Zustand der Bundesbrücken in Nordrhein-Westfalen - Maßnahmen und Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze (Antwort zu Drs. 21/5707)
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Zustand der Bundesbrücken in Nordrhein-Westfalen - Maßnahmen und Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze (Antwort zu Drs. 21/5707)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6268
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich
von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5707 –
Zustand der Bundesbrücken in Nordrhein-Westfalen – Maßnahmen und
Finanzierung zur Vermeidung weiterer Sperrungen und Einstürze
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Infrastruktur Deutschlands steht vor einer der größten Herausforderungen
ihrer Geschichte, insbesondere wenn es um den Zustand der Bundesbrücken
geht. Zahlreiche Berichte und Studien, darunter Analysen von Transport &
Environment (T&E) (www.transportenvironment.org/te-deutschland/articles/
te-warnt-vor-triage-bei-der-brueckensanierung) und dem Bundesrechnungshof
(www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025/bruecke
nmodernisierung/kurzmeldung.html), weisen auf einen alarmierenden
Sanierungs- und Abrissbedarf hin, der die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit des
Verkehrsnetzes bedroht. Der Einsturz der Carolabrücke in Dresden im September
2024 sowie die anhaltenden Sperrungen wie die der Ringbahnbrücke in Berlin
verdeutlichen die Dringlichkeit dieses Problems.
Gleichzeitig wird die Bundesregierung von Experten kritisiert, den Umfang
der Schäden zu unterschätzen und die Finanzierung sowie Priorisierung
unzureichend zu gestalten (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sanierung-bruec
ken-verkehr-100.html). Es fehle an Klarheit über den aktuellen Zustand, die
geplanten Maßnahmen, die Finanzierungsstrategien und die langfristige
Strategie, um die Bürger vor den Gefahren maroder Brücken zu schützen und eine
nachhaltige Lösung zu gewährleisten. So führt T&E Deutschland in der oben
genannten Studie aus, dass nach den vom Bundesministerium für Verkehr
(BMV) selbst gesetzten Kriterien bei 5 905 Brückenbauwerken unter
Bundesverwaltung ein Ersatzneubau notwendig sei und weitere 10 240
Brückenbauwerke unter Bundesverwaltung so stark belastet sind, dass entweder ein
Ersatzneubau oder eine Verstärkung notwendig sei (www.transportenvironment.
org/uploads/files/20250415_TE_Bruckensanierung.pdf).
Beim Brückengipfel 2022 wurde die Priorisierungsreihenfolge der
Modernisierung der Autobahnbrücken geändert und dargelegt, dass man sich nun auf
ein Kernnetz von besonders wichtigen Autobahnabschnitten fokussiere
(https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/zukunftspaket-leistun
gsfaehige-autobahnbruecken.pdf?__blob=publicationFile).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 1. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Haben sich die Kriterien, wie die Bundesregierung den
Modernisierungsbedarf von Brückenbauwerken einordnet, seit dem Brückengipfel im Jahr
2022 (www.bmv.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/bruecken-an-bunde
sfernstrassen-bilanz-und-ausblick.pdf?__blob=publicationFile) geändert?
a) Wie lauten die aktuellen Kriterien, wann für ein Brückenbauwerk ein
Ersatzneubau nötig ist?
b) Wie lauten die aktuellen Kriterien, wann für ein Brückenbauwerk eine
Modernisierung notwendig ist?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Mit dem Ziel der Verbesserung des Zustandes und der Tragfähigkeit hat das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) mit den definierten Kriterien zum
Brückenmodernisierungsprogramm und der entwickelten Netzstrategie strategische
Vorgaben gemacht, nach denen eine bedarfsgerechte Brückenmodernisierung
systematisch umgesetzt werden kann. Im Bericht „Brücken an
Bundesfernstraßen Bilanz und Ausblick“ sind die entsprechenden Vorgaben aufgeführt.
2. Teilt die Bundesregierung die in der T&E-Studie (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller) errechneten Zahlen, dass bei knapp 6 000
Brückenbauwerken unter Bundesverwaltung ein Ersatzneubau notwendig sei und
dass bei weiteren 10 000 Brückenbauwerken unter Bundesverwaltung
entweder ein Ersatzneubau oder eine Verstärkung notwendig sei (wenn
nein, wie lauten die korrekten Zahlen, und wie viele davon befinden sich
in Nordrhein-Westfalen)?
Es wurden auf Basis der 2022 erhobenen Brückenbilanz etwa 4.000 Brücken
im vordringlichen Kernnetz ermittelt, welche prioritär ertüchtigt oder durch
leistungsfähige Ersatzneubauten ersetzt werden sollen. Anschließend soll die
Modernisierung außerhalb des Kernnetzes systematisch fortgeführt werden.
Insgesamt ergibt sich als Ergebnis der Bilanz ein deutschlandweiter
Modernisierungsbedarf von rund 8.000 Brücken-Teilbauwerken im
Bundesautobahnnetz und ca. 3.000 Brücken-Teilbauwerken im Bundesstraßennetz.
Einige Bauwerke waren zum Zeitpunkt der Erhebung im Jahr 2022 noch nicht
mit einem Traglastindex bewertet worden, was inzwischen nachgeholt wurde.
Die Ermittlung des Modernisierungsbedarfs wird im Zuge der nächsten
Brückenbilanz fortgeschrieben.
3. Welche Autobahnabschnitte in Nordrhein-Westfalen sind Teil des
zusammenhängenden Kernnetzes von besonders wichtigen
Autobahnabschnitten, die durchgängig mit leistungsfähigen Brücken hergerichtet werden
sollen (bitte Abschnitte grafisch in einer Karte für Nordrhein-Westfalen
darstellen)?
Es wird auf den folgenden Artikel des BMV zur Brückenmodernisierung
verwiesen:
www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/brueckenmodernisierung.html.
4. Wie viele der vom Bundesministerium für Verkehr als besonders
sanierungsbedürftig eingestuften Brückenbauwerke des Kernnetzes liegen in
Nordrhein-Westfalen (bitte betroffene Brücken und Teilbauwerke mit
konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
5. Wie viele der vom Bundesministerium für Verkehr als besonders
sanierungsbedürftig eingestuften Brückenbauwerke außerhalb des Kernnetzes
liegen in Nordrhein-Westfalen (bitte betroffene Brücken und
Teilbauwerke mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2026 in einem
Entschließungsantrag auf Bundestagsdrucksache 21/3906 verschärfte Transparenzregeln zum
Schutz Kritischer Infrastrukturen von der Bundesregierung eingefordert. Der
Beschluss fordert einen zeitgemäßen Umgang mit bestehenden Transparenz-
und Informationspflichten.
Die Verkehrsinfrastruktur stellt einen wichtigen Baustein der Resilienzfähigkeit
der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall dar. In
Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in Deutschland
zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde durch die Veröffentlichung der
Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte Sabotagen und
Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden.
Infolge einer Abwägung der Informationsrechte der Abgeordneten des
Deutschen Bundestages mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik
Deutschland sind die erbetenen Informationen daher als „VS-Vertraulich“
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.*
6. Sind aktuell Brückenbauwerke unter Bundesverwaltung in Nordrhein-
Westfalen für einen Abriss vorgesehen (wenn ja, bitte betroffene Brücken
und Teilbauwerke mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
Es wird auf die Projektlisten des Finanzierungs- und Realisierungsplans 2025
bis 2029 für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung
der Autobahn GmbH des Bundes verwiesen.
7. Wie viele Autobahnbrücken wurden in Nordrhein-Westfalen in den
letzten fünf Jahren im Durchschnitt pro Jahr saniert, und wo liegen diese
(bitte Brückenbauwerke mit konkreter Ortsangabe einzeln auflisten)?
Im Durchschnitt wurden in den letzten fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen rund
47 Teilbauwerke von Autobahnbrücken jährlich modernisiert und
instandgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.
8. Durch welche Brückenbauwerke unter Bundesverwaltung in Nordrhein-
Westfalen bestehen aktuell Verkehrseinschränkungen bzw. werden
Einschränkungen erforderlich werden (bitte Brückenbauwerke einzeln mit
dem jeweiligen Einschränkungsstatus angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 10 sowie 11
und 12 der Kleinen Anfrage „Sanierung und Ersatzneubau von Brückenbau-
* Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt
und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
werken im Netz der Bundesautobahnen“ auf Bundestagsdrucksache 21/2449
verwiesen.
9. Inwieweit haben ggf. Sparmaßnahmen bei Brückenbauwerken unter
Bundesverwaltung in Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit zu den
aktuellen Problemen beigetragen (bitte konkrete Beispiele und Zeiträume
nennen)?
Die Autobahn GmbH des Bundes hat seit dem 1. Januar 2021 die
Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung der Autobahnen übernommen.
Seitdem steht die Brückenmodernisierung im Fokus ihrer Aufgaben.
10. In welchen Jahren wurden nach Ansicht der Bundesregierung zu wenig
Mittel im Bundeshaushalt eingestellt, um den Zustand der
Brückenbauwerke in Nordrhein-Westfalen unter Bundesverwaltung zu erhalten?
Der Bund stellt den Auftragsverwaltungen der Länder bzw. der Autobahn
GmbH des Bundes die Mittel für die Erhaltung der Bundesautobahnen und
Bundesstraßen zur Verfügung, um die geplanten Brückenerhaltungsmaßnahmen
umzusetzen. Eine Aufteilung der Erhaltungsmittel auf Ingenieurbauwerke,
Fahrbahnen und sonstige Anlagenteile findet haushalterisch nicht statt.
11. Welcher finanzielle Mittelbedarf ergibt sich aus den notwendigen
Sanierungs- und Abrissmaßnahmen sowie dem Neubau von
Brückenbauwerken in Nordrhein-Westfalen unter Bundesverwaltung für die nächsten
fünf, zehn und 15 Jahre?
Für die Brückenerhaltung unter Bundesverwaltung wurde im Zeitraum bis 2032
ein Mittelbedarf von rund 649 Mio. Euro p.a. in Nordrhein-Westfalen ermittelt.
12. Wie plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen in Nordrhein-
Westfalen zu finanzieren, sind zusätzliche Haushaltsmittel, Kredite oder
öffentlich-private Partnerschaften vorgesehen (bei öffentlich-privaten
Partnerschaften, bitte betroffene Brücken und Teilbauwerke mit konkreter
Ortsangabe einzeln auflisten), und in welchem Umfang sind hierbei
(Teilfrage a) Mittel aus der „Bundessäule“ von 300 Milliarden im Rahmen des
Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität eingeplant
(www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/
Oeffentliche_Finanzen/SVIK/Bund/investitionen-der-bundessaeul
e.html)?
Die Finanzplanung sieht für die Erhaltung der Brücken- und Tunnel im
Bestandnetz der Bundesfernstraßen eine Finanzierung aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität vor.
13. In welchem Umfang sind EU-Mittel oder andere Förderprogramme in
Nordrhein-Westfalen für die Finanzierung eingeplant (vgl. Frage 11)?
Es gibt keine Förderprogramme für die Erhaltung der Brücken der
Bundesfernstraßen.
14. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die Umsetzung der Maßnahmen in
Nordrhein-Westfalen aus (vgl. Frage 11, bitte eine Übersicht der
geplanten Projekte für die nächsten fünf Jahre vorlegen)?
15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um
Verkehrsbehinderungen in Nordrhein-Westfalen während der Bauarbeiten zu
minimieren (vgl. Frage 11)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Autobahn GmbH des Bundes informiert fortlaufend online über
Bauprojekte und neue Projekte im Jahresverlauf.
Zudem informiert die Autobahn GmbH des Bundes online im Bereich
„Verkehrsmeldungen“ über anstehende und laufende Maßnahmen im Streckennetz.
Ebenfalls online abrufbar eine „Baustellenkarte“ mit den aktuell im Netz der
Autobahnen befindlichen Sperrungen und Arbeitsstätten.
Unvermeidbare verkehrliche Beeinträchtigungen in Baustellen werden durch
innovative Bauverfahren mit verkürzten Bauzeiten, optimierten
Verkehrsführungen und einem nutzerorientierten Baustellenmanagement minimiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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