Schriftliche Frage 33 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 33 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern…
Frage 33 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern entsprechende Berechnungen vorliegen, in den Jahren 2026 bis 2039 unter der Annahme, dass für diese Kindererziehungszeiten 2,5 Entgeltpunkte gewährt werden, und unter der Annahme, dass die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 auf drei Entgeltpunkte erhöht werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. April 2025:
Die Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 sind Teil der Rentenausgaben und werden in den Statistiken standardmäßig nicht gesondert erhoben. Die finanziellen Auswirkungen der im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Ausweitung dieser Leistung auf drei Entgeltpunkte werden derzeit auf rund 5 Mrd. Euro im Jahr 2026 geschätzt.
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