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Schriftliche Frage 133 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die Idee des vormaligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider, die Gemeinschaftsa…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 133 von Ina Latendorf (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die Idee des vormaligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider, die Gemeinschaftsa… Frage 133 (Ina Latendorf, Die Linke): Plant die Bundesregierung, die Idee des vormaligen Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ so weiterzuentwickeln, dass nicht nur die Land- und Forstwirtschaft gefördert wird, sondern auch die Entwicklung von Ortskernen in ländlichen Räumen, umzusetzen, und wenn ja, in welcher Form (www.ostbeauftrag te.de/ostb-de/aktuelles/gleichwertige-lebensverha eltnisse-als-pfeiler-unserer-demokratie-2340280)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 6. Juni 2025: Die Dorferneuerung wird auf Bundesebene seit dem Jahr 1984 im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gefördert. Seitdem bildet die Dorferneuerung, die die Entwicklung von Ortskernen in ländlichen Räumen umfasst, einen wichtigen Bestandteil der GAK-Förderung für ländliche Räume. Ab dem Jahr 1992 gab es begünstigende Sonderregelungen im GAK- Rahmenplan für das Beitrittsgebiet, später die neuen Länder. Seit dem Jahr 2004 wird die Dorferneuerung beziehungsweise Dorfentwicklung als Maßnahme des Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ der GAK gefördert. Wesentliche Inhalte der Dorferneuerung beziehungsweise Dorfentwicklung sind baulich-gestalterische, ökologische und ökonomische sowie soziale und kulturelle Fördermaßnahmen für die teilnehmenden Dörfer und Gemeinden mit Schwerpunkt in den Ortskernen. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegen das Angebot und die Durchführung konkreter Maßnahmen sowie die Mittelanmeldung für die einzelnen Förderbereiche in der Zuständigkeit der Länder. Bund und Länder beschließen inhaltliche Änderungen des GAK-Rahmenplans gemeinsam im „Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz“ und entwickeln den Förderrahmen bei Bedarf fort.

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