polradar

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung

dip / drucksache 17.04.2025 · WP 21 · 21/42 · Schriftliche Fragen · Original ↗
61 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
  1. Schriftliche Frage 1 von Markus Matzerath (AfD): Aus welchen Gründen hat Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Beitrag der WDR-Sendung „monitor“ (www.inst…
  2. Schriftliche Frage 2 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,…
  3. Schriftliche Frage 3 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,…
  4. Schriftliche Frage 4 von Stephan Mayer (Altötting): (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für den im Solarpaket I vorgesehen…
  5. Schriftliche Frage 5 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge zur Steuerrückerstattung für den Agrardiesel wurden in den Jahren 2021 bis 2024 gestellt, und über welche Höhe (die Höhe d…
  6. Schriftliche Frage 6 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung über das Unternehmen Uniper in das Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG eingebunden, und welche Vorgaben hat die B…
  7. Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt…
  8. Schriftliche Frage 8 von Stephan Mayer (Altötting): (CDU/CSU) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den durch die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Eigenkapitalvero…
  9. Schriftliche Frage 9 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängeru…
  10. Schriftliche Frage 10 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Fälle von Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Geiselnahmen, Raub, schwerer Brandstiftung…
  11. Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28…
  12. Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach am 18. Dezember 2024 im Rahmen einer von Frontex finanzierten Charterabschiebung nach…
  13. Schriftliche Frage 13 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie oft haben Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren „IP-Catching“-Maßnahmen beantragt bzw. genehmigt bekommen, und wie viele wurden tats…
  14. Schriftliche Frage 14 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistischsatirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom…
  15. Schriftliche Frage 15 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sehen die Planungen der Bundesregierung zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger mit einer Aufnahmezusage nach § 23 Absat…
  16. Schriftliche Frage 16 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern nach dem Rückzug des Landes Brandenburg (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/b randenb…
  17. Schriftliche Frage 17 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität der jeweilige Anteil der nichtdeutschen tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen seit 2015 ent…
  18. Schriftliche Frage 18 von Martin Hess (AfD): Kann die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) inzwischen nach validen Tatörtlichkeiten (z. B. Schulen, Schwimmbädern, öffentlicher Nahverkeh…
  19. Schriftliche Frage 19 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden jeweils in den Jahren 2023 und 2024 von der Bundesregierung erfasst, und wie setzen sich diesbezügl…
  20. Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Welche sieben Nationalitäten haben unter den tatverdächtigen Zuwanderern (Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition) im Jahr 2024 den stärksten…
  21. Schriftliche Frage 21 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie häufig haben Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren sogenannte „IP-Catching“- Verfahren durchgeführt bzw. durch Telekommunikation…
  22. Schriftliche Frage 22 von Pierre Lamely (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die von der geschäftsführenden Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in ihrer Pressekonfer…
  23. Schriftliche Frage 23 von Matthias Moosdorf (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es im Zusammenhang mit der europaweiten Zunahme von Asylanträgen aus Venezuela, Ch…
  24. Schriftliche Frage 24 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylantragssteller, die im Besitz eines griechischen, rumänischen oder bulgarischen Flüchtlingsausweises („Travel Document of Subs…
  25. Schriftliche Frage 25 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Stellen sind aktuell in der Bundesverwaltung vorhanden, und wie viele davon sind besetzt (bitte jeweils unter Darstellung der Entw…
  26. Schriftliche Frage 26 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen (bitte nach konkreten Umsetzu…
  27. Schriftliche Frage 27 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele freiwillige Ausreisen fanden in den Jahren 2019, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils bis zum 31. März in Deutschland statt (bitte je…
  28. Schriftliche Frage 28 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Asylanträge durch syrische Staatsbürger wurden seit dem Bearbeitungsstopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Anträg…
  29. Schriftliche Frage 29 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des Bundeshaushaltes (bzw. anteilig der Länderhaus…
  30. Schriftliche Frage 30 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Ausland…
  31. Schriftliche Frage 31 von Stephan Protschka (AfD): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für In…
  32. Schriftliche Frage 32 von Björn Simon (CDU/CSU): Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft in Teheran…
  33. Schriftliche Frage 33 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas…
  34. Schriftliche Frage 34 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, den für die Gebäudewärme genutzten Phot…
  35. Schriftliche Frage 35 von Achim Köhler (AfD): Wie viele Anzeigen wurden wegen § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) durch Bundesministerinnen…
  36. Schriftliche Frage 36 von Achim Köhler (AfD): Hat die Bundesregierung vor, die Wirkung des § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) zu evaluieren…
  37. Schriftliche Frage 37 von Martin Erwin Renner (AfD): Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, und wenn ja, welche (bitte die 14 Leis…
  38. Schriftliche Frage 38 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat de…
  39. Schriftliche Frage 39 von René Bochmann (AfD): Darf der Kapitän/Schiffsführer eines Binnenschiffes auch selbst Sicherheitsbeauftragter sein, wenn dessen Besatzungsstärke unter fünf Person…
  40. Schriftliche Frage 40/41 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten…
  41. Schriftliche Frage 42 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn j…
  42. Schriftliche Frage 43 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis…
  43. Schriftliche Frage 44 von Julian Schmidt (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der geplanten Fusion von Arla Food und DMK Deutsches Milchkontor, und wenn ja, hat sie sich vor dem Hin…
  44. Schriftliche Frage 45 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bra…
  45. Schriftliche Frage 46 von Thomas Dietz (AfD): Für welche Projekte erhielt die Denkfabrik LibMod „Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“ (Geschäftsführer: Ralf Fücks, Irene Hahn-Fuhr, Ch…
  46. Schriftliche Frage 47 von Matthias Helferich (AfD): Erachtet die Bundesregierung Anleitungen zur „Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als „geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne ärztliche Be…
  47. Schriftliche Frage 48 von Sebastian Maack (AfD): Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangersch…
  48. Schriftliche Frage 49 von Dr. Christina Baum (AfD): Inwieweit hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung, oder ihr nachgeordnete Behörden (einschließlich des…
  49. Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft d…
  50. Schriftliche Frage 51 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der Reaktivierung der Horlofftalbahn durch die Deutsche Bahn AG (Str…
  51. Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche M…
  52. Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV)…
  53. Schriftliche Frage 54 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat die Gemeinde Berg (PLZ: 88276) im Scoring des Graue-Flecken-Förderprogrammes 2.0 keine Zusatzpunkte für interkommunale Zusammenarb…
  54. Schriftliche Frage 55 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fördermittel wurden im Zeitraum der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Landkreis Ravensburg über das Graue- Flecke…
  55. Schriftliche Frage 56 von Ellen Demuth (CDU/CSU): Ergreift die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Sper…
  56. Schriftliche Frage 57 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in E…
  57. Schriftliche Frage 58 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was sind die aktuell erwarteten Kosten für die Generalsanierung Berlin–Hamburg (gemäß Vorausschau, inklusive aller Risikopuffer), und wurden…
  58. Schriftliche Frage 59 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die genaue Rolle der Flughafen München GmbH (FMG) im Zusammenhang mit dem Bau und der Vorbereitung…
  59. Schriftliche Frage 60 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flä…
  60. Schriftliche Frage 61 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über von US-amerikanischen Regierungsbehörden versendete Fragen bzw. Fragenkataloge (vgl. www.jmwi arda.d…
  61. Schriftliche Frage 62 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen in Baden-Württemberg wegen Wohnungslosigkeit untergebracht sind (wenn ja, bitte…

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/42 21. Wahlperiode 17.04.2025 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 34 Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 42, 43 Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 6 Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50 Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 53 Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13 Demuth, Ellen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 46 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 14 Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Gräßle, Inge, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Abgeordnete Nummer der Frage Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19, 20 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . 4, 8 Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 30 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 59 Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 26, 33 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 27, 28, 38 Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung Seite Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 5 Banaszak, Felix (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Gräßle, Inge, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11 Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Gambir, Schahina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 17, 18, 19 Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Seite Schäfer, Sebastian, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26, 28 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31 Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33 Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39 Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Drucksache 21/42 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Seite Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45 Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47 Seite Demuth, Ellen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Verlinden, Julia, Dr. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/42 Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes 1. Abgeordneter Markus Matzerath (AfD) Aus welchen Gründen hat Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Beitrag der WDR-Sendung „monitor“ (www.instagram.com/p/DG3MdkiO6qP/) auf dem Portal Instagram, in dem die rassische Zusammensetzung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kritisiert wird und behauptet wird, es säßen zu viele Europäer („white“, deutsch: Weiße) im Deutschen Bundestag, mit ihrem persönlichen Instagram-Konto „claudiaroth_official“ mit einem Herzen für „Gefällt mir“ versehen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Claudia Roth ihr Konto nach meiner Wahrnehmung auch beruflich nutzt und gemeinsame Beiträge mit dem Konto „bundeskultur“ verbreitet (siehe beispielhaft: www.instagram.com/p/DHwDqFXIwmw; www.instagram.com/p/DHvKC-5ICKG; www.ins tagram.com/p/DHDnERvoSVR), und hat sich die Bundesregierung dazu eine Auffassung gebildet, ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, die rassische Zusammensetzung des Deutschen Bundestages zu kritisieren (bitte umfassend begründen)? Antwort der Staatsministerin Claudia Roth vom 14. April 2025 Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Präsidentin des Deutschen Bundestages hat dazu festgestellt „Die Stärke unserer Demokratie hängt eng mit dem Wert zusammen, den wir unserer Vielfalt zuschreiben. Vielfalt bedeutet Respekt, Chancengleichheit und Toleranz.“ Im Übrigen erfolgte über den Account, der von der Behörde der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreut wird, kein „Like“ auf den genannten Post. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz 2. Abgeordneter Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Dr. Joachim Pfeiffer, im Zeitraum vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 (bitte die letzten 14 Treffen unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 17. April 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die nachfolgende Aufstellung umfasst jene nicht-öffentlichen Termine, bei denen nach Aktenlage von einem Austausch ausgegangen werden kann. Gesamtzahl der erfassten Kontakte: 40 Tabelle: Aufstellung der letzten 14 Kontakte Vertreter BMWi Termin am (im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21) Thema des Austausches BM Altmaier 18.05.2020 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Gutscheinlösung Pauschalreisen BM Altmaier 25.05.2020 (Berichterstatter-Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Postgesetz BM Altmaier 10.06.2020 (Gespräch mit mehreren MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer) Konjunkturpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen BM Altmaier 26.08.2020 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Westbalkan BM Altmaier 31.10.2020 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) MPK-Beschlüsse BM Altmaier 05.11.2020 (Gespräch mit mehreren MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer) EEG BM Altmaier 13.11.2020 (Gespräch mit mehreren MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer) Erdverkabelung BM Altmaier 14.11.2020 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Überbrückungshilfen Vertreter BMWi Termin am (im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21) Thema des Austausches BM Altmaier 13.01.2021 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Carbon-Leakage-Verordnung BM Altmaier 14.01.2021 (bilaterales Gespräch mit Dr. Joachim Pfeiffer) n/a BM Altmaier 25.01.2021 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) n/a BM Altmaier 06.02.2021 (Gespräch u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer) Umsetzung der Wirtschaftshilfen – weiteres Vorgehen und wirtschaftliche Herausforderungen Deutschlands durch die Verbreitung des Coronavirus BM Altmaier 11.02.2021 (Gespräch mit mehreren MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer) Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz BM Altmaier 16.03.2021 (Austausch u. a. mit MdB Dr. Pfeiffer) Carbon-Leakage-Verordnung; CO2-Umlageverbot 3. Abgeordneter Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D., in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit Vertreterinnen und Vertretern der Wintershall Holding GmbH, der Gazprom Germania GmbH oder BASF SE im Zeitraum vom 14. März 2018 bis zum 8. Dezember 2021 (bitte pro Unternehmen die Gesamtanzahl der Treffen angeben und pro Unternehmen die jeweils letzten vier Treffen unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 17. April 2025 Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die nachfolgende Aufstellung umfasst Termine, bei denen es sich nicht um Großveranstaltungen handelt und bei denen von einem Austausch ausgegangen werden kann. Wintershall Holding GmbH Gesamtzahl der erfassten Termine: Keine. Gazprom Germania GmbH Gesamtzahl der erfassten Termine: Ein Termin. Tabelle: Aufstellung der (maximal) vier letzten Treffen Vertreter BMWi Termin am (im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21) Thema des Austausches BM Altmaier 19.12.19 Gespräch u. a. mit Alexey Miller, Chairman of the Management Committee Gazprom, und Igor Fedorov, CEO Gazprom Germania GmbH Verhandlungen Russland-Ukraine- Gastransit BASF SE Gesamtzahl der erfassten Termine: Sechs Termine. Tabelle: Aufstellung der (maximal) vier letzten Treffen Vertreter BMWi Termin am (im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21) Thema des Austausches BM Altmaier 13.12.2020 (mit Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller) Elektrifizierung der Chemie und Regulierungsumfeld BM Altmaier 10.03.2021 (mit Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller) Follow-Up Zukunftsdialog Chemie, IPCEI Wasserstoff, Anstehende Grünstromdefinition/EE-Bezug an Industriestandorten ohne lokale EE-Potenziale BM Altmaier 30.06.2021 (u. a. mit Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller) gemeinsames Leuchtturm-Projekt von RWE und BASF BM Altmaier 31.08.2021 (u. a. mit Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller) gemeinsames Leuchtturm-Projekt von RWE und BASF 4. Abgeordneter Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für den im Solarpaket I vorgesehenen Technologiebonus von 2,5 ct/kWh für Agri- Photovoltaikanlagen, und gilt dieser Bonus auch für Anlagen, die sich bei Inkrafttreten bereits im Bau oder in fortgeschrittener Planung befinden sowie für Inbetriebnahmen, die erst im Jahr 2026 erfolgen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 14. April 2025 Die Beihilfegenehmigung für das Solarpaket durch die EU-Kommission hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) höchste Priorität. Die Bundesregierung hat intensive Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Beihilfegenehmigung für das Solarpaket geführt. Kern der Gespräche war zuletzt die Frage, zu welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, eine Rückforderungsklausel einzuführen, da die entsprechende Verpflichtung zur Einführung zweiseitiger Differenzverträge aus dem EU-Strommarktdesignpaket (EMD) erst ab Mitte 2027 greift. Das BMWK erarbeitet derzeit konkrete Handlungsmöglichkeiten für die neue Bundesregierung. Hierzu gehört auch eine mögliche rechtliche Umsetzung einer Rückforderungsklausel im Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG). Solange die beihilferechtliche Genehmigung nicht erteilt ist, kann das neue Untersegment für besondere Solaranlagen in den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments (vgl. § 37d EEG 2023; betrifft nur besondere Solaranlagen über 1 MW) noch keine Anwendung finden. Gleiches gilt für den Agri-PV-Bonus für besondere Solaranlagen unter 1 MW im Rahmen der Einspeisevergütung (§ 48 Absatz 1b EEG 2023). Für besondere Solaranlagen, die einen Zuschlag in den regulären Ausschreibungen der Solaranlagen des ersten Segments erhalten, gilt zurzeit weiterhin, dass der sogenannte Agri-PV-Bonus nach § 38b Absatz 1 Satz 2 und 3 EEG 2023 a. F. (Stand des Gesetzes vom 15. Mai 2024) in Anspruch genommen werden kann. Dieser Bonus wird erst mit Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung für Neuanlagen außer Kraft gesetzt (vgl. § 101 Absatz 1 EEG 2023). Es kommt also darauf an, wann genau die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. Daher kann derzeit nicht vorausgesagt werden, welche Rechtslage für Anlagen greift, die 2026 in Betrieb gehen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen 5. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Anträge zur Steuerrückerstattung für den Agrardiesel wurden in den Jahren 2021 bis 2024 gestellt, und über welche Höhe (die Höhe der beantragten Mittel bitte für den gesamten Zeitraum im Durchschnitt, Median, Minimum und Maximum angeben sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 15. April 2025 Die Daten zu den Antragszahlen sowie der jährlichen Entlastungssumme für die Jahre 2021 bis 2024 können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Jahr 2021 2022 2023* 2024* Antragszahlen 165.967 162.470 144.095 29.647 Jährliche Entlastungssumme in Mio. Euro     450     431     421     11 * Aufgrund des nachgelagerten Antragsverfahrens bei der Agrardieselentlastung liegen die endgültigen Daten für die Jahre 2023 und 2024 aktuell noch nicht vor. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. 6. Abgeordneter Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Ist die Bundesregierung über das Unternehmen Uniper in das Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG eingebunden, und welche Vorgaben hat die Bundesregierung Uniper diesbezüglich gemacht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 17. April 2025 Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die Nachlassstundung bis zum 9. Mai 2025 zu verlängern, wurde am 9. Januar 2025 getroffen und über eine Pressemeldung öffentlich. Das Bundesministerium der Finanzen wurde am 8. Januar 2025 telefonisch von zwei betroffenen Unternehmen über die an diesem Tag beim Kantonsgericht von anderen Verfahrensbeteiligten eingereichten Anträge unterrichtet. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Information ohne inhaltliche Stellungnahme entgegengenommen. Vorgaben wurden nicht gemacht. 7. Abgeordnete Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU) Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt, die die Kosten eines Kfz-Händlers für Probefahrten nicht komplett als Betriebsausgaben akzeptieren, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, insbesondere im Hinblick auf den Kfz- Luxusbereich, wo sich, wie mir berichtet wurde, eine Probefahrt durchaus über ein Wochenende hinziehen kann, und wenn ja, wie sieht dieser aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 16. April 2025 Die Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf. Der Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass die Aufwendungen betrieblich veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Ob diese Voraussetzung in den geschilderten Fällen vorliegt, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Abgeordneter Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den durch die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Eigenkapitalverordnung III (CRR III) verschärften Anforderungen an die Kreditvergabe – insbesondere bei mittelständischen Bauträgerfinanzierungen – entgegenzuwirken, und mit gegebenenfalls welchem Ergebnis wird in diesem Zusammenhang geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Absenkung des antizyklischen Kapitalpuffers von derzeit 0,75 Prozent gemäß den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundesbank anzulegenden Kriterien erfüllt sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 16. April 2025 Die Eigenkapitalanforderungen für Banken, einschließlich für Immobilien- und Projektfinanzierungen, werden weitgehend durch die direkt für alle Kreditinstitute anwendbare Eigenkapitalverordnung CRR III vorgegeben. Diese stellt wiederum eine Umsetzung des internationalen Baseler Standards in der Europäischen Union dar. Im dadurch vorgegebenen Rahmen hat sich die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen für eine Umsetzung eingesetzt, die möglichst mittelstands- und investitionsfreundlich ausgestaltet ist. Unter anderem konnten lange Übergangsfristen für Kredite gegenüber Unternehmen ohne Rating erreicht werden. Weiter konnte dafür gesorgt werden, dass auf Risikopositionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien geringere Risikogewichte angewendet werden, soweit dies aus aufsichtlicher Sicht risikoadäquat ist. Schließlich hat sich die Bunderegierung dafür eingesetzt, dass die Definitionen von Wohn- und anderen Immobilienprojektentwicklungen (ADC-Risikopositionen) klar definiert werden. Im Rahmen der Einführung der CRR III wurden gemäß Artikel 126a CRR III keine strengeren Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung von ADC-Risikopositionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien geschaffen. ADC-Risikopositionen (Acquisition, Development, Construction) beziehen sich auf Finanzierungen, die den Erwerb, die Erschließung und den Bau von Immobilien umfassen. Solche Positionen unterliegen grundsätzlich einem Risikogewicht von 150 Prozent, sofern nicht spezifische Bedingungen erfüllt werden, wie etwa robuste Entstehungs- und Überwachungsstandards sowie präzise vertragliche Regelungen. Wenn diese Kriterien vorliegen, kann ein reduziertes Risikogewicht von 100 Prozent angewandt werden. Mittelständische Bauträgerfinanzierungen können die genannten Voraussetzungen erfüllen und somit von einem reduzierten Risikogewicht profitieren. Gleichzeitig blieben die bestehenden Standards für die Kreditvergabe durch die Einführung der CRR III unverändert. Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Finanzierungen bestehender Wohnimmobilien nicht übermäßig mit Kapital unterlegt werden müssen, wurde im Rahmen der Vorgaben der CRR III beispielsweise in dem Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich mit Unterstützung der Bundesregierung und breiter Mehrheit im Deutschen Bundestag ein Wahlrecht aus der CRR III ausgeübt. Dadurch wird ermöglicht, dass in Deutschland für risikoarme Wohnimmobilienfinanzierungen besondere Risikogewichte angewendet werden können. Bei der Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde unabhängig, und die Bundesregierung nimmt darauf keinen Einfluss. Die BaFin beurteilt vierteljährlich, welche Quote des antizyklischen Kapitalpuffers angemessen ist. Dabei berücksichtigt sie auch die Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität. Maßstab für die Höhe der Quote ist die Intensität des zyklischen Systemrisikos. Hauptindikator für dessen Bewertung ist die Kredit/BIP-Lücke, das heißt die Abweichung des aktuellen Verhältnisses der Kreditvergäbe zum Bruttoinlandsprodukt vom langfristigen Trend. Zusätzlich zieht die BaFin eine Reihe unterstützender Indikatoren und Informationen, etwa quantitative und qualitative Markt- sowie bankaufsichtliche Informationen, heran. Die Festsetzung der Höhe der Quote des antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach Würdigung aller Faktoren in einer Gesamtschau. Die Methodik zur Bestimmung eines angemessenen antizyklischen Kapitalpuffers ist detailliert in dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Methodenpapier (Link: www.bundesbank.de/resource/blo b/598690/e627e8ef7407a27adf5d001bfafb4e92/mL/der-antizyklische-ka pitalpuffer-data.pdf) dargelegt. Die nächste Überprüfung der Quote des antizyklischen Kapitalpuffers durch die BaFin erfolgt zum 1. Mai 2025. Das Ergebnis wird mit Begründung auf der Webseite der BaFin kommuniziert. 9. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängerung, eingebunden, und wie hat die Bundesregierung Stellung bezogen insbesondere bezüglich der jüngsten Verlängerung ebenjenes Insolvenzverfahrens? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 11. April 2025 Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das Unternehmen selbst verantwortlich. Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die Nachlassstundung bis zum 9. Mai 2025 zu verlängern, wurde am 9. Januar 2025 getroffen und über eine Pressemeldung öffentlich. Das Bundesministerium der Finanzen wurde am 8. Januar 2025 telefonisch von zwei betroffenen Unternehmen über die an diesem Tag beim Kantonsgericht von anderen Verfahrensbeteiligten eingereichten Anträge unterrichtet. Das BMF hat diese Information ohne inhaltliche Stellungnahme entgegengenommen. Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat 10. Abgeordneter Peter Bohnhof (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Fälle von Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Geiselnahmen, Raub, schwerer Brandstiftung und Bestechung durch Strafgefangene in den Jahren 2021 bis 2024 begangen wurden (wenn ja, bitte nach Jahren und den genannten Deliktgruppen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird zu den Tatverdächtigen nicht gesondert erfasst, ob es sich um „Strafgefangene“ handelt. Gleiches gilt für Beschuldigte, Angeklagte, Abgeurteilte und Verurteilte in den einschlägigen Justizstatistiken. 11. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28. März 2025 erhobenen Vorwurf gekommen, die Bundespolizei habe das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan durch gegebenenfalls bewusst zu spät geäußerte Zweifel z. B. an der Richtigkeit von Angaben oder von Dokumenten beschädigen bzw. sabotieren wollen (obwohl die Bundespolizei bzw. entsprechende Dokumentenberater diese bereits im vorherigen Überprüfungsverfahren hätten äußern und gegebenenfalls ausräumen können) oder sie sei inkompetent (vgl. www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/ zdf-magazin-royale-vom-28-maerz-2025-100 sowie unbeantwortet gebliebene Fragen hierzu auf der Bundespressekonferenz vom 31. März 2025; bitte so genau wie möglich darlegen), und zu welchem Anteil (in wie vielen von wie vielen Fällen) haben sich bislang von der Bundespolizei erst im Nachhinein (d. h. nach dem regulären Überprüfungserfahren, erst nach oder direkt vor dem Evakuierungs-Flug) geäußerte Zweifel nach weiteren Überprüfungen als so stichhaltig erwiesen, dass eine Aufnahmezusage zurückgezogen oder zurückgenommen wurde (bitte so genau wie möglich darlegen)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden, können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft. Die Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder verfälschte Dokumente festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In Fällen, in denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der Identität und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die Visaentscheiderinnen und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern gegebenenfalls weitere Nachweise an. Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den beiden vom Medium zitierten Flügen am 18. Januar 2024 nach Hannover und am 25. Januar 2024 nach Leipzig entsprechen ebenfalls nicht den Tatsachen. Alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme einreisen, durchlaufen ein mehrstufiges Verfahren, das sicherstellt, dass vor der Einreise die Identität geklärt ist, dass auch ansonsten alle Voraussetzungen für eine Visumerteilung erfüllt sind und dass es keine Bedenken gegen eine Einreise der Personen nach Deutschland gibt. Auf einen Charterflug kommen nur Personen, die das Visumverfahren und alle Sicherheitsüberprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben. 12. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach am 18. Dezember 2024 im Rahmen einer von Frontex finanzierten Charterabschiebung nach Nigeria und Ghana (vgl. Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14946) auch Personen mit sierra-leonischer und kamerunischer Staatsbürgerschaft abgeschoben wurden, und wenn ja, was ist mit diesen Personen nach Kenntnis der Bundesregierung anschließend geschehen (bitte zu den jeweiligen Personen beispielsweise einzeln erläutern, ob sie ggf. anschließend auf dem Landweg in ihre Herkunftsländer gebracht wurden, auf welcher rechtlichen Grundlage das ggf. geschah, wer dafür die Verantwortung übernahm usw.)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zuge der am 18. Dezember 2024 durchgeführten Sammelmaßnahme auch ein kamerunischer und zwei sierra-leonische Staatsangehörige rückgeführt. Die drei Rückzuführenden wurden zunächst bis Accra (Ghana) im Sammelcharter und anschließend in Begleitung von Personenbegleitern Luft der Bundespolizei in ihre Heimatländer mittels Linienflügen rückgeführt. 13. Abgeordnete Clara Bünger (Die Linke) Wie oft haben Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren „IP-Catching“-Maßnahmen beantragt bzw. genehmigt bekommen, und wie viele wurden tatsächlich durchgeführt (vgl. www.tagesschau.de/in vestigativ/panorama/telefonueberwachung-telefon ica--bka-ermittlungen-paedokriminelle-100.html, bitte nach Status und Jahr auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 16. April 2025 Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund der Schutzbedürftigkeit der erfragten Informationen eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form teilweise nicht erfolgen kann. Ihre Frage begehrt hinsichtlich der Zollverwaltung Auskunft zu Sachverhalten, die aufgrund der Folgen, die bei ihrer Veröffentlichung zu erwarten sind, als „geheimhaltungsbedürftige Tatsachen“ im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) in Verbindung mit der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ (VS-NfD) einzustufen sind. Die Kenntnisnahme von Einzelheiten zu technischen Fähigkeiten der Zollverwaltung könnte sich nach der Veröffentlichung der Antworten der Bundesregierung nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus dem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf „Modi Operandi“ und die Fähigkeiten der Zollverwaltung ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung beeinträchtigt und ermittlungstaktische Verfahrensweisen und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Daher ist die Antwort insoweit VS-NfD-eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.1 1 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung Ihrer Frage ebenfalls nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Nachrichtendienste des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes sowie der Fernmeldeaufklärung des BND stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde in zunehmendem Maße zur Ineffektivität der eingesetzten Mittel führen, da Personen im Zielspektrum der Maßnahmen sich auf die Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einstellen und entsprechend auf andere Kommunikationswege ausweichen könnten. Dies hätte – mit Blick auf das Kommunikationsverhalten der im Fokus stehenden Akteure – eine wesentliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Dies würde für die Auftragserfüllung von BND, BfV und BAMAD erhebliche Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA „GEHEIM“ eingestuft und werden zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.2 Die Bundespolizei hat in den letzten fünf Jahren keine „IP-Catching“- Maßnahme durchgeführt. Zu dem in der zitierten Pressemeldung genannten Sachverhalt wird mitgeteilt, dass das BKA im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen und auf Basis eines richterlichen Beschlusses tätig gewesen ist. Weitergehende Auskünfte zum BKA sind geheimhaltungsbedürftig und berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BKA stehen. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass auch das geringfügige Risiko ihrer Offenlegung nicht getragen werden kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der in diesen Fragen angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung des BKA nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). 2 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, sodass eine Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur Beantwortung wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung aller in den letzten fünf Jahren geführten Ermittlungsverfahren des GBA erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. 14. Abgeordneter Leon Eckert (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistisch- satirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom 28. März 2025 (Sendung verfügbar unter: www.z df.de/video/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-m agazin-royale-vom-28-maerz-2025-100) geäußerten Verdachtsmoment bestätigen, dass die Bundespolizei im Zuge der Sicherheitsüberprüfung von Personen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan vorhandene Sicherheitsbedenken entgegen ihrer Verantwortlichkeit nicht an mitbeteiligte Bundesbehörden (konkret: Auswärtiges Amt, Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) weitergeleitet hat, und hat die Bundesregierung weitergehende Untersuchungen zur Klärung der Verdachtsmomente eingeleitet, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden, können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies erfordern. Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft (die DVB sind Teil der Auslandsvertretung). Die Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder verfälschte Pässe festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In Fällen, in denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der Identität und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die Visaentscheiderinnen und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern gegebenenfalls weitere Nachweise an. 15. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie sehen die Planungen der Bundesregierung zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger mit einer Aufnahmezusage nach § 23 Absatz 2 und § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) aus Islamabad im Lichte der Presseberichterstattung aus, die von Überlegungen berichtet, bereits erteilte Aufnahmezusagen zurücknehmen zu wollen (www.mdr.de/nachrichten/deut schland/politik/union-afghanen-aufnahme-cdu-cs u-afghanistan-asyl-fluechtlinge-100.html), und dies im Lichte der gerade in Pakistan einsetzenden Abschiebungen von afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan (www.tagesschau.de/au sland/asien/pakistan-afghanistan-fluechtlinge-aus weisung-100.html; bitte nach den einzelnen Aufnahmeprogrammen differenzieren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 16. April 2025 Der Fokus im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus Afghanistan, d. h. des Ortskräfteverfahrens, der sogenannten Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG, liegt derzeit darauf, Personen mit einer bestehenden Aufnahmezusage oder -erklärung das Ausreiseverfahren zu ermöglichen. Wie sich eine künftige Bundesregierung zu den Programmen positioniert, bleibt abzuwarten. Hinsichtlich des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan gilt, dass es sich hierbei um Aufnahmezusagen nach § 23 Absatz 2 AufenthG und somit um Verwaltungsakte handelt, deren Bestandskraft sich grundsätzlich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz richtet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen. 16. Abgeordnete Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wird die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern nach dem Rückzug des Landes Brandenburg (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/b randenburg-gefluechtete-afghanistan-ortskraefte-p rogramm.html) aus der Erstunterbringung von afghanischen Schutzsuchenden mit Aufnahmezusage (Ortskräfteprogramm, Bundesaufnahmeprogramm, Menschenrechtsliste, Überbrückungsprogramm) die zeitliche Dringlichkeit der Aufnahme aus Afghanistan deutlich machen und den Abschluss einer Erstunterbringungsvereinbarung mit einem anderen Bundesland – neben Niedersachsen, mit dem es eine Vereinbarung über die Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung Friedland gibt – anstreben, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 16. April 2025 Zur Entlastung der Länder stellt der Bund bei den Einreisen aus Afghanistan nach Ankunft in die Bundesrepublik Deutschland eine bis zu 14- tägige Zwischenunterbringung zur Verfügung. Hierfür nutzt der Bund für die Unterbringung von afghanischen Staatsangehörigen aktuell eine Einrichtung im Land Niedersachsen auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen. Damit sind die derzeit erforderlichen Bedarfe für die Umsetzung der bundseitigen Zwischenunterbringung hinreichend gedeckt. 17. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität der jeweilige Anteil der nichtdeutschen tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen seit 2015 entwickelt (bezogen auf die jeweilige Gesamtanzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen im Bereich der Gewaltkriminalität), und warum wird die Entwicklung weder bei der Pressekonferenz zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024, noch auf den Seiten des BKA zur Vorstellung der PKS 2024 oder in der „Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 – Ausgewählte Zahlen im Überblick“ im Sinne dieser erfragten Anteile dargestellt (bitte in Bezug auf den ersten Frageteil die Zahlen absolut und prozentual aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Die erbetenen Informationen zu den jeweiligen absoluten Zahlen und Anteilen der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Kindes- und Jugendalter an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen beim PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ kann der folgenden Tabelle entnommen werden. (Der PKS-Summenschlüssel „892000 Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord, 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen, 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 221000 Körperverletzung mit Todesfolge, 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, 233000 Erpresserischer Menschenraub, 234000 Geiselnahme, 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.) St ra fta te nsc hl üs se l St ra fta te nb es ch re ib un g Ja hr ta tv er dä ch tig e K in de r (0 –1 3 Ja hr e) ta tv er dä ch tig e Ju ge nd lic he (1 4– 17 Ja hr e) Ta tv er dä ch tig e in sg es am t N ic ht de ut sc he Ta tv er dä ch tig e Ta tv er dä ch tig e in sg es am t N ic ht de ut sc he Ta tv er dä ch tig e A nz ah l A nz ah l Pr oz en t an in sg es am t A nz ah l A nz ah l Pr oz en t an in sg es am t 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 15  6 .3 63 1. 10 7 17 ,4 20 .2 20  5 .7 80 28 ,6 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 16  6 .3 04 1. 41 3 22 ,4 22 .6 46  8 .0 08 35 ,4 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 17  7 .0 99 1. 75 5 24 ,7 23 .1 35  7 .5 82 32 ,8 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 18  7 .1 38 1. 74 1 24 ,4 22 .5 83  6 .7 89 30 ,1 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 19  8 .2 67 2. 27 2 27 ,5 23 .6 19  6 .5 85 27 ,9 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 20  7 .1 03 2. 00 9 28 ,3 22 .0 30  6 .1 80 28 ,1 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 21  7 .4 77 2. 17 1 29 ,0 20 .5 26  5 .7 08 27 ,8 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 22 10 .5 77 3. 31 3 31 ,3 26 .4 41  8 .3 89 31 ,7 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 23 12 .3 77 4. 29 0 34 ,7 30 .2 44 10 .7 30 35 ,5 89 20 00 G ew al tk rim in al itä t 20 24 13 .7 75 4. 93 7 35 ,8 31 .3 83 12 .1 12 38 ,6 Bei der Vorstellung der PKS-Zahlen für das Berichtsjahr 2024 wurde u. a. der Anstieg der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität (+1,5 Prozent auf 217.277 Fälle) thematisiert. Gleiches gilt für die in diesem Deliktsbereich steigenden Tatverdächtigenzahlen bei Kindern (+11, Prozent, 13.775) und Jugendlichen (+3,8 Prozent, 31.383). Eine umfassende Darstellung aller Entwicklungen ist im Rahmen einer Pressekonferenz weder möglich noch zielführend. Die Inhalte des IMK-Berichtes „Polizeiliche Kriminalstatistik – Ausgewählte Zahlen im Überblick“ wird durch die IMK festgelegt und entspricht, wie auch ergänzende Anfragen zur PKS zeigen, dem zentralen öffentlichen Erkenntnisinteresse. Differenziertere Informationen u. a. zu den tatverdächtigen Personen je Delikt können zudem den Tabellen zur PKS entnommen werden, die zeitgleich mit dem IMK-Bericht auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht werden (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/ StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/pks2024_n ode.html). 18. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Kann die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) inzwischen nach validen Tatörtlichkeiten (z. B. Schulen, Schwimmbädern, öffentlicher Nahverkehr) aufgeschlüsselt werden, und wenn ja, welche zehn häufigsten Tatörtlichkeiten werden für das Jahr 2024 im Bereich der Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen erfasst (bitte neben den prozentualen Anteilen auch die absoluten Zahlen angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 15. April 2025 Seit dem Berichtsjahr 2024 liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) valide Informationen zu den Tatörtlichkeiten vor. Die zehn häufigsten Tatörtlichkeiten 2024, die zu Fällen der Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel 892000) durch Kinder (unter 14 Jahren) und Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) erfasst wurden, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Tatörtlichkeit (TÖ) Fälle Anteil an allen Fällen mit erfasster TÖ (in Prozent) Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich) 9.955 28,7 Schule 6.193 17,8 Sonstige Tatörtlichkeit* 4.437 12,8 Mehrfamilienhaus/Wohnblock 1.851  5,3 Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr) außerhalb des Bahnhofs 1.364  3,9 Park, Grünanlage (öffentliche) 1.269  3,7 Sonstige TÖ Bahnhof 1.189  3,4 Sonstige Wohnung 1.033  3,0 Sonstige Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtung   853  2,5 Sonstiger Parkplatz   699  2,0 * Keine spezifische Tatörtlichkeit des Kataloges. 19. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden jeweils in den Jahren 2023 und 2024 von der Bundesregierung erfasst, und wie setzen sich diesbezügliche Tatverdächtige zusammen (bitte in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen sowie nach den fünf führenden Staatsangehörigkeiten in absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil unter den hier insgesamt erfragten nichtdeutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 15. April 2025 „Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer Begriff, noch lässt sich dieser Begriff einer bestimmten Strafvorschrift zuordnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt lediglich eine gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Diese bezieht sich aber auf alle Tatbestände des § 177 StGB und erfasst demnach nicht nur Tathandlungen, die die Voraussetzungen einer Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB erfüllen. Um Ihrem Informationsbedürfnis nachzukommen wurden daher Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Hierfür wurde der PKS-Straftatenschlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8 StGB“ danach ausgewertet, ob die Tat durch einen Einzeltäter oder eine Gruppe begangen wurde (Filter: „TV alleinhandelnd J/N“ = N). Bei der Interpretation der Daten ist zudem zu beachten, dass einem Fall mehrere Tatverdächtige zugeordnet sein können. Jahr Anzahl Fälle Anzahl TV insgesamt Anzahl TV nichtdeutsch Anteil TV nichtdeutsch an allen TV (in Prozent) 2023 761   990 470 47,5 2024 788 1.011 515 50,9 Am häufigsten wurden in den Berichtsjahren 2023 und 2024 die folgenden fünf Nationalitäten bei nichtdeutschen Tatverdächtigen erfasst: Jahr Nationalität Anzahl TV Anteil TV an allen nichtdeutschen TV (in Prozent) 2023 Syrien  71 15,1 2023 Afghanistan  49 10,4 2023 Irak  43 9,1 2023 Türkei  33 7,0 2023 Rumänien  32 6,8 2024 Syrien 116 22,5 2024 Afghanistan  52 10,1 2024 Irak  40 7.8 2024 Türkei  30 5.8 2024 Bulgarien  25 4,9 20. Abgeordneter Martin Hess (AfD) Welche sieben Nationalitäten haben unter den tatverdächtigen Zuwanderern (Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition) im Jahr 2024 den stärksten Anstieg im Bereich der Gewaltkriminalität zu verzeichnen, und auf welche Ursachen sind diese Anstiege zurückzuführen (bitte die Anstiege in prozentualen Zahlen zu den Ausgangszahlen 2023/2024 ausweisen, vgl. Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, Fokus: Fluchtmigration, Bundeslagebild 2023, Seite 33)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 15. April 2025 Die erbetene Auflistung der sieben Nationalitäten im Sinne der Fragestellung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. 2024 2023 Veränderung in Prozent Türkei 1.058   717 47,6 Ägypten   223   163 36,8 Belarus    38    29 – Ukraine 2.196 1.703 28,9 Pakistan   247   193 28,0 Jemen    76    65 – Syrien 7.466 6.640 12,4 Tunesien   972   872 11,5 Russische Föderation   512   470  8,9 Für die tatverdächtigen Zuwanderer aus Belarus und Jemen wurden keine Veränderungsraten berechnet, da die Basiszahl unter 100 liegt (hier bezogen auf die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfassten tatverdächtigen Zuwanderer). Hilfsweise enthält die Tabelle neun Nationalitäten, davon sieben mit Berechnung von Steigerungsraten. Grundsätzlich ist bei der Interpretation prozentualer Veränderungen zu beachten, dass bei niedrigen absoluten Werten bereits geringe Veränderungen der absoluten Tatverdächtigenzahlen zu großen prozentualen Veränderungen führen. Vor diesem Hintergrund sind die Veränderungen zurückhaltend zu interpretieren. Stärkere Anstiege bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen und damit auch bei den zugewanderten Personen können aufgrund des aktuellen Wanderungsgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland als durchaus erwartbar eingestuft werden. Während die deutsche Wohnbevölkerung sich in ihrer Größe kaum verändert hat, ist die nichtdeutsche Bevölkerung angewachsen. In der Gesamtschau zeigen sich bei der Mehrheit der aufgeführten Staatsbürgerschaften deutliche Anstiege bei der Anzahl an Schutzsuchenden in der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. Neben diesen rein zahlenmäßigen Effekten ist davon auszugehen, dass viele Schutzsuchende multiple Risikofaktoren (z. B. unsichere Zukunftsperspektive, Armut, Gewalterfahrungen) für verschiedene Deliktsbereiche, insbesondere Gewaltkriminalität und Eigentumsdelikte, aufweisen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die demografische Struktur der Zugewanderten der jeweiligen Nationen unterscheiden können. Das bedeutet beispielsweise, wenn viele junge Männer einer Staatsangehörigkeit zuziehen, dann ist alleine hierdurch eine besonders ausgeprägte Erhöhung der Kriminalitätsbelastung erwartbar, da dieses demografische Segment praktisch bei allen Nationalitäten eine erhöhte Kriminalitätsbelastung aufweist. 21. Abgeordneter Luke Hoß (Die Linke) Wie häufig haben Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren sogenannte „IP-Catching“- Verfahren durchgeführt bzw. durch Telekommunikationsanbieter durchführen lassen („o2-Kunden zeitweise überwacht“, tagesschau.de vom 12. September 2024), und was sind die Rechtsgrundlagen für die Durchführung solcher Maßnahmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 17. April 2025 Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass aufgrund der Schutzbedürftigkeit der erfragten Informationen eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form teilweise nicht erfolgen kann. Ihre Frage begehrt hinsichtlich der Zollverwaltung Auskunft zu Sachverhalten, die aufgrund der Folgen, die bei ihrer Veröffentlichung zu erwarten sind, als „geheimhaltungsbedürftige Tatsachen“ im Sinne des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) in Verbindung mit der Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE- BRAUCH“ (VS-NfD) einzustufen sind. Die Kenntnisnahme von Einzelheiten zu technischen Fähigkeiten der Zollverwaltung könnte sich nach der Veröffentlichung der Antworten der Bundesregierung nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus dem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf „Modi Operandi“ und die Fähigkeiten der Zollverwaltung ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung beeinträchtigt und ermittlungstaktische Verfahrensweisen und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Daher ist die Antwort insoweit VS-NfD-eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.3 Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage ebenfalls nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Nachrichtendienste des Bundes und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes sowie der Fernmeldeaufklärung des BND stellt für deren Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde in zunehmendem Maße zur Ineffektivität der eingesetzten Mittel führen, da Personen im Zielspektrum der Maßnahmen sich auf die Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden einstellen und entsprechend auf andere Kommunikationswege ausweichen könnten. Dies hätte – mit Blick auf das Kommunikationsverhalten der im Fokus stehenden Akteure – eine wesentliche Schwächung der den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Dies würde für die Auftragserfüllung von BND, BfV und BAMAD erhebliche Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA „GEHEIM“ eingestuft und wer- 3 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. den zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.4 Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erlaubt § 100g der Strafprozessordnung (StPO) die Erhebung von Verkehrsdaten, und zwar auch für künftig anfallende Daten und in Echtzeit. § 100k StPO erlaubt in gleicher Weise die Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten. Diese Vorschriften kommen als Grundlage für das sogenannte IP- Catching in Betracht. Die Maßnahmen können außer in Eilfällen nur auf Antrag einer Staatsanwaltschaft durch ein Gericht angeordnet werden. Die Bundespolizei hat in den letzten fünf Jahren keine „IP-Catching“- Maßnahme durchgeführt. Zu dem in der zitierten Pressemeldung genannten Sachverhalt wird mitgeteilt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen und auf Basis eines richterlichen Beschlusses gemäß § 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 100e Absatz 1 Satz 1, § 101a Absatz 1 Satz 1 StPO tätig gewesen ist. Weitergehende Auskünfte zum BKA sind geheimhaltungsbedürftig und berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BKA stehen. Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss gekommen, dass auch das geringfügige Risiko ihrer Offenlegung nicht getragen werden kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der in diesen Fragen angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung des BKA nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]). Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, sodass eine Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur Beantwortung wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene Auswertung aller in den letzten fünf Jahren geführten Ermittlungsverfahren des GBA erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde. 4 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 22. Abgeordneter Pierre Lamely (AfD) Wie erklärt die Bundesregierung die von der geschäftsführenden Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in ihrer Pressekonferenz am 1. April 2025 (Quelle: www.nius.de/po litik/news/welcher-verhandlungstrick-hinter-faese rs-jubel-pressekonferenz-zur-migration-steckt/05e 7f7ce-4f23-4bec-84dc-5241b22cca80) genannten Zahlen von rund 50.000 Zurückweisungen an den Grenzen im Kontext meiner eigenen Beobachtung, bei der ich Mitte Dezember 2024 in Kehl nur stichprobenartige Einreisekontrollen nach Deutschland (mit Einbruch der Dunkelheit gar keine mehr) und Anfang März 2025 bei meiner Rückreise mit dem ICE von Straßburg nach Frankfurt keinerlei Grenzkontrollen feststellen konnte, und welche konkreten Maßnahmen und Personalaufwendungen wurden seit Oktober 2023 zur Umsetzung der von Bundesministerin Nancy Faeser angeordneten Binnengrenzkontrollen eingesetzt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 16. April 2025 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Zeitraum ab dem 16. Oktober 2023 und schließen neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen aus migrationspolitischen Gründen auch die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen anlässlich der UEFA EURO 2024 sowie der Olympischen und Paralympischen Spiele in Paris/Frankreich ein. Zurückweisungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen richten sich nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex), des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes. Seit Oktober 2023 hat es rund 50.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen gegeben. Dies ergibt sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik und einem aus Anlass der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen eingerichteten Sondermeldedienst der Bundespolizei. Die Bundespolizei führt ihre Maßnahmen an den Landbinnengrenzen, an denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt sind, lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil sowie rund um die Uhr durch. Im Ergebnis der Lagebewertung der Bundespolizei können die Grenzkontrollen im Hinblick auf die jeweiligen Grenzabschnitte in Umfang und Intensität regional unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30-km-Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Auch die Binnengrenzfahndung im 30-km-Grenzbereich erfolgt uniformiert und zivil. Hierdurch sollen insbesondere Ausweichbewegungen erkannt werden. Die Bundespolizei ist im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen als Gesamtorganisation gefordert und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Deckung des Personalbedarfs. Hierzu werden die örtlich zuständigen Bundespolizeidienststellen mit grenzpolizeilichen Aufgaben anlassbezogen von Kräften der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ), sogenannten Alarmzügen, sowie Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt. Insgesamt setzt die Bundespolizei hierzu derzeit ca. 11.000 Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung pro Tag im Wechseldienst ein. Die genannte Anzahl an Polizeivollzugsbeamten setzt sich überwiegend aus Einsatzkräften der örtlich zuständigen Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen Unterstützungskräften zusammen. Der Einsatz der Unterstützungskräfte erfolgt flexibel und lageorientiert. Eine genaue Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist daher nicht möglich. 23. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es im Zusammenhang mit der europaweiten Zunahme von Asylanträgen aus Venezuela, China und Indien in Deutschland einen auffälligen Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern gibt (www.welt.de/politik/ausland/article 255873880/EU-Bericht-Ploetzlich-ist-Deutschlan d-nicht-mehr-Spitzenreiter-bei-Asylantraege n.html), und wenn ja, wie hoch ist der jeweilige Anteil der Asylbewerber aus Venezuela, China und Indien gemessen an allen übrigen Asylbewerbern in Deutschland, bzw. was sind die Hauptgründe für die Schutzsuche in Deutschland durch Asylbewerber aus Venezuela, China und Indien? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 17. April 2025 Die Zahl von Asylantragstellenden, nach Monaten und Staatsangehörigkeit, kann der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/ Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html. Aus den dort einsehbaren Daten für den Zeitraum Januar bis März 2025 geht hervor, dass die Zahl von Asylantragstellenden mit den Staatsangehörigkeiten von Venezuela und Indien jeweils im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Januar bis März 2024 nicht gestiegen ist, während sie für Asylantragstellende mit der Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen ist. Aus den verfügbaren Daten kann jeweils berechnet werden, dass sich der Anteil von Asylantragstellenden mit der Staatsangehörigkeit von Venezuela an allen Asylantragstellenden im bisherigen Zeitraum Januar bis März 2025 auf rund 1,6 Prozent, von Asylantragstellenden mit der Staatsangehörigkeit von China auf rund 0,6 Prozent und von Asylantragstellenden mit der Staatsangehörigkeit von Indien auf rund 0,7 Prozent beläuft. Zu Asylgründen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da diese vom BAMF statistisch nicht erfasst werden. 24. Abgeordneter Sebastian Münzenmaier (AfD) Wie viele Asylantragssteller, die im Besitz eines griechischen, rumänischen oder bulgarischen Flüchtlingsausweises („Travel Document of Subsidiary Protection Beneficiary“ oder „Passport of Subsidiary Protection Beneficiary“) waren, sind zwischen dem 1. Januar und dem 10. April 2025 jeweils aus Griechenland, Bulgarien oder Rumänien nach Deutschland per Flugzeug eingereist (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/ im-billigflieger-bulgaren-und-griechen-schicken-f luechtlinge-zu-uns-67f3bf6334eeb05559bedd90), und wie viele waren es 2024 (bitte nach Abflugland und ausstellendem Staat des Flüchtlingsausweises aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 17. April 2025 Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. April 2025 sind durch die Bundespolizei insgesamt 2.228 Personen festgestellt worden, die über den Luftweg aus Griechenland kamen, gegenüber der Bundespolizei bzw. anderen mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden ein Asylgesuch geäußert und sich mit griechischen Flüchtlingsausweisen ausgewiesen haben. Im Jahr 2024 hat die Bundespolizei insgesamt 9.670 solcher Personen festgestellt. Für Asylgesuche unter Vorlage von rumänischen oder bulgarischen Flüchtlingsausweisen gegenüber der Bundespolizei bzw. anderen mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden im Sinne der Fragestellung liegen der Bundespolizei keine statistischen Daten für die Jahre 2024 und 2025 vor. 25. Abgeordneter Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Stellen sind aktuell in der Bundesverwaltung vorhanden, und wie viele davon sind besetzt (bitte jeweils unter Darstellung der Entwicklung dieser Zahlen seit dem Jahr 2013 mit dem 1. April als jeweiligem Stichtag angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 16. April 2025 Die Daten zum Planstellen- und Stellenbestand sind in den Übersichten zum Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres, Teil V (Personalübersicht) veröffentlicht. Die Daten können den Übersichten getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen werden. Die Daten zu den besetzten Stellen ergeben sich aus der Planstellen- und Stellenübersicht und der darin enthaltenen Ist-Besetzung zu dem dort genannten Stichtag. Diese Daten können für jede Behörde dem Teil „Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des Bundeshaushaltsplans entnommen werden. 26. Abgeordneter Johannes Volkmann (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen (bitte nach konkreten Umsetzungsmaßnahmen, Vorhandensein eines Referenten- oder Kabinettsentwurfs, Anhörungen o. Ä. aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 14. April 2025 Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag der vergangenen Wahlperiode formulierten Zielsetzung („Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“) konstituierte sich im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Arbeitsgruppe (AG) auf Arbeitsebene mit Vertreterinnen und Vertretern aller Länder sowie der betroffenen Kirchen, die von August 2022 bis Januar 2023 fünf Mal tagte und über fachliche Fragen beriet. Um zentrale, weiterhin strittige Fragen (v. a. die Fragen der Höhe des Ablösungsbetrags und der Ablösefrist) zu klären und damit eine grundsätzliche Verständigung über die Eckpunkte des geplanten Grundsätzegesetzes zu erreichen, lud das BMI Länder und Kirchen zur Fortsetzung der Beratungen auf politischer Ebene ein. Die Länder sagten ihre Teilnahme an den geplanten Gesprächen ab und machten – u. a. im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im März 2023 und Oktober 2024 – deutlich, dass sie die Umsetzung des Vorhabens wegen des Zeitpunktes, der Finanzierbarkeit sowie grundsätzlich wegen der bisherigen guten Zusammenarbeit mit den Kirchen, v. a. im sozialen und schulischen Bereich, nicht mittragen. Da die Bundesregierung eine grundsätzliche Verständigung mit den Ländern über die zentralen Fragen der Ablösung für unerlässlich erachtet, wurden die Gespräche auf politischer Ebene fortgesetzt, seitens BMI jedoch keine weiteren aktive Schritte zur Umsetzung des Vorhabens ergriffen. 27. Abgeordneter Christoph de Vries (CDU/CSU) Wie viele freiwillige Ausreisen fanden in den Jahren 2019, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils bis zum 31. März in Deutschland statt (bitte jeweils auch die Gesamtzahl der durchgeführten Rückführungen pro Jahr angeben), und in welcher Höhe wurden in diesen Jahren jeweils Haushaltsmittel des Bundes zur Förderung freiwilliger Ausreisen verausgabt (Ist-Ausgaben, jeweils zum Stand 31. März)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 17. April 2025 Zu den Rückführungen: Die Anzahl der vollzogenen Rückführungen (Ab- und Zurückschiebungen) gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei im Zeitraum Januar bis März der Jahre 2019 bis 2024 sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Die Rückführungszahlen für März 2025 liegen der Bundesregierung noch nicht vor. 2019 Januar bis März 6.409 2020 Januar bis März 4.827 2021 Januar bis März 3.764 2022 Januar bis März 3.952 2023 Januar bis März 4.714 2024 Januar bis März 5.528 2025 Januar bis Februar 4.043 Zu den freiwilligen Ausreisen: Zu den freiwilligen Ausreisen liegen der Bundesregierung valide Daten über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) vor. Neben REAG/GARP existieren auch Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert werden. Hinzu kommt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ohne Förderung. Behörden haben allerdings nicht immer Kenntnis davon, wenn eine Person Deutschland freiwillig verlässt. Der nachfolgenden Tabelle können die Zahlen zu geförderten freiwilligen Ausreisen über das Programm in den jeweiligen Jahren (jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März) entnommen werden. 2019 2020 2021 2022 2023 2024* 2025 Freiwillige Ausreisen (in Personen) im Rahmen von REAG/GARP 3.038 1.615 1.328 1.710 2.173 1.376 3.207 * Zum 1. Januar 2024 hat das BAMF die Antragsbearbeitung und Ausreiseorganisation des REAG/GARP-Programmes von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) übernommen und setzt das Programm unter dem Namen REAG/GARP 2.0 fort. Quelle: Internationale Organisation für Migration (IOM)/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Eine Ausweisung der verwendeten Fördermittel des Bundes war für den angefragten Zeitraum nicht möglich, weshalb auf die in der Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 49 auf Bundestagsdrucksache 20/13787 aus dem Jahr 2024 ausgewiesenen Fördermittel verwiesen wird. Eine exakte Ermittlung der Ist-Ausgaben des Bundes ist unterjährig nicht möglich. Dies begründet sich dadurch, dass Kostenbestandteile unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten vereinnahmt und verausgabt werden, sodass die Betrachtung von Zeitabschnitten nicht die tatsächlich für die Förderung aufgewendeten Bundesmittel widerspiegelt. 28. Abgeordneter Christoph de Vries (CDU/CSU) Wie viele Asylanträge durch syrische Staatsbürger wurden seit dem Bearbeitungsstopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Anträge, bei denen auch Informationen zur Lage in Syrien berücksichtig werden, im Kontext des Sturzes des Assad-Regimes insgesamt gestellt, und wie plant die Bundesregierung, in dieser Sache weiter zu verfahren (www.bamf.de/SharedDo cs/Meldungen/DE/2024/241220-syrien-verfahrens aufschub.html?nn=282388)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 17. April 2025 Die Zahl von Asylantragstellenden in dem erfragten Zeitraum, nach Monaten und Staatsangehörigkeit, kann der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem nachfolgenden Link entnommen werden: www.bamf.de/DE/T hemen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-nod e.html. Aufgrund der volatilen Lage in Syrien hat das BAMF Entscheidungen von Asylantragstellenden aus diesem Land gemäß § 24 Absatz 5 des Asylgesetzes bis auf Weiteres aufgeschoben. Das umfasst auch Entscheidungen zum Widerruf von Schutzzuerkennungen. Das BAMF beobachtet die weitere Entwicklung in Syrien kontinuierlich. Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts 29. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des Bundeshaushaltes (bzw. anteilig der Länderhaushalte) für die Überführung von sogenannten Ortskräften und anderen Personen in diesem Zusammenhang mit hauptsächlich afghanischer Staatsbürgerschaft aus Afghanistan und Pakistan nach Deutschland entstanden, und um wie viele Personen handelt es sich seit 2021 bei diesen Programmen insgesamt bis heute, die nach Deutschland eingeflogen wurden? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 16. April 2025 Die Kosten der Projekte, die unter die unterstützte Ausreise afghanischer Ortskräfte und sonstiger schutzbedürftiger Personen fallen, beliefen sich in den Jahren 2021 und 2022 auf rund 20,4 Mio. Euro. Dies beinhaltet Kosten für Unterkunft, Versorgung, medizinische Dienstleistungen und Transport. Bisher sind 36.397 Personen (Hauptpersonen und Familienangehörige) im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan nach Deutschland eingereist. 30. Abgeordneter Matthias Moosdorf (AfD) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und im Inland, Bundesländer[n], Kommunen sowie Gedenkstätten und sonstige[n] Einrichtungen“ empfohlen wird, weder Einladungen zu Gedenkfeiern zum bevorstehenden 80. Jahrestag des Kriegsendes an russische oder belarussische Offizielle auszusprechen noch offizielle deutsche Repräsentanten auf mögliche Einladungen russischer oder belorussischer Stellen zu solchen Veranstaltungen zu entsenden bzw. offizielle Vertreter Russlands oder Belorusslands, einschließlich deren ranghoher Diplomaten, qua „Hausrecht“ vor die Tür zu setzen, wenn sie unerwartet zu von deutschen Stellen ausgerichteten Gedenkfeiern erscheinen (www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geo politik/80-jahre-kriegsende-auswaertiges-amt-wil l-keine-vertreter-aus-russland-bei-gedenkfeier-li.2 313544), einen konstruktiven Beitrag zu einer diplomatischen Lösung des Ukrainekonflikts darstellt, für die sich auch der geschäftsführende Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Regierungserklärung vom 16. Oktober 2024 ausgesprochen hat (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-kr ieg-wie-olaf-scholz-zu-verhandlungen-mit-russlan d-steht-110050035.html), und wenn ja, wie lautet sie? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 16. April 2025 Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen durch nichts zu rechtfertigenden, eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, der die Freiheit und Sicherheit in Europa bedroht. Er ist Grund für den gegenwärtigen Tiefpunkt in den deutsch-russischen Beziehungen. Russlands Kampagne zur Verbreitung von Desinformation und seine zahlreichen verdeckten Angriffe auf Deutschland und Europa belasten zusätzlich die gesellschaftlichen Beziehungen auf allen Ebenen. Die Bundesregierung führt ihre Gedenkarbeit in Erinnerung an die Schrecken des Zweiten Weltkriegs intensiv fort. In diesem Zusammenhang steht die erwähnte Handreichung. Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen Würdigung der Opfer in Russland und Belarus, weist aber auch darauf hin, dass Russland gemeinsam mit Belarus regelmäßig das Weltkriegsgedenken instrumentalisiert und mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine missbräuchlich in Verbindung bringt. Die Handreichung dient insofern dem Zweck, der Propaganda zur Rechtfertigung eines Angriffskrieges im Rahmen der Gedenkarbeit kein Forum zu bieten. Davon unabhängig unterstützen wir die Ukraine in ihren Bemühungen um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden. Während die Ukraine zu einem sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand bereit ist, weitet Russland seinen völkerrechtswidrigen und brutalen Angriffskrieg sogar aus und spielt mit Blick auf einen Waffenstillstand auf Zeit. Es liegt an Russland, konkrete Schritte in Richtung Waffenstillstand und Frieden zu gehen. 31. Abgeordneter Stephan Protschka (AfD) Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und des Auswärtigen Amts dafür bezahlt werden, sich in Afghanistan um Fahrzeuge, Ausweise, Unterkünfte o. Ä für Menschen zu kümmern, die per Asylantrag nach Deutschland kommen möchten, und wenn ja, um welche NGOs handelt es sich dabei und in welcher Höhe werden diese finanziert (www.focus.de/politik/deutschland/beamte-packe n-aus-wirbel-umafghanenflug-behoerden- wollendna-tests-baerbock-ministeriumverbietet-sie_e798 0025-3b9e-42ce-bde9-33958c9b7085.html)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 14. April 2025 Eine Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des Auswärtigen Amts im Sinne der Fragestellung findet nicht statt. 32. Abgeordneter Björn Simon (CDU/CSU) Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft in Teheran von über einem Jahr, und inwiefern plant die Bundesregierung, diesen Prozess zu beschleunigen (https://service2.diplo.de/rktermin/extern/cho ose_category.do?locationCode=tehe&realmId=22 &categoryId=1267)? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 15. April 2025 Die in der Fragestellung genannten Wartezeiten für einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung betreffen an der Deutschen Botschaft Teheran afghanische Antragstellende mit gewöhnlichem Aufenthalt in Iran. Die Wartezeiten rühren von komplexen und zeitintensiven Verfahren her. Zudem haben am Dienstort Teheran in der Vergangenheit auch krisen- und politisch bedingte externe Faktoren dazu geführt, dass die Arbeit der Visastelle beeinträchtigt wurde. Das Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren, wie beispielsweise durch die Auslagerung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA). Darüber hinaus wird die Botschaft regelmäßig im Rahmen von Abordnungen temporär verstärkt. 33. Abgeordneter Johannes Volkmann (CDU/CSU) Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas trotz gravierender israelbezogener Antisemitismus- Vorfälle mit Deutschlands Staatsräson gegenüber Israel für vereinbar, und warum hat die Bundesregierung anders als beispielsweise die Niederlande ihrer erneuten Bestellung bei den Vereinten Nationen nicht widersprochen? Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 15. April 2025 Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter werden durch ein öffentliches Ausschreibungsverfahren ausgewählt, von der rotierenden Präsidentschaft des Menschenrechtsrats nominiert und vom VN- Menschenrechtsrat bestätigt. Nach der ersten Amtszeit von drei Jahren verlängert sich die Amtszeit der Mandatsträger automatisch um weitere drei Jahre. Die Mitgliedstaaten des VN-Menschenrechtsrates haben keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf diese Verlängerung. Die Bundesregierung respektiert die Unabhängigkeit der Vereinten Nationen (VN) und der vom VN-Menschenrechtsrat mandatierten Sonderberichterstatterinnen und -erstatter, die ihr jeweiliges Mandat als unabhängige Experten ausüben. Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter unterliegen in ihrer Amtsführung einem Code of Conduct. Unabhängig davon hat die Bundesregierung inakzeptable Äußerungen von Francesca Albanese immer wieder zurückgewiesen, zum Beispiel in Reaktion auf einen Holocaust-Vergleich im Dezember 2023 sowie durch einen Tweet von Botschafter Steffen Seibert als Antwort auf einen Hitler- und Holocaust-Vergleich im Juli 2024. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung konsequent gegen jede Singularisierung von Israel und einseitige Befassung mit dem Nahostkonflikt im Menschenrechtsrat ein. Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz 34. Abgeordnete Lisa Badum (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, den für die Gebäudewärme genutzten Photovoltaik-Strom der eigenen Aufdachanlage über die Heiz- oder Betriebskostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen, gesetzlichen Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 15. April 2025 Die Frage der Umlagefähigkeit (der fiktiven Kosten) des mittels der vermietereigenen Photovoltaikanlage erzeugten Stroms auf Mieterinnen und Mieter über die Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Die derzeit noch geschäftsführende Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht im Hinblick auf etwaigen Handlungsbedarf. 35. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Wie viele Anzeigen wurden wegen § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) durch Bundesministerinnen und Bundesminister während der Dauer der 20. Wahlperiode erstattet, und wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung dieses Paragrafen vor dem Hintergrund des Vorwurfs, dass durch die Gesetzesänderung vom 30. März 2021 eine „Anzeige-Industrie“ geschaffen worden sei (www.focus.de/politik/deutsche-bundesminister-i m-vergleich-mehr-als-90-prozent-der-anzeigen-ge gen-buerger-stammen-von-habeck-und-baerbock_ id_260500296.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 17. April 2025 Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf Bundestagsdrucksache 20/14810 verwiesen. Eine Mitteilung über die Anzahl der gestellten Strafanzeigen oder Strafanträge wegen § 188 des Strafgesetzbuches (StGB – Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) durch Bundesministerinnen und Bundesminister während der Dauer der 20. Wahlperiode kann nicht erfolgen, weil der Bundesregierung deren Anzahl nicht vollständig bekannt ist. Eine Strafanzeige oder ein Strafantrag nach § 194 StGB kann von einer Person des politischen Lebens auch als Privatperson gestellt werden und muss der Bundesregierung daher nicht angezeigt werden. Die Vorschrift des § 188 StGB sieht einen verstärkten Ehrschutz für Persönlichkeiten des politischen Lebens vor und soll der Vergiftung des politischen Lebens durch Ehrabschneidung entgegenwirken. § 188 StGB schützt nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch nicht das politische Amt, sondern die persönliche Ehre von Privatpersonen (Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen 6, 159, 160; Fischer, StGB, 72. Auflage 2025, § 188, Randnummer 2). Mittelbar geht es auch um den Schutz von Funktionen, wie der verbreiteten Umschreibung des Schutzzwecks der Norm der „Verhinderung der Vergiftung des politischen Lebens“ zu entnehmen ist (Fischer, am angegebenen Ort). Zur Bewertung eines möglichen Handlungsbedarfs wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 20/11501 verwiesen. 36. Abgeordneter Achim Köhler (AfD) Hat die Bundesregierung vor, die Wirkung des § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) zu evaluieren, vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils am Amtsgericht Bamberg im Falle eines verurteilten Journalisten (www.zeit.de/politik/ausland/202 5-04/urteil-david-bendelsnancy-faeser-meinungsfr eiheit-gericht)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 17. April 2025 Eine Aussage dazu, ob künftig eine Evaluierung des § 188 des Strafgesetzbuches (Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) stattfinden wird, ist der aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nicht möglich. 37. Abgeordneter Martin Erwin Renner (AfD) Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, und wenn ja, welche (bitte die 14 Leistungen mit den höchsten Geldwerten in diesem Zeitraum aufschlüsseln nach Art der Leistung, wie etwa juristische Beratung, anwaltliche Vertretung o. Ä, und Höhe des Geldwertes der jeweiligen Leistung)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 16. April 2025 Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 38. Abgeordneter Christoph de Vries (CDU/CSU) Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 und im bisherigen Jahresverlauf 2025 jeweils beim Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte separat nach Jahren und Phänomenbereichen auflisten)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 15. April 2025 Für das Jahr 2024 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/14639. Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. April 2025 hat der GBA 44 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum Linksextremismus und 39 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet. Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO – Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben. Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des auslandsbezogenen Extremismus den internationalen nichtislamistischen Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und Rechtsextremismus umfasst. Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung zurück. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 39. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Darf der Kapitän/Schiffsführer eines Binnenschiffes auch selbst Sicherheitsbeauftragter sein, wenn dessen Besatzungsstärke unter fünf Personen liegt, oder muss es, analog dem Seearbeitsgesetz, ein normales Besatzungsmitglied sein (www.bg-v erkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/branchen/s eeschifffahrt-und-fischerei/arbeitsschutz-organisie ren/sicherheitsbeauftragte), und wenn letzteres zutrifft, was passiert, wenn dieses Besatzungsmitglied abmustert und kein Ersatz mit entsprechender Qualifikation vorhanden ist? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 17. April 2025 Das Binnenschifffahrtsrecht sieht keine speziellen Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor, auch findet nach Auffassung der Bundesregierung das Seearbeitsgesetz keine analoge Anwendung. Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Gemäß § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) i. V. m. § 20 der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1) hat in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Bei den zu bestellenden Personen sollte es sich um Arbeitnehmende handeln, die keine Führungsverantwortung tragen (vgl. DGUV Regel 100-001 – Grundsätze der Prävention, Nr. 4.2.2). 40. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und relativ zur Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften), und wie hoch war die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2024 insgesamt? 41. Abgeordnete Caren Lay (Die Linke) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und relativ zur Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften), und wie hoch war die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2024 (bitte beantworten für folgende Städte: München, Berlin, Frankfurt am Main, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg, Dresden)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 16. April 2025 Die Fragen 40 und 41 werden zusammen beantwortet. Ihre Fragen werden auf Grundlage von Ergebnissen der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit beantwortet. Zur Einordnung dieser Ergebnisse verweist die Bundesregierung auf ihre methodischen Vorbemerkungen in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 20/3018. Bundesweit gab es im Jahresdurchschnitt 2024 rund 339.000 Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies entspricht einem Anteil von rund 11,6 Prozent an allen 2,93 Millionen Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung betrug rund 118 Euro pro Monat bezogen auf Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Werte für die angefragten Regionen können der folgenden Tabelle entnommen werden. Ta be lle : B es ta nd a n B ed ar fs ge m ei ns ch af te n (B G ) m it hö he re n ta ts äc hl ic he n al s a ne rk an nt en la uf en de n K os te n de r U nt er ku nf t ( K dU ); Ja hr es du rc hs ch ni tt 20 24 B es ta nd a n B G da r. B es ta nd a n B G m it hö he re n ta ts äc hl ic he n al s a ne rk an nt en la uf en - de n K dU (f ür B G m it an er ka nn te n la uf en de n W oh nk os te n) A nt ei l S pa lte 2 z u 1 in P ro ze nt D ur ch sc hn itt lic he H öh e de r D iff er en z vo n hö he re n ta ts äc hl ic he n al s a ne rk an nt en la uf en - de n K dU (f ür B G m it an er ka nn te n la uf en de n W oh nk os te n) in E ur o 1 2 3 4 D eu ts ch la nd 2. 93 1. 46 3 33 8. 82 6 11 ,6 11 8 H am bu rg   10 1. 85 5  1 1. 50 3 11 ,3 12 0 K öl n    5 9. 31 3    5. 45 7  9 ,2 12 5 Fr an kf ur t a m M ai n    3 2. 58 0    5. 15 2 15 ,8 11 2 St ut tg ar t    2 2. 71 2      57 4  2 ,5 33 3 Fr ei bu rg im B re is ga u      7. 96 8    1. 13 3 14 ,2 18 7 M ün ch en    3 9. 23 2    3. 79 1  9 ,7 23 2 B er lin   24 1. 92 2  1 9. 37 3  8 ,0 20 0 D re sd en    2 2. 58 5    2. 16 9  9 ,6 15 2 Q ue lle : S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft 42. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn ja, bei welchen, und welche Auswirkungen hat das auf eine Wiederzulassung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 16. April 2025 Eine Reihe zugelassener Pflanzenschutzmittel (PSM) mit in der Europäischen Union (EU) für diese Verwendung genehmigten Wirkstoffen bilden gesichert oder vermutlich Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt. Die folgende Liste gibt entsprechend der deutschen Behörden vorliegenden Informationen Auskunft darüber, welche Wirkstoffe gesichert oder vermutlich TFA bilden, in welcher Produktkategorie sie verwendet werden und wie viele PSM mit dem Wirkstoff in Deutschland zugelassen sind. Wirkstoff Herbizid (H)/ Insektizid (I)/ Fungizid (F) TFA-Bildung gesichert/vermutet* Anzahl zugelassener PSM (inkl. Vertriebserweiterungen) Beflubutamid H gesichert  1 Cyflufenamid F vermutet  2 Cyflumetofen I vermutet  1 Diflufenican H vermutet 43 Flazasulfuron H vermutet  4 Flonicamid I gesichert  5 Fluazifop-P H vermutet  9 Fluazinam F gesichert 19 Flufenacet H gesichert 34 Fluopicolide F vermutet  4 Fluopyram F gesichert  8 Flutianil F vermutet  1 Flutolanil F gesichert  2 Isoxaflutole H vermutet  3 Lambda-Cyhalothrin I vermutet 22 Mefentrifluconazole F vermutet 11 Oxathiapiprolin F vermutet  8 Penoxsulam H vermutet  2 Penthiopyrad F vermutet  1 Picolinafen H vermutet  4 Prosulfuron H vermutet  5 Pyroxsulam H vermutet  4 Sulfoxaflor I vermutet  1 Tau-Fluvalinat I vermutet  2 Tefluthrin I vermutet  5 Tembotrione H vermutet  4 Trifloxystrobin F gesichert 14 Tritosulfuron H gesichert  2 * In der Molekülstruktur ist eine CF3-C-Einhelt vorhanden. Die Auswirkungen auf die jeweiligen Produktzulassungen können nicht pauschal benannt werden. Diese hängen von der jeweiligen TFA- Bildungsrate im Rahmen der zugelassenen Anwendungen ab. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit der EU-Kommission, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority- EFSA) und den anderen Mitgliedstaaten einen harmonisierten Weg zum Umgang mit TFA-bildenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu finden. Konkret finden Erörterungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, SCoPAFF) sowie ein Austausch zwischen dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und anderen Zulassungsbehörden sowie zwischen dem Umweltbundesamt und anderen Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Bestimmung und Bewertung der TFA-Bildungsrate statt. Der EFSA wurde seitens der EU-Kommission ein Mandat erteilt, bis Oktober 2025 eine Stellungnahme zu den toxikologischen Referenzwerten von TFA zu erstellen. Seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurden Dossiers zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH-Dossiers) für TFA bei der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency-ECHA) eingereicht. Darin wird die Einstufung von TFA in bei der Reproduktionstoxizität Kategorie 1B (bei Tieren nachgewiesen) vorgeschlagen. Zudem hat die TFA-Task- Force der Pestizidindustrie eine Selbsteinstufung von TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingereicht. Beide Einstufungsvorschläge würden bedingen, dass TFA bei Pflanzenschutzmitteln als relevanter Metabolit eingestuft würde und damit ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/ Liter im Grundwasser bei zugelassenen Anwendungen eingehalten werden müsste. Dies ist ein grundlegender Schritt zu einer harmonisierten europäischen Vorgehensweise. 43. Abgeordneter Karl Bär (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis darüber, ob der Deutsche Bauernverband e. V., die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer e. V.), die Familienbetriebe Land und Forst e. V. sowie der Deutsche Raiffeisenverband e. V. über diesen Fördertopf Mittel erhalten und, wenn ja, zu welchem Zweck und in welcher Höhe? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 15. April 2025 Die Mittel der Förderung aus dem Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank stammen aus ihrem Bilanzgewinn, der anteilig auf den Förderungsfonds und das Zweckvermögen des Bundes verteilt wird (§ 9 Absatz 2 und Absatz 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank). Dem Förderungsfonds flossen im Jahr 2023 insgesamt 9,0 Mio. Euro und im Jahr 2024 insgesamt 9,25 Mio. Euro zu. Über die Verwendung des Förderungsfonds entscheidet die Anstaltsversammlung der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf der Grundlage der von ihr erlassenen Richtlinie (§ 9 Absatz 2 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank). Auf der Grundlage der Richtlinie über die Verwendung des Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert die Landwirtschaftliche Rentenbank seit vielen Jahren Einzelprojekte und Institutionen, die für Landwirtschaft und ländliche Räume tätig sind. Von den Vereinen, die Gegenstand Ihrer Frage sind, haben in den vergangenen Jahren der Deutsche Bauernverband e. V., die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände AGDW – Die Waldeigentümer e. V. und die Familienbetriebe Land und Forst e. V. Förderungen aus dem Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten. Die Information über die Mittelvergabe aus dem Förderungsfonds für die Jahre 2017 bis 2022 ist Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren und den Grundsatz der Gewaltenteilung sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft davon ab, nähere Informationen zu Zweck und Höhe der Förderung einzelner Fördermittelempfängerinnen und Fördermittelempfänger zu erteilen. Der Start des Antragsverfahrens für die Mittelvergabe des Förderungsfonds im Jahr 2025 wurde auf Beschluss der Anstaltsversammlung verschoben. Im Jahr 2025 ist somit bisher keine Entscheidung über die Vergabe der Mittel aus dem Bilanzgewinn 2024 erfolgt. 44. Abgeordneter Julian Schmidt (AfD) Hat die Bundesregierung Kenntnis von der geplanten Fusion von Arla Food und DMK Deutsches Milchkontor, und wenn ja, hat sie sich vor dem Hintergrund einer zunehmenden Marktkonzentration im deutschen Milchmarkt hierzu eine Auffassung gebildet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 16. April 2025 Der Bundesregierung ist die Fusionsabsicht von Arla Food und der DMK Group bekannt. Die Fusionspläne unterliegen den entsprechenden kartellrechtlichen Prüfungs- und Genehmigungsprozessen der dafür zuständigen unabhängigen Kartellbehörden. Das Ergebnis der Prüfungen bleibt abzuwarten. 45. Abgeordneter Albert Stegemann (CDU/CSU) Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Brandenburg Anfang des Jahres zwischenzeitlich wieder aufgehoben (vgl. z. B. www.bmel.de/ SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/025-mk s-vereinigtes-k%C3%B6nigreich.html), und welche Staaten halten ihre Importverbote bisher noch aufrecht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick vom 14. April 2025 Auf Antrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) am 12. März 2025 der Einrichtung einer „Containment Zone“ gemäß des im Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und in Anhang II aufgeführten Gebiets in Brandenburg und Berlin zugestimmt. Damit ist offiziell der WOAH-Status „MKS-frei ohne Impfung“ (MKS = Maul- und Klauenseuche) für das außerhalb dieser Zone liegende Gebiet Deutschlands wiedereingesetzt. Darüber hinaus konnte das BMEL im Rahmen von bilateral ausgehandelten Regionalisierungsvereinbarungen auch Marktöffnungen für einzelne Produkte, unter anderem für wärmebehandelte Milchprodukte und Fleisch sowie Fleischerzeugnisse, erreichen. Dies erläuternd vorangestellt, haben nach Kenntnis der Bundesregierung die folgenden Drittländer entweder aufgrund des aktuellen WOAH- Status Deutschlands beziehungsweise auf Basis bilateral getroffener Vereinbarungen ihre, im Zusammenhang mit dem Ausbruch der MKS in Deutschland ausgesprochenen Importverbote vollständig beziehungsweise teilweise aufgehoben (Stand: 2. April 2025): Japan, Bosnien und Herzegowina, Chile, China, Malaysia, Marokko, Mexiko, Nordmazedonien, Paraguay, Republik Korea, Serbien, Singapur, Südafrika, Ukraine, Uruguay, Vereinigtes Königreich. Folgende Drittländer halten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Sperren derzeit noch aufrecht (Stand: 2. April 2025): Albanien, Argentinien, Australien, Belarus, Brasilien, Kanada, Katar, Kasachstan, Kolumbien, Kuba, Namibia, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Vereinigte Staaten, Vereinigte Arabische Emirate. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 46. Abgeordneter Thomas Dietz (AfD) Für welche Projekte erhielt die Denkfabrik LibMod „Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“ (Geschäftsführer: Ralf Fücks, Irene Hahn-Fuhr, Christoph Becker; Reinhardtstr. 15, 10117 Berlin) im Jahr 2023 etwa 2 Mio. Euro und davon jährlich pauschal 500.000 Euro vom Bundespresseamt für „institutionelle Förderung“ bzw. welche Nachweise der Verwendung dieser Steuermittel aus dem Bundeshaushalt musste das „Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“ gegenüber dem Bundeshaushalt nachweisen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 14. April 2025 Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10173 verwiesen. Der Nachweis der Verwendung erfolgt gemäß den Vorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung. 47. Abgeordneter Matthias Helferich (AfD) Erachtet die Bundesregierung Anleitungen zur „Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als „geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne ärztliche Betreuung und Versuche ihrer Rechtfertigung, wie es auf Seite 20 f. in der aktuellen Ausgabe des Jugendmagazins „Out“ des von der Bundesregierung geförderten Lambda e. V. (vgl. https://lambda-online.de/out/) dargelegt wird (vgl. https://lambda-online.de/wp-content/uploads/202 5/01/out69_2025_DIY_web.pdf), als einen Inhalt, der mit Bundeshaushaltsmitteln gefördert werden sollte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann vom 15. April 2025 Wie bei allen anderen Jugendverbänden und Zuwendungsempfängern der Jugendhilfe werden deren Publikationen nicht zuvor vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geprüft. Dies widerspräche dem Prinzip der freien Trägerschaft in der Jugendhilfe. Mit dem Träger besteht jedoch ein offener und konstruktiver Fachaustausch. Das BMFSFJ spricht sich gegen jede Form der medizinisch nicht überwachten Selbstmedikation aus. Zu dem Artikel „DIY HRT“ hat das BMFSFJ das Jugendnetzwerk Lambda e. V. um eine Stellungnahme gebeten. Lambda e. V. teilte uns mit, dass sie selbstverständlich nicht die Selbstmedikation unterstützen, der Artikel sei eine persönliche Selbstreflektion aus einer Notsituation eines Jugendlichen. Lambda e. V. setze sich als Verband grundsätzlich für die Anwendung der fachmedizinischen Leitlinien wie zum Beispiel der S2k-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ ein, die dazu beitragen, dass Menschen Zugang zu entsprechender medizinischer Versorgung erhielten. 48. Abgeordneter Sebastian Maack (AfD) Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangerschaftswoche im Jahr 2024 (Statistisches Bundesamt, Pressemeldung 128 vom 3. April 2025) abseits medizinischer und kriminologischer Indikationen dokumentiert, und welche juristischen Konsequenzen resultierten ggf. daraus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 17. April 2025 Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes erfasst das Statistische Bundesamt nur den rechtlichen Grund für den Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung oder Indikationsstellung). Statistisch erfasste Abbrüche ab der 12. Schwangerschaftswoche sind stets medizinisch indiziert. Medizinische Indikation (§ 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuches) bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren Frau abzuwenden. In diesen Fällen besteht keine zeitliche Begrenzung. Im Rahmen der Schwangerschaftsabbruchstatistik werden genauere medizinische Gründe für den medizinisch indizierten Abbruch nicht erfasst. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit 49. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Inwieweit hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung, oder ihr nachgeordnete Behörden (einschließlich des Bundesnachrichtendienstes) in Erwägung gezogen oder es tatsächlich unternommen, das Unternehmen BioNTech SE im Rahmen der nationalen Sicherheitslage über mögliche Hinweise auf eine Laborherkunft des SARS-CoV-2-Virus zu informieren, und wenn ja, wann und auf welche Weise erfolgte eine solche Kommunikation? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 17. April 2025 Auf die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen und die europäischen Zulassungsverfahren hatte die Frage der möglichen Herkunft des COVID-19-Virus nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss. Insoweit bestand kein Austausch mit Impfstoffherstellern. 50. Abgeordnete Dr. Christina Baum (AfD) Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft des SARS-CoV-2-Virus – vor der Zulassung der COVID-19-Impfstoffe die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) darüber informiert oder eine solche Information in Erwägung gezogen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die EMA ihrerseits Informationen, Hinweise oder Bewertungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft an die Bundesregierung übermittelt hat? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar vom 17. April 2025 Die Aufgaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sind in der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 zur Festlegung von Verfahren der Union für die Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung einer EMA zu entnehmen. Auf die europäischen Zulassungsverfahren hatte die Frage der möglichen Herkunft des COVID-19-Virus nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 51. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der Reaktivierung der Horlofftalbahn durch die Deutsche Bahn AG (Strecke 3740) per 31. März 2025, und welche – auch regulatorischen – Möglichkeiten bestehen in diesem Fall konkret und darüber hinaus allgemein, um Bahnreaktivierungsprojekte durch effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hat die DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Anfang des Jahres eine Planänderung eingeleitet, zu der die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt wurden. Sobald die Erwiderung der Vorhabenträgerin auf die eingegangenen Stellungnahmen vorliegt, entscheidet das EBA über die weiteren Verfahrensschritte. Das Planfeststellungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Neben den gesetzlichen Verfahrensvorschriften wird die Dauer eines Planfeststellungsverfahrens durch Art und Umfang des Vorhabens, die Qualität der Planunterlagen sowie Anzahl und Inhalt der Einwendungen und Stellungnahmen beeinflusst. Gerade durch die Steuerung und Koordination der Bauvorhaben – inklusive Terminplanung und Erstellung der Antragsunterlagen – hat der Vorhabenträger grundsätzlich einen maßgeblichen Einfluss auf die Dauer des Planfeststellungsverfahrens. Dies gilt auch bei Bahnreaktivierungsprojekten. 52. Abgeordnete Desiree Becker (Die Linke) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche Möglichkeiten bestehen insoweit seitens des Bundes, eine Wiederinbetriebnahme der Strecke durch die Hessischen Landesbahnen zu fördern? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder (und Kommunen) bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies umfasst auch die Gesamtverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Sofern ein nicht-bundeseigenes Infrastrukturunternehmen den Betrieb einer stillgelegten Strecke übernehmen möchte, erfolgt die Streckenreaktivierung in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes. Ein eventueller Antrag auf Bundeszuschüsse z. B. aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt eine qualifizierte Planung auf Seiten des Landes, des SPNV-Aufgabenträgers bzw. des Vorhabenträgers voraus. Es liegt eine Interessensbekundung in Form einer Voranmeldung seitens des Landes Hessen zur Fortschreibung des GVFG- Bundesprogramms 2025 bis 2029 vor. Voraussetzung für einen Einsatz öffentlicher Infrastrukturinvestitionsmittel ist neben der Mittelverfügbarkeit ein Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit. Ein entsprechender Finanzierungsantrag liegt dem Bund noch nicht vor. 53. Abgeordneter René Bochmann (AfD) Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV) oder die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) festgestellt worden sind, nachkontrolliert, und wenn ja, warum reicht es nicht aus, wie mir zugetragen wurde, wenn die Reparaturnachweise durch Rechnungen, Fotoaufnahmen, Videos (z. B. Kennzeichnung von Fluchtwegen) erbracht werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Sofern bei Seeschiffen ein Mangel während einer Schiffsbesichtigung festgestellt wird, wird dieser Mangel protokolliert und eine Behebungsmaßnahme sowie eine entsprechende Frist festgelegt. Die Einhaltung dieser Frist wird nachgehalten. Bei Schiffen, die vollumfänglich der Überwachung einer Klassifikationsgesellschaft wie beispielsweise DNV unterliegen, wird dies durch die zuständige Klassifikationsgesellschaft organisiert. Bei Seeschiffen, die nicht der Klassenüberwachung unterliegen, wird die Kontrolle der Mängelabstellung durch die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post- Logistik und Telekommunikation als zuständige Flaggenstaatsbehörde durchgeführt. Die Art der Behebung, die erteilte Frist und die Notwendigkeit einer Nachbesichtigung, wird dabei durch die Besichtiger festgelegt. Die Festlegungen müssen für jeden Einzelfall bewertet werden. Grundsätzlich ist es aber auch gängige Praxis, dass bei minderschweren Mängeln eine offizielle schriftliche Mangelabstellung durch den Kapitän/Eigner (ggf. mit anliegenden Fotos, Rechnungen etc.) schriftlich bestätigt wird. Im Zusammenhang mit Binnenschiffen ist das Dezernat Technische Schiffssicherheit zuständig. Das Dezernat Technische Schiffssicherheit lässt sich die Abstellung der im Rahmen einer Untersuchung festgestellten Mängel in schriftlicher Form bestätigen. Dabei akzeptiert das Dezernat Nachweise in Form von Reparaturbestätigungen durch eine Werft oder Fachfirma, Rechnungen und fotografische Darstellungen oder Gutachten. Diese Nachweise genügen hingegen nicht, wenn durch den festgestellten Mangel Personen geschädigt werden könnten bzw. ein sicherer Schiffsbetrieb sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Bei derartig schwerwiegenden Mängeln ist grundsätzlich eine Nachbesichtigung erforderlich. 54. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Warum hat die Gemeinde Berg (PLZ: 88276) im Scoring des Graue-Flecken-Förderprogrammes 2.0 keine Zusatzpunkte für interkommunale Zusammenarbeit erhalten, obwohl sie sich mit anderen Gemeinden zu einem Zweckverband zusammengeschlossen hat, und welchen weiteren antragsstellenden Gemeinden im Landkreis Ravensburg wurden diese Zusatzpunkte nach Kenntnis der Bundesregierung vorenthalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Die Gemeinde Berg ist Teil des Zweckverbandes Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Im Rahmen der Förderung nach der Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30. April 2024 wurde ein Förderantrag gestellt, der sich ausschließlich auf die Gemeinde Berg bezieht. Gemäß dem Kriterienkatalog findet in diesem Förderantrag keine interkommunale Zusammenarbeit statt, da der Förderantrag nicht mindestens zwei Gemeinden umfasst. Bei der Berechnung der Ranking-Punktzahl im Kriterium 4 Interkommunale Zusammenarbeit werden alle Gemeinden im Projektgebiet berücksichtigt, bei denen mindestens ein förderfähiger Adresspunkt im Antrag enthalten ist. Insgesamt haben 36 Förderanträge im Rahmen der Förderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 (1. und 2. Aufruf zur Förderung von Infrastruktur) im Landkreis Ravensburg keine Punkte für interkommunale Zusammenarbeit erhalten (davon 15 bewilligte und 21 abgelehnte Förderanträge). Diese Förderanträge stammen aus den Gemeinden Kißlegg, Leutkirch im Allgäu, Ebersbach-Musbach, Aichstetten, Bad Wurzach, Wolpertswende, Ebenweiler, Aitrach, Bad Waldsee, Baienfurt, Boms, Wilhelmsdorf, Horgenzell, Ravensburg, Weingarten, Hoßkirch, Bergatreute, Wangen im Allgäu, Waldburg, Vogt, Isny im Allgäu, Bodnegg, Berg, Achberg, Fronreute, Wolfegg, Altshausen, Argenbühl und Aulendorf. 55. Abgeordnete Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wie viele Fördermittel wurden im Zeitraum der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Landkreis Ravensburg über das Graue- Flecken-Förderprogramm und die Gigabitförderung 2.0 insgesamt bereitgestellt, und wie viele Städte und Gemeinden haben von einer Förderung profitiert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Die bewilligten Zuwendungen im Zeitraum der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Landkreis Ravensburg im Rahmen des Graue-Flecken-Förderprogramms sowie im Rahmen der Förderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 belaufen sich auf insgesamt 139.006.991,00 Euro. Von der Förderung profitieren insgesamt 39 Städte und Gemeinden im Landkreis Ravensburg. 56. Abgeordnete Ellen Demuth (CDU/CSU) Ergreift die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Sperrung der sogenannten Siegstrecke zwischen Siegen und Troisdorf und die Baumaßnahmen an der Bundesstraße 62 bei Niederschelderhütte gleichzeitig stattfinden, um Anwohner sowie den regionalen Personen- und Güterverkehr zu schützen, und wenn ja, welche, und welche Gespräche zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz haben im Vorfeld dazu stattgefunden oder sind geplant? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Die Siegstrecke ist seit ca. 35 Jahren nicht mehr umfangreicher saniert worden, daher besteht ein großer Investitionsbedarf aller Gewerke. Der Sperrbedarf im Jahr 2027 resultiert daraus, dass die Strecke präventiv modernisiert und robust hergerichtet werden muss, um im ersten Halbjahr 2028 die Umleitungsverkehre aus der Generalsanierung der linken Rheinstrecke (Hürth-Kalscheuren–Koblenz–Mainz) aufnehmen zu können. Die Straßenbaustelle soll nach Kenntnis der Deutsche Bahn AG (DB AG) zweieinhalb Jahre dauern, eine nachträgliche Verschiebung der Bahnsperrung würde also zu keiner Veränderung führen. Nach Angaben der DB AG finden jedoch regelmäßige Abstimmungsrunden mit allen Zugangsberechtigten im Zuständigkeitsbereich der DB InfraGO AG in der Region West statt, beispielsweise mit Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträgern oder Gleisanschließern. Außerdem finden bei Betroffenheit auch Austauschtermine mit Kommunen und Straßenbaulastträgern statt. 57. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in Euro nennen, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtsc haft/deutsche-bahn-sanierung-hamburg-berlin-mu enchen-stammstrecke-li.3227500?reduced=true), und was ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis aktuell für das Projekt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 15. April 2025 Für das Vorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke München wurden zuletzt im November 2023 zusätzliche zuwendungsfähige Kosten in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro in das Bundesprogramm nach den §§ 5 und 6 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgenommen, womit sich die gesamten zuwendungsfähigen Kosten auf rund 4,5 Mrd. Euro erhöhten. Die darauf bezogenen Investitionszuschüsse betragen rund 2,7 Mrd. Euro. Die Förderfähigkeit des Vorhabens wurde durch eine Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung, die ein Nutzen-Kosten- Verhältnis in Höhe von 1,07 aufweist, bestätigt. Der Kosten- und Terminplan liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers DB InfraGO AG. Die Förderfähigkeit der über die Summe von 4,5 Mrd. Euro hinausgehenden Kosten für die Realisierung des Vorhabens 2. S-Bahn Stammstrecke München würde nur auf gesonderten Antrag geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung hinge neben dem Vorliegen der Fördervoraussetzungen für dieses Vorhaben insbesondere von der Gesamtschau der förderfähigen Vorhaben im Bundesprogramm samt ihrem jeweiligen jährlichen Mittelbedarf ab. Ein solcher Antrag liegt dem BMDV aktuell nicht vor. 58. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Was sind die aktuell erwarteten Kosten für die Generalsanierung Berlin–Hamburg (gemäß Vorausschau, inklusive aller Risikopuffer), und wurden im Rahmen der Kostenentwicklung geplante Infrastrukturmaßnahmen angepasst (bitte alle Anpassungen nennen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 15. April 2025 Die erwarteten Kosten belaufen sich auf rund 2,5 Mrd. Euro und setzen sich aus 2,2 Mrd. Euro Bau- und Planungskosten sowie einem Risikopuffer von 300 Mio. Euro zusammen. Die Umfänge geplanter Maßnahmen an der Leit- und Sicherungstechnik werden derzeit geprüft und mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt, um die Bau- und Planungskosten einhalten zu können. Relevante Entscheidungen werden zu gegebener Zeit kommuniziert. 59. Abgeordnete Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die genaue Rolle der Flughafen München GmbH (FMG) im Zusammenhang mit dem Bau und der Vorbereitung des Betriebs des Vlora International Airport in Albanien, und wenn ja, welche (bitte mit zeitlichem Bezug: jeweilige Rolle in der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft), und steht die Bundesregierung in Kontakt mit der FMG und kann sie von daher Aussagen dazu treffen, ob die FMG oder eine Tochtergesellschaft auch in der Zukunft keine Rolle beim Betrieb bzw. bei der Erlangung der Betriebsgenehmigungen spielen wird (www.merkur.de/lokales/erding/ flughafen-muenchen-ort60188/albanien-aus-vlor a-flughafen-muenchen-steigt-aus-projekt-in-9367 2582.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Die Bundesregierung steht mit der Flughafen München GmbH (FMG) im Austausch und hat Kenntnis darüber, dass die FMG über ihre 100- Prozent-Tochtergesellschaft Munich Airport International (MAI) seit 2021 in beratender Funktion und zur Unterstützung des Managements in das Flughafenprojekt Vlora International Airport in Albanien involviert ist. Der bestehende Vertrag zur Erbringung von flughafenspezifischen Beratungsdienstleistungen für den Bau des neuen Flughafens Vlora läuft vertragsgemäß aus. Derzeit erfolgt der Abschluss der laufenden Beratung der MAI; die erbrachten Leistungen werden abgerechnet. Verhandlungen zu einem neuen Vertrag für Beratungs- oder Managementunterstützungsleistungen finden aktuell nicht statt. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 60. Abgeordneter Dr. Fabian Fahl (Die Linke) Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flächen für den Neubau eines möglichen atomaren Zwischenlagers für die rund 300.000 gebrauchten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Jülich am Standort Jülich erörtert (vgl. www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/atommue ll-transporte-nrw-ahaus-juelich-100.amp), und wie sind die weiteren Planungen der Bundesregierung zum Umgang mit den atomaren Abfällen aus dem Zwischenlager Jülich in Hinsicht auf die Unterzeichnung notwendiger Verträge zum Flächenerwerb zum Neubau eines Zwischenlagers und dem Verbleib der radioaktiven Abfälle am Standort Jülich? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 17. April 2025 Mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gibt es zwei Optionen für den Umgang mit den AVR-Brennelementen am Standort Jülich. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Bericht des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert, dass die Beteiligten die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordert der Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November 2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443), die kostengünstigere Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht tragen möchte. Eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW ist der Bundesregierung nicht bekannt. 61. Abgeordnete Nicole Gohlke (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über von US-amerikanischen Regierungsbehörden versendete Fragen bzw. Fragenkataloge (vgl. www.jmwi arda.de/https-www.jmwiarda.de-2025-04-01-ein-s ieg-den-die-wissenschaft-trump-nicht-goennen-d arf/) an deutsche Forschungsinstitute bzw. Forschende in Deutschland oder mit deutschen Forschungsinstituten assoziierte Forschende, die Fördergelder aus den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten, und wenn ja, welche (bitte Adressaten auflisten und den Inhalt der Fragen), und gab es Gespräche der Bundesregierung mit Betroffenen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller vom 15. April 2025 Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) steht im ständigen Austausch mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen auf Leitungs- und Arbeitsebene. Der geschäftsführende Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir hat sich zu Fragen der deutsch-amerikanischen Forschungszusammenarbeit am 25. Februar 2025 sowie am 26. März 2025 mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ausgetauscht. Hier wurde unter anderem auch erörtert, inwieweit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland der Fragebogen bekannt ist. Der Umgang mit dem Fragebogen obliegt grundsätzlich den betreffenden Einrichtungen. Eine Meldeverpflichtung von Hochschulen oder Forschungseinrichtungen gegenüber dem BMBF besteht nicht. Das BMBF setzt seine Bemühungen fort, die internationale Forschungszusammenarbeit als Gelingensbedingung exzellenter Wissenschaft auch unter schwieriger werdenden Bedingungen voranzutreiben. Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 62. Abgeordnete Sahra Mirow (Die Linke) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen in Baden-Württemberg wegen Wohnungslosigkeit untergebracht sind (wenn ja, bitte jeweils für die 28 Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Einwohnerzahlen in Baden-Württemberg angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. April 2025 Der Bundesregierung liegt eine Übersicht des Statistischen Bundesamtes zu den Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg vor, aus der die Anzahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen zum Stichtag 31. Januar 2024 entnommen werden kann. Regionale Bezeichnung Kreisfreie Stadt Kreis/Landkreis Bevölkerung Untergebrachte wohnungslose Personen Baden-Württemberg Reg.-Bez. Stuttgart Region Stuttgart Stadtkreis Stuttgart, Stadtkreis    633.484  8.300 Landkreis Böblingen    401.318  4.530 Landkreis Esslingen    542.582  5.985 Landkreis Göppingen    263.706  1.165 Landkreis Ludwigsburg    553.689  6.620 Landkreis Rems-Murr-Kreis    434.369  5.110 Region Heilbronn-Franken Stadtkreis Heilbronn, Stadtkreis    130.093     65 Landkreis Heilbronn    355.359  2.895 Landkreis Hohenlohekreis    115.796    315 Landkreis Schwäbisch Hall    204.721  1.250 Landkreis Main-Tauber-Kreis    135.371    425 Region Ostwürttemberg Landkreis Heidenheim    135.470    470 Landkreis Ostalbkreis    320.436  1.670 Reg.-Bez. Karlsruhe Region Mittlerer Oberrhein Stadtkreis Baden-Baden, Stadtkreis     57.420  1.190 Stadtkreis Karlsruhe, Stadtkreis    309.964  1.065 Landkreis Karlsruhe    456.392  5.180 Landkreis Rastatt    235.542  2.120 Region Rhein-Neckar-Odenwald Stadtkreis Heidelberg, Stadtkreis    162.960  1.290 Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis    316.877    560 Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis    146.070    835 Landkreis Rhein-Neckar-Kreis    556.645  4.360 Region Nordschwarzwald Stadtkreis Pforzheim, Stadtkreis    128.992    730 Landkreis Calw    163.838    795 Landkreis Enzkreis    203.409  1.760 Landkreis Freudenstadt    121.584    580 Reg.-Bez. Freiburg Region Südlicher Oberrhein Stadtkreis Freiburg im Breisgau, Stadtkreis    237.244  2.725 Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald    272.194  2.485 Landkreis Emmendingen    172.392  2.215 Landkreis Ortenaukreis    444.390  2.460 Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Landkreis Rottweil    142.963    545 Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis    218.780  1.065 Landkreis Tuttlingen    146.124    590 Region Hochrhein-Bodensee Landkreis Konstanz    294.176  2.455 Landkreis Lörrach    234.909  1.615 Landkreis Waldshut    174.391    370 Regionale Bezeichnung Kreisfreie Stadt Kreis/Landkreis Bevölkerung Untergebrachte wohnungslose Personen Reg.-Bez. Tübingen Region Neckar-Alb Landkreis Reutlingen    293.624  3.600 Landkreis Tübingen    234.649  2.470 Landkreis Zollernalbkreis    193.712    495 Region Donau-Iller Stadtkreis Ulm, Stadtkreis    129.942  1.440 Landkreis Alb-Donau-Kreis    203.873  1.220 Landkreis Biberach    208.203  1.405 Region Bodensee-Oberschwaben Landkreis Bodenseekreis    224.200  3.040 Landkreis Ravensburg    293.148  2.840 Landkreis Sigmaringen    134.259    365 Insgesamt 11.339.260 92.675 Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025 Berlin, den 17. April 2025 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen