Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
61 Fragen mit Antwort – die Suche findet sie einzeln
- Schriftliche Frage 1 von Markus Matzerath (AfD): Aus welchen Gründen hat Claudia Roth, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den Beitrag der WDR-Sendung „monitor“ (www.inst…
- Schriftliche Frage 2 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,…
- Schriftliche Frage 3 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,…
- Schriftliche Frage 4 von Stephan Mayer (Altötting): (CDU/CSU) Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission für den im Solarpaket I vorgesehen…
- Schriftliche Frage 5 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Anträge zur Steuerrückerstattung für den Agrardiesel wurden in den Jahren 2021 bis 2024 gestellt, und über welche Höhe (die Höhe d…
- Schriftliche Frage 6 von Felix Banaszak (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ist die Bundesregierung über das Unternehmen Uniper in das Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG eingebunden, und welche Vorgaben hat die B…
- Schriftliche Frage 7 von Dr. Inge Gräßle (CDU/CSU): Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt…
- Schriftliche Frage 8 von Stephan Mayer (Altötting): (CDU/CSU) Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den durch die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Eigenkapitalvero…
- Schriftliche Frage 9 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung als Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängeru…
- Schriftliche Frage 10 von Peter Bohnhof (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Fälle von Tötungsdelikten, Sexualstraftaten, Geiselnahmen, Raub, schwerer Brandstiftung…
- Schriftliche Frage 11 von Clara Bünger (DIE LINKE): Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom 28…
- Schriftliche Frage 12 von Clara Bünger (DIE LINKE): Sind mir vorliegende Informationen zutreffend, wonach am 18. Dezember 2024 im Rahmen einer von Frontex finanzierten Charterabschiebung nach…
- Schriftliche Frage 13 von Clara Bünger (DIE LINKE): Wie oft haben Bundesbehörden in den letzten fünf Jahren „IP-Catching“-Maßnahmen beantragt bzw. genehmigt bekommen, und wie viele wurden tats…
- Schriftliche Frage 14 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor, die den in der ausgestrahlten journalistischsatirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom…
- Schriftliche Frage 15 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie sehen die Planungen der Bundesregierung zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Staatsangehöriger mit einer Aufnahmezusage nach § 23 Absat…
- Schriftliche Frage 16 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung gegenüber den Bundesländern nach dem Rückzug des Landes Brandenburg (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/b randenb…
- Schriftliche Frage 17 von Martin Hess (AfD): Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität der jeweilige Anteil der nichtdeutschen tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen seit 2015 ent…
- Schriftliche Frage 18 von Martin Hess (AfD): Kann die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) inzwischen nach validen Tatörtlichkeiten (z. B. Schulen, Schwimmbädern, öffentlicher Nahverkeh…
- Schriftliche Frage 19 von Martin Hess (AfD): Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden jeweils in den Jahren 2023 und 2024 von der Bundesregierung erfasst, und wie setzen sich diesbezügl…
- Schriftliche Frage 20 von Martin Hess (AfD): Welche sieben Nationalitäten haben unter den tatverdächtigen Zuwanderern (Zuwanderer im Sinne der PKS-Definition) im Jahr 2024 den stärksten…
- Schriftliche Frage 21 von Luke Hoß (DIE LINKE): Wie häufig haben Bundesbehörden in den vergangenen fünf Jahren sogenannte „IP-Catching“- Verfahren durchgeführt bzw. durch Telekommunikation…
- Schriftliche Frage 22 von Pierre Lamely (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung die von der geschäftsführenden Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser in ihrer Pressekonfer…
- Schriftliche Frage 23 von Matthias Moosdorf (AfD): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass es im Zusammenhang mit der europaweiten Zunahme von Asylanträgen aus Venezuela, Ch…
- Schriftliche Frage 24 von Sebastian Münzenmaier (AfD): Wie viele Asylantragssteller, die im Besitz eines griechischen, rumänischen oder bulgarischen Flüchtlingsausweises („Travel Document of Subs…
- Schriftliche Frage 25 von Dr. Sebastian Schäfer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Stellen sind aktuell in der Bundesverwaltung vorhanden, und wie viele davon sind besetzt (bitte jeweils unter Darstellung der Entw…
- Schriftliche Frage 26 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines Grundsätzegesetzes zur Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen (bitte nach konkreten Umsetzu…
- Schriftliche Frage 27 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele freiwillige Ausreisen fanden in den Jahren 2019, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils bis zum 31. März in Deutschland statt (bitte je…
- Schriftliche Frage 28 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Asylanträge durch syrische Staatsbürger wurden seit dem Bearbeitungsstopp des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Anträg…
- Schriftliche Frage 29 von Thomas Dietz (AfD): Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022 nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des Bundeshaushaltes (bzw. anteilig der Länderhaus…
- Schriftliche Frage 30 von Matthias Moosdorf (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die vertrauliche Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der „Ausland…
- Schriftliche Frage 31 von Stephan Protschka (AfD): Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für In…
- Schriftliche Frage 32 von Björn Simon (CDU/CSU): Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft in Teheran…
- Schriftliche Frage 33 von Johannes Volkmann (CDU/CSU): Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung von Francesca Albanese als VN- Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas…
- Schriftliche Frage 34 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, den für die Gebäudewärme genutzten Phot…
- Schriftliche Frage 35 von Achim Köhler (AfD): Wie viele Anzeigen wurden wegen § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) durch Bundesministerinnen…
- Schriftliche Frage 36 von Achim Köhler (AfD): Hat die Bundesregierung vor, die Wirkung des § 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“) zu evaluieren…
- Schriftliche Frage 37 von Martin Erwin Renner (AfD): Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, und wenn ja, welche (bitte die 14 Leis…
- Schriftliche Frage 38 von Christoph de Vries (CDU/CSU): Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus hat de…
- Schriftliche Frage 39 von René Bochmann (AfD): Darf der Kapitän/Schiffsführer eines Binnenschiffes auch selbst Sicherheitsbeauftragter sein, wenn dessen Besatzungsstärke unter fünf Person…
- Schriftliche Frage 40/41 von Caren Lay (DIE LINKE): Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten…
- Schriftliche Frage 42 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen zugelassener Pestizide davon aus, dass sie Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn j…
- Schriftliche Frage 43 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Mittelverwendung im Förderfond der Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis…
- Schriftliche Frage 44 von Julian Schmidt (AfD): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der geplanten Fusion von Arla Food und DMK Deutsches Milchkontor, und wenn ja, hat sie sich vor dem Hin…
- Schriftliche Frage 45 von Albert Stegemann (CDU/CSU): Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Bra…
- Schriftliche Frage 46 von Thomas Dietz (AfD): Für welche Projekte erhielt die Denkfabrik LibMod „Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“ (Geschäftsführer: Ralf Fücks, Irene Hahn-Fuhr, Ch…
- Schriftliche Frage 47 von Matthias Helferich (AfD): Erachtet die Bundesregierung Anleitungen zur „Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als „geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne ärztliche Be…
- Schriftliche Frage 48 von Sebastian Maack (AfD): Welche Gründe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften Schwangersch…
- Schriftliche Frage 49 von Dr. Christina Baum (AfD): Inwieweit hat die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium der Verteidigung, oder ihr nachgeordnete Behörden (einschließlich des…
- Schriftliche Frage 50 von Dr. Christina Baum (AfD): Hat die Bundesregierung – insbesondere auf Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder Einschätzungen zur Möglichkeit einer Laborherkunft d…
- Schriftliche Frage 51 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der Reaktivierung der Horlofftalbahn durch die Deutsche Bahn AG (Str…
- Schriftliche Frage 52 von Desiree Becker (DIE LINKE): Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche M…
- Schriftliche Frage 53 von René Bochmann (AfD): Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV)…
- Schriftliche Frage 54 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum hat die Gemeinde Berg (PLZ: 88276) im Scoring des Graue-Flecken-Förderprogrammes 2.0 keine Zusatzpunkte für interkommunale Zusammenarb…
- Schriftliche Frage 55 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Fördermittel wurden im Zeitraum der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages im Landkreis Ravensburg über das Graue- Flecke…
- Schriftliche Frage 56 von Ellen Demuth (CDU/CSU): Ergreift die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bahn AG in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz Maßnahmen, um zu verhindern, dass die Sper…
- Schriftliche Frage 57 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welchem Kostenrahmen bewegt sich die mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag in E…
- Schriftliche Frage 58 von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was sind die aktuell erwarteten Kosten für die Generalsanierung Berlin–Hamburg (gemäß Vorausschau, inklusive aller Risikopuffer), und wurden…
- Schriftliche Frage 59 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die genaue Rolle der Flughafen München GmbH (FMG) im Zusammenhang mit dem Bau und der Vorbereitung…
- Schriftliche Frage 60 von Dr. Fabian Fahl (DIE LINKE): Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den Erwerb der ihr von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens angebotenen und gesicherten Flä…
- Schriftliche Frage 61 von Nicole Gohlke (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnisse über von US-amerikanischen Regierungsbehörden versendete Fragen bzw. Fragenkataloge (vgl. www.jmwi arda.d…
- Schriftliche Frage 62 von Sahra Mirow (DIE LINKE): Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen in Baden-Württemberg wegen Wohnungslosigkeit untergebracht sind (wenn ja, bitte…
Text
Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. April 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/42
21. Wahlperiode 17.04.2025
Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 14. April 2025
eingegangenen Antworten der Bundesregierung
Verzeichnis der Fragenden
Abgeordnete Nummer
der Frage
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 34
Bär, Karl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 5, 42, 43
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 2, 3, 6
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 53
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 54, 55
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . 11, 12, 13
Demuth, Ellen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29, 46
Eckert, Leon (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 14
Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 15, 16
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 57, 58
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Gräßle, Inge, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Abgeordnete Nummer
der Frage
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17, 18, 19, 20
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40, 41
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . 4, 8
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23, 30
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 59
Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 26, 33
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 27, 28, 38
Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung
Seite
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
Matzerath, Markus (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 4
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
Bär, Karl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . 5
Banaszak, Felix
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Gräßle, Inge, Dr. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Mayer, Stephan (Altötting) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 7
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
Bohnhof, Peter (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Bünger, Clara (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11
Eckert, Leon
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Gambir, Schahina
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Hess, Martin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 17, 18, 19
Hoß, Luke (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Lamely, Pierre (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Münzenmaier, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Seite
Schäfer, Sebastian, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 26, 28
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Moosdorf, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Protschka, Stephan (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Simon, Björn (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Volkmann, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 31
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Justiz
Badum, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 31
Köhler, Achim (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32, 33
Renner, Martin Erwin (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Vries, Christoph de (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Lay, Caren (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
Bär, Karl
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 38, 39
Schmidt, Julian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Stegemann, Albert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Drucksache 21/42 – II – Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode
Seite
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dietz, Thomas (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
Helferich, Matthias (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Maack, Sebastian (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
Baum, Christina, Dr. (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Digitales und Verkehr
Becker, Desiree (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44, 45
Bochmann, René (AfD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Brugger, Agnieszka
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 46, 47
Seite
Demuth, Ellen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Gastel, Matthias
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
Verlinden, Julia, Dr.
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung
Fahl, Fabian, Dr. (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
Gohlke, Nicole (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Mirow, Sahra (Die Linke) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – III – Drucksache 21/42
Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des
Bundeskanzleramtes
1. Abgeordneter
Markus Matzerath
(AfD)
Aus welchen Gründen hat Claudia Roth,
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, den Beitrag der WDR-Sendung „monitor“
(www.instagram.com/p/DG3MdkiO6qP/) auf
dem Portal Instagram, in dem die rassische
Zusammensetzung der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages kritisiert wird und behauptet wird, es
säßen zu viele Europäer („white“, deutsch:
Weiße) im Deutschen Bundestag, mit ihrem
persönlichen Instagram-Konto „claudiaroth_official“ mit
einem Herzen für „Gefällt mir“ versehen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Claudia Roth
ihr Konto nach meiner Wahrnehmung auch
beruflich nutzt und gemeinsame Beiträge mit dem
Konto „bundeskultur“ verbreitet (siehe
beispielhaft: www.instagram.com/p/DHwDqFXIwmw;
www.instagram.com/p/DHvKC-5ICKG; www.ins
tagram.com/p/DHDnERvoSVR), und hat sich die
Bundesregierung dazu eine Auffassung gebildet,
ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, die
rassische Zusammensetzung des Deutschen
Bundestages zu kritisieren (bitte umfassend begründen)?
Antwort der Staatsministerin Claudia Roth
vom 14. April 2025
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreterinnen und
Vertreter des ganzen Volkes der Bundesrepublik Deutschland. Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Präsidentin des
Deutschen Bundestages hat dazu festgestellt „Die Stärke unserer
Demokratie hängt eng mit dem Wert zusammen, den wir unserer Vielfalt
zuschreiben. Vielfalt bedeutet Respekt, Chancengleichheit und Toleranz.“
Im Übrigen erfolgte über den Account, der von der Behörde der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreut wird, kein
„Like“ auf den genannten Post.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Klimaschutz
2. Abgeordneter
Felix Banaszak
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß,
Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder
Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,
in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit
Dr. Joachim Pfeiffer, im Zeitraum vom 14. März
2018 bis zum 8. Dezember 2021 (bitte die letzten
14 Treffen unter Angabe des Datums und des
Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 17. April 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die
nachfolgende Aufstellung umfasst jene nicht-öffentlichen Termine, bei
denen nach Aktenlage von einem Austausch ausgegangen werden kann.
Gesamtzahl der erfassten Kontakte: 40
Tabelle: Aufstellung der letzten 14 Kontakte
Vertreter BMWi Termin am
(im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21)
Thema des Austausches
BM Altmaier 18.05.2020 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
Gutscheinlösung Pauschalreisen
BM Altmaier 25.05.2020 (Berichterstatter-Gespräch
u. a. mit Dr. Joachim Pfeiffer)
Postgesetz
BM Altmaier 10.06.2020 (Gespräch mit mehreren
MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer)
Konjunkturpaket zur Abfederung der
wirtschaftlichen Folgen
BM Altmaier 26.08.2020 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
Westbalkan
BM Altmaier 31.10.2020 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
MPK-Beschlüsse
BM Altmaier 05.11.2020 (Gespräch mit mehreren
MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer)
EEG
BM Altmaier 13.11.2020 (Gespräch mit mehreren
MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer)
Erdverkabelung
BM Altmaier 14.11.2020 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
Überbrückungshilfen
Vertreter BMWi Termin am
(im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21)
Thema des Austausches
BM Altmaier 13.01.2021 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
Carbon-Leakage-Verordnung
BM Altmaier 14.01.2021 (bilaterales Gespräch mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
n/a
BM Altmaier 25.01.2021 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
n/a
BM Altmaier 06.02.2021 (Gespräch u. a. mit
Dr. Joachim Pfeiffer)
Umsetzung der Wirtschaftshilfen –
weiteres Vorgehen und wirtschaftliche
Herausforderungen Deutschlands durch
die Verbreitung des Coronavirus
BM Altmaier 11.02.2021 (Gespräch mit mehreren
MdB, darunter Dr. Joachim Pfeiffer)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
BM Altmaier 16.03.2021 (Austausch u. a. mit MdB
Dr. Pfeiffer)
Carbon-Leakage-Verordnung;
CO2-Umlageverbot
3. Abgeordneter
Felix Banaszak
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Welche Kontakte gab es von Thomas Bareiß,
Parlamentarischer Staatssekretär a. D., und/oder
Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister a. D.,
in ihrer damaligen amtlichen Funktion mit
Vertreterinnen und Vertretern der Wintershall Holding
GmbH, der Gazprom Germania GmbH oder
BASF SE im Zeitraum vom 14. März 2018 bis
zum 8. Dezember 2021 (bitte pro Unternehmen
die Gesamtanzahl der Treffen angeben und pro
Unternehmen die jeweils letzten vier Treffen
unter Angabe des Datums und des Themas des
Austausches aufschlüsseln)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 17. April 2025
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und
Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in
jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit
einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Eine
Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden
Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen
bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden
Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Die
nachfolgende Aufstellung umfasst Termine, bei denen es sich nicht um
Großveranstaltungen handelt und bei denen von einem Austausch
ausgegangen werden kann.
Wintershall Holding GmbH
Gesamtzahl der erfassten Termine: Keine.
Gazprom Germania GmbH
Gesamtzahl der erfassten Termine: Ein Termin.
Tabelle: Aufstellung der (maximal) vier letzten Treffen
Vertreter BMWi Termin am
(im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21)
Thema des Austausches
BM Altmaier 19.12.19 Gespräch u. a. mit Alexey
Miller, Chairman of the Management
Committee Gazprom, und Igor Fedorov,
CEO Gazprom Germania GmbH
Verhandlungen Russland-Ukraine-
Gastransit
BASF SE
Gesamtzahl der erfassten Termine: Sechs Termine.
Tabelle: Aufstellung der (maximal) vier letzten Treffen
Vertreter BMWi Termin am
(im Zeitraum 14.03.18 bis 8.12.21)
Thema des Austausches
BM Altmaier 13.12.2020 (mit Vorstandsvorsitzendem
Dr. Martin Brudermüller)
Elektrifizierung der Chemie und
Regulierungsumfeld
BM Altmaier 10.03.2021 (mit Vorstandsvorsitzendem
Dr. Martin Brudermüller)
Follow-Up Zukunftsdialog Chemie,
IPCEI Wasserstoff, Anstehende
Grünstromdefinition/EE-Bezug an
Industriestandorten ohne lokale EE-Potenziale
BM Altmaier 30.06.2021 (u. a. mit
Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller)
gemeinsames Leuchtturm-Projekt
von RWE und BASF
BM Altmaier 31.08.2021 (u. a. mit
Vorstandsvorsitzendem Dr. Martin Brudermüller)
gemeinsames Leuchtturm-Projekt
von RWE und BASF
4. Abgeordneter
Stephan Mayer
(Altötting)
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand der beihilferechtlichen
Genehmigung durch die Europäische
Kommission für den im Solarpaket I vorgesehenen
Technologiebonus von 2,5 ct/kWh für Agri-
Photovoltaikanlagen, und gilt dieser Bonus auch für
Anlagen, die sich bei Inkrafttreten bereits im Bau
oder in fortgeschrittener Planung befinden sowie
für Inbetriebnahmen, die erst im Jahr 2026
erfolgen?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann
vom 14. April 2025
Die Beihilfegenehmigung für das Solarpaket durch die EU-Kommission
hat für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) höchste Priorität. Die Bundesregierung hat intensive
Gespräche mit der Europäischen Kommission zur Beihilfegenehmigung für das
Solarpaket geführt. Kern der Gespräche war zuletzt die Frage, zu
welchem Zeitpunkt das EU-Recht vorschreibt, eine Rückforderungsklausel
einzuführen, da die entsprechende Verpflichtung zur Einführung
zweiseitiger Differenzverträge aus dem EU-Strommarktdesignpaket (EMD)
erst ab Mitte 2027 greift.
Das BMWK erarbeitet derzeit konkrete Handlungsmöglichkeiten für die
neue Bundesregierung. Hierzu gehört auch eine mögliche rechtliche
Umsetzung einer Rückforderungsklausel im Erneuerbare-Energien-
Gesetz (EEG).
Solange die beihilferechtliche Genehmigung nicht erteilt ist, kann das
neue Untersegment für besondere Solaranlagen in den Ausschreibungen
für Solaranlagen des ersten Segments (vgl. § 37d EEG 2023; betrifft nur
besondere Solaranlagen über 1 MW) noch keine Anwendung finden.
Gleiches gilt für den Agri-PV-Bonus für besondere Solaranlagen unter
1 MW im Rahmen der Einspeisevergütung (§ 48 Absatz 1b EEG 2023).
Für besondere Solaranlagen, die einen Zuschlag in den regulären
Ausschreibungen der Solaranlagen des ersten Segments erhalten, gilt zurzeit
weiterhin, dass der sogenannte Agri-PV-Bonus nach § 38b Absatz 1
Satz 2 und 3 EEG 2023 a. F. (Stand des Gesetzes vom 15. Mai 2024) in
Anspruch genommen werden kann. Dieser Bonus wird erst mit
Vorliegen der beihilferechtlichen Genehmigung für Neuanlagen außer Kraft
gesetzt (vgl. § 101 Absatz 1 EEG 2023). Es kommt also darauf an, wann
genau die beihilferechtliche Genehmigung erteilt wird. Daher kann
derzeit nicht vorausgesagt werden, welche Rechtslage für Anlagen greift,
die 2026 in Betrieb gehen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der
Finanzen
5. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Anträge zur Steuerrückerstattung für
den Agrardiesel wurden in den Jahren 2021 bis
2024 gestellt, und über welche Höhe (die Höhe
der beantragten Mittel bitte für den gesamten
Zeitraum im Durchschnitt, Median, Minimum
und Maximum angeben sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 15. April 2025
Die Daten zu den Antragszahlen sowie der jährlichen Entlastungssumme
für die Jahre 2021 bis 2024 können Sie der nachfolgenden Tabelle
entnehmen.
Jahr 2021 2022 2023* 2024*
Antragszahlen 165.967 162.470 144.095 29.647
Jährliche Entlastungssumme in Mio. Euro 450 431 421 11
* Aufgrund des nachgelagerten Antragsverfahrens bei der Agrardieselentlastung liegen die endgültigen Daten für die Jahre 2023 und
2024 aktuell noch nicht vor.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
6. Abgeordneter
Felix Banaszak
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Ist die Bundesregierung über das Unternehmen
Uniper in das Nachlassverfahren der Nord
Stream 2 AG eingebunden, und welche Vorgaben
hat die Bundesregierung Uniper diesbezüglich
gemacht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 17. April 2025
Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein
Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes
nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das
Unternehmen selbst verantwortlich.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die Nachlassstundung bis zum
9. Mai 2025 zu verlängern, wurde am 9. Januar 2025 getroffen und über
eine Pressemeldung öffentlich. Das Bundesministerium der Finanzen
wurde am 8. Januar 2025 telefonisch von zwei betroffenen Unternehmen
über die an diesem Tag beim Kantonsgericht von anderen
Verfahrensbeteiligten eingereichten Anträge unterrichtet. Das Bundesministerium der
Finanzen hat diese Information ohne inhaltliche Stellungnahme
entgegengenommen. Vorgaben wurden nicht gemacht.
7. Abgeordnete
Dr. Inge Gräßle
(CDU/CSU)
Sieht die Bundesregierung einen gesetzlichen
Anpassungsbedarf angesichts der mir bekannten
Tatsache, dass es Finanzämter in Deutschland gibt,
die die Kosten eines Kfz-Händlers für
Probefahrten nicht komplett als Betriebsausgaben
akzeptieren, wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt,
insbesondere im Hinblick auf den Kfz-
Luxusbereich, wo sich, wie mir berichtet wurde, eine
Probefahrt durchaus über ein Wochenende hinziehen
kann, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 16. April 2025
Die Bundesregierung sieht keinen gesetzlichen Anpassungsbedarf. Der
Betriebsausgabenabzug setzt voraus, dass die Aufwendungen betrieblich
veranlasst sind (§ 4 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes – EStG). Ob
diese Voraussetzung in den geschilderten Fällen vorliegt, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
8. Abgeordneter
Stephan Mayer
(Altötting)
(CDU/CSU)
Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung, um den durch die zum 1. Januar
2025 in Kraft getretene
Eigenkapitalverordnung III (CRR III) verschärften Anforderungen an
die Kreditvergabe – insbesondere bei
mittelständischen Bauträgerfinanzierungen –
entgegenzuwirken, und mit gegebenenfalls welchem Ergebnis
wird in diesem Zusammenhang geprüft, ob die
Voraussetzungen für eine Absenkung des
antizyklischen Kapitalpuffers von derzeit 0,75 Prozent
gemäß den von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des
Bundesbank anzulegenden Kriterien erfüllt sind?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 16. April 2025
Die Eigenkapitalanforderungen für Banken, einschließlich für
Immobilien- und Projektfinanzierungen, werden weitgehend durch die direkt für
alle Kreditinstitute anwendbare Eigenkapitalverordnung CRR III
vorgegeben. Diese stellt wiederum eine Umsetzung des internationalen
Baseler Standards in der Europäischen Union dar. Im dadurch vorgegebenen
Rahmen hat sich die Bundesregierung in den europäischen
Verhandlungen für eine Umsetzung eingesetzt, die möglichst mittelstands- und
investitionsfreundlich ausgestaltet ist. Unter anderem konnten lange
Übergangsfristen für Kredite gegenüber Unternehmen ohne Rating erreicht
werden. Weiter konnte dafür gesorgt werden, dass auf Risikopositionen
im Zusammenhang mit Wohnimmobilien geringere Risikogewichte
angewendet werden, soweit dies aus aufsichtlicher Sicht risikoadäquat ist.
Schließlich hat sich die Bunderegierung dafür eingesetzt, dass die
Definitionen von Wohn- und anderen Immobilienprojektentwicklungen
(ADC-Risikopositionen) klar definiert werden.
Im Rahmen der Einführung der CRR III wurden gemäß Artikel 126a
CRR III keine strengeren Anforderungen an die Eigenkapitalunterlegung
von ADC-Risikopositionen im Zusammenhang mit Wohnimmobilien
geschaffen. ADC-Risikopositionen (Acquisition, Development,
Construction) beziehen sich auf Finanzierungen, die den Erwerb, die
Erschließung und den Bau von Immobilien umfassen. Solche Positionen
unterliegen grundsätzlich einem Risikogewicht von 150 Prozent, sofern
nicht spezifische Bedingungen erfüllt werden, wie etwa robuste
Entstehungs- und Überwachungsstandards sowie präzise vertragliche
Regelungen. Wenn diese Kriterien vorliegen, kann ein reduziertes
Risikogewicht von 100 Prozent angewandt werden.
Mittelständische Bauträgerfinanzierungen können die genannten
Voraussetzungen erfüllen und somit von einem reduzierten Risikogewicht
profitieren. Gleichzeitig blieben die bestehenden Standards für die
Kreditvergabe durch die Einführung der CRR III unverändert.
Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass Finanzierungen bestehender
Wohnimmobilien nicht übermäßig mit Kapital unterlegt werden müssen,
wurde im Rahmen der Vorgaben der CRR III beispielsweise in dem
Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich mit
Unterstützung der Bundesregierung und breiter Mehrheit im Deutschen
Bundestag ein Wahlrecht aus der CRR III ausgeübt. Dadurch wird
ermöglicht, dass in Deutschland für risikoarme
Wohnimmobilienfinanzierungen besondere Risikogewichte angewendet werden können.
Bei der Festsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers ist die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Aufsichtsbehörde
unabhängig, und die Bundesregierung nimmt darauf keinen Einfluss.
Die BaFin beurteilt vierteljährlich, welche Quote des antizyklischen
Kapitalpuffers angemessen ist. Dabei berücksichtigt sie auch die
Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität. Maßstab für die Höhe der
Quote ist die Intensität des zyklischen Systemrisikos. Hauptindikator für
dessen Bewertung ist die Kredit/BIP-Lücke, das heißt die Abweichung
des aktuellen Verhältnisses der Kreditvergäbe zum Bruttoinlandsprodukt
vom langfristigen Trend. Zusätzlich zieht die BaFin eine Reihe
unterstützender Indikatoren und Informationen, etwa quantitative und
qualitative Markt- sowie bankaufsichtliche Informationen, heran. Die
Festsetzung der Höhe der Quote des antizyklischen Kapitalpuffers erfolgt nach
Würdigung aller Faktoren in einer Gesamtschau.
Die Methodik zur Bestimmung eines angemessenen antizyklischen
Kapitalpuffers ist detailliert in dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Methodenpapier (Link: www.bundesbank.de/resource/blo
b/598690/e627e8ef7407a27adf5d001bfafb4e92/mL/der-antizyklische-ka
pitalpuffer-data.pdf) dargelegt. Die nächste Überprüfung der Quote des
antizyklischen Kapitalpuffers durch die BaFin erfolgt zum 1. Mai 2025.
Das Ergebnis wird mit Begründung auf der Webseite der BaFin
kommuniziert.
9. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie wird die Bundesregierung als
Aufsichtsinhaberin der Uniper SE in das Insolvenzverfahren der
Nord Stream 2 AG, speziell dessen Verlängerung,
eingebunden, und wie hat die Bundesregierung
Stellung bezogen insbesondere bezüglich der
jüngsten Verlängerung ebenjenes
Insolvenzverfahrens?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski
vom 11. April 2025
Der Bund ist im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein
Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes
nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung ist das
Unternehmen selbst verantwortlich.
Die Entscheidung des Kantonsgerichts, die Nachlassstundung bis zum
9. Mai 2025 zu verlängern, wurde am 9. Januar 2025 getroffen und über
eine Pressemeldung öffentlich. Das Bundesministerium der Finanzen
wurde am 8. Januar 2025 telefonisch von zwei betroffenen Unternehmen
über die an diesem Tag beim Kantonsgericht von anderen
Verfahrensbeteiligten eingereichten Anträge unterrichtet. Das BMF hat diese
Information ohne inhaltliche Stellungnahme entgegengenommen.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
und für Heimat
10. Abgeordneter
Peter Bohnhof
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Fälle von Tötungsdelikten, Sexualstraftaten,
Geiselnahmen, Raub, schwerer Brandstiftung und
Bestechung durch Strafgefangene in den Jahren
2021 bis 2024 begangen wurden (wenn ja, bitte
nach Jahren und den genannten Deliktgruppen
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. In der Polizeilichen Kriminalstatistik wird zu den
Tatverdächtigen nicht gesondert erfasst, ob es sich um „Strafgefangene“ handelt.
Gleiches gilt für Beschuldigte, Angeklagte, Abgeurteilte und Verurteilte
in den einschlägigen Justizstatistiken.
11. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Zu welchen Erkenntnissen und Bewertungen ist
die Bundesregierung inzwischen zu dem in einer
journalistisch-satirischen Fernsehsendung vom
28. März 2025 erhobenen Vorwurf gekommen,
die Bundespolizei habe das
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan durch gegebenenfalls
bewusst zu spät geäußerte Zweifel z. B. an der
Richtigkeit von Angaben oder von Dokumenten
beschädigen bzw. sabotieren wollen (obwohl die
Bundespolizei bzw. entsprechende
Dokumentenberater diese bereits im vorherigen
Überprüfungsverfahren hätten äußern und gegebenenfalls
ausräumen können) oder sie sei inkompetent (vgl.
www.zdf.de/play/shows/zdf-magazin-royale-102/
zdf-magazin-royale-vom-28-maerz-2025-100
sowie unbeantwortet gebliebene Fragen hierzu auf
der Bundespressekonferenz vom 31. März 2025;
bitte so genau wie möglich darlegen), und zu
welchem Anteil (in wie vielen von wie vielen Fällen)
haben sich bislang von der Bundespolizei erst im
Nachhinein (d. h. nach dem regulären
Überprüfungserfahren, erst nach oder direkt vor dem
Evakuierungs-Flug) geäußerte Zweifel nach weiteren
Überprüfungen als so stichhaltig erwiesen, dass
eine Aufnahmezusage zurückgezogen oder
zurückgenommen wurde (bitte so genau wie
möglich darlegen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich
fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der
Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden,
können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden.
Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden
stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird
kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies
erfordern.
Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen
durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die
Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft. Die
Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um Einreisen mit
inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu
unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder verfälschte
Dokumente festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In Fällen, in
denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten
Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der Identität
und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die Visaentscheiderinnen
und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern gegebenenfalls
weitere Nachweise an.
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit den beiden vom Medium zitierten
Flügen am 18. Januar 2024 nach Hannover und am 25. Januar 2024 nach
Leipzig entsprechen ebenfalls nicht den Tatsachen. Alle Personen, die
im Rahmen der Aufnahmeprogramme einreisen, durchlaufen ein
mehrstufiges Verfahren, das sicherstellt, dass vor der Einreise die Identität
geklärt ist, dass auch ansonsten alle Voraussetzungen für eine
Visumerteilung erfüllt sind und dass es keine Bedenken gegen eine Einreise der
Personen nach Deutschland gibt. Auf einen Charterflug kommen nur
Personen, die das Visumverfahren und alle Sicherheitsüberprüfungen
erfolgreich abgeschlossen haben.
12. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Sind mir vorliegende Informationen zutreffend,
wonach am 18. Dezember 2024 im Rahmen einer
von Frontex finanzierten Charterabschiebung
nach Nigeria und Ghana (vgl. Anlage 1 der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache
20/14946) auch Personen mit sierra-leonischer
und kamerunischer Staatsbürgerschaft
abgeschoben wurden, und wenn ja, was ist mit diesen
Personen nach Kenntnis der Bundesregierung
anschließend geschehen (bitte zu den jeweiligen
Personen beispielsweise einzeln erläutern, ob sie
ggf. anschließend auf dem Landweg in ihre
Herkunftsländer gebracht wurden, auf welcher
rechtlichen Grundlage das ggf. geschah, wer dafür die
Verantwortung übernahm usw.)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zuge der am 18.
Dezember 2024 durchgeführten Sammelmaßnahme auch ein
kamerunischer und zwei sierra-leonische Staatsangehörige rückgeführt. Die drei
Rückzuführenden wurden zunächst bis Accra (Ghana) im
Sammelcharter und anschließend in Begleitung von Personenbegleitern Luft der
Bundespolizei in ihre Heimatländer mittels Linienflügen rückgeführt.
13. Abgeordnete
Clara Bünger
(Die Linke)
Wie oft haben Bundesbehörden in den letzten fünf
Jahren „IP-Catching“-Maßnahmen beantragt bzw.
genehmigt bekommen, und wie viele wurden
tatsächlich durchgeführt (vgl. www.tagesschau.de/in
vestigativ/panorama/telefonueberwachung-telefon
ica--bka-ermittlungen-paedokriminelle-100.html,
bitte nach Status und Jahr auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 16. April 2025
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf
die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung
zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht
werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der
Auffassung gelangt, dass aufgrund der Schutzbedürftigkeit der erfragten
Informationen eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form teilweise
nicht erfolgen kann.
Ihre Frage begehrt hinsichtlich der Zollverwaltung Auskunft zu
Sachverhalten, die aufgrund der Folgen, die bei ihrer Veröffentlichung zu
erwarten sind, als „geheimhaltungsbedürftige Tatsachen“ im Sinne des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) in Verbindung mit der
Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH“ (VS-NfD) einzustufen sind. Die Kenntnisnahme von
Einzelheiten zu technischen Fähigkeiten der Zollverwaltung könnte sich
nach der Veröffentlichung der Antworten der Bundesregierung
nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus
dem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf „Modi Operandi“ und die Fähigkeiten der
Zollverwaltung ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die
Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung beeinträchtigt und ermittlungstaktische
Verfahrensweisen und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährdet.
Daher ist die Antwort insoweit VS-NfD-eingestuft und wird als nicht
zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage
übermittelt.1
1 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung Ihrer Frage ebenfalls nicht in offener Form
erfolgen kann.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik der Nachrichtendienste des Bundes und insbesondere deren
Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor
allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des
Bundes sowie der Fernmeldeaufklärung des BND stellt für deren
Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem
Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Fähigkeiten würde in zunehmendem Maße zur Ineffektivität der
eingesetzten Mittel führen, da Personen im Zielspektrum der Maßnahmen
sich auf die Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden
einstellen und entsprechend auf andere Kommunikationswege
ausweichen könnten. Dies hätte – mit Blick auf das Kommunikationsverhalten
der im Fokus stehenden Akteure – eine wesentliche Schwächung der
den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Dies würde für die
Auftragserfüllung von BND, BfV und BAMAD erhebliche Nachteile zur
Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA „GEHEIM“ eingestuft und
werden zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.2
Die Bundespolizei hat in den letzten fünf Jahren keine „IP-Catching“-
Maßnahme durchgeführt.
Zu dem in der zitierten Pressemeldung genannten Sachverhalt wird
mitgeteilt, dass das BKA im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen und
auf Basis eines richterlichen Beschlusses tätig gewesen ist.
Weitergehende Auskünfte zum BKA sind geheimhaltungsbedürftig und
berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik des BKA stehen.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass auch das geringfügige Risiko ihrer Offenlegung nicht
getragen werden kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der in
diesen Fragen angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick
auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung
des BKA nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]).
2 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die
fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, sodass
eine Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
Beantwortung wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene
Auswertung aller in den letzten fünf Jahren geführten Ermittlungsverfahren
des GBA erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung
für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
14. Abgeordneter
Leon Eckert
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte vor,
die den in der ausgestrahlten journalistisch-
satirischen Fernsehsendung ZDF Magazin Royale vom
28. März 2025 (Sendung verfügbar unter: www.z
df.de/video/shows/zdf-magazin-royale-102/zdf-m
agazin-royale-vom-28-maerz-2025-100)
geäußerten Verdachtsmoment bestätigen, dass die
Bundespolizei im Zuge der Sicherheitsüberprüfung
von Personen im Rahmen des
Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan vorhandene
Sicherheitsbedenken entgegen ihrer Verantwortlichkeit nicht
an mitbeteiligte Bundesbehörden (konkret:
Auswärtiges Amt, Bundeskriminalamt, Bundesamt
für Verfassungsschutz sowie Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge) weitergeleitet hat, und
hat die Bundesregierung weitergehende
Untersuchungen zur Klärung der Verdachtsmomente
eingeleitet, und wenn ja, welche?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Die Darstellungen des ZDF Magazin Royale zu vermeintlich
fehlerhaften Überprüfungen durch die Bundespolizei, die, wie in der
Fragestellung richtig angemerkt, in einem „satirischen“ Format erhoben wurden,
können durch die Bundesregierung nicht bestätigt werden.
Die an dem Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden
stehen in einem engen und ständigen Austausch, und das Verfahren wird
kontinuierlich überprüft und angepasst, wenn die Umstände dies
erfordern.
Eingereichte Unterlagen werden an deutschen Auslandsvertretungen
durch Dokumenten- und Visumberater und -beraterinnen (DVB), die die
Bundespolizei in beratender Funktion entsendet, überprüft (die DVB
sind Teil der Auslandsvertretung).
Die Bundespolizei setzt hierfür besonders geschulte DVB ein, um
Einreisen mit inkriminierten Dokumenten bereits im Vorfeld zu erkennen
und zu unterbinden. Wenn in diesem Zusammenhang ge- oder
verfälschte Pässe festgestellt werden, wird dies aktenkundig dokumentiert. In
Fällen, in denen die DVB Hinweise oder Bedenken zu den eingereichten
Dokumenten vermerken, insbesondere solchen zum Nachweis der
Identität und der Verwandtschaftsverhältnisse, gehen die
Visaentscheiderinnen und -entscheider der Botschaft diesen nach und fordern
gegebenenfalls weitere Nachweise an.
15. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie sehen die Planungen der Bundesregierung
zur Aufnahme gefährdeter afghanischer
Staatsangehöriger mit einer Aufnahmezusage nach § 23
Absatz 2 und § 22 des Aufenthaltsgesetzes
(AufenthG) aus Islamabad im Lichte der
Presseberichterstattung aus, die von Überlegungen
berichtet, bereits erteilte Aufnahmezusagen
zurücknehmen zu wollen (www.mdr.de/nachrichten/deut
schland/politik/union-afghanen-aufnahme-cdu-cs
u-afghanistan-asyl-fluechtlinge-100.html), und
dies im Lichte der gerade in Pakistan
einsetzenden Abschiebungen von afghanischen
Staatsangehörigen nach Afghanistan (www.tagesschau.de/au
sland/asien/pakistan-afghanistan-fluechtlinge-aus
weisung-100.html; bitte nach den einzelnen
Aufnahmeprogrammen differenzieren)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 16. April 2025
Der Fokus im Rahmen der laufenden Aufnahmeverfahren aus
Afghanistan, d. h. des Ortskräfteverfahrens, der sogenannten
Menschenrechtsliste und des Überbrückungsprogramms nach § 22 Satz 2 des
Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie des Bundesaufnahmeprogramms für
Afghanistan nach § 23 Absatz 2 AufenthG, liegt derzeit darauf,
Personen mit einer bestehenden Aufnahmezusage oder -erklärung das
Ausreiseverfahren zu ermöglichen. Wie sich eine künftige Bundesregierung zu
den Programmen positioniert, bleibt abzuwarten.
Hinsichtlich des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan gilt, dass
es sich hierbei um Aufnahmezusagen nach § 23 Absatz 2 AufenthG und
somit um Verwaltungsakte handelt, deren Bestandskraft sich
grundsätzlich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz richtet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 36 der Abgeordneten Clara Bünger auf
Bundestagsdrucksache 20/15087 verwiesen.
16. Abgeordnete
Schahina Gambir
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wird die Bundesregierung gegenüber den
Bundesländern nach dem Rückzug des Landes
Brandenburg (www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/03/b
randenburg-gefluechtete-afghanistan-ortskraefte-p
rogramm.html) aus der Erstunterbringung von
afghanischen Schutzsuchenden mit
Aufnahmezusage (Ortskräfteprogramm,
Bundesaufnahmeprogramm, Menschenrechtsliste,
Überbrückungsprogramm) die zeitliche Dringlichkeit der Aufnahme
aus Afghanistan deutlich machen und den
Abschluss einer Erstunterbringungsvereinbarung mit
einem anderen Bundesland – neben
Niedersachsen, mit dem es eine Vereinbarung über die
Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung
Friedland gibt – anstreben, und wenn nein, warum
nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 16. April 2025
Zur Entlastung der Länder stellt der Bund bei den Einreisen aus
Afghanistan nach Ankunft in die Bundesrepublik Deutschland eine bis zu 14-
tägige Zwischenunterbringung zur Verfügung. Hierfür nutzt der Bund
für die Unterbringung von afghanischen Staatsangehörigen aktuell eine
Einrichtung im Land Niedersachsen auf der Grundlage entsprechender
Vereinbarungen. Damit sind die derzeit erforderlichen Bedarfe für die
Umsetzung der bundseitigen Zwischenunterbringung hinreichend
gedeckt.
17. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie hat sich im Bereich der Gewaltkriminalität
der jeweilige Anteil der nichtdeutschen
tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen seit 2015
entwickelt (bezogen auf die jeweilige Gesamtanzahl
der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen im
Bereich der Gewaltkriminalität), und warum wird
die Entwicklung weder bei der Pressekonferenz
zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2024,
noch auf den Seiten des BKA zur Vorstellung der
PKS 2024 oder in der „Polizeilichen
Kriminalstatistik 2024 – Ausgewählte Zahlen im Überblick“
im Sinne dieser erfragten Anteile dargestellt (bitte
in Bezug auf den ersten Frageteil die Zahlen
absolut und prozentual aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Die erbetenen Informationen zu den jeweiligen absoluten Zahlen und
Anteilen der nichtdeutschen Tatverdächtigen im Kindes- und
Jugendalter an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen dieser Altersgruppen beim
PKS-Schlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ kann der folgenden Tabelle
entnommen werden. (Der PKS-Summenschlüssel „892000
Gewaltkriminalität“ umfasst die folgenden Straftatenschlüssel: 010000 Mord,
020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen, 111000 Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall
einschließlich mit Todesfolge, 210000 Raub, räuberische Erpressung
und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, 221000 Körperverletzung mit
Todesfolge, 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung,
Verstümmelung weiblicher Genitalien, 233000 Erpresserischer
Menschenraub, 234000 Geiselnahme, 235000 Angriff auf den Luft- und
Seeverkehr.)
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Bei der Vorstellung der PKS-Zahlen für das Berichtsjahr 2024 wurde
u. a. der Anstieg der Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität (+1,5 Prozent
auf 217.277 Fälle) thematisiert. Gleiches gilt für die in diesem
Deliktsbereich steigenden Tatverdächtigenzahlen bei Kindern (+11, Prozent,
13.775) und Jugendlichen (+3,8 Prozent, 31.383). Eine umfassende
Darstellung aller Entwicklungen ist im Rahmen einer Pressekonferenz
weder möglich noch zielführend.
Die Inhalte des IMK-Berichtes „Polizeiliche Kriminalstatistik –
Ausgewählte Zahlen im Überblick“ wird durch die IMK festgelegt und
entspricht, wie auch ergänzende Anfragen zur PKS zeigen, dem zentralen
öffentlichen Erkenntnisinteresse.
Differenziertere Informationen u. a. zu den tatverdächtigen Personen je
Delikt können zudem den Tabellen zur PKS entnommen werden, die
zeitgleich mit dem IMK-Bericht auf der Internetseite des
Bundeskriminalamts veröffentlicht werden (www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/
StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/pks2024_n
ode.html).
18. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Kann die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
inzwischen nach validen Tatörtlichkeiten (z. B.
Schulen, Schwimmbädern, öffentlicher
Nahverkehr) aufgeschlüsselt werden, und wenn ja,
welche zehn häufigsten Tatörtlichkeiten werden
für das Jahr 2024 im Bereich der
Gewaltkriminalität von Kindern und Jugendlichen erfasst (bitte
neben den prozentualen Anteilen auch die
absoluten Zahlen angeben)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 15. April 2025
Seit dem Berichtsjahr 2024 liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik
(PKS) valide Informationen zu den Tatörtlichkeiten vor. Die zehn
häufigsten Tatörtlichkeiten 2024, die zu Fällen der Gewaltkriminalität
(PKS-Schlüssel 892000) durch Kinder (unter 14 Jahren) und
Jugendliche (14 bis unter 18 Jahren) erfasst wurden, sind in der nachstehenden
Tabelle aufgeführt.
Tatörtlichkeit (TÖ) Fälle Anteil an allen Fällen
mit erfasster TÖ
(in Prozent)
Sonstige öffentliche Straße, Weg, Platz (ohne Park und
Grünanlage sowie Verkehrseinrichtung/-bereich)
9.955 28,7
Schule 6.193 17,8
Sonstige Tatörtlichkeit* 4.437 12,8
Mehrfamilienhaus/Wohnblock 1.851 5,3
Haltestelle für ÖPV (öffentlicher Personenverkehr)
außerhalb des Bahnhofs
1.364 3,9
Park, Grünanlage (öffentliche) 1.269 3,7
Sonstige TÖ Bahnhof 1.189 3,4
Sonstige Wohnung 1.033 3,0
Sonstige Sport-, Erholungs- und Freizeiteinrichtung 853 2,5
Sonstiger Parkplatz 699 2,0
* Keine spezifische Tatörtlichkeit des Kataloges.
19. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Wie viele Gruppenvergewaltigungen wurden
jeweils in den Jahren 2023 und 2024 von der
Bundesregierung erfasst, und wie setzen sich
diesbezügliche Tatverdächtige zusammen (bitte in
absoluten Zahlen und nach prozentualem Anteil der
nichtdeutschen Tatverdächtigen sowie nach den
fünf führenden Staatsangehörigkeiten in absoluten
Zahlen und nach prozentualem Anteil unter den
hier insgesamt erfragten nichtdeutschen
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 15. April 2025
„Gruppenvergewaltigung“ ist weder ein feststehender juristischer
Begriff, noch lässt sich dieser Begriff einer bestimmten Strafvorschrift
zuordnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) kennt lediglich eine
gemeinschaftliche Tatbegehung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 StGB. Diese
bezieht sich aber auf alle Tatbestände des § 177 StGB und erfasst
demnach nicht nur Tathandlungen, die die Voraussetzungen einer
Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 1 StGB erfüllen. Um Ihrem
Informationsbedürfnis nachzukommen wurden daher
Sonderauswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erstellt. Hierfür wurde der
PKS-Straftatenschlüssel 111700 „Vergewaltigung § 177 Absatz 6, 7, 8
StGB“ danach ausgewertet, ob die Tat durch einen Einzeltäter oder eine
Gruppe begangen wurde (Filter: „TV alleinhandelnd J/N“ = N). Bei der
Interpretation der Daten ist zudem zu beachten, dass einem Fall mehrere
Tatverdächtige zugeordnet sein können.
Jahr Anzahl Fälle Anzahl TV
insgesamt
Anzahl TV
nichtdeutsch
Anteil TV
nichtdeutsch
an allen TV
(in Prozent)
2023 761 990 470 47,5
2024 788 1.011 515 50,9
Am häufigsten wurden in den Berichtsjahren 2023 und 2024 die
folgenden fünf Nationalitäten bei nichtdeutschen Tatverdächtigen erfasst:
Jahr Nationalität Anzahl TV Anteil TV
an allen nichtdeutschen TV
(in Prozent)
2023 Syrien 71 15,1
2023 Afghanistan 49 10,4
2023 Irak 43 9,1
2023 Türkei 33 7,0
2023 Rumänien 32 6,8
2024 Syrien 116 22,5
2024 Afghanistan 52 10,1
2024 Irak 40 7.8
2024 Türkei 30 5.8
2024 Bulgarien 25 4,9
20. Abgeordneter
Martin Hess
(AfD)
Welche sieben Nationalitäten haben unter den
tatverdächtigen Zuwanderern (Zuwanderer im Sinne
der PKS-Definition) im Jahr 2024 den stärksten
Anstieg im Bereich der Gewaltkriminalität zu
verzeichnen, und auf welche Ursachen sind diese
Anstiege zurückzuführen (bitte die Anstiege in
prozentualen Zahlen zu den Ausgangszahlen
2023/2024 ausweisen, vgl. Kriminalität im
Kontext von Zuwanderung, Fokus: Fluchtmigration,
Bundeslagebild 2023, Seite 33)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 15. April 2025
Die erbetene Auflistung der sieben Nationalitäten im Sinne der
Fragestellung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
2024 2023 Veränderung
in Prozent
Türkei 1.058 717 47,6
Ägypten 223 163 36,8
Belarus 38 29 –
Ukraine 2.196 1.703 28,9
Pakistan 247 193 28,0
Jemen 76 65 –
Syrien 7.466 6.640 12,4
Tunesien 972 872 11,5
Russische Föderation 512 470 8,9
Für die tatverdächtigen Zuwanderer aus Belarus und Jemen wurden
keine Veränderungsraten berechnet, da die Basiszahl unter 100 liegt
(hier bezogen auf die in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
erfassten tatverdächtigen Zuwanderer). Hilfsweise enthält die Tabelle neun
Nationalitäten, davon sieben mit Berechnung von Steigerungsraten.
Grundsätzlich ist bei der Interpretation prozentualer Veränderungen zu
beachten, dass bei niedrigen absoluten Werten bereits geringe
Veränderungen der absoluten Tatverdächtigenzahlen zu großen prozentualen
Veränderungen führen. Vor diesem Hintergrund sind die Veränderungen
zurückhaltend zu interpretieren.
Stärkere Anstiege bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen und damit
auch bei den zugewanderten Personen können aufgrund des aktuellen
Wanderungsgeschehens in der Bundesrepublik Deutschland als durchaus
erwartbar eingestuft werden. Während die deutsche Wohnbevölkerung
sich in ihrer Größe kaum verändert hat, ist die nichtdeutsche
Bevölkerung angewachsen. In der Gesamtschau zeigen sich bei der Mehrheit der
aufgeführten Staatsbürgerschaften deutliche Anstiege bei der Anzahl an
Schutzsuchenden in der Bevölkerung in der Bundesrepublik
Deutschland.
Neben diesen rein zahlenmäßigen Effekten ist davon auszugehen, dass
viele Schutzsuchende multiple Risikofaktoren (z. B. unsichere
Zukunftsperspektive, Armut, Gewalterfahrungen) für verschiedene
Deliktsbereiche, insbesondere Gewaltkriminalität und Eigentumsdelikte, aufweisen.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die demografische Struktur der
Zugewanderten der jeweiligen Nationen unterscheiden können. Das
bedeutet beispielsweise, wenn viele junge Männer einer
Staatsangehörigkeit zuziehen, dann ist alleine hierdurch eine besonders ausgeprägte
Erhöhung der Kriminalitätsbelastung erwartbar, da dieses demografische
Segment praktisch bei allen Nationalitäten eine erhöhte
Kriminalitätsbelastung aufweist.
21. Abgeordneter
Luke Hoß
(Die Linke)
Wie häufig haben Bundesbehörden in den
vergangenen fünf Jahren sogenannte „IP-Catching“-
Verfahren durchgeführt bzw. durch
Telekommunikationsanbieter durchführen lassen („o2-Kunden
zeitweise überwacht“, tagesschau.de vom
12. September 2024), und was sind die
Rechtsgrundlagen für die Durchführung solcher
Maßnahmen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 17. April 2025
Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf
die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt.
Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen
des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung
zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht
werden kann. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Prüfung zu der
Auffassung gelangt, dass aufgrund der Schutzbedürftigkeit der erfragten
Informationen eine Beantwortung Ihrer Frage in offener Form teilweise
nicht erfolgen kann.
Ihre Frage begehrt hinsichtlich der Zollverwaltung Auskunft zu
Sachverhalten, die aufgrund der Folgen, die bei ihrer Veröffentlichung zu
erwarten sind, als „geheimhaltungsbedürftige Tatsachen“ im Sinne des
Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) in Verbindung mit der
Verschlusssachenanweisung (VSA) als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGE-
BRAUCH“ (VS-NfD) einzustufen sind. Die Kenntnisnahme von
Einzelheiten zu technischen Fähigkeiten der Zollverwaltung könnte sich
nach der Veröffentlichung der Antworten der Bundesregierung
nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland auswirken. Aus
dem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche
Akteure Rückschlüsse auf „Modi Operandi“ und die Fähigkeiten der
Zollverwaltung ziehen. Im Ergebnis würde dadurch die
Funktionsfähigkeit der Zollverwaltung beeinträchtigt und ermittlungstaktische
Verfahrensweisen und mithin die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
gefährdet.
Daher ist die Antwort insoweit VS-NfD-eingestuft und wird als nicht
zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage
übermittelt.3
Hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesamtes
für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesamtes für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) ist die Bundesregierung nach sorgfältiger
Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage ebenfalls nicht in offener Form
erfolgen kann.
Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik der Nachrichtendienste des Bundes und insbesondere deren
Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor
allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste des
Bundes sowie der Fernmeldeaufklärung des BND stellt für deren
Aufgabenerfüllung einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der
Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem
Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche
Fähigkeiten würde in zunehmendem Maße zur Ineffektivität der
eingesetzten Mittel führen, da Personen im Zielspektrum der Maßnahmen
sich auf die Vorgehensweisen und Fähigkeiten der Sicherheitsbehörden
einstellen und entsprechend auf andere Kommunikationswege
ausweichen könnten. Dies hätte – mit Blick auf das Kommunikationsverhalten
der im Fokus stehenden Akteure – eine wesentliche Schwächung der
den Nachrichtendiensten des Bundes zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung zur Folge. Dies würde für die
Auftragserfüllung von BND, BfV und BAMAD erhebliche Nachteile zur
Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder
ihren Interessen schweren Schaden zufügen.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache
gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 der VSA „GEHEIM“ eingestuft und wer-
3 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
den zur Einsichtnahme in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt.4
Im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungen erlaubt § 100g der
Strafprozessordnung (StPO) die Erhebung von Verkehrsdaten, und zwar auch
für künftig anfallende Daten und in Echtzeit. § 100k StPO erlaubt in
gleicher Weise die Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten.
Diese Vorschriften kommen als Grundlage für das sogenannte IP-
Catching in Betracht. Die Maßnahmen können außer in Eilfällen nur auf
Antrag einer Staatsanwaltschaft durch ein Gericht angeordnet werden.
Die Bundespolizei hat in den letzten fünf Jahren keine „IP-Catching“-
Maßnahme durchgeführt.
Zu dem in der zitierten Pressemeldung genannten Sachverhalt wird
mitgeteilt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen von
strafrechtlichen Ermittlungen und auf Basis eines richterlichen Beschlusses
gemäß § 100g Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, § 100e Absatz 1 Satz 1,
§ 101a Absatz 1 Satz 1 StPO tätig gewesen ist.
Weitergehende Auskünfte zum BKA sind geheimhaltungsbedürftig und
berühren in besonders hohem Maße das Staatswohl, weil sie
Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und
Methodik des BKA stehen.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu dem Schluss
gekommen, dass auch das geringfügige Risiko ihrer Offenlegung nicht
getragen werden kann. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der in
diesen Fragen angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick
auf die Bedeutung der genannten Fähigkeiten für die Aufgabenerfüllung
des BKA nicht ausreichend Rechnung tragen, weil insoweit auch ein
geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen
hingenommen werden kann (vgl. BVerfGE 124, 78 [139]).
Beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) werden die
fragegegenständlichen Informationen statistisch nicht erfasst, sodass
eine Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist. Zur
Beantwortung wäre die händische Sichtung und einzelfallbezogene
Auswertung aller in den letzten fünf Jahren geführten Ermittlungsverfahren
des GBA erforderlich, was die Ressourcen in der betroffenen Abteilung
für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig beanspruchen und deren
Ermittlungsarbeit zum Erliegen bringen würde.
4 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-GEHEIM“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
22. Abgeordneter
Pierre Lamely
(AfD)
Wie erklärt die Bundesregierung die von der
geschäftsführenden Bundesministerin des Innern
und für Heimat Nancy Faeser in ihrer
Pressekonferenz am 1. April 2025 (Quelle: www.nius.de/po
litik/news/welcher-verhandlungstrick-hinter-faese
rs-jubel-pressekonferenz-zur-migration-steckt/05e
7f7ce-4f23-4bec-84dc-5241b22cca80) genannten
Zahlen von rund 50.000 Zurückweisungen an den
Grenzen im Kontext meiner eigenen
Beobachtung, bei der ich Mitte Dezember 2024 in Kehl
nur stichprobenartige Einreisekontrollen nach
Deutschland (mit Einbruch der Dunkelheit gar
keine mehr) und Anfang März 2025 bei meiner
Rückreise mit dem ICE von Straßburg nach
Frankfurt keinerlei Grenzkontrollen feststellen
konnte, und welche konkreten Maßnahmen und
Personalaufwendungen wurden seit Oktober 2023
zur Umsetzung der von Bundesministerin Nancy
Faeser angeordneten Binnengrenzkontrollen
eingesetzt?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 16. April 2025
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf den Zeitraum ab
dem 16. Oktober 2023 und schließen neben den vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen aus migrationspolitischen Gründen
auch die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
anlässlich der UEFA EURO 2024 sowie der Olympischen und
Paralympischen Spiele in Paris/Frankreich ein.
Zurückweisungen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen richten sich nach den jeweils einschlägigen
Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex),
des Aufenthaltsgesetzes und des Asylgesetzes. Seit Oktober 2023 hat es
rund 50.000 Zurückweisungen an den deutschen Grenzen gegeben. Dies
ergibt sich aus der Polizeilichen Eingangsstatistik und einem aus Anlass
der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
eingerichteten Sondermeldedienst der Bundespolizei.
Die Bundespolizei führt ihre Maßnahmen an den Landbinnengrenzen, an
denen Binnengrenzkontrollen vorübergehend wiedereingeführt sind,
lageanpasst, zeitlich und örtlich flexibel, uniformiert und zivil sowie rund
um die Uhr durch. Im Ergebnis der Lagebewertung der Bundespolizei
können die Grenzkontrollen im Hinblick auf die jeweiligen
Grenzabschnitte in Umfang und Intensität regional unterschiedlich ausgeprägt
sein.
Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den
30-km-Grenzbereich. Dabei geht die Bundespolizei anhand aktueller
Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor.
Auch die Binnengrenzfahndung im 30-km-Grenzbereich erfolgt
uniformiert und zivil. Hierdurch sollen insbesondere Ausweichbewegungen
erkannt werden.
Die Bundespolizei ist im Rahmen der vorübergehenden
Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen als Gesamtorganisation gefordert und
verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz zur Deckung des Personalbedarfs.
Hierzu werden die örtlich zuständigen Bundespolizeidienststellen mit
grenzpolizeilichen Aufgaben anlassbezogen von Kräften der Mobilen
Kontroll- und Überwachungseinheiten (MKÜ), sogenannten
Alarmzügen, sowie Einsatzkräften der Bundesbereitschaftspolizei unterstützt.
Insgesamt setzt die Bundespolizei hierzu derzeit ca. 11.000
Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der integrativen Aufgabenwahrnehmung pro
Tag im Wechseldienst ein. Die genannte Anzahl an
Polizeivollzugsbeamten setzt sich überwiegend aus Einsatzkräften der örtlich zuständigen
Dienststellen der Bundespolizei und anlassbezogenen
Unterstützungskräften zusammen. Der Einsatz der Unterstützungskräfte erfolgt flexibel
und lageorientiert. Eine genaue Aufschlüsselung im Sinne der
Fragestellung ist daher nicht möglich.
23. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, dass es im Zusammenhang mit der
europaweiten Zunahme von Asylanträgen aus
Venezuela, China und Indien in Deutschland einen
auffälligen Anstieg der Asylbewerberzahlen aus diesen
Ländern gibt (www.welt.de/politik/ausland/article
255873880/EU-Bericht-Ploetzlich-ist-Deutschlan
d-nicht-mehr-Spitzenreiter-bei-Asylantraege
n.html), und wenn ja, wie hoch ist der jeweilige
Anteil der Asylbewerber aus Venezuela, China
und Indien gemessen an allen übrigen
Asylbewerbern in Deutschland, bzw. was sind die
Hauptgründe für die Schutzsuche in Deutschland durch
Asylbewerber aus Venezuela, China und Indien?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 17. April 2025
Die Zahl von Asylantragstellenden, nach Monaten und
Staatsangehörigkeit, kann der öffentlich verfügbaren Asylgeschäftsstatistik des
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter dem nachfolgenden
Link entnommen werden: https://www.bamf.de/DE/Themen/Statistik/
Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html.
Aus den dort einsehbaren Daten für den Zeitraum Januar bis März 2025
geht hervor, dass die Zahl von Asylantragstellenden mit den
Staatsangehörigkeiten von Venezuela und Indien jeweils im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum Januar bis März 2024 nicht gestiegen ist, während sie für
Asylantragstellende mit der Staatsangehörigkeit der Volksrepublik China
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen ist. Aus den verfügbaren
Daten kann jeweils berechnet werden, dass sich der Anteil von
Asylantragstellenden mit der Staatsangehörigkeit von Venezuela an allen
Asylantragstellenden im bisherigen Zeitraum Januar bis März 2025 auf
rund 1,6 Prozent, von Asylantragstellenden mit der Staatsangehörigkeit
von China auf rund 0,6 Prozent und von Asylantragstellenden mit der
Staatsangehörigkeit von Indien auf rund 0,7 Prozent beläuft.
Zu Asylgründen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor, da diese vom BAMF statistisch nicht erfasst
werden.
24. Abgeordneter
Sebastian
Münzenmaier
(AfD)
Wie viele Asylantragssteller, die im Besitz eines
griechischen, rumänischen oder bulgarischen
Flüchtlingsausweises („Travel Document of
Subsidiary Protection Beneficiary“ oder „Passport of
Subsidiary Protection Beneficiary“) waren, sind
zwischen dem 1. Januar und dem 10. April 2025
jeweils aus Griechenland, Bulgarien oder
Rumänien nach Deutschland per Flugzeug eingereist
(www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/
im-billigflieger-bulgaren-und-griechen-schicken-f
luechtlinge-zu-uns-67f3bf6334eeb05559bedd90),
und wie viele waren es 2024 (bitte nach
Abflugland und ausstellendem Staat des
Flüchtlingsausweises aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 17. April 2025
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. April 2025 sind durch die
Bundespolizei insgesamt 2.228 Personen festgestellt worden, die über den
Luftweg aus Griechenland kamen, gegenüber der Bundespolizei bzw.
anderen mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
beauftragten Behörden ein Asylgesuch geäußert und sich mit
griechischen Flüchtlingsausweisen ausgewiesen haben. Im Jahr 2024 hat die
Bundespolizei insgesamt 9.670 solcher Personen festgestellt.
Für Asylgesuche unter Vorlage von rumänischen oder bulgarischen
Flüchtlingsausweisen gegenüber der Bundespolizei bzw. anderen mit der
polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten
Behörden im Sinne der Fragestellung liegen der Bundespolizei keine
statistischen Daten für die Jahre 2024 und 2025 vor.
25. Abgeordneter
Dr. Sebastian
Schäfer
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Stellen sind aktuell in der
Bundesverwaltung vorhanden, und wie viele davon sind
besetzt (bitte jeweils unter Darstellung der
Entwicklung dieser Zahlen seit dem Jahr 2013 mit dem
1. April als jeweiligem Stichtag angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 16. April 2025
Die Daten zum Planstellen- und Stellenbestand sind in den Übersichten
zum Bundeshaushalt des jeweiligen Jahres, Teil V (Personalübersicht)
veröffentlicht. Die Daten können den Übersichten getrennt nach
obersten Bundesbehörden und nachgeordnetem Bereich sowie nach
Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen entnommen werden.
Die Daten zu den besetzten Stellen ergeben sich aus der Planstellen- und
Stellenübersicht und der darin enthaltenen Ist-Besetzung zu dem dort
genannten Stichtag. Diese Daten können für jede Behörde dem Teil
„Personalhaushalt“ am Ende eines jeden Einzelplans des
Bundeshaushaltsplans entnommen werden.
26. Abgeordneter
Johannes
Volkmann
(CDU/CSU)
Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung eines
Grundsätzegesetzes zur Ablösung der
Staatsleistungen an Kirchen (bitte nach konkreten
Umsetzungsmaßnahmen, Vorhandensein eines
Referenten- oder Kabinettsentwurfs, Anhörungen o. Ä.
aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Rita Schwarzelühr-Sutter
vom 14. April 2025
Zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag der vergangenen Wahlperiode
formulierten Zielsetzung („Wir schaffen in einem Grundsätzegesetz im
Dialog mit den Ländern und den Kirchen einen fairen Rahmen für die
Ablösung der Staatsleistungen“) konstituierte sich im
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine Arbeitsgruppe (AG) auf
Arbeitsebene mit Vertreterinnen und Vertretern aller Länder sowie der
betroffenen Kirchen, die von August 2022 bis Januar 2023 fünf Mal
tagte und über fachliche Fragen beriet.
Um zentrale, weiterhin strittige Fragen (v. a. die Fragen der Höhe des
Ablösungsbetrags und der Ablösefrist) zu klären und damit eine
grundsätzliche Verständigung über die Eckpunkte des geplanten
Grundsätzegesetzes zu erreichen, lud das BMI Länder und Kirchen zur Fortsetzung
der Beratungen auf politischer Ebene ein. Die Länder sagten ihre
Teilnahme an den geplanten Gesprächen ab und machten – u. a. im Rahmen
der Ministerpräsidentenkonferenz im März 2023 und Oktober 2024 –
deutlich, dass sie die Umsetzung des Vorhabens wegen des Zeitpunktes,
der Finanzierbarkeit sowie grundsätzlich wegen der bisherigen guten
Zusammenarbeit mit den Kirchen, v. a. im sozialen und schulischen
Bereich, nicht mittragen.
Da die Bundesregierung eine grundsätzliche Verständigung mit den
Ländern über die zentralen Fragen der Ablösung für unerlässlich erachtet,
wurden die Gespräche auf politischer Ebene fortgesetzt, seitens BMI
jedoch keine weiteren aktive Schritte zur Umsetzung des Vorhabens
ergriffen.
27. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie viele freiwillige Ausreisen fanden in den
Jahren 2019, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils bis
zum 31. März in Deutschland statt (bitte jeweils
auch die Gesamtzahl der durchgeführten
Rückführungen pro Jahr angeben), und in welcher
Höhe wurden in diesen Jahren jeweils
Haushaltsmittel des Bundes zur Förderung freiwilliger
Ausreisen verausgabt (Ist-Ausgaben, jeweils zum
Stand 31. März)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 17. April 2025
Zu den Rückführungen:
Die Anzahl der vollzogenen Rückführungen (Ab- und
Zurückschiebungen) gemäß Polizeilicher Eingangsstatistik der Bundespolizei im
Zeitraum Januar bis März der Jahre 2019 bis 2024 sind in der nachfolgenden
Tabelle aufgeführt. Die Rückführungszahlen für März 2025 liegen der
Bundesregierung noch nicht vor.
2019 Januar bis März 6.409
2020 Januar bis März 4.827
2021 Januar bis März 3.764
2022 Januar bis März 3.952
2023 Januar bis März 4.714
2024 Januar bis März 5.528
2025 Januar bis Februar 4.043
Zu den freiwilligen Ausreisen:
Zu den freiwilligen Ausreisen liegen der Bundesregierung valide Daten
über das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and
Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany/Government
Assisted Repatriation Programme) vor. Neben REAG/GARP existieren
auch Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert
werden. Hinzu kommt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen ohne
Förderung. Behörden haben allerdings nicht immer Kenntnis davon, wenn
eine Person Deutschland freiwillig verlässt. Der nachfolgenden Tabelle
können die Zahlen zu geförderten freiwilligen Ausreisen über das
Programm in den jeweiligen Jahren (jeweils vom 1. Januar bis zum
31. März) entnommen werden.
2019 2020 2021 2022 2023 2024* 2025
Freiwillige Ausreisen
(in Personen) im Rahmen
von REAG/GARP
3.038 1.615 1.328 1.710 2.173 1.376 3.207
* Zum 1. Januar 2024 hat das BAMF die Antragsbearbeitung und Ausreiseorganisation des REAG/GARP-Programmes von der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) übernommen und setzt das Programm unter dem Namen REAG/GARP 2.0 fort.
Quelle: Internationale Organisation für Migration (IOM)/Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Eine Ausweisung der verwendeten Fördermittel des Bundes war für den
angefragten Zeitraum nicht möglich, weshalb auf die in der Antwort der
Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 49 auf
Bundestagsdrucksache 20/13787 aus dem Jahr 2024 ausgewiesenen Fördermittel
verwiesen wird. Eine exakte Ermittlung der Ist-Ausgaben des Bundes ist
unterjährig nicht möglich. Dies begründet sich dadurch, dass
Kostenbestandteile unterjährig zu verschiedenen Zeitpunkten vereinnahmt und
verausgabt werden, sodass die Betrachtung von Zeitabschnitten nicht die
tatsächlich für die Förderung aufgewendeten Bundesmittel
widerspiegelt.
28. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie viele Asylanträge durch syrische
Staatsbürger wurden seit dem Bearbeitungsstopp des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für
Anträge, bei denen auch Informationen zur Lage in
Syrien berücksichtig werden, im Kontext des
Sturzes des Assad-Regimes insgesamt gestellt,
und wie plant die Bundesregierung, in dieser
Sache weiter zu verfahren (www.bamf.de/SharedDo
cs/Meldungen/DE/2024/241220-syrien-verfahrens
aufschub.html?nn=282388)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir
vom 17. April 2025
Die Zahl von Asylantragstellenden in dem erfragten Zeitraum, nach
Monaten und Staatsangehörigkeit, kann der öffentlich verfügbaren
Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
unter dem nachfolgenden Link entnommen werden: www.bamf.de/DE/T
hemen/Statistik/Asylzahlen/AsylGesStatistik/asylgeschaeftsstatistik-nod
e.html.
Aufgrund der volatilen Lage in Syrien hat das BAMF Entscheidungen
von Asylantragstellenden aus diesem Land gemäß § 24 Absatz 5 des
Asylgesetzes bis auf Weiteres aufgeschoben. Das umfasst auch
Entscheidungen zum Widerruf von Schutzzuerkennungen. Das BAMF
beobachtet die weitere Entwicklung in Syrien kontinuierlich.
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts
29. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Welche Kosten sind in den Jahren 2021 und 2022
nach Kenntnis der Bundesregierung zulasten des
Bundeshaushaltes (bzw. anteilig der
Länderhaushalte) für die Überführung von sogenannten
Ortskräften und anderen Personen in diesem
Zusammenhang mit hauptsächlich afghanischer
Staatsbürgerschaft aus Afghanistan und Pakistan nach
Deutschland entstanden, und um wie viele
Personen handelt es sich seit 2021 bei diesen
Programmen insgesamt bis heute, die nach Deutschland
eingeflogen wurden?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 16. April 2025
Die Kosten der Projekte, die unter die unterstützte Ausreise afghanischer
Ortskräfte und sonstiger schutzbedürftiger Personen fallen, beliefen sich
in den Jahren 2021 und 2022 auf rund 20,4 Mio. Euro. Dies beinhaltet
Kosten für Unterkunft, Versorgung, medizinische Dienstleistungen und
Transport.
Bisher sind 36.397 Personen (Hauptpersonen und Familienangehörige)
im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeverfahren aus Afghanistan
nach Deutschland eingereist.
30. Abgeordneter
Matthias Moosdorf
(AfD)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu
der Frage gebildet, ob die vertrauliche
Handreichung des Auswärtigen Amts, nach der
„Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts und im
Inland, Bundesländer[n], Kommunen sowie
Gedenkstätten und sonstige[n] Einrichtungen“
empfohlen wird, weder Einladungen zu Gedenkfeiern
zum bevorstehenden 80. Jahrestag des
Kriegsendes an russische oder belarussische Offizielle
auszusprechen noch offizielle deutsche
Repräsentanten auf mögliche Einladungen russischer oder
belorussischer Stellen zu solchen Veranstaltungen
zu entsenden bzw. offizielle Vertreter Russlands
oder Belorusslands, einschließlich deren
ranghoher Diplomaten, qua „Hausrecht“ vor die Tür zu
setzen, wenn sie unerwartet zu von deutschen
Stellen ausgerichteten Gedenkfeiern erscheinen
(www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/geo
politik/80-jahre-kriegsende-auswaertiges-amt-wil
l-keine-vertreter-aus-russland-bei-gedenkfeier-li.2
313544), einen konstruktiven Beitrag zu einer
diplomatischen Lösung des Ukrainekonflikts
darstellt, für die sich auch der geschäftsführende
Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner
Regierungserklärung vom 16. Oktober 2024 ausgesprochen
hat (www.faz.net/aktuell/politik/inland/ukraine-kr
ieg-wie-olaf-scholz-zu-verhandlungen-mit-russlan
d-steht-110050035.html), und wenn ja, wie lautet
sie?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 16. April 2025
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt einen durch nichts
zu rechtfertigenden, eklatanten Bruch des Völkerrechts dar, der die
Freiheit und Sicherheit in Europa bedroht. Er ist Grund für den
gegenwärtigen Tiefpunkt in den deutsch-russischen Beziehungen. Russlands
Kampagne zur Verbreitung von Desinformation und seine zahlreichen
verdeckten Angriffe auf Deutschland und Europa belasten zusätzlich die
gesellschaftlichen Beziehungen auf allen Ebenen.
Die Bundesregierung führt ihre Gedenkarbeit in Erinnerung an die
Schrecken des Zweiten Weltkriegs intensiv fort. In diesem
Zusammenhang steht die erwähnte Handreichung. Sie unterstreicht die
Notwendigkeit einer angemessenen Würdigung der Opfer in Russland und Belarus,
weist aber auch darauf hin, dass Russland gemeinsam mit Belarus
regelmäßig das Weltkriegsgedenken instrumentalisiert und mit seinem
Angriffskrieg gegen die Ukraine missbräuchlich in Verbindung bringt. Die
Handreichung dient insofern dem Zweck, der Propaganda zur
Rechtfertigung eines Angriffskrieges im Rahmen der Gedenkarbeit kein Forum
zu bieten.
Davon unabhängig unterstützen wir die Ukraine in ihren Bemühungen
um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden. Während
die Ukraine zu einem sofortigen und bedingungslosen Waffenstillstand
bereit ist, weitet Russland seinen völkerrechtswidrigen und brutalen
Angriffskrieg sogar aus und spielt mit Blick auf einen Waffenstillstand auf
Zeit. Es liegt an Russland, konkrete Schritte in Richtung
Waffenstillstand und Frieden zu gehen.
31. Abgeordneter
Stephan Protschka
(AfD)
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
zutreffend, dass Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
aus Mitteln der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und des
Auswärtigen Amts dafür bezahlt werden, sich in
Afghanistan um Fahrzeuge, Ausweise,
Unterkünfte o. Ä für Menschen zu kümmern, die per
Asylantrag nach Deutschland kommen möchten, und
wenn ja, um welche NGOs handelt es sich dabei
und in welcher Höhe werden diese finanziert
(www.focus.de/politik/deutschland/beamte-packe
n-aus-wirbel-umafghanenflug-behoerden-
wollendna-tests-baerbock-ministeriumverbietet-sie_e798
0025-3b9e-42ce-bde9-33958c9b7085.html)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 14. April 2025
Eine Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen aus Mitteln der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und des
Auswärtigen Amts im Sinne der Fragestellung findet nicht statt.
32. Abgeordneter
Björn Simon
(CDU/CSU)
Was ist der Grund für die lange Wartezeit bei der
Beantragung eines Visums zur
Familienzusammenführung an der Deutschen Botschaft in
Teheran von über einem Jahr, und inwiefern plant die
Bundesregierung, diesen Prozess zu
beschleunigen (https://service2.diplo.de/rktermin/extern/cho
ose_category.do?locationCode=tehe&realmId=22
&categoryId=1267)?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 15. April 2025
Die in der Fragestellung genannten Wartezeiten für einen Termin zur
Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung betreffen an
der Deutschen Botschaft Teheran afghanische Antragstellende mit
gewöhnlichem Aufenthalt in Iran. Die Wartezeiten rühren von komplexen
und zeitintensiven Verfahren her. Zudem haben am Dienstort Teheran in
der Vergangenheit auch krisen- und politisch bedingte externe Faktoren
dazu geführt, dass die Arbeit der Visastelle beeinträchtigt wurde. Das
Auswärtige Amt setzt gleichwohl alles daran, um Warte- und
Bearbeitungszeiten für Antragstellende zu reduzieren, wie beispielsweise durch
die Auslagerung an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA). Darüber hinaus wird die Botschaft regelmäßig im Rahmen von
Abordnungen temporär verstärkt.
33. Abgeordneter
Johannes
Volkmann
(CDU/CSU)
Hält die Bundesregierung die erneute Bestellung
von Francesca Albanese als VN-
Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas trotz
gravierender israelbezogener Antisemitismus-
Vorfälle mit Deutschlands Staatsräson gegenüber
Israel für vereinbar, und warum hat die
Bundesregierung anders als beispielsweise die
Niederlande ihrer erneuten Bestellung bei den Vereinten
Nationen nicht widersprochen?
Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann
vom 15. April 2025
Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter werden durch ein
öffentliches Ausschreibungsverfahren ausgewählt, von der rotierenden
Präsidentschaft des Menschenrechtsrats nominiert und vom VN-
Menschenrechtsrat bestätigt. Nach der ersten Amtszeit von drei Jahren verlängert
sich die Amtszeit der Mandatsträger automatisch um weitere drei Jahre.
Die Mitgliedstaaten des VN-Menschenrechtsrates haben keine
unmittelbare Einflussmöglichkeit auf diese Verlängerung. Die Bundesregierung
respektiert die Unabhängigkeit der Vereinten Nationen (VN) und der
vom VN-Menschenrechtsrat mandatierten Sonderberichterstatterinnen
und -erstatter, die ihr jeweiliges Mandat als unabhängige Experten
ausüben. Die Sonderberichterstatterinnen und -erstatter unterliegen in ihrer
Amtsführung einem Code of Conduct.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung inakzeptable Äußerungen
von Francesca Albanese immer wieder zurückgewiesen, zum Beispiel in
Reaktion auf einen Holocaust-Vergleich im Dezember 2023 sowie durch
einen Tweet von Botschafter Steffen Seibert als Antwort auf einen
Hitler- und Holocaust-Vergleich im Juli 2024.
Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung konsequent gegen jede
Singularisierung von Israel und einseitige Befassung mit dem
Nahostkonflikt im Menschenrechtsrat ein.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz
34. Abgeordnete
Lisa Badum
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der
Möglichkeiten für Hauseigentümerinnen und
Hauseigentümer, den für die Gebäudewärme genutzten
Photovoltaik-Strom der eigenen Aufdachanlage
über die Heiz- oder Betriebskostenabrechnung auf
die Mieterinnen und Mieter umzulegen,
gesetzlichen Anpassungsbedarf, und wenn ja, welchen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 15. April 2025
Die Frage der Umlagefähigkeit (der fiktiven Kosten) des mittels der
vermietereigenen Photovoltaikanlage erzeugten Stroms auf Mieterinnen
und Mieter über die Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist bislang
nicht höchstrichterlich geklärt. Die derzeit noch geschäftsführende
Bundesregierung beobachtet die Entwicklung sowohl in rechtlicher als auch
in tatsächlicher Hinsicht im Hinblick auf etwaigen Handlungsbedarf.
35. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Wie viele Anzeigen wurden wegen § 188 des
Strafgesetzbuches („Verleumdung gegen
Personen des politischen Lebens“) durch
Bundesministerinnen und Bundesminister während der Dauer
der 20. Wahlperiode erstattet, und wie bewertet
die Bundesregierung die Wirkung dieses
Paragrafen vor dem Hintergrund des Vorwurfs, dass
durch die Gesetzesänderung vom 30. März 2021
eine „Anzeige-Industrie“ geschaffen worden sei
(www.focus.de/politik/deutsche-bundesminister-i
m-vergleich-mehr-als-90-prozent-der-anzeigen-ge
gen-buerger-stammen-von-habeck-und-baerbock_
id_260500296.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 17. April 2025
Es wird zunächst auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß auf
Bundestagsdrucksache 20/14810 verwiesen.
Eine Mitteilung über die Anzahl der gestellten Strafanzeigen oder
Strafanträge wegen § 188 des Strafgesetzbuches (StGB – Gegen Personen
des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und
Verleumdung) durch Bundesministerinnen und Bundesminister während der
Dauer der 20. Wahlperiode kann nicht erfolgen, weil der
Bundesregierung deren Anzahl nicht vollständig bekannt ist. Eine Strafanzeige oder
ein Strafantrag nach § 194 StGB kann von einer Person des politischen
Lebens auch als Privatperson gestellt werden und muss der
Bundesregierung daher nicht angezeigt werden.
Die Vorschrift des § 188 StGB sieht einen verstärkten Ehrschutz für
Persönlichkeiten des politischen Lebens vor und soll der Vergiftung des
politischen Lebens durch Ehrabschneidung entgegenwirken. § 188 StGB
schützt nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes jedoch nicht das
politische Amt, sondern die persönliche Ehre von Privatpersonen
(Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen 6, 159, 160;
Fischer, StGB, 72. Auflage 2025, § 188, Randnummer 2). Mittelbar geht
es auch um den Schutz von Funktionen, wie der verbreiteten
Umschreibung des Schutzzwecks der Norm der „Verhinderung der Vergiftung des
politischen Lebens“ zu entnehmen ist (Fischer, am angegebenen Ort).
Zur Bewertung eines möglichen Handlungsbedarfs wird auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 des Abgeordneten
Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 20/11501 verwiesen.
36. Abgeordneter
Achim Köhler
(AfD)
Hat die Bundesregierung vor, die Wirkung des
§ 188 des Strafgesetzbuches („Verleumdung
gegen Personen des politischen Lebens“) zu
evaluieren, vor dem Hintergrund des jüngsten Urteils
am Amtsgericht Bamberg im Falle eines
verurteilten Journalisten (www.zeit.de/politik/ausland/202
5-04/urteil-david-bendelsnancy-faeser-meinungsfr
eiheit-gericht)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 17. April 2025
Eine Aussage dazu, ob künftig eine Evaluierung des § 188 des
Strafgesetzbuches (Gegen Personen des öffentlichen Lebens gerichtete
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung) stattfinden wird, ist der
aktuellen geschäftsführenden Bundesregierung nicht möglich.
37. Abgeordneter
Martin Erwin
Renner
(AfD)
Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018
Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch
genommen, und wenn ja, welche (bitte die
14 Leistungen mit den höchsten Geldwerten in
diesem Zeitraum aufschlüsseln nach Art der
Leistung, wie etwa juristische Beratung, anwaltliche
Vertretung o. Ä, und Höhe des Geldwertes der
jeweiligen Leistung)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 16. April 2025
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der
Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der
HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern
Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als
Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch
genommen haben, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung.
38. Abgeordneter
Christoph de Vries
(CDU/CSU)
Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus,
Linksextremismus und Ausländerextremismus hat
der Generalbundesanwalt im Jahr 2024 und im
bisherigen Jahresverlauf 2025 jeweils beim
Bundesgerichtshof eingeleitet (bitte separat nach
Jahren und Phänomenbereichen auflisten)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff
vom 15. April 2025
Für das Jahr 2024 ergibt sich die Anzahl der vom Generalbundesanwalt
beim Bundesgerichtshof (GBA) eingeleiteten Ermittlungsverfahren zu
den nachgefragten Extremismusbereichen aus der Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 56 des Abgeordneten Martin Hess
auf Bundestagsdrucksache 20/14639.
Im Zeitraum vom 1. Januar bis 10. April 2025 hat der GBA 44
Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, ein
Verfahren mit Bezug zum Rechtsextremismus, kein Verfahren mit Bezug zum
Linksextremismus und 39 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum
auslandsbezogenen Extremismus neu eingeleitet.
Die Verfahren in Bezug auf Islamisten betreffen hierbei überwiegend
Auslandstaten im Zusammenhang mit den terroristischen Vereinigungen
Islamischer Staat und Taliban und weisen Bezüge zu Syrien, Irak sowie
Afghanistan auf. Der Großteil der Verfahren wurde, sofern die Verfahren
nicht insbesondere nach § 153c der Strafprozessordnung (StPO –
Absehen von der Verfolgung bei Auslandstaten) oder mangels
Tatnachweises nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wurden, wegen minderer
Bedeutung an die Landesstaatsanwaltschaften abgegeben.
Die Beantwortung erfolgt auf Grundlage der in elektronisch geführten
Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA, wobei der Begriff des
auslandsbezogenen Extremismus den internationalen nichtislamistischen
Terrorismus und auch die Bereiche des internationalen Links- und
Rechtsextremismus umfasst.
Nicht erfasst sind verdeckt geführte Ermittlungsverfahren. Hierzu gibt
die Bundesregierung keine Auskünfte, auch nicht in eingestufter Form.
Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des
Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit
durch das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete und damit gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit
an der Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt.
Eine weitergehende Auskunft würde Ermittlungsmaßnahmen
erschweren oder gar vereiteln. Nach sorgfältiger und konkreter Abwägung der
betroffenen Belange tritt das Informationsinteresse des Parlaments hinter
die ebenso berechtigten Interessen an einer effektiven Strafverfolgung
zurück.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales
39. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Darf der Kapitän/Schiffsführer eines
Binnenschiffes auch selbst Sicherheitsbeauftragter sein, wenn
dessen Besatzungsstärke unter fünf Personen
liegt, oder muss es, analog dem Seearbeitsgesetz,
ein normales Besatzungsmitglied sein (www.bg-v
erkehr.de/arbeitssicherheit-gesundheit/branchen/s
eeschifffahrt-und-fischerei/arbeitsschutz-organisie
ren/sicherheitsbeauftragte), und wenn letzteres
zutrifft, was passiert, wenn dieses
Besatzungsmitglied abmustert und kein Ersatz mit
entsprechender Qualifikation vorhanden ist?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 17. April 2025
Das Binnenschifffahrtsrecht sieht keine speziellen Regelungen zur
Bestellung von Sicherheitsbeauftragten vor, auch findet nach Auffassung
der Bundesregierung das Seearbeitsgesetz keine analoge Anwendung.
Es gelten die allgemeinen Regelungen zur Bestellung von
Sicherheitsbeauftragten. Gemäß § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch –
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) i. V. m. § 20 der
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1) hat in Unternehmen mit
regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten der Unternehmer unter Beteiligung des
Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter
Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden
Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu
bestellen. Bei den zu bestellenden Personen sollte es sich um Arbeitnehmende
handeln, die keine Führungsverantwortung tragen (vgl. DGUV Regel
100-001 – Grundsätze der Prävention, Nr. 4.2.2).
40. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer
Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten
Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und
relativ zur Gesamtzahl der
Bedarfsgemeinschaften), und wie hoch war die Differenz zwischen
tatsächlichen und anerkannten Kosten der
Unterkunft im Jahr 2024 insgesamt?
41. Abgeordnete
Caren Lay
(Die Linke)
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung
die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit einer
Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten
Kosten der Unterkunft und Heizung (absolut und
relativ zur Gesamtzahl der
Bedarfsgemeinschaften), und wie hoch war die Differenz zwischen
tatsächlichen und anerkannten Kosten der
Unterkunft im Jahr 2024 (bitte beantworten für
folgende Städte: München, Berlin, Frankfurt am
Main, Freiburg, Stuttgart, Köln, Hamburg,
Dresden)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme
vom 16. April 2025
Die Fragen 40 und 41 werden zusammen beantwortet.
Ihre Fragen werden auf Grundlage von Ergebnissen der Statistik der
Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) der Bundesagentur für Arbeit beantwortet. Zur
Einordnung dieser Ergebnisse verweist die Bundesregierung auf ihre
methodischen Vorbemerkungen in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
20/3018.
Bundesweit gab es im Jahresdurchschnitt 2024 rund 339.000
Bedarfsgemeinschaften mit einer Differenz zwischen tatsächlichen und
anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung. Dies entspricht einem
Anteil von rund 11,6 Prozent an allen 2,93 Millionen
Bedarfsgemeinschaften. Die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und
anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung betrug rund
118 Euro pro Monat bezogen auf Bedarfsgemeinschaften mit einer
Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für
Unterkunft und Heizung. Die Werte für die angefragten Regionen
können der folgenden Tabelle entnommen werden.
Ta
be
lle
: B
es
ta
nd
a
n
B
ed
ar
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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft
42. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Geht die Bundesregierung bei Wirkstoffen
zugelassener Pestizide davon aus, dass sie
Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt bilden, und wenn ja,
bei welchen, und welche Auswirkungen hat das
auf eine Wiederzulassung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 16. April 2025
Eine Reihe zugelassener Pflanzenschutzmittel (PSM) mit in der
Europäischen Union (EU) für diese Verwendung genehmigten Wirkstoffen
bilden gesichert oder vermutlich Trifluoracetat (TFA) als Abbauprodukt.
Die folgende Liste gibt entsprechend der deutschen Behörden
vorliegenden Informationen Auskunft darüber, welche Wirkstoffe gesichert oder
vermutlich TFA bilden, in welcher Produktkategorie sie verwendet
werden und wie viele PSM mit dem Wirkstoff in Deutschland zugelassen
sind.
Wirkstoff Herbizid (H)/
Insektizid (I)/
Fungizid (F)
TFA-Bildung
gesichert/vermutet*
Anzahl zugelassener
PSM (inkl.
Vertriebserweiterungen)
Beflubutamid H gesichert 1
Cyflufenamid F vermutet 2
Cyflumetofen I vermutet 1
Diflufenican H vermutet 43
Flazasulfuron H vermutet 4
Flonicamid I gesichert 5
Fluazifop-P H vermutet 9
Fluazinam F gesichert 19
Flufenacet H gesichert 34
Fluopicolide F vermutet 4
Fluopyram F gesichert 8
Flutianil F vermutet 1
Flutolanil F gesichert 2
Isoxaflutole H vermutet 3
Lambda-Cyhalothrin I vermutet 22
Mefentrifluconazole F vermutet 11
Oxathiapiprolin F vermutet 8
Penoxsulam H vermutet 2
Penthiopyrad F vermutet 1
Picolinafen H vermutet 4
Prosulfuron H vermutet 5
Pyroxsulam H vermutet 4
Sulfoxaflor I vermutet 1
Tau-Fluvalinat I vermutet 2
Tefluthrin I vermutet 5
Tembotrione H vermutet 4
Trifloxystrobin F gesichert 14
Tritosulfuron H gesichert 2
* In der Molekülstruktur ist eine CF3-C-Einhelt vorhanden.
Die Auswirkungen auf die jeweiligen Produktzulassungen können nicht
pauschal benannt werden. Diese hängen von der jeweiligen TFA-
Bildungsrate im Rahmen der zugelassenen Anwendungen ab. Die
Bundesregierung ist bestrebt, mit der EU-Kommission, der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority-
EFSA) und den anderen Mitgliedstaaten einen harmonisierten Weg zum
Umgang mit TFA-bildenden Pflanzenschutzmittelwirkstoffen zu finden.
Konkret finden Erörterungen im Ständigen Ausschuss für Pflanzen,
Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals,
Food and Feed, SCoPAFF) sowie ein Austausch zwischen dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und
anderen Zulassungsbehörden sowie zwischen dem Umweltbundesamt und
anderen Bewertungsbehörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich der
Bestimmung und Bewertung der TFA-Bildungsrate statt. Der EFSA wurde
seitens der EU-Kommission ein Mandat erteilt, bis Oktober 2025 eine
Stellungnahme zu den toxikologischen Referenzwerten von TFA zu
erstellen. Seitens der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
(BAuA) wurden Dossiers zur harmonisierten Einstufung und
Kennzeichnung (CLH-Dossiers) für TFA bei der Europäischen
Chemikalienagentur (European Chemicals Agency-ECHA) eingereicht. Darin wird
die Einstufung von TFA in bei der Reproduktionstoxizität Kategorie 1B
(bei Tieren nachgewiesen) vorgeschlagen. Zudem hat die TFA-Task-
Force der Pestizidindustrie eine Selbsteinstufung von TFA als
reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingereicht. Beide Einstufungsvorschläge
würden bedingen, dass TFA bei Pflanzenschutzmitteln als relevanter
Metabolit eingestuft würde und damit ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm/
Liter im Grundwasser bei zugelassenen Anwendungen eingehalten
werden müsste. Dies ist ein grundlegender Schritt zu einer harmonisierten
europäischen Vorgehensweise.
43. Abgeordneter
Karl Bär
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Mittelverwendung im Förderfond der
Landwirtschaftlichen Rentenbank, und wenn ja, hat sie Kenntnis
darüber, ob der Deutsche Bauernverband e. V., die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Waldbesitzerverbände (AGDW – Die Waldeigentümer e. V.), die
Familienbetriebe Land und Forst e. V. sowie der
Deutsche Raiffeisenverband e. V. über diesen
Fördertopf Mittel erhalten und, wenn ja, zu welchem
Zweck und in welcher Höhe?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 15. April 2025
Die Mittel der Förderung aus dem Förderungsfonds der
Landwirtschaftlichen Rentenbank stammen aus ihrem Bilanzgewinn, der anteilig auf
den Förderungsfonds und das Zweckvermögen des Bundes verteilt wird
(§ 9 Absatz 2 und Absatz 3 des Gesetzes über die Landwirtschaftliche
Rentenbank). Dem Förderungsfonds flossen im Jahr 2023 insgesamt
9,0 Mio. Euro und im Jahr 2024 insgesamt 9,25 Mio. Euro zu. Über die
Verwendung des Förderungsfonds entscheidet die Anstaltsversammlung
der Landwirtschaftlichen Rentenbank auf der Grundlage der von ihr
erlassenen Richtlinie (§ 9 Absatz 2 des Gesetzes über die
Landwirtschaftliche Rentenbank). Auf der Grundlage der Richtlinie über die
Verwendung des Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank fördert
die Landwirtschaftliche Rentenbank seit vielen Jahren Einzelprojekte
und Institutionen, die für Landwirtschaft und ländliche Räume tätig sind.
Von den Vereinen, die Gegenstand Ihrer Frage sind, haben in den
vergangenen Jahren der Deutsche Bauernverband e. V., die
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände AGDW – Die Waldeigentümer
e. V. und die Familienbetriebe Land und Forst e. V. Förderungen aus
dem Förderungsfonds der Landwirtschaftlichen Rentenbank erhalten.
Die Information über die Mittelvergabe aus dem Förderungsfonds für
die Jahre 2017 bis 2022 ist Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens
vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Mit Blick auf das laufende
Gerichtsverfahren und den Grundsatz der Gewaltenteilung sieht das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft davon ab, nähere
Informationen zu Zweck und Höhe der Förderung einzelner
Fördermittelempfängerinnen und Fördermittelempfänger zu erteilen. Der Start des
Antragsverfahrens für die Mittelvergabe des Förderungsfonds im Jahr
2025 wurde auf Beschluss der Anstaltsversammlung verschoben. Im
Jahr 2025 ist somit bisher keine Entscheidung über die Vergabe der
Mittel aus dem Bilanzgewinn 2024 erfolgt.
44. Abgeordneter
Julian Schmidt
(AfD)
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der
geplanten Fusion von Arla Food und DMK
Deutsches Milchkontor, und wenn ja, hat sie sich vor
dem Hintergrund einer zunehmenden
Marktkonzentration im deutschen Milchmarkt hierzu eine
Auffassung gebildet?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 16. April 2025
Der Bundesregierung ist die Fusionsabsicht von Arla Food und der
DMK Group bekannt. Die Fusionspläne unterliegen den entsprechenden
kartellrechtlichen Prüfungs- und Genehmigungsprozessen der dafür
zuständigen unabhängigen Kartellbehörden. Das Ergebnis der Prüfungen
bleibt abzuwarten.
45. Abgeordneter
Albert Stegemann
(CDU/CSU)
Welche Staaten haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre Importverbote im Zusammenhang
mit dem Ausbruch der Maul- und Klauenseuche
in Brandenburg Anfang des Jahres
zwischenzeitlich wieder aufgehoben (vgl. z. B. www.bmel.de/
SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/025-mk
s-vereinigtes-k%C3%B6nigreich.html), und
welche Staaten halten ihre Importverbote bisher
noch aufrecht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Ophelia Nick
vom 14. April 2025
Auf Antrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung
(BMEL) hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) am
12. März 2025 der Einrichtung einer „Containment Zone“ gemäß des im
Durchführungsbeschluss (EU) 2025/323 in Artikel 2 genannten und in
Anhang II aufgeführten Gebiets in Brandenburg und Berlin zugestimmt.
Damit ist offiziell der WOAH-Status „MKS-frei ohne Impfung“ (MKS
= Maul- und Klauenseuche) für das außerhalb dieser Zone liegende
Gebiet Deutschlands wiedereingesetzt. Darüber hinaus konnte das BMEL
im Rahmen von bilateral ausgehandelten
Regionalisierungsvereinbarungen auch Marktöffnungen für einzelne Produkte, unter anderem für
wärmebehandelte Milchprodukte und Fleisch sowie Fleischerzeugnisse,
erreichen.
Dies erläuternd vorangestellt, haben nach Kenntnis der Bundesregierung
die folgenden Drittländer entweder aufgrund des aktuellen WOAH-
Status Deutschlands beziehungsweise auf Basis bilateral getroffener
Vereinbarungen ihre, im Zusammenhang mit dem Ausbruch der MKS in
Deutschland ausgesprochenen Importverbote vollständig
beziehungsweise teilweise aufgehoben (Stand: 2. April 2025): Japan, Bosnien und
Herzegowina, Chile, China, Malaysia, Marokko, Mexiko,
Nordmazedonien, Paraguay, Republik Korea, Serbien, Singapur, Südafrika, Ukraine,
Uruguay, Vereinigtes Königreich.
Folgende Drittländer halten nach Kenntnis der Bundesregierung ihre
Sperren derzeit noch aufrecht (Stand: 2. April 2025): Albanien,
Argentinien, Australien, Belarus, Brasilien, Kanada, Katar, Kasachstan,
Kolumbien, Kuba, Namibia, Peru, Philippinen, Russische Föderation,
Vereinigte Staaten, Vereinigte Arabische Emirate.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
46. Abgeordneter
Thomas Dietz
(AfD)
Für welche Projekte erhielt die Denkfabrik
LibMod „Zentrum für die liberale Moderne
gGmbH“ (Geschäftsführer: Ralf Fücks, Irene
Hahn-Fuhr, Christoph Becker; Reinhardtstr. 15,
10117 Berlin) im Jahr 2023 etwa 2 Mio. Euro und
davon jährlich pauschal 500.000 Euro vom
Bundespresseamt für „institutionelle Förderung“ bzw.
welche Nachweise der Verwendung dieser
Steuermittel aus dem Bundeshaushalt musste das
„Zentrum für die liberale Moderne gGmbH“
gegenüber dem Bundeshaushalt nachweisen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 14. April 2025
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/10173
verwiesen. Der Nachweis der Verwendung erfolgt gemäß den Vorschriften
zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung.
47. Abgeordneter
Matthias Helferich
(AfD)
Erachtet die Bundesregierung Anleitungen zur
„Do It Yourself“-Einnahme von Hormonen als
„geschlechtsangleichende“ Maßnahme ohne
ärztliche Betreuung und Versuche ihrer
Rechtfertigung, wie es auf Seite 20 f. in der aktuellen
Ausgabe des Jugendmagazins „Out“ des von der
Bundesregierung geförderten Lambda e. V. (vgl.
https://lambda-online.de/out/) dargelegt wird (vgl.
https://lambda-online.de/wp-content/uploads/202
5/01/out69_2025_DIY_web.pdf), als einen Inhalt,
der mit Bundeshaushaltsmitteln gefördert werden
sollte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann
vom 15. April 2025
Wie bei allen anderen Jugendverbänden und Zuwendungsempfängern
der Jugendhilfe werden deren Publikationen nicht zuvor vom
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
geprüft. Dies widerspräche dem Prinzip der freien Trägerschaft in der
Jugendhilfe. Mit dem Träger besteht jedoch ein offener und
konstruktiver Fachaustausch.
Das BMFSFJ spricht sich gegen jede Form der medizinisch nicht
überwachten Selbstmedikation aus.
Zu dem Artikel „DIY HRT“ hat das BMFSFJ das Jugendnetzwerk
Lambda e. V. um eine Stellungnahme gebeten. Lambda e. V. teilte uns
mit, dass sie selbstverständlich nicht die Selbstmedikation unterstützen,
der Artikel sei eine persönliche Selbstreflektion aus einer Notsituation
eines Jugendlichen.
Lambda e. V. setze sich als Verband grundsätzlich für die Anwendung
der fachmedizinischen Leitlinien wie zum Beispiel der S2k-Leitlinie
„Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und
Jugendalter – Diagnostik und Behandlung“ ein, die dazu beitragen, dass
Menschen Zugang zu entsprechender medizinischer Versorgung
erhielten.
48. Abgeordneter
Sebastian Maack
(AfD)
Welche Gründe wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung für die über 3.000 Fälle von
Schwangerschaftsabbrüchen nach der zwölften
Schwangerschaftswoche im Jahr 2024
(Statistisches Bundesamt, Pressemeldung 128 vom
3. April 2025) abseits medizinischer und
kriminologischer Indikationen dokumentiert, und welche
juristischen Konsequenzen resultierten ggf.
daraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz
vom 17. April 2025
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Schwangerschaftskonfliktgesetzes erfasst das Statistische Bundesamt nur den rechtlichen Grund
für den Schwangerschaftsabbruch (Beratungsregelung oder
Indikationsstellung). Statistisch erfasste Abbrüche ab der 12.
Schwangerschaftswoche sind stets medizinisch indiziert.
Medizinische Indikation (§ 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuches)
bedeutet, dass der Schwangerschaftsabbruch unter Berücksichtigung der
gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse notwendig ist, um
Lebensgefahr oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung
des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der schwangeren
Frau abzuwenden. In diesen Fällen besteht keine zeitliche Begrenzung.
Im Rahmen der Schwangerschaftsabbruchstatistik werden genauere
medizinische Gründe für den medizinisch indizierten Abbruch nicht erfasst.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit
49. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Inwieweit hat die Bundesregierung, insbesondere
das Bundesministerium der Verteidigung, oder ihr
nachgeordnete Behörden (einschließlich des
Bundesnachrichtendienstes) in Erwägung gezogen
oder es tatsächlich unternommen, das
Unternehmen BioNTech SE im Rahmen der nationalen
Sicherheitslage über mögliche Hinweise auf eine
Laborherkunft des SARS-CoV-2-Virus zu
informieren, und wenn ja, wann und auf welche Weise
erfolgte eine solche Kommunikation?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 17. April 2025
Auf die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen und die europäischen
Zulassungsverfahren hatte die Frage der möglichen Herkunft des
COVID-19-Virus nach Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss.
Insoweit bestand kein Austausch mit Impfstoffherstellern.
50. Abgeordnete
Dr. Christina
Baum
(AfD)
Hat die Bundesregierung – insbesondere auf
Grundlage ihr vorliegender Erkenntnisse oder
Einschätzungen zur Möglichkeit einer
Laborherkunft des SARS-CoV-2-Virus – vor der Zulassung
der COVID-19-Impfstoffe die Europäische
Arzneimittel-Agentur (EMA) darüber informiert oder
eine solche Information in Erwägung gezogen,
und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse
darüber vor, ob die EMA ihrerseits Informationen,
Hinweise oder Bewertungen zur Möglichkeit
einer Laborherkunft an die Bundesregierung
übermittelt hat?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sabine Dittmar
vom 17. April 2025
Die Aufgaben der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und die
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten sind in der Verordnung (EG)
Nr. 726/2004 zur Festlegung von Verfahren der Union für die
Genehmigung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Errichtung
einer EMA zu entnehmen. Auf die europäischen Zulassungsverfahren
hatte die Frage der möglichen Herkunft des COVID-19-Virus nach
Kenntnis der Bundesregierung keinen Einfluss.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr
51. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie ist der aktuelle Stand des
Planfeststellungsverfahrens hinsichtlich der Reaktivierung der
Horlofftalbahn durch die Deutsche Bahn AG
(Strecke 3740) per 31. März 2025, und welche –
auch regulatorischen – Möglichkeiten bestehen in
diesem Fall konkret und darüber hinaus
allgemein, um Bahnreaktivierungsprojekte durch
effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren
zu beschleunigen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) hat die DB InfraGO
AG als Vorhabenträgerin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Anfang des Jahres eine Planänderung eingeleitet, zu der die Träger
öffentlicher Belange erneut beteiligt wurden. Sobald die Erwiderung der
Vorhabenträgerin auf die eingegangenen Stellungnahmen vorliegt,
entscheidet das EBA über die weiteren Verfahrensschritte.
Das Planfeststellungsverfahren ist gesetzlich geregelt. Neben den
gesetzlichen Verfahrensvorschriften wird die Dauer eines
Planfeststellungsverfahrens durch Art und Umfang des Vorhabens, die Qualität der
Planunterlagen sowie Anzahl und Inhalt der Einwendungen und
Stellungnahmen beeinflusst. Gerade durch die Steuerung und Koordination
der Bauvorhaben – inklusive Terminplanung und Erstellung der
Antragsunterlagen – hat der Vorhabenträger grundsätzlich einen
maßgeblichen Einfluss auf die Dauer des Planfeststellungsverfahrens. Dies gilt
auch bei Bahnreaktivierungsprojekten.
52. Abgeordnete
Desiree Becker
(Die Linke)
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell der konkrete Stand der Streckenreaktivierung
der Lumdatalbahn (Strecke 3705), und welche
Möglichkeiten bestehen insoweit seitens des
Bundes, eine Wiederinbetriebnahme der Strecke durch
die Hessischen Landesbahnen zu fördern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Zuständig für den Öffentlichen Personennahverkehr sind die Länder
(und Kommunen) bzw. die von ihnen benannten Aufgabenträger. Dies
umfasst auch die Gesamtverantwortung für den
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Sofern ein nicht-bundeseigenes
Infrastrukturunternehmen den Betrieb einer stillgelegten Strecke übernehmen möchte, erfolgt
die Streckenreaktivierung in der Zuständigkeit des jeweiligen Landes.
Ein eventueller Antrag auf Bundeszuschüsse z. B. aus dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) setzt eine qualifizierte Planung auf
Seiten des Landes, des SPNV-Aufgabenträgers bzw. des
Vorhabenträgers voraus. Es liegt eine Interessensbekundung in Form einer
Voranmeldung seitens des Landes Hessen zur Fortschreibung des GVFG-
Bundesprogramms 2025 bis 2029 vor. Voraussetzung für einen Einsatz
öffentlicher Infrastrukturinvestitionsmittel ist neben der
Mittelverfügbarkeit ein Nachweis der Gesamtwirtschaftlichkeit. Ein entsprechender
Finanzierungsantrag liegt dem Bund noch nicht vor.
53. Abgeordneter
René Bochmann
(AfD)
Wird die Behebung von Mängeln mit Fristsetzung
an einem See- oder Binnenschiff, die bei einer
Inspektion durch den Det Norske Veritas (DNV)
oder die Zentralstelle
Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK) festgestellt
worden sind, nachkontrolliert, und wenn ja, warum
reicht es nicht aus, wie mir zugetragen wurde,
wenn die Reparaturnachweise durch Rechnungen,
Fotoaufnahmen, Videos (z. B. Kennzeichnung
von Fluchtwegen) erbracht werden?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Sofern bei Seeschiffen ein Mangel während einer Schiffsbesichtigung
festgestellt wird, wird dieser Mangel protokolliert und eine
Behebungsmaßnahme sowie eine entsprechende Frist festgelegt. Die Einhaltung
dieser Frist wird nachgehalten. Bei Schiffen, die vollumfänglich der
Überwachung einer Klassifikationsgesellschaft wie beispielsweise DNV
unterliegen, wird dies durch die zuständige Klassifikationsgesellschaft
organisiert. Bei Seeschiffen, die nicht der Klassenüberwachung
unterliegen, wird die Kontrolle der Mängelabstellung durch die Dienststelle
Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-
Logistik und Telekommunikation als zuständige Flaggenstaatsbehörde
durchgeführt.
Die Art der Behebung, die erteilte Frist und die Notwendigkeit einer
Nachbesichtigung, wird dabei durch die Besichtiger festgelegt. Die
Festlegungen müssen für jeden Einzelfall bewertet werden. Grundsätzlich ist
es aber auch gängige Praxis, dass bei minderschweren Mängeln eine
offizielle schriftliche Mangelabstellung durch den Kapitän/Eigner (ggf.
mit anliegenden Fotos, Rechnungen etc.) schriftlich bestätigt wird.
Im Zusammenhang mit Binnenschiffen ist das Dezernat Technische
Schiffssicherheit zuständig. Das Dezernat Technische Schiffssicherheit
lässt sich die Abstellung der im Rahmen einer Untersuchung
festgestellten Mängel in schriftlicher Form bestätigen. Dabei akzeptiert das
Dezernat Nachweise in Form von Reparaturbestätigungen durch eine Werft
oder Fachfirma, Rechnungen und fotografische Darstellungen oder
Gutachten. Diese Nachweise genügen hingegen nicht, wenn durch den
festgestellten Mangel Personen geschädigt werden könnten bzw. ein
sicherer Schiffsbetrieb sowie die Sicherheit und Leichtigkeit des
Schiffsverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. Bei derartig schwerwiegenden
Mängeln ist grundsätzlich eine Nachbesichtigung erforderlich.
54. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Warum hat die Gemeinde Berg (PLZ: 88276) im
Scoring des Graue-Flecken-Förderprogrammes
2.0 keine Zusatzpunkte für interkommunale
Zusammenarbeit erhalten, obwohl sie sich mit
anderen Gemeinden zu einem Zweckverband
zusammengeschlossen hat, und welchen weiteren
antragsstellenden Gemeinden im Landkreis
Ravensburg wurden diese Zusatzpunkte nach Kenntnis
der Bundesregierung vorenthalten?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Die Gemeinde Berg ist Teil des Zweckverbandes Breitbandversorgung
im Landkreis Ravensburg. Im Rahmen der Förderung nach der Gigabit-
Richtlinie des Bundes 2.0 in der Änderungsfassung vom 30. April 2024
wurde ein Förderantrag gestellt, der sich ausschließlich auf die
Gemeinde Berg bezieht. Gemäß dem Kriterienkatalog findet in diesem
Förderantrag keine interkommunale Zusammenarbeit statt, da der Förderantrag
nicht mindestens zwei Gemeinden umfasst. Bei der Berechnung der
Ranking-Punktzahl im Kriterium 4 Interkommunale Zusammenarbeit
werden alle Gemeinden im Projektgebiet berücksichtigt, bei denen
mindestens ein förderfähiger Adresspunkt im Antrag enthalten ist.
Insgesamt haben 36 Förderanträge im Rahmen der Förderung nach der
Gigabit-Richtlinie 2.0 (1. und 2. Aufruf zur Förderung von Infrastruktur)
im Landkreis Ravensburg keine Punkte für interkommunale
Zusammenarbeit erhalten (davon 15 bewilligte und 21 abgelehnte Förderanträge).
Diese Förderanträge stammen aus den Gemeinden Kißlegg, Leutkirch
im Allgäu, Ebersbach-Musbach, Aichstetten, Bad Wurzach,
Wolpertswende, Ebenweiler, Aitrach, Bad Waldsee, Baienfurt, Boms,
Wilhelmsdorf, Horgenzell, Ravensburg, Weingarten, Hoßkirch, Bergatreute,
Wangen im Allgäu, Waldburg, Vogt, Isny im Allgäu, Bodnegg, Berg,
Achberg, Fronreute, Wolfegg, Altshausen, Argenbühl und Aulendorf.
55. Abgeordnete
Agnieszka Brugger
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Wie viele Fördermittel wurden im Zeitraum der
20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
im Landkreis Ravensburg über das Graue-
Flecken-Förderprogramm und die Gigabitförderung
2.0 insgesamt bereitgestellt, und wie viele Städte
und Gemeinden haben von einer Förderung
profitiert?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Die bewilligten Zuwendungen im Zeitraum der 20. Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages im Landkreis Ravensburg im Rahmen des
Graue-Flecken-Förderprogramms sowie im Rahmen der Förderung
nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 belaufen sich auf insgesamt
139.006.991,00 Euro.
Von der Förderung profitieren insgesamt 39 Städte und Gemeinden im
Landkreis Ravensburg.
56. Abgeordnete
Ellen Demuth
(CDU/CSU)
Ergreift die Bundesregierung bzw. die Deutsche
Bahn AG in Abstimmung mit dem Land
Rheinland-Pfalz Maßnahmen, um zu verhindern, dass
die Sperrung der sogenannten Siegstrecke
zwischen Siegen und Troisdorf und die
Baumaßnahmen an der Bundesstraße 62 bei
Niederschelderhütte gleichzeitig stattfinden, um Anwohner
sowie den regionalen Personen- und Güterverkehr
zu schützen, und wenn ja, welche, und welche
Gespräche zwischen dem Bund und dem Land
Rheinland-Pfalz haben im Vorfeld dazu
stattgefunden oder sind geplant?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Die Siegstrecke ist seit ca. 35 Jahren nicht mehr umfangreicher saniert
worden, daher besteht ein großer Investitionsbedarf aller Gewerke. Der
Sperrbedarf im Jahr 2027 resultiert daraus, dass die Strecke präventiv
modernisiert und robust hergerichtet werden muss, um im ersten
Halbjahr 2028 die Umleitungsverkehre aus der Generalsanierung der linken
Rheinstrecke (Hürth-Kalscheuren–Koblenz–Mainz) aufnehmen zu
können. Die Straßenbaustelle soll nach Kenntnis der Deutsche Bahn AG
(DB AG) zweieinhalb Jahre dauern, eine nachträgliche Verschiebung der
Bahnsperrung würde also zu keiner Veränderung führen. Nach Angaben
der DB AG finden jedoch regelmäßige Abstimmungsrunden mit allen
Zugangsberechtigten im Zuständigkeitsbereich der DB InfraGO AG in
der Region West statt, beispielsweise mit
Eisenbahnverkehrsunternehmen, Aufgabenträgern oder Gleisanschließern. Außerdem finden bei
Betroffenheit auch Austauschtermine mit Kommunen und
Straßenbaulastträgern statt.
57. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
In welchem Kostenrahmen bewegt sich die
mögliche Steigerung der Kosten zum Bau der zweiten
Stammstrecke München (bitte konkreten Betrag
in Euro nennen, vgl. www.sueddeutsche.de/wirtsc
haft/deutsche-bahn-sanierung-hamburg-berlin-mu
enchen-stammstrecke-li.3227500?reduced=true),
und was ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis aktuell
für das Projekt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 15. April 2025
Für das Vorhaben 2. S-Bahn-Stammstrecke München wurden zuletzt im
November 2023 zusätzliche zuwendungsfähige Kosten in Höhe von
rund 2,3 Mrd. Euro in das Bundesprogramm nach den §§ 5 und 6 des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgenommen, womit sich die
gesamten zuwendungsfähigen Kosten auf rund 4,5 Mrd. Euro erhöhten.
Die darauf bezogenen Investitionszuschüsse betragen rund 2,7 Mrd.
Euro. Die Förderfähigkeit des Vorhabens wurde durch eine
Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung, die ein Nutzen-Kosten-
Verhältnis in Höhe von 1,07 aufweist, bestätigt.
Der Kosten- und Terminplan liegt in der Verantwortung des
Vorhabenträgers DB InfraGO AG. Die Förderfähigkeit der über die Summe von
4,5 Mrd. Euro hinausgehenden Kosten für die Realisierung des
Vorhabens 2. S-Bahn Stammstrecke München würde nur auf gesonderten
Antrag geprüft.
Das Ergebnis dieser Prüfung hinge neben dem Vorliegen der
Fördervoraussetzungen für dieses Vorhaben insbesondere von der Gesamtschau
der förderfähigen Vorhaben im Bundesprogramm samt ihrem jeweiligen
jährlichen Mittelbedarf ab. Ein solcher Antrag liegt dem BMDV aktuell
nicht vor.
58. Abgeordneter
Matthias Gastel
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Was sind die aktuell erwarteten Kosten für die
Generalsanierung Berlin–Hamburg (gemäß
Vorausschau, inklusive aller Risikopuffer), und
wurden im Rahmen der Kostenentwicklung geplante
Infrastrukturmaßnahmen angepasst (bitte alle
Anpassungen nennen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 15. April 2025
Die erwarteten Kosten belaufen sich auf rund 2,5 Mrd. Euro und setzen
sich aus 2,2 Mrd. Euro Bau- und Planungskosten sowie einem
Risikopuffer von 300 Mio. Euro zusammen.
Die Umfänge geplanter Maßnahmen an der Leit- und Sicherungstechnik
werden derzeit geprüft und mit der Deutschen Bahn AG abgestimmt, um
die Bau- und Planungskosten einhalten zu können. Relevante
Entscheidungen werden zu gegebener Zeit kommuniziert.
59. Abgeordnete
Dr. Julia Verlinden
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die
genaue Rolle der Flughafen München GmbH
(FMG) im Zusammenhang mit dem Bau und der
Vorbereitung des Betriebs des Vlora International
Airport in Albanien, und wenn ja, welche (bitte
mit zeitlichem Bezug: jeweilige Rolle in der
Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft), und
steht die Bundesregierung in Kontakt mit der
FMG und kann sie von daher Aussagen dazu
treffen, ob die FMG oder eine Tochtergesellschaft
auch in der Zukunft keine Rolle beim Betrieb
bzw. bei der Erlangung der
Betriebsgenehmigungen spielen wird (www.merkur.de/lokales/erding/
flughafen-muenchen-ort60188/albanien-aus-vlor
a-flughafen-muenchen-steigt-aus-projekt-in-9367
2582.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Die Bundesregierung steht mit der Flughafen München GmbH (FMG)
im Austausch und hat Kenntnis darüber, dass die FMG über ihre 100-
Prozent-Tochtergesellschaft Munich Airport International (MAI) seit
2021 in beratender Funktion und zur Unterstützung des Managements in
das Flughafenprojekt Vlora International Airport in Albanien involviert
ist. Der bestehende Vertrag zur Erbringung von flughafenspezifischen
Beratungsdienstleistungen für den Bau des neuen Flughafens Vlora läuft
vertragsgemäß aus. Derzeit erfolgt der Abschluss der laufenden
Beratung der MAI; die erbrachten Leistungen werden abgerechnet.
Verhandlungen zu einem neuen Vertrag für Beratungs- oder
Managementunterstützungsleistungen finden aktuell nicht statt.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung
60. Abgeordneter
Dr. Fabian Fahl
(Die Linke)
Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung
den Erwerb der ihr von der Landesregierung
Nordrhein-Westfalens angebotenen und
gesicherten Flächen für den Neubau eines möglichen
atomaren Zwischenlagers für die rund 300.000
gebrauchten Brennelemente aus dem
Forschungsreaktor Jülich am Standort Jülich erörtert (vgl.
www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/atommue
ll-transporte-nrw-ahaus-juelich-100.amp), und
wie sind die weiteren Planungen der
Bundesregierung zum Umgang mit den atomaren Abfällen aus
dem Zwischenlager Jülich in Hinsicht auf die
Unterzeichnung notwendiger Verträge zum
Flächenerwerb zum Neubau eines Zwischenlagers und
dem Verbleib der radioaktiven Abfälle am
Standort Jülich?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 17. April 2025
Mit dem Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und dem Transport der
bestrahlten Brennelemente nach Ahaus gibt es zwei Optionen für den
Umgang mit den AVR-Brennelementen am Standort Jülich. Der
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wurde im Bericht des
Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 7. September 2022
(Ausschussdrucksache 20(8)1649) darüber informiert, dass die Beteiligten
die Räumungsoption der Verbringung der Brennelemente in das
Zwischenlager nach Ahaus aus wirtschaftlichen und zeitlichen Gründen als
grundsätzlich vorzugswürdig einordnen. Darüber hinaus fordert der
Haushaltsausschuss in seinem Maßgabebeschluss vom 30. November
2022 (Ausschussdrucksache 20(8)3443), die kostengünstigere
Verbringung der Brennelemente nach Ahaus zu verfolgen, falls das Land
Nordrhein-Westfalen (NRW) die Mehrkosten eines Neubaus in Jülich nicht
tragen möchte. Eine solche Absichtserklärung seitens des Landes NRW
ist der Bundesregierung nicht bekannt.
61. Abgeordnete
Nicole Gohlke
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über von
US-amerikanischen Regierungsbehörden
versendete Fragen bzw. Fragenkataloge (vgl. www.jmwi
arda.de/https-www.jmwiarda.de-2025-04-01-ein-s
ieg-den-die-wissenschaft-trump-nicht-goennen-d
arf/) an deutsche Forschungsinstitute bzw.
Forschende in Deutschland oder mit deutschen
Forschungsinstituten assoziierte Forschende, die
Fördergelder aus den Vereinigten Staaten von
Amerika erhalten, und wenn ja, welche (bitte
Adressaten auflisten und den Inhalt der Fragen), und gab
es Gespräche der Bundesregierung mit
Betroffenen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Claudia Müller
vom 15. April 2025
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) steht im
ständigen Austausch mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen
auf Leitungs- und Arbeitsebene. Der geschäftsführende Bundesminister
für Bildung und Forschung Cem Özdemir hat sich zu Fragen der
deutsch-amerikanischen Forschungszusammenarbeit am 25. Februar
2025 sowie am 26. März 2025 mit den Präsidentinnen und Präsidenten
der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ausgetauscht. Hier wurde
unter anderem auch erörtert, inwieweit den Hochschulen und
Forschungseinrichtungen in Deutschland der Fragebogen bekannt ist.
Der Umgang mit dem Fragebogen obliegt grundsätzlich den
betreffenden Einrichtungen. Eine Meldeverpflichtung von Hochschulen oder
Forschungseinrichtungen gegenüber dem BMBF besteht nicht.
Das BMBF setzt seine Bemühungen fort, die internationale
Forschungszusammenarbeit als Gelingensbedingung exzellenter Wissenschaft auch
unter schwieriger werdenden Bedingungen voranzutreiben.
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
62. Abgeordnete
Sahra Mirow
(Die Linke)
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie
viele Personen in Baden-Württemberg wegen
Wohnungslosigkeit untergebracht sind (wenn ja,
bitte jeweils für die 28 Landkreise und kreisfreien
Städte mit den höchsten Einwohnerzahlen in
Baden-Württemberg angeben)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol
vom 17. April 2025
Der Bundesregierung liegt eine Übersicht des Statistischen Bundesamtes
zu den Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg vor, aus
der die Anzahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen zum
Stichtag 31. Januar 2024 entnommen werden kann.
Regionale Bezeichnung Kreisfreie Stadt
Kreis/Landkreis
Bevölkerung
Untergebrachte
wohnungslose
Personen
Baden-Württemberg
Reg.-Bez. Stuttgart
Region Stuttgart
Stadtkreis Stuttgart, Stadtkreis 633.484 8.300
Landkreis Böblingen 401.318 4.530
Landkreis Esslingen 542.582 5.985
Landkreis Göppingen 263.706 1.165
Landkreis Ludwigsburg 553.689 6.620
Landkreis Rems-Murr-Kreis 434.369 5.110
Region Heilbronn-Franken
Stadtkreis Heilbronn, Stadtkreis 130.093 65
Landkreis Heilbronn 355.359 2.895
Landkreis Hohenlohekreis 115.796 315
Landkreis Schwäbisch Hall 204.721 1.250
Landkreis Main-Tauber-Kreis 135.371 425
Region Ostwürttemberg
Landkreis Heidenheim 135.470 470
Landkreis Ostalbkreis 320.436 1.670
Reg.-Bez. Karlsruhe
Region Mittlerer Oberrhein
Stadtkreis Baden-Baden, Stadtkreis 57.420 1.190
Stadtkreis Karlsruhe, Stadtkreis 309.964 1.065
Landkreis Karlsruhe 456.392 5.180
Landkreis Rastatt 235.542 2.120
Region Rhein-Neckar-Odenwald
Stadtkreis Heidelberg, Stadtkreis 162.960 1.290
Stadtkreis Mannheim, Stadtkreis 316.877 560
Landkreis Neckar-Odenwald-Kreis 146.070 835
Landkreis Rhein-Neckar-Kreis 556.645 4.360
Region Nordschwarzwald
Stadtkreis Pforzheim, Stadtkreis 128.992 730
Landkreis Calw 163.838 795
Landkreis Enzkreis 203.409 1.760
Landkreis Freudenstadt 121.584 580
Reg.-Bez. Freiburg
Region Südlicher Oberrhein
Stadtkreis Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 237.244 2.725
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 272.194 2.485
Landkreis Emmendingen 172.392 2.215
Landkreis Ortenaukreis 444.390 2.460
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Landkreis Rottweil 142.963 545
Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis 218.780 1.065
Landkreis Tuttlingen 146.124 590
Region Hochrhein-Bodensee
Landkreis Konstanz 294.176 2.455
Landkreis Lörrach 234.909 1.615
Landkreis Waldshut 174.391 370
Regionale Bezeichnung Kreisfreie Stadt
Kreis/Landkreis
Bevölkerung
Untergebrachte
wohnungslose
Personen
Reg.-Bez. Tübingen
Region Neckar-Alb
Landkreis Reutlingen 293.624 3.600
Landkreis Tübingen 234.649 2.470
Landkreis Zollernalbkreis 193.712 495
Region Donau-Iller
Stadtkreis Ulm, Stadtkreis 129.942 1.440
Landkreis Alb-Donau-Kreis 203.873 1.220
Landkreis Biberach 208.203 1.405
Region Bodensee-Oberschwaben
Landkreis Bodenseekreis 224.200 3.040
Landkreis Ravensburg 293.148 2.840
Landkreis Sigmaringen 134.259 365
Insgesamt 11.339.260 92.675
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Berlin, den 17. April 2025
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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