015 abgeschlossenen BMZ-finanzierten Projekte
liegen der Bundesregierung vollständige Verwendungsnachweise vor
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Für wie viele dieser Projekte liegen keine oder nur unvollständige
Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Verwendungsnachweise werden in der Regel eingereicht und liegen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
daher grundsätzlich vor.
Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen.
Dies liegt u. a. daran, dass die Datenübertragung aus externen Quellen in
einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert. Hinzu kommt, dass
aufgrund einer Systemumstellung noch Einträge fehlen oder falsch dargestellt
werden, sodass im Ergebnis keine Einträge sichtbar sind, obwohl die
Verwendungsnachweise vorliegen. Die Ursachen für noch fehlende Einträge werden
kontinuierlich analysiert und behoben.
Eine händische Recherche in den Akten von über 10 000 Vorhaben bzw.
Vorgängen im Zeitraum von zehn Jahren (z. T. noch in Papierform) würde (bei
vorsichtig geschätzten ca. 30 Minuten pro Vorhaben) ca. 5 000 Stunden bzw.
625 Arbeitstage erfordern. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger
Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter
dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 124, 161, 197).
Die Beantwortung der Fragen würde auch bei Befassung mehrerer
Vollzeitbeschäftigter und auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer
Fristverlängerung über einen sehr langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte
binden, was die Erfüllung der übrigen administrativen Aufgaben vollständig
zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher hier die
Grenze der Zumutbarkeit überschritten.
3. In welcher Form werden Verwendungsnachweise vom BMZ geprüft,
archiviert und dokumentiert?
Verwendungsnachweise prüft das BMZ so, wie in den Verwaltungsvorschrift
(VV) Nr. 11 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgesehen.
Verwendungsnachweise werden in den Akten dokumentiert bzw. archiviert.
4. Warum sind diese Verwendungsnachweise weder im Transparenzportal
des BMZ noch auf anderem Wege öffentlich einsehbar, und plant die
Bundesregierung, diese künftig einsehbar zu machen, und wenn ja, ab
wann ist dies geplant?
Verwendungsnachweise enthalten schützenswerte Informationen, die einer
Veröffentlichung entgegenstehen. Die Bundesregierung plant daher nicht,
Verwendungsnachweise öffentlich einsehbar zu machen.
5. Welche rechtlichen Gründe führt die Bundesregierung an, um die
Nichtveröffentlichung der Verwendungsnachweise zu begründen?
Das Zuwendungsrecht sieht nicht vor, Verwendungsnachweise zu
veröffentlichen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Welche Kontrollmöglichkeiten haben nach Ansicht der Bundesregierung
der Bundesrechnungshof, bundeseigene Evaluierungsinstitute und der
Deutsche Bundestag konkret hinsichtlich der Mittelverwendung
abgeschlossener BMZ-Projekte?
Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu
prüfen.
Der Deutsche Bundestag verfügt über parlamentarische Kontrollrechte.
Für den Geschäftsbereich des BMZ führt das Deutsche Evaluierungsinstitut der
Entwicklungszusammenarbeit (DEval) im Rahmen von gemäß
Gesellschaftsvertrag im Vorfeld beschlossenen Evaluierungsprogrammen unabhängige
Analysen und Bewertungen der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch. Die hierfür
erforderlichen evaluierungsrelevanten Daten und Informationen können, soweit
rechtlich zulässig, in die jeweilige Evaluierung einbezogen werden. Dies kann auch
Angaben zur Mittelverwendung umfassen, soweit sie für den jeweiligen
Evaluierungsgegenstand relevant sind. Eine Kontrollfunktion bezüglich
Mittelverwendung obliegt DEval nicht.
7. Ist dem BMF ein systematischer Zugriff auf Verwendungsnachweise
abgeschlossener BMZ-Projekte möglich, wenn nein, wie begründet die
Bundesregierung dies, und wenn ja, wie stellt sich der systematische
Zugriff des BMF auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-
Projekte in der Praxis dar?
Nein. Das BMF ist nicht zuständig für die Einsichtnahme oder Überprüfung
von Verwendungsnachweisen anderer Ressorts. Es gilt das Ressortprinzip
(Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes).
8. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Transparenz“ im
Zusammenhang mit dem Transparenzportal des BMZ?
Transparenz bedeutet für die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
BMZ‑Transparenzportal, dass Daten zur Entwicklungszusammenarbeit des
BMZ offen, standardisiert und allgemein zugänglich freiwillig veröffentlicht
werden.
9. Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Transparenzportal des BMZ von einer reinen Projekt- und
Zahlungsübersicht, wenn Angaben zur tatsächlichen Mittelverwendung fehlen?
Im Transparenzportal stellt das BMZ auf freiwilliger Basis umfangreiche,
standardisierte Informationen zu Projekten und Ausgaben der
Entwicklungszusammenarbeit bereit. Damit geht das Portal deutlich über eine Projekt- und
Zahlungsübersicht hinaus. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Daten im
Transparenzportal für die Öffentlichkeit einsehbar und nutzbar sind.
10. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen,
dass für alle seit 2015 ausgezahlten Entwicklungshilfemittel die
entsprechenden Verwendungsnachweise vollständig vorliegen und überprüfbar
sind, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
Ja, diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung, sämtliche Verwendungsnachweise
abgeschlossener BMZ-Projekte der letzten zehn Jahre proaktiv zu
veröffentlichen bzw. den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu
machen, um so parlamentarische Kontrolle und öffentliche
Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, und wenn ja, wann ist dies geplant?
Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
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