Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen (Antwort zu Drs. 21/5294)
Text
Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen (Antwort zu Drs. 21/5294)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5667
21. Wahlperiode 28.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Janina Böttger, Sahra
Mirow, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5294 –
Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum – Auswirkungen bei
Wegfall von LEADER-Förderprogrammen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union (EU) beheimatet unterschiedlichste Regionen:
wirtschaftlich starke genauso wie strukturschwache. Die EU setzt sich in
Artikel 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
das Ziel des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts sowie
die regionalen Unterschiede zu verringern. Durch verschiedene Fonds
unterstützt die EU ihre Regionen bei Entwicklungs- und Transformationsprozessen.
Im Rahmen der Aufstellung des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens
(MFR) von 2028 bis 2034 wird auch über die Zukunft und finanzielle
Ausgestaltung dieser Fonds verhandelt.
Der neunte Kohäsionsbericht der Europäischen Kommission verdeutlicht den
Trend der Urbanisierung in ganz Europa (vgl. www.efre.gv.at/fileadmin/user_
upload/2021-2027/news-beitraege/2024/9._Kohaesionsbericht_DE.pdf) und
zeigt verschiedene Ursachen für Strukturschwäche und sogenannte
Entwicklungsfallen in den Regionen Europas auf. Ländliche Regionen bergen
ökonomische Potenziale und können attraktive Lebensorte sein, stehen jedoch
häufig im Schatten städtischer Metropolregionen als wirtschaftliche und kulturelle
Zentren. Entwickeln sich gerade die Großstädte weiter deutlich rasanter als
der ländliche Raum, entstehen Risiken für die gesamte Wettbewerbsfähigkeit.
In den ländlichen Regionen fehlen nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch
notwendige Infrastruktur wie Verkehrsanbindungen, Nahversorgung sowie
soziale oder gesundheitliche Einrichtungen. Armutsbetroffenheit und politische
Frustration nehmen zu.
Vor diesem Hintergrund soll ländlichen Gebieten nach Absatz 3 des
Artikels 174 AEUV besondere Aufmerksamkeit zukommen. Ländliche Regionen
werden insbesondere durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung ländlicher Räume (ELER) im Rahmen der zweiten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützt. Ein Teil dieses Fonds ist die
„Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“, bekannt als LEA-
DER-Programm. Seit nunmehr 35 Jahren ermutigt das Programm durch einen
Bottom-up-Ansatz die Menschen vor Ort, zur bedarfsgerechten Entwicklung
ihrer Region beizutragen. Dies wird über Lokale Aktionsgruppen (LAG)
umgesetzt, die auf Grundlage einer eigenen Regionalen Entwicklungsstrategie
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 28. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auswählen, welche Projekte lokal und regional gefördert werden sollen. Durch
seine basisdemokratische Verankerung fördert LEADER die demokratische
Kultur der örtlichen Gesellschaft.
Aus EU-Mitteln und nationaler Kofinanzierung stehen den 373 deutschen
LEADER-Regionen insgesamt 1,65 Mrd. Euro zur Verfügung (vgl. www.dvs-
gap-netzwerk.de/dorf-region/leader/leader-kurz-erklaert/; www.bmleh.de/Shar
edDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/4-reg-bericht-le-langfassung.pd
f?__blob=publicationFile&v=7). Von Projekten wie dem Aufbau eines
mobilen Landkinos oder der Unterstützung von Kinder- und Jugendfeuerwehren
und Dorfgemeinschaftshäusern profitiert fast die Hälfte der deutschen
Bevölkerung. Aufgrund ihrer ländlichen Prägung sind insbesondere die
ostdeutschen Flächenländer von dem Programm begünstigt.
Der Vorschlag der EU-Kommission zum nächsten MFR von 2028 bis 2034
sieht eine grundlegende Veränderung der europäischen Regionalförderung vor.
Zahlreiche bislang getrennte Fonds sollen in Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplänen (NRPP) gebündelt und national verwaltet werden. Für
ländliche Räume ist aus den NRPP nach Abzug von Agrar-, Fischerei- und
Grenzschutzmitteln ein Ausgabeziel in Höhe von 10 Prozent vorgesehen. Das LEA-
DER-Programm soll zwar verpflichtend fortgeführt, aber auf rein
landwirtschaftliche Bezüge verengt werden und verfügt in den
Kommissionsvorschlägen über kein festgesetztes Budget. Zusätzlich soll der EU-Beteiligungssatz
von 80 Prozent auf 50 Prozent drastisch abgesenkt werden. Zahlreiche Träger
befürchten ein Aus ihrer Projekte.
Im Rahmen der aktuellen MFR-Verhandlungen ist es geboten, die
haushälterischen Auswirkungen auf die kommunale Finanzlage der LEADER-Regionen
mit fortbestehendem Entwicklungsbedarf zu beleuchten.
1. Inwiefern wird die Bundesregierung in Zusammenwirken mit den
Ländern sicherstellen, dass LEADER-Mittel nicht nur agrarnahe
Maßnahmen fördern, sondern diese insbesondere auch der regionalen Wirtschaft,
kommunalen Infrastruktur und der öffentlichen Daseinsvorsorge
zugutekommen?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass der künftige Rechtsrahmen
weiterhin das gewohnte umfangreiche Förderspektrum der LEADER-Förderung
zulassen wird. In diese Richtung hat sich auch die Europäische Kommission auf
mehrfache Rückfrage von Mitgliedstaaten geäußert. Letztlich ist es den derzeit
laufenden Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union, und damit auch
den beiden Gesetzgebern (Europäisches Parlament und Rat der Europäischen
Union), vorbehalten, den EU-Rechtsrahmen entsprechend zu setzen. Die
Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine klare
Formulierung in den entsprechenden Rechtstexten einsetzen. Die Bundesländer teilen
diese Position der Bundesregierung.
2. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des
MFR 2028 bis 2034 für eine Fortsetzung des n+2-Prinzips für LEADER
einsetzen?
Mit dem sogenannten „n+2-Prinzip“ soll sichergestellt werden, dass
insbesondere bei Investitionsvorhaben mit längeren Vorlaufzeiten die entsprechenden
Finanzmittel über das eigentliche Haushaltsjahr hinaus noch zwei weitere Jahre
verausgabt werden können. Das „n+2-Prinzip“ gilt derzeit nicht nur für das
LEADER-Programm, sondern insgesamt für Maßnahmen der sogenannten
zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik. Entsprechend wird dieses
Thema auch für die neue Förderperiode übergreifend im Gesamtkontext einer
Verordnung für die Nationalen und Regionalen Partnerschaftspläne (NRPP) und
nicht isoliert für das LEADER-Programm verhandelt und muss im
Gesamtkontext der NRPP betrachtet werden. Die Bundesregierung setzt sich bei den
laufenden Verhandlungen dafür ein, die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland als große Nettozahlerin im Hinblick auf eine stringente EU-
Haushaltsführung mit den oben dargestellten Argumenten für eine entsprechende n+x-
Regelung in Einklang zu bringen.
3. Welche Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte seitens der Bundesländer
zu den geplanten Veränderungen in der LEADER-Förderung sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die bisher von den Bundesländern eingegangenen Hinweise, Vorschläge und
Kritikpunkte betreffen den möglichen Wegfall eines finanziellen
Mindestplafonds für das LEADER-Programm sowie die gegenüber dem Status quo
deutlich erhöhte Notwendigkeit einer nationalen Kofinanzierung. Auch der aus
Sicht der Bundesländer allgemeine bürokratische Aufwand und seine besonders
negativen Auswirkungen auf den stark vom Ehrenamt geprägten LEADER-
Ansatz wurden thematisiert. Eine Auflistung nach Bundesländern ist nicht
möglich, da es sich zu größeren Teilen um erste verbale Einschätzungen nicht
abschließenden Charakters handelt und diese zum Teil auch durch sehr
heterogene Interpretationen der einschlägigen Rechtstexte geprägt sind.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern vorgetragenen
Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte jeweils?
5. Welche Bedeutung werden die Hinweise, Vorschläge und Kritikpunkte
der Bundesländer bei der weiteren Beratung des MFR für die
Bundesregierung haben?
6. Wird sich die Bundesregierung im Sinne der Hinweise, Vorschläge und
Kritikpunkte der Bundesländer in Bezug auf die künftige LEADER-
Förderung für Änderungen am MFR einsetzen, wenn ja, für welche konkret,
und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich wie die Bundesländer ein Interesse an
der Förderung ländlicher Raume. Die vorliegenden Hinweise der Bundesländer
werden daher bei den Abstimmungen der einschlägigen Rechtstexte sowie bei
den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen soweit es möglich ist
einbezogen. Aus dem Interesse der in der Antwort zu Frage 2 erwähnten
Nettozahlerposition möchte die Bundesregierung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt jegliche
finanzielle Vorfestlegungen vermeiden. Konkrete Zusagen zu einzelnen
Maßnahmen, finanzrelevanten Regelungen oder finanziellen Ausstattungen können
daher zum jetzigen Zeitpunkt der laufenden Verhandlungen auf Ebene der
Europäischen Union noch nicht getroffen werden.
7. Welchen kommunalen Kofinanzierungssatz für LEADER-Projekte strebt
die Bundesregierung in den Verhandlungen des MFR-Vorschlags an, und
inwiefern werden dabei die künftige Durchführbarkeit der Projekte und
die Personal- und Finanzlage der betroffenen Kommunen berücksichtigt?
Die aktuellen Verordnungsentwürfe enthalten Regelungen zur nationalen
Kofinanzierung, welche noch Teil der Verhandlungen sind. Ob diese nationalen
Mittel aus kommunalen, Landes- oder Bundesmitteln stammen, wird in der
Verordnung nicht festgelegt.
Die Bundesregierung setzt sich bei den laufenden Verhandlungen dafür ein, die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland als große Nettozahlerin im
Hinblick auf eine stringente EU-Haushaltsführung in Einklang zu bringen und
bezieht dabei die Lage der lokalen sowie regionalen Ebene in ihre Verhandlungen
mit ein. Die Frage der Kofinanzierungssätze insgesamt berührt übergeordnete
finanzrelevante Fragen des MFR. Die Höhe der Kofinanzierungssätze wird im
weiteren Verhandlungsverlauf zwischen den Staats- und Regierungschef
festgelegt und geeint.
8. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Sorge der kommunalen
Spitzenverbände und der LEADER-Aktionsgruppen, dass eine in den
Kommissionsvorschlägen angelegte Absenkung des EU-Beteiligungssatzes von
80 Prozent auf 50 Prozent für die LEADER-Förderung die bereits
prekäre Lage der kommunalen Haushalte verschärfen wird, und würde dies
nach Auffassung der Bundesregierung dazu führen, dass vor allem
finanzstarke Kommunen von LEADER profitieren, während struktur- und
finanzschwache Kommunen von der Förderung ausgeschlossen bleiben?
Die Sorge der kommunalen Spitzenverbände und der LEADER-
Aktionsgruppen sind der Bundesregierung bekannt. Im Hinblick auf die übergeordnete
Einschätzung und in den laufenden Verhandlungen wird zu möglichen zukünftigen
Kofinanzierungssätzen auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Im Hinblick auf
die prekäre Lage vieler kommunaler Haushalte sind primär die Bundesländer in
der Verantwortung, durch differenzierten Einsatz eigener Landesmittel, aber
auch durch Prioritätensetzung bei der Verwendung der auch vom Bund
bereitgestellten Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ (GAK) und denen gemäß dem Gesetz zur
Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen aus dem
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität und über andere
Instrumente die Disparitäten in der Finanzsituation der Kommunen des Landes zumindest
bedingt auszugleichen.
9. Sieht und wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass
finanzschwache Kommunen angesichts des prognostizierten kommunalen
Finanzierungsdefizits von über 30 Mrd. Euro im Jahr 2026 die erhöhten
kommunalen Eigenanteile bei einer Kofinanzierungsabsenkung von
LEADER nicht mehr aufbringen können und somit faktisch von der EU-
Förderung abgeschnitten werden?
10. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass finanzschwache Kommunen
und Landkreise nicht von LEADER-Fördermitteln ausgeschlossen
werden, weil sie die notwendigen Eigenanteile nicht aufbringen können, und
plant die Bundesregierung, Förderungen im LEADER-Bereich auch
ohne Eigenmittel der Kommunen zu ermöglichen?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 und die besonderen
Möglichkeiten für finanzschwache Kommunen über die GAK und das Gesetz zur
Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
(Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) sowie die
primäre Verantwortung der Bundesländer verwiesen.
11. Wie bewertet die Bundesregierung den Kommissionsvorschlag, eines
Ausgabeziels von 10 Prozent in den NRPP, nach Abzug von Agrar-,
Fischerei- und Migrationsmitteln, für ländliche Regionen anstatt einer
Mindestausgabesumme?
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen formellen
Kommissionsvorschlag, sondern um ein seitens der Europäischen Kommission eingebrachtes
Konzept, das von der zyprischen Ratspräsidentschaft in leicht abgeänderter
Form in die Verhandlungen aufgenommen wurde. Die Überlegungen zu einer
konkreten Ausgestaltung, auch der Höhe nach, sind hierzu noch nicht
abgeschlossen, so dass das Konzept noch nicht abschließend bewertungsfähig ist.
12. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene in den Verhandlungen des
nächsten MFR für einen eigenständigen und auf ländliche Räume
bezogenen LEADER-Mindestsatz einsetzen?
Diese Frage betrifft den Gesamtzusammenhang der MFR-Verhandlungen.
Insofern wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 6 verwiesen.
13. Welche Regionen und welche Kommunen profitieren am meisten von
der LEADER-Förderung in Deutschland?
Das LEADER-Programm wird in der Bundesrepublik Deutschland nahezu
flächendeckend angeboten. Die positiven Wirkungen von LEADER sind so
vielfältig wie Struktur, Chancen und Herausforderungen der ländlichen Regionen
der Bundesrepublik Deutschland. Der Mehrwert des LEADER-Programms
besteht dabei nicht allein in den finanziellen Zuwendungen, sondern darüber
hinaus in der erforderlichen Vernetzung und der Aktivierung der ländlichen
Bevölkerung.
14. Trägt LEADER nach Kenntnis der Bundesregierung messbar zur
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei (bitte quantifizieren)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das LEADER-Programm in
erheblichem Maße zur Verbesserung der Lebensbedingungen in der jeweiligen
ländlichen Region beitragen kann. Die Quantifizierung dieser Zielerreichung ist
allerdings schwierig und bezüglich der laufenden Förderperiode Gegenstand
einer umfangreichen Evaluierung, die bereits angelaufen ist. Die ersten
Ergebnisse sind ab dem Jahr 2027 zu erwarten.
Aus früheren Förderperioden gibt es Evaluierungsergebnisse zum LEADER-
Programm auf Ebene der Bundesländer, die dort abgerufen werden können.
15. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-
Mittel Kürzungen oder Defizite anderer Förderprogramme?
Die GAK wird auch zur Kofinanzierung von LEADER-Maßnahmen eingesetzt;
insofern ergänzen sich EU-, Bundes- und Landesmittel. Darüber hinaus liegen
der Bundesregierung diesbezüglich keine Erkenntnisse zu weiteren
Förderprogrammen von Bund und Bundesländern vor.
16. Inwiefern kompensieren nach Kenntnis der Bundesregierung LEADER-
Mittel Defizite in kommunalen Haushalten?
Der nationale Rechtsrahmen für das LEADER-Programm ist so angelegt, dass
kommunale Pflichtaufgaben durch LEADER-Projekte nicht substituiert,
sondern im besten Falle flankiert werden. Im Übrigen liegen der Bundesregierung
hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwiefern
die LEADER-Förderung in der aktuellen Förderperiode (2023 bis 2027)
die eigenständige politische und gestalterische Handlungsfähigkeit
ländlicher Kommunen tatsächlich stärkt?
Auch hier geht die Bundesregierung aufgrund der Rückmeldungen der
Bundesländer und aus der Praxis sowie aufgrund der Evaluierung von LEADER in
früheren Förderperioden von einem positiven Effekt aus, der sich jedoch nur
schwer quantifizieren lässt. Dies ist ebenfalls Gegenstand der Evaluierung des
LEADER-Programms. Auf die Antwort zu Frage 14 wird insoweit verwiesen.
18. Welchen messbaren Beitrag leistet LEADER nach Einschätzung der
Bundesregierung zum Abbau des auf 216 Mrd. Euro angewachsenen
kommunalen Investitionsrückstands?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen ist es
nicht Aufgabe des LEADER-Programms, zum Abbau des angesprochenen
Investitionsstaus, der bei der kommunalen Aufgabenerfüllung entstanden ist,
beizutragen. Zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen der Kommunen wird
auf die primäre Verantwortung der Bundesländer sowie die aktuelle
Unterstützung durch den Bund aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität sowie aus weiteren Finanzhilfen des Bundes (zum Beispiel über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) verwiesen.
19. Wird die Bundesregierung dahingehend auf die Länder einwirken, dass
diese Maßnahmen ergreifen, damit verwaltungsschwache Kommunen
gleichermaßen LEADER-Fördermittel beantragen können, um somit eine
Benachteiligung dieser zu vermeiden?
Die angesprochene Problematik betrifft die allgemeine Optimierung der
Förderpolitik und ist daher fortwährend Gegenstand des Austauschs mit den
Bundesländern.
Auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 wird im Übrigen verwiesen.
20. Inwiefern wird die Bundesregierung Kommunen in die Planung und
Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne, die laut
Vorschlag der EU-Kommission die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den
Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den
Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und weitere
Instrumente vereinheitlichen sollen, einbinden, und wenn sie diese nicht
einbindet, warum nicht?
Zur Aufstellung der NRPP sieht der Verordnungsentwurf eine breite
Beteiligung aller relevanten Akteure vor. Dieses Partnerschaftsprinzip ist auch in
Artikel 6 der NRPP-Verordnung verankert, welches die Bundesregierung begrüßt.
21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Projekte, die sowohl LEA-
DER- als auch Förderungen anderer EU-Strukturfonds erhalten haben,
und wenn ja, welche, und wie viele (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Im Bundesland Sachsen-Anhalt wird das LEADER-Programm bereits mit
Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER) als zweite Säule der GAP und Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
umgesetzt. Viele Projekte haben daher dort bereits durch Multifonds finanzierte
Bestandteile. In anderen Bundesländern werden vereinzelt Projekte in
Gesamtheit durch die Strukturfonds finanziert. Einzelheiten hierzu sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
22. Welche Synergieeffekte gibt es nach Erkenntnis der Bundesregierung für
ländliche Kommunen aus dem Zusammenspiel zwischen LEADER-
Förderung und weiteren Fördermaßnahmen der Bundesregierung für
ländliche Entwicklung (Rahmenpläne der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung)
hinsichtlich der Stärkung kommunaler Handlungsfähigkeit, der Entwicklung
kommunaler Infrastruktur und des Erhalts der öffentlichen
Daseinsvorsorge?
Zwischen dem Förderbereich 1 „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) der
GAK und dem LEADER-Programm gibt es etliche Synergieeffekte. So gibt es
zum einen bei den ILE-Maßnahmen einen Förderbonus von zehn
Prozentpunkten, wenn das jeweilige Projekt der Umsetzung einer lokalen
Entwicklungsstrategie (LEADER) dient. Das Regionalbudget der GAK-ILE unterstützt seit dem
Jahr 2019 eine einfache, engagierte und von der Eigenverantwortung der
Menschen vor Ort getragene ländliche Entwicklung. Die über den Erstempfänger
geförderten Kleinprojekte kommen direkt bei den Menschen an und können
sehr schnell und bürokratiearm innerhalb von drei bis sechs Monaten umgesetzt
werden. Erstempfänger des Regionalbudgets sind unter anderem
Zusammenschlüsse der regionalen Akteure, die über ein Regionalmanagement und eine
lokale Entwicklungsstrategie (LEADER) verfügen.
Der Bund beteiligt sich mit Bundesmitteln in Höhe von 60 Prozent an den
Ausgaben der Bundesländer im Rahmen der GAK-ILE. Mit den Mitteln kann die
Umsetzung von LEADER-Maßnahmen unterstützt werden. Aufgrund der
verfassungsmäßigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Bundesländern
sind die Bundesländer für die Umsetzung der GAK zuständig.
Ergänzend zur verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Bundesländer (auf die
Antwort zu Frage 23 wird verwiesen) unterstützt die Bundesregierung mit
dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung
(BULEplus) unter anderem innovative Projekte der ländlichen Entwicklung.
Antragsteller können je nach Förderaufruf auch Kommunen sein. Als
sogenanntes Wissensprogramm ist der Wissenstransfer ein wesentlicher Bestandteil
des Programms und stärkt damit die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen.
Weitere Informationen sind unter dem Link www.land-zukunft.de abrufbar.
23. Würde die Bundesregierung sicherstellen, dass zunächst rein quantitativ
die durchschnittlichen öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von
LEADER geflossen sind, anderweitig erhalten bleiben?
Die Umsetzung der Politik für den ländlichen Raum ist nach der
verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zuvorderst Aufgabe der
Bundesländer. Dazu zählt auch die Umsetzung des LEADER-Ansatzes. Auf die
Antwort zu Frage 8 wird insoweit verwiesen.
24. Zieht die Bundesregierung in Betracht, die durchschnittlichen
öffentlichen Mittel, die bisher im Rahmen von LEADER geflossen sind, durch
eine Änderung der Kofinanzierungsmöglichkeiten aus der GAK zu
erhalten?
Die Kofinanzierungsmöglichkeiten für den LEADER-Ansatz durch den GAK-
Fördergrundsatz „Integrierte ländliche Entwicklung“ sind bereits sehr
weitgehend. Es liegt in der Verantwortung der Bundesländer, diese Option der GAK
zu nutzen. Auf die Antworten zu den Fragen 8, 22 und 23 wird insofern
verwiesen.
25. Sollte sich der Zuschnitt der LEADER-Förderung grundsätzlich ändern,
würde die Bundesregierung für Ersatz der vormaligen allein der
Eigenregie der lokalen Aktionsgruppen unterstehenden Regionalbudgets sorgen,
und wenn ja, in welcher Höhe?
Das Regionalbudget als Bestandteil des ILE-Fördergrundsatzes der GAK
wurde entfristet und bleibt auch künftig erhalten. Die Bundesländer entscheiden im
Rahmen ihrer Schwerpunktsetzung über die GAK-Mittel über Nutzung und
Ausstattung dieses speziellen Förderinstruments. Im Übrigen liegen der
Bundesregierung keine Hinweise dazu vor, dass sich der Zuschnitt der LEADER-
Maßnahmen mit ihrem Förderspektrum grundsätzlich ändern wird. Auf die
Antwort zu Frage 1 wird insofern verwiesen.
26. Sollte die regionale Verankerung von LEADER durch die LAG künftig
wegfallen, wie plant die Bundesregierung, den positiven Effekt auf die
demokratische Kultur durch die bisherige lokale Verantwortlichkeit zu
ersetzen?
Derzeit liegen der Bundesregierung keine Hinweise dazu vor, dass die
regionale Verankerung von LEADER durch die Lokalen Aktionsgruppen in Zukunft
wegfallen könnte.
27. Stimmt die Bundesregierung den Aussagen zu, dass Regionen aus
unterschiedlichen Gründen in sogenannte Entwicklungsfallen geraten können
und dass dann regional, lokal verschiedene Lösungen dafür gefunden
werden müssen?
a) Wenn ja, wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür
einsetzen, regionale Ansätze und lokal verankerte Programme wie LEA-
DER zu erhalten?
b) Wenn nein, wie bringt die Bundesregierung das dann mit dem
grundgesetzlichen Auftrag der gleichwertigen Lebensverhältnisse
zusammen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine konkreten Informationen vor.
Insofern beteiligt sie sich nicht an solchen spekulativen Fragestellungen. Die
Bundesregierung setzt sich wie dargestellt auf EU-Ebene dafür ein, „bottom up“-
geprägte, aktivierende Ansätze der Regionalentwicklung fortzuführen, um bei
der Vielfalt der deutschen Regionen und ihrer Chancen und Herausforderungen
neben vielfältigen anderen Maßnahmen auch mit diesem Instrument zu
gleichwertigen Lebensverhältnissen beizutragen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Drohende Kürzung der EU-Mittel für den ländlichen Raum - Auswirkungen bei Wegfall von LEADER-Förderprogrammen (Antwort)