polradar

Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/6090)

dip / drucksache 08.06.2026 · WP 21 · 21/6319 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 (Antwort zu Drs. 21/6090) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6319 21. Wahlperiode 08.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6090 – Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2026 sind für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ausgaben in Höhe von 10,1 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurz meldungen-1127150). Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Statistischen Bundesamtes belaufen sich die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands seit 1998 (nach Summierung durch die Fragesteller) auf über 360 Mrd. Euro (www.destati s.de/DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit/T abellen/oeffentliche-entwicklungsleistungen.html).Gleichzeitig zeigt sich, dass die Verwendungsnachweise weder dem Bundesrechnungshof noch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages regelmäßig bzw. anlasslos zur Verfügung gestellt werden und Abgeordnete auch über das parlamentarische Fragerecht keine Einsicht nehmen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1733 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/2387). Ob dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) systematische Zugriffsmöglichkeiten auf entsprechende Unterlagen zustehen, ist den Fragestellern nicht bekannt. Nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind Zuwendungsempfänger jedoch verpflichtet, Verwendungsnachweise über die eingesetzten Mittel zu führen und vorzulegen (vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Aufgaben/ZMB/Zuwendungen_national/Nebenbestimmunge n/nebenbestimmungen_anbest_p_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragesteller die grundlegende Frage, inwiefern das vom BMZ betriebene Transparenzportal seinem Namen gerecht wird, wenn zentrale Informationen zur Mittelverwendung weder vollständig veröffentlicht noch gegenüber parlamentarischen Kontrollorganen zugänglich sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Für wie viele der seit 2015 abgeschlossenen BMZ-finanzierten Projekte liegen der Bundesregierung vollständige Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  2. Für wie viele dieser Projekte liegen keine oder nur unvollständige Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Verwendungsnachweise werden in der Regel eingereicht und liegen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) daher grundsätzlich vor. Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen. Dies liegt u. a. daran, dass die Datenübertragung aus externen Quellen in einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert. Hinzu kommt, dass aufgrund einer Systemumstellung noch Einträge fehlen oder falsch dargestellt werden, sodass im Ergebnis keine Einträge sichtbar sind, obwohl die Verwendungsnachweise vorliegen. Die Ursachen für noch fehlende Einträge werden kontinuierlich analysiert und behoben. Eine händische Recherche in den Akten von über 10 000 Vorhaben bzw. Vorgängen im Zeitraum von zehn Jahren (z. T. noch in Papierform) würde (bei vorsichtig geschätzten ca. 30 Minuten pro Vorhaben) ca. 5 000 Stunden bzw. 625 Arbeitstage erfordern. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 124, 161, 197). Die Beantwortung der Fragen würde auch bei Befassung mehrerer Vollzeitbeschäftigter und auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Fristverlängerung über einen sehr langen Zeitraum in erheblichem Maße Arbeitskräfte binden, was die Erfüllung der übrigen administrativen Aufgaben vollständig zum Erliegen bringen würde. Aus Sicht der Bundesregierung ist daher hier die Grenze der Zumutbarkeit überschritten.  3. In welcher Form werden Verwendungsnachweise vom BMZ geprüft, archiviert und dokumentiert? Verwendungsnachweise prüft das BMZ so, wie in den Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 11 zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorgesehen. Verwendungsnachweise werden in den Akten dokumentiert bzw. archiviert.  4. Warum sind diese Verwendungsnachweise weder im Transparenzportal des BMZ noch auf anderem Wege öffentlich einsehbar, und plant die Bundesregierung, diese künftig einsehbar zu machen, und wenn ja, ab wann ist dies geplant? Verwendungsnachweise enthalten schützenswerte Informationen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Die Bundesregierung plant daher nicht, Verwendungsnachweise öffentlich einsehbar zu machen.  5. Welche rechtlichen Gründe führt die Bundesregierung an, um die Nichtveröffentlichung der Verwendungsnachweise zu begründen? Das Zuwendungsrecht sieht nicht vor, Verwendungsnachweise zu veröffentlichen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  6. Welche Kontrollmöglichkeiten haben nach Ansicht der Bundesregierung der Bundesrechnungshof, bundeseigene Evaluierungsinstitute und der Deutsche Bundestag konkret hinsichtlich der Mittelverwendung abgeschlossener BMZ-Projekte? Der Bundesrechnungshof ist berechtigt, bei den Zuwendungsempfängern zu prüfen. Der Deutsche Bundestag verfügt über parlamentarische Kontrollrechte. Für den Geschäftsbereich des BMZ führt das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) im Rahmen von gemäß Gesellschaftsvertrag im Vorfeld beschlossenen Evaluierungsprogrammen unabhängige Analysen und Bewertungen der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit durch. Die hierfür erforderlichen evaluierungsrelevanten Daten und Informationen können, soweit rechtlich zulässig, in die jeweilige Evaluierung einbezogen werden. Dies kann auch Angaben zur Mittelverwendung umfassen, soweit sie für den jeweiligen Evaluierungsgegenstand relevant sind. Eine Kontrollfunktion bezüglich Mittelverwendung obliegt DEval nicht.  7. Ist dem BMF ein systematischer Zugriff auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte möglich, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies, und wenn ja, wie stellt sich der systematische Zugriff des BMF auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ- Projekte in der Praxis dar? Nein. Das BMF ist nicht zuständig für die Einsichtnahme oder Überprüfung von Verwendungsnachweisen anderer Ressorts. Es gilt das Ressortprinzip (Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes).  8. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Transparenz“ im Zusammenhang mit dem Transparenzportal des BMZ? Transparenz bedeutet für die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem BMZ‑Transparenzportal, dass Daten zur Entwicklungszusammenarbeit des BMZ offen, standardisiert und allgemein zugänglich freiwillig veröffentlicht werden.  9. Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung das Transparenzportal des BMZ von einer reinen Projekt- und Zahlungsübersicht, wenn Angaben zur tatsächlichen Mittelverwendung fehlen? Im Transparenzportal stellt das BMZ auf freiwilliger Basis umfangreiche, standardisierte Informationen zu Projekten und Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit bereit. Damit geht das Portal deutlich über eine Projekt- und Zahlungsübersicht hinaus. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Daten im Transparenzportal für die Öffentlichkeit einsehbar und nutzbar sind. 10. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen, dass für alle seit 2015 ausgezahlten Entwicklungshilfemittel die entsprechenden Verwendungsnachweise vollständig vorliegen und überprüfbar sind, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Ja, diesbezüglich wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 11. Plant die Bundesregierung, sämtliche Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte der letzten zehn Jahre proaktiv zu veröffentlichen bzw. den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen, um so parlamentarische Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, und wenn ja, wann ist dies geplant? Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen