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Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt…

dip / schriftliche_frage 17.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt… Frage 7 (Dr. Inge Gräßle, CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt, die die Kosten eines Kfz-Händlers für Probefahrten nicht komplett als Betriebsausgaben akzeptieren, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, insbesondere im Hinblick auf den Kfz- Luxusbereich, wo sich, wie mir berichtet wurde, eine Probefahrt durchaus über ein Wochenende hinziehen kann, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 16. April 2025: Die Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf. Der Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Ob diese Voraussetzung in den geschilderten Fällen vorliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

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