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Schriftliche Frage 10 von Robin Jünger (AfD): Welchen Betrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Hessen bis zum 31. August 2026 aus den ihm nach dem Länder-und- Kommunal-Infra…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 10 von Robin Jünger (AfD): Welchen Betrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Hessen bis zum 31. August 2026 aus den ihm nach dem Länder-und- Kommunal-Infra… Frage 10 (Robin Jünger, AfD): Welchen Betrag hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Hessen bis zum 31. August 2026 aus den ihm nach dem Länder-und- Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz zustehenden Bundesmitteln bei der Bundeskasse tatsächlich abgerufen, und hat das Bundesministerium der Finanzen bei hessischen Mittelabrufen oder den ihm nach der Verwaltungsvereinbarung zum Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz übermittelten Berichten bis zu diesem Stichtag Beanstandungen oder Nachforderungen hinsichtlich der Förderfähigkeit oder zweckentsprechenden Mittelverwendung erhoben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. September 2026: Bis einschließlich 31. August 2026 sind von Hessen noch keine Mittel abgerufen worden. Der Mittelabruf ist ein nachgelagerter Indikator und nur von begrenzter Aussagekraft für den Stand der Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG), so können die Länder z. B. Maßnahmen zunächst vorfinanzieren und die Mittel erst später abrufen. Gemäß § 6 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des LuKIFG legen die Länder dem Bund jährlich bis zum 31. März eines jeden Jahres eine digitale Übersicht über die abgeschlossenen Maßnahmen vor. Jede Maßnahme ist spätestens in den zweiten Bericht aufzunehmen, der nach dem Abschluss der Maßnahme vorzulegen ist. Bisher liegen dem Bundesministerium der Finanzen noch keine Meldungen über abgeschlossene Maßnahmen des Landes Hessen vor. Daher hat das Bundesministerium der Finanzen bis zum 31. August 2026 keine Stichprobenprüfung zur zweckentsprechenden Mittelverwendung durchgeführt.

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