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Forschungs- und Technologieverbund Thüringen e.V.

lobbyregister / register_entry 21.10.2024 · Original ↗

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Forschungs- und Technologieverbund Thüringen e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder sozialpolitische „Get-Together“ wird unmittelbar der Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Zudem werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen regelmäßig auch Mitglieder des Deutschen Bundestages eingeladen werden, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts der außergewöhnlichen aktuellen Forschungspolitischen Herausforderungen die gemeinnützigen Forschungsinstitute des FTVT zu stärken. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Wissenschaftsfreiheitsgesetz / Besserstellungsverbot: Für die Institute des FTVT e.V. sollen dieselben Regelungen hinsichtlich des Besserstellungsverbotes gelten wie für die Einrichtungen im Wissenschaftsfreiheitsgesetz. - Initiative Forschung und Anwendung, Gründung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft DAFG: Um den Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu stärken und zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung unter der Dachmarke „Initiative Forschung und Anwendung“ laut ihrem Koalitionsvertrag auf drei Säulen: (1) die Programme ZIM, IGF und INNO-KOM, (2) einen „Transferbooster“ und (3) die Gründung einer „Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG). In der öffentlichen Anhörumg im Forschungsausschuss am 3.12.2025 hat dazu eine Expertenanhörung stattgefunden. - Änderung des Forschungszulagengesetzes: Weiterentwicklung der Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz. Angestrebt werden Veränderungen: 1) Differenzierung der Forschungszulage nach Unternehmensgröße und Region. 2) Stärkung der Anreize zu Forschungskooperationen durch Erhöhung der Förderung von Forschungsaufträgen. 3) Bemessungsgrundlage auf Zuwachs ausrichten. 4) Einführung eines einstufigen Verfahrens. 5) Antragsberechtigung für gemeinnützige, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen einführen und eine Förderung von 85 % ermöglichen.

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