Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
65 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN…
- Schriftliche Frage 2 von Sergej Minich (AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde Werbeanzeigen in einem Bremer Medium geschaltet, und wenn ja, welche (bitte für d…
- Schriftliche Frage 3 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, von wem die Aushänge am historischen Haus der Wannseekonferenz in Berlin Zehlendorf, welche die Wann…
- Schriftliche Frage 4 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der neuen Ständigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums, und…
- Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen, mit welchen Preisanpassungen und Veränderungen des Handelsvolumens auf dem deutschen…
- Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwisch…
- Schriftliche Frage 7 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um weitere Verluste der Investitionen in Millionenhöhe an einem Standort zu verhindern, der über eine h…
- Schriftliche Frage 8 von Christian Görke (DIE LINKE): Mit welcher Liefermenge russischen Flüssigerdgases (LNG) für das bundeseigene Unternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) rechnet die Bund…
- Schriftliche Frage 9 von Christian Görke (DIE LINKE): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Instituts Bruegel, dass die Einhaltung der geltenden Staatsschuldenregeln der Europäischen Un…
- Schriftliche Frage 10 von Carolin Bachmann (AfD): Wie viele Syrer und Afghanen wurden im Kalenderjahr 2023, 2024 und im Kalenderjahr 2025 (1. Januar 2025 bis zum verfügbaren Zeitpunkt) in di…
- Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Inwiefern erwächst nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung aus zugesagter und bereitgestellter Unterkunft und Verpflegung durch d…
- Schriftliche Frage 12 von Kay Gottschalk (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat oder der Bundesnachrichtendienst Kenntnisse über die mögliche Finanzierung von Moscheege…
- Schriftliche Frage 13 von Luke Hoß (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch be…
- Schriftliche Frage 14 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zu…
- Schriftliche Frage 15 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland aus…
- Schriftliche Frage 16 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Wie viele Bürgerämter von der deutschlandweit gesamten Anzahl der Bürgerämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem PointID®…
- Schriftliche Frage 17 von Dario Seifert (AfD): Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Mecklenburg-Vorpommern registriert, und er…
- Schriftliche Frage 18 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wurden zwischen November 2024 und April 2025 monatlich erteilt (…
- Schriftliche Frage 19 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Seit wann erteilt die Bundesregierung keine Aufnahmezusagen mehr im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (bitte auf den Tag genau…
- Schriftliche Frage 20 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele weitere Flüge sind im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im 1. Halbjahr 2025 geplant bzw. terminiert (bitte,…
- Schriftliche Frage 21 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele Personen wurden seit dem letzten Quartal 2022 aufgrund einer Aufnahmezusage der Bundesregierung mit Flügen (einschließlich Charter…
- Schriftliche Frage 22 von Dr. Götz Frömming (AfD): Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die vom Auswärtigen Amt an Bundesländer, Kommunen, Gedenkstätten sowie sonstige Einrich…
- Schriftliche Frage 23 von Steffen Kotré (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke v…
- Schriftliche Frage 24 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Finanziert die Bundesregierung die Dienstleistungen des französischen Satelliteninternetanbieters Eutelsat für die Ukraine, und wenn ja, sei…
- Schriftliche Frage 25 von Olaf Hilmer (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Tät…
- Schriftliche Frage 26 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, das…
- Schriftliche Frage 27 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie viele Bundesmittel zur Eingliederung in Arbeit notwendig sind, damit eine verstärkte V…
- Schriftliche Frage 28 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es in den letzten zwei Jahren Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die kein persönliches Angebot der Beratung, U…
- Schriftliche Frage 29 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in den Jobcentern in den Jahren 2023 und 2024?
- Schriftliche Frage 30 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Verwaltungskosten zur Vollstreckung einer Leistungsminderung bei feh…
- Schriftliche Frage 31 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Entwicklung des Rentenniveaus nach aktueller Definition rechnet die Bundesregierung, sofern entsprechende Berechnungen vorliegen…
- Schriftliche Frage 32 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche Gesamtrentenausgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in den Jahren 2026 bi…
- Schriftliche Frage 33 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern…
- Schriftliche Frage 34 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mütter im Rentenbezug, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Haushalten, deren Haushalt…
- Schriftliche Frage 35 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Risiken eines zehn- und mehrstündigen Arbeitstages im Vergleich zu einem maximal achtstün…
- Schriftliche Frage 36 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welcher Mindestlohnwert sich aus der Tarifentwicklung der letzten verfügbaren 24 Monate (S…
- Schriftliche Frage 37 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche genaue Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bzw. nach den letzten verfügbaren Daten ein Bruttostundenverdienst, der 60…
- Schriftliche Frage 38 von Dr. Jonas Geissler (CDU/CSU): Welche staatlichen Förderprogramme in Form von Agrardarlehen bestehen derzeit, und welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen landwirtsch…
- Schriftliche Frage 39/40/41 von Volker Scheurell (AfD): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung von Eigentümerdaten über Waldflächen an die Soz…
- Schriftliche Frage 42 von Kay Gottschalk (AfD): Welche laufenden und abgeschlossenen Projekte für Demokratieförderung oder Integration bezuschusste die Bundesregierung in der vergangenen L…
- Schriftliche Frage 43 von Sergej Minich (AfD): Inwiefern lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Dokumentation eines Aufklebers mit einer „Silhouette der Bundespolitiker*in diese…
- Schriftliche Frage 44/45 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele Jugendämter bringen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von fehlenden Plätzen in geschlossener Unterbringung Kinder und Jug…
- Schriftliche Frage 46 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die jüngst erneut geäußerte Kritik des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland plus (LSVD+) un…
- Schriftliche Frage 47 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Summe hat die Bundesregierung bis zum 25. April 2025 für juristische Dienstleistungen wie anwaltliche Beratungen, Vertretungen etc. i…
- Schriftliche Frage 48 von Josef Oster (CDU/CSU): Findet im Bundesministerium für Gesundheit aktuell eine Untersuchung hinsichtlich einer Off- Label-Liste mit einer Übersicht von Medikamente…
- Schriftliche Frage 49 von Josef Oster (CDU/CSU): Welche Fallzahlen für ME/CFS sowie für Post COVID und Post Vac, getrennt nach Altersgruppen (vor allem Jugendliche und Erwachsene), sind der…
- Schriftliche Frage 50 von Volker Scheurell (AfD): Wie lauteten die wesentlichen Inhalte der in der
- Schriftliche Frage 51 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Warum hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme des internen Schreibens des Paul-Ehrlich- Instituts (PEI) vom 29. Juli 2021, in dem festges…
- Schriftliche Frage 52 von Carolin Bachmann (AfD): In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der im Bundesverkehrswegeplan mit Vordringlichem Bedarf eingestufte und seit 2012 geplante 2strei…
- Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Warum dauert die Reparatur der defekten Donnerschleuse in Kühsen bei Mölln (Elbe-Lübeck- Kanal) so lange, dass aus ursprünglich geplanten vi…
- Schriftliche Frage 54 von Dr. Yannick Bury (CDU/CSU): Kann die Bundesregierung die Darstellung des „Tagesspiegels“ vom 17. April 2025 bestätigen, wonach die Bahntochter DB InfraGo AG plant, die…
- Schriftliche Frage 55 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Zeiträumen plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Sperrung der Stammstrecke in Stuttgart, und bestätigt die DB AG, dass sie auch…
- Schriftliche Frage 56 von Anne Janssen (CDU/CSU): Welchen aktuellen Sachstand (einschließlich Baurechtslage, Zeit- und Finanzierungsplan) kann die Bundesregierung zum Neubau der Küstenautoba…
- Schriftliche Frage 57 von Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gemäß der Jahresplanung 2025 der Bahntochter DB InfraGO AG unter anderem die Planung fü…
- Schriftliche Frage 58 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte B247-G10-NI- TH-T1…
- Schriftliche Frage 59 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Für welches Datum rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand und basierend auf Gesprächen und Vereinbarungen mit Vertretern der Frei…
- Schriftliche Frage 60 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Inwiefern wurde die erst kürzlich gelaunchte i-Kfz-App des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem EUdi-Wallet- Projekt…
- Schriftliche Frage 61 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern haben sich zeitlicher Horizont und Umfang bei der geplanten Generalsanierung des Bahn-Hochleistungskorridors Nürnberg– Regensburg…
- Schriftliche Frage 62/63/64/65 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die…
- Schriftliche Frage 66 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in A…
- Schriftliche Frage 67 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aufgrund welcher Ausschreibungen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung zurzeit Projekte zur Erforschung und Anwendung von…
- Schriftliche Frage 68 von Nicole Hess (AfD): Inwieweit ist die Nominierung der Studentin Hanna S. für den 27. Bundespreis für Kunststudierende und damit zusammenhängend die Zahlung eine…
- Schriftliche Frage 69 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hanna S., die mit dem 27. Bundespreis für Kunststudierende ausgezeichnet wurde, mutmaßlich Mitglied de…
- Schriftliche Frage 70 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Trifft es zu, dass die Preisvergabe an die Kunststudentin Hanna S., die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet und unter anderem wegen v…
- Schriftliche Frage 71 von Rocco Kever (AfD): Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/88
21. Wahlperiode 02.05.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 28. April 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 52
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 26, 67
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bury, Yannick, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 28, 29, 30
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 42
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31, 32, 33, 34
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Abgeordnete Nummer
der Frage
Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 14
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 57
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 43
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 15
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49
Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 58
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16, 60
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41, 50
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . 62, 63, 64, 65
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Wiegelmann, Johannes
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 20, 21
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Beck, Katharina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5
Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 12
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Wiegelmann, Johannes
(CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15
Seite
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz
Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 19
Dzienus, Timon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21
Grau, Armin, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22
Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Lang, Ricarda
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29
Drucksache 21/88 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32
Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Bury, Yannick, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 37
Otte, Karoline
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Seite
Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 39
Schmidt, Stefan
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Seidler, Stefan
(fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 44
Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 46
Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung
Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/88
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass
der u. a. durch die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geförderte
Trägerverein der Gedenkstätte des Hauses der
Wannseekonferenz (www.ghwk.de/de/) die historischen
Ereignisse des 20. Januar 1942, an dem sich
hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa
am Berliner Wannsee trafen, um zu koordinieren,
wie die Ermordung der europäischen Juden auf
Behördenebene möglichst effizient umgesetzt
werden sollte (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergru
nd-aktuell/240926/die-wannseekonferenz/), auf
seiner Homepage (www.ghwk.de/de/) mit dem
„Geheimtreffen“ von Potsdam am 25. November
2023 in einen Zusammenhang stellt und damit
nach meiner Auffassung gleichsetzt (https://ansag
e.org/aberwitzige-geschichtsklitterung-gedenktafe
l-am-wannsee-haus-wiederholt-correctiv-luegen/
und www.ghwk.de/de/ausstellung/gartenausstel
lung), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung
eine Auffassung dazu gebildet, ob hierin eine
strafbare Verharmlosung des Holocaust gemäß
§ 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches
(Volksverhetzung) gegeben sein kann, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 29. April 2025
Sowohl in ihrer Pressemitteilung als auch im Rahmen der
Gartenausstellung verweist die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz
ausdrücklich auf die Unterschiede zwischen dem Treffen von Potsdam am
25. November 2023 und der Wannsee-Konferenz. Die Gedenkstätte
nimmt daher gerade keine Gleichsetzung beider Ereignisse vor.
Die strafrechtliche Beurteilung konkreter Sachverhalte ist Aufgabe der
zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die
Bundesregierung kann hierzu keine Stellungnahme abgeben.
2. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte
Behörde Werbeanzeigen in einem Bremer
Medium geschaltet, und wenn ja, welche (bitte für die
letzten sechs Anzeigen jeweils den Namen der
Publikation, das Datum, den Zweck der Anzeige
sowie die Aufwendung in Euro angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit
vom 2. Mai 2025
Die Bundesregierung betreibt keine „Werbung“ im
umgangssprachlichen Sinne. Vielmehr folgt sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag,
die Bürgerinnen und Bürger über ihre Arbeit, über geplante Vorhaben
und politische Ziele sowie über Bekanntmachungen aufgrund
gesetzlicher Verpflichtungen zu informieren. Zur Erfüllung dieses Auftrags
bedient sie sich vielfältiger Kommunikationswege und -maßnahmen, um
Informationen verständlich und bürgernah zu vermitteln.
Vor dem Hintergrund der Fragestellung wird im Folgenden auf Kosten
im Zusammenhang mit Anzeigenschaltungen Bremer Medien
eingegangen. Nicht enthalten sind hier überregionale Medien, die auch in Bremen
erscheinen, z. B. überregionale Tageszeitungen oder Zeitschriften.
Ebenfalls nicht enthalten sind z. B. überregionale Online- und Out-of-Home-
Maßnahmen, die auch in Bremen ausgespielt wurden.
Eine umfassende ressortübergreifende Erhebung durch die
Bundesregierung, die über bereits vorhandene Daten hinausgehende Recherchen
erfordert hätte, war innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig
umsetzbar. Die Angaben beziehen sich auf die laufende Legislaturperiode,
die mit der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am
26. Oktober 2021 begonnen hat. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird
ausdrücklich nicht erhoben.
Die Bundesregierung hat seit Beginn der 20. Legislaturperiode (ab
Stichtag 26. Oktober 2021 bis zum 25. April 2025) für die letzten sechs
Anzeigen in Bremer Medien Kosten in folgender Höhe verwendet:
Publikation Erscheinungsdatum Kosten in Euro
Deister- und Weserzeitung – Personalrecruiting 23.09.2024* 677,00
Bremer Tageszeitungen
Osterholzer Kreisblatt – Amtliche Bekanntmachungen
04.01.2025 3.933,35
Bremer Tageszeitungen
Die Norddeutsche – Amtliche Bekanntmachungen
04.01.2025 5.211,70
Bremer Tageszeitungen
Die Norddeutsche – Amtliche Bekanntmachungen
25.01.2025 3.908,44
Neue Deister-Zeitung (NDZ), Hauptausgabe –
Amtliche Bekanntmachungen
17.02.2025 819,67
Deister- und Weserzeitung, Hauptausgabe –
Amtliche Bekanntmachungen
17.03.2025 1.066,24
* Bei dem Erscheinungsdatum wurde das Buchungsdatum eingetragen.
Es handelt sich hier um die reinen Schaltkosten inklusive
Mehrwertsteuer, ohne Agenturhonorare und ohne Kreationskosten.
3. Abgeordneter
Bernd Schattner
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, von
wem die Aushänge am historischen Haus der
Wannseekonferenz in Berlin Zehlendorf, welche
die Wannseekonferenz mit dem „Geheimtreffen“
von Potsdam am 25. November 2023, dessen
Darstellung in den Medien Gegenstand gerichtlicher
Auseinandersetzungen war und nach gerichtlicher
Feststellung in einzelnen Punkten unzutreffend
war bzw. einen unzutreffenden Eindruck
erweckte, in einen Zusammenhang stellt und damit nach
meiner Auffassung gleichsetzt, finanziert werden,
und wenn ja, steht die Bundesregierung hierzu mit
dem Trägerverein im Austausch um etwaige
Konsequenzen zu prüfen, und wenn ja, welche
Konsequenzen kommen in Frage (www.cicero.de/innen
politik/correctiv-widerlegt-sich-vor-gericht-selbs
t-der-wannsee-scoop-ist-nun-auch-ganz-offiziell-i
mplodiert; www.facebook.com/ronaldglaeserbe
rlin)?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 2. Mai 2025
Die Ausstellung, die sich mit der Bedeutung und den unterschiedlichen
Perspektiven auf den Ort und in diesem Zusammenhang mit der
Nutzung des Begriffs „Wannsee“ auseinandersetzt, wurde aus dem Haushalt
des Trägervereins der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-
Konferenz, der vom Land Berlin und vom Bund institutionell gefördert
wird, finanziert. Der Trägerverein, in dem Bund und Land Berlin
vertreten sind, wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. Dezember 2025
über die Ausstellung informiert. Die Gedenkstätte nimmt keine
Gleichsetzung beider Ereignisse vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
4. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der
Stand der Erarbeitung der neuen Ständigen
Ausstellung des Deutschen Historischen Museums,
und inwieweit kommt darin das Thema Flucht
und Vertreibung der Deutschen vor, das
Bestandteil der bisherigen Überblicksausstellung
„Deutsche Geschichte vom Mittelalter bis zum Fall der
Mauer“ war?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 30. April 2025
Die vollständige Neukonzeption der Ständigen Ausstellung liegt in der
Zuständigkeit der rechtlich selbständigen Stiftung Deutsches
Historisches Museum, die sich hierzu seit mehreren Jahren in engem Austausch
mit ihren Gremien, Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat, befindet.
Es handelt sich dabei, auch im Kontext parallel stattfindender
Sanierungsarbeiten im Zeughaus, um einen laufenden Prozess.
Die inhaltliche Vorbereitung geht planmäßig voran. Konzeptionell
verbindet die neue Ständige Ausstellung chronologische Perspektiven und
thematische Vertiefungen beim Blick auf die deutsche Geschichte vom
Mittelalter bis zur Gegenwart im europäischen Zusammenhang. Flucht
und Vertreibung im historischen Kontext werden insbesondere in der
Darstellung des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren
Nachkriegszeit thematisiert. Politische, rechtliche und soziale Konsequenzen
werden in der Präsentation zur Geschichte von Bundesrepublik Deutschland
und DDR an verschiedenen Stellen aufgegriffen. In geeigneter Weise
wird dabei auch auf die Möglichkeit einer vertieften
Auseinandersetzung mit dem Thema in den Angeboten der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
5. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
Schätzungen, mit welchen Preisanpassungen und
Veränderungen des Handelsvolumens auf dem
deutschen und europäischen Markt durch
chinesische Plattformen wie SHEIN und Temu infolge
des sich zuspitzenden Zollstreits zwischen den
USA und China zu rechnen ist, und wie bewertet
die Bundesregierung die nach meiner
Einschätzung daraus resultierende Gefahr eines ruinösen
Preiskampfes, der Arbeitsplätze gefährden und
der deutschen und europäischen Wirtschaft
schaden könnte?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 29. April 2025
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten
fortlaufend und eng Veränderungen der Handelsströme zwischen der EU
und Drittstaaten.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Schätzungen darüber vor, in
welchem Umfang sich die aktuelle US-Zollpolitik gegenüber China über
Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten (insbesondere aus China) auf
das Handelsvolumen oder auf die Preisentwicklungen auf dem
deutschen oder europäischen Markt auswirken könnte. Ebenso liegen in
diesem Zusammenhang keine Prognosen zu möglichen
Beschäftigungseffekten in Deutschland oder der EU vor.
Zudem setzt sich die Bundesregierung bereits sowohl auf nationaler als
auch auf europäischer Ebene für Produktsicherheit und
Rechtskonformität der in der EU angebotenen Waren und für einen fairen Wettbewerb
im Onlinehandel ein. Mit dem Aktionsplan E-Commerce hat die
Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem
unter anderem die Rechtsdurchsetzung gegenüber Herstellern und
Händlern aus Drittstaaten verbessert werden soll.
6. Abgeordnete
Katharina Beck
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf
nationaler und europäischer Ebene, um zu
verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit
zwischen den USA und China dazu führt, dass
Plattformen wie SHEIN und Temu den deutschen und
europäischen Markt mit einem Überangebot an
Waren überschwemmen, und wenn ja, welche
(bitte nach wesentlichen Organisationseinheiten
der Bundesregierung und den ihr unterstellten
Behörden aufschlüsseln), und hat die
Bundesregierung Kenntnisse über Beschwerden, z. B. von
europäischen oder deutschen
Verbraucherschutzorganisationen im Zusammenhang mit Online-
Plattformen wie SHEIN und Temu, und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig
vom 29. April 2025
Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten
fortlaufend und eng Veränderungen der Handelsströme zwischen der EU
und Drittstaaten und agieren entsprechend.
So hat die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl an Importen
aus Drittstaaten bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um
Produktsicherheit und Rechtskonformität der in der EU angebotenen Waren und
damit einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel zu fördern. Mit dem am
29. Januar 2025 verabschiedeten Aktionsplan E-Commerce verfolgt sie
das Ziel, die Einhaltung geltender nationaler und europäischer
Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Verbraucherschutz
sowie Umweltstandards auch bei Anbietern aus Drittstaaten konsequent
durchzusetzen.
Ein zentrales Element ist die Stärkung der Marktüberwachung. So
intensiviert die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans die
Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden, um durch
gezielte, risikobasierte Kontrollen – insbesondere bei
Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten – die Einhaltung von Produktsicherheits-
und Verbraucherschutzvorschriften stärker zu prüfen. Darüber hinaus ist
die konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) durch die
Europäische Kommission ein wichtiger Hebel. Dieser verpflichtet
Onlinehandelsplattformen – darunter auch Temu und SHEIN – unter
anderem dazu, die Angebote rechtswidriger Produkte zeitnah vom Online-
Marktplatz zu entfernen, Informationen über Hersteller bereitzustellen
und effektive Risikomanagementsysteme für besonders relevante
Gefährdungsbereiche wie Produktsicherheit und Verbraucherschutz zu
etablieren. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission
dabei, diese Vorschriften konsequent durchzusetzen und den
Marktüberwachungsbehörden Informationen über nicht rechtskonforme Produkte
samt Händlerdaten bereitzustellen, damit diese Produkte vom Markt
genommen werden können. Darüber hinaus sieht der Aktionsplan der
Bundesregierung zu E-Commerce eine Prüfung der Pflichten von
Onlinehandelsplattformen vor sowie eine Stärkung der Verantwortung
gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern, unter anderem
durch die Einführung Digitaler Produktpässe.
Die Zollverwaltung wird ihre gesetzlichen Aufgaben zur Überwachung
des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gemäß den geltenden
nationalen und europäischen Vorschriften fortführen. Dies umfasst die Prüfung
und Kontrolle von Warenlieferungen im Rahmen der bestehenden
rechtlichen Regelungen. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Vertrieb nicht
rechtskonformer Produkte über Onlinehandelsplattformen
einzudämmen. Tragfähige Schätzungen zur Importentwicklung sind aufgrund der
handels- und währungspolitischen Dynamik sowie der Offenheit
betroffener Warengruppen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die der Bundesregierung vorliegenden Beschwerden von deutschen und
europäischen Verbraucherorganisationen zu Temu und SHEIN beziehen
sich auf einen Zeitraum vor der Einführung zusätzlicher US-
Einfuhrzölle und betreffen u. a. manipulative Designs („Dark Patterns“),
komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktangaben. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat u. a. die Plattformen Temu
und SHEIN wegen einer Reihe von Verstößen erfolgreich abgemahnt
und so umfassende Unterlassungserklärungen erwirkt. Auch im
Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung werden von den
Verbraucherorganisationen genannte Punkte aufgegriffen.
7. Abgeordneter
Dr. Marlon Bröhr
(CDU/CSU)
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um
weitere Verluste der Investitionen in Millionenhöhe
an einem Standort zu verhindern, der über eine
hohe Kapazität an erneuerbaren Energien aus
zahlreichen Windkraft- und PV-
Freiflächenanlagen (PV: Photovoltaik) verfügt, die aus Gründen
der Netzstabilität oft abgeregelt werden müssen,
und an dem eine sich bereits in Planung
befindliche Verdoppelung der Kapazitäten in den
nächsten fünf Jahren zu erwarten ist, und wenn ja,
welche?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 28. April 2025
Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben nach § 8 Absatz 4
des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Rechtsanspruch auf
einen unbedingten Netzanschluss. Das gilt auch in Fällen, in denen der
erzeugte Strom nicht jederzeit abgenommen werden kann, weil die
vorgelagerten Netzebenen Engpässe aufweisen; der Netzbetreiber muss in
diesen Fällen das Netz ausbauen. Bis das Netz entsprechend ausgebaut
ist, haben Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung von
nicht erzeugter elektrischer Arbeit im Rahmen des sogenannten
Redispatch.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur
Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Bundesgesetzblatt I
2025, Nr. 51 vom 24. Februar 2025) ist in § 8a EEG die Möglichkeit
eingeführt worden, dass sich Anlagen- und Netzbetreiber über eine
flexible Anschlussvereinbarung darauf verständigen, die Anschlussleistung
der Höhe nach zu beschränken, um absehbaren Überlastungen im Netz
zu begegnen. Mit der Regelung ist es ebenfalls möglich, an einem
Netzverknüpfungspunkt eine „Überbauung“ vorzunehmen, sodass unter der
Maßgabe der Einhaltung einer maximal zulässigen Einspeisung z. B.
mehrere Erzeugungsanlagen an diesem Punkt angeschlossen werden
können, die sich in ihrem Einspeisungsprofil ergänzen. Damit soll ein
„netzverträglicher“ Anschluss von Anlagen bei beschränkter
Aufnahmekapazität des Stromnetzes ermöglicht werden, bis das Netz
bedarfsgerecht ausgebaut ist und eine unbedingte Einspeisung möglich wird.
8. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Mit welcher Liefermenge russischen
Flüssigerdgases (LNG) für das bundeseigene Unternehmen
Securing Energy for Europe (SEFE) rechnet die
Bundesregierung für das gesamte Jahr 2025 (bitte
angeben, von welchen russischen Unternehmen
welche Mengen bezogen werden und ob es für die
jeweiligen Mengen eine schon vor dem Beginn
des Krieges in der Ukraine 2022 eingegangene
vertragliche Verpflichtung gibt)?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp
vom 28. April 2025
Die heutige SEFE (Securing Energy for Europe GmbH inklusive
Tochtergesellschaften), die sich seit 2022 im Eigentum des Bundes befindet,
vereinbarte bereits 2015 einen Vertrag mit dem russischen Hersteller
Yamal Trade Pte Ltd. Damals war die SEFE noch Teil des russischen
Gazprom-Konzerns und firmierte als Gazprom Germania. Aus diesem
Altvertrag ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von Liquefied Natural
Gas (LNG), wonach vertraglich vereinbarte Mengen auch dann bezahlt
werden müssten, wenn sie nicht abgenommen werden. Der Vertrag wird
erfüllt. Aktuell ergeben sich zudem Nachlieferungen aufgrund von in
Vorjahren wegen russischer Sanktionen gegen die SEFE ausgebliebener
Lieferungen. Für das Jahr 2025 rechnet die Bundesregierung insgesamt
mit Lieferungen aus dem Vertrag mit Yamal in der Größenordnung von
50 Cargoes (Tankern).
Darüber hinaus wird die SEFE kein russisches LNG abnehmen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
9. Abgeordneter
Christian Görke
(Die Linke)
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des
Instituts Bruegel, dass die Einhaltung der
geltenden Staatsschuldenregeln der Europäischen Union
der Nutzung der im März 2025 erfolgten
Grundgesetzänderung zur Behandlung von
Verteidigungsausgaben bei der Schuldenbremse sowie
zum Sondervermögen für Infrastruktur und
Klimaneutralität beim aktuellen Rechtsstand
entgegenstehen könnten (s. www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/schulden-eu-regel-gefaehrdet-a
usgaben-plan-von-union-und-spd/10012347
5.html), und hat die Bundesregierung diese Frage
intern oder extern prüfen lassen (ggf. bitte Datum
und Ersteller der Prüfung bzw. ggf. eines
Gutachtens angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 30. April 2025
Die Bundesregierung kann die quantitativen Ergebnisse der Studie des
Instituts Bruegel nicht bestätigen. Die konkreten Anforderungen der
reformierten europäischen Fiskalregeln an Deutschland stehen noch nicht
fest. Sie werden insbesondere von der genauen Ausgestaltung der
nationalen Ausweichklausel hinsichtlich der Verteidigungsausgaben sowie
von den aktuellen makroökonomischen und fiskalischen Daten und
Prognosen zum Zeitpunkt der Abgabe des mittelfristigen
finanzpolitischstrukturellen Plans abhängen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
10. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
Wie viele Syrer und Afghanen wurden im
Kalenderjahr 2023, 2024 und im Kalenderjahr 2025
(1. Januar 2025 bis zum verfügbaren Zeitpunkt) in
die Bundesrepublik Deutschland eingebürgert
(bitte je Zeitraum und je Geschlecht ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 2. Mai 2025
In Bezug auf die Anzahl erfolgter Einbürgerungen syrischer und
afghanischer Staatsangehöriger im Jahr 2023 wird auf die jährlich vom
Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die
sowohl Auskunft über die jährliche Anzahl der Einbürgerungen als auch
eine Aufschlüsselung nach bisheriger Staatsangehörigkeit sowie nach
Geschlecht der eingebürgerten Personen enthält. Die Statistik ist über
die Webseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) abrufbar.
Die Daten für die Erhebungsjahre 2024 und 2025 liegen dem
Statistischen Bundesamt bislang noch nicht vor. Die Einbürgerungsstatistik
2024 wird voraussichtlich im Juni 2025 veröffentlicht. Daten zu
erfolgten Einbürgerungen im Jahr 2025 werden erst im kommenden Jahr zur
Verfügung stehen.
11. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Inwiefern erwächst nach Kenntnis und
Einschätzung der Bundesregierung aus zugesagter und
bereitgestellter Unterkunft und Verpflegung durch
die Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (https://taz.de/Aufnahmeprogramm-fuer-Af
ghaninnen/!6058391/) sowie durch das Ausstellen
von „Schutzbriefen“ zum Schutz vor
Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber der
pakistanischen Regierung (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 46 auf
Bundestagsdrucksache 20/14538) für Menschen mit
Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm ein
rechtlicher Vertrauensschutz, auf den diese sich
für die ganze Dauer der Bestandskraft des
Aufnahmebescheids berufen können, und wie setzen
sich die bisherigen Kosten des
Bundesaufnahmeprogramms, die sich nach Schätzung der
geschäftsführenden Bundesregierung einem
Pressebericht zufolge auf „mindestens 182,7 Millionen
Euro“ belaufen sollen, genau zusammen (vgl.
Wenn Flüge nach Berlin nicht mehr genehmigt
werden, in: „Welt am Sonntag“ vom 4. Juni 2025;
bitte die Kosten möglichst genau aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
erteilten Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt, dass sich im
weiteren Verfahren keine Erkenntnisse ergeben, die einer Einreise
entgegenstehen, und das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Mit
den Unterstützungsschreiben der Deutschen Botschaft Islamabad weisen
Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach,
dass sie sich in dem Ausreiseverfahren befinden. Auf die von der
Bundesregierung geleistete Unterstützung in der Ausreise besteht kein
Rechtsanspruch. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot.
Die Kosten für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan belaufen
sich mit Stand vom 24. April 2025 auf 36,8 Mio. Euro. Sie können
folgender Übersicht entnommen werden.
2022 2023 2024 2025 Gesamt
Koordinierungsstelle 1.005.449,59 € 3.313.269,41 € 4.033.186,65 € 0 € 8.351.905,65 €
IT-Tool 1.171.315,93 € 2.992.142,86 € 1.306.040,89 € 65.061,03 €
(IST)
5.534.560,71 €
Sonstiges* 0 € 2.996.818,02 € 18.461.243,98 € 1.486.592,59 €
(IST)
22.944.654,59 €
Gesamt 2.176.765,53 € 9.302.230,29 € 23.800.471,52 € 1.551.653,62 €
(IST)
36.831.120,96 €
* Kosten für die vom Bund zu finanzierenden bis zu 14-tägigen Zwischenunterbringungen nach Ankunft der Personen in Deutschland;
weitere Kosten für Transfer, Unterbringungen und med. Untersuchungen im Erstaufnahmeland und Deutschland und für den
Dienstleister der Bundesregierung
Den beteiligten Sicherheitsbehörden sind im Zusammenhang mit der
Durchführung von Sicherheitsinterviews im Rahmen der
Aufnahmeverfahren aus Afghanistan über Pakistan seit dem 20. Juni 2023 Kosten in
Höhe von ca. 5.672.855 Euro entstanden. Sie können folgender
Übersicht entnommen werden.
2022 Seit
20.06.2023
2024 Bis
einschließlich
31.03.2025
Gesamt
Sicherheitsinterviews / 1.351.350 € 3.630.640 € 690.864 € 5.672.855 €
Eine Differenzierung nach einzelnen Aufnahmeverfahren
(Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortkräfteverfahren,
Menschrechtsliste, Überbrückungsliste) ist nicht möglich, da die Sicherheitsinterviews
arbeitstäglich verfahrensübergreifend bzw. -wechselnd von den gleichen
Mitarbeitenden durchgeführt werden.
Die in dem in der Fragestellung zitierten Artikel aus der „Welt am
Sonntag“ vom 6. April 2025 genannten Kosten beziehen sich laut Artikel
nicht nur auf das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, sondern
auch auf die weiteren derzeit laufenden Aufnahmeverfahren und stellen
eine eigene Berechnung der Redaktion dar.
12. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Hat das Bundesministerium des Innern und für
Heimat oder der Bundesnachrichtendienst
Kenntnisse über die mögliche Finanzierung von
Moscheegemeinden in den Regierungsbezirken
Düsseldorf und Arnsberg durch ausländische Staaten,
Organisationen oder Individuen (falls ja, bitte für
die neun größten Moscheegemeinden
aufschlüsseln nach Gemeinde, vermuteten Summen und
vermuteter Herkunft der Mittel)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 30. April 2025
Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
vor.
13. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Sind mir vorliegende Informationen zutreffend,
wonach es Afghaninnen und Afghanen mit
Aufnahmezusage über das
Bundesaufnahmeprogramm auch bei erfolgreich abgeschlossener
Sicherheitsüberprüfung und vorliegendem Visum
momentan nicht erlaubt ist, individuell aus
Pakistan nach Deutschland zu reisen, selbst wenn sie
über die finanziellen Mittel verfügen, um den
Flug selbst zu bezahlen, wohingegen solche
Individualaus- bzw. -einreisen in der Vergangenheit
zumindest in Einzelfällen möglich gewesen sein
sollen, und falls ja, auf welcher rechtlichen
Grundlage basiert dies?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Eine Ausreise von Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage in
den Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Personen aus
Afghanistan erfolgt grundsätzlich im Wege von Charterflügen aus Pakistan in
die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch, um eine bis zu 14-
tägige Zwischenunterbringung durch den Bund vor Verteilung auf die
Länder zu gewährleisten. Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der
künftigen Bundesregierung sind momentan keine weiteren Einreisen von
Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vorgesehen.
14. Abgeordneter
Sascha Lensing
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es
zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus
Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zuletzt
hier: www.t-online.de/nachrichten/deutschland/in
nenpolitik/id_100632806/migration-regierung-wil
l-gefaehrdete-menschen-aus-afghanistan-einfliege
n.html) lediglich unter Nutzung der Datenbanken
des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV),
des Bundeskriminalamtes (BKA), der
Bundespolizei (BPol) und des Bundesnachrichtendienstes
(BND) erfolgt, die dann in aller Regel ergebnislos
verlaufen, weil die Personen zuvor noch nie in
Deutschland waren und diese Datenbankabfragen
zugleich keine Angaben liefern, ob diese
Personen in Afghanistan Straftaten begangen haben, ob
sie gewaltorientiert oder Extremisten sind (vgl.
https://.x.com/HGMaassen; Eintrag vom 18. April
2025)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 28. April 2025
Einreisen von Personen im Rahmen sämtlicher Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan erfolgen erst, wenn umfangreiche Sicherheitsprüfungen
stattgefunden haben.
Lediglich ein Bestandteil dessen ist die automatisierte Datenbankabfrage
der Sicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamtes für
Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt,
Bundespolizei und Zollkriminalamt) nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens.
Ein weiterer umfangreicher Verfahrensschritt ist die Durchführung von
persönlichen Befragungen (sog. „Sicherheitsinterviews“) an der
deutschen Botschaft in Islamabad durch die deutschen Sicherheitsbehörden.
In diesen oder weiteren Verfahrensschritten können sich
sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, die dazu führen können, dass in der Folge
eine vorläufige Aufnahmezusage aufgehoben und kein Visum zur
Einreise erteilt wird.
15. Abgeordnete
Charlotte Antonia
Neuhäuser
(Die Linke)
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung
darüber, ob Personen, die im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach
Deutschland ausgeflogen wurden (www.bundesaufnahme
programmafghanistan.de/bundesaufnahme-de/)
nicht sicherheitsüberpüft wurden (siehe: „In den
gut drei Wochen bis zu Merz’ Kanzlerwahl sollen
noch Dutzende Menschen aus Afghanistan
aufgenommen werden. Die Union zeigt sich
empört. Zum Teil seien diese nicht einmal
‚sicherheitsüberprüft‘, sagt CDU-Generalsekretär
Linnemann. […] Ich habe gesehen, dass die
Flieger, die nach Deutschland kommen, zum Teil
nicht einmal sicherheitsüberprüft sind“, in: www.
msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-geht-gar-n
icht-linnemann-entr%C3%BCstet-sich-%C3%BC
ber-neue-afghanistan-fl%C3%BCge/ar-AA1CTiA
X?ocid=BingNewsVerp), und wie viele Personen,
die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms
seit dem 17. Oktober 2022 bis heute nach
Deutschland geflogen wurden, sind tatsächlich
sicherheitsüberprüft worden (aufschlüsseln nach:
Jahr, Prüffällen, Geschlecht, Überprüfung
bestanden/nicht bestanden und den wesentlichsten
Ablehnungsgründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 30. April 2025
Die Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen aller Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan umfassen einen automatisierten Datenabgleich mit den
Datenbanken der Sicherheitsbehörden nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens sowie seit Mitte
Juni 2023 eine persönliche Befragung der Personen durch die deutschen
Sicherheitsbehörden (sog. „Sicherheitsinterviews“). In diesen
persönlichen Befragungen werden grundsätzlich nur Personen im Alter
zwischen 16 und 65 Jahren berücksichtigt. Ergänzend wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf Frage 15 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die
Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11282 und auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 der Abgeordneten Clara
Bünger, Plenarprotokoll 20/143, verwiesen. Die Gesamtzahl der
geführten Sicherheitsinterviews beläuft sich bis einschließlich 24. April 2025
auf 5051. Eine Differenzierung nach einzelnen Aufnahmeverfahren
(Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortskräfteverfahren,
Menschrechtsliste, Überbrückungsliste) durch die mit den Interviews
betrauten Behörden findet nicht statt. Deshalb liegt keine statistische
Auswertung vor.
16. Abgeordneter
Dr. Markus
Reichel
(CDU/CSU)
Wie viele Bürgerämter von der deutschlandweit
gesamten Anzahl der Bürgerämter sind nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem
PointID®-System der Bundesdruckerei zur
Erstellung digitaler Fotos für den Personalausweis, den
Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel
ausgestattet, und bis wann sollen alle Bürgerämter
Deutschlandweit damit ausgestattet sein?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 30. April 2025
Zum Stichtag 25. April 2025 – dem Zeitpunkt der Fragestellung – liegen
dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) folgende
Informationen zur deutschlandweiten Ausstattung der Bürgerämter und
Ausländerbehörden mit PointID®-Systemen vor: Von den 6.759 Pass-
und Ausweisbehörden (inklusive Außenstellen) sind zum Stichtag bei
1.102 Inbetriebnahmen erfolgt (Quote: 16,3 Prozent). Von den 918
Ausländerbehörden (inklusive Außenstellen) sind zum Stichtag bei 137
Inbetriebnahmen erfolgt (Quote: 9,74 Prozent).
Es haben alle Bürgerämter und Ausländerämter ein Angebot zur
Ausstattung mit einem PointID®-System erhalten. Die Behörden, welche
einen Bezug von PointID®-Systemen bei der Bundesdruckerei bereits
angemeldet haben, sollen bis Ende Sommer 2025 mit einem solchen
ausgestattet sein. Nicht alle Behörden haben sich für einen Einsatz
dieser Geräte entschieden. Daher werden insoweit voraussichtlich zu
keinem Zeitpunkt, wie in der Frage formuliert, alle Bürgerämter mit
PointID®-Systemen ausgestattet sein. Mit BMI-Rundschreiben vom
31. März 2025 (Az. DVI4.20105/16#11) wurden die Länder darüber
informiert, dass in noch nicht ausgestatteten Behörden bis zum 31. Juli
2025 bei der Antragstellung noch ein papierbasiertes Lichtbild vorgelegt
werden darf.
17. Abgeordneter
Dario Seifert
(AfD)
Wie viele ausreisepflichtige afghanische
Staatsangehörige waren zum Stichtag 31. Dezember
2024 in Mecklenburg-Vorpommern registriert,
und erhält die Bundesregierung in regelmäßigen
Abständen Angaben zu dieser Zahl vom
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 2. Mai 2025
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag
31. Dezember 2024 180 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige
in Mecklenburg-Vorpommern als aufhältig erfasst. Soweit bekannt,
erhält die Bundesregierung vom Ministerium für Inneres, Bau und
Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Informationen im
Sinne der Fragestellung.
18. Abgeordneter
Johannes
Wiegelmann
(CDU/CSU)
Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wurden
zwischen November 2024 und April 2025
monatlich erteilt (bitte die Aufnahmezusagen pro
Monat, soweit möglich, wochenweise aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Zwischen November 2024 und April 2025 wurden keine
Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan
erteilt.
19. Abgeordneter
Johannes
Wiegelmann
(CDU/CSU)
Seit wann erteilt die Bundesregierung keine
Aufnahmezusagen mehr im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (bitte auf den Tag
genau angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Die letzten Aufnahmezusagen wurden Mitte Juli 2024 erklärt. Neue
Aufnahmezusagen werden nicht gegeben.
20. Abgeordneter
Johannes
Wiegelmann
(CDU/CSU)
Wie viele weitere Flüge sind im Zusammenhang
mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
im 1. Halbjahr 2025 geplant bzw. terminiert (bitte,
soweit möglich, wochenweise aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der künftigen
Bundesregierung sind momentan keine weiteren Einreisen von Personen aus den
Afghanistan-Aufnahmeverfahren vorgesehen.
21. Abgeordneter
Johannes
Wiegelmann
(CDU/CSU)
Wie viele Personen wurden seit dem letzten
Quartal 2022 aufgrund einer Aufnahmezusage der
Bundesregierung mit Flügen (einschließlich
Charterflügen, Flügen der Bundeswehr, Flügen anderer
staatlicher Stellen sowie nichtstaatlich
organisierter Flüge) aus Afghanistan/Pakistan nach
Deutschland gebracht (bitte pro Quartal
aufschlüsseln nach Ortskräften und Personen, die
unter das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
(Anordnung gemäß § 23 Absatz 2 und 3 i. V. m.
§ 24 des Aufenthaltsgesetzes vom 19. Dezember
2022) fallen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 30. April 2025
Die Einreisen im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan pro Quartal beginnend mit September 2022 können folgender
Tabelle entnommen werden. Das Ortskräfteverfahren ist aufgeführt als
„OKV“, die sogenannte Menschenrechtsliste und das
Überbrückungsprogramm sind aufgeführt als „Bes. gef.“ und das
Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ist aufgeführt als „BAP AFG“.
IV
2022
I
2023
II
2023
III
2023
IV
2023
I
2024
II
2024
III
2024
IV
2024
I
2025
OKV 521 394 13 19 408 523 224 110 139 123
Bes. gef. 1.675 1.873 55 163 734 973 370 297 298 140
BAP
AFG 0 0 0 12 82 248 191 149 411 344
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
22. Abgeordneter
Dr. Götz
Frömming
(AfD)
Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund,
dass die vom Auswärtigen Amt an Bundesländer,
Kommunen, Gedenkstätten sowie sonstige
Einrichtungen übermittelte Handreichung mit
Handlungsempfehlungen „für den Umgang mit
Russland und Belarus“ im Zusammenhang mit
Gedenkveranstaltungen Teilen der Presse vorliegt,
zeitnah auch die vom Volk gewählten
Abgeordneten über den vollständigen Inhalt in Kenntnis zu
setzen, und wenn ja, inwiefern (bitte die Antwort
begründen)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 2. Mai 2025
Die Bundesregierung hat dem Protokoll des Deutschen Bundestages die
erwähnte Handreichung am 27. Januar 2025 übermittelt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Matthias Moosdorf auf
Bundestagsdrucksache 21/42 verwiesen.
23. Abgeordneter
Steffen Kotré
(AfD)
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für
die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten
Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet
werden, d. h., wie prüft sie die Mittelverwendung,
um sicherzugehen, dass die geplanten
humanitären Projekte und Maßnahmen und eben nicht
mittelbar oder unmittelbar islamistische Zwecke –
etwa die Waffenbeschaffung, die Bezahlung von
Kämpfern oder die Unterstützung von
Einrichtungen wie IS-Gefängnissen (IS: „Islamischer Staat“)
– finanziert werden oder Gelder veruntreut
werden?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 30. April 2025
Die Bundesregierung engagiert sich in Syrien – auch über die
humanitäre Hilfe hinaus – für einen inklusiven Transitionsprozess unter
Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. Ein stabiles Syrien ist eine notwendige
Voraussetzung für die Sicherheit in der Region, aber auch indirekt für
die Sicherheit Deutschlands und Europas.
Jede Organisation im Bereich der humanitären Hilfe durchläuft einen
Zulassungsprozess (sog. Qualitätsprofil), bei dem Kompetenzen zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung geprüft werden.
Empfänger von Fördermitteln sind darüber hinaus rechtlich gebunden,
die bereitgestellten Mittel nur für die genehmigten Zwecke zu
verwenden, Sanktionen zu beachten und bei der Terrorismusbekämpfung zu
kooperieren (§ 8a und 9 des Haushaltsgesetzes 2024/2025).
Bei Projektende muss der Zuwendungsempfänger jährlich in Form von
Nachweisen Rechenschaft ablegen. Sämtliche Nachweise werden
geprüft.
Als zusätzliche Kontrollinstanz existiert für humanitäre Projekte in
Syrien ein außenpolitisches Kontextmonitoring, das bei der Erkennung
von Projektrisiken unterstützt.
24. Abgeordneter
Dr. Rainer
Rothfuß
(AfD)
Finanziert die Bundesregierung die
Dienstleistungen des französischen Satelliteninternetanbieters
Eutelsat für die Ukraine, und wenn ja, seit wann
und aus welchen Haushaltstiteln (bitte auch die
entsprechende Höhe der Mittel angeben)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger
vom 28. April 2025
Die Bundesregierung prüft zur Unterstützung der Ukraine gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg fortlaufend mögliche
Unterstützungsleistungen im Bereich der Satellitenkommunikation für die
Ukraine in Abstimmung mit internationalen Partnern und unter
Berücksichtigung der Bedarfe der Ukraine.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
25. Abgeordneter
Olaf Hilmer
(AfD)
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen
Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur
Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher
Täter im Strafverfahren (siehe den aktuellen
Bericht der „Bild“ unter https://m.bild.de/regional/m
uenchen/voll-schuldfaehig-2-tote-muenchen-atten
taeter-raus-aus-psycho-knast-67f7c7eebc3611772
85c2c33), und wenn ja, welchen, und wenn nein,
warum nicht, und welche Kenntnisse hat die
Bundesregierung über Fallzahlen zur Feststellung der
Schuldunfähigkeit wegen einer krankhaften
seelischen Störung („psychisch krank“) sowie zur
Änderung entsprechender Beurteilungen (bitte die
Fallzahlen der Feststellung der Schuldunfähigkeit
wegen krankhafter seelischer Störung („psychisch
krank“) insgesamt sowie jene der späteren
Änderung einer Ersteinschätzung der
Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung
(„psychisch krank“) hin zur Feststellung der
Schuldfähigkeit durch Gerichte oder Ermittlungsbehörden
(bitte nach Jahren von 2015 bis 2024
aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 29. April 2025
Soweit Sie in Ihrer Frage auf einen aktuellen Fall aus München Bezug
nehmen, bitte ich zunächst um Verständnis, dass sich die
Bundesregierung mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Gerichte grundsätzlich
zu konkreten Einzelfällen nicht äußert. Die Bewertung eines etwaigen
gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bleibt der kommenden
Bundesregierung vorbehalten. Zu den erfragten Fallzahlen kann Ihnen
Folgendes mitgeteilt werden:
Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit der Strafverfolgung bei
den Ländern. Die Ein- und Durchführung der Statistiken der
Strafrechtspflege basieren auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der
Länder. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von § 3
Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes die Länderergebnisse der Statistiken
zu einem Bundesergebnis zusammen. Die einschlägigen Statistiken
ermöglichen keine verlaufsstatistischen Aussagen.
Statistische Daten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren
finden sich in der Statistik der Staatsanwaltschaften, die jährlich durch das
Statistische Bundesamt herausgegeben wird. Diese erfasst die Verfahren,
welche wegen Schuldunfähigkeit des Beschuldigten gemäß § 20 des
Strafgesetzbuchs (StGB) eingestellt wurden. Diese Zahlen sind
öffentlich und online auf der Webseite des Statistischen Bundesamts abrufbar
unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D
ownloads-Gerichte/statistischer-bericht-staatsanwaltschaften-210026023
7005.html.
Statistische Daten zu der Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen
lassen sich der Strafverfolgungsstatistik entnehmen, die ebenfalls einmal
jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben wird. In dieser
werden Daten zu schuldunfähigen Abgeurteilten gemäß § 20 StGB
erfasst. Ebenso werden hier die vermindert schuldunfähigen Verurteilten
gemäß § 21 StGB erfasst. Diese Zahlen sind ebenfalls öffentlich und
online auf den Webseiten des Statistischen Bundesamts abrufbar unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D
ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-210030021700
4.html
und
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D
ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistischer-bericht-strafverfolg
ung-2100300227005.html?nn=212536
Daneben können im polizeilichen Informationssystem INPOL
grundsätzlich personengebundene/ermittlungsunterstützende Hinweise mit
dem Marker „Psychische- und Verhaltensstörungen“ gespeichert
werden. Informationen zur möglichen Schuldunfähigkeit können dabei in
einem Freitextfeld erfasst werden. Eine Bemerkung zur
Schuldunfähigkeit ist im angefragten Zeitraum bei 89 Personen eingetragen
(Aufschlüsselung nach Jahren in folgender Tabelle).
Jahr Anzahl der Personen mit Bemerkung
„Schuldunfähig“
2015 8
2016 6
2017 12
2018 8
2019 8
2020 8
2021 15
2022 9
2023 6
2024 9
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse
im Sinne der Fragestellung vor.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
26. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, dass
das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als
Berufskrankheit anerkannt wird, einstellt, und mit
wie vielen Betroffenen wird gerechnet (bitte
hierbei auch angeben, welche Gesamtkosten erwartet
werden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 2. Mai 2025
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat
die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch
Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit
der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen
Empfehlung des ÄSVB ist die Anerkennung der Erkrankung als
sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten
Buches Sozialgesetzbuch), sofern im Einzelfall die jeweiligen
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) kommt dieser Prüfaufgabe nach, in dem sie alle ihr bekannten
Personen mit einer Parkinsondiagnose angeschrieben, über die neue
Berufskrankheit informiert und gebeten hat, weitere Angaben zur Prüfung
zu übermitteln, sofern sie ein Feststellungsverfahren zum Vorliegen der
Berufskrankheit durchführen lassen möchten. Dabei handelt es sich um
rund 7.950 Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (Stand:
26. März 2025). Daneben wurden der SVLFG rund 540 Fälle durch
andere Stellen (z. B. Unternehmen, Erkrankte, Ärztinnen und Ärzte oder
andere Krankenkassen) gemeldet.
Derzeit befinden sich nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales noch rund 2.700 Fälle in Prüfung. In rund 5.800 Fällen
erfolgte nach jetzigem Stand eine Ablehnung, da z. B. die Diagnose nicht
zutreffend war oder die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt kein
Verfahren wünschen. Es ist daher noch nicht absehbar, in wie vielen Fällen
eine Anerkennung der Erkrankung durch die SVLFG erfolgen wird.
Daher können derzeit auch keine Gesamtkosten ausgewiesen werden. Die
SVLFG rechnet anhand von Erfahrungswerten mit Kosten von ca.
27.600 Euro pro anerkanntem Fall und Jahr. Bei Anerkennungen wären
Leistungen rückwirkend ab September 2023 zu erbringen.
Um die Mehrausgaben für die Entschädigung der Berufskrankheitenfälle
tragen zu können, hat die Selbstverwaltung der SVLFG im Jahr 2024
beschlossen, die Betriebsmittel vorsorglich um 100 Mio. Euro zu
erhöhen. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der
Mitgliedsbeiträge. Ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden, hat die
Selbstverwaltung der SVLFG noch nicht entschieden.
27. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, wie viele Bundesmittel zur Eingliederung in
Arbeit notwendig sind, damit eine verstärkte
Vermittlung in Arbeit ab 2026 erfolgen kann
(beispielsweise im Vergleich zu Bundesmitteln aus
der letzten Legislaturperiode), und wenn ja, wie
sehen diese aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 30. April 2025
Die konkrete Bezifferung der ab dem Jahr 2026 zur Verfügung
stehenden Bundesmittel zur Eingliederung in Arbeit im Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch bleibt der neuen Bundesregierung und den kommenden
Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. In diesen werden die
Prioritäten und finanziellen Rahmenbedingungen umfassend geprüft und
festgelegt.
28. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Gab es in den letzten zwei Jahren
Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch, die kein persönliches Angebot der
Beratung, Unterstützung oder Vermittlung bekamen,
und wenn ja, wie viele waren es?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 30. April 2025
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Allerdings gilt
grundsätzlich: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, ist dazu
verpflichtet, selbst daran mitzuwirken, soweit möglich, aus der
Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Dies beinhaltet unter anderem die
Wahrnehmung von Beratungsterminen im Jobcenter und die Teilnahme an
Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit.
29. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung
der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in den
Jobcentern in den Jahren 2023 und 2024?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 30. April 2025
Bei den unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag der
durchschnittliche Betreuungsschlüssel im Jahr 2023 bei 1 zu 68, im Jahr
2024 bei 1 zu 75.
Bei den über 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag der
durchschnittliche Betreuungsschlüssel im Jahr 2023 bei 1 zu 122, im
Jahr 2024 bei 1 zu 124.
30. Abgeordneter
Timon Dzienus
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie hoch waren nach Kenntnis der
Bundesregierung die durchschnittlichen Verwaltungskosten
zur Vollstreckung einer Leistungsminderung bei
fehlender Mitarbeit der Leistungsbeziehenden im
Jahr 2024?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 30. April 2025
Der Bundesregierung liegen dazu weder statistische noch operative
Daten vor.
31. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Mit welcher Entwicklung des Rentenniveaus nach
aktueller Definition rechnet die Bundesregierung,
sofern entsprechende Berechnungen vorliegen, in
den Jahren 2026 bis 2053, wenn der geltende
Rechtsstand fortbesteht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. April 2025
Ausweislich des Rentenversicherungsberichts 2024
(Bundestagsdrucksache 20/14085) wird das Sicherungsniveau ohne die
Kabinettsbeschlüsse des Jahres 2024 bis zum Jahr 2038 (letztes Jahr der dortigen
Vorausberechnungen) auf 45,2 Prozent sinken.
32. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen
darüber vor, welche Gesamtrentenausgaben in der
allgemeinen Rentenversicherung in den Jahren 2026
bis 2039 erwartet werden, unter der Annahme,
dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent
(nach aktueller Definition) stabilisiert wird, und
welche Rentenausgaben zu erwarten sind, wenn
die Rentenniveaustabilisierung nicht durchgeführt
wird, und wenn ja, wie lauten die Berechnungen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. April 2025
Es wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des
Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche
Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und
Generationenkapitalgesetz) auf Bundestagsdrucksache 20/11898 und die dort
ausgewiesenen Berechnungsergebnisse (u. a. zu den Rentenausgaben) verwiesen.
33. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus
Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für
Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung,
sofern entsprechende Berechnungen vorliegen, in
den Jahren 2026 bis 2039 unter der Annahme,
dass für diese Kindererziehungszeiten 2,5
Entgeltpunkte gewährt werden, und unter der Annahme,
dass die Entgeltpunkte für
Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 auf drei Entgeltpunkte
erhöht werden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. April 2025
Die Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für
Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 sind Teil der Rentenausgaben und
werden in den Statistiken standardmäßig nicht gesondert erhoben. Die
finanziellen Auswirkungen der im Entwurf des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Ausweitung dieser Leistung
auf drei Entgeltpunkte werden derzeit auf rund 5 Mrd. Euro im Jahr
2026 geschätzt.
34. Abgeordneter
Dr. Armin Grau
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Mütter im Rentenbezug, deren Kinder
vor 1992 geboren wurden, leben nach Kenntnis
der Bundesregierung in Haushalten, deren
Haushaltseinkommen unterhalb der
Armutsgefährdungsschwelle liegt, und wie ist das Verhältnis
zur Gesamtzahl der Mütter im Rentenbezug,
deren Kinder vor 1992 geboren wurden?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 30. April 2025
Informationen bezüglich der Haushaltseinkommen sind in den Daten der
Rentenversicherung nicht verfügbar. Die Statistik der
Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31. Dezember 2023 weist rund 8,6
Millionen Empfängerinnen einer Rente wegen Alters aus, die Entgeltpunkte
für Kindererziehungszeiten aufgrund von vor 1992 geborenen Kindern
erhalten. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor.
35. Abgeordneter
Cem Ince
(Die Linke)
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über
die Risiken eines zehn- und mehrstündigen
Arbeitstages im Vergleich zu einem maximal
achtstündigen Arbeitstag für die Sicherheit und
Gesundheit von Beschäftigten, beispielsweise im
Hinblick auf Erschöpfung, Müdigkeit,
Schlafstörungen, Chronifizierung stressbedingter
Erkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen,
Schlaganfälle sowie steigendes Unfallrisiko am
Arbeitsplatz, und würde die Bundesregierung die
entsprechenden Erkenntnisse als gesichert
einschätzen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 29. April 2025
Es besteht eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen
Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Studien unterscheiden jedoch nicht
regelmäßig zwischen langen wöchentlichen und langen täglichen
Arbeitszeiten. Die Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen
von täglichen Arbeitszeiten über zehn Stunden gelten dabei nicht als
vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt, aber heterogen, da es
auch inkonsistente Befunde gibt. Eine Übersicht über die Auswirkung
langer Arbeitszeiten auf die Gesundheit ermöglicht die Veröffentlichung
der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
„Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen
Auswirkungen“ (Backhaus et al. 2023).
36. Abgeordnete
Ricarda Lang
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu
vor, welcher Mindestlohnwert sich aus der
Tarifentwicklung der letzten verfügbaren 24 Monate
(Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen)
ergeben würde, und wenn ja, zu welchem Ergebnis
kommen diese Berechnungen, und wie hoch sind
60 Prozent des Medians der Stundenverdienste,
basierend auf den aktuellsten der
Bundesregierung vorliegenden Daten (bitte Erhebungszeit und
Datensatz nennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 29. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Tarifentwicklung der
letzten 24 Monate (von April 2023 bis April 2025) vor. Bekannt sind
lediglich die Tariflohnentwicklungen ohne Sonderzahlung nach der
Verdiensterhebung von Destatis im Jahr 2023 von 2,5 Prozent und im Jahr
2024 von 4,3 Prozent. Würde man diese Steigerungen auf den aktuellen
Mindestlohn von 12,82 Euro übertragen, ergäbe sich ein Mindestlohn
von 13,71 Euro.
Der Median-Bruttostundenlohn ohne Sonderzahlung für
Vollzeitbeschäftigte lag nach Berechnungen von Destatis auf Basis der
Verdiensterhebung im April 2024 bei 23,49 Euro, 60 Prozent hiervon betragen
14,09 Euro. Die Lohnentwicklungen für die Jahre 2024 und 2025, die
für die Berechnung eines aktuellen Werts des Medians von Bedeutung
sind, liegen darüber hinaus laut der Jahresprojektion der
Bundesregierung 2025 bei 5,3 für das Jahr 2024 und 2,9 Prozent für das Jahr 2025.
Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) befindet die Mindestlohnkommission alle zwei
Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Ihren nächsten
Beschluss hat die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 über
die Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu
fassen. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer
Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem
angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu
ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1
MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die
Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2
Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich
die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer
Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden
Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto-
Medianstundenlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren.
Der Mindestlohnkommission obliegt es, die oben dargestellten
Entscheidungskriterien und Werte – oder zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung
weitere vorliegende Daten – im Zuge einer Gesamtabwägung zu
berücksichtigen.
37. Abgeordneter
Pascal Meiser
(Die Linke)
Welche genaue Höhe hat nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell bzw. nach den letzten
verfügbaren Daten ein Bruttostundenverdienst, der
60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen
Bruttostundenverdienstes (ohne Berücksichtigung
von Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten
(ohne Auszubildende) entspricht, und wie viele
Beschäftigte (ohne Auszubildende) liegen mit
ihrem Bruttostundenverdienst aktuell unter diesem
Wert (bitte sowohl absolut als auch anteilig
ausweisen sowie jeweils zusätzlich für
Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte gesondert
ausweisen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese
vom 29. April 2025
Daten zur Verteilung von Bruttostundenlöhnen stellt das Statistische
Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung zur Verfügung. Aktuell
liegen Ergebnisse aus der Erhebung im April 2024 vor.
Danach waren von allen Beschäftigungsverhältnissen rund 22,4
Millionen in Vollzeit (ohne Auszubildende). Der Median bzw. der mittlere
Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) dieser
Vollzeitbeschäftigten lag bei 23,49 Euro. Rund 1,4 Millionen Beschäftigte in Vollzeit
erhielten einen Bruttostundenverdienst unterhalb von 14,09 Euro
(60 Prozent des Medians), das waren 6,3 Prozent aller
Vollzeitbeschäftigten. Von den Beschäftigten in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) lagen rund
1,8 Millionen mit ihrem Verdienst unterhalb dieser Schwelle, das waren
17,4 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
38. Abgeordneter
Dr. Jonas Geissler
(CDU/CSU)
Welche staatlichen Förderprogramme in Form
von Agrardarlehen bestehen derzeit, und welche
grundsätzlichen Voraussetzungen müssen
landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der
Bundesregierung erfüllen, um Zugang zu diesen
Förderungen zu erhalten (bitte für die fünf
Förderprogramme mit den höchsten Fördersummen die
zuständigen Förderinstitutionen und die jeweilige
Ausgestaltung der Darlehen angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 29. April 2025
Die Bundesregierung hat aktuell keine Förderprogramme aufgesetzt, in
denen sie Agrardarlehen direkt an landwirtschaftliche Unternehmen
vergibt.
Im Rahmen ihres Fördergeschäfts vergibt die Landwirtschaftliche
Rentenbank als zentrales Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft wettbewerbsneutral Programmkredite über die
Hausbanken der Endkreditnehmer und refinanziert Banken, Sparkassen
und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum.
39. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt nach
Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung
von Eigentümerdaten über Waldflächen an die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten
und Gartenbau (SVLFG), und stellt die
Bundesregierung sicher, dass bei der Feststellung der
Versicherungspflicht eine tatsächliche
forstwirtschaftliche Nutzung geprüft wird, und wenn ja,
wie?
40. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Welche Kriterien wendet die Sozialversicherung
für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) bei der Feststellung einer
Unternehmereigenschaft nach § 2 Absatz 1 Nummer 5
Buchstabe a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VII) an, und sieht die Bundesregierung
Reformbedarf bei der gesetzlichen Definition des
Unternehmerbegriffs in diesem Zusammenhang?
41. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Sieht die Bundesregierung gesetzlichen
Anpassungsbedarf bei der gesetzlichen Beitragspflicht
für Waldeigentümer ohne aktive Nutzung vor dem
Hintergrund der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz
der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 2 Absatz 1
in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des
Grundgesetzes, und wenn ja, welchen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 28. April 2025
Die Fragen 39 bis 41 werden zusammen beantwortet.
Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß
§ 192 SGB VII verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft unter
anderem die Aufnahme eines Unternehmens unverzüglich anzuzeigen.
Auch der Erwerb von Eigentum an Waldflächen muss angezeigt werden.
Darüber hinaus sind Unternehmer gemäß § 191 SGB VII in Verbindung
mit der Satzung der SVLFG zur Unterstützung der
Berufsgenossenschaft verpflichtet. Außerdem sind Grundstückseigentümer
auskunftspflichtig (§ 198 SGB VII).
Zur Feststellung der Versicherungspflicht prüft die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaft, ob ein Unternehmen im Sinne des § 123 Absatz 1
SGB VII vorliegt. Die Unternehmen der Forstwirtschaft sind in § 123
Absatz 1 Nummer 1 SGB VII genannt. Entscheidend ist nach ständiger
Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ob die objektive Möglichkeit
einer forstwirtschaftlichen Nutzung besteht.
Die Feststellung einer Unternehmenseigenschaft erfolgt in der
gesetzlichen Unfallversicherung einheitlich auf Grundlage des § 136 Absatz 3
Nummer 1 SGB VII in Verbindung mit den dazu von der
Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen.
Eine Beitragspflicht für Waldeigentümer tritt nur ein, wenn der
Eigentümer Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Er
steht dann grundsätzlich selbst unter Versicherungsschutz (§ 2 Absatz 1
Nummer 5 Buchstabe a SGB VII) und begründet damit die
Beitragspflicht.
Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang keinen
Anpassungsbedarf.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
42. Abgeordneter
Kay Gottschalk
(AfD)
Welche laufenden und abgeschlossenen Projekte
für Demokratieförderung oder Integration
bezuschusste die Bundesregierung in der vergangenen
Legislatur in Nordrhein-Westfalen (bitte die
letzten sieben Projekte aufschlüsseln nach Summe,
Projektträger, Gegenstand des Projektes,
Landkreis)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 2. Mai 2025
Eine Übersicht kann folgender Tabelle entnommen werden.
Nr.
Fördersumme
Zuwendungsempfänger
Zuwendungszweck Durchführungsorte
1. 66.951,75 € Türöffner e. V. –
Bildung, Beratung und
Begegnung für
Menschen aus aller Welt
Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Rahmen des
„Bundesprogramms
Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)
Städteregion Aachen
2. 66.995,02 € Sozialdienst
muslimischer Frauen
Köln – SmF-Köln e. V.
Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Rahmen des
„Bundesprogramms
Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)
Köln
3. 46.351,54 € Katholische
Jugendagentur Leverkusen,
Rhein-Berg,
Oberberg gGmbH
Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Rahmen des
„Bundesprogramms
Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)
Rheinisch-Bergischer
Kreis
4. 61.017,42 € Flüchtlingshilfe
Bonn e. V.
Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Rahmen des
„Bundesprogramms
Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)
Bonn
5. 49.338,50 € Pro Arbeit e. V. Förderung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Rahmen des
„Bundesprogramms
Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ)
Gütersloh
Nr.
Fördersumme
Zuwendungsempfänger
Zuwendungszweck Durchführungsorte
6. 188.000,00 € Konrad-Adenauer-
Stiftung e. V.
Demokratie Starterbox –
Innovationsprojekt im Rahmen des
Bundesprogramms „Demokratie
leben!“
Bundesweit, u. a.
Nordrhein-Westfalen,
sowie online
7. 149.995,53 € Theater ImPuls e. V. Demokratie Preis(en) –
Theaterpädagogische Projekte mit
Förder- und Hauptschüler*innen –
Innovationsprojekt im Rahmen
des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“
Köln
Es werden in der 20. Legislaturperiode geförderte, aktuelle, die Bereiche
Demokratieförderung sowie Integration betreffende im Bundesland
Nordrhein-Westfalen durchgeführte Projekte mit Fördersumme,
Zuwendungsempfänger und Zuwendungszweck ausgewiesen. Entsprechend
einer am Erkenntnisinteresse orientierten Auslegung Ihrer Frage werden
dabei allgemein die Durchführungsorte angegeben.
43. Abgeordneter
Sergej Minich
(AfD)
Inwiefern lässt sich aus Sicht der
Bundesregierung aus der Dokumentation eines Aufklebers mit
einer „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser
Partei in Weiß und Blau“ (Zitat von keine-randno-
tiz.de), die das Portal keine-randnotiz.de über den
Träger Lidice Haus gGmbH mit von der
Bundesregierung erhaltenem Steuergeld vorgenommen
hat, „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der
Beratungs- und Präventationsarbeit ableiten“
(Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche
Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/29), wie
die Bundesregierung die Finanzierung dort
begründete?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 29. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche
Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen.
44. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
Wie viele Jugendämter bringen nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund von fehlenden Plätzen
in geschlossener Unterbringung Kinder und
Jugendliche als sogenannte Brückenlösung ohne
Betriebserlaubnis in Hotels unter, und wie viele
Kinder und Jugendliche sind derzeit
deutschlandweit in solchen Hotels untergebracht?
45. Abgeordnete
Heidi Reichinnek
(Die Linke)
In wie vielen Hotels, in denen nach Kenntnis der
Bundesregierung Kinder und Jugendliche durch
das Jugendamt untergebracht sind, steht zeitweise
kein pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung,
und wie werden diese Zeiträume überbrückt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 2. Mai 2025
Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Jugendämter aufgrund von fehlenden Plätzen in geschlossener
Unterbringung Kinder und Jugendliche als „Brückenlösung“ in Hotels
unterbringen bzw. wie viele Kinder deutschlandweit in solchen Hotels
untergebracht sind.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für geschlossene
Einrichtungen besonders hohe Standards gelten und diese bei jeder Form der
Unterbringung zu beachten sind.
Der Bundesregierung liegen ebenfalls keine Erkenntnisse hinsichtlich
der Frage 45 vor. Die bundesrechtliche Grundlage für die Tätigkeit der
Jugendämter ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder-
und Jugendhilfe. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes steht
dem Bund im Bereich des SGB VIII die Kompetenz zur
konkurrierenden Gesetzgebung zu. Das bedeutet, dass die Ausführung des SGB VIII
nach dem Grundgesetz (Artikel 83 GG) Aufgabe der Jugendbehörden in
den Ländern ist. Die Jugendämter unterliegen der Rechtsaufsicht durch
die im Landesrecht dazu bestimmten Aufsichtsbehörden. Als Behörde
ist das Jugendamt grundsätzlich an Recht und Gesetz gebunden
(Artikel 20 Absatz 3 GG).
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
46. Abgeordneter
Maik Brückner
(Die Linke)
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die
jüngst erneut geäußerte Kritik des Lesben- und
Schwulenverbands Deutschland plus (LSVD+)
und der Hamburger Aidshilfe (https://schwulissim
o.de/neuigkeiten/bedenken-bei-e-patientenakte-kr
itik-von-lsvd-und-aidshilfe) zur Datensicherheit
und Aufklärung besonders im Hinblick auf
vulnerable Gruppen (wie z. B. queere Menschen oder
HIV-positive Menschen) bei der Einführung der
elektronischen Patientenakte (ePA)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 30. April 2025
Eine sichere Nutzung von Gesundheitsdaten ist die Grundvoraussetzung
für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Umsetzung
der ePA erfolgt datenschutzkonform. Die ePA ist nach dem Opt-Out-
Prinzip entwickelt worden, um für möglichst viele Bürgerinnen und
Bürger Mehrwerte schaffen zu können. Die gesetzlichen Regelungen sind
das Ergebnis eines intensiven politischen Dialogs und berücksichtigen
sowohl die Dimension der Patientenrechte als auch das Ziel, möglichst
vollständige und verlässliche Informationen in der Versorgung nutzen zu
können. Den Belangen vulnerabler Gruppen wird bei den
Nutzungsmöglichkeiten der ePA durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen.
Die ePA ist eine versichertengeführte Patientenakte. Das heißt, dass die
Versicherten die ePA selbst verwalten und verschiedene Widerspruchs-
und Zugriffsrechte ausüben können. So können Versicherte gegen die
Übermittlung von Daten in die ePA und gegen die sogenannten
Anwendungsfälle, wozu zum Beispiel die Medikationsliste gehört,
widersprechen. Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Dokumente vor
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern dauerhaft oder temporär
zu verbergen sowie einzelne Dokumente aus der ePA dauerhaft zu
löschen. Versicherte können auch den Zugriff einzelner
Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer auf die ePA oder auf einzelne
Anwendungsfälle beschränken. Dadurch können diese in der ePA weder Daten
einsehen noch Daten einstellen.
Zudem haben Ärztinnen und Ärzte bei der Übermittlung und
Speicherung von Daten in die ePA, deren Bekanntwerden Anlass zu
Diskriminierung oder Stigmatisierung geben kann, eine besondere Verpflichtung,
explizit auf das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung und
Speicherung solcher Daten in die ePA hinzuweisen. Zu diesen Daten zählen
insbesondere Daten zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen
Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen, wobei diese Aufzählung
nicht abschließend ist.
Über diese Rechte wurden die Versicherten auch von ihren
Krankenkassen vor der Bereitstellung der ePA informiert. Zudem klärt die
Bundesregierung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit
in einem umfangreichen Frage- und Antwortformat unter anderem über
Zugriffs- und Widerspruchsrechte sowie über die Datensicherheit auf.
Auch weitere Akteure wie beispielsweise die Deutsche Aidshilfe e. V.
haben anschaulich über die ePA informiert und einen wichtigen Beitrag
zur Aufklärung der Versicherten geleistet.
Versicherte haben außerdem zu jedem Zeitpunkt das Recht, der ePA
insgesamt zu widersprechen. Gespeicherte Daten werden infolgedessen
vollständig gelöscht. Patientinnen und Patienten dürfen in der
Versorgung nicht diskriminiert werden, wenn sie keine ePA nutzen.
47. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Welche Summe hat die Bundesregierung bis zum
25. April 2025 für juristische Dienstleistungen
wie anwaltliche Beratungen, Vertretungen etc. in
Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen, die
während der Corona-Pandemie Schutzausrüstung
liefern wollten bzw. geliefert haben, insgesamt
verausgabt (inklusive Gerichts- und Prozesskosten;
bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke
vom 2. Mai 2025
Die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Annexkosten betragen rund
86 Mio. Euro.
48. Abgeordneter
Josef Oster
(CDU/CSU)
Findet im Bundesministerium für Gesundheit
aktuell eine Untersuchung hinsichtlich einer Off-
Label-Liste mit einer Übersicht von
Medikamenten statt, die außerhalb ihrer ursprünglichen
Zulassung zur Behandlung von Long COVID und
ME/CFS eingesetzt werden könnten, und wann ist
mit einer Entscheidung über deren Freigabe zur
allgemeinen Verordnung sowie einer möglichen
Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu
rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 2. Mai 2025
Um den Zugang zu Arzneimitteln im „Off-Label Use“ für Long
COVID- und ME/CFS-Patientinnen und -Patienten zukünftig zu
verbessern, wurde eine Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
eingerichtet. Es handelt sich um eine Expertengruppe im Sinne des § 35c
Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die unter
Berücksichtigung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands und möglicher
Risiken eine Bewertung zur Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der
zugelassenen Anwendungsgebiete für den Einsatz bei Long COVID
vornimmt. Der Auftrag an die Expertengruppe beinhaltet auch ME/CFS als
mögliche schwere Verlaufsform von Long COVID. Darüber hinaus soll
die Expertengruppe auch mögliche Ansätze zur Prävention von Long
COVID sowie ME/CFS berücksichtigen und in die Bewertung
miteinbeziehen.
Die Bewertungen werden dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
als Empfehlung zur Beschlussfassung nach § 92 Absatz 1 Satz 2
Nummer 6 SGB V zugeleitet. Ob ein Arzneimittel in einer nicht zugelassenen
Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
verordnet werden kann, hängt u. a. davon ab, ob eine positive Bewertung
zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung
dieser Arzneimittel in der nicht zugelassenen Indikation vorgelegt werden
kann.
Die Erstellung der „Off-Label-Liste“ erfolgt durch die Expertengruppe
auf Basis einer externen Evidenzrecherche und -bewertung. Basierend
auf den Ergebnissen der systematischen Evidenzrecherche erarbeitet die
Expertengruppe derzeit für fünf Wirkstoffe (Agomelatin, Ivabradin,
Naltrexon [als sog. Low Dose Naltrexon], Vortioxetin sowie unter
bestimmten Voraussetzungen Metformin zur Prophylaxe von Long
COVID) Bewertungsvorschläge, die zeitnah zur Kommentierung durch
Fachkreise auf der Internetseite des BfArM veröffentlicht werden sollen.
Konkrete Empfehlungen der Expertengruppe an den G-BA sollen in
Kürze erfolgen.
Detaillierte Informationen zu den Hintergründen, den Mitgliedern und
über die Arbeit der Expertengruppe stellt das BfArM auf seiner
Internetseite zur Verfügung (www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Zulassung/Zulassu
ngsrelevante-Themen/Expertengruppe-Long-COVID-Off-Label-Use/_n
ode.html).
49. Abgeordneter
Josef Oster
(CDU/CSU)
Welche Fallzahlen für ME/CFS sowie für Post
COVID und Post Vac, getrennt nach
Altersgruppen (vor allem Jugendliche und Erwachsene),
sind der Bundesregierung in Deutschland und in
einer lokal darstellbaren Größe, etwa für den
Wahlkreis 198 oder die Region Koblenz, bekannt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 2. Mai 2025
Konkrete Daten zu den verschiedenen Krankheitsbildern getrennt nach
Altersgruppen und Regionen/Wahlkreisen liegen dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor.
Bevölkerungsbasierte Studien berichten größtenteils Prävalenzen für
Long COVID zwischen 5 Prozent und 10 Prozent bei Personen mit
vorangegangener SARS-CoV-2-Infektion unter Berücksichtigung von
Symptomen im Zeitraum von mindestens drei Monaten nach Infektion
in Anlehnung an die vorläufige Falldefinition von Post-COVID-19 der
WHO (https://iris.who.int/handle/10665/345824).
Bei dem Krankheitsbild ME/CFS ist es schwierig, genaue Angaben zur
Häufigkeit von ME/CFS zu machen, da zur Diagnosestellung
verschiedene Kriterienkataloge verwendet werden. Unterschiede in den dort
beschriebenen Leitsymptomen und fakultativen Symptomen sowie den
auszuschließenden Komorbiditäten führen zu unterschiedlichen
Prävalenzschätzungen. Insgesamt schätzt das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Prävalenz von
Patientinnen und Patienten mit ME/CFS in Deutschland in der Zeit vor der
SARS-CoV-2-Pandemie auf ungefähr 140.000 bis 310.000 Patientinnen
und Patienten (Quelle: Abschlussbericht zum aktuellen Wissensstand zu
ME/CFS, veröffentlicht Mai 2023). Die Erkrankung kann grundsätzlich
in jedem Alter auftreten, zeigt aber zwei Häufigkeitsgipfel der Inzidenz
(Adoleszenz und zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr), Frauen sind
zwei- bis dreimal häufiger betroffen.
Da ein Teil der Long COVID-Patientinnen und -Patienten die ME/CFS-
Diagnosekriterien erfüllt, dürfte die Zahl der Betroffenen seit der
Pandemie gestiegen sein. Die genaue Prävalenz von Long COVID und der
Anteil an ME/CFS-Betroffenen kann jedoch weiterhin nicht verlässlich
geschätzt werden, da die Datenlage nach wie vor limitiert ist. Weitere
Erkenntnisse sind aus den Ergebnissen der Projekte der beiden
Förderschwerpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit „Erforschung
und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die
Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ und „Modellmaßnahmen zur
Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID und
Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung
aufweisen“, zu erwarten (www.bundesgesundheitsministerium.de/ministeri
um/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/long-/po
st-covid.html).
50. Abgeordneter
Volker Scheurell
(AfD)
Wie lauteten die wesentlichen Inhalte der in der
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 56 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf
Bundestagsdrucksache 21/69 erwähnten
italienischen Anfrage zur Bereitstellung von Remdesivir
über den Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz-
und Behandlungszentren (STAKOB) beim Robert
Koch-Institut, und welche Institution oder Person
hat diese Anfrage gestellt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 2. Mai 2025
Der Bedarf an Remdesivir wurde vom Istituto nazionale per le malattie
infettive Lazzaro Spallanzani (INMI) gegenüber dem damaligen
Sprecher des STAKOB geäußert. Die Geschäftsstelle des STAKOB am
Robert Koch-Institut (RKI) hat den Kontakt beim INMI an die Firma
Gilead Sciences, Inc weitergegeben. Ob eine Bereitstellung von
Remdesivir durch Gilead Sciences, Inc an INMI erfolgte, ist dem RKI nicht
bekannt.
51. Abgeordneter
Kay-Uwe Ziegler
(AfD)
Warum hat die Bundesregierung nach
Kenntnisnahme des internen Schreibens des Paul-Ehrlich-
Instituts (PEI) vom 29. Juli 2021, in dem
festgestellt wurde, dass „eine suffiziente Beurteilung
der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der
Basis deutscher Daten nicht möglich“ sei –
obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits rund 94
Millionen Impfdosen verabreicht worden waren –,
weiterhin öffentlich Maßnahmen wie das 2G-
Zugangsmodell empfohlen und unterstützt, obwohl
eine systematische Risikobewertung von
Nebenwirkungen (z. B. neurologische Komplikationen,
Herz-Kreislauf-Ereignisse) laut PEI mangels
Datenbasis nicht durchgeführt werden konnte, und
trifft meine Auffassung zu, dass diese
Einschätzung des PEI eine grundlegende Information für
alle Impflinge in Deutschland gewesen ist, die im
Rahmen einer vollständigen Aufklärung für eine
informierte Zustimmung zur Impfung gemäß den
Vorgaben des Patientenrechtegesetzes (§ 630e des
Bürgerlichen Gesetzbuches) zwingend zur
Verfügung hätte gestellt werden müssen, und wenn
nein, warum nicht (vgl. https://fragdenstaat.de/anf
rage/kbv-daten-durch-anwalt-von-tom-lausen-an
s-pei-uebergeben/857428/anhang/02-perspektive-i
mpfsurveillance-digimpfquotenmonitoring-red_ge
schwaerzt.pdf)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 2. Mai 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 122 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache
20/13317 verwiesen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
52. Abgeordnete
Carolin Bachmann
(AfD)
In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der
im Bundesverkehrswegeplan mit Vordringlichem
Bedarf eingestufte und seit 2012 geplante 2-
streifige Neubau/Ausbau der B 101 südlich von
Siebenlehn und nördlich von Großschirma, und wann
ist der Baustart geplant, bzw. welche Gründe und
Verfahren verhindern den Baubeginn (www.bvw
p-projekte.de/strasse/B101-G60-SN-T4-SN/B10
1-G60-SN-T4-SN.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Mit der prioritären Einstufung des Vorhabens im aktuell gültigen
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen besteht ein gesetzlicher Auftrag, das
Vorhaben zu planen und nach den Finanzierungsmöglichkeiten zu
realisieren. Entsprechend hat die Straßenbauverwaltung des Freistaates
Sachsen bereits Projektplanungen eingeleitet.
Zwischen Siebenlehn und Großschirma sind derzeit zwei
Teilmaßnahmen in Planung:
1. „B 101, Neu-/Ausbau südlich Siebenlehn“ und
2. „B 101, Ausbau in und nördlich der Ortsdurchfahrt Großschirma“.
Zu 1:
Die Vorplanungen sind abgeschlossen. Auf dieser Grundlage bereitet die
Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen derzeit die EU-weite
Vergabe zur Erstellung der Vorentwurfsunterlagen vor. Die
Auftragserteilung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen.
Zu 2:
Die Straßenbauverwaltung erstellt derzeit die Unterlagen für das
straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren. Die Einleitung des
Planfeststellungsverfahrens wird für das Jahr 2026 angestrebt.
Beide Teilmaßnahmen befinden sich in einem frühen Planungsstadium.
Eine konkrete Aussage zum zeitlichen Verlauf der weiteren Planungen,
der Planfeststellungsverfahren sowie zu den künftigen
Finanzierungsmöglichkeiten und zu einem Baubeginn ist derzeit noch nicht möglich.
53. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Warum dauert die Reparatur der defekten
Donnerschleuse in Kühsen bei Mölln (Elbe-Lübeck-
Kanal) so lange, dass aus ursprünglich geplanten vier
Wochen für die Sanierungsarbeiten mittlerweile
über sechs Monate geworden sind, und wann
kann diese Schleuse wieder in Betrieb genommen
werden (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schles
wig-holstein_magazin/Elbe-Luebeck-Kanal-Kapu
tte-Schleuse-bremst-Schiffe-aus,shmag12699
6.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Während der planmäßigen Bauwerksprüfung im Oktober/November
2024 wurden standsicherheitsrelevante Schäden festgestellt und im
ersten Quartal 2025 behoben. Die testweise Wiederinbetriebnahme der
Schleuse zeigte jedoch, dass erhebliche Grundwasserdrücke auf das
Bauwerk einwirken, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Die
erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden derzeit umgesetzt. Mit einer
Aufhebung der Sperrung ist voraussichtlich Mitte Mai zu rechnen.
54. Abgeordneter
Dr. Yannick Bury
(CDU/CSU)
Kann die Bundesregierung die Darstellung des
„Tagesspiegels“ vom 17. April 2025 bestätigen,
wonach die Bahntochter DB InfraGo AG plant,
die Planungen für den Abschnitt zwischen
Offenburg und Freiburg im Rahmen des Ausbaus der
Rheintalbahn zu stoppen bzw. vorerst
auszusetzen, und inwieweit würde sich eine Aussetzung
auf den geplanten Baubeginn einzelner
Planfeststellungsabschnitte auswirken (www.tagesspiege
l.de/politik/bahn-stoppt-drei-grossprojekte-auf-die
se-streckenausbauten-mussen-bahnkunden-warte
n-13554127.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Deutsche
Bahn AG befinden sich in intensivem Austausch darüber, wie der
notwendige Neu- und Ausbau fortgeführt werden kann. Angaben zur
künftigen Umsetzung der einzelnen Vorhaben werden erst im Lichte noch zu
treffender Festlegungen im Rahmen der kommenden
Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025/26 und der damit verbundenen
weiteren Ausgestaltung der Finanzierung der DB InfraGO AG möglich sein.
Dies umfasst auch den Ausbau des Teilabschnitts der Rheintalbahn
zwischen Offenburg und Freiburg.
55. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchen Zeiträumen plant die Deutsche Bahn
AG (DB AG) die Sperrung der Stammstrecke in
Stuttgart, und bestätigt die DB AG, dass sie auch
im Sommer 2027 eine Sperrung der
Stammstrecke vorsieht (bitte jeweils den
Hauptsperrungsgrund angeben; Beleg für Sommer 2027: www.sw
r.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/s-ba
hn-stammstrecke-laenger-gesperrt-digitaler-knote
n-s21-100.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 29. April 2025
Nach Angabe der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird die S-Bahn-
Stammstrecke in Stuttgart vom 26. Juli 2025 bis zum 6. September 2025
gesperrt. Zur weiteren Planung von Sperrpausen über 2025 hinaus wird
sich die DB AG äußern, sobald die DB-interne Abstimmung dazu
abgeschlossen ist.
56. Abgeordnete
Anne Janssen
(CDU/CSU)
Welchen aktuellen Sachstand (einschließlich
Baurechtslage, Zeit- und Finanzierungsplan) kann die
Bundesregierung zum Neubau der
Küstenautobahn A 20 von Westerstede bis Glückstadt
mitteilen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 30. April 2025
Für die A 20 zwischen Westerstede und Glückstadt geht die zuständige
Autobahn GmbH des Bundes derzeit von Herstellungskosten in Höhe
von rd. 4,3 Mrd. Euro aus. Für vier Streckenabschnitte mit bereits
abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren liegt wegen inhaltlich
verknüpfter oder beklagter Abschnitte noch kein bestandskräftiges Baurecht vor.
Für die weiteren Abschnitte wird die technische Planung weiterverfolgt.
Aufgrund dieser unterschiedlichen Sachstände kann ein Termin für die
Gesamtfertigstellung der A 20 zwischen Westerstede und Glückstadt
derzeit noch nicht benannt werden.
57. Abgeordneter
Dr. Michael
Meister
(CDU/CSU)
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
dass gemäß der Jahresplanung 2025 der
Bahntochter DB InfraGO AG unter anderem die
Planung für die Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim
gestoppt beziehungsweise „pausiert“ wurde
(www.tagesspiegel.de/politik/bahn-stoppt-drei-gr
ossprojekte-auf-diese-streckenausbauten-mussen-
bahnkunden-warten-13554127.html), und wenn
ja, welche Konsequenzen hat dies für die
Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim, und wann soll die
Planung wieder aufgenommen werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Deutsche
Bahn AG befinden sich in intensivem Austausch darüber, wie der
notwendige Neu- und Ausbau fortgeführt werden kann. Aussagen zur
künftigen Umsetzung der einzelnen Vorhaben sind jedoch erst im Lichte
noch zu treffender Festlegungen im Rahmen der kommenden
Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025/26 und der damit
verbundenen weiteren Ausgestaltung der Finanzierung der DB InfraGO AG
möglich. Das gilt auch für den Ausbau der Neubaustrecke Frankfurt–
Mannheim.
58. Abgeordnete
Karoline Otte
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die voraussichtliche
Kostenberechnung der Straßenbauprojekte B247-G10-NI-
TH-T1-NI (N-OU Duderstadt) und B247-G10-NI-
TH-T2-NI (S-OU Duderstadt) im Landkreis
Göttingen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030
nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von
2014 verändert, und was hat nach Kenntnis der
Bundesregierung zu dieser Änderung geführt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Die aktualisierten Einzelkosten für den Bericht 2024 des
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übersicht der Gesamtmittelbedarfe
für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne an den
Deutschen Bundestag sind nachstehender Tabelle zu entnehmen.
Bedarfsplanvorhaben Gesamtmittelbedarf
BVWP 2030
(Preisstand 2014)
Gesamtmittelbedarf
(Preisstand 2023)
Grund der
Kostenanpassung
B 247, N-OU Duderstadt
(OU Duderstadt [Nordteil] ‒
OU Obernfeld und Mingerode)
20,3 Mio. Euro 32,8 Mio. Euro Indexierung
B 247, S-OU Duderstadt
(OU Duderstadt [Südteil] ‒
OU Gerblingerode)
33,8 60,2 Indexierung und
Aktualisierung der
Kosten*
* Vor allem für Erdbau, Bauwerke und landschaftspflegerische Begleitplanung
59. Abgeordneter
Dr. Christoph Ploß
(CDU/CSU)
Für welches Datum rechnet die Bundesregierung
nach derzeitigem Stand und basierend auf
Gesprächen und Vereinbarungen mit Vertretern der
Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen
Bahn AG bzw. der DB InfraGO AG mit der
Fertigstellung des Verbindungsbahn-
Entlastungstunnels (VET) in Hamburg, in welcher Form hat die
Bundesregierung verbindliche Zusagen zur
Übernahme eines Teils der entstehenden Baukosten
gemacht (bitte hierbei auch angeben, wann und in
welcher Höhe entsprechende Zusagen gemacht
wurden)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Zur Finanzierung der Planungen des Verbindungsbahn-
Entlastungstunnels fanden ergebnisoffene Abstimmungen zwischen der Freien und
Hansestadt Hamburg und dem Bundesministerium für Digitales und
Verkehr statt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur
möglichen Finanzierung des Vorhabens getätigt werden. Aus
haushalterischen Gründen ist die Planungsaufnahme des Vorhabens derzeit nicht
absehbar. Erst mit einer qualifizierten Planung kann ein avisiertes
Fertigstellungsdatum genannt werden.
60. Abgeordneter
Dr. Markus
Reichel
(CDU/CSU)
Inwiefern wurde die erst kürzlich gelaunchte
i-Kfz-App des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr (BMDV) mit dem EUdi-Wallet-
Projekt der SPRIN-D des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat (BMI) abgestimmt, und
inwiefern sind beide Projekte miteinander
interoperabel (Schnittstellen, gleiche Programmiersprache
und perspektivisch die Integrationsfähigkeit des
digitalen Nachweises des Fahrzeugscheins in die
staatliche EUdi-Wallet, welche aktuell durch die
SPRIN-D entwickelt wird)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) steht
bezüglich der Weiterentwicklung der i-Kfz-App in engem Austausch mit dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Die i-Kfz-App ist eine Entwicklung des Kraftfahrt-Bundesamtes und der
Bundesdruckerei. Sie wurde eigenständig konzipiert, weil sonst eine
nationale Lösung für den digitalen Fahrzeugschein erst in mehreren
Jahren hätte angeboten werden können. Die App setzt die internetbasierte
Fahrzeugzulassung fort und wird den Bürgerinnen und Bürgern bis
Sommer dieses Jahres die Möglichkeit geben, mit dem digitalen
Fahrzeugschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Bei der
Entwicklung war von vornherein berücksichtigt worden, dass die App
später in die EUdi-Wallet überführt werden muss. Die i-Kfz-App
verwendet deshalb die Architekturrichtlinien und ISO-Standards der
Europäischen Union. Dadurch wird sichergestellt, dass perspektivisch auch
der digitale Führerschein in die App integriert werden kann. Es ist
technisch möglich, dass die Inhalte der i-Kfz-App in die später vom BMI
bereitgestellte EUdi-Wallet aufgenommen werden. Denn auch die EUdi-
Wallet folgt den oben genannten europäischen Richtlinien und
Standards.
Aktuell wird im Rahmen des Pilotprojekts APTITUDE der digitale
Fahrzeugschein auf EU-Ebene entwickelt, wobei die deutsche i-Kfz-
App verwendet wird. Auch dies geschieht in enger Abstimmung mit
dem BMI.
61. Abgeordneter
Stefan Schmidt
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Inwiefern haben sich zeitlicher Horizont und
Umfang bei der geplanten Generalsanierung des
Bahn-Hochleistungskorridors Nürnberg–
Regensburg nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenüber den ursprünglichen Planungen mit einer
Sanierungsdauer von Februar bis Juni 2026
verändert (vgl. www.nn.de/region/geplante-bahn-voll
sperre-zwischen-nurnberg-und-regensburg-fur-de
n-freistaat-wird-es-teuer-1.14660433?login_succe
ss=true), und trifft es zu, dass der vorgesehene
barrierefreie Ausbau von 20 Bahnstationen
zwischen Nürnberg und Regensburg aktuell nicht
mehr weiterverfolgt wird (vgl. www.mittelbayeris
che.de/lokales/stadt-regensburg/kritik-an-generals
anierung-der-bahnstrecke-nuernberg-
regensburgwaechst-18497972)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Die Generalsanierung ist wie von Beginn an geplant für den Zeitraum
6. Februar 2026 bis 10. Juli 2026 vorgesehen. Gemäß den
fortgeschrittenen Planungen besteht die Möglichkeit, mindestens 17 der 20
Verkehrsstationen barrierefrei auszubauen.
62. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG
erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf
und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken,
Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen,
Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe,
Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und
welche Zustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 erhielten die
Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils
(Bahnsteige, Personenunterführungen,
unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie
Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer,
Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen,
Fahrtreppen) an der Strecke 1120?
63. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielt
die Strecke 1220 Hamburg-Altona–Kiel und die
verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken,
Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen,
Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe,
Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und
welche Zustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 erhielten die
Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils
(Bahnsteige, Personenunterführungen,
unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie
Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer,
Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen,
Fahrtreppen) an der Strecke 1220?
64. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielt
die Strecke 1210 Elmshorn–Westerland (Sylt) und
die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken,
Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen,
Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe,
Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und
welche Zustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 erhielten die
Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils
(Bahnsteige, Personenunterführungen,
unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie
Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer,
Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen,
Fahrtreppen) an der Strecke 1210?
65. Abgeordneter
Stefan Seidler
(fraktionslos)
Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG
erhielten die Strecke 1040 Neumünster–Flensburg und
die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken,
Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen,
Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe,
Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und
welche Zustandsnoten nach dem InfraGO-
Zustandsbericht 2024 erhielten die
Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils
(Bahnsteige, Personenunterführungen,
unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie
Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer,
Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen,
Fahrtreppen) an der Strecke 1040?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 2. Mai 2025
Die Fragen 62 bis 65 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der
DB InfraGO AG. Für die Personenbahnhöfe liegen dem Bund keine
Informationen zu Zustandsnoten vor. Nachfolgend sind die von der DB
InfraGO AG mitgeteilten Netzzustandsnoten für die einzelnen Gewerke
der angefragten Strecken dargestellt.
Strecken
1120 1220 1210 1040
Brücken 2.5 3.3 3.1 3.3
Bahnübergänge 4.6 3.9 3.5 4.1
Gleise 3.5 3.5 3.0 3.7
Stellwerke 4.3 4.0 4.3 4.3
Oberleitung 2.3 2.5 3.4 2.6
Stützwände 3.7 2.1 3.5 2.2
Weichen 3.4 3.0 2.9 3.5
Gesamt 3.2 3.4 3.3 3.5
66. Abgeordneter
Wolfgang Wiehle
(AfD)
Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Deutsche Bahn AG
(DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der
DB AG – ggf. in Abstimmung/Zusammenarbeit
mit den Behörden –, um Häufigkeit, Länge und
Auswirkungen von Verspätungen aufgrund von
„Personen im Gleis“ zu verringern, und in
welchem Ausmaß trifft es zu, dass in der
Vergangenheit Amtshilfe durch Landespolizeien zugunsten
des alleinigen Einsatzes der Bundespolizei
zurückgedrängt wurde (https://utopia.de/news/perso
nen-im-gleis-polizei-falsche-gedanken_565324/;
www.s-bahn-hamburg.de/magazin/Betrieb/person
en-im-gleis)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 30. April 2025
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurde das
entsprechende Regelwerk im Jahr 2023 dahingehend konkretisiert, dass es die
betrieblichen Maßnahmen und Verfahrensweisen zu Personen im/am
Gleis grundsätzlich in die nachfolgend dargestellten drei Fälle
unterscheidet mit dem Ziel, die betrieblichen Auswirkungen der Maßnahmen
so gering wie möglich zu halten.
1. Kinder im Gleis
Im Falle der Sichtung von Kindern im Gleisbereich wird der Zugverkehr
unverzüglich eingestellt und betroffene Streckenabschnitte werden
gesperrt. Sobald keine Kinder mehr im Gleis sind, erteilt der bzw. die sich
vor Ort befindliche Notfallmanager bzw. Notfallmanagerin die Freigabe
für die Aufhebung dieser Maßnahme.
2. Kinder am Gleis oder Personen im Gleis
Bei Personen im Gleis oder Kindern am Gleis wird der Zugverkehr nicht
sofort grundsätzlich eingestellt, sondern es werden die sich im
betroffenen Bereich befindlichen Züge durch die Fahrdienstleitung mit Befehl
zur Erkundung beauftragt („Fahren auf Sicht“). Nach Rückmeldung des
zuletzt gefahrenen Zuges, dass keine Kinder mehr am bzw. Personen
mehr im Gleis sind, wird die Maßnahme aufgehoben.
3. Personen am Gleis
Bei Personen am Gleis erfolgt eine mündliche Anweisung durch die
Fahrdienstleitung an den Triebfahrzeugführer bzw. die
Triebfahrzeugführerin zur Beobachtung der Streckenabschnitte und entsprechender
Rückmeldung. Bei Anzeichen eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit der
Person(en) am Gleis ist wie bei 1. (Kinder im Gleis) zu verfahren.
Das Monitoring der DB AG zu Personen am/im Gleis seit Einführung
des neuen Regelwerks zeigt, dass die Anzahl
– der Vorfälle, in denen es keine Einschränkungen durch betriebliche
Maßnahmen gab, um 13 Prozent angestiegen ist;
– der Fahrten auf Sicht auf dem gleichen Niveau geblieben ist (relativ
zur Gesamtzahl der Vorfälle stieg sie um einen Prozentpunkt);
– der vorsorglichen Gleissperrungen um 16 Prozent gesunken ist und
– der Gleissperrungen in Kooperation mit der Polizei um 14 Prozent
gesunken ist.
Darüber hinaus betreibt die DB AG gemeinsam mit der Bundespolizei
und weiteren Partnern umfangreiche Präventionsarbeit. Das gemeinsame
Ziel ist es, durch frühzeitige zielgruppengerechte Aufklärung und
Information Unfälle an Bahnanlagen zu verhindern. Viele DB-
Präventionsexperten sind genau dort im Einsatz, wo Sensibilisierung nötig ist, z. B. in
Schulen, Kitas und Bahnhöfen. Sie vermitteln altersgerecht das richtige
Verhalten an Bahnanlagen. Weitere Infos dazu sind unter www.deutsch-
ebahn.com/unfallpraevention zu finden. Diese Präventionsteams werden
personell derzeit weiter ausgebaut. Bekannte Stellen, an denen
beispielsweise wiederholt eine vermeintliche Abkürzung über Gleise genommen
wird, werden verstärkt mit DB-Sicherheitsteams bestreift und
entsprechende Warnhinweise gut sichtbar angebracht.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen der DB AG keine Angaben vor, da
deren Erfassung der Fälle zu Gleissperrungen in Kooperation mit der
Polizei nicht zwischen Landes- und Bundespolizei unterscheidet.
Ergänzend ist anzumerken, dass die Festlegung, welche Polizeikräfte zum
Einsatz kommen, das Ergebnis eines polizeifachlichen
Bewertungsprozesses der jeweiligen Einsatzlage durch die verantwortliche Polizeiführung
ist. In den polizeilichen Bewertungsprozess fließen neben der jeweiligen
Gefahrenart auch die Verfügbarkeit von Kräften sowie die Raum-Zeit-
Berechnung ein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
67. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Aufgrund welcher Ausschreibungen fördert das
Bundesministerium für Bildung und Forschung
zurzeit Projekte zur Erforschung und Anwendung
von Organismen oder Viren, die mit neuen
Methoden der Gentechnik (z. B. CRISPR/Cas,
TALENs oder Zinkfingernukleasen) bearbeitet
werden, und werden ihm Rahmen der jeweiligen
Ausschreibung Projekte gefördert, die Umwelt-
und Naturschutz zum Ziel haben (bitte die letzten
neun Ausschreibungen aufschlüsseln nach Name,
Umfang der Ausschreibung in Euro sowie dem
Vorhandensein von Umwelt- und
Naturschutzzielen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 2. Mai 2025
Die erbetenen Informationen können der folgenden Tabelle entnommen
werden.
Fördermaßnahme
Erscheinungsjahr
Gesamtbudget
(Planung,
Stand 4/2025)
[in Mio. Euro]
Umwelt- und
Naturschutzziele
Moderne Züchtungsforschung für klima- und
standortangepasste Nutzpflanzen von morgen
2023 14,8 ja
Modellregion der Bioökonomie zur
Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette im
Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt
2023 43,2 ja
Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie
– CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige
Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie
(CO2BioTech)
2022 16,0 nein
BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für
die Bioökonomie
2021 24,9 ja
Epigenetik – Chancen für die Pflanzenforschung 2020 10,2 nein
Agrarsysteme der Zukunft 2016 54,0 ja
ökologische,
ökonomische
und
gesellschaftliche Aspekte
Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe
für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie
2016 51,3 nein
Pflanzenzüchtungsforschung für die
Bioökonomie
2015 72,7 nein
68. Abgeordnete
Nicole Hess
(AfD)
Inwieweit ist die Nominierung der Studentin
Hanna S. für den 27. Bundespreis für
Kunststudierende und damit zusammenhängend die
Zahlung eines Preisgeldes und Stipendiums nach
Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt und
unterstützenswert, wenngleich Hanna S. seit Mai
2024 im Zusammenhang mit einer Anklage durch
die Generalbundesanwaltschaft wegen
gemeinschaftlichen Mordversuchs und Mitgliedschaft in
einer kriminellen Vereinigung (Stichwort
„Hammerbande“) inhaftiert ist, und inwieweit ändern
sich womöglich Haltung und Handlungen der
Bundesregierung im Falle einer rechtskräftigen
Verurteilung von Hanna S. wegen Begehung
dieser Straftaten in Anbetracht der Tatsache, dass
dieser Kunstpreis vom Deutschen
Studierendenwerk in Kooperation mit dem Bundesministerium
für Bildung und Forschung vergeben wird und die
auszeichnende Akademie der Bildenden Künste
in Nürnberg eine Körperschaft des Öffentlichen
Rechts und damit eine staatliche Einrichtung ist,
somit also dieser Kunstpreis nach meiner
Auffassung als staatliche Auszeichnung verstanden
werden muss, darüber hinaus die Akademie die
Preisverleihung an Hanna S. mit „einer
Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen
Themen“ begründet und der Angeklagten weiter
bescheinigt wird, dass ihre Werke „um
strukturelle wie faktische Macht- und Gewaltmechanismen
kreisen […]“, was nach meiner Auffassung im
fragwürdigen Verhältnis zu ihrer faktischen
Gewaltausübung in lebensbedrohlichem Ausmaß
steht, was im Ausland wie im Inland sowohl als
Verhöhnung des Rechts- und
Gerechtigkeitsverständnisses wie auch der Gewaltopfer selbst
wahrgenommen werden kann (vgl. www.tichyseinblic
k.de/gastbeitrag/hanna-s-bundeskunstpreis/;
https://adbk-nuernberg.de/impressum-datenschut
z/impressum/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 30. April 2025
Die Anklage gegen Hanna S. und der Vollzug der Untersuchungshaft
sind der Bundesregierung bekannt.
Nachdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die
Anklage informiert wurde, hat es im Einvernehmen mit dem Deutschen
Studierendenwerk das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum
Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines
rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe
entschieden.
69. Abgeordneter
Stephan Protschka
(AfD)
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hanna S.,
die mit dem 27. Bundespreis für Kunststudierende
ausgezeichnet wurde, mutmaßlich Mitglied der
linksextremen Antifa-Organisation
„Hammerbande“ ist, wegen versuchten Mordes und
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt
wurde und sich seit Mai 2024 in Haft befindet,
und distanziert sich die Bundesregierung von
dieser Preisträgerin, die mutmaßlich nicht auf dem
Boden der freiheitlich-demokratischen
Grundordnung steht (https://apollo-news.net/bundeskunstpr
eis-fr-mutmaliche-linksterroristin-48-000-euro-au
s-ministeriumsmitteln/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 30. April 2025
Die Anklage gegen Hanna S. und der Vollzug der Untersuchungshaft
sind der Bundesregierung bekannt.
Nachdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die
Anklage informiert wurde, hat es im Einvernehmen mit dem Deutschen
Studierendenwerk das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum
Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines
rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe
entschieden.
70. Abgeordneter
Klaus-Peter
Willsch
(CDU/CSU)
Trifft es zu, dass die Preisvergabe an die
Kunststudentin Hanna S., die sich derzeit in
Untersuchungshaft befindet und unter anderem wegen
versuchten Mordes angeklagt ist, im
Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk bis
zum rechtskräftigen Abschluss des
Strafverfahrens ruhend gestellt wurde, und beabsichtigt die
Bundesregierung weitere Maßnahmen
hinsichtlich der endgültigen Preisvergabe, der möglichen
Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel
sowie etwaiger zukünftiger Änderungen im
Vergabeverfahren des Bundespreises für
Kunststudierende, und wenn ja, welche konkret?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 30. April 2025
Im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung das Verfahren der
Preisvergabe für Hanna S. bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens
ruhend gestellt.
Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf
die Preisvergabe entschieden. Dies umfasst auch eine mögliche
Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel. Änderungen des
Vergabeverfahrens des Bundespreises für Kunststudierende sind derzeit nicht
beabsichtigt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
71. Abgeordneter
Rocco Kever
(AfD)
Welche detaillierten Kriterien und
Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der
Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte
in Syrien im Dezember 2024 an, um eine
effektive und transparente Verwendung sicherzustellen,
beispielsweise für die Instandsetzung von Schulen
und psychosoziale Betreuung durch Unicef,
Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene durch UNDP,
Projekte syrischer Nichtregierungsorganisationen
(NGO) zur Unterstützung verschiedener
Bevölkerungsgruppen sowie Frauenförderung durch einen
UN-Fonds, und wie stellt das Bundesministerium
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung durch Maßnahmen wie Mittelzuweisung an
diese UN-Organisationen und NGOs sicher, dass
die Gelder nicht in die Hände syrischer
Machthaber oder regierungsnaher Akteure gelangen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen
vom 28. April 2025
Die Bereitstellung der 60 Mio. Euro im Dezember für Syrien umfasste
drei Maßnahmen, die über die KfW mit UNICEF, mit UNDP und über
Norwegian Refugee Council (NRC) unter dem Titel „Building for
Peace“ mit Nichtregierungsorganisationen (NROs) umgesetzt werden.
Weitere Maßnahmen umfassen eine direkte Umsetzung über die NRO
Arche Nova e. V. sowie den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund
(WPHF).
Die erfragten Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden in Syrien regierungsfern
ausschließlich über VN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen
umgesetzt und kommen direkt der syrischen Bevölkerung zu Gute.
Das BMZ verpflichtet seine Partnerorganisationen über die vertragliche
Gestaltung mit der KfW, direkte Verträge wie mit WPHF oder in der
Zusammenarbeit mit der NRO Arche Nova im Rahmen der Förderrichtlinie
„Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) auf die
ordnungsgemäße Mittelverwendung und darauf, die Prävention von
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren
Handlungen sicherzustellen.
Berlin, den 2. Mai 2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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- part_of_vorgang → Unterbringung von Kinder und Jugendlichen in Hotels aufgrund fehlender Plätze in geschlossener Unterbringung (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Unterstütze Projekte zur Förderung von Demokratie bzw. Integration in Nordrhein-Westfalen in der 20. WP (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verringerung von Verspätungen im Schienenverkehr aufgrund von "Personen im Gleis" (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Verwaltungskosten für die Vollstreckung von Sanktionen für Arbeitslose im Jahr 2024 (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)
- part_of_vorgang → Zukünftige Entwicklung des Rentenniveaus und der Gesamtrentenausgaben (Schriftliche Frage/Schriftliche Antwort)