Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015
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Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6090
21. Wahlperiode 22.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Rentzsch, Rocco Kever, Denis Pauli, Johann
Martel, Kay Gottschalk, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Alexander Wolf und
der Fraktion der AfD
Verwendungsnachweise, Kontrollmechanismen und Transparenz bei
Entwicklungshilfezahlungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015
Im Einzelplan 23 des Bundeshaushalts 2026 sind für das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ausgaben in
Höhe von 10,1 Mrd. Euro vorgesehen (vgl. www.bundestag.de/presse/hib/kurz
meldungen-1127150).
Nach öffentlich zugänglichen Angaben des Statistischen Bundesamtes belaufen
sich die öffentlichen Entwicklungsleistungen Deutschlands seit 1998 (nach
Summierung durch die Fragesteller) auf über 360 Mrd. Euro (www.destatis.de/
DE/Themen/Staat/Oeffentliche-Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit/Tabell
en/oeffentliche-entwicklungsleistungen.html).Gleichzeitig zeigt sich, dass die
Verwendungsnachweise weder dem Bundesrechnungshof noch den
Abgeordneten des Deutschen Bundestages regelmäßig bzw. anlasslos zur Verfügung
gestellt werden und Abgeordnete auch über das parlamentarische Fragerecht
keine Einsicht nehmen können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1733 und Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/2387). Ob dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) systematische Zugriffsmöglichkeiten
auf entsprechende Unterlagen zustehen, ist den Fragestellern nicht bekannt.
Nach den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie den Allgemeinen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung sind
Zuwendungsempfänger jedoch verpflichtet, Verwendungsnachweise über die
eingesetzten Mittel zu führen und vorzulegen (vgl. www.bva.bund.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/Aufgaben/ZMB/Zuwendungen_national/Nebenbestimmungen/ne
benbestimmungen_anbest_p_2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Vor
diesem Hintergrund stellt sich für die Fragesteller die grundlegende Frage,
inwiefern das vom BMZ betriebene Transparenzportal seinem Namen gerecht
wird, wenn zentrale Informationen zur Mittelverwendung weder vollständig
veröffentlicht noch gegenüber parlamentarischen Kontrollorganen zugänglich
sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für wie viele der seit 2015 abgeschlossenen BMZ-finanzierten Projekte
liegen der Bundesregierung vollständige Verwendungsnachweise vor
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2. Für wie viele dieser Projekte liegen keine oder nur unvollständige
Verwendungsnachweise vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. In welcher Form werden Verwendungsnachweise vom BMZ geprüft,
archiviert und dokumentiert?
4. Warum sind diese Verwendungsnachweise weder im Transparenzportal
des BMZ noch auf anderem Wege öffentlich einsehbar, und plant die
Bundesregierung, diese künftig einsehbar zu machen, und wenn ja, ab wann
ist dies geplant?
5. Welche rechtlichen Gründe führt die Bundesregierung an, um die
Nichtveröffentlichung der Verwendungsnachweise zu begründen?
6. Welche Kontrollmöglichkeiten haben nach Ansicht der Bundesregierung
der Bundesrechnungshof, bundeseigene Evaluierungsinstitute und der
Deutsche Bundestag konkret hinsichtlich der Mittelverwendung
abgeschlossener BMZ-Projekte?
7. Ist dem BMF ein systematischer Zugriff auf Verwendungsnachweise
abgeschlossener BMZ-Projekte möglich, wenn nein, wie begründet die
Bundesregierung dies, und wenn ja, wie stellt sich der systematische Zugriff
des BMF auf Verwendungsnachweise abgeschlossener BMZ-Projekte in
der Praxis dar?
8. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Transparenz“ im
Zusammenhang mit dem Transparenzportal des BMZ?
9. Inwiefern unterscheidet sich nach Ansicht der Bundesregierung das
Transparenzportal des BMZ von einer reinen Projekt- und Zahlungsübersicht,
wenn Angaben zur tatsächlichen Mittelverwendung fehlen?
10. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen umzusetzen, um sicherzustellen,
dass für alle seit 2015 ausgezahlten Entwicklungshilfemittel die
entsprechenden Verwendungsnachweise vollständig vorliegen und überprüfbar
sind, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht?
11. Plant die Bundesregierung, sämtliche Verwendungsnachweise
abgeschlossener BMZ-Projekte der letzten zehn Jahre proaktiv zu veröffentlichen
bzw. den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugänglich zu machen,
um so parlamentarische Kontrolle und öffentliche Nachvollziehbarkeit zu
gewährleisten, und wenn ja, wann ist dies geplant?
Berlin, den 17. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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