Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt…
Frage 7 (Dr. Inge Gräßle, CDU/CSU):
Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt, die die Kosten eines Kfz-Händlers für Probefahrten nicht komplett als Betriebsausgaben akzeptieren, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, insbesondere im Hinblick auf den Kfz- Luxusbereich, wo sich, wie mir berichtet wurde, eine Probefahrt durchaus über ein Wochenende hinziehen kann, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 16. April 2025:
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf. Der Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Ob diese Voraussetzung in den geschilderten Fällen vorliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
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