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Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6090 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6090 21. Wahlperiode 22.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 Im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2026 sind für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ausgaben in Höhe von 10,1 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurz meldungen-1127150). Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Statistischen Bundesamtes belaufen sich die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands seit 1998 (nach Summierung durch die Fragesteller) auf über 360 Mrd. Euro (www.destatis.de/ DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit/Tabell en/oeffentliche-entwicklungsleistungen.html).Gleichzeitig zeigt sich, dass die Verwendungsnachweise weder dem Bundesrechnungshof noch den Abgeordneten des Deutschen Bundestages regelmäßig bzw. anlasslos zur Verfügung gestellt werden und Abgeordnete auch über das parlamentarische Fragerecht keine Einsicht nehmen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1733 und Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/2387). Ob dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) systematische Zugriffsmöglichkeiten auf entsprechende Unterlagen zustehen, ist den Fragestellern nicht bekannt. Nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind Zuwendungsempfänger jedoch verpflichtet, Verwendungsnachweise über die eingesetzten Mittel zu führen und vorzulegen (vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/D ownloads/DE/Aufgaben/ZMB/Zuwendungen_national/Nebenbestimmungen/ne benbestimmungen_anbest_p_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragesteller die grundlegende Frage, inwiefern das vom BMZ betriebene Transparenzportal seinem Namen gerecht wird, wenn zentrale Informationen zur Mittelverwendung weder vollständig veröffentlicht noch gegenüber parlamentarischen Kontrollorganen zugänglich sind. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Für wie viele der seit 2015 abgeschlossenen BMZ-finanzierten Projekte liegen der Bundesregierung vollständige Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  2. Für wie viele dieser Projekte liegen keine oder nur unvollständige Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  3. In welcher Form werden Verwendungsnachweise vom BMZ geprüft, archiviert und dokumentiert?  4. Warum sind diese Verwendungsnachweise weder im Transparenzportal des BMZ noch auf anderem Wege öffentlich einsehbar, und plant die Bundesregierung, diese künftig einsehbar zu machen, und wenn ja, ab wann ist dies geplant?  5. Welche rechtlichen Gründe führt die Bundesregierung an, um die Nichtveröffentlichung der Verwendungsnachweise zu begründen?  6. Welche Kontrollmöglichkeiten haben nach Ansicht der Bundesregierung der Bundesrechnungshof, bundeseigene Evaluierungsinstitute und der Deutsche Bundestag konkret hinsichtlich der Mittelverwendung abgeschlossener BMZ-Projekte?  7. Ist dem BMF ein systematischer Zugriff auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte möglich, wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies, und wenn ja, wie stellt sich der systematische Zugriff des BMF auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte in der Praxis dar?  8. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Transparenz“ im Zusammenhang mit dem Transparenzportal des BMZ?  9. Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung das Transparenzportal des BMZ von einer reinen Projekt- und Zahlungsübersicht, wenn Angaben zur tatsächlichen Mittelverwendung fehlen? 10. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen, dass für alle seit 2015 ausgezahlten Entwicklungshilfemittel die entsprechenden Verwendungsnachweise vollständig vorliegen und überprüfbar sind, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? 11. Plant die Bundesregierung, sämtliche Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte der letzten zehn Jahre proaktiv zu veröffentlichen bzw. den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen, um so parlamentarische Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, und wenn ja, wann ist dies geplant? Berlin, den 17. März 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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