Schriftliche Frage 52 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
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Schriftliche Frage 52 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat…
Frage 52 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit welchen Maßnahmen (z. B. Bundesförderungen und -programmen, Modell- und Demonstrationsvorhaben, Strategien, Gesetzen, Verordnungen) hat die Bundesregierung regionale Wertschöpfung im Ernährungsbereich sowie kleine und Kleinstbetriebe in der Lebensmittelwertschöpfungskette (z. B. kleine und mittlere Höfe, Lebensmittelhandwerk, Kantinen) in der 20. Legislaturperiode unterstützt und damit meiner Ansicht nach eine resiliente Ernährungsinfrastruktur und ländliche Räume gestärkt sowie dem Betriebesterben entgegengewirkt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 4. April 2025:
Die Landwirtschaft befindet sich seit Jahren in einem Veränderungsprozess, der die Betriebe teils erheblich herausfordert. So ist die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe zwischen den Jahren 2010 und 2023 um 44.000 auf 255.000 gesunken. Die Bundesregierung hat sich in der 20. Legislaturperiode mit einer Vielzahl von Maßnahmen für die Stärkung regionaler Lebensmittelwertschöpfungsketten eingesetzt. Die Förderung von kleinen und Kleinstbetrieben der Agrar- und Ernährungswirtschaft findet insbesondere über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union statt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) umfassen die Maßnahmen zur Stärkung der Regionalvermarktung insbesondere Modell- und Demonstrationsvorhaben sowie Forschungsvorhaben im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), die Weiterentwicklung des Förderbereichs 3A der GAK, Fördermaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) sowie die modellhafte Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährungssysteme in der Gemeinschaftsverpflegung im Rahmen des Modellregionenwettbewerbs „Ernährungswende in der Region“. Auch die Ernährungsstrategie der Bundesregierung und die Bio-Strategie 2030 leisten einen Beitrag, um regionale und resiliente Wertschöpfungsketten zu stärken. Die Maßnahmen im Einzelnen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Maßnahme Anmerkungen/Link Bekanntmachung „Initialisierungsmanagement – Unterstützung bei der Vorbereitung innovativer Projekte zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel“ im Rahmen des BULEplus www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung -des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent wicklung/regionale-lebensmittel-buleplus.html Bekanntmachung „RegioKost – Aufbau von Verarbeitungsstrukturen für regionale Lebensmittel“ im Rahmen des BULEplus www.bmel.de/DE/themen/laendliche-regionen/foerderung -des-laendlichen-raumes/bundesprogramm-laendliche-ent wicklung/regiokost.html Vergabe eines Forschungsvorhabens zu den „Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln“ im Rahmen des BULEplus Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden die Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln in Deutschland systematisch erhoben und analysiert (Laufzeit 2023–2024). Vergabe eines Forschungsvorhabens zur Verbraucherakzeptanz der Regionalkennzeichnung bei verarbeiteten Lebensmitteln mit mehreren Zutaten im Rahmen des BULEplus Ziel des Forschungsvorhabens ist die Stärkung transparenter Kennzeichnungssysteme für regionale Lebensmittel (Ausschreibung vom 24. März 2025). Veröffentlichung des Praxisleitfadens „Erfolgsfaktoren der Regionalverarbeitung und ‑vermarktung von Lebensmitteln“ www.bmel.de/leitfaden_regionalvermarktung Modellregionenwettbewerb „Ernährungswende in der Region” www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung /ernaehrungswende-modellregionen.html Bekanntmachung „Regionale Bio- Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖL Über die Bekanntmachung Nr. 28/21/31 über die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich „Regionale Bio-Wertschöpfungsketten“ wurden seit 2023 insgesamt 17 Forschungs- und Entwicklungsverbünde gefördert. Bio verbindet – Wissensvermittlung und Vernetzung von BioRegionen und BioStädten www.bundesprogramm.de (Dialogforum „Bio Verbindet“) Richtlinie zur Förderung der Beratung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung zum vermehrten Einsatz von Produkten des ökologischen Landbaus (RIBE-AHV) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-der-bera tung-von-ahv-unternehmen Bio verarbeiten: Praxis-Workshops zur Stärkung der ökologischen Lebensmittelverarbeitung im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/das-bundesprogramm/weiterbil dungsangebote/lebensmittelverarbeitung Richtlinie über die Förderung von Projekten zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie zur Umsetzung von begleitenden pädagogischen Angeboten (RIGE) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-von-inf ormationen-zu-bio-wertschoepfungsketten Richtlinien Förderung des Aufbaus von Bio- Wertschöpfungsketten (RIWERT) im Rahmen des BÖL www.bundesprogramm.de/foerderung/foerderung-des-auf baus-von-bio-wertschoepfungsketten Maßnahme Anmerkungen/Link GAK-Förderbereich 3A – Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse Der Förderbereich 3A bietet Fördermöglichkeiten für Erzeugerzusammenschlüsse und Kleinst-, kleine und mittlere sowie mittelgroße Betriebe der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Seit dem GAK- Rahmenplan 2024 besteht die Möglichkeit eines um bis zu 10 Prozentpunkte erhöhten Zuschusses für Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wenn diese in regionalen Wertschöpfungsketten erfasst, verarbeitet und vermarktet werden. Anwendung und Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. GAK-Förderbereich 2A – Einzelbetriebliche Förderung Im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung (AFP) und der Förderung der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen der GAK werden Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung unterstützt, darunter beispielsweise Fördermöglichkeiten für den Aufbau einer Hofverarbeitung oder einer Ab-Hof-Vermarktung. Anwendung und Durchführung dieser Fördermöglichkeiten liegen im Zuständigkeitsbereich der Länder. GAK-Förderbereich 1 – Integrierte ländliche Entwicklung (ILE) Mit den ILE-Maßnahmen 7.0 (Kleinstunternehmen der Grundversorgung) und 8.0 (Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen) können die Länder bspw. Investitionen für Dorfläden oder kleine Handwerksbetriebe fördern und damit einen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Ernährungsstrategie der Bundesregierung www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsstrategi e/ernaehrungsstrategie_node.html Darüber hinaus gibt es weitere Ansätze, die seit Längerem bestehen und zur Stärkung der regionalen Vermarktung beitragen, beispielsweise die fortgesetzte institutionelle Förderung des Bundesverbands der Regionalbewegung e. V. Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) werden kleinere und mittlere landwirtschaftliche Betriebe insbesondere bei den EU- Direktzahlungen über das Instrument der Umverteilungseinkommensgrundstützung gezielt gestärkt. Zudem wurden Betriebe mit bis zu 10 Hektar landwirtschaftlicher Fläche von den Kontrollen und Sanktionen bei der Konditionalität der EU-Agrarförderung befreit. Innerhalb der 2. Säule der GAP wird der im GAP-Strategieplan identifizierte Bedarf der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen insbesondere über die Investitionsförderung (siehe auch oben Ausführungen zur GAK) adressiert. Daneben hat die Bundesregierung für umfangreiche Vereinfachungen im Rahmen der GAP gesorgt und ist in einem strukturierten Prozess in enger Abstimmung mit den Ländern den Abbau unnötiger Bürokratie angegangen. Ein Arbeitsfortschritt wurde mit der Initiative des BMEL zum Bürokratieabbau vorgelegt. Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind Investitionen von Betrieben im Ernährungsbereich sowie von kleinen und Kleinstbetrieben in der Lebensmittelwertschöpfungskette im Rahmen der GRW grundsätzlich förderfähig, sofern sie die Voraussetzungen des GRW-Koordinierungsrahmens erfüllen. Nähere Informationen können unter dem Link www.bmwk.de/Redaktion/DE/Do wnloads/J-L/koordinierungsrahmen-gemeinschaftsaufgabe-verbesserun g-regionale-wirtschaftsstruktur.pdf?__blob=publicationFile&v=1 eingesehen werden. Hinsichtlich etwaiger weiterer Fördermöglichkeiten des BMWK wird auf die Förderdatenbank verwiesen, die als ein Instrument zur Eigenrecherche unter dem Link www.foerderdatenbank.de aufgerufen werden kann. Hier finden sich neben den Bundes- auch Landes- und EU-Förderprogramme. Zudem berät die BMWK-Finanzierungs- und Förderberatung unter anderem per Hotline (030/186158000) auch Betriebe der Lebensmittelwertschöpfungskette mit passgenauen Informationen/Lösungsansätzen zur Finanzierung/Förderung von Aktivitäten.
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