Schriftliche Frage 59 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 59 von René Springer (AfD): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von…
Frage 59 (René Springer, AfD):
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015, 2020 und 2023 Anzahl und Anteil der Eltern, die Elterngeld in Höhe von 47 bis 64 Prozent ihres „Elterngeld-Nettos“ erhielten, und wie hoch waren in diesen Jahren Anzahl und Anteil der Eltern, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhielten?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz vom 4. April 2025:
In nachstehender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, deren Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47 und 64 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt betrug, für die Jahre 2015, 2020 und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist das durchschnittlich erzielte und bereinigte monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bis zu einem Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes – BEEG – (Quelle: Statistisches Bundesamt). Enthalten sind ElterngeldPlus-Beziehende (halbierter Auszahlungsbetrag) und Eltern, die Einkommen im Elterngeldbezug haben. Auch alle anrechenbaren Leistungen, die den Elterngeld- Auszahlungsbetrag mindern, sind berücksichtigt (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Jahr Elterngeldbeziehende, deren Höhe des durchschnittlichen monatlichen Elterngeldanspruchs zwischen 47 und 65 Prozent ihres monatlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt betrug Anteil an allen Elterngeldbeziehenden (in %) 2015 347.358 29,8 2020 505.262 34,1 2023 514.166 35,8 In folgender Tabelle sind die Elterngeldbeziehenden, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhalten haben, für die Jahre 2015, 2020 und 2023 dargestellt. Berücksichtigt ist das durchschnittlich erzielte und bereinigte monatliche Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit in den zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes bis zu einem Höchstbetrag von 2.770 Euro nach § 2 BEEG (Quelle: Statistisches Bundesamt, 2025). Jahr Elterngeldbeziehende, die Basiselterngeld in Höhe von 300 bis 396 Euro erhalten haben Anteil an allen Elterngeldbeziehenden (in %) 2015 108.559 9,3 2020 114.726 7,7 2023 86.557 6,0
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