polradar

Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen (Antwort zu Drs. 21/5294)

dip / drucksache 28.04.2026 · WP 21 · 21/5667 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen (Antwort zu Drs. 21/5294) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5667 21. Wahlperiode 28.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Janina Böttger, Sahra Mirow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5294 – Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum – Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Union (EU) beheimatet unterschiedlichste Regionen: wirtschaftlich starke genauso wie strukturschwache. Die EU setzt sich in Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie die regionalen Unterschiede zu verringern. Durch verschiedene Fonds unterstützt die EU ihre Regionen bei Entwicklungs- und Transformationsprozessen. Im Rahmen der Aufstellung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) von 2028 bis 2034 wird auch über die Zukunft und finanzielle Ausgestaltung dieser Fonds verhandelt. Der neunte Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission verdeutlicht den Trend der Urbanisierung in ganz Europa (vgl. www.efre.gv.at/fileadmin/user_ upload/2021-2027/news-beitraege/2024/9._Kohaesionsbericht_DE.pdf) und zeigt verschiedene Ursachen für Strukturschwäche und sogenannte Entwicklungsfallen in den Regionen Europas auf. Ländliche Regionen bergen ökonomische Potenziale und können attraktive Lebensorte sein, stehen jedoch häufig im Schatten städtischer Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle Zentren. Entwickeln sich gerade die Großstädte weiter deutlich rasanter als der ländliche Raum, entstehen Risiken für die gesamte Wettbewerbsfähigkeit. In den ländlichen Regionen fehlen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch notwendige Infrastruktur wie Verkehrsanbindungen, Nahversorgung sowie soziale oder gesundheitliche Einrichtungen. Armutsbetroffenheit und politische Frustration nehmen zu. Vor diesem Hintergrund soll ländlichen Gebieten nach Absatz 3 des Artikels 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit zukommen. Ländliche Regionen werden insbesondere durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlicher Räume (ELER) im Rahmen der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt. Ein Teil dieses Fonds ist die „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“, bekannt als LEA- DER-Programm. Seit nunmehr 35 Jahren ermutigt das Programm durch einen Bottom-up-Ansatz die Menschen vor Ort, zur bedarfsgerechten Entwicklung ihrer Region beizutragen. Dies wird über Lokale Aktionsgruppen (LAG) umgesetzt, die auf Grundlage einer eigenen Regionalen Entwicklungsstrategie Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 28. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. auswählen, welche Projekte lokal und regional gefördert werden sollen. Durch seine basisdemokratische Verankerung fördert LEADER die demokratische Kultur der örtlichen Gesellschaft. Aus EU-Mitteln und nationaler Kofinanzierung stehen den 373 deutschen LEADER-Regionen insgesamt 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.dvs- gap-netzwerk.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/; www.bmleh.de/Shar edDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/4-reg-bericht-le-langfassung.pd f?__blob=publicationFile&v=7). Von Projekten wie dem Aufbau eines mobilen Landkinos oder der Unterstützung von Kinder- und Jugendfeuerwehren und Dorfgemeinschaftshäusern profitiert fast die Hälfte der deutschen Bevölkerung. Aufgrund ihrer ländlichen Prägung sind insbesondere die ostdeutschen Flächenländer von dem Programm begünstigt. Der Vorschlag der EU-Kommission zum nächsten MFR von 2028 bis 2034 sieht eine grundlegende Veränderung der europäischen Regionalförderung vor. Zahlreiche bislang getrennte Fonds sollen in Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) gebündelt und national verwaltet werden. Für ländliche Räume ist aus den NRPP nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und Grenzschutzmitteln ein Ausgabeziel in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Das LEA- DER-Programm soll zwar verpflichtend fortgeführt, aber auf rein landwirtschaftliche Bezüge verengt werden und verfügt in den Kommissionsvorschlägen über kein festgesetztes Budget. Zusätzlich soll der EU-Beteiligungssatz von 80 Prozent auf 50 Prozent drastisch abgesenkt werden. Zahlreiche Träger befürchten ein Aus ihrer Projekte. Im Rahmen der aktuellen MFR-Verhandlungen ist es geboten, die haushälterischen Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage der LEADER-Regionen mit fortbestehendem Entwicklungsbedarf zu beleuchten.  1. Inwiefern wird die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den Ländern sicherstellen, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe Maßnahmen fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft, kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge zugutekommen? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass der künftige Rechtsrahmen weiterhin das gewohnte umfangreiche Förderspektrum der LEADER-Förderung zulassen wird. In diese Richtung hat sich auch die Europäische Kommission auf mehrfache Rückfrage von Mitgliedstaaten geäußert. Letztlich ist es den derzeit laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union, und damit auch den beiden Gesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union), vorbehalten, den EU-Rechtsrahmen entsprechend zu setzen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine klare Formulierung in den entsprechenden Rechtstexten einsetzen. Die Bundesländer teilen diese Position der Bundesregierung.  2. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des MFR 2028 bis 2034 für eine Fortsetzung des n+2-Prinzips für LEADER einsetzen? Mit dem sogenannten „n+2-Prinzip“ soll sichergestellt werden, dass insbesondere bei Investitionsvorhaben mit längeren Vorlaufzeiten die entsprechenden Finanzmittel über das eigentliche Haushaltsjahr hinaus noch zwei weitere Jahre verausgabt werden können. Das „n+2-Prinzip“ gilt derzeit nicht nur für das LEADER-Programm, sondern insgesamt für Maßnahmen der sogenannten zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Entsprechend wird dieses Thema auch für die neue Förderperiode übergreifend im Gesamtkontext einer Verordnung für die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) und nicht isoliert für das LEADER-Programm verhandelt und muss im Gesamtkontext der NRPP betrachtet werden. Die Bundesregierung setzt sich bei den laufenden Verhandlungen dafür ein, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland als große Nettozahlerin im Hinblick auf eine stringente EU- Haushaltsführung mit den oben dargestellten Argumenten für eine entsprechende n+x- Regelung in Einklang zu bringen.  3. Welche Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte seitens der Bundesländer zu den geplanten Veränderungen in der LEADER-Förderung sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die bisher von den Bundesländern eingegangenen Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte betreffen den möglichen Wegfall eines finanziellen Mindestplafonds für das LEADER-Programm sowie die gegenüber dem Status quo deutlich erhöhte Notwendigkeit einer nationalen Kofinanzierung. Auch der aus Sicht der Bundesländer allgemeine bürokratische Aufwand und seine besonders negativen Auswirkungen auf den stark vom Ehrenamt geprägten LEADER- Ansatz wurden thematisiert. Eine Auflistung nach Bundesländern ist nicht möglich, da es sich zu größeren Teilen um erste verbale Einschätzungen nicht abschließenden Charakters handelt und diese zum Teil auch durch sehr heterogene Interpretationen der einschlägigen Rechtstexte geprägt sind.  4. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern vorgetragenen Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte jeweils?  5. Welche Bedeutung werden die Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte der Bundesländer bei der weiteren Beratung des MFR für die Bundesregierung haben?  6. Wird sich die Bundesregierung im Sinne der Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte der Bundesländer in Bezug auf die künftige LEADER- Förderung für Änderungen am MFR einsetzen, wenn ja, für welche konkret, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat grundsätzlich wie die Bundesländer ein Interesse an der Förderung ländlicher Raume. Die vorliegenden Hinweise der Bundesländer werden daher bei den Abstimmungen der einschlägigen Rechtstexte sowie bei den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen soweit es möglich ist einbezogen. Aus dem Interesse der in der Antwort zu Frage 2 erwähnten Nettozahlerposition möchte die Bundesregierung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt jegliche finanzielle Vorfestlegungen vermeiden. Konkrete Zusagen zu einzelnen Maßnahmen, finanzrelevanten Regelungen oder finanziellen Ausstattungen können daher zum jetzigen Zeitpunkt der laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union noch nicht getroffen werden.  7. Welchen kommunalen Kofinanzierungssatz für LEADER-Projekte strebt die Bundesregierung in den Verhandlungen des MFR-Vorschlags an, und inwiefern werden dabei die künftige Durchführbarkeit der Projekte und die Personal- und Finanzlage der betroffenen Kommunen berücksichtigt? Die aktuellen Verordnungsentwürfe enthalten Regelungen zur nationalen Kofinanzierung, welche noch Teil der Verhandlungen sind. Ob diese nationalen Mittel aus kommunalen, Landes- oder Bundesmitteln stammen, wird in der Verordnung nicht festgelegt. Die Bundesregierung setzt sich bei den laufenden Verhandlungen dafür ein, die Interessen der Bundesrepublik Deutschland als große Nettozahlerin im Hinblick auf eine stringente EU-Haushaltsführung in Einklang zu bringen und bezieht dabei die Lage der lokalen sowie regionalen Ebene in ihre Verhandlungen mit ein. Die Frage der Kofinanzierungssätze insgesamt berührt übergeordnete finanzrelevante Fragen des MFR. Die Höhe der Kofinanzierungssätze wird im weiteren Verhandlungsverlauf zwischen den Staats- und Regierungschef festgelegt und geeint.  8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der kommunalen Spitzenverbände und der LEADER-Aktionsgruppen, dass eine in den Kommissionsvorschlägen angelegte Absenkung des EU-Beteiligungssatzes von 80 Prozent auf 50 Prozent für die LEADER-Förderung die bereits prekäre Lage der kommunalen Haushalte verschärfen wird, und würde dies nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass vor allem finanzstarke Kommunen von LEADER profitieren, während struktur- und finanzschwache Kommunen von der Förderung ausgeschlossen bleiben? Die Sorge der kommunalen Spitzenverbände und der LEADER- Aktionsgruppen sind der Bundesregierung bekannt. Im Hinblick auf die übergeordnete Einschätzung und in den laufenden Verhandlungen wird zu möglichen zukünftigen Kofinanzierungssätzen auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Im Hinblick auf die prekäre Lage vieler kommunaler Haushalte sind primär die Bundesländer in der Verantwortung, durch differenzierten Einsatz eigener Landesmittel, aber auch durch Prioritätensetzung bei der Verwendung der auch vom Bund bereitgestellten Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und denen gemäß dem Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und über andere Instrumente die Disparitäten in der Finanzsituation der Kommunen des Landes zumindest bedingt auszugleichen.  9. Sieht und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass finanzschwache Kommunen angesichts des prognostizierten kommunalen Finanzierungsdefizits von über 30 Mrd. Euro im Jahr 2026 die erhöhten kommunalen Eigenanteile bei einer Kofinanzierungsabsenkung von LEADER nicht mehr aufbringen können und somit faktisch von der EU- Förderung abgeschnitten werden? 10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass finanzschwache Kommunen und Landkreise nicht von LEADER-Fördermitteln ausgeschlossen werden, weil sie die notwendigen Eigenanteile nicht aufbringen können, und plant die Bundesregierung, Förderungen im LEADER-Bereich auch ohne Eigenmittel der Kommunen zu ermöglichen? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 und die besonderen Möglichkeiten für finanzschwache Kommunen über die GAK und das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) sowie die primäre Verantwortung der Bundesländer verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, eines Ausgabeziels von 10 Prozent in den NRPP, nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und Migrationsmitteln, für ländliche Regionen anstatt einer Mindestausgabesumme? Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen formellen Kommissionsvorschlag, sondern um ein seitens der Europäischen Kommission eingebrachtes Konzept, das von der zyprischen Ratspräsidentschaft in leicht abgeänderter Form in die Verhandlungen aufgenommen wurde. Die Überlegungen zu einer konkreten Ausgestaltung, auch der Höhe nach, sind hierzu noch nicht abgeschlossen, so dass das Konzept noch nicht abschließend bewertungsfähig ist. 12. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des nächsten MFR für einen eigenständigen und auf ländliche Räume bezogenen LEADER-Mindestsatz einsetzen? Diese Frage betrifft den Gesamtzusammenhang der MFR-Verhandlungen. Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen. 13. Welche Regionen und welche Kommunen profitieren am meisten von der LEADER-Förderung in Deutschland? Das LEADER-Programm wird in der Bundesrepublik Deutschland nahezu flächendeckend angeboten. Die positiven Wirkungen von LEADER sind so vielfältig wie Struktur, Chancen und Herausforderungen der ländlichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland. Der Mehrwert des LEADER-Programms besteht dabei nicht allein in den finanziellen Zuwendungen, sondern darüber hinaus in der erforderlichen Vernetzung und der Aktivierung der ländlichen Bevölkerung. 14. Trägt LEADER nach Kenntnis der Bundesregierung messbar zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei (bitte quantifizieren)? Die Bundesregierung geht davon aus, dass das LEADER-Programm in erheblichem Maße zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der jeweiligen ländlichen Region beitragen kann. Die Quantifizierung dieser Zielerreichung ist allerdings schwierig und bezüglich der laufenden Förderperiode Gegenstand einer umfangreichen Evaluierung, die bereits angelaufen ist. Die ersten Ergebnisse sind ab dem Jahr 2027 zu erwarten. Aus früheren Förderperioden gibt es Evaluierungsergebnisse zum LEADER- Programm auf Ebene der Bundesländer, die dort abgerufen werden können. 15. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER- Mittel Kürzungen oder Defizite anderer Förderprogramme? Die GAK wird auch zur Kofinanzierung von LEADER-Maßnahmen eingesetzt; insofern ergänzen sich EU-, Bundes- und Landesmittel. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse zu weiteren Förderprogrammen von Bund und Bundesländern vor. 16. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER- Mittel Defizite in kommunalen Haushalten? Der nationale Rechtsrahmen für das LEADER-Programm ist so angelegt, dass kommunale Pflichtaufgaben durch LEADER-Projekte nicht substituiert, sondern im besten Falle flankiert werden. Im Übrigen liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern die LEADER-Förderung in der aktuellen Förderperiode (2023 bis 2027) die eigenständige politische und gestalterische Handlungsfähigkeit ländlicher Kommunen tatsächlich stärkt? Auch hier geht die Bundesregierung aufgrund der Rückmeldungen der Bundesländer und aus der Praxis sowie aufgrund der Evaluierung von LEADER in früheren Förderperioden von einem positiven Effekt aus, der sich jedoch nur schwer quantifizieren lässt. Dies ist ebenfalls Gegenstand der Evaluierung des LEADER-Programms. Auf die Antwort zu Frage 14 wird insoweit verwiesen. 18. Welchen messbaren Beitrag leistet LEADER nach Einschätzung der Bundesregierung zum Abbau des auf 216 Mrd. Euro angewachsenen kommunalen Investitionsrückstands? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des LEADER-Programms, zum Abbau des angesprochenen Investitionsstaus, der bei der kommunalen Aufgabenerfüllung entstanden ist, beizutragen. Zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der Kommunen wird auf die primäre Verantwortung der Bundesländer sowie die aktuelle Unterstützung durch den Bund aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aus weiteren Finanzhilfen des Bundes (zum Beispiel über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) verwiesen. 19. Wird die Bundesregierung dahingehend auf die Länder einwirken, dass diese Maßnahmen ergreifen, damit verwaltungsschwache Kommunen gleichermaßen LEADER-Fördermittel beantragen können, um somit eine Benachteiligung dieser zu vermeiden? Die angesprochene Problematik betrifft die allgemeine Optimierung der Förderpolitik und ist daher fortwährend Gegenstand des Austauschs mit den Bundesländern. Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird im Übrigen verwiesen. 20. Inwiefern wird die Bundesregierung Kommunen in die Planung und Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die laut Vorschlag der EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und weitere Instrumente vereinheitlichen sollen, einbinden, und wenn sie diese nicht einbindet, warum nicht? Zur Aufstellung der NRPP sieht der Verordnungsentwurf eine breite Beteiligung aller relevanten Akteure vor. Dieses Partnerschaftsprinzip ist auch in Artikel 6 der NRPP-Verordnung verankert, welches die Bundesregierung begrüßt. 21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte, die sowohl LEA- DER- als auch Förderungen anderer EU-Strukturfonds erhalten haben, und wenn ja, welche, und wie viele (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Bundesland Sachsen-Anhalt wird das LEADER-Programm bereits mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als zweite Säule der GAP und Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umgesetzt. Viele Projekte haben daher dort bereits durch Multifonds finanzierte Bestandteile. In anderen Bundesländern werden vereinzelt Projekte in Gesamtheit durch die Strukturfonds finanziert. Einzelheiten hierzu sind der Bundesregierung nicht bekannt. 22. Welche Synergieeffekte gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für ländliche Kommunen aus dem Zusammenspiel zwischen LEADER- Förderung und weiteren Fördermaßnahmen der Bundesregierung für ländliche Entwicklung (Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung) hinsichtlich der Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit, der Entwicklung kommunaler Infrastruktur und des Erhalts der öffentlichen Daseinsvorsorge? Zwischen dem Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) der GAK und dem LEADER-Programm gibt es etliche Synergieeffekte. So gibt es zum einen bei den ILE-Maßnahmen einen Förderbonus von zehn Prozentpunkten, wenn das jeweilige Projekt der Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie (LEADER) dient. Das Regionalbudget der GAK-ILE unterstützt seit dem Jahr 2019 eine einfache, engagierte und von der Eigenverantwortung der Menschen vor Ort getragene ländliche Entwicklung. Die über den Erstempfänger geförderten Kleinprojekte kommen direkt bei den Menschen an und können sehr schnell und bürokratiearm innerhalb von drei bis sechs Monaten umgesetzt werden. Erstempfänger des Regionalbudgets sind unter anderem Zusammenschlüsse der regionalen Akteure, die über ein Regionalmanagement und eine lokale Entwicklungsstrategie (LEADER) verfügen. Der Bund beteiligt sich mit Bundesmitteln in Höhe von 60 Prozent an den Ausgaben der Bundesländer im Rahmen der GAK-ILE. Mit den Mitteln kann die Umsetzung von LEADER-Maßnahmen unterstützt werden. Aufgrund der verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern sind die Bundesländer für die Umsetzung der GAK zuständig. Ergänzend zur verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Bundesländer (auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen) unterstützt die Bundesregierung mit dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) unter anderem innovative Projekte der ländlichen Entwicklung. Antragsteller können je nach Förderaufruf auch Kommunen sein. Als sogenanntes Wissensprogramm ist der Wissenstransfer ein wesentlicher Bestandteil des Programms und stärkt damit die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen. Weitere Informationen sind unter dem Link www.land-zukunft.de abrufbar. 23. Würde die Bundesregierung sicherstellen, dass zunächst rein quantitativ die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, anderweitig erhalten bleiben? Die Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum ist nach der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zuvorderst Aufgabe der Bundesländer. Dazu zählt auch die Umsetzung des LEADER-Ansatzes. Auf die Antwort zu Frage 8 wird insoweit verwiesen. 24. Zieht die Bundesregierung in Betracht, die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, durch eine Änderung der Kofinanzierungsmöglichkeiten aus der GAK zu erhalten? Die Kofinanzierungsmöglichkeiten für den LEADER-Ansatz durch den GAK- Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ sind bereits sehr weitgehend. Es liegt in der Verantwortung der Bundesländer, diese Option der GAK zu nutzen. Auf die Antworten zu den Fragen 8, 22 und 23 wird insofern verwiesen. 25. Sollte sich der Zuschnitt der LEADER-Förderung grundsätzlich ändern, würde die Bundesregierung für Ersatz der vormaligen allein der Eigenregie der lokalen Aktionsgruppen unterstehenden Regionalbudgets sorgen, und wenn ja, in welcher Höhe? Das Regionalbudget als Bestandteil des ILE-Fördergrundsatzes der GAK wurde entfristet und bleibt auch künftig erhalten. Die Bundesländer entscheiden im Rahmen ihrer Schwerpunktsetzung über die GAK-Mittel über Nutzung und Ausstattung dieses speziellen Förderinstruments. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Hinweise dazu vor, dass sich der Zuschnitt der LEADER- Maßnahmen mit ihrem Förderspektrum grundsätzlich ändern wird. Auf die Antwort zu Frage 1 wird insofern verwiesen. 26. Sollte die regionale Verankerung von LEADER durch die LAG künftig wegfallen, wie plant die Bundesregierung, den positiven Effekt auf die demokratische Kultur durch die bisherige lokale Verantwortlichkeit zu ersetzen? Derzeit liegen der Bundesregierung keine Hinweise dazu vor, dass die regionale Verankerung von LEADER durch die Lokalen Aktionsgruppen in Zukunft wegfallen könnte. 27. Stimmt die Bundesregierung den Aussagen zu, dass Regionen aus unterschiedlichen Gründen in sogenannte Entwicklungsfallen geraten können und dass dann regional, lokal verschiedene Lösungen dafür gefunden werden müssen? a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, regionale Ansätze und lokal verankerte Programme wie LEA- DER zu erhalten? b) Wenn nein, wie bringt die Bundesregierung das dann mit dem grundgesetzlichen Auftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse zusammen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen vor. Insofern beteiligt sie sich nicht an solchen spekulativen Fragestellungen. Die Bundesregierung setzt sich wie dargestellt auf EU-Ebene dafür ein, „bottom up“- geprägte, aktivierende Ansätze der Regionalentwicklung fortzuführen, um bei der Vielfalt der deutschen Regionen und ihrer Chancen und Herausforderungen neben vielfältigen anderen Maßnahmen auch mit diesem Instrument zu gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen