Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft" (Antwort zu Drs. 21/4016)
Text
Pläne der Bundesregierung für eine "Deutsche Anwendungsforschungsgemeinschaft" (Antwort zu Drs. 21/4016)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4287
21. Wahlperiode 19.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Ayse Asar, Dr. Andrea
Lübcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4016 –
Pläne der Bundesregierung für eine „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Forschung und Wissenschaft in Deutschland sind international erfolgreich und
höchst anerkannt. Beim Transfer von Forschungsergebnissen, also ihrer
Anwendung und wirtschaftliche Nutzung, besteht hingegen deutlicher
Verbesserungsbedarf. Die letzte Bundesregierung hatte deshalb für mehr
Transferexzellenz die Gründung einer Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DA-
TI) beschlossen. Diese sollte agil und praxisnah die Breite der Akteure in den
Blick nehmen, weshalb auch ein breiter Beteiligungsprozess durchgeführt und
umfangreiche Pilotprojekte durchgeführt wurden. Besonders wichtig ist für
eine Stärkung des Transfers in Deutschland die gute Zusammenarbeit mit den
Bundesländern, um Synergien zu erreichen.
Die jetzige Bundesregierung hat sich gegen die Fortführung der DATI
ausgesprochen und in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
angekündigt, „eine Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ mit drei
Säulen“ zu schaffen, welche wie folgt aussehen solle: „(1) Die Programme ZIM
[Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand], IGF [Industrielle
Gemeinschaftsforschung] und INNO-KOM [Innovationskompetenz mit
gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen], (2) „Transferbooster“ mit den
Transfer-Programmen des BMBF [damaliges Bundesministerium für Bildung und
Forschung] inklusive DATI Pilot unter Konsortialführerschaft der HAW
[Hochschule für angewandte Wissenschaften], (3) „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG) mit den Programmen „Forschen an HAW“
und „FH Personal“. Die DAFG [Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft] soll laut Koalitionsvertrag „perspektivisch in den Pakt für Forschung
und Innovation (PFI) aufgenommen werden“.
Am 3. Dezember 2025 fand im Ausschuss für Forschung, Technologie,
Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung ein öffentliches Fachgespräch „zur
Initiative Forschung und Anwendung mit Fokus auf Transfer, Ausgründungen und
HAW“ statt. Trotz der unterschiedlichen Vorstellungen über die Ausgestaltung
waren sich alle anwesenden Expertinnen und Experten einig, dass es extrem
wichtig sei, schnell voranzukommen, weil ausführliche Vorarbeiten,
Pilotprojekte und Fördererfahrung vorhanden seien. Zugleich blieben die eigentlichen
Pläne der Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden weitgehend unklar.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 19. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21.
Legislaturperiode sieht die Etablierung einer Deutschen
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) vor, lässt aber die Form der Umsetzung offen. Im Rahmen der
Entwicklung einer umfassenden Transferagenda, in die die Dachmarke
„Initiative Forschung und Anwendung“ eingebettet sein wird, erarbeitet die
Bundesregierung aktuell auch das Konzept für deren einzelne Elemente.
Explizit im Koalitionsvertrag genannt sind die Programme „Forschung an
HAW“ und „FH-Personal“ als Nukleus einer DAFG. Bei beiden handelt es sich
um Bund-Länder-Programme. Daher plant die Bundesregierung, die Länder in
die Konzeptionsüberlegungen einzubeziehen. Dementsprechend wurde das
Thema DAFG auch bei der letzten Sitzung der Gemeinsamen
Wissenschaftskonferenz (GWK) am 28.11.2025 durch die Bundesregierung angesprochen.
Die Bundesregierung hat dort bekräftigt, dass die DAFG ein gemeinsames
Projekt von Bund und Ländern sein soll.
Aktuell befindet sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) noch in der weiteren Konkretisierung der Eckpunkte der
DAFG. Ziel der Bundesregierung ist es, die anwendungsorientierte Forschung
in Deutschland zu stärken. Vor allem geht es darum, die Bedingungen für einen
raschen Transfer von Forschungsergebnissen sowohl in wirtschaftliche
Anwendungen in Unternehmen, als auch in die Gesellschaft zu verbessern und somit
die Wertschöpfung zu erhöhen.
1. Wann im ersten Quartal 2026 soll das Konzept für die DAFG vorgestellt
werden, wie im Fachgespräch am 3. Dezember 2025 vom
Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin für Forschung,
Technologie und Raumfahrt Matthias Hauer angekündigt?
Für den aktuellen Stand der Planungen der Bundesregierung für die DAFG
wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Mit welchen Organisationen und Interessenvertretern fanden bereits
Gespräche des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) zur Ausgestaltung der „Initiative Forschung und
Anwendung“ statt (bitte das Datum sowie die Teilnehmenden angeben), und wie
wurden diese ausgewählt?
Die Initiative Forschung und Anwendung befindet sich in der internen
Konzeption. Gespräche mit Stakeholdern und weiteren Ressorts finden themenbezogen
zu gegebener Zeit statt. Gleichzeitig ist die BMFTR-Hausleitung zu den mit der
Initiative verfolgten Zielen – einer Stärkung und Beschleunigung des Transfers
– fortlaufend mit einer Vielzahl von Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartnern im Austausch. Aufgrund der Vielzahl der Gespräche mit Bezügen zu den
durch die Initiative verfolgten Zielen lassen sich diese nicht im Einzelnen in
abschließender Form aufzählen. Vor diesem Hintergrund sollen nachfolgend
insbesondere die Gespräche aufgelistet werden, die sich thematisch im
Schwerpunkt auf die „Initiative Forschung und Anwendung“ fokussiert haben:
• Am 29.09.2025 fand ein Gespräch von Herrn Staatssekretär Dr. Rolf-Dieter
Jungk mit Professor Dr. Jörg Bagdahn, Sprecher der Mitgliedergruppe der
Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Professorin Dr. Ulrike Tippe (weiteres Mitglied
des Sprecherkreises der HAW in der HRK) statt, zu dem durch die
Mitgliedergruppe der HAW in der HRK erstellten Positionspapier zur „Initiative
Forschung und Anwendung“.
• Am 22.01.2026 hat der Parlamentarische Staatssekretär Matthias Hauer auf
Einladung der „Landesrektor_innenkonferenz der Hochschulen für
Angewandte Wissenschaften NRW“ an deren 543. Sitzung teilgenommen und
sich mit deren Mitgliedern insbesondere auch über die „Initiative Forschung
und Anwendung“ ausgetauscht.
3. Wie ist der weitere Zeitplan für eine DAFG (Konsultationen der Länder,
Gründung etc.)?
Das BMFTR befindet sich aktuell in der hausinternen Klärung der Eckpunkte
für eine DAFG. Es ist vorgesehen, diese im Anschluss mit den Ländern
abzustimmen. Ein konkreter Zeitplan für eine DAFG liegt daher noch nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die „Deutsche
Anwendungsforschungsgemeinschaft“ in einem ersten Schritt eine Bündelung
von bestehenden Bund-Länder-Programmen sein soll, wie in der
Pressemitteilung der hlb-Bundesvereinigung (hlb = Hochschullehrerbund) vom
19. Dezember 2025 beschrieben, wenn ja, welche Schritte wurden
unternommen, um diese Bündelung einzuleiten, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wie dargelegt
ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag, dass bestehende Bund-Länder-
Programme wie „Forschung an HAW“ und „FH-Personal“ den Nukleus einer DAFG
bilden sollen.
5. Gab es seit dem Sommer 2025 zwischen dem BMFTR und den
Bundesländern Gespräche über eine DAFG, wenn ja, wann, mit wem, und in
welchem Rahmen, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
6. Soll durch die künftige Dachmarke „Initiative Forschung &
Anwendung“ die gesamte Transferförderung der Bundesregierung stärker mit
den Bundesländern koordiniert und langfristig neu aufgestellt werden,
wenn ja, welche Schritte werden dafür eingeleitet, und wenn nein,
warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Teilt die Bundesregierung die in dem Antrag des Haushaltsausschusses
vom 13. November 2025 geäußerte Auffassung, dass die neue nationale
Transferinitiative „ohne den Aufbau einer neuen Behörde“ geschehen
soll, und kommt aus Sicht der Bundesregierung der Aufbau einer
Organisation in anderer Form – beispielsweise einer unabhängigen Agentur –
infrage?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Im Zusammenhang mit der
nationalen Transferinitiative ist keine neue Behörde vorgesehen. Ergänzend wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wenn keinerlei neue Organisation aufgebaut werden soll, in welcher
Institution soll die Federführung der künftigen DAFG angesiedelt werden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Voraussetzungen muss eine künftige DAFG aus Sicht der
Bundesregierung erfüllen, um – wie im Koalitionsvertrag angekündigt –
perspektivisch in den Pakt für Forschung und Innovation aufgenommen zu
werden, insbesondere hinsichtlich
a) ihrer Eigenständigkeit als Organisation,
b) der gesetzlichen Grundlagen ihrer Arbeitsweise,
c) des Controllings, der Rechts- und Fachaufsicht,
d) der Erfüllung von Zielvereinbarungen,
e) der Einbeziehung der Länder u. a. in die Konzeption, den Aufbau
und die Finanzierung?
10. Inwiefern macht die angekündigte Aufnahme der DAFG in den Pakt für
Forschung und Innovation eine Änderung der Zielvereinbarungen, der
von Bund und Ländern bereitgestellten Mittel oder des
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes notwendig?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die hier angesprochenen Punkte sind Gegenstand der konzeptionellen
Überlegungen der Bundesregierung. Da die Phase der Konzeptionierung und des
gemeinsamen Austausches mit den Ländern zur Deutschen
Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich auch
zum Verhältnis der DAFG zum Pakt für Forschung und Innovation derzeit noch
keine abschließenden Aussagen treffen.
11. Zieht das BMFTR eine Inkubation der DAFG in der Bundesagentur für
Sprunginnovationen (SPRIND) in Betracht, wie beim Fachgespräch am
3. Dezember 2025 durch Prof. Dr. Andreas Zaby vorgeschlagen?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausführlich ausgeführt, soll die
DAFG ein gemeinsames Projekt von Bund und Ländern sein, so dass die
Bundesregierung nun auch zunächst mit den Ländern über mögliche Eckpunkte
einer DAFG spricht. Im weiteren Verlauf der Konzeption beabsichtigt die
Bundesregierung verschiedene Stakeholder einzubinden und dabei unter anderen
auch auf die Expertise aus der SPRIND zurückgreifen.
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
Evaluation der Fachaufsicht, die gemäß § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die
Arbeitsweise der Bundeagentur für Sprunginnovationen und zur
Flexibilisierung ihrer rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen bis zum
31. Januar 2026 vorzulegen ist, für die SPRIND sowie den Aufbau der
DAFG?
Auf Basis von § 7 Absatz 2 des Gesetzes über die Arbeitsweise der
Bundesagentur für Sprunginnovationen und zur Flexibilisierung ihrer rechtlichen und
finanziellen Rahmenbedingungen (SPRIND-Freiheitsgesetz) wurde die
beschränkte Fachaufsicht des BMFTR über die Bundesagentur für
Sprunginnovationen evaluiert. Aktuell prüft die Bundesregierung die Ergebnisse des
Evaluationsberichtes.
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer
Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Welches Bundesministerium soll die Koordination der künftigen
Dachmarke „Initiative Forschung & Anwendung“ übernehmen?
Die Koordination der „Initiative Forschung und Anwendung“ erfolgt durch das
BMFTR.
14. Wie soll die Abstimmung der Programme ZIM, IGF und INNO-KOM im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit dem
Transferbooster und der künftigen DAFG im BMFTR erfolgen, damit
Doppelungen vermieden und stattdessen Synergien gehoben werden?
Transferbooster und DAFG sind neben den Programmen des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand,
ZIM; Industrielle Gemeinschaftsforschung, IGF und Förderung der
Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen, INNO-
KOM) Teile der „Initiative Forschung und Anwendung (InFA)“. Insofern wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 2
verwiesen.
15. Wie sollen die in der vom BMFTR beauftragten Bestandsanalyse der
Transfer- und Innovationsförderung des Bundes durch den Projektträger
Jülich (PTJ) vom Juni 2025 (www.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfil
es/cbox/18814/live/lw_file/20250718-f-C3-B6derma-C3-9Fnahmen-map
ping-final.pdf) benannten Lücken bei der Förderung für die frühe
Ideenfindung und die späte Transferphase künftig geschlossen werden, und
welche Rolle soll hier die künftige DAFG spielen?
Aktuell entwickelt das BMFTR ein Konzept für einen ganzheitlichen und
strategischen Ansatz zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers. Ausgehend
von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Dachmarke „Initiative Forschung
und Anwendung“ soll eine Transferagenda die relevanten Aktivitäten und
Maßnahmen bündeln sowie transferrelevante Prozesse entbürokratisieren und
beschleunigen. Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die
Ausgestaltung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Auf die Förderung welcher Technology Readiness Level (TLR) soll sich
die DAFG künftig fokussieren, und zieht das BMFTR in Betracht, auch
andere Kriterien, wie z. B. IP-Readiness oder Innovation Readiness
Level zur Förderung anzusetzen, und welche Unterstützungsangebote für
Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger müssten dann
im Sinne eines Kompetenzaufbaus mitgedacht werden?
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer
Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wie soll die in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15)
beschriebene Vernachlässigung der sozialen und sozio-technischen Innovationen
begegnet werden, und sind hierzu Maßnahmen durch die DAFG
vorgesehen?
Die erwähnte Bestandsanalyse beruht auf einer Auswahl von Maßnahmen und
unterstreicht den Bedeutungsgewinn sozio-technischer, nicht-technischer sowie
Sozialer Innovationen. Die Ergebnisse der Analyse beziehen sich auf die
untersuchten Maßnahmen. Zudem beschreibt sie die zunehmende Öffnung
verschiedener Maßnahmen für nicht-technische Innovationen und die Einführung von
Förderangeboten, die explizit Soziale oder sozio-technische Innovationen in
den Fokus nehmen. Das BMFTR verfolgt das erweiterte
Innovationsverständnis, nach dem Soziale Innovationen parallel zu und in Kombination mit rein
technologischen Innovationen gefördert werden. Zudem widmet sich das das
BMFTR gezielt der Förderung Sozialer Innovationen. Programme wie
„Gesellschaft der Ideen“ und „Gesellschaft der Innovationen“ haben mit
unterschiedlichen Fokussierungen die Entwicklung Sozialer Innovationen unterstützt.
Zudem wird eine Plattform für Soziale Innovationen und das Social Innovation
Observatory zur Bestandserhebung des Ökosystems gefördert.
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer
Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
18. Welche Maßnahmen und Methoden sollen dabei helfen, die Teilnahme
an Förderprogrammen für weniger forschungserfahrene Akteure zu
vereinfachen, wie in der Bestandsanalyse des PTJ (siehe Frage 15) als
Problem identifiziert wurde, auch um Praxisakteure wie Start-ups und kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) in Forschungsökosysteme besser
einzubinden?
Die Bundesregierung beabsichtigt, Start-Ups und KMU den Zugang zu
Förderungen zu erleichtern und Hemmnisse für forschungsunerfahrenere Akteure
abzubauen. Hierzu gehört die fortlaufende Digitalisierung der Projektförderung
als Hebel für Entlastungen im Förderbereich sowie die Vereinheitlichung von
Förderprozessen. Bestehende Formate und Verfahren der Projektförderung
werden auf Möglichkeiten geprüft, diese moderner, agiler, bedarfsorientierter und
bürokratiearmer zu gestalten. Zudem sollen über verschiedene Arbeitsstränge
neue, bürokratieärmere sowie bedarfsorientiertere Förderformate, -ansätze und
-prozesse im geschützten Raum entwickelt und erprobt werden, um diese dann
ggf. in die Breite der BMFTR-Projektförderung zu überführen.
19. Plant das BMFTR, sich Ziele für die Geschwindigkeit der
Förderentscheidung für die DAFG zu setzen, z. B. um den immer kürzer
werdenden Innovationszyklen gerecht zu werden?
Zum aktuellen Stand der Planungen im Hinblick auf die Ausgestaltung einer
Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft (DAFG) wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Welche derzeit z. B. bei DATIpilot erprobten Fördervereinfachungen im
Auswahl- und Dokumentationsprozess, wie u. a. zentralisierte
Beratungsangebote (Tutorials), Pauschalbeantragungen, Vereinfachungen für
KMUs, Auswahl über Roadshows und Peerbewertung sowie der Verzicht
auf Zwischenberichte und Umwidmungsanträge, sollen künftig durch die
DAFG angewendet und allgemein bei der Transferförderung eingeführt
werden, um Effizienzsteigerung und Vereinfachungen für
Zuwendungsempfänger und Projektträger zu erreichen, und somit die Attraktivität der
Förderungen zu steigern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
21. Welche Zuwendungsempfänger sollen von dem neuen Förderprogramm
„Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers
anwendungsorientierter Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische
Nutzung bzw. Verwertung“ in dem gleichnamigen Haushaltstitel 2026
angesprochen werden?
Es handelt sich nicht um ein Förderprogramm bzw. Titel, sondern um die
Zielsetzung der Erläuterungsziffer 8 des Titels 3004 / 683 10 „Innovativer Transfer;
regionale Innovationsökosysteme, Forschung an Hochschulen für Angewandte
Wissenschaften“. Mit den Mitteln der Erläuterungsziffer 8 sollen Maßnahmen
zur Stärkung und Beschleunigung des Transfers anwendungsorientierter
Forschung in die gesellschaftliche/unternehmerische Nutzung bzw. Verwertung
gefördert werden. Die Planungen hierzu laufen noch, konkret zu adressierende
Zuwendungsempfänger sind somit noch nicht definiert.
22. Welche Maßnahmen und Methoden will das BMFTR treffen bzw.
anwenden, damit die künftige Transferförderungen stärker Impact- und
Outcome-orientiert und somit kundenorientierter organisiert wird?
Im Rahmen des umfassenden strategischen Ansatzes der Transferagenda des
BMFTR werden auch Schritte zu einer stärkeren Impact- und Outcome-
Orientierung der Transferförderung geprüft.
Hierzu gehören auch die experimentelle Erprobung und Validierung neuer
Förderformate und -verfahren sowie deren Begleitung durch ein
Echtzeitmonitoring ihrer Wirkungen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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