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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 02.05.2025 · WP 21 · 21/88 · Schriftliche Fragen · Original ↗
65 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDN…
  2. Schriftliche Frage 2 von Sergej Minich (AfD): Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde Werbeanzeigen in einem Bremer Medium geschaltet, und wenn ja, welche (bitte für d…
  3. Schriftliche Frage 3 von Bernd Schattner (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, von wem die Aushänge am historischen Haus der Wannseekonferenz in Berlin Zehlendorf, welche die Wann…
  4. Schriftliche Frage 4 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der neuen Ständigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums, und…
  5. Schriftliche Frage 5 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen, mit welchen Preisanpassungen und Veränderungen des Handelsvolumens auf dem deutschen…
  6. Schriftliche Frage 6 von Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwisch…
  7. Schriftliche Frage 7 von Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU): Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um weitere Verluste der Investitionen in Millionenhöhe an einem Standort zu verhindern, der über eine h…
  8. Schriftliche Frage 8 von Christian Görke (DIE LINKE): Mit welcher Liefermenge russischen Flüssigerdgases (LNG) für das bundeseigene Unternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) rechnet die Bund…
  9. Schriftliche Frage 9 von Christian Görke (DIE LINKE): Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Instituts Bruegel, dass die Einhaltung der geltenden Staatsschuldenregeln der Europäischen Un…
  10. Schriftliche Frage 10 von Carolin Bachmann (AfD): Wie viele Syrer und Afghanen wurden im Kalenderjahr 2023, 2024 und im Kalenderjahr 2025 (1. Januar 2025 bis zum verfügbaren Zeitpunkt) in di…
  11. Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Inwiefern erwächst nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung aus zugesagter und bereitgestellter Unterkunft und Verpflegung durch d…
  12. Schriftliche Frage 12 von Kay Gottschalk (AfD): Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat oder der Bundesnachrichtendienst Kenntnisse über die mögliche Finanzierung von Moscheege…
  13. Schriftliche Frage 13 von Luke Hoß (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch be…
  14. Schriftliche Frage 14 von Sascha Lensing (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zu…
  15. Schriftliche Frage 15 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland aus…
  16. Schriftliche Frage 16 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Wie viele Bürgerämter von der deutschlandweit gesamten Anzahl der Bürgerämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem PointID®…
  17. Schriftliche Frage 17 von Dario Seifert (AfD): Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Mecklenburg-Vorpommern registriert, und er…
  18. Schriftliche Frage 18 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wurden zwischen November 2024 und April 2025 monatlich erteilt (…
  19. Schriftliche Frage 19 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Seit wann erteilt die Bundesregierung keine Aufnahmezusagen mehr im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (bitte auf den Tag genau…
  20. Schriftliche Frage 20 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele weitere Flüge sind im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im 1. Halbjahr 2025 geplant bzw. terminiert (bitte,…
  21. Schriftliche Frage 21 von Johannes Wiegelmann (CDU/CSU): Wie viele Personen wurden seit dem letzten Quartal 2022 aufgrund einer Aufnahmezusage der Bundesregierung mit Flügen (einschließlich Charter…
  22. Schriftliche Frage 22 von Dr. Götz Frömming (AfD): Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die vom Auswärtigen Amt an Bundesländer, Kommunen, Gedenkstätten sowie sonstige Einrich…
  23. Schriftliche Frage 23 von Steffen Kotré (AfD): Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke v…
  24. Schriftliche Frage 24 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Finanziert die Bundesregierung die Dienstleistungen des französischen Satelliteninternetanbieters Eutelsat für die Ukraine, und wenn ja, sei…
  25. Schriftliche Frage 25 von Olaf Hilmer (AfD): Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Tät…
  26. Schriftliche Frage 26 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, das…
  27. Schriftliche Frage 27 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie viele Bundesmittel zur Eingliederung in Arbeit notwendig sind, damit eine verstärkte V…
  28. Schriftliche Frage 28 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Gab es in den letzten zwei Jahren Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die kein persönliches Angebot der Beratung, U…
  29. Schriftliche Frage 29 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in den Jobcentern in den Jahren 2023 und 2024?
  30. Schriftliche Frage 30 von Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Verwaltungskosten zur Vollstreckung einer Leistungsminderung bei feh…
  31. Schriftliche Frage 31 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welcher Entwicklung des Rentenniveaus nach aktueller Definition rechnet die Bundesregierung, sofern entsprechende Berechnungen vorliegen…
  32. Schriftliche Frage 32 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche Gesamtrentenausgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in den Jahren 2026 bi…
  33. Schriftliche Frage 33 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern…
  34. Schriftliche Frage 34 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Mütter im Rentenbezug, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Haushalten, deren Haushalt…
  35. Schriftliche Frage 35 von Cem Ince (DIE LINKE): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Risiken eines zehn- und mehrstündigen Arbeitstages im Vergleich zu einem maximal achtstün…
  36. Schriftliche Frage 36 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welcher Mindestlohnwert sich aus der Tarifentwicklung der letzten verfügbaren 24 Monate (S…
  37. Schriftliche Frage 37 von Pascal Meiser (DIE LINKE): Welche genaue Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bzw. nach den letzten verfügbaren Daten ein Bruttostundenverdienst, der 60…
  38. Schriftliche Frage 38 von Dr. Jonas Geissler (CDU/CSU): Welche staatlichen Förderprogramme in Form von Agrardarlehen bestehen derzeit, und welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen landwirtsch…
  39. Schriftliche Frage 39/40/41 von Volker Scheurell (AfD): Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung von Eigentümerdaten über Waldflächen an die Soz…
  40. Schriftliche Frage 42 von Kay Gottschalk (AfD): Welche laufenden und abgeschlossenen Projekte für Demokratieförderung oder Integration bezuschusste die Bundesregierung in der vergangenen L…
  41. Schriftliche Frage 43 von Sergej Minich (AfD): Inwiefern lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Dokumentation eines Aufklebers mit einer „Silhouette der Bundespolitiker*in diese…
  42. Schriftliche Frage 44/45 von Heidi Reichinnek (DIE LINKE): Wie viele Jugendämter bringen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von fehlenden Plätzen in geschlossener Unterbringung Kinder und Jug…
  43. Schriftliche Frage 46 von Maik Brückner (DIE LINKE): Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die jüngst erneut geäußerte Kritik des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland plus (LSVD+) un…
  44. Schriftliche Frage 47 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Welche Summe hat die Bundesregierung bis zum 25. April 2025 für juristische Dienstleistungen wie anwaltliche Beratungen, Vertretungen etc. i…
  45. Schriftliche Frage 48 von Josef Oster (CDU/CSU): Findet im Bundesministerium für Gesundheit aktuell eine Untersuchung hinsichtlich einer Off- Label-Liste mit einer Übersicht von Medikamente…
  46. Schriftliche Frage 49 von Josef Oster (CDU/CSU): Welche Fallzahlen für ME/CFS sowie für Post COVID und Post Vac, getrennt nach Altersgruppen (vor allem Jugendliche und Erwachsene), sind der…
  47. Schriftliche Frage 50 von Volker Scheurell (AfD): Wie lauteten die wesentlichen Inhalte der in der
  48. Schriftliche Frage 51 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Warum hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme des internen Schreibens des Paul-Ehrlich- Instituts (PEI) vom 29. Juli 2021, in dem festges…
  49. Schriftliche Frage 52 von Carolin Bachmann (AfD): In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der im Bundesverkehrswegeplan mit Vordringlichem Bedarf eingestufte und seit 2012 geplante 2strei…
  50. Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Warum dauert die Reparatur der defekten Donnerschleuse in Kühsen bei Mölln (Elbe-Lübeck- Kanal) so lange, dass aus ursprünglich geplanten vi…
  51. Schriftliche Frage 54 von Dr. Yannick Bury (CDU/CSU): Kann die Bundesregierung die Darstellung des „Tagesspiegels“ vom 17. April 2025 bestätigen, wonach die Bahntochter DB InfraGo AG plant, die…
  52. Schriftliche Frage 55 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchen Zeiträumen plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Sperrung der Stammstrecke in Stuttgart, und bestätigt die DB AG, dass sie auch…
  53. Schriftliche Frage 56 von Anne Janssen (CDU/CSU): Welchen aktuellen Sachstand (einschließlich Baurechtslage, Zeit- und Finanzierungsplan) kann die Bundesregierung zum Neubau der Küstenautoba…
  54. Schriftliche Frage 57 von Dr. Michael Meister (CDU/CSU): Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gemäß der Jahresplanung 2025 der Bahntochter DB InfraGO AG unter anderem die Planung fü…
  55. Schriftliche Frage 58 von Karoline Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte B247-G10-NI- TH-T1…
  56. Schriftliche Frage 59 von Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU): Für welches Datum rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand und basierend auf Gesprächen und Vereinbarungen mit Vertretern der Frei…
  57. Schriftliche Frage 60 von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU): Inwiefern wurde die erst kürzlich gelaunchte i-Kfz-App des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem EUdi-Wallet- Projekt…
  58. Schriftliche Frage 61 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern haben sich zeitlicher Horizont und Umfang bei der geplanten Generalsanierung des Bahn-Hochleistungskorridors Nürnberg– Regensburg…
  59. Schriftliche Frage 62/63/64/65 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die…
  60. Schriftliche Frage 66 von Wolfgang Wiehle (AfD): Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in A…
  61. Schriftliche Frage 67 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Aufgrund welcher Ausschreibungen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung zurzeit Projekte zur Erforschung und Anwendung von…
  62. Schriftliche Frage 68 von Nicole Hess (AfD): Inwieweit ist die Nominierung der Studentin Hanna S. für den 27. Bundespreis für Kunststudierende und damit zusammenhängend die Zahlung eine…
  63. Schriftliche Frage 69 von Stephan Protschka (AfD): Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hanna S., die mit dem 27. Bundespreis für Kunststudierende ausgezeichnet wurde, mutmaßlich Mitglied de…
  64. Schriftliche Frage 70 von Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU): Trifft es zu, dass die Preisvergabe an die Kunststudentin Hanna S., die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet und unter anderem wegen v…
  65. Schriftliche Frage 71 von Rocco Kever (AfD): Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte…

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Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/88 21. Wahlperiode 02.05.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10, 52 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 26, 67 Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 5, 6 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bury, Yannick, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 27, 28, 29, 30 Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8, 9 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12, 42 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 31, 32, 33, 34 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abgeordnete Nummer der Frage Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 36 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 14 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 57 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 43 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 15 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 58 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 16, 60 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40, 41, 50 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . 62, 63, 64, 65 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wiegelmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18, 19, 20, 21 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 70 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Schattner, Bernd (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Beck, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5 Bröhr, Marlon, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Görke, Christian (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Lensing, Sascha (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Neuhäuser, Charlotte Antonia (Die Linke) . . . . . . . . 12 Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Seifert, Dario (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Wiegelmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14, 15 Seite Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Frömming, Götz, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Kotré, Steffen (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rothfuß, Rainer, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Hilmer, Olaf (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 19 Dzienus, Timon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 20, 21 Grau, Armin, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 21, 22 Ince, Cem (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Lang, Ricarda (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Meiser, Pascal (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Geissler, Jonas, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Gottschalk, Kay (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Minich, Sergej (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Reichinnek, Heidi (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 28, 29 Drucksache 21/88 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Brückner, Maik (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Oster, Josef (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32 Scheurell, Volker (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Ziegler, Kay-Uwe (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Bachmann, Carolin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Bury, Yannick, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Janssen, Anne (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Meister, Michael, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 37 Otte, Karoline (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Ploß, Christoph, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Seite Reichel, Markus, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Schmidt, Stefan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Seidler, Stefan (fraktionslos) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Wiehle, Wolfgang (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . 44 Hess, Nicole (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Willsch, Klaus-Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 46 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Kever, Rocco (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/88 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass der u. a. durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) geförderte Trägerverein der Gedenkstätte des Hauses der Wannseekonferenz (www.ghwk.de/de/) die historischen Ereignisse des 20. Januar 1942, an dem sich hochrangige Vertreter des NS-Regimes in einer Villa am Berliner Wannsee trafen, um zu koordinieren, wie die Ermordung der europäischen Juden auf Behördenebene möglichst effizient umgesetzt werden sollte (www.bpb.de/kurz-knapp/hintergru nd-aktuell/240926/die-wannseekonferenz/), auf seiner Homepage (www.ghwk.de/de/) mit dem „Geheimtreffen“ von Potsdam am 25. November 2023 in einen Zusammenhang stellt und damit nach meiner Auffassung gleichsetzt (https://ansag e.org/aberwitzige-geschichtsklitterung-gedenktafe l-am-wannsee-haus-wiederholt-correctiv-luegen/ und www.ghwk.de/de/ausstellung/gartenausstel lung), und wenn ja, hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob hierin eine strafbare Verharmlosung des Holocaust gemäß § 130 Absatz 3 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) gegeben sein kann, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 29. April 2025 Sowohl in ihrer Pressemitteilung als auch im Rahmen der Gartenausstellung verweist die Gedenkstätte Haus der Wannsee-Konferenz ausdrücklich auf die Unterschiede zwischen dem Treffen von Potsdam am 25. November 2023 und der Wannsee-Konferenz. Die Gedenkstätte nimmt daher gerade keine Gleichsetzung beider Ereignisse vor. Die strafrechtliche Beurteilung konkreter Sachverhalte ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Die Bundesregierung kann hierzu keine Stellungnahme abgeben. 2. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Hat die Bundesregierung oder eine ihr unterstellte Behörde Werbeanzeigen in einem Bremer Medium geschaltet, und wenn ja, welche (bitte für die letzten sechs Anzeigen jeweils den Namen der Publikation, das Datum, den Zweck der Anzeige sowie die Aufwendung in Euro angeben)? Antwort des Staatssekretärs Steffen Hebestreit vom 2. Mai 2025 Die Bundesregierung betreibt keine „Werbung“ im umgangssprachlichen Sinne. Vielmehr folgt sie ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag, die Bürgerinnen und Bürger über ihre Arbeit, über geplante Vorhaben und politische Ziele sowie über Bekanntmachungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zu informieren. Zur Erfüllung dieses Auftrags bedient sie sich vielfältiger Kommunikationswege und -maßnahmen, um Informationen verständlich und bürgernah zu vermitteln. Vor dem Hintergrund der Fragestellung wird im Folgenden auf Kosten im Zusammenhang mit Anzeigenschaltungen Bremer Medien eingegangen. Nicht enthalten sind hier überregionale Medien, die auch in Bremen erscheinen, z. B. überregionale Tageszeitungen oder Zeitschriften. Ebenfalls nicht enthalten sind z. B. überregionale Online- und Out-of-Home- Maßnahmen, die auch in Bremen ausgespielt wurden. Eine umfassende ressortübergreifende Erhebung durch die Bundesregierung, die über bereits vorhandene Daten hinausgehende Recherchen erfordert hätte, war innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig umsetzbar. Die Angaben beziehen sich auf die laufende Legislaturperiode, die mit der konstituierenden Sitzung des 20. Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021 begonnen hat. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird ausdrücklich nicht erhoben. Die Bundesregierung hat seit Beginn der 20. Legislaturperiode (ab Stichtag 26. Oktober 2021 bis zum 25. April 2025) für die letzten sechs Anzeigen in Bremer Medien Kosten in folgender Höhe verwendet: Publikation Erscheinungsdatum Kosten in Euro Deister- und Weserzeitung – Personalrecruiting   23.09.2024*   677,00 Bremer Tageszeitungen Osterholzer Kreisblatt – Amtliche Bekanntmachungen 04.01.2025 3.933,35 Bremer Tageszeitungen Die Norddeutsche – Amtliche Bekanntmachungen 04.01.2025 5.211,70 Bremer Tageszeitungen Die Norddeutsche – Amtliche Bekanntmachungen 25.01.2025 3.908,44 Neue Deister-Zeitung (NDZ), Hauptausgabe – Amtliche Bekanntmachungen 17.02.2025   819,67 Deister- und Weserzeitung, Hauptausgabe – Amtliche Bekanntmachungen 17.03.2025 1.066,24 * Bei dem Erscheinungsdatum wurde das Buchungsdatum eingetragen. Es handelt sich hier um die reinen Schaltkosten inklusive Mehrwertsteuer, ohne Agenturhonorare und ohne Kreationskosten. 3. Abgeordneter Bernd Schattner (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, von wem die Aushänge am historischen Haus der Wannseekonferenz in Berlin Zehlendorf, welche die Wannseekonferenz mit dem „Geheimtreffen“ von Potsdam am 25. November 2023, dessen Darstellung in den Medien Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen war und nach gerichtlicher Feststellung in einzelnen Punkten unzutreffend war bzw. einen unzutreffenden Eindruck erweckte, in einen Zusammenhang stellt und damit nach meiner Auffassung gleichsetzt, finanziert werden, und wenn ja, steht die Bundesregierung hierzu mit dem Trägerverein im Austausch um etwaige Konsequenzen zu prüfen, und wenn ja, welche Konsequenzen kommen in Frage (www.cicero.de/innen politik/correctiv-widerlegt-sich-vor-gericht-selbs t-der-wannsee-scoop-ist-nun-auch-ganz-offiziell-i mplodiert; www.facebook.com/ronaldglaeserbe rlin)? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 2. Mai 2025 Die Ausstellung, die sich mit der Bedeutung und den unterschiedlichen Perspektiven auf den Ort und in diesem Zusammenhang mit der Nutzung des Begriffs „Wannsee“ auseinandersetzt, wurde aus dem Haushalt des Trägervereins der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee- Konferenz, der vom Land Berlin und vom Bund institutionell gefördert wird, finanziert. Der Trägerverein, in dem Bund und Land Berlin vertreten sind, wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. Dezember 2025 über die Ausstellung informiert. Die Gedenkstätte nimmt keine Gleichsetzung beider Ereignisse vor. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Abgeordneter Christoph de Vries (CDU/CSU) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der neuen Ständigen Ausstellung des Deutschen Historischen Museums, und inwieweit kommt darin das Thema Flucht und Vertreibung der Deutschen vor, das Bestandteil der bisherigen Überblicksausstellung „Deutsche Geschichte vom Mittelalter bis zum Fall der Mauer“ war? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 30. April 2025 Die vollständige Neukonzeption der Ständigen Ausstellung liegt in der Zuständigkeit der rechtlich selbständigen Stiftung Deutsches Historisches Museum, die sich hierzu seit mehreren Jahren in engem Austausch mit ihren Gremien, Kuratorium und wissenschaftlicher Beirat, befindet. Es handelt sich dabei, auch im Kontext parallel stattfindender Sanierungsarbeiten im Zeughaus, um einen laufenden Prozess. Die inhaltliche Vorbereitung geht planmäßig voran. Konzeptionell verbindet die neue Ständige Ausstellung chronologische Perspektiven und thematische Vertiefungen beim Blick auf die deutsche Geschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart im europäischen Zusammenhang. Flucht und Vertreibung im historischen Kontext werden insbesondere in der Darstellung des Zweiten Weltkriegs und der unmittelbaren Nachkriegszeit thematisiert. Politische, rechtliche und soziale Konsequenzen werden in der Präsentation zur Geschichte von Bundesrepublik Deutschland und DDR an verschiedenen Stellen aufgegriffen. In geeigneter Weise wird dabei auch auf die Möglichkeit einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema in den Angeboten der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 5. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen, mit welchen Preisanpassungen und Veränderungen des Handelsvolumens auf dem deutschen und europäischen Markt durch chinesische Plattformen wie SHEIN und Temu infolge des sich zuspitzenden Zollstreits zwischen den USA und China zu rechnen ist, und wie bewertet die Bundesregierung die nach meiner Einschätzung daraus resultierende Gefahr eines ruinösen Preiskampfes, der Arbeitsplätze gefährden und der deutschen und europäischen Wirtschaft schaden könnte? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 29. April 2025 Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten fortlaufend und eng Veränderungen der Handelsströme zwischen der EU und Drittstaaten. Der Bundesregierung liegen derzeit keine Schätzungen darüber vor, in welchem Umfang sich die aktuelle US-Zollpolitik gegenüber China über Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten (insbesondere aus China) auf das Handelsvolumen oder auf die Preisentwicklungen auf dem deutschen oder europäischen Markt auswirken könnte. Ebenso liegen in diesem Zusammenhang keine Prognosen zu möglichen Beschäftigungseffekten in Deutschland oder der EU vor. Zudem setzt sich die Bundesregierung bereits sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene für Produktsicherheit und Rechtskonformität der in der EU angebotenen Waren und für einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel ein. Mit dem Aktionsplan E-Commerce hat die Bundesregierung ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, mit dem unter anderem die Rechtsdurchsetzung gegenüber Herstellern und Händlern aus Drittstaaten verbessert werden soll. 6. Abgeordnete Katharina Beck (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Unternimmt die Bundesregierung Schritte auf nationaler und europäischer Ebene, um zu verhindern, dass der sich zuspitzende Zollstreit zwischen den USA und China dazu führt, dass Plattformen wie SHEIN und Temu den deutschen und europäischen Markt mit einem Überangebot an Waren überschwemmen, und wenn ja, welche (bitte nach wesentlichen Organisationseinheiten der Bundesregierung und den ihr unterstellten Behörden aufschlüsseln), und hat die Bundesregierung Kenntnisse über Beschwerden, z. B. von europäischen oder deutschen Verbraucherschutzorganisationen im Zusammenhang mit Online- Plattformen wie SHEIN und Temu, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 29. April 2025 Die Bundesregierung und die Europäische Kommission beobachten fortlaufend und eng Veränderungen der Handelsströme zwischen der EU und Drittstaaten und agieren entsprechend. So hat die Bundesregierung angesichts der steigenden Zahl an Importen aus Drittstaaten bereits umfassende Maßnahmen ergriffen, um Produktsicherheit und Rechtskonformität der in der EU angebotenen Waren und damit einen fairen Wettbewerb im Onlinehandel zu fördern. Mit dem am 29. Januar 2025 verabschiedeten Aktionsplan E-Commerce verfolgt sie das Ziel, die Einhaltung geltender nationaler und europäischer Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Produktsicherheit, Verbraucherschutz sowie Umweltstandards auch bei Anbietern aus Drittstaaten konsequent durchzusetzen. Ein zentrales Element ist die Stärkung der Marktüberwachung. So intensiviert die Bundesregierung im Rahmen des Aktionsplans die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden, um durch gezielte, risikobasierte Kontrollen – insbesondere bei Onlinehandelsplattformen aus Drittstaaten – die Einhaltung von Produktsicherheits- und Verbraucherschutzvorschriften stärker zu prüfen. Darüber hinaus ist die konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) durch die Europäische Kommission ein wichtiger Hebel. Dieser verpflichtet Onlinehandelsplattformen – darunter auch Temu und SHEIN – unter anderem dazu, die Angebote rechtswidriger Produkte zeitnah vom Online- Marktplatz zu entfernen, Informationen über Hersteller bereitzustellen und effektive Risikomanagementsysteme für besonders relevante Gefährdungsbereiche wie Produktsicherheit und Verbraucherschutz zu etablieren. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei, diese Vorschriften konsequent durchzusetzen und den Marktüberwachungsbehörden Informationen über nicht rechtskonforme Produkte samt Händlerdaten bereitzustellen, damit diese Produkte vom Markt genommen werden können. Darüber hinaus sieht der Aktionsplan der Bundesregierung zu E-Commerce eine Prüfung der Pflichten von Onlinehandelsplattformen vor sowie eine Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern, unter anderem durch die Einführung Digitaler Produktpässe. Die Zollverwaltung wird ihre gesetzlichen Aufgaben zur Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs gemäß den geltenden nationalen und europäischen Vorschriften fortführen. Dies umfasst die Prüfung und Kontrolle von Warenlieferungen im Rahmen der bestehenden rechtlichen Regelungen. Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Vertrieb nicht rechtskonformer Produkte über Onlinehandelsplattformen einzudämmen. Tragfähige Schätzungen zur Importentwicklung sind aufgrund der handels- und währungspolitischen Dynamik sowie der Offenheit betroffener Warengruppen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die der Bundesregierung vorliegenden Beschwerden von deutschen und europäischen Verbraucherorganisationen zu Temu und SHEIN beziehen sich auf einen Zeitraum vor der Einführung zusätzlicher US- Einfuhrzölle und betreffen u. a. manipulative Designs („Dark Patterns“), komplizierte Beschwerdewege und versteckte Kontaktangaben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) hat u. a. die Plattformen Temu und SHEIN wegen einer Reihe von Verstößen erfolgreich abgemahnt und so umfassende Unterlassungserklärungen erwirkt. Auch im Aktionsplan E-Commerce der Bundesregierung werden von den Verbraucherorganisationen genannte Punkte aufgegriffen. 7. Abgeordneter Dr. Marlon Bröhr (CDU/CSU) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um weitere Verluste der Investitionen in Millionenhöhe an einem Standort zu verhindern, der über eine hohe Kapazität an erneuerbaren Energien aus zahlreichen Windkraft- und PV- Freiflächenanlagen (PV: Photovoltaik) verfügt, die aus Gründen der Netzstabilität oft abgeregelt werden müssen, und an dem eine sich bereits in Planung befindliche Verdoppelung der Kapazitäten in den nächsten fünf Jahren zu erwarten ist, und wenn ja, welche? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 28. April 2025 Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben nach § 8 Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen Rechtsanspruch auf einen unbedingten Netzanschluss. Das gilt auch in Fällen, in denen der erzeugte Strom nicht jederzeit abgenommen werden kann, weil die vorgelagerten Netzebenen Engpässe aufweisen; der Netzbetreiber muss in diesen Fällen das Netz ausbauen. Bis das Netz entsprechend ausgebaut ist, haben Anlagenbetreiber einen Anspruch auf Entschädigung von nicht erzeugter elektrischer Arbeit im Rahmen des sogenannten Redispatch. Mit dem Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (Bundesgesetzblatt I 2025, Nr. 51 vom 24. Februar 2025) ist in § 8a EEG die Möglichkeit eingeführt worden, dass sich Anlagen- und Netzbetreiber über eine flexible Anschlussvereinbarung darauf verständigen, die Anschlussleistung der Höhe nach zu beschränken, um absehbaren Überlastungen im Netz zu begegnen. Mit der Regelung ist es ebenfalls möglich, an einem Netzverknüpfungspunkt eine „Überbauung“ vorzunehmen, sodass unter der Maßgabe der Einhaltung einer maximal zulässigen Einspeisung z. B. mehrere Erzeugungsanlagen an diesem Punkt angeschlossen werden können, die sich in ihrem Einspeisungsprofil ergänzen. Damit soll ein „netzverträglicher“ Anschluss von Anlagen bei beschränkter Aufnahmekapazität des Stromnetzes ermöglicht werden, bis das Netz bedarfsgerecht ausgebaut ist und eine unbedingte Einspeisung möglich wird. 8. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Mit welcher Liefermenge russischen Flüssigerdgases (LNG) für das bundeseigene Unternehmen Securing Energy for Europe (SEFE) rechnet die Bundesregierung für das gesamte Jahr 2025 (bitte angeben, von welchen russischen Unternehmen welche Mengen bezogen werden und ob es für die jeweiligen Mengen eine schon vor dem Beginn des Krieges in der Ukraine 2022 eingegangene vertragliche Verpflichtung gibt)? Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 28. April 2025 Die heutige SEFE (Securing Energy for Europe GmbH inklusive Tochtergesellschaften), die sich seit 2022 im Eigentum des Bundes befindet, vereinbarte bereits 2015 einen Vertrag mit dem russischen Hersteller Yamal Trade Pte Ltd. Damals war die SEFE noch Teil des russischen Gazprom-Konzerns und firmierte als Gazprom Germania. Aus diesem Altvertrag ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von Liquefied Natural Gas (LNG), wonach vertraglich vereinbarte Mengen auch dann bezahlt werden müssten, wenn sie nicht abgenommen werden. Der Vertrag wird erfüllt. Aktuell ergeben sich zudem Nachlieferungen aufgrund von in Vorjahren wegen russischer Sanktionen gegen die SEFE ausgebliebener Lieferungen. Für das Jahr 2025 rechnet die Bundesregierung insgesamt mit Lieferungen aus dem Vertrag mit Yamal in der Größenordnung von 50 Cargoes (Tankern). Darüber hinaus wird die SEFE kein russisches LNG abnehmen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 9. Abgeordneter Christian Görke (Die Linke) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Instituts Bruegel, dass die Einhaltung der geltenden Staatsschuldenregeln der Europäischen Union der Nutzung der im März 2025 erfolgten Grundgesetzänderung zur Behandlung von Verteidigungsausgaben bei der Schuldenbremse sowie zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität beim aktuellen Rechtsstand entgegenstehen könnten (s. www.handelsblatt.com/p olitik/deutschland/schulden-eu-regel-gefaehrdet-a usgaben-plan-von-union-und-spd/10012347 5.html), und hat die Bundesregierung diese Frage intern oder extern prüfen lassen (ggf. bitte Datum und Ersteller der Prüfung bzw. ggf. eines Gutachtens angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 30. April 2025 Die Bundesregierung kann die quantitativen Ergebnisse der Studie des Instituts Bruegel nicht bestätigen. Die konkreten Anforderungen der reformierten europäischen Fiskalregeln an Deutschland stehen noch nicht fest. Sie werden insbesondere von der genauen Ausgestaltung der nationalen Ausweichklausel hinsichtlich der Verteidigungsausgaben sowie von den aktuellen makroökonomischen und fiskalischen Daten und Prognosen zum Zeitpunkt der Abgabe des mittelfristigen finanzpolitischstrukturellen Plans abhängen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 10. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) Wie viele Syrer und Afghanen wurden im Kalenderjahr 2023, 2024 und im Kalenderjahr 2025 (1. Januar 2025 bis zum verfügbaren Zeitpunkt) in die Bundesrepublik Deutschland eingebürgert (bitte je Zeitraum und je Geschlecht ausweisen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 2. Mai 2025 In Bezug auf die Anzahl erfolgter Einbürgerungen syrischer und afghanischer Staatsangehöriger im Jahr 2023 wird auf die jährlich vom Statistischen Bundesamt erstellte Einbürgerungsstatistik verwiesen, die sowohl Auskunft über die jährliche Anzahl der Einbürgerungen als auch eine Aufschlüsselung nach bisheriger Staatsangehörigkeit sowie nach Geschlecht der eingebürgerten Personen enthält. Die Statistik ist über die Webseite des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) abrufbar. Die Daten für die Erhebungsjahre 2024 und 2025 liegen dem Statistischen Bundesamt bislang noch nicht vor. Die Einbürgerungsstatistik 2024 wird voraussichtlich im Juni 2025 veröffentlicht. Daten zu erfolgten Einbürgerungen im Jahr 2025 werden erst im kommenden Jahr zur Verfügung stehen. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Inwiefern erwächst nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung aus zugesagter und bereitgestellter Unterkunft und Verpflegung durch die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (https://taz.de/Aufnahmeprogramm-fuer-Af ghaninnen/!6058391/) sowie durch das Ausstellen von „Schutzbriefen“ zum Schutz vor Abschiebungen nach Afghanistan gegenüber der pakistanischen Regierung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 46 auf Bundestagsdrucksache 20/14538) für Menschen mit Aufnahmezusage im Bundesaufnahmeprogramm ein rechtlicher Vertrauensschutz, auf den diese sich für die ganze Dauer der Bestandskraft des Aufnahmebescheids berufen können, und wie setzen sich die bisherigen Kosten des Bundesaufnahmeprogramms, die sich nach Schätzung der geschäftsführenden Bundesregierung einem Pressebericht zufolge auf „mindestens 182,7 Millionen Euro“ belaufen sollen, genau zusammen (vgl. Wenn Flüge nach Berlin nicht mehr genehmigt werden, in: „Welt am Sonntag“ vom 4. Juni 2025; bitte die Kosten möglichst genau aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan erteilten Aufnahmezusagen stehen stets unter dem Vorbehalt, dass sich im weiteren Verfahren keine Erkenntnisse ergeben, die einer Einreise entgegenstehen, und das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Mit den Unterstützungsschreiben der Deutschen Botschaft Islamabad weisen Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan nach, dass sie sich in dem Ausreiseverfahren befinden. Auf die von der Bundesregierung geleistete Unterstützung in der Ausreise besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich hierbei um ein freiwilliges Angebot. Die Kosten für das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan belaufen sich mit Stand vom 24. April 2025 auf 36,8 Mio. Euro. Sie können folgender Übersicht entnommen werden. 2022 2023 2024 2025 Gesamt Koordinierungsstelle 1.005.449,59 € 3.313.269,41 €  4.033.186,65 € 0 €  8.351.905,65 € IT-Tool 1.171.315,93 € 2.992.142,86 €  1.306.040,89 €    65.061,03 € (IST)  5.534.560,71 € Sonstiges* 0 € 2.996.818,02 € 18.461.243,98 € 1.486.592,59 € (IST) 22.944.654,59 € Gesamt 2.176.765,53 € 9.302.230,29 € 23.800.471,52 € 1.551.653,62 € (IST) 36.831.120,96 € * Kosten für die vom Bund zu finanzierenden bis zu 14-tägigen Zwischenunterbringungen nach Ankunft der Personen in Deutschland; weitere Kosten für Transfer, Unterbringungen und med. Untersuchungen im Erstaufnahmeland und Deutschland und für den Dienstleister der Bundesregierung Den beteiligten Sicherheitsbehörden sind im Zusammenhang mit der Durchführung von Sicherheitsinterviews im Rahmen der Aufnahmeverfahren aus Afghanistan über Pakistan seit dem 20. Juni 2023 Kosten in Höhe von ca. 5.672.855 Euro entstanden. Sie können folgender Übersicht entnommen werden. 2022 Seit 20.06.2023 2024 Bis einschließlich 31.03.2025 Gesamt Sicherheitsinterviews / 1.351.350 € 3.630.640 € 690.864 € 5.672.855 € Eine Differenzierung nach einzelnen Aufnahmeverfahren (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortkräfteverfahren, Menschrechtsliste, Überbrückungsliste) ist nicht möglich, da die Sicherheitsinterviews arbeitstäglich verfahrensübergreifend bzw. -wechselnd von den gleichen Mitarbeitenden durchgeführt werden. Die in dem in der Fragestellung zitierten Artikel aus der „Welt am Sonntag“ vom 6. April 2025 genannten Kosten beziehen sich laut Artikel nicht nur auf das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, sondern auch auf die weiteren derzeit laufenden Aufnahmeverfahren und stellen eine eigene Berechnung der Redaktion dar. 12. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat oder der Bundesnachrichtendienst Kenntnisse über die mögliche Finanzierung von Moscheegemeinden in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Arnsberg durch ausländische Staaten, Organisationen oder Individuen (falls ja, bitte für die neun größten Moscheegemeinden aufschlüsseln nach Gemeinde, vermuteten Summen und vermuteter Herkunft der Mittel)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. April 2025 Über die öffentlich verfügbaren Informationen hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 13. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach es Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage über das Bundesaufnahmeprogramm auch bei erfolgreich abgeschlossener Sicherheitsüberprüfung und vorliegendem Visum momentan nicht erlaubt ist, individuell aus Pakistan nach Deutschland zu reisen, selbst wenn sie über die finanziellen Mittel verfügen, um den Flug selbst zu bezahlen, wohingegen solche Individualaus- bzw. -einreisen in der Vergangenheit zumindest in Einzelfällen möglich gewesen sein sollen, und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dies? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Eine Ausreise von Afghaninnen und Afghanen mit Aufnahmezusage in den Aufnahmeverfahren für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan erfolgt grundsätzlich im Wege von Charterflügen aus Pakistan in die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch, um eine bis zu 14- tägige Zwischenunterbringung durch den Bund vor Verteilung auf die Länder zu gewährleisten. Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der künftigen Bundesregierung sind momentan keine weiteren Einreisen von Personen aus den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan vorgesehen. 14. Abgeordneter Sascha Lensing (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es zutrifft, dass die Sicherheitsüberprüfung der aus Afghanistan eingeflogenen Personen (wie zuletzt hier: www.t-online.de/nachrichten/deutschland/in nenpolitik/id_100632806/migration-regierung-wil l-gefaehrdete-menschen-aus-afghanistan-einfliege n.html) lediglich unter Nutzung der Datenbanken des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamtes (BKA), der Bundespolizei (BPol) und des Bundesnachrichtendienstes (BND) erfolgt, die dann in aller Regel ergebnislos verlaufen, weil die Personen zuvor noch nie in Deutschland waren und diese Datenbankabfragen zugleich keine Angaben liefern, ob diese Personen in Afghanistan Straftaten begangen haben, ob sie gewaltorientiert oder Extremisten sind (vgl. https://.x.com/HGMaassen; Eintrag vom 18. April 2025)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 28. April 2025 Einreisen von Personen im Rahmen sämtlicher Aufnahmeverfahren aus Afghanistan erfolgen erst, wenn umfangreiche Sicherheitsprüfungen stattgefunden haben. Lediglich ein Bestandteil dessen ist die automatisierte Datenbankabfrage der Sicherheitsbehörden (Bundesnachrichtendienst, Bundesamtes für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zollkriminalamt) nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens. Ein weiterer umfangreicher Verfahrensschritt ist die Durchführung von persönlichen Befragungen (sog. „Sicherheitsinterviews“) an der deutschen Botschaft in Islamabad durch die deutschen Sicherheitsbehörden. In diesen oder weiteren Verfahrensschritten können sich sicherheitsrelevante Erkenntnisse ergeben, die dazu führen können, dass in der Folge eine vorläufige Aufnahmezusage aufgehoben und kein Visum zur Einreise erteilt wird. 15. Abgeordnete Charlotte Antonia Neuhäuser (Die Linke) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms von Afghanistan nach Deutschland ausgeflogen wurden (www.bundesaufnahme programmafghanistan.de/bundesaufnahme-de/) nicht sicherheitsüberpüft wurden (siehe: „In den gut drei Wochen bis zu Merz’ Kanzlerwahl sollen noch Dutzende Menschen aus Afghanistan aufgenommen werden. Die Union zeigt sich empört. Zum Teil seien diese nicht einmal ‚sicherheitsüberprüft‘, sagt CDU-Generalsekretär Linnemann. […] Ich habe gesehen, dass die Flieger, die nach Deutschland kommen, zum Teil nicht einmal sicherheitsüberprüft sind“, in: www. msn.com/de-de/nachrichten/politik/das-geht-gar-n icht-linnemann-entr%C3%BCstet-sich-%C3%BC ber-neue-afghanistan-fl%C3%BCge/ar-AA1CTiA X?ocid=BingNewsVerp), und wie viele Personen, die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms seit dem 17. Oktober 2022 bis heute nach Deutschland geflogen wurden, sind tatsächlich sicherheitsüberprüft worden (aufschlüsseln nach: Jahr, Prüffällen, Geschlecht, Überprüfung bestanden/nicht bestanden und den wesentlichsten Ablehnungsgründen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 30. April 2025 Die Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen aller Aufnahmeverfahren aus Afghanistan umfassen einen automatisierten Datenabgleich mit den Datenbanken der Sicherheitsbehörden nach § 73 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) als Teil des regulären Visumverfahrens sowie seit Mitte Juni 2023 eine persönliche Befragung der Personen durch die deutschen Sicherheitsbehörden (sog. „Sicherheitsinterviews“). In diesen persönlichen Befragungen werden grundsätzlich nur Personen im Alter zwischen 16 und 65 Jahren berücksichtigt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 15 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/11282 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 13 der Abgeordneten Clara Bünger, Plenarprotokoll 20/143, verwiesen. Die Gesamtzahl der geführten Sicherheitsinterviews beläuft sich bis einschließlich 24. April 2025 auf 5051. Eine Differenzierung nach einzelnen Aufnahmeverfahren (Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, Ortskräfteverfahren, Menschrechtsliste, Überbrückungsliste) durch die mit den Interviews betrauten Behörden findet nicht statt. Deshalb liegt keine statistische Auswertung vor. 16. Abgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) Wie viele Bürgerämter von der deutschlandweit gesamten Anzahl der Bürgerämter sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit dem PointID®-System der Bundesdruckerei zur Erstellung digitaler Fotos für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel ausgestattet, und bis wann sollen alle Bürgerämter Deutschlandweit damit ausgestattet sein? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 30. April 2025 Zum Stichtag 25. April 2025 – dem Zeitpunkt der Fragestellung – liegen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) folgende Informationen zur deutschlandweiten Ausstattung der Bürgerämter und Ausländerbehörden mit PointID®-Systemen vor: Von den 6.759 Pass- und Ausweisbehörden (inklusive Außenstellen) sind zum Stichtag bei 1.102 Inbetriebnahmen erfolgt (Quote: 16,3 Prozent). Von den 918 Ausländerbehörden (inklusive Außenstellen) sind zum Stichtag bei 137 Inbetriebnahmen erfolgt (Quote: 9,74 Prozent). Es haben alle Bürgerämter und Ausländerämter ein Angebot zur Ausstattung mit einem PointID®-System erhalten. Die Behörden, welche einen Bezug von PointID®-Systemen bei der Bundesdruckerei bereits angemeldet haben, sollen bis Ende Sommer 2025 mit einem solchen ausgestattet sein. Nicht alle Behörden haben sich für einen Einsatz dieser Geräte entschieden. Daher werden insoweit voraussichtlich zu keinem Zeitpunkt, wie in der Frage formuliert, alle Bürgerämter mit PointID®-Systemen ausgestattet sein. Mit BMI-Rundschreiben vom 31. März 2025 (Az. DVI4.20105/16#11) wurden die Länder darüber informiert, dass in noch nicht ausgestatteten Behörden bis zum 31. Juli 2025 bei der Antragstellung noch ein papierbasiertes Lichtbild vorgelegt werden darf. 17. Abgeordneter Dario Seifert (AfD) Wie viele ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Mecklenburg-Vorpommern registriert, und erhält die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen Angaben zu dieser Zahl vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 2. Mai 2025 Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 31. Dezember 2024 180 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Mecklenburg-Vorpommern als aufhältig erfasst. Soweit bekannt, erhält die Bundesregierung vom Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Informationen im Sinne der Fragestellung. 18. Abgeordneter Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) Wie viele Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan wurden zwischen November 2024 und April 2025 monatlich erteilt (bitte die Aufnahmezusagen pro Monat, soweit möglich, wochenweise aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Zwischen November 2024 und April 2025 wurden keine Aufnahmezusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan erteilt. 19. Abgeordneter Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) Seit wann erteilt die Bundesregierung keine Aufnahmezusagen mehr im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan (bitte auf den Tag genau angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Die letzten Aufnahmezusagen wurden Mitte Juli 2024 erklärt. Neue Aufnahmezusagen werden nicht gegeben. 20. Abgeordneter Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) Wie viele weitere Flüge sind im Zusammenhang mit dem Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan im 1. Halbjahr 2025 geplant bzw. terminiert (bitte, soweit möglich, wochenweise aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Vor dem derzeit vorgesehenen Amtsantritt der künftigen Bundesregierung sind momentan keine weiteren Einreisen von Personen aus den Afghanistan-Aufnahmeverfahren vorgesehen. 21. Abgeordneter Johannes Wiegelmann (CDU/CSU) Wie viele Personen wurden seit dem letzten Quartal 2022 aufgrund einer Aufnahmezusage der Bundesregierung mit Flügen (einschließlich Charterflügen, Flügen der Bundeswehr, Flügen anderer staatlicher Stellen sowie nichtstaatlich organisierter Flüge) aus Afghanistan/Pakistan nach Deutschland gebracht (bitte pro Quartal aufschlüsseln nach Ortskräften und Personen, die unter das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan (Anordnung gemäß § 23 Absatz 2 und 3 i. V. m. § 24 des Aufenthaltsgesetzes vom 19. Dezember 2022) fallen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 30. April 2025 Die Einreisen im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan pro Quartal beginnend mit September 2022 können folgender Tabelle entnommen werden. Das Ortskräfteverfahren ist aufgeführt als „OKV“, die sogenannte Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm sind aufgeführt als „Bes. gef.“ und das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan ist aufgeführt als „BAP AFG“. IV 2022 I 2023 II 2023 III 2023 IV 2023 I 2024 II 2024 III 2024 IV 2024 I 2025 OKV   521   394 13  19 408 523 224 110 139 123 Bes. gef. 1.675 1.873 55 163 734 973 370 297 298 140 BAP AFG 0 0  0  12  82 248 191 149 411 344 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 22. Abgeordneter Dr. Götz Frömming (AfD) Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die vom Auswärtigen Amt an Bundesländer, Kommunen, Gedenkstätten sowie sonstige Einrichtungen übermittelte Handreichung mit Handlungsempfehlungen „für den Umgang mit Russland und Belarus“ im Zusammenhang mit Gedenkveranstaltungen Teilen der Presse vorliegt, zeitnah auch die vom Volk gewählten Abgeordneten über den vollständigen Inhalt in Kenntnis zu setzen, und wenn ja, inwiefern (bitte die Antwort begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 2. Mai 2025 Die Bundesregierung hat dem Protokoll des Deutschen Bundestages die erwähnte Handreichung am 27. Januar 2025 übermittelt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 des Abgeordneten Matthias Moosdorf auf Bundestagsdrucksache 21/42 verwiesen. 23. Abgeordneter Steffen Kotré (AfD) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die für die humanitäre Hilfe in Syrien bereitgestellten Mittel ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden, d. h., wie prüft sie die Mittelverwendung, um sicherzugehen, dass die geplanten humanitären Projekte und Maßnahmen und eben nicht mittelbar oder unmittelbar islamistische Zwecke – etwa die Waffenbeschaffung, die Bezahlung von Kämpfern oder die Unterstützung von Einrichtungen wie IS-Gefängnissen (IS: „Islamischer Staat“) – finanziert werden oder Gelder veruntreut werden? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 30. April 2025 Die Bundesregierung engagiert sich in Syrien – auch über die humanitäre Hilfe hinaus – für einen inklusiven Transitionsprozess unter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen. Ein stabiles Syrien ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherheit in der Region, aber auch indirekt für die Sicherheit Deutschlands und Europas. Jede Organisation im Bereich der humanitären Hilfe durchläuft einen Zulassungsprozess (sog. Qualitätsprofil), bei dem Kompetenzen zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung geprüft werden. Empfänger von Fördermitteln sind darüber hinaus rechtlich gebunden, die bereitgestellten Mittel nur für die genehmigten Zwecke zu verwenden, Sanktionen zu beachten und bei der Terrorismusbekämpfung zu kooperieren (§ 8a und 9 des Haushaltsgesetzes 2024/2025). Bei Projektende muss der Zuwendungsempfänger jährlich in Form von Nachweisen Rechenschaft ablegen. Sämtliche Nachweise werden geprüft. Als zusätzliche Kontrollinstanz existiert für humanitäre Projekte in Syrien ein außenpolitisches Kontextmonitoring, das bei der Erkennung von Projektrisiken unterstützt. 24. Abgeordneter Dr. Rainer Rothfuß (AfD) Finanziert die Bundesregierung die Dienstleistungen des französischen Satelliteninternetanbieters Eutelsat für die Ukraine, und wenn ja, seit wann und aus welchen Haushaltstiteln (bitte auch die entsprechende Höhe der Mittel angeben)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Bagger vom 28. April 2025 Die Bundesregierung prüft zur Unterstützung der Ukraine gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg fortlaufend mögliche Unterstützungsleistungen im Bereich der Satellitenkommunikation für die Ukraine in Abstimmung mit internationalen Partnern und unter Berücksichtigung der Bedarfe der Ukraine. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 25. Abgeordneter Olaf Hilmer (AfD) Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regelungen zur Beurteilung der Schuldfähigkeit mutmaßlicher Täter im Strafverfahren (siehe den aktuellen Bericht der „Bild“ unter https://m.bild.de/regional/m uenchen/voll-schuldfaehig-2-tote-muenchen-atten taeter-raus-aus-psycho-knast-67f7c7eebc3611772 85c2c33), und wenn ja, welchen, und wenn nein, warum nicht, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Fallzahlen zur Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen einer krankhaften seelischen Störung („psychisch krank“) sowie zur Änderung entsprechender Beurteilungen (bitte die Fallzahlen der Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung („psychisch krank“) insgesamt sowie jene der späteren Änderung einer Ersteinschätzung der Schuldunfähigkeit wegen krankhafter seelischer Störung („psychisch krank“) hin zur Feststellung der Schuldfähigkeit durch Gerichte oder Ermittlungsbehörden (bitte nach Jahren von 2015 bis 2024 aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 29. April 2025 Soweit Sie in Ihrer Frage auf einen aktuellen Fall aus München Bezug nehmen, bitte ich zunächst um Verständnis, dass sich die Bundesregierung mit Rücksicht auf die Unabhängigkeit der Gerichte grundsätzlich zu konkreten Einzelfällen nicht äußert. Die Bewertung eines etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs bleibt der kommenden Bundesregierung vorbehalten. Zu den erfragten Fallzahlen kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden: Entsprechend der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern liegt die Zuständigkeit der Strafverfolgung bei den Ländern. Die Ein- und Durchführung der Statistiken der Strafrechtspflege basieren auf bundeseinheitlichen Verwaltungsanordnungen der Länder. Das Statistische Bundesamt stellt auf der Grundlage von § 3 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes die Länderergebnisse der Statistiken zu einem Bundesergebnis zusammen. Die einschlägigen Statistiken ermöglichen keine verlaufsstatistischen Aussagen. Statistische Daten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren finden sich in der Statistik der Staatsanwaltschaften, die jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben wird. Diese erfasst die Verfahren, welche wegen Schuldunfähigkeit des Beschuldigten gemäß § 20 des Strafgesetzbuchs (StGB) eingestellt wurden. Diese Zahlen sind öffentlich und online auf der Webseite des Statistischen Bundesamts abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Gerichte/statistischer-bericht-staatsanwaltschaften-210026023 7005.html. Statistische Daten zu der Anzahl der rechtskräftig verurteilten Personen lassen sich der Strafverfolgungsstatistik entnehmen, die ebenfalls einmal jährlich durch das Statistische Bundesamt herausgegeben wird. In dieser werden Daten zu schuldunfähigen Abgeurteilten gemäß § 20 StGB erfasst. Ebenso werden hier die vermindert schuldunfähigen Verurteilten gemäß § 21 StGB erfasst. Diese Zahlen sind ebenfalls öffentlich und online auf den Webseiten des Statistischen Bundesamts abrufbar unter: www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/strafverfolgung-210030021700 4.html und www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/D ownloads-Strafverfolgung-Strafvollzug/statistischer-bericht-strafverfolg ung-2100300227005.html?nn=212536 Daneben können im polizeilichen Informationssystem INPOL grundsätzlich personengebundene/ermittlungsunterstützende Hinweise mit dem Marker „Psychische- und Verhaltensstörungen“ gespeichert werden. Informationen zur möglichen Schuldunfähigkeit können dabei in einem Freitextfeld erfasst werden. Eine Bemerkung zur Schuldunfähigkeit ist im angefragten Zeitraum bei 89 Personen eingetragen (Aufschlüsselung nach Jahren in folgender Tabelle). Jahr Anzahl der Personen mit Bemerkung „Schuldunfähig“ 2015  8 2016  6 2017 12 2018  8 2019  8 2020  8 2021 15 2022  9 2023  6 2024  9 Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 26. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Entscheidung, dass das Parkinson-Syndrom durch Pestizide als Berufskrankheit anerkannt wird, einstellt, und mit wie vielen Betroffenen wird gerechnet (bitte hierbei auch angeben, welche Gesamtkosten erwartet werden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 2. Mai 2025 Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten (ÄSVB) hat die Aufnahme einer Berufskrankheit „Parkinson-Syndrom durch Pestizide“ in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung empfohlen. Mit der im März 2024 erfolgten Veröffentlichung der wissenschaftlichen Empfehlung des ÄSVB ist die Anerkennung der Erkrankung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ möglich (§ 9 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch), sofern im Einzelfall die jeweiligen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) kommt dieser Prüfaufgabe nach, in dem sie alle ihr bekannten Personen mit einer Parkinsondiagnose angeschrieben, über die neue Berufskrankheit informiert und gebeten hat, weitere Angaben zur Prüfung zu übermitteln, sofern sie ein Feststellungsverfahren zum Vorliegen der Berufskrankheit durchführen lassen möchten. Dabei handelt es sich um rund 7.950 Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (Stand: 26. März 2025). Daneben wurden der SVLFG rund 540 Fälle durch andere Stellen (z. B. Unternehmen, Erkrankte, Ärztinnen und Ärzte oder andere Krankenkassen) gemeldet. Derzeit befinden sich nach Kenntnis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales noch rund 2.700 Fälle in Prüfung. In rund 5.800 Fällen erfolgte nach jetzigem Stand eine Ablehnung, da z. B. die Diagnose nicht zutreffend war oder die Betroffenen zum jetzigen Zeitpunkt kein Verfahren wünschen. Es ist daher noch nicht absehbar, in wie vielen Fällen eine Anerkennung der Erkrankung durch die SVLFG erfolgen wird. Daher können derzeit auch keine Gesamtkosten ausgewiesen werden. Die SVLFG rechnet anhand von Erfahrungswerten mit Kosten von ca. 27.600 Euro pro anerkanntem Fall und Jahr. Bei Anerkennungen wären Leistungen rückwirkend ab September 2023 zu erbringen. Um die Mehrausgaben für die Entschädigung der Berufskrankheitenfälle tragen zu können, hat die Selbstverwaltung der SVLFG im Jahr 2024 beschlossen, die Betriebsmittel vorsorglich um 100 Mio. Euro zu erhöhen. Dies führte zu einer entsprechenden Erhöhung der Mitgliedsbeiträge. Ob weitere Maßnahmen notwendig sein werden, hat die Selbstverwaltung der SVLFG noch nicht entschieden. 27. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, wie viele Bundesmittel zur Eingliederung in Arbeit notwendig sind, damit eine verstärkte Vermittlung in Arbeit ab 2026 erfolgen kann (beispielsweise im Vergleich zu Bundesmitteln aus der letzten Legislaturperiode), und wenn ja, wie sehen diese aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. April 2025 Die konkrete Bezifferung der ab dem Jahr 2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel zur Eingliederung in Arbeit im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bleibt der neuen Bundesregierung und den kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. In diesen werden die Prioritäten und finanziellen Rahmenbedingungen umfassend geprüft und festgelegt. 28. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Gab es in den letzten zwei Jahren Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die kein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung oder Vermittlung bekamen, und wenn ja, wie viele waren es? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. April 2025 Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Allerdings gilt grundsätzlich: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, ist dazu verpflichtet, selbst daran mitzuwirken, soweit möglich, aus der Hilfebedürftigkeit herauszukommen. Dies beinhaltet unter anderem die Wahrnehmung von Beratungsterminen im Jobcenter und die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit. 29. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Betreuungsschlüssel in den Jobcentern in den Jahren 2023 und 2024? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. April 2025 Bei den unter 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag der durchschnittliche Betreuungsschlüssel im Jahr 2023 bei 1 zu 68, im Jahr 2024 bei 1 zu 75. Bei den über 25-jährigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lag der durchschnittliche Betreuungsschlüssel im Jahr 2023 bei 1 zu 122, im Jahr 2024 bei 1 zu 124. 30. Abgeordneter Timon Dzienus (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Verwaltungskosten zur Vollstreckung einer Leistungsminderung bei fehlender Mitarbeit der Leistungsbeziehenden im Jahr 2024? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 30. April 2025 Der Bundesregierung liegen dazu weder statistische noch operative Daten vor. 31. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Mit welcher Entwicklung des Rentenniveaus nach aktueller Definition rechnet die Bundesregierung, sofern entsprechende Berechnungen vorliegen, in den Jahren 2026 bis 2053, wenn der geltende Rechtsstand fortbesteht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. April 2025 Ausweislich des Rentenversicherungsberichts 2024 (Bundestagsdrucksache 20/14085) wird das Sicherungsniveau ohne die Kabinettsbeschlüsse des Jahres 2024 bis zum Jahr 2038 (letztes Jahr der dortigen Vorausberechnungen) auf 45,2 Prozent sinken. 32. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche Gesamtrentenausgaben in der allgemeinen Rentenversicherung in den Jahren 2026 bis 2039 erwartet werden, unter der Annahme, dass das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent (nach aktueller Definition) stabilisiert wird, und welche Rentenausgaben zu erwarten sind, wenn die Rentenniveaustabilisierung nicht durchgeführt wird, und wenn ja, wie lauten die Berechnungen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. April 2025 Es wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) auf Bundestagsdrucksache 20/11898 und die dort ausgewiesenen Berechnungsergebnisse (u. a. zu den Rentenausgaben) verwiesen. 33. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 erwartet die Bundesregierung, sofern entsprechende Berechnungen vorliegen, in den Jahren 2026 bis 2039 unter der Annahme, dass für diese Kindererziehungszeiten 2,5 Entgeltpunkte gewährt werden, und unter der Annahme, dass die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten bei Geburten vor 1992 auf drei Entgeltpunkte erhöht werden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. April 2025 Die Ausgaben für Rentenansprüche aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten für Geburten vor 1992 sind Teil der Rentenausgaben und werden in den Statistiken standardmäßig nicht gesondert erhoben. Die finanziellen Auswirkungen der im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Ausweitung dieser Leistung auf drei Entgeltpunkte werden derzeit auf rund 5 Mrd. Euro im Jahr 2026 geschätzt. 34. Abgeordneter Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Mütter im Rentenbezug, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Haushalten, deren Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt, und wie ist das Verhältnis zur Gesamtzahl der Mütter im Rentenbezug, deren Kinder vor 1992 geboren wurden? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. April 2025 Informationen bezüglich der Haushaltseinkommen sind in den Daten der Rentenversicherung nicht verfügbar. Die Statistik der Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31. Dezember 2023 weist rund 8,6 Millionen Empfängerinnen einer Rente wegen Alters aus, die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten aufgrund von vor 1992 geborenen Kindern erhalten. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. 35. Abgeordneter Cem Ince (Die Linke) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Risiken eines zehn- und mehrstündigen Arbeitstages im Vergleich zu einem maximal achtstündigen Arbeitstag für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten, beispielsweise im Hinblick auf Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen, Chronifizierung stressbedingter Erkrankungen, kardiovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfälle sowie steigendes Unfallrisiko am Arbeitsplatz, und würde die Bundesregierung die entsprechenden Erkenntnisse als gesichert einschätzen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. April 2025 Es besteht eine Vielzahl an Studien zum Zusammenhang von langen Arbeitszeiten und Risiken für Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese Studien unterscheiden jedoch nicht regelmäßig zwischen langen wöchentlichen und langen täglichen Arbeitszeiten. Die Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von täglichen Arbeitszeiten über zehn Stunden gelten dabei nicht als vollständig gesichert. Sie sind evidenzgestützt, aber heterogen, da es auch inkonsistente Befunde gibt. Eine Übersicht über die Auswirkung langer Arbeitszeiten auf die Gesundheit ermöglicht die Veröffentlichung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (Backhaus et al. 2023). 36. Abgeordnete Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Berechnungen dazu vor, welcher Mindestlohnwert sich aus der Tarifentwicklung der letzten verfügbaren 24 Monate (Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen) ergeben würde, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommen diese Berechnungen, und wie hoch sind 60 Prozent des Medians der Stundenverdienste, basierend auf den aktuellsten der Bundesregierung vorliegenden Daten (bitte Erhebungszeit und Datensatz nennen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Tarifentwicklung der letzten 24 Monate (von April 2023 bis April 2025) vor. Bekannt sind lediglich die Tariflohnentwicklungen ohne Sonderzahlung nach der Verdiensterhebung von Destatis im Jahr 2023 von 2,5 Prozent und im Jahr 2024 von 4,3 Prozent. Würde man diese Steigerungen auf den aktuellen Mindestlohn von 12,82 Euro übertragen, ergäbe sich ein Mindestlohn von 13,71 Euro. Der Median-Bruttostundenlohn ohne Sonderzahlung für Vollzeitbeschäftigte lag nach Berechnungen von Destatis auf Basis der Verdiensterhebung im April 2024 bei 23,49 Euro, 60 Prozent hiervon betragen 14,09 Euro. Die Lohnentwicklungen für die Jahre 2024 und 2025, die für die Berechnung eines aktuellen Werts des Medians von Bedeutung sind, liegen darüber hinaus laut der Jahresprojektion der Bundesregierung 2025 bei 5,3 für das Jahr 2024 und 2,9 Prozent für das Jahr 2025. Nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) befindet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns. Ihren nächsten Beschluss hat die Mindestlohnkommission bis zum 30. Juni 2025 über die Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung zum 1. Januar 2026 zu fassen. Dabei prüft die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden (§ 9 Absatz 2 Satz 1 MiLoG). Bei der Festsetzung des Mindestlohns orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung (§ 9 Absatz 2 Satz 2 MiLoG). In ihrer Geschäftsordnung vom 22. Januar 2025 hat sich die Mindestlohnkommission zudem darauf verständigt, sich bei ihrer Entscheidung nach § 9 Absatz 2 MiLoG neben der nachlaufenden Tarifentwicklung auch am Referenzwert von 60 Prozent des Brutto- Medianstundenlohns für Vollzeitbeschäftigte zu orientieren. Der Mindestlohnkommission obliegt es, die oben dargestellten Entscheidungskriterien und Werte – oder zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung weitere vorliegende Daten – im Zuge einer Gesamtabwägung zu berücksichtigen. 37. Abgeordneter Pascal Meiser (Die Linke) Welche genaue Höhe hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell bzw. nach den letzten verfügbaren Daten ein Bruttostundenverdienst, der 60 Prozent des mittleren gesamtwirtschaftlichen Bruttostundenverdienstes (ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) entspricht, und wie viele Beschäftigte (ohne Auszubildende) liegen mit ihrem Bruttostundenverdienst aktuell unter diesem Wert (bitte sowohl absolut als auch anteilig ausweisen sowie jeweils zusätzlich für Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte gesondert ausweisen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 29. April 2025 Daten zur Verteilung von Bruttostundenlöhnen stellt das Statistische Bundesamt auf Basis der Verdiensterhebung zur Verfügung. Aktuell liegen Ergebnisse aus der Erhebung im April 2024 vor. Danach waren von allen Beschäftigungsverhältnissen rund 22,4 Millionen in Vollzeit (ohne Auszubildende). Der Median bzw. der mittlere Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) dieser Vollzeitbeschäftigten lag bei 23,49 Euro. Rund 1,4 Millionen Beschäftigte in Vollzeit erhielten einen Bruttostundenverdienst unterhalb von 14,09 Euro (60 Prozent des Medians), das waren 6,3 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten. Von den Beschäftigten in Teilzeit (ohne Altersteilzeit) lagen rund 1,8 Millionen mit ihrem Verdienst unterhalb dieser Schwelle, das waren 17,4 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 38. Abgeordneter Dr. Jonas Geissler (CDU/CSU) Welche staatlichen Förderprogramme in Form von Agrardarlehen bestehen derzeit, und welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen landwirtschaftliche Betriebe nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllen, um Zugang zu diesen Förderungen zu erhalten (bitte für die fünf Förderprogramme mit den höchsten Fördersummen die zuständigen Förderinstitutionen und die jeweilige Ausgestaltung der Darlehen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 29. April 2025 Die Bundesregierung hat aktuell keine Förderprogramme aufgesetzt, in denen sie Agrardarlehen direkt an landwirtschaftliche Unternehmen vergibt. Im Rahmen ihres Fördergeschäfts vergibt die Landwirtschaftliche Rentenbank als zentrales Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft wettbewerbsneutral Programmkredite über die Hausbanken der Endkreditnehmer und refinanziert Banken, Sparkassen und Gebietskörperschaften mit Bezug zum ländlichen Raum. 39. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Übermittlung von Eigentümerdaten über Waldflächen an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), und stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Feststellung der Versicherungspflicht eine tatsächliche forstwirtschaftliche Nutzung geprüft wird, und wenn ja, wie? 40. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Welche Kriterien wendet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bei der Feststellung einer Unternehmereigenschaft nach § 2 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) an, und sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der gesetzlichen Definition des Unternehmerbegriffs in diesem Zusammenhang? 41. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Sieht die Bundesregierung gesetzlichen Anpassungsbedarf bei der gesetzlichen Beitragspflicht für Waldeigentümer ohne aktive Nutzung vor dem Hintergrund der Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, und wenn ja, welchen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 28. April 2025 Die Fragen 39 bis 41 werden zusammen beantwortet. Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung sind gemäß § 192 SGB VII verpflichtet, der zuständigen Berufsgenossenschaft unter anderem die Aufnahme eines Unternehmens unverzüglich anzuzeigen. Auch der Erwerb von Eigentum an Waldflächen muss angezeigt werden. Darüber hinaus sind Unternehmer gemäß § 191 SGB VII in Verbindung mit der Satzung der SVLFG zur Unterstützung der Berufsgenossenschaft verpflichtet. Außerdem sind Grundstückseigentümer auskunftspflichtig (§ 198 SGB VII). Zur Feststellung der Versicherungspflicht prüft die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, ob ein Unternehmen im Sinne des § 123 Absatz 1 SGB VII vorliegt. Die Unternehmen der Forstwirtschaft sind in § 123 Absatz 1 Nummer 1 SGB VII genannt. Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ob die objektive Möglichkeit einer forstwirtschaftlichen Nutzung besteht. Die Feststellung einer Unternehmenseigenschaft erfolgt in der gesetzlichen Unfallversicherung einheitlich auf Grundlage des § 136 Absatz 3 Nummer 1 SGB VII in Verbindung mit den dazu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen. Eine Beitragspflicht für Waldeigentümer tritt nur ein, wenn der Eigentümer Unternehmer im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist. Er steht dann grundsätzlich selbst unter Versicherungsschutz (§ 2 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a SGB VII) und begründet damit die Beitragspflicht. Die Bundesregierung sieht in diesem Zusammenhang keinen Anpassungsbedarf. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 42. Abgeordneter Kay Gottschalk (AfD) Welche laufenden und abgeschlossenen Projekte für Demokratieförderung oder Integration bezuschusste die Bundesregierung in der vergangenen Legislatur in Nordrhein-Westfalen (bitte die letzten sieben Projekte aufschlüsseln nach Summe, Projektträger, Gegenstand des Projektes, Landkreis)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 2. Mai 2025 Eine Übersicht kann folgender Tabelle entnommen werden. Nr. Fördersumme Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck Durchführungsorte 1. 66.951,75 € Türöffner e. V. – Bildung, Beratung und Begegnung für Menschen aus aller Welt Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen des „Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Städteregion Aachen 2. 66.995,02 € Sozialdienst muslimischer Frauen Köln – SmF-Köln e. V. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen des „Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Köln 3. 46.351,54 € Katholische Jugendagentur Leverkusen, Rhein-Berg, Oberberg gGmbH Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen des „Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Rheinisch-Bergischer Kreis 4. 61.017,42 € Flüchtlingshilfe Bonn e. V. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen des „Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Bonn 5. 49.338,50 € Pro Arbeit e. V. Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Rahmen des „Bundesprogramms Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) Gütersloh Nr. Fördersumme Zuwendungsempfänger Zuwendungszweck Durchführungsorte 6. 188.000,00 € Konrad-Adenauer- Stiftung e. V. Demokratie Starterbox – Innovationsprojekt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Bundesweit, u. a. Nordrhein-Westfalen, sowie online 7. 149.995,53 € Theater ImPuls e. V. Demokratie Preis(en) – Theaterpädagogische Projekte mit Förder- und Hauptschüler*innen – Innovationsprojekt im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Köln Es werden in der 20. Legislaturperiode geförderte, aktuelle, die Bereiche Demokratieförderung sowie Integration betreffende im Bundesland Nordrhein-Westfalen durchgeführte Projekte mit Fördersumme, Zuwendungsempfänger und Zuwendungszweck ausgewiesen. Entsprechend einer am Erkenntnisinteresse orientierten Auslegung Ihrer Frage werden dabei allgemein die Durchführungsorte angegeben. 43. Abgeordneter Sergej Minich (AfD) Inwiefern lässt sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Dokumentation eines Aufklebers mit einer „Silhouette der Bundespolitiker*in dieser Partei in Weiß und Blau“ (Zitat von keine-randno- tiz.de), die das Portal keine-randnotiz.de über den Träger Lidice Haus gGmbH mit von der Bundesregierung erhaltenem Steuergeld vorgenommen hat, „Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Präventationsarbeit ableiten“ (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/29), wie die Bundesregierung die Finanzierung dort begründete? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 29. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 71 auf Bundestagsdrucksache 21/29 verwiesen. 44. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) Wie viele Jugendämter bringen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund von fehlenden Plätzen in geschlossener Unterbringung Kinder und Jugendliche als sogenannte Brückenlösung ohne Betriebserlaubnis in Hotels unter, und wie viele Kinder und Jugendliche sind derzeit deutschlandweit in solchen Hotels untergebracht? 45. Abgeordnete Heidi Reichinnek (Die Linke) In wie vielen Hotels, in denen nach Kenntnis der Bundesregierung Kinder und Jugendliche durch das Jugendamt untergebracht sind, steht zeitweise kein pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung, und wie werden diese Zeiträume überbrückt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 2. Mai 2025 Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele Jugendämter aufgrund von fehlenden Plätzen in geschlossener Unterbringung Kinder und Jugendliche als „Brückenlösung“ in Hotels unterbringen bzw. wie viele Kinder deutschlandweit in solchen Hotels untergebracht sind. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für geschlossene Einrichtungen besonders hohe Standards gelten und diese bei jeder Form der Unterbringung zu beachten sind. Der Bundesregierung liegen ebenfalls keine Erkenntnisse hinsichtlich der Frage 45 vor. Die bundesrechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Jugendämter ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe. Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes steht dem Bund im Bereich des SGB VIII die Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung zu. Das bedeutet, dass die Ausführung des SGB VIII nach dem Grundgesetz (Artikel 83 GG) Aufgabe der Jugendbehörden in den Ländern ist. Die Jugendämter unterliegen der Rechtsaufsicht durch die im Landesrecht dazu bestimmten Aufsichtsbehörden. Als Behörde ist das Jugendamt grundsätzlich an Recht und Gesetz gebunden (Artikel 20 Absatz 3 GG). Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 46. Abgeordneter Maik Brückner (Die Linke) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die jüngst erneut geäußerte Kritik des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland plus (LSVD+) und der Hamburger Aidshilfe (https://schwulissim o.de/neuigkeiten/bedenken-bei-e-patientenakte-kr itik-von-lsvd-und-aidshilfe) zur Datensicherheit und Aufklärung besonders im Hinblick auf vulnerable Gruppen (wie z. B. queere Menschen oder HIV-positive Menschen) bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 30. April 2025 Eine sichere Nutzung von Gesundheitsdaten ist die Grundvoraussetzung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Die Umsetzung der ePA erfolgt datenschutzkonform. Die ePA ist nach dem Opt-Out- Prinzip entwickelt worden, um für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger Mehrwerte schaffen zu können. Die gesetzlichen Regelungen sind das Ergebnis eines intensiven politischen Dialogs und berücksichtigen sowohl die Dimension der Patientenrechte als auch das Ziel, möglichst vollständige und verlässliche Informationen in der Versorgung nutzen zu können. Den Belangen vulnerabler Gruppen wird bei den Nutzungsmöglichkeiten der ePA durch verschiedene Maßnahmen Rechnung getragen. Die ePA ist eine versichertengeführte Patientenakte. Das heißt, dass die Versicherten die ePA selbst verwalten und verschiedene Widerspruchs- und Zugriffsrechte ausüben können. So können Versicherte gegen die Übermittlung von Daten in die ePA und gegen die sogenannten Anwendungsfälle, wozu zum Beispiel die Medikationsliste gehört, widersprechen. Sie haben auch die Möglichkeit, einzelne Dokumente vor Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern dauerhaft oder temporär zu verbergen sowie einzelne Dokumente aus der ePA dauerhaft zu löschen. Versicherte können auch den Zugriff einzelner Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer auf die ePA oder auf einzelne Anwendungsfälle beschränken. Dadurch können diese in der ePA weder Daten einsehen noch Daten einstellen. Zudem haben Ärztinnen und Ärzte bei der Übermittlung und Speicherung von Daten in die ePA, deren Bekanntwerden Anlass zu Diskriminierung oder Stigmatisierung geben kann, eine besondere Verpflichtung, explizit auf das Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung und Speicherung solcher Daten in die ePA hinzuweisen. Zu diesen Daten zählen insbesondere Daten zu sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüchen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist. Über diese Rechte wurden die Versicherten auch von ihren Krankenkassen vor der Bereitstellung der ePA informiert. Zudem klärt die Bundesregierung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit in einem umfangreichen Frage- und Antwortformat unter anderem über Zugriffs- und Widerspruchsrechte sowie über die Datensicherheit auf. Auch weitere Akteure wie beispielsweise die Deutsche Aidshilfe e. V. haben anschaulich über die ePA informiert und einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Versicherten geleistet. Versicherte haben außerdem zu jedem Zeitpunkt das Recht, der ePA insgesamt zu widersprechen. Gespeicherte Daten werden infolgedessen vollständig gelöscht. Patientinnen und Patienten dürfen in der Versorgung nicht diskriminiert werden, wenn sie keine ePA nutzen. 47. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Welche Summe hat die Bundesregierung bis zum 25. April 2025 für juristische Dienstleistungen wie anwaltliche Beratungen, Vertretungen etc. in Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Schutzausrüstung liefern wollten bzw. geliefert haben, insgesamt verausgabt (inklusive Gerichts- und Prozesskosten; bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Edgar Franke vom 2. Mai 2025 Die Rechtsberatungskosten im Rahmen der Annexkosten betragen rund 86 Mio. Euro. 48. Abgeordneter Josef Oster (CDU/CSU) Findet im Bundesministerium für Gesundheit aktuell eine Untersuchung hinsichtlich einer Off- Label-Liste mit einer Übersicht von Medikamenten statt, die außerhalb ihrer ursprünglichen Zulassung zur Behandlung von Long COVID und ME/CFS eingesetzt werden könnten, und wann ist mit einer Entscheidung über deren Freigabe zur allgemeinen Verordnung sowie einer möglichen Kostenübernahme durch die Krankenkassen zu rechnen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 2. Mai 2025 Um den Zugang zu Arzneimitteln im „Off-Label Use“ für Long COVID- und ME/CFS-Patientinnen und -Patienten zukünftig zu verbessern, wurde eine Expertengruppe Long COVID Off-Label-Use beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtet. Es handelt sich um eine Expertengruppe im Sinne des § 35c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), die unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Erkenntnisstands und möglicher Risiken eine Bewertung zur Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete für den Einsatz bei Long COVID vornimmt. Der Auftrag an die Expertengruppe beinhaltet auch ME/CFS als mögliche schwere Verlaufsform von Long COVID. Darüber hinaus soll die Expertengruppe auch mögliche Ansätze zur Prävention von Long COVID sowie ME/CFS berücksichtigen und in die Bewertung miteinbeziehen. Die Bewertungen werden dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Empfehlung zur Beschlussfassung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V zugeleitet. Ob ein Arzneimittel in einer nicht zugelassenen Indikation zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden kann, hängt u. a. davon ab, ob eine positive Bewertung zum Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis über die Anwendung dieser Arzneimittel in der nicht zugelassenen Indikation vorgelegt werden kann. Die Erstellung der „Off-Label-Liste“ erfolgt durch die Expertengruppe auf Basis einer externen Evidenzrecherche und -bewertung. Basierend auf den Ergebnissen der systematischen Evidenzrecherche erarbeitet die Expertengruppe derzeit für fünf Wirkstoffe (Agomelatin, Ivabradin, Naltrexon [als sog. Low Dose Naltrexon], Vortioxetin sowie unter bestimmten Voraussetzungen Metformin zur Prophylaxe von Long COVID) Bewertungsvorschläge, die zeitnah zur Kommentierung durch Fachkreise auf der Internetseite des BfArM veröffentlicht werden sollen. Konkrete Empfehlungen der Expertengruppe an den G-BA sollen in Kürze erfolgen. Detaillierte Informationen zu den Hintergründen, den Mitgliedern und über die Arbeit der Expertengruppe stellt das BfArM auf seiner Internetseite zur Verfügung (www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Zulassung/Zulassu ngsrelevante-Themen/Expertengruppe-Long-COVID-Off-Label-Use/_n ode.html). 49. Abgeordneter Josef Oster (CDU/CSU) Welche Fallzahlen für ME/CFS sowie für Post COVID und Post Vac, getrennt nach Altersgruppen (vor allem Jugendliche und Erwachsene), sind der Bundesregierung in Deutschland und in einer lokal darstellbaren Größe, etwa für den Wahlkreis 198 oder die Region Koblenz, bekannt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 2. Mai 2025 Konkrete Daten zu den verschiedenen Krankheitsbildern getrennt nach Altersgruppen und Regionen/Wahlkreisen liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Bevölkerungsbasierte Studien berichten größtenteils Prävalenzen für Long COVID zwischen 5 Prozent und 10 Prozent bei Personen mit vorangegangener SARS-CoV-2-Infektion unter Berücksichtigung von Symptomen im Zeitraum von mindestens drei Monaten nach Infektion in Anlehnung an die vorläufige Falldefinition von Post-COVID-19 der WHO (https://iris.who.int/handle/10665/345824). Bei dem Krankheitsbild ME/CFS ist es schwierig, genaue Angaben zur Häufigkeit von ME/CFS zu machen, da zur Diagnosestellung verschiedene Kriterienkataloge verwendet werden. Unterschiede in den dort beschriebenen Leitsymptomen und fakultativen Symptomen sowie den auszuschließenden Komorbiditäten führen zu unterschiedlichen Prävalenzschätzungen. Insgesamt schätzt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Prävalenz von Patientinnen und Patienten mit ME/CFS in Deutschland in der Zeit vor der SARS-CoV-2-Pandemie auf ungefähr 140.000 bis 310.000 Patientinnen und Patienten (Quelle: Abschlussbericht zum aktuellen Wissensstand zu ME/CFS, veröffentlicht Mai 2023). Die Erkrankung kann grundsätzlich in jedem Alter auftreten, zeigt aber zwei Häufigkeitsgipfel der Inzidenz (Adoleszenz und zwischen dem 30. und 39. Lebensjahr), Frauen sind zwei- bis dreimal häufiger betroffen. Da ein Teil der Long COVID-Patientinnen und -Patienten die ME/CFS- Diagnosekriterien erfüllt, dürfte die Zahl der Betroffenen seit der Pandemie gestiegen sein. Die genaue Prävalenz von Long COVID und der Anteil an ME/CFS-Betroffenen kann jedoch weiterhin nicht verlässlich geschätzt werden, da die Datenlage nach wie vor limitiert ist. Weitere Erkenntnisse sind aus den Ergebnissen der Projekte der beiden Förderschwerpunkte des Bundesministeriums für Gesundheit „Erforschung und Stärkung einer bedarfsgerechten Versorgung rund um die Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID)“ und „Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen“, zu erwarten (www.bundesgesundheitsministerium.de/ministeri um/ressortforschung/handlungsfelder/forschungsschwerpunkte/long-/po st-covid.html). 50. Abgeordneter Volker Scheurell (AfD) Wie lauteten die wesentlichen Inhalte der in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler auf Bundestagsdrucksache 21/69 erwähnten italienischen Anfrage zur Bereitstellung von Remdesivir über den Ständigen Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren (STAKOB) beim Robert Koch-Institut, und welche Institution oder Person hat diese Anfrage gestellt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 2. Mai 2025 Der Bedarf an Remdesivir wurde vom Istituto nazionale per le malattie infettive Lazzaro Spallanzani (INMI) gegenüber dem damaligen Sprecher des STAKOB geäußert. Die Geschäftsstelle des STAKOB am Robert Koch-Institut (RKI) hat den Kontakt beim INMI an die Firma Gilead Sciences, Inc weitergegeben. Ob eine Bereitstellung von Remdesivir durch Gilead Sciences, Inc an INMI erfolgte, ist dem RKI nicht bekannt. 51. Abgeordneter Kay-Uwe Ziegler (AfD) Warum hat die Bundesregierung nach Kenntnisnahme des internen Schreibens des Paul-Ehrlich- Instituts (PEI) vom 29. Juli 2021, in dem festgestellt wurde, dass „eine suffiziente Beurteilung der Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe auf der Basis deutscher Daten nicht möglich“ sei – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits rund 94 Millionen Impfdosen verabreicht worden waren –, weiterhin öffentlich Maßnahmen wie das 2G- Zugangsmodell empfohlen und unterstützt, obwohl eine systematische Risikobewertung von Nebenwirkungen (z. B. neurologische Komplikationen, Herz-Kreislauf-Ereignisse) laut PEI mangels Datenbasis nicht durchgeführt werden konnte, und trifft meine Auffassung zu, dass diese Einschätzung des PEI eine grundlegende Information für alle Impflinge in Deutschland gewesen ist, die im Rahmen einer vollständigen Aufklärung für eine informierte Zustimmung zur Impfung gemäß den Vorgaben des Patientenrechtegesetzes (§ 630e des Bürgerlichen Gesetzbuches) zwingend zur Verfügung hätte gestellt werden müssen, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://fragdenstaat.de/anf rage/kbv-daten-durch-anwalt-von-tom-lausen-an s-pei-uebergeben/857428/anhang/02-perspektive-i mpfsurveillance-digimpfquotenmonitoring-red_ge schwaerzt.pdf)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 2. Mai 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 122 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/13317 verwiesen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 52. Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) In welchem Bearbeitungsstand befindet sich der im Bundesverkehrswegeplan mit Vordringlichem Bedarf eingestufte und seit 2012 geplante 2- streifige Neubau/Ausbau der B 101 südlich von Siebenlehn und nördlich von Großschirma, und wann ist der Baustart geplant, bzw. welche Gründe und Verfahren verhindern den Baubeginn (www.bvw p-projekte.de/strasse/B101-G60-SN-T4-SN/B10 1-G60-SN-T4-SN.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Mit der prioritären Einstufung des Vorhabens im aktuell gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen besteht ein gesetzlicher Auftrag, das Vorhaben zu planen und nach den Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Entsprechend hat die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen bereits Projektplanungen eingeleitet. Zwischen Siebenlehn und Großschirma sind derzeit zwei Teilmaßnahmen in Planung: 1. „B 101, Neu-/Ausbau südlich Siebenlehn“ und 2. „B 101, Ausbau in und nördlich der Ortsdurchfahrt Großschirma“. Zu 1: Die Vorplanungen sind abgeschlossen. Auf dieser Grundlage bereitet die Straßenbauverwaltung des Freistaates Sachsen derzeit die EU-weite Vergabe zur Erstellung der Vorentwurfsunterlagen vor. Die Auftragserteilung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 erfolgen. Zu 2: Die Straßenbauverwaltung erstellt derzeit die Unterlagen für das straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wird für das Jahr 2026 angestrebt. Beide Teilmaßnahmen befinden sich in einem frühen Planungsstadium. Eine konkrete Aussage zum zeitlichen Verlauf der weiteren Planungen, der Planfeststellungsverfahren sowie zu den künftigen Finanzierungsmöglichkeiten und zu einem Baubeginn ist derzeit noch nicht möglich. 53. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Warum dauert die Reparatur der defekten Donnerschleuse in Kühsen bei Mölln (Elbe-Lübeck- Kanal) so lange, dass aus ursprünglich geplanten vier Wochen für die Sanierungsarbeiten mittlerweile über sechs Monate geworden sind, und wann kann diese Schleuse wieder in Betrieb genommen werden (www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schles wig-holstein_magazin/Elbe-Luebeck-Kanal-Kapu tte-Schleuse-bremst-Schiffe-aus,shmag12699 6.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Während der planmäßigen Bauwerksprüfung im Oktober/November 2024 wurden standsicherheitsrelevante Schäden festgestellt und im ersten Quartal 2025 behoben. Die testweise Wiederinbetriebnahme der Schleuse zeigte jedoch, dass erhebliche Grundwasserdrücke auf das Bauwerk einwirken, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen werden derzeit umgesetzt. Mit einer Aufhebung der Sperrung ist voraussichtlich Mitte Mai zu rechnen. 54. Abgeordneter Dr. Yannick Bury (CDU/CSU) Kann die Bundesregierung die Darstellung des „Tagesspiegels“ vom 17. April 2025 bestätigen, wonach die Bahntochter DB InfraGo AG plant, die Planungen für den Abschnitt zwischen Offenburg und Freiburg im Rahmen des Ausbaus der Rheintalbahn zu stoppen bzw. vorerst auszusetzen, und inwieweit würde sich eine Aussetzung auf den geplanten Baubeginn einzelner Planfeststellungsabschnitte auswirken (www.tagesspiege l.de/politik/bahn-stoppt-drei-grossprojekte-auf-die se-streckenausbauten-mussen-bahnkunden-warte n-13554127.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Deutsche Bahn AG befinden sich in intensivem Austausch darüber, wie der notwendige Neu- und Ausbau fortgeführt werden kann. Angaben zur künftigen Umsetzung der einzelnen Vorhaben werden erst im Lichte noch zu treffender Festlegungen im Rahmen der kommenden Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025/26 und der damit verbundenen weiteren Ausgestaltung der Finanzierung der DB InfraGO AG möglich sein. Dies umfasst auch den Ausbau des Teilabschnitts der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Freiburg. 55. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchen Zeiträumen plant die Deutsche Bahn AG (DB AG) die Sperrung der Stammstrecke in Stuttgart, und bestätigt die DB AG, dass sie auch im Sommer 2027 eine Sperrung der Stammstrecke vorsieht (bitte jeweils den Hauptsperrungsgrund angeben; Beleg für Sommer 2027: www.sw r.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/stuttgart/s-ba hn-stammstrecke-laenger-gesperrt-digitaler-knote n-s21-100.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 29. April 2025 Nach Angabe der Deutschen Bahn AG (DB AG) wird die S-Bahn- Stammstrecke in Stuttgart vom 26. Juli 2025 bis zum 6. September 2025 gesperrt. Zur weiteren Planung von Sperrpausen über 2025 hinaus wird sich die DB AG äußern, sobald die DB-interne Abstimmung dazu abgeschlossen ist. 56. Abgeordnete Anne Janssen (CDU/CSU) Welchen aktuellen Sachstand (einschließlich Baurechtslage, Zeit- und Finanzierungsplan) kann die Bundesregierung zum Neubau der Küstenautobahn A 20 von Westerstede bis Glückstadt mitteilen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. April 2025 Für die A 20 zwischen Westerstede und Glückstadt geht die zuständige Autobahn GmbH des Bundes derzeit von Herstellungskosten in Höhe von rd. 4,3 Mrd. Euro aus. Für vier Streckenabschnitte mit bereits abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren liegt wegen inhaltlich verknüpfter oder beklagter Abschnitte noch kein bestandskräftiges Baurecht vor. Für die weiteren Abschnitte wird die technische Planung weiterverfolgt. Aufgrund dieser unterschiedlichen Sachstände kann ein Termin für die Gesamtfertigstellung der A 20 zwischen Westerstede und Glückstadt derzeit noch nicht benannt werden. 57. Abgeordneter Dr. Michael Meister (CDU/CSU) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass gemäß der Jahresplanung 2025 der Bahntochter DB InfraGO AG unter anderem die Planung für die Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim gestoppt beziehungsweise „pausiert“ wurde (www.tagesspiegel.de/politik/bahn-stoppt-drei-gr ossprojekte-auf-diese-streckenausbauten-mussen- bahnkunden-warten-13554127.html), und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für die Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim, und wann soll die Planung wieder aufgenommen werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Deutsche Bahn AG befinden sich in intensivem Austausch darüber, wie der notwendige Neu- und Ausbau fortgeführt werden kann. Aussagen zur künftigen Umsetzung der einzelnen Vorhaben sind jedoch erst im Lichte noch zu treffender Festlegungen im Rahmen der kommenden Aufstellungsverfahren zum Bundeshaushalt 2025/26 und der damit verbundenen weiteren Ausgestaltung der Finanzierung der DB InfraGO AG möglich. Das gilt auch für den Ausbau der Neubaustrecke Frankfurt– Mannheim. 58. Abgeordnete Karoline Otte (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Um welchen Betrag hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtliche Kostenberechnung der Straßenbauprojekte B247-G10-NI- TH-T1-NI (N-OU Duderstadt) und B247-G10-NI- TH-T2-NI (S-OU Duderstadt) im Landkreis Göttingen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 nach dem letzten offiziellen Kenntnisstand von 2014 verändert, und was hat nach Kenntnis der Bundesregierung zu dieser Änderung geführt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Die aktualisierten Einzelkosten für den Bericht 2024 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übersicht der Gesamtmittelbedarfe für die Aus- und Neubauvorhaben der geltenden Bedarfspläne an den Deutschen Bundestag sind nachstehender Tabelle zu entnehmen. Bedarfsplanvorhaben Gesamtmittelbedarf BVWP 2030 (Preisstand 2014) Gesamtmittelbedarf (Preisstand 2023) Grund der Kostenanpassung B 247, N-OU Duderstadt (OU Duderstadt [Nordteil] ‒ OU Obernfeld und Mingerode) 20,3 Mio. Euro 32,8 Mio. Euro Indexierung B 247, S-OU Duderstadt (OU Duderstadt [Südteil] ‒ OU Gerblingerode) 33,8 60,2 Indexierung und Aktualisierung der Kosten* * Vor allem für Erdbau, Bauwerke und landschaftspflegerische Begleitplanung 59. Abgeordneter Dr. Christoph Ploß (CDU/CSU) Für welches Datum rechnet die Bundesregierung nach derzeitigem Stand und basierend auf Gesprächen und Vereinbarungen mit Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg und der Deutschen Bahn AG bzw. der DB InfraGO AG mit der Fertigstellung des Verbindungsbahn- Entlastungstunnels (VET) in Hamburg, in welcher Form hat die Bundesregierung verbindliche Zusagen zur Übernahme eines Teils der entstehenden Baukosten gemacht (bitte hierbei auch angeben, wann und in welcher Höhe entsprechende Zusagen gemacht wurden)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Zur Finanzierung der Planungen des Verbindungsbahn- Entlastungstunnels fanden ergebnisoffene Abstimmungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr statt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage zur möglichen Finanzierung des Vorhabens getätigt werden. Aus haushalterischen Gründen ist die Planungsaufnahme des Vorhabens derzeit nicht absehbar. Erst mit einer qualifizierten Planung kann ein avisiertes Fertigstellungsdatum genannt werden. 60. Abgeordneter Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) Inwiefern wurde die erst kürzlich gelaunchte i-Kfz-App des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem EUdi-Wallet- Projekt der SPRIN-D des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) abgestimmt, und inwiefern sind beide Projekte miteinander interoperabel (Schnittstellen, gleiche Programmiersprache und perspektivisch die Integrationsfähigkeit des digitalen Nachweises des Fahrzeugscheins in die staatliche EUdi-Wallet, welche aktuell durch die SPRIN-D entwickelt wird)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) steht bezüglich der Weiterentwicklung der i-Kfz-App in engem Austausch mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Die i-Kfz-App ist eine Entwicklung des Kraftfahrt-Bundesamtes und der Bundesdruckerei. Sie wurde eigenständig konzipiert, weil sonst eine nationale Lösung für den digitalen Fahrzeugschein erst in mehreren Jahren hätte angeboten werden können. Die App setzt die internetbasierte Fahrzeugzulassung fort und wird den Bürgerinnen und Bürgern bis Sommer dieses Jahres die Möglichkeit geben, mit dem digitalen Fahrzeugschein am Straßenverkehr in Deutschland teilzunehmen. Bei der Entwicklung war von vornherein berücksichtigt worden, dass die App später in die EUdi-Wallet überführt werden muss. Die i-Kfz-App verwendet deshalb die Architekturrichtlinien und ISO-Standards der Europäischen Union. Dadurch wird sichergestellt, dass perspektivisch auch der digitale Führerschein in die App integriert werden kann. Es ist technisch möglich, dass die Inhalte der i-Kfz-App in die später vom BMI bereitgestellte EUdi-Wallet aufgenommen werden. Denn auch die EUdi- Wallet folgt den oben genannten europäischen Richtlinien und Standards. Aktuell wird im Rahmen des Pilotprojekts APTITUDE der digitale Fahrzeugschein auf EU-Ebene entwickelt, wobei die deutsche i-Kfz- App verwendet wird. Auch dies geschieht in enger Abstimmung mit dem BMI. 61. Abgeordneter Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Inwiefern haben sich zeitlicher Horizont und Umfang bei der geplanten Generalsanierung des Bahn-Hochleistungskorridors Nürnberg– Regensburg nach Kenntnis der Bundesregierung gegenüber den ursprünglichen Planungen mit einer Sanierungsdauer von Februar bis Juni 2026 verändert (vgl. www.nn.de/region/geplante-bahn-voll sperre-zwischen-nurnberg-und-regensburg-fur-de n-freistaat-wird-es-teuer-1.14660433?login_succe ss=true), und trifft es zu, dass der vorgesehene barrierefreie Ausbau von 20 Bahnstationen zwischen Nürnberg und Regensburg aktuell nicht mehr weiterverfolgt wird (vgl. www.mittelbayeris che.de/lokales/stadt-regensburg/kritik-an-generals anierung-der-bahnstrecke-nuernberg- regensburgwaechst-18497972)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Die Generalsanierung ist wie von Beginn an geplant für den Zeitraum 6. Februar 2026 bis 10. Juli 2026 vorgesehen. Gemäß den fortgeschrittenen Planungen besteht die Möglichkeit, mindestens 17 der 20 Verkehrsstationen barrierefrei auszubauen. 62. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1120 Hamburg Hbf–Lübeck Hbf und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1120? 63. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielt die Strecke 1220 Hamburg-Altona–Kiel und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1220? 64. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielt die Strecke 1210 Elmshorn–Westerland (Sylt) und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1210? 65. Abgeordneter Stefan Seidler (fraktionslos) Welche Netzzustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 der DB InfraGO AG erhielten die Strecke 1040 Neumünster–Flensburg und die verschiedenen Gewerke jeweils (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Stellwerke, Oberleitung, Durchlässe, Lärmschutzbauwerke, Weichenheizanlagen), und welche Zustandsnoten nach dem InfraGO- Zustandsbericht 2024 erhielten die Personenbahnhöfe und die verschiedenen Anlagenklassen jeweils (Bahnsteige, Personenunterführungen, unterirdische Personenverkehrsanlagen, Treppen sowie Rampen und Wetterschutz etc., Bahnsteigdächer, Bahnsteighallen, Personenaufzüge, ITK-Anlagen, Fahrtreppen) an der Strecke 1040? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 2. Mai 2025 Die Fragen 62 bis 65 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB InfraGO AG. Für die Personenbahnhöfe liegen dem Bund keine Informationen zu Zustandsnoten vor. Nachfolgend sind die von der DB InfraGO AG mitgeteilten Netzzustandsnoten für die einzelnen Gewerke der angefragten Strecken dargestellt. Strecken 1120 1220 1210 1040 Brücken 2.5 3.3 3.1 3.3 Bahnübergänge 4.6 3.9 3.5 4.1 Gleise 3.5 3.5 3.0 3.7 Stellwerke 4.3 4.0 4.3 4.3 Oberleitung 2.3 2.5 3.4 2.6 Stützwände 3.7 2.1 3.5 2.2 Weichen 3.4 3.0 2.9 3.5 Gesamt 3.2 3.4 3.3 3.5 66. Abgeordneter Wolfgang Wiehle (AfD) Welche Maßnahmen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Deutsche Bahn AG (DB AG) bzw. die Tochtergesellschaften der DB AG – ggf. in Abstimmung/Zusammenarbeit mit den Behörden –, um Häufigkeit, Länge und Auswirkungen von Verspätungen aufgrund von „Personen im Gleis“ zu verringern, und in welchem Ausmaß trifft es zu, dass in der Vergangenheit Amtshilfe durch Landespolizeien zugunsten des alleinigen Einsatzes der Bundespolizei zurückgedrängt wurde (https://utopia.de/news/perso nen-im-gleis-polizei-falsche-gedanken_565324/; www.s-bahn-hamburg.de/magazin/Betrieb/person en-im-gleis)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 30. April 2025 Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurde das entsprechende Regelwerk im Jahr 2023 dahingehend konkretisiert, dass es die betrieblichen Maßnahmen und Verfahrensweisen zu Personen im/am Gleis grundsätzlich in die nachfolgend dargestellten drei Fälle unterscheidet mit dem Ziel, die betrieblichen Auswirkungen der Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. 1.  Kinder im Gleis Im Falle der Sichtung von Kindern im Gleisbereich wird der Zugverkehr unverzüglich eingestellt und betroffene Streckenabschnitte werden gesperrt. Sobald keine Kinder mehr im Gleis sind, erteilt der bzw. die sich vor Ort befindliche Notfallmanager bzw. Notfallmanagerin die Freigabe für die Aufhebung dieser Maßnahme. 2.  Kinder am Gleis oder Personen im Gleis Bei Personen im Gleis oder Kindern am Gleis wird der Zugverkehr nicht sofort grundsätzlich eingestellt, sondern es werden die sich im betroffenen Bereich befindlichen Züge durch die Fahrdienstleitung mit Befehl zur Erkundung beauftragt („Fahren auf Sicht“). Nach Rückmeldung des zuletzt gefahrenen Zuges, dass keine Kinder mehr am bzw. Personen mehr im Gleis sind, wird die Maßnahme aufgehoben. 3.  Personen am Gleis Bei Personen am Gleis erfolgt eine mündliche Anweisung durch die Fahrdienstleitung an den Triebfahrzeugführer bzw. die Triebfahrzeugführerin zur Beobachtung der Streckenabschnitte und entsprechender Rückmeldung. Bei Anzeichen eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit der Person(en) am Gleis ist wie bei 1. (Kinder im Gleis) zu verfahren. Das Monitoring der DB AG zu Personen am/im Gleis seit Einführung des neuen Regelwerks zeigt, dass die Anzahl – der Vorfälle, in denen es keine Einschränkungen durch betriebliche Maßnahmen gab, um 13 Prozent angestiegen ist; – der Fahrten auf Sicht auf dem gleichen Niveau geblieben ist (relativ zur Gesamtzahl der Vorfälle stieg sie um einen Prozentpunkt); – der vorsorglichen Gleissperrungen um 16 Prozent gesunken ist und – der Gleissperrungen in Kooperation mit der Polizei um 14 Prozent gesunken ist. Darüber hinaus betreibt die DB AG gemeinsam mit der Bundespolizei und weiteren Partnern umfangreiche Präventionsarbeit. Das gemeinsame Ziel ist es, durch frühzeitige zielgruppengerechte Aufklärung und Information Unfälle an Bahnanlagen zu verhindern. Viele DB- Präventionsexperten sind genau dort im Einsatz, wo Sensibilisierung nötig ist, z. B. in Schulen, Kitas und Bahnhöfen. Sie vermitteln altersgerecht das richtige Verhalten an Bahnanlagen. Weitere Infos dazu sind unter www.deutsch- ebahn.com/unfallpraevention zu finden. Diese Präventionsteams werden personell derzeit weiter ausgebaut. Bekannte Stellen, an denen beispielsweise wiederholt eine vermeintliche Abkürzung über Gleise genommen wird, werden verstärkt mit DB-Sicherheitsteams bestreift und entsprechende Warnhinweise gut sichtbar angebracht. Zum zweiten Teil Ihrer Frage liegen der DB AG keine Angaben vor, da deren Erfassung der Fälle zu Gleissperrungen in Kooperation mit der Polizei nicht zwischen Landes- und Bundespolizei unterscheidet. Ergänzend ist anzumerken, dass die Festlegung, welche Polizeikräfte zum Einsatz kommen, das Ergebnis eines polizeifachlichen Bewertungsprozesses der jeweiligen Einsatzlage durch die verantwortliche Polizeiführung ist. In den polizeilichen Bewertungsprozess fließen neben der jeweiligen Gefahrenart auch die Verfügbarkeit von Kräften sowie die Raum-Zeit- Berechnung ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 67. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Aufgrund welcher Ausschreibungen fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung zurzeit Projekte zur Erforschung und Anwendung von Organismen oder Viren, die mit neuen Methoden der Gentechnik (z. B. CRISPR/Cas, TALENs oder Zinkfingernukleasen) bearbeitet werden, und werden ihm Rahmen der jeweiligen Ausschreibung Projekte gefördert, die Umwelt- und Naturschutz zum Ziel haben (bitte die letzten neun Ausschreibungen aufschlüsseln nach Name, Umfang der Ausschreibung in Euro sowie dem Vorhandensein von Umwelt- und Naturschutzzielen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 2. Mai 2025 Die erbetenen Informationen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Fördermaßnahme Erscheinungsjahr Gesamtbudget (Planung, Stand 4/2025) [in Mio. Euro] Umwelt- und Naturschutzziele Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen 2023 14,8 ja Modellregion der Bioökonomie zur Digitalisierung der pflanzlichen Wertschöpfungskette im Mitteldeutschen Revier in Sachsen-Anhalt 2023 43,2 ja Klimaneutrale Produkte durch Biotechnologie – CO2 und C1-Verbindungen als nachhaltige Rohstoffe für die industrielle Bioökonomie (CO2BioTech) 2022 16,0 nein BioKreativ – Kreativer Nachwuchs forscht für die Bioökonomie 2021 24,9 ja Epigenetik – Chancen für die Pflanzenforschung 2020 10,2 nein Agrarsysteme der Zukunft 2016 54,0 ja ökologische, ökonomische und gesellschaftliche Aspekte Maßgeschneiderte biobasierte Inhaltsstoffe für eine wettbewerbsfähige Bioökonomie 2016 51,3 nein Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie 2015 72,7 nein 68. Abgeordnete Nicole Hess (AfD) Inwieweit ist die Nominierung der Studentin Hanna S. für den 27. Bundespreis für Kunststudierende und damit zusammenhängend die Zahlung eines Preisgeldes und Stipendiums nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt und unterstützenswert, wenngleich Hanna S. seit Mai 2024 im Zusammenhang mit einer Anklage durch die Generalbundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlichen Mordversuchs und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Stichwort „Hammerbande“) inhaftiert ist, und inwieweit ändern sich womöglich Haltung und Handlungen der Bundesregierung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung von Hanna S. wegen Begehung dieser Straftaten in Anbetracht der Tatsache, dass dieser Kunstpreis vom Deutschen Studierendenwerk in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben wird und die auszeichnende Akademie der Bildenden Künste in Nürnberg eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts und damit eine staatliche Einrichtung ist, somit also dieser Kunstpreis nach meiner Auffassung als staatliche Auszeichnung verstanden werden muss, darüber hinaus die Akademie die Preisverleihung an Hanna S. mit „einer Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftspolitischen Themen“ begründet und der Angeklagten weiter bescheinigt wird, dass ihre Werke „um strukturelle wie faktische Macht- und Gewaltmechanismen kreisen […]“, was nach meiner Auffassung im fragwürdigen Verhältnis zu ihrer faktischen Gewaltausübung in lebensbedrohlichem Ausmaß steht, was im Ausland wie im Inland sowohl als Verhöhnung des Rechts- und Gerechtigkeitsverständnisses wie auch der Gewaltopfer selbst wahrgenommen werden kann (vgl. www.tichyseinblic k.de/gastbeitrag/hanna-s-bundeskunstpreis/; https://adbk-nuernberg.de/impressum-datenschut z/impressum/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 30. April 2025 Die Anklage gegen Hanna S. und der Vollzug der Untersuchungshaft sind der Bundesregierung bekannt. Nachdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Anklage informiert wurde, hat es im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe entschieden. 69. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Ist der Bundesregierung bekannt, dass Hanna S., die mit dem 27. Bundespreis für Kunststudierende ausgezeichnet wurde, mutmaßlich Mitglied der linksextremen Antifa-Organisation „Hammerbande“ ist, wegen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung angeklagt wurde und sich seit Mai 2024 in Haft befindet, und distanziert sich die Bundesregierung von dieser Preisträgerin, die mutmaßlich nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht (https://apollo-news.net/bundeskunstpr eis-fr-mutmaliche-linksterroristin-48-000-euro-au s-ministeriumsmitteln/)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 30. April 2025 Die Anklage gegen Hanna S. und der Vollzug der Untersuchungshaft sind der Bundesregierung bekannt. Nachdem das Bundesministerium für Bildung und Forschung über die Anklage informiert wurde, hat es im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe entschieden. 70. Abgeordneter Klaus-Peter Willsch (CDU/CSU) Trifft es zu, dass die Preisvergabe an die Kunststudentin Hanna S., die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet und unter anderem wegen versuchten Mordes angeklagt ist, im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens ruhend gestellt wurde, und beabsichtigt die Bundesregierung weitere Maßnahmen hinsichtlich der endgültigen Preisvergabe, der möglichen Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel sowie etwaiger zukünftiger Änderungen im Vergabeverfahren des Bundespreises für Kunststudierende, und wenn ja, welche konkret? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 30. April 2025 Im Einvernehmen mit dem Deutschen Studierendenwerk hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Verfahren der Preisvergabe für Hanna S. bis zum Abschluss des laufenden Strafverfahrens ruhend gestellt. Im Lichte eines rechtskräftigen Urteils wird über die Auswirkungen auf die Preisvergabe entschieden. Dies umfasst auch eine mögliche Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel. Änderungen des Vergabeverfahrens des Bundespreises für Kunststudierende sind derzeit nicht beabsichtigt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 71. Abgeordneter Rocco Kever (AfD) Welche detaillierten Kriterien und Kontrollmechanismen wendet die Bundesregierung bei der Bereitstellung von 60 Mio. Euro für Hilfsprojekte in Syrien im Dezember 2024 an, um eine effektive und transparente Verwendung sicherzustellen, beispielsweise für die Instandsetzung von Schulen und psychosoziale Betreuung durch Unicef, Kurzzeitjobs für Binnenvertriebene durch UNDP, Projekte syrischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) zur Unterstützung verschiedener Bevölkerungsgruppen sowie Frauenförderung durch einen UN-Fonds, und wie stellt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch Maßnahmen wie Mittelzuweisung an diese UN-Organisationen und NGOs sicher, dass die Gelder nicht in die Hände syrischer Machthaber oder regierungsnaher Akteure gelangen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen vom 28. April 2025 Die Bereitstellung der 60 Mio. Euro im Dezember für Syrien umfasste drei Maßnahmen, die über die KfW mit UNICEF, mit UNDP und über Norwegian Refugee Council (NRC) unter dem Titel „Building for Peace“ mit Nichtregierungsorganisationen (NROs) umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen umfassen eine direkte Umsetzung über die NRO Arche Nova e. V. sowie den UN Women’s Peace and Humanitarian Fund (WPHF). Die erfragten Vorhaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) werden in Syrien regierungsfern ausschließlich über VN-Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen umgesetzt und kommen direkt der syrischen Bevölkerung zu Gute. Das BMZ verpflichtet seine Partnerorganisationen über die vertragliche Gestaltung mit der KfW, direkte Verträge wie mit WPHF oder in der Zusammenarbeit mit der NRO Arche Nova im Rahmen der Förderrichtlinie „Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur“ (KWI) auf die ordnungsgemäße Mittelverwendung und darauf, die Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen sicherzustellen. Berlin, den 2. Mai 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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