Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus
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Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5072
21. Wahlperiode 30.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit
Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf,
Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada
Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata
Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Entwicklungen beim Elterngeld und ElterngeldPlus
Das Elterngeld ist seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Die Leistung für die
Kindererziehungszeit ist an das Gehalt gekoppelt. Ziel des Elterngeldes ist es,
Väter mehr in die Erziehungsarbeit einzubinden und Alleinerziehende sowie
Geringverdienerinnen und Geringverdiener zu unterstützen.
Seit der Änderung der Anrechnungsregeln im Jahr 2011 wird Elterngeld
grundsätzlich bei Leistungen der sozialen Grundsicherung – früher Hartz IV, seit
1. Januar 2023 Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)) – als Einkommen berücksichtigt.
Zudem ist der Mindestbetrag beim Elterngeld, den Eltern ohne oder mit
geringem Einkommen erhalten, seit der Einführung des Elterngeldes 2007 nicht
erhöht worden. Er liegt seither unverändert bei 300 Euro und beim Elterngeld-
Plus bei 150 Euro im Monat. Inzwischen sind die Verbraucherpreise seit
Einführung des Elterngeldes um rund 46 Prozent gestiegen, ohne dass der
Mindestbetrag jemals angepasst wurde. Eltern mit geringem oder ohne Einkommen
werden somit nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller beim
Elterngeldbezug besonders benachteiligt. Trotz des im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD formulierten Anspruchs, soziale Sicherheit zu stärken,
Familien in den Mittelpunkt zu stellen und Mindest- und Höchstbetrag des
Elterngeldes endlich spürbar anzuheben, bleiben die Regierungskoalitionen bei der –
aus Sicht der Fragestellenden – längst überfälligen Erhöhung des Elterngeldes
untätig.
Immer mehr Väter nehmen ihren Anspruch auf Elterngeld wahr, doch die
durchschnittliche Bezugsdauer liegt weiterhin deutlich unter der von Frauen.
Im Jahr 2024 planten Väter durchschnittlich, etwa 3,8 Monate Elterngeld zu
beziehen, während Frauen mit durchschnittlich 14,8 Monaten deutlich länger
Elterngeld in Anspruch nehmen möchten (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pr
essemitteilungen/2025/03/PD25_112_22922.html). Somit sind die zwei Ziele
des Elterngeldes – partnerschaftliche Aufteilung der Erziehungsarbeit und
finanzielle Stabilisierung von Familien – nach Ansicht der Fragesteller nicht
erreicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen haben das Elterngeld seit 2021 in Anspruch
genommen (bitte nach Jahren, Quartalen, Geschlecht, Bundesländern,
bundesweit sowie Bezugsdauer und Anzahl der Kinder aufschlüsseln)?
2. Wie hoch war der Anteil der Frauen (in Prozent), die Elterngeld in Höhe
von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro,
1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr
als 1 800 Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach
Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?
3. Wie hoch war der Anteil der Männer (in Prozent), die Elterngeld in Höhe
von 300 Euro, 300 bis 500 Euro, 500 bis 750 Euro, 750 bis 1 000 Euro,
1 000 bis 1 250 Euro, 1 250 bis 1 500 Euro, 1 500 bis 1 800 Euro, mehr
als 1 800 Euro in den Jahren 2020 und 2021 erhalten haben (bitte nach
Jahren, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?
4. Bei wie vielen Frauen und Männern wurden als Berechnungsgrundlage
für das Elterngeld Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I genutzt (bitte
nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)
5. Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die
Elterngeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern auf der Basis des
Mindestelterngeldes von 300 Euro (plus eventuelle Zuschläge wie den
Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) seit 2021 erhalten haben (bitte nach Jahren,
Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)?
6. Wie viele Frauen und Männer, die Mindestelterngeld erhalten, befanden
sich zuvor im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) – also im Hartz‑IV-Bezug (bis 2022), im
Bürgergeldbezug (ab 2023) bzw. in der ab 2025 vorgesehenen Grundsicherung (bitte
nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
7. Wie viele Frauen und Männer, die Mindestelterngeld erhalten, befanden
sich zuvor im Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) – also im Hartz‑IV-Bezug (bis 2022), im
Bürgergeldbezug (ab 2023) bzw. in der ab 2025 vorgesehenen Grundsicherung (bitte
nach Jahren ab 2021, Quartalen, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
8. Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Vätern beim
Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2021 entwickelt (bitte in Monaten angeben
und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern
sowie bundesweit aufschlüsseln)?
9. Wie hat sich die durchschnittliche Bezugsdauer von Müttern beim
Elterngeld und ElterngeldPlus seit 2021 entwickelt (bitte in Monaten angeben
und nach Jahren, Elterngeld bzw. ElterngeldPlus und Bundesländern
sowie bundesweit aufschlüsseln)?
10. Wie viele Alleinerziehende haben seit 2021 Elterngeld bezogen, und wie
hoch war jeweils die durchschnittliche Bezugsdauer (in Monaten) (bitte
nach Jahren, Geschlecht, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
11. Wie hat sich der Anteil der Männer, die Elterngeld und ElterngeldPlus in
Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Männern seit 2021
entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern
aufschlüsseln)?
12. Wie hat sich der Anteil der Frauen, die Elterngeld und ElterngeldPlus in
Anspruch nehmen, an allen anspruchsberechtigten Frauen seit 2021
entwickelt (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern
aufschlüsseln)?
13. Wie hat sich seit 2021 der Anteil der Männer an allen
elterngeldbeziehenden Männern entwickelt, die lediglich zwei Monate Elterngeld in
Anspruch nehmen (bitte nach Jahren, bundesweit sowie Bundesländern
aufschlüsseln)?
14. Wie hoch war der Anteil der Frauen bzw. Männer (in Prozent), die den
Mindestbetrag des ElterngeldPlus von 150 Euro (plus eventuelle
Zuschläge wie den Geschwisterbonus bzw. Mehrlingsbonus) seit 2021 erhalten
haben (bitte nach Jahren, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
15. Wie viele Eltern haben seit 2021 den Partnerschaftsbonus beim
ElterngeldPlus in Anspruch genommen (bitte nach Jahr, Geschlecht,
Bundesländern sowie bundesweit aufschlüsseln)?
16. Wie hoch war der Partnerschaftsbonus, den Eltern seit 2021 erhalten
haben (bitte nach Jahr, Geschlecht, Höhe, Bundesländern sowie bundesweit
aufschlüsseln)?
17. Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass der
Partnerschaftsbonus beim ElterngeldPlus nicht von allen anspruchsberechtigten Eltern in
Anspruch genommen wird?
18. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex der letzten Jahre das Mindestelterngeld ausfallen, das seit
dem 1. Januar 2007 300 Euro beträgt?
19. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Höchstbetrag des Elterngeldes
ausfallen, der seit dem 1. Januar 2007 1 800 Euro beträgt?
20. Wie hoch müsste unter Berücksichtigung der Entwicklung des
Verbraucherpreisindex der letzten Jahre der Mindestsatz beim ElterngeldPlus
ausfallen, der seit dem 1. Januar 2015 150 Euro beträgt?
21. Beabsichtigt die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode, die
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte
spürbare Anhebung von Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes
umzusetzen, und wenn ja, welche konkreten Schritte sind hierzu bereits eingeleitet
oder geplant?
a) In welchem Zeitrahmen soll diese Anhebung nach derzeitiger Planung
erfolgen, bzw. welche Gründe stehen einer zeitnahen Festlegung
entgegen?
b) In welcher Höhe ist die Anhebung geplant?
c) Auf welcher Berechnungsgrundlage soll die Anpassung erfolgen (bitte
darlegen, ob und inwiefern dabei die aktuelle Inflationsentwicklung
oder die Lohnentwicklung berücksichtigt werden)?
Berlin, den 27. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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