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Schriftliche Frage 2/3/4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sonderver…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 2/3/4 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sonderver… Frage 2 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU): Ist für die mögliche Finanzierung der geplanten Mittelrheinbrücke eine 100-Prozent-Finanzierung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Sondervermögen Infrastruktur möglich? Frage 3 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU): Kann Rheinland-Pfalz die Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur auch potentiell für die Finanzierung des Neubaus der Mittelrheinbrücke bei Sankt Goar verwenden? Frage 4 (Dr. Marlon Bröhr, CDU/CSU): Wann wird dem Bundesland Rheinland-Pfalz voraussichtlich das erste Geld aus dem Sondervermögen Infrastruktur zur Verfügung stehen, und welche spezialgesetzlichen Regelungen sind bis dahin noch erforderlich? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 23. Mai 2025: Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Zur Nutzung der Mittel aus dem genannten Sondervermögen sind das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens und das Ausführungsgesetz gemäß Artikel 143h Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes erforderlich. Die Beratungen der Bundesregierung zu den beiden Vorhaben sind noch nicht abgeschlossen.

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