polradar

Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung

dip / drucksache 28.01.2026 · WP 21 · 21/3700 · Unterrichtung · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/3700 21. Wahlperiode 28.01.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Januar 2026 gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft. Inhaltsverzeichnis I. Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung ...................................................................5 A. Zeitgemäße wirtschafts- und finanzpolitische Leitlinien und zentrale Handlungsfelder für künftigen Wohlstand ..................................................................................................6 B. Zukunftsorientierte Finanzpolitik ............................................................................................................................................................................................20 Investitionen stärken, gebotene Entlastungen herbeiführen ........................................................................................................20 Ausgaben priorisieren und wachstumsfreundlich konsolidieren ........................................................................................24 C. Sechs angebotspolitische Handlungs- und Reformfelder zur Stärkung des Wachstumspotenzials und der Resilienz ...........................................................31 1. Bürokratierückbau: Überregulierung zurückfahren, Staat modernisieren ...............31 2. Infrastruktur: Kapitalstock erneuern, Standortattraktivität erhöhen .....................................41 3. Innovation: Freiräume für Gründungen und (neue) Technologien schaffen .....................................................................................................................................................................................................................52 4. Energie: Systemkosten senken, Versorgungssicherheit gewährleisten ...........................62 5. Arbeitsangebot: Anreizstrukturen verbessern, Sozialsysteme reformieren ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................70 6. Außenwirtschaft: Resilienz durch Diversifizierung und europäische Integration .................................................................................................................................................................................................................................................83 D. Strukturanpassung, industrielle Wertschöpfung und Wirtschafts sicherheit .........................................................................................................................................................................................................................................................94 Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit: technologische Optionen nutzen, Carbon Leakage effektiv verhindern .................................................................................................................................................................95 Wirtschaftssicherheit: kritische Infrastrukturen und Technologien schützen, Rohstoffzugang sichern .......................................................................................................................................................................................................103 II. Jahresprojektion 2026 der Bundesregierung ...........................................................................................................110 Überblick: Konjunkturelle Erholung im Zuge fiskalischer Impulse .....................................................111 Weltwirtschaft trotz Handelshemm nissen recht resilient, Expansionstempo bleibt aber gedrückt ..................................................................................................................................................................................116 Struktureller Gegenwind beim Außenhandel hält an .....................................................................................................................118 Investitionen legen wieder zu ...........................................................................................................................................................................................................................119 Arbeitsmarkt zunehmend von demo grafischer Entwicklung geprägt .........................................120 Inflation bei Notenbank-Ziel von 2 Prozent .............................................................................................................................................................122 Löhne entwickeln sich trotz Arbeitsmarktschwäche weiter dynamisch ................................122 Staatsausgaben stabilisieren Binnenwirtschaft ................................................................................................................................................124 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 1 – 2 INHALTSVERZEICHNIS Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Preisbereinigte Entwicklung von Konsumausgaben, Investitionen und BIP seit 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Abbildung 2: Entwicklung von Im- und Exporten im Warenhandel mit China und den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Abbildung 3: Entwicklung des Arbeitsvolumens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16 Abbildung 4: Struktureller Primärsaldo in Relation zum nominalen Produktionspotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20 Abbildung 5: Investive Ausgaben im Bundeshaushalt in Milliarden Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23 Abbildung 6: Anteile von Verteidigungs- und Zinsausgaben am Bruttoinlandsprodukt. . . . . . . . . . . .24 Abbildung 7: Bürokratischer Aufwand deutscher Betriebe 2022 und 2025, nach Betriebsgrößenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32 Abbildung 8: Investitionsbereiche des SVIK in den Jahren 2025 und 2026 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41 Abbildung 9: Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44 Abbildung 10: Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46 Abbildung 11: Arbeitsproduktivität (BIP pro Stunde) zu konstanten Preisen; kaufkraftbereinigt (Index: 2000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52 Abbildung 12: Entwicklung der Endverbraucherpreise für industrielle Verbraucher im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62 Abbildung 13: Anzahl offener Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70 Abbildung 14: Jahresdurchschnittliche Beitragssätze zur Sozialversicherung in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .73 Abbildung 15: Unbesetzte Ausbildungsplätze und unversorgte Bewerberinnen und Bewerber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79 Abbildung 16: Anzahl handelspolitischer Interventionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84 Abbildung 17: Intra-EU-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89 Abbildung 18: Entwicklung Produktion und reale Bruttowertschöpfung des Verarbeitenden Gewerbes.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .94 Abbildung 19: Entwicklung der jährlichen konsumbasierten CO2-Emissionen im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99 Abbildung 20: Bruttoinlandsprodukt in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113 Abbildung 21: Entwicklung der Nominal- und Reallöhne und der Inflation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .123 Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 – INHALTSVERZEICHNIS 3 Verzeichnis der Übersichten Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 Übersicht 2: Technische Details der Jahresprojektion 2026 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Übersicht 3: Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Übersicht 4: Eckwerte der Jahresprojektion 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 Übersicht 5: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2025 und der tatsächlichen Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Wesentliche finanz- und steuerpolitische Maßnahmen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25 Tabelle 2: Wesentliche Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36 Tabelle 3: Wesentliche Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47 Tabelle 4: Wesentliche innovationspolitische Maßnahmen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56 Tabelle 5: Wesentliche energiepolitische Maßnahmen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66 Tabelle 6: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsangebots und Verbesserung der Arbeitsmarktordnung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79 Tabelle 7: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Außenhandelsbeziehungen und des Binnenmarkts im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90 Tabelle 8: Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt der industriellen Wettbewerbsfähigkeit im Zuge der Dekarbonisierung und Flankierung des Strukturwandels im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Tabelle 9: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftssicherheit im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 Verzeichnis der Kästen Kasten 1: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34 Kasten 2: Kommissionen im Bereich Sozialstaat und Sozialversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74 Kasten 3: Einsatz künstlicher Intelligenz und bisherige Effekte auf Produktivität und Beschäftigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77 Kasten 4: US-Handelspolitik und Verhandlungen mit der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84 Kasten 5: EU-MERCOSUR-Abkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85 Kasten 6: Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88 Kasten 7: Internationale Klimapolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .98 Kasten 8: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 Kasten 9: Rückblick auf die Jahresprojektion 2025. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 3 – 4 Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) den Jahreswirtschaftsbericht 2026 vor. Sie stellt damit auch gemäß § 3 StabG gesamtwirtschaftliche Orientierungsdaten für das Jahr 2026 zur Verfügung. In Teil I des Berichts stellt die Bundesregierung zentrale wirtschafts­ und finanzpolitische Themenschwerpunkte dar.1 Wie im StabG vorgesehen, wird in Teil II die Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für das laufende Jahr erläutert. Die Bundesregierung dankt dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Sachverständigenrat) für die detaillierte und umfassende Analyse der wirtschaftlichen Entwicklung im vergangenen Jahr und der Aussichten für das Jahr 2026 sowie für seine Darlegungen zu den Grundlinien der Wirtschaftspolitik im Rahmen des Jahresgutachtens 2025/2026. Die Bundesregierung nimmt im Jahreswirtschaftsbericht zum Jahresgutachten 2025/2026 des Sachverständigenrates Stellung. Zur Unterstützung der Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hat am 19. November 2025 in Berlin ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts und dem Wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrates stattgefunden. Zur Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts wurde die wirtschafts­ und finanzpolitische Strategie der Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften und mit dem Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Gewerblichen Wirtschaft besprochen. 1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze bzw. Stellenpläne der betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 – 5 I. Wirtschafts­ und Finanzpolitik der Bundesregierung Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 5 – A. Zeitgemäße wirtschafts- und finanzpolitische Leitlinien und zentrale Handlungsfelder für künftigen Wohlstand 1. Nach mehreren Jahren mit einer teils rückläufigen, teils stagnierenden Wirtschaftsleistung zeichnet sich zum Jahreswechsel 2025/2026 eine schrittweise Erholung ab. So geht die Bundesregierung für das Jahr 2026 von einem realen Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 1,0 Prozent aus. Die Bundesregierung sieht es als wichtiges Signal, dass die seit fünf Jahren andauernde Stagnation der deutschen Wirtschaft zum Ende kommt, und als Ansporn, ihren Kurs zur Stärkung von Investitionen sowie entschlossener Reformen angesichts der fortbestehenden struk turellen Herausforderungen fortzusetzen. Auch befindet sich die Weltwirtschaft in einem tief greifenden Wandel. Geopolitische und geoökonomische Spannungen, Protektionismus und die strategische Nutzung von Ressourcen als macht politisches Instrument gewinnen seit Jahren zunehmend an Bedeutung, während multilaterale Institutionen und Regelwerke zunehmend herausgefordert werden. Hiervon ist die tief in internationale Wertschöpfungsketten integrierte deutsche Wirtschaft besonders betroffen. Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit aktuell rund 46,2 Millionen Personen weiterhin hoch, die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen hat zum Jahresende 2025 jedoch um rund 101.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen. Gegenüber dem zwischenzeitlichen Tiefstwert des Jahres 2019 stieg die Arbeitslosigkeit um rund Bruttoinlandsprodukt Konsumausgaben des Staates BruttoanlageinvestitionenPrivate Konsumausgaben Index 90 95 100 105 110 115 120 125 130 135 140 2015 2017 2019 2021 20232016 2018 2020 2022 2024 2025 Abbildung 1: Preisbereinigte Entwicklung von Konsumausgaben, Investitionen und BIP seit 2015 (2015 = 100) Quelle: Statistisches Bundesamt. 6 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 7 681.000 Personen. Die Inflation ist von zeitweise knapp zehn Prozent im Herbst 2022 wieder nahe zum Zielwert von zwei Prozent zurückgekehrt. Gleichwohl liegt das Preisniveau heute um mehr als 20 Prozent höher als zu Beginn des Jahrzehnts. Die reale Wirtschaftsleistung verharrt auf dem Niveau des Jahres 2019, die realen Bruttolöhne haben sich zuletzt zwar deutlich erholt, lagen aber dennoch leicht unterhalb des Niveaus von 2019. Für einzelne Komponenten der Verwendungsseite des BIP zeigt sich für die vergangen Jahre ein sehr heterogenes Bild (vgl. Abbildung 1). Eine erhebliche Schere tut sich zwischen der Entwicklung der staatlichen Konsumausgaben einerseits und den privaten Konsumausgaben anderseits auf. Die staatlichen Konsumausgaben haben seit 2015 preisbereinigt um rund 24 Prozent zugenommen, der private Konsum nur um rund 10 Prozent. Diese Entwicklung ist unter anderem stark durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Auswirkungen aus der Coronakrise in den Jahren 2020/21 sowie während der anschließenden Energiekrise geprägt. Die preisbereinigten Bruttoanlageinvestitionen sind seit 2015 um lediglich 4 Prozent gestiegen. Die insgesamt zurückhaltende Investitionstätigkeit sowie ausbleibende Produktivitätszuwächse tragen neben dem rückläufigen Wachstumsbeitrag des Arbeitsvolumens zu dem niedrigen Potenzialwachstum von ½ Prozent im Jahr 2026 bei. Gleichzeitig besteht weiterhin eine Unterauslastung von rund ­1,7 Prozent des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials, wobei insbesondere im industriellen Sektor zuletzt ein Abbau von Kapazitäten zu beobachten ist. 2. Bestimmend für dieses Lagebild der deutschen Wirtschaft und die anhaltende Wachstums­ und Investitionsschwäche sind vor allem strukturelle Ursachen im Inland in Verbindung mit stark veränderten äußeren Faktoren (vgl. JWB 2023 bis 2025). Zu diesen strukturellen Ursachen zählen insbesondere: • eine hohe Regulierungsdichte sowie hohe Bürokratiekosten und langwierige Planungsund Genehmigungsverfahren, • ein über Jahre entstandener (öffentlicher) Investitionsstau bei Infrastruktur und Digitalisierung, • der absehbare Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials im Zuge der demografischen Entwicklung, • im internationalen Vergleich hohe Energiekosten und • hohe (und potenziell im Kontext der gesellschaftlichen Alterung steigende) Abgaben auf Arbeitseinkommen sowie hohe Steuern auf Unternehmenserträge. In Verbindung mit dem stark veränderten sicherheits­ und handelspolitischen Umfeld fordern diese Standortdefizite die deutsche Wirtschaft in besonderer Weise heraus. Die exportorientierte deutsche Industrie steht auch angesichts der stärkeren Fragmentierung der Weltwirtschaft unter erheblichem Anpassungsdruck. Diese Entwicklung ist auf geopolitische Spannungen, staatlich induzierte Überkapazitäten in China sowie die Zollpolitik der USA zurückzuführen. Jenseits der bereits eingetretenen Folgewirkungen besteht ein erhöhtes Risiko, dass sich diese protektionistischen Tendenzen verfestigen – mit negativen Folgen für Wachstum und Wohlstand in vielen Volkswirtschaften. Anhaltende handelspolitische Unsicherheit sowie neue Handelsbarrieren drohen Investitionen in den exportstarken Sektoren zu hemmen und die Auslandsnachfrage insbesondere nach deutschen Gütern weiter zu reduzieren. 3. Manche der Ursachen der strukturellen Wachstumsschwäche im Inland haben sich über Jahre sukzessive aufgebaut, wurden jedoch zwischenzeitlich von günstigen äußeren Umständen überdeckt. Ein nicht unerheblicher Teil des Beschäftigungsaufbaus der 2010er Jahre kann etwa auf die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften im Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 7 – 8 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Rahmen der EU­Arbeitnehmerfreizügigkeit zurückgeführt werden. Zwischen 2010 und 2019 belief sich der Wanderungssaldo alleine mit den EU­Mitgliedstaaten insgesamt pro Jahr auf durchschnittlich rund 226.000 Personen. Seitdem ist die Zuwanderung aus EU­Staaten zurückgegangen. Für die Zukunft ist aufgrund der Konvergenz der Pro­Kopf­Einkommen in der EU, der demografischen Alterung auch in anderen EU­ Mitgliedstaaten und der Ausschöpfung des Wanderungspotenzials in den neuen Mitgliedstaaten der EU von einem weiteren Absinken der EU­ Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt auszugehen. Der seit dem Jahr 2023 erfolgte Beschäftigungsaufbau in Deutschland ging vollständig auf Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft, davon zu einem großen Teil aus Drittstaaten, zurück. In den kommenden Jahren werden zudem die geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen. Die Zahl der Erwerbspersonen wird im Ergebnis selbst bei substanzieller Zuwanderung mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken. Die deutsche Volkswirtschaft hat in den vergangenen Jahrzehnten von einer hohen globalen Nachfrage nach deutschen Maschinen und Autos, unter anderem aus China, profitiert. Die deutschen Exporte nach China haben jedoch ihren Höhepunkt im Winter 2021/2022 erreicht und sind seitdem rückläufig (vgl. Abbildung 2). Chinesische Unternehmen sind auch für viele Kernbereiche der deutschen Industrie, in denen hiesige Hersteller führend sind, zu ernstzunehmenden Konkurrenten geworden. Gleichzeitig drohen Deutschland und Europa – trotz einer in vielen Bereichen exzellenten Forschungslandschaft – bei wesentlichen Zukunftstechnologien ins Hintertreffen zu geraten. Ebenso erschwert die Zollpolitik der USA den transatlantischen Handel in erheblichem Umfang. Mit der Einigung zwischen den USA und der EU wurden die im Zuge des sogenannten „Liberation Day“ angekündigten sehr hohen Zölle zum Teil wieder reduziert. Gleichwohl verbleiben hohe Zölle für Exporte in die USA und die handelspolitische Unsicherheit hat sich global erhöht. So lagen die deutschen Warenexporte in die USA im Zeitraum von Januar bis November 2025 kalender­ und saisonbereinigt um rund 9 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sehen sich mit erheblichen Planungsrisiken und potenziell steigenden Kosten konfrontiert. Bei der öffentlichen Infrastruktur verzeichnete Deutschland über Jahre einen Kapitalverzehr, der sich nun ebenfalls auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Energiepolitisch steht Deutschland trotz zuletzt rückläufiger Preise vor der Herausforderung, dass die Energiekosten im internationalen Vergleich relativ hoch ausfallen. Die Ursachen liegen in der hohen Importabhängigkeit, den Folgewirkungen des Energiepreisschocks im Kontext des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie in der laufenden Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. 4. Mit dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geht neben energiepolitischen Herausforderungen aufgrund höherer Importpreise vor allem eine weitgehend veränderte sicherheitspolitische Lage für Deutschland und seine Verbündeten in Europa einher. Angesichts der fragilen Lage in der Ukraine und der Neuausrichtung der US­Außen­ und Sicherheitspolitik müssen Deutschland und seine europäischen Partner die eigene Verteidigungsfähigkeit zügig stärken. Letzteres ist nicht nur sicherheitspolitisch geboten, sondern trägt auch zur Souveränität im Kontext der Außenwirtschaftspolitik bei. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 9 Ausfuhr China Einfuhr ChinaSaldo China Milliarden Euro China -10 -5 0 5 10 15 20 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 Abbildung 2: Entwicklung von Im- und Exporten im Warenhandel mit China und den USA Quelle: Statistisches Bundesamt, Werte sind saison- und kalenderbereinigt. Ausfuhr USA Einfuhr USASaldo USA USA Milliarden Euro 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 20 25 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 9 – 10 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Potenziale der Sozialen Marktwirtschaft besser nutzen 5. Angesichts der Qualität und Anzahl der Herausforderungen steht die deutsche Volkswirtschaft und damit auch die Wirtschafts­ und Finanzpolitik unter starkem Anpassungsdruck. Um (wirtschafts) politische Ziele – wie Wachstum und wirtschaftliche Prosperität, soziale und äußere Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit – in Einklang zu bringen, die Resilienz im Sinne der Anpassungsfähigkeit der Wirtschaftsstrukturen zu stärken und bestehende Interessenkonflikte handhabbar zu machen, bedarf es zeitgemäßer ordnungspolitischer Leitlinien für die Wirtschafts­ und Finanzpolitik, die sich an bewährten Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Die Bundesregierung sieht dazu in der aktuellen Lage insbesondere folgende, aufeinander aufbauende Punkte als zentral an: (1) Freiräume für neue wirtschaftliche Dynamik schaffen Um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die Verwaltung zu entlasten und ihnen neue Freiräume zu eröffnen, baut die Bundesregierung konsequent unnötige bürokratische Hürden ab. Anstelle von komplexen und aufwändig zu implementierenden Detailregelungen braucht es einen Regelrahmen mit wenigen, möglichst effizienten Instrumenten, ohne dabei wichtige Standards abzusenken. Diese Leitlinie verbindet sich insbesondere mit dem Anspruch der Bundesregierung, eine Trendwende zu vollziehen und übermäßige bürokratische Auflagen effektiv zurückzubauen und Regulierung zielgerichtet zu reduzieren. (2) Handlungsfähigkeit des Staates und fiskalische Tragfähigkeit sichern Um die notwendigen, zusätzlichen Investitionen sicherzustellen und gleichzeitig eine Begrenzung der Schuldenlast zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, übergreifend zu priorisieren und für mehr Effizienz im Staat zu sorgen. Dabei gilt es auch, Subventionen und Förderprogramme zu überprüfen und – wo geboten – noch stärker auf ihre Wirksamkeit auszurichten. Die implizite Verschuldung der öffentlichen Hand muss in Anbetracht der demografischen Entwicklung schrittweise auf ein tragfähiges Maß zurückgeführt werden. (3) Generationengerechtigkeit stärken Im Zuge des fortschreitenden demografischen Wandels müssen die Chancen der jungen Generation auf materielle Teilhabe und Aufstieg durch Leistung gewahrt werden. Die Rahmenbedingungen und Anreize müssen so gesetzt werden, dass jeder und jedem die Chance eröffnet wird, materiell aufzusteigen. Entsprechende Aufstiegsperspektiven braucht es auch für ausländische Talente und Fachkräfte – und zwar sowohl für solche, die schon im Land sind, als auch für jene, die sich ein Leben in Deutschland vorstellen können. (4) Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen befördern Anhaltende regionale Disparitäten bei Einkommen, Infrastruktur, öffentlicher Daseinsvorsorge und Zukunftschancen gefährden den sozialen Zusammenhalt und die Akzeptanz der Sozialen Marktwirtschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sind kein automatisches Ergebnis von Marktprozessen, sondern eine zentrale staatliche Gestaltungsaufgabe. Gerade in Zeiten des beschleunigten Strukturwandels gilt es, strukturschwächere Regionen gezielt zu stärken und langfristig dazu zu befähigen, aus eigener Kraft Herausforderungen zu meistern. Ziel ist es, wirtschaftliche Eigenständigkeit zu fördern und regionale Standorte zu stärken, ohne regionale Vielfalt zu nivellieren oder den Wettbewerb zu schwächen. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 11 (5) Wirtschafts- und Sicherheitspolitik stärker verzahnen, Industriepolitik weiterentwickeln Im Sinne des Prinzips in der Sozialen Marktwirtschaft, Risiko und Haftung in einer Hand zu bündeln, sollten Unternehmen eigenverantwortlich Vorsorge auch für geopolitische Risiken treffen. Der Staat muss mit geeigneten Rahmenbedingungen allerdings dafür Sorge tragen, dass externe Effekte bei ihren Entscheidungen hinreichend berücksichtigt werden. Die veränderte Risikolage umfasst nunmehr auch solche Risiken wie hybride Bedrohungen, bei denen der Staat mit seinen Sicherheitsbehörden für die Gefahreneinschätzung und Gefahrenabwehr verantwortlich ist. Beim Hochlauf der Investitionen in die Verteidigungsfähigkeit setzt die Bundesregierung bewusst auf Synergien zwischen militärischer und ziviler Wirtschaft sowie zwischen etablierter Industrie und Startup­Szene. Ebenso gilt es, gezielt technologische Schlüsselbereiche, kritische Infrastrukturen und strategisch wichtige Wertschöpfungsketten im Zuge einer zeitgemäßen Industriepolitik zu stärken, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen Volkwirtschaft zu reduzieren. (6) Europa im Interesse gemeinsamer Wettbewerbsfähigkeit stärken Nur ein wettbewerbsfähiges und innovationsfreundliches Europa kann sich im globalen Systemwettbewerb behaupten. Die richtigen europäischen Projekte voranzutreiben – Marktbarrieren weiter abzubauen und Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts zu intensivieren, neue Freihandelsabkommen abzuschließen sowie Industrien vor unfairen Handelspraktiken zu schützen – stärkt Wohlstand und Freiheit. Höhere Investitionen und erste Reformmaßnahmen 6. Nach mehreren Jahren einer expansiven Finanzpolitik – im Zuge der Corona­Pandemie und des Energiepreisschocks infolge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine – folgte nach dem Urteil des BVerfG zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 im November 2023 eine Rückführung gesamtstaatlicher Finanzierungsdefizite. Diese Phase war zugleich geprägt durch den andauernden Investitionsstau bei öffentlicher Infrastruktur, stark zunehmende Ausgabenbedarfe für die Ertüchtigung der Verteidigungsfähigkeit und eine deutliche Unterauslastung der Wirtschaft. Mit den Beschlüssen des Deutschen Bundestags und des Bundesrats infolge der Grundgesetzänderungen im März 2025 wurden die finanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in Deutschland angesichts der großen Herausforderungen deutlich erweitert. Die mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitität (SVIK) entstehenden Spielräume nutzt die Bundesregierung für eine Investitionsoffensive zur Modernisierung und zum zielgerichteten Ausbau insbesondere des öffentlichen Kapitalstocks. So geht die Bundesregierung für 2026 von einem Anstieg bei den Investitionen des Bundes (Kernhaushalt, SVIK sowie KTF) im Vergleich zum Soll 2025 um 11,3 Prozent auf insgesamt rund 128,7 Milliarden Euro aus. Hiermit kann eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsakteure erreicht werden. Dies umfasst die auf Grundlage des SVIK finanzierten Investitionen von Ländern und Kommunen, in deren Verantwortungsbereich innerhalb der föderalen Struktur wichtige Bereiche der öffentlichen Infrastruktur liegen. Der Wirtschaftsplan des SVIK für das Jahr 2025 sah in der Bundessäule Investitionen in Höhe von 18,9 Milliarden Euro vor. Das Volumen der Investitionen aus der Bundessäule beläuft sich im Jahr 2026 auf 39,7 MilDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 11 – 12 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG liarden Euro. Die Schwerpunkte des SVIK umfassen insbesondere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, in Digitalisierung, in die Krankenhaustransformation, in die Energieinfrastruktur und in den Wohnungsbau. 7. Zusammen mit dem Anstieg der Verteidigungsausgaben entsteht daraus im laufenden Jahr ein erheblicher konjunkturpolitischer Impuls. Angesichts der derzeitigen Unterauslastung der deutschen Volkswirtschaft von gegenwärtig rund 1 ¾ Prozent des Produktionspotenzials sowie erhöhter außenwirtschaftlicher Risiken und hoher Unsicherheit kommt ein solcher Impuls makroökonomisch zum richtigen Zeitpunkt. Allerdings geht die finanzpolitische Neuausrichtung mit höheren gesamtstaatlichen Defiziten und einem Anstieg der Schuldenstandsquote einher, weshalb die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive mit einer breit angelegten wachstumsfreundlichen Konsolidierung verbindet und zudem eine Expertenkommission eingesetzt hat, die im ersten Quartal 2026 Vorschläge für eine Reform der Schuldenregel vorlegen soll. Für eine Stärkung des Potenzialwachstums sind neben einer stabilitäts­ und investitionsorientierten Ausrichtung der öffentlichen Haushalte insbesondere Reformen für eine umfassende Verbesserung der Standortbedingungen nötig. Erst das Zusammenspiel aus gezielten öffentlichen Investitionen und strukturellen Reformen schafft die Grundlage für selbsttragendes höheres mittel­ bis langfristiges Wachstum und unterstützt zugleich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung unmittelbar nach ihrem Amtsantritt die Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert und erste Reformen umgesetzt. Mit den Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal: Sie verbessert mit der Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung („Investitionsbooster“) und der ersten Körperschaftsteuersenkung seit 2008 sowie der Anpassung des Thesaurierungssteuersatzes für Personenunternehmen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und setzt deutliche Investitionsanreize in der Breite. Steuerlich verbessert wurden außerdem die Rahmen bedingungen für Forschung und Entwicklung in Unternehmen. Auch wurden bereits zahlreiche Vorhaben zur Verfahrensbeschleunigung umgesetzt. Mit dem Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes reformiert die Bundesregierung das Vergaberecht umfassend; die öffentliche Beschaffung wird damit einfacher, mittelstandsfreund licher, schneller und digitaler. Zudem hat die Bundesregierung gemeinsam mit der KfW im Dezember 2025 den Deutschlandfonds gestartet. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der es privaten und kommunalen Unternehmen erleichtert, in großem Umfang in Deutschland zu investieren. Hinzu kommen erste, schnell wirksame Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiekosten. Mit der Verstetigung der Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe und die Land­ und Forstwirtschaft werden rund 600.000 Unternehmen auch künftig um bis zu 4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Parallel dazu sind alleine für das Jahr 2026 Zuschüsse zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro vorgesehen, die zu einer Senkung der Übertragungsnetzentgelte beitragen. Die Gasverbraucher werden in diesem Jahr durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage um mehr als 3 Milliarden Euro entlastet. Zudem wird ein Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 eingeführt, der die strom­ und handelsintensive Industrie zusätzlich entlasten soll. Auch hat sich die Bundesregierung erfolgreich gegenüber der Europäischen Kommission dafür eingesetzt, dass die Strompreiskompensation künftig auf weitere strom­ und handelsintensive Wirtschaftssektoren ausgeweitet und für bestimmte Sektoren in Form einer Erhöhung der Beihilfeintensität vertieft werden kann. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 13 8. Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen Weg struktureller Reformen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit entschlossen fortsetzen, um die Anpassungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft zu verbessern und zu einem höheren selbsttragenden Wachstumspfad zurückzukehren. Nötig ist eine durchgreifende Verbesserung der Standortbedingungen insgesamt. Hierbei kommt nicht zuletzt den in vielen Bereichen eingesetzten Reformkommissionen eine wesentliche Rolle zu. Zentrale Handlungsfelder zur Stärkung des Wachstumspotenzials 9. Die erwartete anziehende Konjunktur in den Jahren 2026 und 2027 bietet ein günstiges Umfeld, um strukturelle Reformen umzusetzen und damit das Potenzialwachstum zu erhöhen. Die Bundesregierung ist entschlossen, diese Phase für strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen in zentralen Handlungsfeldern zu nutzen (vgl. Kapitel C). 10. Ein zentraler Baustein der Reformagenda der Bundesregierung betrifft den Bürokratierückbau sowie den gezielten Abbau von Überregulierung. Neben vielen wichtigen Vereinfachungen und Entlastungen im Detail braucht es hierzu ein grundsätzliches Umdenken in Staat und Gesellschaft. Vielfach müssen bestehende Regulierungen und die teils kaum zu überblickende Vielzahl an Instrumenten zur Erreichung einzelner politischer Ziele hinterfragt und soweit nicht erforderlich abgebaut werden. Besondere Zurückhaltung ist beim Aufbau weiterer Regulierung gefragt. Die Einführung neuer Regeln sollte mit konkreten und messbaren Zielen begründet werden. Auch viele bestehende Regulierungen müssen wirksam evaluiert und wenn nicht mehr notwendig abgebaut werden. Dadurch beschränkt sich die Rechtsetzung auf jene Bereiche, in denen sie tatsächlich wirksam und erforderlich ist. Planungs­ und Genehmigungsverfahren wird die Bundesregierung weiter beschleunigen und dabei die verstärkte Nutzung von Genehmigungsfiktionen, Präklusionsregelungen, die Neuordnung der föderalen Beziehungen gemeinsam mit Ländern und Kommunen sowie Reformen des Verfahrensrechts in den Blick nehmen. Im Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen entwickelt die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform Vorschläge für eine Modernisierung und Entbürokratisierung. Ziel ist es unter anderem, den Leistungsvollzug durch Rechts­ und Verfahrensvereinfachungen sowie die Zusammenlegung von Leistungen insgesamt effizienter zu gestalten (vgl. Kasten 2). 11. Die Qualität der (öffentlichen) Infrastruktur ist ein zentraler Standortfaktor und ist zugleich von großer Bedeutung für die Gleichwertigkeit der Lebens­ und Wirtschaftsverhältnisse. In den letzten Jahren hat sich aber auch gezeigt, dass Mängel in der Infrastruktur – in Form von maroden Straßen, ungenügend ausgebauten Schienenwegen oder langsamen Datenleitungen – Unternehmen und neue Geschäftsmodelle ausbremsen können. So bestehen hohe Investitionsbedarfe, zu deren Behebung öffentliche wie private Investitionen sowie geeignete Rahmenbedingungen notwendig sind. Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedarfe mit einer Investitionsoffensive zur Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks. Mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden 500 Milliarden Euro insbesondere für die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt. Auch zur Schaffung von Transparenz sowie zur Grundlage zur Nachsteuerung setzt die Bundesregierung auf ein umfassendes Monitoring für das SVIK. Über eine Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt wird sichergestellt, dass Mittel zusätzlich wirken können. Mit dem InfrastrukturDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 13 – 14 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Zukunftsgesetz verbessert die Bundesregierung die Effizienz von Planungs­ und Genehmigungsverfahren, sodass Investitionen insbesondere in die Verkehrsinfrastruktur möglichst schnell Wachstumsimpulse setzen können. Entsprechend ihren Zuständigkeiten wird die Offensive in enger Partnerschaft mit Ländern und Kommunen vorangetrieben. Unter anderem über den Deutschlandfonds können signifikante private Investitionen in die Energie­ oder Dateninfrastruktur sowie den Wohnungsbau angereizt werden. 12. Insbesondere die Regulierung neuer Technologien muss innovationsfreundlicher werden. Die aktuelle, auf Risikovermeidung angelegte Regulierung trägt dazu bei, dass Forschung und Innovationen in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher Intelligenz (KI), Gentechnik oder im medizinischen Bereich inzwischen häufig außerhalb Deutschlands voranschreiten. In der Folge entstehen neue Industrien an anderen Orten; Wertschöpfung wandert aus Deutschland ab. So stehen in Deutschland etwa der Verknüpfung von Datensätzen zum Teil deutlich höhere Hürden entgegen als in anderen EU­Staaten, in denen dieselbe Datenschutzgrundverordnung gilt. Dies führt dazu, dass durch öffentliche Stellen Daten mehrfach erhoben werden müssen und dadurch administrative Prozesse weniger effizient umgesetzt werden. Innovationen und technologischer Fortschritt werden oft von neu gegründeten Unternehmen (Startups) getrieben. Im internationalen Vergleich weist Deutschland trotz einer lebendigen Gründerszene Nachholbedarf gegenüber führenden Ländern auf. Das zeigt unter anderem der internationale Vergleich der sogenannte Einhörner, Startups mit einer Bewertung von mehr als einer Milliarde US­Dollar. Im Juli 2025 hatten 2,5 Prozent aller „Einhörner“ ihren Sitz in Deutschland, das ist pro Kopf deutlich weniger als in den USA und Israel, liegt aber auch niedriger als in Großbritannien oder Frankreich. Im Vergleich zu den USA wirkt sich in Deutschland und Europa auch der deutlich kleinere Kapitalmarkt hemmend auf das Wachstum von jungen Unternehmen, und damit die Innovationen und Produktivität, aus. Gerade bei Startups sind potenzielle Erträge, aber auch das Risiko eines Scheiterns oftmals sehr hoch, während die Vermögenswerte vor allem in Form von Patenten und immateriellem Anlagevermögen und nicht in großen Anlagen oder Maschinen bestehen. Daher kommen für Startups eher kapitalmarktbasierte Finanzierungsformen als Bankkredite in Frage. Nicht zuletzt deswegen setzt sich die Bundesregierung für eine Vertiefung der Kapitalmarktunion bzw. der Sparund Investitionsunion ein. Die Maßnahmen der Bundes regierung zielen ferner darauf ab, gerade Startups einen besseren Zugang zu Wagniskapital zu verschaffen, damit diese in allen Phasen ihrer Entwicklung ihren Kapitalbedarf decken können. 13. Eine sichere, bezahlbare und umweltverträgiche Energieversorgung und damit verbundene technologische Fortschritte sind weiterhin grundlegend für eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft. Energiekosten in Deutschland sind im internationalen Vergleich traditionell hoch. Im Vergleich zu der Zeit vor dem russischen Angriffskrieg haben sich die Strom­ und Erdgaspreise am deutschen Großhandelsmarkt jedoch nochmals strukturell erhöht; der Abstand gegenüber internationalen Wettbewerbern wie den USA oder China hat sich weiter vergrößert (vgl. Kapitel C.4). Daher gilt es, ohne Zeitverzug die in einem zunehmend auf dezentralen erneuerbaren Energien basierten Energiesystem notwendigen Anpassungen für mehr Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit vorzunehmen. Voraussetzung dafür ist eine ganzheitliche Betrachtung der Systemkosten bestehend aus Kosten für Erzeugung, Netze, Speicher und Versorgungssicherheit. Kostensenkungspotenziale beim Netzausbau gilt es auszuschöpfen. Die Digitalisierung Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 15 des Stromsystems sowie regulatorische Voraussetzungen zur Flexibilisierung der Stromnachfrage müssen vorangetrieben werden. Dazu gehören der Rollout von Smart Metern sowie die Weitergabe von dynamischen Preissignalen an flexible Lasten und Erzeuger. Das künftige Förderregime für erneu erbare Energien wird den systemdienlichen Zubau und Dispatch von Erzeugungsanlagen kostenminimierend anreizen und dabei privatwirtschaftliche Modelle wie Power Purchase Agreements (PPAs) bestmöglich ergänzen. Eine konsequente CO2­Bepreisung stärkt die Investitionsbedingungen von erneuerbaren Energien und trägt zugleich dazu bei, den Förderbedarf zu begrenzen. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist aufgrund seines Beitrags zur Flexibilisierung des Stromsystems und der Energieversorgungssicherheit sowie für die wettbewerbsfähige Dekarbonisierung des Industrie­, Energie­ und Verkehrssektors zentral. Das Wasserstoff­Kernnetz bildet eine wichtige Grundlage für einen erfolgreichen Hochlauf des Marktes, indem es Investitionen in Elektrolyseure und wasserstoffbasierte Technologien und Geschäftsmodelle anreizt. Die Planbarkeit und Kosteneffizienz soll im Markthochlauf dadurch erhöht werden, dass rechtliche Anforderungen an Wasserstoff pragmatischer ausgestaltet sowie Wasserstoffimportkorridore entwickelt werden. 14. Die Verfügbarkeit von (qualifizierten) Arbeitskräften sowie die Flexibilität am Arbeitsmarkt haben – neben den bereits genannten Faktoren – wesentlichen Einfluss auf das mittelfristige Produktionspotenzial. Der demografisch bedingte erwartete Rückgang der Erwerbsbevölkerung (vgl. Abbildung 3) führt für sich genommen in den kommenden Jahren zu einem weiteren Rückgang des aktuell schwachen Potenzialwachstums. Fachkräfteengpässe bleiben trotz der zuletzt deutlich gesunkenen Zahl offener Stellen somit eine zentrale Herausforderung. Denn die Gleichzeitigkeit von Arbeitsplatzabbau in bestimmten Berufen, Branchen und Regionen sowie ungedeckter Arbeitsnachfrage in anderen Bereichen verstärkt die Passungsprobleme am Arbeitsmarkt. Sich schnell wandelnde Qualifikationsanforderungen vor allem durch Digitalisierung und KI stellen zusätzlich erhöhte Anforderungen an das Matching am Arbeitsmarkt. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sieht es die Bundesregierung als erforderlich an, bestehende Fehlanreize zu reduzieren und positive Anreize für eine (umfangreichere) Erwerbstätigkeit zu setzen. Dies betrifft inländische Potenziale, insbesondere von Frauen und Älteren. Hier hat die Bundesregierung mit der Anfang 2026 in Kraft getretenen Aktivrente verbunden mit der Abschaffung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots die Beschäftigungsanreize für Personen oberhalb der Regelaltersgrenze verbessert. Zur Förderung der Erwerbstätigkeit insbesondere von Müttern unterstützt die Bundesregierung weiterhin die Länder beim Ganztagsausbau im Bereich der Kinderbetreuung und bei Investitionen in Krippen und Kitas. Außerdem setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf die stärkere Aktivierung von Personen in Arbeitslosigkeit. Dafür hat die Bundesregierung im Kabinett beschlossen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende umzugestalten. Weiterhin ist Deutschland auf eine substanzielle Erwerbsmigration angewiesen. Dabei muss die sozioökonomische Struktur der Zu­ und Abwanderungen insbesondere gegenüber Drittstaaten stärker in den Blick genommen werden. Zur Förderung der zielgerichteten Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten hat die Bundesregierung Eckpunkte zum Aufbau einer digitalen „Work­ andStay­Agentur“ (WSA) beschlossen. Ziel der WSA ist es, den Fachkräftezuzug aus Drittstaaten durch optimierte Prozesse sowie eine konsequente Digitalisierung und – wo zielführend – Zentralisierung zu erleichtern. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 15 – 16 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Auch vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung mehrere (Experten­)Kommissionen im Bereich Alterssicherung sowie Kranken­ und Pflegeversicherung einberufen. Gleichzeitig braucht der Arbeitsmarkt in Deutschland mehr Flexibilität. Die Möglichkeit der flexiblen Anpassung am Arbeitsmarkt kann die Entwicklung der Arbeitsproduktivität positiv beeinflussen und nicht zuletzt – in Verbindung mit mehr Bildungsinvestitionen – bei Matchingproblemen Bedeutend für das gesamte Arbeitskräfteangebot ist auch die Steuer­ und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit, die in Deutschland bereits sehr hoch ist. Eine steigende Abgabenbelastung würde das Arbeitsangebot aus dem In­ und Ausland hemmen und – neben wesentlichen Faktoren wie hohen Energie­ oder Bürokratiekosten – auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen. Die Bundesregierung setzt deswegen auf eine nachhaltige Finanzierung der Sozialversicherungen und eine Stabilisierung der Beiträge. Prozentpunkte Arbeitszeit je Erwerbstätigen (Trend)Erwerbsbevölkerung (15-74 Jahre) Erwerbslosenquote (Trend)Partizipationsrate (Trend) -1,5 -1,0 -0,5 0,0 0,5 1,0 1,5 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Wachstumsbeiträge zum Trend-Arbeitsvolumen Arbeitsvolumen (Trend, Veränderung in % ggü. Vorjahr) (positiver) Beitrag der Nettozuwanderung (negativer) Beitrag der demograŒschen Entwicklung ohne Nettozuwanderung Gesamteffekt der Erwerbsbevölkerung (15-74 Jahre) im Projektionszeitraum, davon: Lesehilfe: Im Jahr 2026 trägt die steigende Partizipationsrate für sich genommen positiv zur Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Trend-Arbeitsvolumens bei. Dem gegenüber stehen negative Effekte der abnehmenden Erwerbsbevölkerung, der sinkenden mittleren Arbeitszeit der Erwerbstätigen und der leicht steigenden Erwerbslosenquote. Insgesamt heben sich positive und negative Beiträge nahezu auf, so dass das Trend-Arbeitsvolumen im Jahr 2026 in etwa stagniert. In den folgenden Jahren dürfte das Trend-Arbeitsvolumen abnehmen mit sich beschleunigender Tendenz. Der negative Beitrag der Erwerbsbevölkerung im Jahr 2026 setzt sich zusammen aus dem positiven Effekt der Nettozuwanderung und dem betragsmäßig größeren, jedoch negativen Effekt der sonstigen demograŒschen Entwicklung. Abbildung 3: Entwicklung des Arbeitsvolumens Quelle: Jahresprojektion der Bundesregierung. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 17 helfen. Die Bundesregierung unterstützt dies durch verschiedene Maßnahmen wie etwa der Nationalen Weiterbildungsstrategie oder der Allianz für Aus­ und Weiterbildung. 15. Angesichts der Verschiebungen der internationalen Ordnung muss Europa seine Kräfte bündeln, gerade im Bereich der Sicherheitspolitik. Zuvorderst gilt es aber, die traditionelle Stärke der EU als Champion des Freihandels weiter auszubauen. Die EU ist weltweit als fairer und verlässlicher Handelspartner angesehen. Dies gilt es zu nutzen und die europäischen Handelsbeziehungen noch breiter aufzustellen als bisher. Die Unterzeichnung des EU­MERCOSUR­Abkommens unterstreicht dabei den Wert des regelgebundenen Handels in Zeiten geopolitischer Umbrüche. Als größte europäische und eine der größten Volkswirtschaften weltweit wird Deutschland in der EU weiterhin eine Führungsrolle einnehmen und sich aktiv für den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer Handelsbeziehungen einsetzen. Konkret bedeutet dies, die bereits abgeschlossenen Abkommen, etwa mit Mexiko und Indonesien, zügig zu ratifizieren und in Kraft zu setzen. Ein besonders großes Potenzial bietet das angestrebte Abkommen mit Indien. Laufende Verhandlungen mit den ASEAN­Staaten Thailand, den Philippinen und Malaysia sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten werden nachdrücklich unterstützt. Fortschritte bei diesen Freihandelsabkommen steigern nicht nur den Wohlstand ganz allgemein, sondern kommen in besonderem Maße den exportorientierten Unternehmen zugute, die auf den wichtigsten Exportmärkten, USA und China, mit zunehmendem Wettbewerbsdruck konfrontiert sind. Gleichzeitig sollte die EU weiterhin konsequent ihre Instrumente zum Handelsschutz bei marktverzerrenden Praktiken und bei stark steigen den Importen, etwa aufgrund globaler Überkapazitäten (Beispiel Stahl), nutzen – sofern dies im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Etwaige sicherheitspolitische Interessen finden im Rahmen der Prüfung des Unionsinteresses Berücksich tigung. Neben der Intensivierung der Handelsbeziehungen mit Drittstaaten setzt sich die Bundesregierung für die Erschließung bislang unzureichend genutzter Potenziale innerhalb der EU ein. Von größter Bedeutung ist dabei der Abbau von Handelshemmnissen im Binnenmarkt, die nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) äquivalent zu Zöllen von 44 Prozent bei Waren und 110 Prozent bei Dienstleistungen wirken (nach Schätzung der EZB sind es 65 und 100 Prozent). Ebenso sind Fortschritte hin zur weiteren Vertiefung der Kapitalmarktunion bzw. der Spar­ und Investitionsunion erforderlich sowie ein 28. Regime, damit Unternehmen nicht wie bislang 27 verschiedene Gesellschaftsrechtsordnungen beachten müssen. Dadurch könnten Unternehmenswachstum und Größenvorteile leichter realisiert werden. Sowohl die Stärkung des gemeinsamen Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen, die weitere Integration des Kapitalmarkts als auch der Abschluss und die Umsetzung weiterer Freihandelsabkommen helfen Deutschland und Europa bei der Rückkehr zu einem wieder höheren Wachstumspfad und führen zu mehr Resilienz. Resilienz zielt dabei auf die Fähigkeit der deutschen Volkswirtschaft ab, externe oder interne Schocks wie etwa Finanz­ und Handelskrisen zu absorbieren und sich gleichzeitig an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen, ohne dabei dauerhaft an Wachstumspotenzial einzubüßen. Strukturwandel begleiten, Wirtschaftssicherheit gewährleisten 16. Deutschland hat mit einem Anteil von knapp 20 Prozent an der Bruttowertschöpfung nach wie vor eine starke industrielle Basis mit komparativen Vorteilen in der hochwertigen Fertigungsindustrie. Große und mittelständische, oft eigentümergeDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 17 – 18 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiekosten verbessern die Voraussetzungen für energieintensive Wertschöpfung in Deutschland. Neben wesentlichen Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastrukturen wird die nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie unter anderem aufzeigen, wie die Bundesregierung mit zunehmenden Wirtschaftssicherheits­ und Lieferkettenrisiken umgehen wird. 17. Eine regional ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung ist von wesentlicher Bedeutung für attraktive Lebens­ und Standortbedingungen, gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine lebendige und wehrhafte Demokratie. Die Bundesregierung setzt dafür insbesondere das bewährte Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein. Nach der Neuaufstellung der GRW bietet sie seit Januar 2026 zahlreiche Anreize für zusätzliche Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Entwicklung, während gleichzeitig der Zugang zur Förderung vereinfacht wurde. 18. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die globalen Klimaschutzambitionen zu erhalten und zu stärken. Für Deutschland selbst geht die Bundesregierung gemäß ihrem Klimaschutzbericht von kontinuierlich sinkenden Treibhausgas­ Emissionen aus. Das Ziel einer Emissionsminderung von mindestens 65 Prozent bis 2030 erscheint grundsätzlich erreichbar. Die Bundesregierung ist gemäß § 9 Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn der Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Entsprechend wird die Bundesregierung im März 2026 ein Klimaschutzprogramm zur Einhaltung der entsprechenden Vorgaben des KSG vorlegen. Durch die Dekarbonisierung in Deutschland verringern sich die Abhängigkeiten von fossilen Importen. Auch wenn sich Chancen mit Blick auf klimafreundliche Technologien für einzelne Unter ­ führte Unternehmen, die hochspezialisiert in vielen industriellen Nischen auf internationalen Märkten reüssieren, sind prägend für den wirtschaftlichen Erfolg in Deutschland. Die seit einigen Jahren im Trend rückläufige Produktion im Verarbeitenden Gewerbe ist in Teilen Ausdruck eines Strukturwandels bzw. veränderter Nachfragestrukturen auch innerhalb Deutschlands und Europas, muss jedoch auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Wirtschaftssicherheits­ und Lieferkettenrisiken bewertet werden. Grundsätzlich sind Unternehmen und Betriebe selbst gefragt, veränderte Risikolagen, auch infolge von Klimawandel und Biodiversitätsverlust, in ihren strategischen Entscheidungen zu berücksichtigen. Allerdings übersteigen einige der potenziellen Risiken gesamtwirtschaftlich gesehen die direkten einzelwirtschaftlichen Kosten beträchtlich. In diesen Fällen trägt der Staat Verantwortung, Wirtschaftssicherheit und den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten. So geht es einerseits um den effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen, deren (flächendeckender) Ausfall vermieden werden muss, und andererseits um ergänzende Instrumente zur Vermeidung von strategischen Abhängigkeiten bei Roh­ und Grundstoffen sowie weiteren kritischen Gütern. Viele der diskutierten Instrumente müssen dabei europäisch gedacht werden. Im Kontext öffentlicher Fördermaßnahmen wird die Bundesregierung auf EU­ Präferenzregelungen für kritische und zentrale strategische Sektoren und Produktgruppen hinarbeiten. Im Zusammenhang mit Rohstoffen sind internationale Partnerschaften sowie der verstärkte Abbau von Rohstoffen in Deutschland und Europa geboten. Den durch die steigende staatliche Nachfrage getragenen Hochlauf der Sicherheits­ und Verteidigungsindustrie gilt es auch für technologische Innovation und perspektivische Spillover­Effekte für nicht (ausschließlich) militärische Güter zu nutzen. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 19 adressiert der CBAM jedoch bislang nicht. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, den CBAM effektiver und zugleich unbürokratischer auszugestalten, und flankiert den EU ETS 1 mit Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie sowie mit umfangreichen Entlastungsmaßnahmen für die energieintensive Industrie. 19. In den vergangenen Jahren enthielt der Jahreswirtschaftsbericht ein Kapitel mit verschiedenen Indikatoren zu Aspekten der gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Die Mehrzahl der bislang abgebildeten Indikatoren verzeichnet allerdings keine nennenswerten Bewegungen im Vergleich zweier aufeinander folgender Berichtsjahre. Unabhängig davon betrachtet die Bundesregierung regelmäßig über das Zahlenwerk der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen hinaus weitere relevante Wohlfahrts­ und Nachhaltigkeitsindikatoren im Kontext der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Die im Januar 2025 aktualisierte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, der Armuts­ und Reichtumsbericht der Bundesregierung sowie die Gleichwertigkeitsberichterstattung bieten jeweils einen Überblick über verschiedene relevante Indikatoren der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Entwicklung. Gleichzeitig adressiert auch der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht weiterhin viele wohlfahrtsrelevante Aspekte. Darüber hinaus wird geprüft, wie dem berechtigen öffentlichen Interesse an einer breiten Wohlfahrtsbetrachtung auch zukünftig Rechnung getragen werden kann. Die Bundesregierung wird dazu Stellung nehmen und berichten. nehmen und Branchen eröffnen können, ist gesamtwirtschaftlich im Zuge einer beschleunigten Dekarbonisierung mit erheblichen Kosten zu rechnen. Um die Kosten zu begrenzen, hält die Bundesregierung an der Bepreisung von CO2 als zentralem Baustein in einem Instrumentenmix fest. Denn durch den Handel mit Emissionszertifikaten werden Emissionen grundsätzlich dort eingespart, wo es am kostengünstigsten ist. Dies gilt auch für die emissionsintensiven Bereiche Gebäude und Verkehr, in denen wirksame CO2­Preissignale einen zentralen Anreiz für Investitionen in klimafreundliche Alternativen setzen. Dieser Ansatz wird durch einen konsistenten Instrumentenmix flankiert, mit dem Ziel, die regressive Wirkung der CO2­Bepreisung zu adressieren und den Umstieg auf klimafreundliche Technologien möglichst für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die CO2­Bepreisung allein kann das nicht erreichen. Im Fokus steht zum einen der zieladäquate Ausbau von Netzinfrastrukturen, wie Wärme­ und Wasserstoffnetze oder E­Ladeinfrastruktur. Zudem gibt die Bundesregierung die Einnahmen der CO2­ Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zurück, indem sie u. a. unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf den Weg bringt, um soziale Härten abzufedern. Dazu wird die Bundesregierung auch die Mittel aus dem europäischen Klimasozialfonds nutzen. Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen gegenüber Unternehmen aus Ländern ohne vergleichbare Dekarbonisierungsanstrengungen und die damit verbundene Gefahr von Treibhausgasemissionsverlagerung ins Ausland (Carbon Leakage) sollen unterbunden werden. Das bisher maßgebliche Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage im EU­Emissionshandel (EU ETS 1), die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten, wird ab 2026 durch den EU­Grenzausgleichsmechanismus für CO2 (CBAM) schrittweise für einige Sektoren abgelöst. Carbon­Leakage­Risiken auf der Exportseite Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 19 – 20 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG B. Zukunftsorientierte Finanzpolitik 20. Ausgehend von der schwierigen gesamtwirtschaftlichen Lage mit anhaltender Wachstumsschwäche, nicht ausgelasteten Produktionskapazitäten und einem über Jahre entstandenen öffentlichen Investitionsstau bei Infrastruktur, geht die Bundesregierung die in Kapitel A beschriebenen Herausforderungen an. Sie richtet ihre Finanz­ und Wirtschaftspolitik dabei mit folgendem Dreiklang fundamental neu aus: (1) einer Investitionsoffensive zur Modernisierung des öffentlichen Kapitalstocks in Verbindung mit (2) umfassenden Strukturreformen zur Verbesserung der Standortbedingungen, Stärkung der Innovationskraft und Erhöhung des Wachstumspotenzials (vgl. Kapitel C) und (3) einer wachstumsfreundlichen Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Spürbare fiskalische Impulse ergeben sich neben den Ausgaben des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität und der Ausweitung der Verteidigungsausgaben auch durch weitgehende steuerliche Entlastungen und die attraktiveren Investitionsbedingungen infolge des Investitionsboosters. Darüber hinaus senkt die Bundesregierung verschiedene Abgaben und Steuern im Energie­ und Strombereich und führt bestehende Entlastungsmaßnahmen fort. Investitionen stärken, gebotene Entlastungen herbeiführen 21. Zum Jahreswechsel 2026 ist die Finanzpolitik auf Bundesebene auf einem eindeutig expansiven Kurs. Bis Oktober 2025 galt die vorläufige Haushaltsführung, da in der vergangenen Legislaturperiode keine Einigung auf einen Haushalt für das Jahr 2025 erzielt worden war. Die vorläufige Haushaltsführung hat im Jahr 2025 zu einem erneuten Rückgang des strukturellen Primärdefizites beigetragen (vgl. Abbildung 4). Am 18. März 2025 hat der Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit einer Zinsausgaben negative Konjukturkomponente Finanzierungssaldo negative Einmaleffekte struktureller Primärsaldo -5,0 -4,0 -3,0 -2,0 -1,0 0 1,0 2,0 3,0 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Abbildung 4: Struktureller Primärsaldo in Relation zum nominalen Produktionspotenzial in Prozent Quellen: Statistisches Bundesamt, 15.01.2026; Produktionslücke: Jahresprojektion der Bundesregierung vom Januar 2026. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 21 Grundgesetzänderung zur Neufassung der finanzpolitischen Grundlagen für die kommenden Jahre zugestimmt. Der dadurch ermöglichte expansive Kurs in der Finanzpolitik der Bundes regierung entfaltet seine Wirkung vor allem ab dem Jahr 2026. Das „Finanzierungspaket“ umfasst drei Säulen: 22. Erstens wurde mit der Grundgesetzänderung zu Art. 143h GG und den darauf aufbauenden Errichtungsgesetzen für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sowie zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität geschaffen. Daraus können über zwölf Jahre zusätz liche Investitionsmittel von Bund, Ländern und Kommunen i. H. v. 500 Milliarden Euro in zentrale Bereiche wie z. B. Energie­ und Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz sowie Bildung bewilligt werden. Das SVIK unterliegt nicht den Vorgaben der Schuldenbremse, d. h. zu seiner Finanzierung nimmt der Bund zusätzliche Kredite auf. Im Rahmen der EU­Fiskalregeln zählen dagegen die daraus bestrittenen Ausgaben zu den Nettoausgaben. Der Bund kann Mittel aus dem SVIK nur abrufen, wenn sie für zusätzliche Investitionen verwendet werden. Das Zusätzlichkeitskriterium gilt dann als erfüllt, wenn die bereinigten Investitionen im Kernhaushalt einen Anteil von mindestens zehn Prozent der bereinigten Gesamtausgaben erreichen. Aus dem SVIK werden 100 Milliarden Euro dem Klima­ und Transformationsfonds (KTF) zugeführt, 100 Milliarden Euro stehen den Ländern zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des SVIK sind in der Bundessäule für das Jahr 2026 Investitionen in Höhe von 39,7 Milliarden Euro vorgesehen. 23. Zweitens wurde mit Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG und dem darauf aufbauenden Strukturkomponente­für­Länder­Gesetz (StruKomLäG) den Ländern in Angleichung an die Schuldenregel des Bundes seit dem Jahr 2025 ein begrenzter struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Länder ebenfalls hohe Investitionsbedarfe haben und bei der Einführung der Schuldenregel im Jahr 2009 für die Länder kein eigener struktureller Verschuldungsspielraum vorgesehen war. 24. Drittens wurden verteidigungs­ und sicherheitsrelevante Ausgaben, die insgesamt ein Prozent des BIP übersteigen, von der Schuldenregel des Bundes ausgenommen. Durch diese Bereichsausnahme wurde ein verlässlicher finanzieller Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben geschaffen und zugleich ein klares Signal zur Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO gesetzt. Für alle übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die Schuldenregel unverändert. 25. Mit dem Ziel Modernisierung der Schuldenregel hat im September 2025 eine Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll einen Reformvorschlag erarbeiten, der eine tragfähige Entwicklung der öffentlichen Finanzen sicherstellt und dauerhaft hohe Investitionen in Deutschland ermöglicht. Der Abschlussbericht wird für das Ende des ersten Quartals dieses Jahres erwartet. 26. Die Bundesregierung hat über die Steigerung der öffentlichen Investitionen sowie der Verteidigungsausgaben hinaus verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, die einen stimulierenden Effekt auf die gesamtwirtschaftliche Dynamik haben werden. Mit dem steuerlichen Investitionsprogramm führt die Bundesregierung zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent wieder ein. Im Anschluss an diesen Zeitraum wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um jeweils einen Prozentpunkt von 15 auf 10 Prozent gesenkt. Kurzfristig verbessert die degressive Abschreibung die Liquiditätsausstattung der Unternehmen; das bietet einen Anreiz, InvestitioDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 21 – 22 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG nen vorzuziehen. Gleichzeitig werden künftige Gewinne durch einen niedrigeren Körperschaftsteuersatz weniger stark belastet, während für Personenunternehmer parallel der Thesaurierungssteuersatz entsprechend angepasst wird. Die Kombination dieser (zeitlich) ineinandergreifenden Maßnahmen erhöht die Investitionsanreize in besonderer Weise. Die erste Senkung des Körperschaftsteuersatzes seit dem Jahr 2008 wird zudem dazu beitragen, die nominale Steuerbelastung für Körperschaften auf ein international wettbewerbsfähiges Maß zu reduzieren. Gleichzeitig steigert die Verstetigung der staatlichen Investitionen über das auf zwölf Jahre angelegte SVIK die langfristige Planungssicherheit für betroffene Sektoren, wie etwa beim Baugewerbe. Zusammengenommen dürften das SVIK und die verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen daher einen Kapazitätsaufwuchs in den Sektoren befördern und somit das Risiko erheblich mindern, dass Kapazitätsengpässe zu Preisanstiegen in den einzelnen Sektoren führen bzw. die realen Investitionen hinter den Erwartungen zurückbleiben. 27. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht u. a. eine Ausweitung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer vor. Die Maßnahme entlastet Berufspendlerinnen und Berufspendler und erhöht so die räumliche Flexibilität. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht darüber hinaus zur Unterstützung der Gastronomiebranche sowie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Lieferung von Speisen und dem Verzehr vor Ort die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant­ und Verpflegungsdienstleistungen ab dem 1. Januar 2026 vor; die Abgabe von Getränken ist dabei ausgenommen. Zum Jahresbeginn 2026 wurde außerdem die zweite Stufe des Steuerfortentwicklungsgesetzes wirksam. So steigt der Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro; Kinderfreibeitrag und Kindergeld werden ebenfalls angehoben. 28. Für das Jahr 2025 waren insgesamt (Kernhaushalt, SVIK sowie KTF) Investitionen von knapp 116 Milliarden Euro eingeplant. Hiervon entfallen rund 62,7 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt, rund 25,7 Milliarden Euro auf den KTF und 27,2 Milliarden Euro auf das neue Sondervermögen. Im Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2025 beliefen sich die Investitionsausgaben auf rd. 86,8 Milliarden Euro (davon: rd. 55,4 Milliarden Euro im Kernhaushalt, rd. 17,4 Milliarden Euro im KTF; rund 14,0 Milliarden Euro im SVIK). Auch für das Jahr 2026 sind weiter steigende Investitionen eingeplant. Von den vorgesehenen rund 129 Milliarden Euro entfallen rund 58,4 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt, rund 22,3 Milliarden Euro auf den KTF und 48,1 Milliarden Euro auf das neue Sondervermögen (vgl. Abbildung 5). Nach 3,2 Prozent im Jahr 2025 dürfte die öffentliche Investi tionsquote gemäß Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung im Jahr 2026 auf rund 3 ½ Prozent des BIP steigen. 29. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine auf allen Ebenen. Die finanzielle Unterstützung dient dem europäischen sicherheitspolitischen Interesse und beugt fiskalischen Folgekosten einer weiteren Eskalation des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vor. Zusätzlich ist es notwendig, Ausgaben zu priorisieren und die fiskalische Resilienz sowohl auf nationaler Ebene als auch in der Europäischen Union zu stärken, um auch unter sich potenziell rapide ändernden geopolitischen Bedingungen sicherheitspolitisch flexibel agieren zu können. So wurde bereits Anfang des Jahres mit der koordinierten Aktivierung der nationalen Ausweichsklausel im Stabilitäts­ und Wachstumspakt eine gezielte und temporäre Flexbilisierung des europäischen Fiskalregelwerks zur Stärkung der militärischen Kapazitäten ermöglicht. Der Anstieg der Staatsquote auf 50,3 Prozent im Jahr 2025 ist einerseits Ausdruck erhöhter öffentlicher Investitionen, insbesondere in die Instandhaltung und Modernisierung der öffentlichen InfraDrucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 23 struktur, sowie der geopolitisch gebotenen Mehrausgaben für die Verteidigungsfähigkeit. Andererseits spiegelt sie aber auch überproportionale Ausgabenzuwächse im Bereich der Sozialversicherung wider. Dies macht sich in gestiegenen Beitragssätzen der Kranken­ und Pflegeversicherung bemerkbar (vgl. Kapitel C.5). Die Steuer­ und Abgabenquote bleiben mit 23,2 Prozent bzw. 40,4 Prozent im Jahr 2026 in etwa konstant. 30. Die Bundesregierung hat Kommissionen im Bereich des Sozialstaats beauftragt, Reformen der Sozialversicherungen sowie darüber hinaus im Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen auch Maßnahmen zur Stärkung der Erwerbsanreize sowie der Wirksamkeit und Effizienz der Sozialverwaltung vorzuschlagen (vgl. Kasten 2). Für die Jahre ab 2027 bestehen im Bundeshaushalt substanzielle Konsolidierungsbedarfe. Der Bundeshaushalt wird in den kommenden Jahren darüber hinaus mit strukturellen Herausforderungen umgehen müssen. Zum einen erfordert die veränderte Sicherheitslage deutlich höhere Ausgaben für Verteidigung gegenüber dem niedrigen Niveau nach dem Ende des Kalten Kriegs (vgl. Abbildung 6). Zum anderen führen die hohe Neuverschuldung und die seit dem Niedrigzinsumfeld stark gestiegenen Zinsen gemeinsam zu steigenden Zinsausgaben, die den Handlungsspielraum im Kernhaushalt zunehmend einschränken werden. Zudem werden die Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung weiter steigen. 31. Einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Investitionstätigkeit leistet auch die europäische Aufbau­ und Resilienzfazilität (ARF). Ihre Mittel sind im Zuge der Corona­Krise ab 2021 gemeinsam mit Reformen dafür eingesetzt worden, die Widerstands­ und Zukunftsfähigkeit der Volkswirtschaften der EU­Mitgliedstaaten zu stärken und dabei besonders den klimaneutralen und digitalen Wandel voranzubringen. Die ARF läuft bis Ende 2026. Bis dahin müssen alle EU­Mitgliedstaaten ihre nationalen Pläne umgesetzt haben. SVIK, ohne Zuführung an KTFKHH, Investitionen KTF 2024 (ist) 2025 2026 0 20 40 60 80 100 120 140 Abbildung 5: Investive Ausgaben im Bundeshaushalt in Milliarden Euro Quelle: Eigene Darstellung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 23 – 24 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Deutschland hat bisher drei Mitteltranchen (in zwei Anträgen) im Umfang von 19,8 Milliarden Euro (rund 65 Prozent) seiner zustehenden Zuschüsse von 30,3 Milliarden Euro abgerufen. Die restlichen zwei Tranchen i. H. v. ca. 4,6 Milliarden Euro und 5,9 Milliarden Euro werden in 2026 abgerufen. Von den Reformen und Investitionen im Deutschen Aufbau­ und Resilienzplan profitieren Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u. a. in den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und des Gesundheitswesens, allgemeine und berufliche Bildung, Ausbau der erneuerbaren Energien und Modernisierung von Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum. Zu den geförderten Bereichen gehören zudem Forschung und Innovation für den ökologischen Wandel sowie Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien. Ausgaben priorisieren und wachstumsfreundlich konsolidieren 32. Vor dem Hintergrund des in den kommenden Jahren derzeit projizierten deutlichen Anstiegs der gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote und der demografischen Entwicklung setzt die Bundesregierung neben einer Investitionsoffensive zur Verbesserung der Infrastruktur und Steigerung des Potenzialwachstums auf eine mittel­ und langfristig ausgerichtete wachstumsfreundliche Konsolidierung. Ein strukturell höheres Wirtschaftswachstum trägt nicht nur zu höherem Wohlstand bei, sondern verbessert für sich genommen auch die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte. In Kombination mit einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung wird dies die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen stärken. So können Reformen etwa der Sozialversicherungen sowohl konsolidieProzent Zinsausgaben (VGR)Verteidigungsausgaben (Sipri) 0 1 2 3 4 5 6 7 19 70 19 71 19 72 19 73 19 74 19 75 19 76 19 77 19 78 19 79 19 80 19 81 19 82 19 83 19 84 19 85 19 86 19 87 19 88 19 89 19 90 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 20 01 20 02 20 03 20 04 20 05 20 06 20 07 20 08 20 09 20 10 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 16 20 17 20 18 20 19 20 20 20 21 20 22 20 23 20 24 Abbildung 6: Anteile von Verteidigungs- und Zinsausgaben am Bruttoinlandsprodukt Quelle: Statistisches Bundesamt und SIPRI. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 25 rende als auch wachstumsstärkende Wirkung entfalten. Wird beispielsweise der Anstieg der Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung durch effizienzsteigernde Maßnahmen strukturell gesenkt, könnte dies positive Effekte auf das Arbeitsangebot haben (vgl. Kapitel C.5). Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit Älterer stärkt nicht nur das Arbeitsangebot, sondern kann auch zur Entlastung der Finanzen der Gesetzlichen Rentenversicherung beitragen. Daraus resultierend könnten geringere Beitragssätze zu zusätzlichen Arbeitsanreizen beitragen. Ähnlich synergetische Effekte hätte der Abbau von Subventionen, da hier neben der konsolidierenden Wirkung auch die Effizienz des Ressourceneinsatzes verbessert werden könnte. Für die Konsolidierung im Bereich Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sieht die Bundesregierung in dem im September 2025 beschlossenen 30. Subventionsbericht eine geeignete Grundlage. 33. Die Bundesregierung setzt bei ihrer Konsolidierungsstrategie neben Wirtschaftswachstum (vgl. Kapitel C) insbesondere auf Strukturreformen: Dies umfasst u. a. die Ergebnisse der laufenden Kommissionen, eine Aufgabenkritik bzw. ziel­ und wirkungsorientierte Haushaltsführung (zwoH) den Abbau von sächlichen Verwaltungsausgaben, Stelleneinsparungen sowie eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die internationale Erfahrung zeigt, dass eine langfristig angelegte und die Lasten breit verteilende fiskalische Konsolidierung besonders erfolgreich ist. So können einseitige Belastungen und regressive Verteilungseffekte vermieden werden. In diesem Sinne setzt die Bundesregierung auf ein insgesamt ausbalanciertes Bündel an Konsolidierungsmaßnahmen. Tabelle 1: Wesentliche finanz- und steuerpolitische Maßnahmen im Überblick Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan Finanzpolitische Maßnahmen 1. Bereichsausnahme Verteidigungsausgaben Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung zu Art. 109 Abs. 3, 115 werden verteidigungs- und sicherheitsrelevante Ausgaben, die insgesamt ein Prozent des BIP übersteigen, von der Schuldenregel ausgenommen. Umfang der Bereichsausnahme in den Jahren 2026 ff.: Status: umgesetzt 2026 2027 2028 2029 in Milliarden Euro Bereichsausnahme insgesamt 82,2 92,3 136,3 152,8 Betrag oberhalb 1 % des BIP 57,8 64,2 107,2 122,1 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 25 – 26 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan 2. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität Mit der Grundgesetzänderung zu Art. 143h GG und den darauf aufbauenden Errichtungsgesetzen für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) wurde ein Sondervermögen i. H. v. 500 Milliarden Euro geschaffen, aus dem über zwölf Jahre Investitionen von Bund und Ländern in zentrale Infrastrukturbereiche bewilligt werden können. Das SVIK unterliegt nicht den Vorgaben der Schuldenbremse. Die Mittel aus dem SVIK können nur abgerufen werden, wenn die um finanzielle Transaktionen bereinigte Investitionsquote im Kernhaushalt 10 Prozent überschreitet. Aus dem SVIK werden 100 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt, 100 Milliarden Euro stehen den Ländern zur Verfügung. Durch eine ziel- und wirkungsorientierte Evaluierung der Ausgabeneffizienz des SVIK soll Transparenz geschaffen werden. Die im SVIKG vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen sorgen für Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten der Ausgaben des SVIK. Status: umgesetzt 3. Struktureller Neuverschuldungsspielraum für die Länder Mit Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG und dem darauf aufbauenden Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG) wird den Ländern in Angleichung an die Schuldenregel des Bundes seit dem Jahr 2025 ein begrenzter struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Status: umgesetzt Steuerpolitische Maßnahmen 4. Steuerliches Investitionssofortprogramm Das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm umfasst die folgenden Maßnahmen: • Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 • Senkung des Körperschaftsteuersatzes in fünf jährlichen Schritten, beginnend ab 2028 um jeweils einen Prozentpunkt, von derzeit 15 auf 10 Prozent • Senkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a EStG ab 2028 in drei Schritten auf 25 Prozent • Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrages im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro sowie Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen u. a. auf zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten in Form einer 20 %-Pauschale • Einführung einer beschleunigten (arithmetisch-degressiven) Abschreibung für betrieblich neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen von derzeit 70.000 auf 100.000 Euro Das Gesetz wurde im Juli 2025 verabschiedet. Status: umgesetzt 5. Steuerfortentwicklungsgesetz Zu Jahresbeginn 2026 ist die zweite Stufe des Steuerfortentwicklungsgesetzes wirksam geworden. Dies umfasst die folgenden Maßnahmen: • Erhöhung des Grundfreibetrags um 252 Euro auf 12.348 Euro und Verschiebung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs – mit Ausnahme des Reichensteuersatzes – nach rechts • Anhebung des Kinderfreibetrages um 156 Euro auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil) • Erhöhung des Kindergeldes um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2024 verabschiedet. Status: umgesetzt Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 27 Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan 6. Steueränderungsgesetz 2025 Das Steueränderungsgesetz 2025 umfasst unter anderem die folgenden Maßnahmen: • Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer • Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken auf 7 Prozent • Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Status: umgesetzt 7. Mindeststeueranpassungsgesetz Das Mindeststeueranpassungsgesetz umfasst die folgenden Maßnahmen: • Umsetzung der OECD-Verwaltungsleitlinien zur Mindeststeuer vom 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025 • Umsetzung der bis zum 31. Dezember 2025 zu implementierenden Richtlinie (EU) 2025/872 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC9) • Umsetzung von Begleitmaßnahmen im Einkommen- und Außensteuergesetz, u. a. Abschaffung der Lizenzschranke (§ 4j EStG) sowie Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt. Status: umgesetzt Private Altersvorsorge 8. Novellierung der privaten Altersvorsorge Ziel des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist es, mehr Menschen zur privaten Altersvorsorge zu bewegen und ihnen bessere Chancen am Kapitalmarkt zu eröffnen. Zentral sind dabei die Schaffung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien, die Einführung eines Standardprodukts, die Beibehaltung von Garantieprodukten sowie weitere Maßnahmen zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Reduzierung der Kosten. Die Reform wird im Einklang mit den Zielen der europäischen Spar- und Investitionsunion auch Kapital für Investitionen mobilisieren und hat hohe Priorität. Das Gesetz ist am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Status: vom Kabinett beschlossen 9. Frühstart-Rente Für 6- bis 18-Jährige sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Für Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnen, ist eine Auffanglösung vorgesehen. Ab Volljährigkeit kann der erzielte Betrag durch private Einzahlungen weiter bespart werden. Eine Auszahlung ist ab Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Neben einem Startkapital für die private Altersvorsorge führt die Frühstart- Rente junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heran und schafft so auch einen Anknüpfungspunkt für mehr Finanzbildung durch persönliche Erfahrungen. Eckpunkte zur Umsetzung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente sind am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Status: vom Kabinett beschlossen Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 27 – 28 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 34. Der SVR verweist darauf, dass die Verteidigungsausgaben in der Vergangenheit den EinProzent­Schwellenwert für schuldenfinanzierte Ausgaben stets überschritten hätten. Die Möglichkeit unbegrenzter Kreditfinanzierung würde Anreize zu einer effizienten Mittelverwendung schwächen. Zudem sei die Abgrenzung der von der Schuldenbremse ausgenommenen Ausgaben unscharf. Laut SVR sollen der Schwellenwert für Verteidigungsausgaben im Kernhaushalt auf mindestens zwei Prozent des BIP angehoben sowie die Bereichsausnahme Verteidigung mittelfristig auslaufen und ab dem Jahr 2029 wieder in den Kernhaushalt zurückgeführt werden, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu verbessern (JG Tz 137, 492). Auch öffentliche Investitionen sollten nach Verausgabung des SVIK weiterhin stärker im Kernhaushalt verankert werden. Es solle zudem auf bereits beschlossene, teure und fragwürdige Maßnahmen (Mütterrente, Agrardiesel, Umsatzsteuersenkung Gastronomie, Erhöhung Pendlerpauschale) zur Konsolidierung auf der Ausgabenseite verzichtet werden; ebenso auf bestehende ineffiziente Transferleistungen und Subventionen. Schließlich brauche es zusätzliche Strukturreformen, die das Produktionspotenzial stärken (JG Tz 133 – 140). Auch weist der SVR nachdrücklich auf den enormen, mittel­ bis langfristigen Konsolidierungsbedarf hin (JG Tz 139). Die Kreditfinanzierung von Verteidigungsausgaben ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der kurzfristigen und erheblichen Bedarfe zur Stärkung der Verteidigungs­ und Bündnisfähigkeit gerechtfertigt. Der Ein­Prozent­Schwellenwert bedeutet, dass ein erheblicher Teil der Verteidigungsausgaben weiterhin aus dem Kernhaushalt finanziert wird, während verteidigungspolitisch kurzfristig notwendige Mehrbedarfe über Kredite finanziert werden können. Schon 2026 soll der Verteidigungsetat auf rund 83 Milliarden Euro steigen und 2029 rund 150 Milliarden Euro erreichen. Die Bundesregierung stimmt der Analyse des SVR zu, dass die Finanzierungsengpässe in der Finanzplanung zunehmen und im kommenden Jahrzehnt in erheblichem Maße ansteigen können. In der geltenden Finanzplanung besteht im Jahr 2027 ein Handlungsbedarf zur Einhaltung der Schuldenregel von rund 34 Milliarden Euro. In den Jahren 2028 und 2029 steigt er auf rund 64 Milliarden Euro bzw. rund 74 Milliarden Euro. Neben den einsetzenden Tilgungsverpflichtungen und steigenden Zinsausgaben sind insbesondere die steigenden Zuschüsse an die Gesetzliche Rentenversicherung, die Übernahme des EEG­Finanzierungsbedarfs in den Bundeshaushalt und die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Koalitionsvertrages als Ursache zu nennen. Es ist daher notwendig, die strukturelle Unterfinanzierung des Bundeshaushaltes mit substanziellen Konsolidierungsmaßnahmen zu adressieren. Kurzfristig sind alle Bundesministerien gefordert, Einsparmöglichkeiten von einem Prozent ihrer Ausgabenplafonds zu ermitteln, die in der Haushaltsaufstellung für 2027 umzusetzen sind. Diese Einsparungen müssen in Kombination einer konsequenten Aufgaben­ und Ausgabenkritik sowie ziel­ und wirkungsorientierter Haushaltsführung erreicht werden. Weitere Maßnahmen zur Konsolidierung der mittel­ und langfristigen Ausgaben sind notwendig (vgl. Kapitel B). Zur längerfristigen Absicherung sowohl der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen als auch des Niveaus der notwendigen Infrastrukturinvestitionen hat die Bundesregierung die Kommission zur Reform der Schuldenregel des Bundes eingesetzt. Stellungnahme zum SVR-Jahresgutachten (hier: Finanz- und Steuerpolitik) Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 29 Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass komplementäre Strukturreformen zur Förderung privater Investitionen und zur Erhöhung des Produktivitätswachstums erforderlich sind, und hat bereits erste Maßnahmen auf den Weg gebracht (vgl. Kapitel C). Die vom Sachverständigenrat befürchteten Ineffizienzen in der Wohneigentumsförderung durch Mitnahme­ und Preiseffekte (JG Tz 134) werden aufgrund der Ausgestaltung als gering eingeschätzt. Stattdessen werden wichtige Investitionen in klimaangepasste Infrastruktur angekurbelt und damit zur Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung beigetragen. 35. Aus Sicht des SVR ist die Reform der Schuldenbremse zu vollenden. Als zentrales Problem nennt er die jahresbezogene Notlagenklausel. Er empfiehlt eine Übergangsregelung für beispielsweise drei Jahre nach einer Notlage, in der das zulässige strukturelle Defizit zunächst über der Normalgrenze liegen darf und verlässlich abgesenkt werden muss, bspw. um mind. 0,5 Prozentpunkte pro Jahr oder alternativ linear binnen drei Jahren auf das in Normalzeiten erlaubte Niveau. Weiter schlägt der SVR vor, die Regelgrenze für das jährliche strukturelle Defizit in Abhängigkeit von der Schuldenstandsquote zu staffeln, so dass bei einer geringen Quote ein höheres strukturelles Defizit zulässig ist (JG Tz 569 – 572). Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse eingesetzt, welche mögliche Regelungsvorschläge für eine Änderungen der Schuldenregel reflektieren bzw. entwickeln soll. Dazu zählen auch die vom SVR vorgeschlagenen Änderungen. 36. Der SVR unterstreicht die Zweckmäßigkeit des in Kraft getretenen steuerlichen Investitionssofortprogramms der Bundesregierung. Es dürfte zu einem moderaten Anstieg der Investitionen und damit auch für sich genommen zu einem dauerhaft höheren Produktionspotenzial führen, was somit auch im Sinne einer Stärkung des Standorts läge. Eine weitere Senkung der tariflichen Steuersätze für Unternehmen hält der SVR grundsätzlich für eine Möglichkeit, um die Standortattraktivität noch weiter zu verbessern (JG Tz 312 – 313). Die Bundesregierung prüft über die bereits beschlossene Senkung des Körperschaftsteuersatzes sowie die äquivalente Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung ab dem Jahr 2028 hinaus weitere Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Unternehmensbesteuerung. Diese könnten unter Berücksichtigung der haushalterischen Möglichkeiten Gegenstand eines Gesetzgebungsvorhabens im Jahr 2026 sein. Unter anderem werden hierbei auch die vom SVR zusätzlich angeregten Verbesserungen hinsichtlich des § 1a KStG berücksichtigt, um das Optionsmodell attraktiver auszugestalten. Die Empfehlung des SVR (JG Tz 336 – 338), an der globalen Mindeststeuer festzuhalten, ist auch Anliegen der Bundesregierung, die sich für eine faire, verlässliche und stabile internationale Steuerarchitektur einsetzt. 37. Der SVR weist auf weitere Handlungsoptionen hin, um steuerliche Verzerrungen bei Finanzierungsentscheidungen zu verringern. Zur steuerlichen Gleichbehandlung von Eigenund Fremdkapitalfinanzierungen werden die sogenannte Allowance for Corporate Equity (ACE) sowie eine Cash­Flow­Steuer diskutiert (JG Tz 304­308). Grundsätzlich sollten laut SVR finanzierungsneutrale Besteuerungsansätze eingeführt werden, da durch die Herstellung der Finanzierungsneutralität langfristig von deutlichen Wachstumseffekten und gemäß Modellsimulationen ebenfalls von einer Selbstfinanzierung auszugehen sei. Gleichzeitig verweist der SVR auf – je nach Ausgestaltung – signifikante Steuermindereinnahmen in der mittleren Frist (JG Tz 329 – 330). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 29 – 30 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Die Bundesregierung sieht die Diskussion zu weitergehenden steuerpolitischen Reformoptionen im Kontext der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich als wertvoll an, allerdings sind die konkreten Vorschläge einer ACE und einer auf dem Prinzip der Sofortabschreibung basierenden Cash­Flow­Steuer aus steuersystematischer und – wie vom SVR selbst angemerkt – auch mittel­ bis längerfristig fiskalischer Sicht nur schwer umsetzbar. Mit dem „Investitionsbooster“ hat die Bundesregierung bereits eine beschleunigte Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt. Weitergehende (degressive) Abschreibungsverbesserungen sind – auch aus haushälterischen Gründen – gegenwärtig nicht realisierbar. 38. Der SVR fordert die Einführung eines staatlich geförderten Vorsorgedepots für den Vermögensaufbau, in dem die staatliche Förderung (z. B. Arbeitnehmer­Sparzulage, vermögenswirksame Leistungen) gebündelt wird und das an die Frühstart­Rente anschlussfähig sein soll. Er schlägt eine automatische Entgeltumwandlung (Auto­Enrolment) mit Abwahlmöglichkeit (Opt­out) vor, um eine hohe Verbreitung zu gewährleisten (JG Tz 422 – 426). Die Stärkung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge ist notwendig, um die Alterssicherung unabhängiger von der demografischen Entwicklung zu machen. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für den weiterhin freiwilligen Auf­ und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt. Die Möglichkeit betrieblicher Auto­Enrolment­Systeme wird erleichtert. Im Übrigen weist die inhaltliche Ausgestaltung der von der Bundesregierung am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossenen Reform der privaten Altersvorsorge eine hohe Übereinstimmung mit den Vorschlägen des SVR auf. Bei der Ausgestaltung der geplanten Frühstart­Rente wird die Bundesregierung die Vorschläge des SVR berücksichtigen. 39. Der SVR empfiehlt, bei der Erbschaft­ und Schenkungsteuer den Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro im Sinne einer gleichmäßigeren Besteuerung deutlich zu reduzieren. Zur Vermeidung übermäßiger Liquiditätsbelastungen soll die Steuerzahlung über einen längeren Zeitraum gestundet werden können. Zudem fordert er eine Abschaffung der Verschonung bei sehr großen Unternehmen (> 26 Millionen Euro). So haben laut SVR gemäß den Daten des Statistischen Bundesamts im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung nur 45 Personen von Steuererlassen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2024 profitiert. Außerdem spricht er sich für die Einführung eines einmaligen „Lebensfreibetrags“ aus, der den bisher alle zehn Jahre nutzbaren Freibetrag ersetzen soll (JG Tz 431 – 434). Zu den Verschonungsregeln bei Betriebsvermögen wird es Rechtssprechung des Bundes ­ ver fassungsgerichts geben. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 31 C. Sechs angebotspolitische Handlungs- und Reformfelder zur Stärkung des Wachstumspotenzials und der Resilienz 40. Zur Stärkung des Wachstums setzt die Bundesregierung auf zusätzliche Investitionen in Kombination mit umfassenden, angebotspolitischen Reformen. Letztere sind zentral, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Volkswirtschaft zu stärken, zu einem selbsttragenden Wirtschaftswachstum zurückzukehren, gute Arbeitsplätze zu schaffen und damit Wohlstand zu sichern. Die wirtschaftspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung lassen sich entlang der nachfolgenden sechs Handlungs­ und Reformfelder darstellen. 1. Bürokratierückbau: Überregulierung zurückfahren, Staat modernisieren 41. Die Rechtsstaatlichkeit der deutschen und europäischen Wirtschaftsordnung und die regelgebundene Verwaltung sind ein positiver Standortfaktor. Gleichzeitig geht die Umsetzung der über die Jahre angewachsenen Komplexität und Dichte der Regeln mit enormen Kosten sowohl für die Verwaltung als auch die sonstigen Normadressaten einher. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts beliefen sich die unmittelbaren Bürokratiekosten für die Wirtschaft zu Beginn der 21. Legislaturperiode auf jährlich rund 64 Milliarden Euro (zur Messbarkeit von Bürokratiekosten vgl. auch JWB 2025, Kasten 8). Wesentlicher und kaum messbar sind jedoch die impliziten Folgewirkungen einer unnötigen Bürokratie und Überregulierung. Durch bürokratische Lasten werden knappe Ressourcen gebunden und es kann die Produktivitätsentwicklung beeinträchtigt werden, wenn z. B. Unternehmensressourcen weg von produktiven Tätigkeiten hin zur Erfüllung von Informationspflichten verlagert werden. Auch Unternehmensbefragungen der jüngeren Vergangenheit identifizieren regelmäßig ein Übermaß an Regulatorik und Bürokratie als zentrales und teilweise größtes Investitionshemmnis in Deutschland. Laut der jüngsten Stellenerhebung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bewerten Betriebe über alle Größenklassen hinweg ihre aktuellen Bürokratieaufwendungen heute deutlich höher als die vor drei Jahren getätigten Aufwendungen (vgl. Abbildung 7). Viele Betriebe mussten eigenen Einschätzungen zufolge zusätzliches Personal einstellen, um gesetzliche Vorgaben und Dokumentationspflichten zu erfüllen. In den letzten drei Jahren sind demnach 325.000 neue Stellen für Verwaltungsaufgaben entstanden. Ressourcen für produktive Tätigkeiten freisetzen 42. Der Gesetz­ oder Verordnungsgeber verfolgt mit seinen Normen bestimmte politische Ziele, wie die Wahrung relevanter Schutzstandards. Gerade im Zusammenspiel verschiedener Vorgaben und Normen kann sich mitunter aber ein komplexes Regelungsgefüge entfalten, das wirtschaftliche Aktivität behindert. Die Differenzierung zwischen zweck­ und verhältnismäßigen Vorschriften einerseits und über­ bzw. unverhältnismäßigen Eingriffen andererseits ist zweifellos anspruchsvoll. Häufig wurden neue Regeln und Pflichten in der Vergangenheit keiner Kosten­Nutzen­Abwägung unterzogen. Bei festgestelltem Fehlverhalten einzelner Akteure sollte statt auf regelmäßige Nachweispflichten zukünftig vermehrt auf Sanktionierungen gesetzt werden, ohne dabei relevante Schutzstandards abzusenken. Nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels, der die bereits bestehenden Personalengpässe absehbar weiter verschärfen dürfte, ist eine Anpassung der Normsetzungskultur geboten. Anstelle von detaillierten Einzelfallregelungen bedarf es verständlicher und vor allem praxistauglicher Regulierung, die sich auf marktkonforme Instrumente stützt und bei Bedarf auch auf Pauschalierungen setzt. Dabei soll dort, wo es angemessen und rechtlich möglich ist, Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 31 – 32 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG stärker von Stichtagsregelungen und Genehmigungsfiktionen Gebrauch gemacht werden. Eine handhabbare und effiziente Bürokratie ist gerade für kleine und mittlere sowie junge Unternehmen besonders wichtig. Das Ausmaß an unnötiger Bürokratie entscheidet häufig nicht nur über die Standortwahl, sondern auch über das Ob einer Unternehmensgründung ebenso wie über die Dynamik der Geschäftsentwicklung. In diesem Sinne wirkt eine unnötige Bürokratie auch wettbewerbsverzerrend und innovationshemmend, da kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anders als große Unternehmen oftmals nicht über die entsprechenden Ressourcen zur Bewältigung bürokratischer Anforderungen ver fügen. In der Folge kann sie dazu beitragen, bestehende Strukturen zu zementieren und die Expansionsmöglichkeiten kleinerer und junger Unternehmen zu behindern. Auf Bürokratierückbau setzen – in Deutschland und Europa 43. Die Bundesregierung hat sich für den Bürokratierückbau ambitionierte Ziele gesetzt. Vorgesehen ist, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft in dieser Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren. Hierzu sollen u. a. Schulungs­, Weiterbildungs­ und Dokumentationsaufwand reduziert werden. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird durch eine bürokratiearme Umsetzung der Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt. Nicht zuletzt werden das Energieeffizienz­ sowie Energiedienstleistungsgesetz novelliert und vereinfacht und auf EU­Recht zurückgeführt. Im Rahmen eines „Entlastungskabinetts“ hat die Bundesregierung über die im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode bereits auf den Weg gebrachten Angaben der Betriebe im 1. Quartal 2025, Anteil der Betriebe in Prozent 0 25 50 75 100 2022 2025 2022 2025 2022 2025 2022 2025 2022 2025 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 keine AngabeSkala von 0 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch): Insgesamt 250 Beschäftigte und mehr 50 bis 249 Beschäftigte 10 bis 49 Beschäftigte unter 10 Beschäftigte Ø 6,8 5,6 7,6 6,8 7,5 6,3 7,3 6,1 6,5 5,3 Abbildung 7: Bürokratischer Aufwand deutscher Betriebe 2022 und 2025, nach Betriebsgrößenklasse Quelle: IAB-Stellenerhebung 2025, vorläufige Hochrechnung. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 33 Entlastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung im Umfang von über 3 Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand berichtet und darüber hinaus ein ganzes Maßnahmenbündel beschlossen, um den Staat und die Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und bürgernäher zu organisieren. Diese Schritte unterstreichen den Wandel zu einer praxistauglichen und aufwandsarmen Ausgestaltung von Regeln und Vorschriften, die Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmern mehr Freiräume für produktive Tätigkeiten schafft. Die Ressorts werden verursachungsgerecht in eigener Verantwortung zur Zielerreichung beitragen und die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten. Einen Beitrag leistet dabei die Ausweitung der Praxischecks auf alle Ressorts. Politikgestaltung soll adressatenorientierter erfolgen, indem bereits in der Frühphase der Gesetzgebung verstärkt Betroffene eingebunden werden. In geeigneten Workshopformaten werden gemeinsam mit Betroffenen aus Wirtschaft und Verwaltung bestimmte Fallkonstellationen oder Investitionsvorhaben betrachtet und diese Schritt für Schritt analysiert. So werden bürokratische Hindernisse und Lösungsansätze aus der Anwenderperspektive identifiziert. 44. Ein relevanter Teil der Bürokratielasten geht auf EU­Regelungen zurück. Auch hier kam es mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten teilweise zu übermäßig komplexer und unnötig bürokratischer Regulierung. Es gilt, EURegeln dort, wo es sachgerecht ist, zu reduzieren und dabei gleichzeitig, wo rechtlich möglich, einheitliche, aufwandsarme Regelungen in den Mitgliedstaaten zu schaffen, um Unternehmen zu entlasten. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für einen substanziellen Rückbau von unnötiger Bürokratie unter Wahrung politischer Ziele und relevanter Standards in der EU ein und begrüßt, dass die Europäische Kommission erste Initiativen zur Vereinfachung und zum Bürokratieabbau vorgelegt und weitere angekündigt hat. Die Bundesregierung fordert, weitere Vereinfachungsinitiativen für bestehende Rechtsvorschriften zu erarbeiten. Außerdem setzt sich die Bundesregierung für eine legislative Zurückhaltung auf EU­Ebene ein, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die Bundesregierung begrüßt Initiativen, die einen besonderen Fokus auf die Entlastung von KMU legen, wie den Omnibus I, der sich unter anderem mit Berichtspflichten im Kontext von Nachhaltigkeit und Liefer ketten befasst. Die im Trilog zwischen EU­Kommission, Rat der Europäischen Union und Europäischem Parlament erzielten Verhandlungsergebnisse zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben das Potenzial, die Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu entlasten. Insbesondere die Anhebung der Schwellenwerte für die CSRDBerichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende und mindestens 450 Millionen Euro Umsatz führt zu einer Befreiung vieler Unternehmen von der verpflichtenden Berichterstattung. Die Berichtsstandards werden vereinfacht und mit dem Standard für die freiwillige Berichterstattung (Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs, VSME) wird eine Obergrenze für Abfragen zu Wertschöpfungsketten zum Schutz von KMU geschaffen. Durch das CSRD­Umsetzungsgesetz wird die Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen und kommt zugleich ihren unionsrechtlichen Verpflichtungen nach. Das Ziel der Bundesregierung bleibt dabei, temporäre Berichtspflichten möglichst zu vermeiden und die Erleichterungen aus dem Omnibus­ IPaket schnellstmöglich umzusetzen. Im Übrigen setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz die bestehende CSRD bürokratiearm eins zu eins um und verzichtet auf bürokratische Übererfüllung. Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung von Planungs­, Bau­, Umwelt­ und des (Verwaltungs­)Verfahrensrechts. Die Bundesregierung wird zusätzlich eine europäische Initiative zur Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 33 – 34 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Planungs­ und Genehmigungsbeschleunigung tarten, damit insbesondere Infrastrukturprojekte schneller und rechtssicher umgesetzt und bürokratische Hürden abgebaut werden. 45. Im Rahmen der Omnibus­I­Gesetzgebung wurden auch Änderungen an der EU­Taxonomie zur Entlastung der Unternehmen vorgenommen, etwa durch eine Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle sowie durch Anpassung der sogenannten „Green Asset Ratio“ (GAR). Zwar sinken damit die Berichtslasten für die Real­ und Finanzwirtschaft. Die Datenerhebung und zugrunde liegende Klassifikationsfragen bleiben aber zu komplex. Die GAR bleibt methodisch sehr begrenzt und hat eine nur sehr eingeschränkte Aussagekraft; sie wurde nicht, wie von der Bundesregierung gefordert, gestrichen und durch eine aussagekräftige Kennzahl ersetzt. Durch die Anpassung des Anwendungsbereichs der CSRD durch den Omnibus I verringert sich die Zahl der nach der EU­Taxonomie­Verordnung berichtspflichtigen Unternehmen. Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung für weitere Optimierungen der EU­Taxonomie einsetzen. Kasten 1: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2025 ihre Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung beschlossen. Diese schafft ein gemeinsames Verständnis der Bundesregierung über Zielstellungen und Schwerpunkte für Staatsmodernisierung und operationalisiert die Vorhaben, so dass bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 spürbare Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft erreicht werden können. Die Agenda und ihre Umsetzung sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. Dabei ist ein Ziel eine effiziente und effektive öffentliche Verwaltung, die ihre Leistungen einfach und schnell erbringt. Die Modernisierungsagenda fokussiert sich auf fünf Handlungsfelder, die sich gegenseitig verstärken. Diese erstrecken sich über spürbaren Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, bürger- und unternehmerzentrierte Services, zukunftsgerichtete Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement bis hin zu Effizienzsteigerungen in der Bundesverwaltung. Für Unternehmen stehen ein spürbarer Rückbau von Bürokratie und die Verbesserung der (Standort-) Attraktivität Deutschlands im Vordergrund. Für einen nachhaltigen Rückbau von unnötiger Bürokratie sorgt auch eine bessere Rechtsetzung, die insbesondere vollzugs- und digitaltauglicher werden soll. Regulierung soll nur noch dort stattfinden, wo sie notwendig ist; Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Beim bürger- und unternehmenszentrierten Service wird identifiziert, an welcher Stelle bestehende Verwaltungsprozesse unnötigen Aufwand auslösen, und es werden entsprechende Verbesserungen entwickelt. Neben Vereinfachungen und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen enthält die Modernisierungsagenda vielfältige Verbesserungen für die Bundesverwaltung selbst. Im Fokus stehen die effektive Nutzung neuer Technologien, die Weiterentwicklung der Arbeitskultur und der Umgang mit dem demografischen Wandel. Darüber hinaus haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 eine föderale Modernisierungsagenda vorgelegt, die zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Bürokratierückbau, schnellere und digitale Verfahren, bessere Rechtsetzung und für effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen enthält. Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 35 Administrative Verfahren beschleunigen, Tempo bei Investitionen anheben 46. Langwierige Planungs­ und Genehmigungsverfahren tragen zur Verzögerung geplanter Investitionen bei und können letztlich sogar zum Verzicht auf Investitionen führen, und zwar in sämt lichen Bereichen der Wirtschaft. In der Folge nimmt die Modernität des Kapitalstocks ab, was mittel­ bis langfristig negative Auswirkungen auf das Wachstum hat. Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung konsequent auf die Beschleunigung von Planungs­ und Genehmigungsverfahren. Auch hier werden überkomplexe Regelungen vereinfacht und der Vollzug wird durch lösungsorientierte und unbürokratische Ansätze beschleunigt. Angesichts der oftmals föderal fragmentierten Zuständigkeiten bei Planungs­ und Genehmigungsverfahren führen Bund und Länder den im November 2023 beschlossenen Pakt für Planungs­, Genehmigungs­ und Umsetzungsbeschleunigung fort und setzen ihn bis zur Mitte der Legislaturperiode um. Zusätzlich soll eine Vielzahl neuer Beschleunigungsmaßnahmen beschlossen werden. Diese finden sich unter anderem in der am 4. Dezember 2025 in der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen „Föderalen Modernisierungsagenda“ wieder. Aufgrund des hohen Bedarfs an neuem Wohnraum und des Modernisierungsbedarfs der Infrastruktur (vgl. Kapitel C.2) sind die Beschleunigung von Planungs­ und Genehmigungsverfahren, Entbürokratisierung im Bausektor und die Senkung der Baukosten eine hohe Priorität der Bundesregierung. Allein durch den Wohnungsbauturbo wird eine Entlastung von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürgern im Umfang von insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Euro pro Jahr prognostiziert. Mit dem Infrastruktur­ Zukunftsgesetz wird die Bundesregierung die Effizienz von Planungs­ und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur deutlich steigern. Auch im Energiebereich beschleunigt die Bundesregierung die Planungs­ und Genehmigungsverfahren, um eine bezahlbare, zuverlässige und klimafreundliche Energieversorgung zu gewährleisten (vgl. Kapitel C.4). Das Vergaberecht mit den Regelungen für Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ist ein wichtiger Hebel, um die dringend benötigten öffentlichen Investitionen schnell umzusetzen. Das gilt insbesondere für die Modernisierung der Infrastruktur. Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und digitaler machen – und das mittelstandsfreundlich. Die öffentliche Verwaltung und die Wirtschaft werden durch das Gesetz zusammen um jährlich knapp 380 Millionen Euro entlastet. Die sicherheitspolitische Lage erfordert zudem eine deutliche Stärkung der Bundeswehr. Daher wird auch die Beschaffung und Bedarfsdeckung der Bundeswehr durch das Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr sowie durch weitere Maßnahmen maßgeblich erleichtert und beschleunigt. Von den beschleunigten Auftragsvergaben werden auch die deutsche und europäische Sicherheits­ und Verteidigungsindustrie profitieren. In Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda wird zudem die Unterschwellenvergabeordnung in 2026 substantiell vereinfacht und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen dadurch deutlich beschleunigt. Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik annehmen 47. Die Beziehung zwischen Wettbewerbsordnung, funktionierendem Wettbewerb und Bürokratie ist vielschichtig. Vor diesem Hintergrund ist eine Wettbewerbspolitik auf Höhe der Zeit insbesondere auch eine anspruchsvolle Regulierungsfrage. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 35 – 36 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Auch die Dynamik im Bereich der KI stellt Wirtschaft und Wettbewerbspolitik vor neue Herausforderungen. Einerseits eröffnet KI erhebliche Chancen für Produktivität, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, andererseits wirft ihr Einsatz grundlegende Fragen nach fairen Wettbewerbsbedingungen, technologischer Souveränität, ökologischer Nachhaltigkeit und einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Innovationsfreiheit und Schutz geistigen Eigentums auf. Um diese Fragen systematisch zu beleuchten, hat die Bundesregierung die Einsetzung einer Expertenkommission „Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“ beschlossen, die Ende Oktober 2025 ihre Tätigkeit aufgenommen hat. Die Kommission wird Handlungsempfehlungen für eine prosperierende deutsche und europäische KI­Wirtschaft und die technologische Souveränität Europas erarbeiten. Einer der Leitgedanken der Sozialen Marktwirtschaft ist ein funktionierender und fairer Wettbewerb – sowohl als Treiber von Innovationen und Engagement als auch als Bremse wirtschaftlicher Machtstellungen. Als unverzichtbare Wohlstandssäule sorgt funktionierender Wettbewerb für niedrige Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher, Effizienz und Fortschritt. Dabei muss die Wettbewerbsordnung kontinuierlich an neue wirtschaftliche und technologische Entwicklungen angepasst werden. Die zunehmende Bedeutung großer digitaler Plattformunternehmen, der fortschreitende Strukturwandel in der Wirtschaft sowie steigende Anforderungen an effiziente und schlanke Verfahren erfordern eine stetige Weiterentwicklung des kartellrechtlichen Ordnungsrahmens. Gleichzeitig gilt es, Bürokratie für Kartellbehörden, Gerichte und Unternehmen abzubauen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung Anpassungen am Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angekündigt. Tabelle 2: Wesentliche Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Überblick Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan Auf Bürokratierückbau setzen – in Deutschland und Europa 10. Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, Omnibus I Die CSRD wird aktuell vereinfacht, die Umsetzung der auf Unionsebene erzielten Erleichterungen in nationales Recht soll zeitnah erfolgen. Status: angekündigt 11. Ausweitung der Praxischecks In der Modernisierungsagenda Bund hat die Bundesregierung vereinbart, dass jedes Bundesministerium mehrere Praxischecks pro Jahr durchführt. Praxischecks sollen auch Eingang in die Frühphase von Gesetzgebungsverfahren finden. Entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrags wird die Bundesregierung auch weiterhin ex post Praxischecks durchführen und Maßnahmenvorschläge aus diesen Projekten in geeignete Verfahren einbringen. Im Jahr 2025 wurden 16 Ex-post-Praxischecks durchgeführt. Status: beschlossen Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 37 Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan 12. Einführung einer „One-in-two-out“-Regel auf EU-Ebene Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die „One-in-two-out“-Regel bis Ende der Wahlperiode einzuführen. Wir brauchen auch bei EU-Regelungen ambitionierte Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Auch auf EU-Ebene wird die Weiterentwicklung der bereits angewendeten „One-in-one-out“-Regel zu einer „One-in-two-out“-Regel beworben werden. Status: angekündigt 13. Gebäudetyp E Der Planungsansatz des Gebäudetyp E kann und soll insbesondere den Wohnungsbau einfacher, schneller und kostengünstiger machen. Innovative Bauprojekte sollen ermöglicht werden. Dies soll in der Praxis des öffentlichen und privaten Wohnungsbaus gefördert und zivilrechtlich durch die Einführung eines Gebäudetyp-E-Vertrags ins Bürgerliche Gesetzbuch flankiert werden. Damit soll einerseits an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden und andererseits – für diejenigen Bereiche, die von den technischen Baubestimmungen der Länder nicht erfasst werden – lediglich ein einfacher Standard geschuldet sein. Status: angekündigt 14. Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zur Entlastung von Unternehmen und Erhöhung der anwendungs- und vollzugsfreundlichen Umsetzung wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG am 3. September 2025 im Bundeskabinett beschossen. Der Entwurf sieht vor, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entfällt und Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden können. Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4,1 Millionen Euro. Status: vom Kabinett beschlossen 15. CSDDD-Umsetzungsgesetz/Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung Die CSDDD wird aktuell durch die Omnibus I-RL angepasst. Das LkSG wird anschließend durch ein neues Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung abgelöst, welches die CSDDD bürokratiearm in nationales Recht umsetzt und für deutsche Unternehmen ein Level Playing Field schafft. Status: angekündigt 16. Novelle von Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDLG) Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, sollen das EnEfG und das EDLG mit dieser Novelle vereinfacht und auf EU-Recht zurückgeführt werden. Außerdem werden mit der Novelle weitere Anforderungen aus der europäischen Energieeffizienzrichtlinie und Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie im EnEfG und EDLG national umgesetzt. Kabinett ist bis Ende Februar 2026 geplant. Status: angekündigt 17. Harmonisierung von EU-Bestandsrecht Die Bundesregierung will fortlaufend bis zum Ende der Wahlperiode verstärkt Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU-Plattformen herstellen. Das betrifft u. a. das „Your Europe-Portal“, „Interoperable Europe-Portal“ und verschiedene IT-Lösungen wie EUDI-Wallet und EU-OOTS („Once-Only-Technical-System). Status: angekündigt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 37 – 38 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan 18. Einführung Unternehmenskategorie Small Mid-Caps Durch die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie (sog. Small Mid-Caps) können laut EU-Kommission Bürokratiekosten für Unternehmen von mindestens 400 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Die neue Kategorie umfasst Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 150 Millionen Euro oder einer Jahresbilanz von bis zu 129 Millionen Euro (= Dreifache der KMU-Definition). Die EU-Kommission hat im 4. Omnibus-Paket Änderungen an acht Rechtsakten vorgeschlagen, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten; vereinfachte EU-Regelungen, die bisher KMU entlasten, sollen nun auch auf Small Mid-Caps ausgeweitet werden. Der Rat und das Europäische Parlament entscheiden im Mitentscheidungsverfahren über diesen Vorschlag. Status: angekündigt 19. Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz Ziel dieses Konzepts ist es, Belastungen für Unternehmer zu senken, ohne dabei den notwendigen Schutz der Beschäftigten zu gefährden. Besonders KMU sollen durch praktikable Lösungen entlastet werden. Die folgenden Maßnahmen wurden im Rahmen des Entlastungskabinetts am 5. November 2025 beschlossen: Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird geändert. Für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, in Abhängigkeit von der Gefährdungslage. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von rund 135 Millionen Euro. Entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz werden abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von zusätzlichen 1,5 Millionen Euro. Der gesamte Präventionsbereich in der gesetzlichen Unfallversicherung wird rechtlich stärker als bisher moder nisiert und digitalisiert. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von zusätzlichen 50 Millionen Euro. Status: beschlossen Administrative Verfahren beschleunigen, Tempo bei Investitionen anheben 20. Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung Bund und Länder haben 2023 einen Pakt beschlossen, der Beschleunigungs-Maßnahmen in einer Vielzahl von Bereichen enthält: Energiewende, Industrie, Telekommunikationsnetze, Schienennetze und Straßenbau, Baurecht und Verwaltungsverfahren. Der Pakt soll bis zur Mitte der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden. Status: beschlossen 21. Vergabebeschleunigungsgesetz Die öffentliche Beschaffung wird durch das Vergabebeschleunigungsgesetz vereinfacht, digitalisiert und vor allem beschleunigt. Zudem wird das Gesetz die Verwaltung und die Wirtschaft jährlich um mehr als 380 Millionen Euro entlasten. Die Bundesregierung hat das Gesetz per Kabinettbeschluss am 6. August 2025 auf den Weg gebracht. Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Ein Inkrafttreten zum 1. April 2026 erscheint wahrscheinlich. Die Bundesregierung setzt sich außerdem aktiv für deutliche Vereinfachungen in den EU-Vergaberichtlinien ein, zudem soll die öffentliche Beschaffung in der EU noch zielgerichteter als Werkzeug für die Steuerung von Investitionen zur Stärkung der Resilienz genutzt werden. Status: vom Kabinett beschlossen Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 39 Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan 22. Reform der Unterschwellenvergabeordnung Neben dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll bis zum 31. Dezember 2026 das Vergaberecht im Unterschwellenbereich durch eine Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) substantiell vereinfacht und beschleunigt werden. Länderspezifische Abweichungen sollen dabei nach Möglichkeit vermieden werden, um eine möglichst einheitliche Anwendung der UVgO zu gewährleisten. Status: angekündigt 23. Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz Zur Stärkung der Bundeswehr wird die Beschaffung und die Bedarfsdeckung der Bundeswehr maßgeblich erleichtert und beschleunigt. Das Gesetz wird zusammen mit deutlich erhöhten Direktauftragswertgrenzen für die Bundeswehr die Verwaltung um mindestens 23 Millionen Euro und die Wirtschaft um rund 6,9 Millionen Euro jeweils jährlich entlasten. Von den beschleunigten Auftragsvergaben werden auch die deutsche und europäische Sicherheits- und Verteidigungsindustrie profitieren. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens für das erste Quartal 2026 geplant. Status: vom Bundestag beschlossen 24. Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen Die Corona-Wirtschaftshilfen werden im Laufe dieses Jahres für die meisten Unternehmen abgeschlossen sein. Insgesamt wurden rund 76 Milliarden Euro für rund 4 Millionen bewilligte Anträge ausgezahlt. Die landesspezifischen Überprüfungen der Corona-Soforthilfen sind in allen Ländern umgesetzt. Von den Schluss- und Endabrechnungen der weiteren Corona-Programme sind insgesamt knapp 90 Prozent abschließend beschieden. Die übrigen Überprüfungen sollen bis spätestens Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein. Dazu wurden weitreichende Prozessbeschleunigungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern abgestimmt. Nachgelagerte Verwaltungsprozesse, z. B. Ratenzahlungsvereinbarungen, werden auch über das Jahr 2027 hinaus andauern. Status: umgesetzt Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik annehmen 25. 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Zentrale Schwerpunkte sind dabei: (1) eine stärkere Fokussierung der Fusionskontrolle auf relevante Fälle, insbesondere durch Anheben der Umsatzschwellenwerte, (2) Ausnahmecharakter der Ministererlaubnis stärker zum Ausdruck bringen, (3) Verfahrenserleichterungen. Die Vorlage eines Referentenentwurfs ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen. Status: angekündigt Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 39 – 48. Der SVR schlägt im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen vor, Informationspflichten (zumindest teilweise) zu automatisieren, fragmentierte Verfahren in One­Stop­Shops zu bündeln und einen zentralen Datenabruf nach dem Once­Only­Prinzip zu etablieren. Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wird die verstärkte Nutzung von Genehmigungsfiktionen vorgeschlagen (JG Tz 656, 657). Die Bundesregierung strebt an, die Frühphase im Rechtsetzungsprozess zu stärken, und zentrale Unterstützungs­ und Kompetenzstellen für die Legistinnen und Legisten auf­ und auszubauen. Ein wirksames Instrument, um bürokratische Hemmnisse zu erkennen und Lösungen zu entwickeln, sind die sogenannten Praxischecks, die bislang vor allem in Form von „ex post“ Praxischecks durchgeführt wurden bzw. auch in Zukunft durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass jedes Bundesministerium mehrere Praxischecks pro Jahr durchführt. Zudem sollen auch in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren (ex ante) Praxischecks stattfinden. Die Bundesregierung prüft eine sachgerechte Bündelung von Verwaltungsleistungen. Im Koalitionsvertrag werden bereits Vorschläge wie die verstärkte Nutzung von Genehmigungsfiktionen, eine digitale zentrale Plattform („One­Stop­Shop“) und ein „Once­Only­Grundsatz“ aufgegriffen. Bei Gesetzen, die Kommunen in Planungs­ und Genehmigungsverfahren betreffen, prüft die Bundesregierung stets Optionen zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung. 49. Der SVR kritisiert, dass unter anderem nicht organisierte Unternehmen im Zuge von Rechtsetzungsprozessen kaum berücksichtigt werden. Insofern wird eine digitale Beteiligungsplattform vorgeschlagen. Zur Identifizierung von besonders aufwändigen Antrags­ und Genehmigungsverfahren regt der SVR niederschwellige Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern an (JG Tz 667, 668). Um die Verwaltungskultur zu modernisieren und die Verwaltungsqualität zu verbessern, wird ferner ein stärkerer Wettbewerb zwischen Verwaltungen vorgeschlagen. Zudem sollen Führungspositionen leistungsbasiert und nicht mehr nach Seniorität besetzt werden (JG Tz 670, 671). Eine frühzeitige Beteiligung auch nicht organisierter Gruppen am Gesetzgebungsverfahren kann nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere durch die methodische Neuausrichtung der Frühphase und die Ausweitung der Praxischecks erreicht werden. Außerdem hat die Bundesregierung am 12. Dezember 2025 ein öffentlich zugängliches, digitales Bürokratiemeldeportal („EinfachMachen­Portal“) freigeschaltet, über das bürokratische Hemmnisse und Verbesserungsvorschläge mitgeteilt werden können. Stellungnahme zum SVR-Jahresgutachten (hier: Bürokratiekosten) 40 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 41 2. Infrastruktur: Kapitalstock erneuern, Standortattraktivität erhöhen 50. Die Qualität der (öffentlichen) Infrastruktur ist ein zentraler Standortfaktor und damit wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit und die Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft. Zusätzliche öffentliche Investitionen in wesentliche Infrastrukturen stärken mittel­ und langfristig angebotsseitig auch private Investitionen, die Produktivitätsentwicklung und letztlich das Potenzialwachstum. Der zweifellos bestehende Investitionsbedarf im Bereich der rein öffentlichen Infrastruktur erstreckt sich insbesondere auf den Erhalt und die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Aber auch der Ausbau der digitalen und energiebezogenen Infrastrukturen erfordert hohe Investitionen. Weitere Investitions­ und Handlungsbedarfe erkennt die Bundesregierung u. a. im Bereich der Forschungs­ und Innovationsinfrastruktur (vgl. Tz 77), Bildungs­ und Betreuungsinfrastruktur (vgl. Tz 98) sowie kritischer Infrastrukturen (vgl. Tz 125). 51. Vor diesem Hintergrund verfolgt die Bundesregierung eine Investitionsoffensive zur Modernisierung und zum zielgerichteten Ausbau insbesondere des öffentlichen Kapitalstocks komplementär zu strukturellen Reformen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts und der privaten Investitionstätigkeit. Grundlegend hierfür ist die im vergangenen Jahr erfolgte Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (vgl. Kapitel B). Die Mittel des SVIK erlauben es auch den Kommunen, Investitionen zu tätigen, die angesichts der erheblichen finanziellen Engpässe Mrd. EUR 11,7 1,5 0,8 0,5 0,3 0 0,005 8,3 10 22 6 6 2,1 1,1 0,5 1,2 0,8 8,3 10 0 5 10 15 20 25 Verk eh r Digita lis ier ung Kran ke nhau stra nsfo rm ati on Energ ie Forsc hung & Entw ick lung Bau se kto r Bild ung und Betr eu ung Kommunale Sports tät ten Län der Klim a- und Tran sfo rm ati onsfo nds (K TF) 20262025 Abbildung 8: Investitionsbereiche des SVIK in den Jahren 2025 und 2026 Quelle: Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für 2026. 4 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 41 – 42 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG ohne das SVIK nicht hätten realisiert werden können. In diesem Jahr steigen die Investitionen im Kernhaushalt, SVIK und KTF gegenüber dem Jahr 2025 um weitere rund 20 Milliarden Euro auf 118,2 Milliarden Euro (128,7 Milliarden Euro inkl. finanzieller Transaktionen). Der Schwerpunkt der Mittelverwendung liegt dabei auf der Verkehrsinfrastruktur sowie der Digitalisierung (vgl. Abbildung 8). Unter Einhaltung der Investitionsquote von 10 Prozent im Kernhaushalt erfolgen die geplanten Investitionen, die aus der Bundessäule des SVIK und dem KTF finanziert werden, zusätzlich. Die dadurch geschaffenen verlässlichen öffentlichen Investitionspfade ermöglichen einen realen Kapazitätsaufbau. Die hohen Einsparungserfordernisse im Kernhaushalt und KTF, die der Finanzplanung der Ampel­Koalition zugrunde lagen, hätten hingegen voraussichtlich zu einer Verringerung (disponibler) öffentlicher Investitionen geführt. 52. Mit dem Infrastruktur­Zukunftsgesetz wird die Bundesregierung die Effizienz von Planungsund Genehmigungsverfahren im Wesentlichen für Verkehrsinfrastruktur und punktuell auch für Energieinfrastruktur deutlich steigern. Durch Verfahrenserleichterungen für die Bundesverkehrsverwaltung lassen sich zukünftig deutlich mehr Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife führen. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen trägt mittel­ und langfristig zu erheblichen sowie nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und Nutzen bei. 53. Um einen insgesamt effizienten Einsatz der Mittel des SVIK sicherzustellen, mögliche Investitionsengpässe zu beseitigen und Wachstumsimpulse zügig zu entfalten, wird die Bundesregierung ein ziel­ und wirkungsorientiertes Monitoring aufsetzen. Damit schafft die Bundesregierung zudem Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen darüber, wofür die Mittel eingesetzt werden und welcher Effekt hiermit erzielt wird. Auf dieser Basis sollen die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten sowie die hiermit in Zusammenhang stehende Beschaffung und Vergabe weiter beschleunigt werden. Bei der Evaluierung der Ausgabeneffizienz setzt die Bundesregierung zudem auf externe Expertise. Bei der Umsetzung zentraler Investitionsvorhaben und der Koordinierung von Infrastrukturprojekten des Bundes sind die Länder und Kommunen wichtige Partner. Verkehrsinfrastruktur 54. Eine leistungsfähige und zuverlässige Verkehrsinfrastruktur ist essenziell für den internationalen Wettbewerb und kann spürbar positive Auswirkungen auf den Potenzialwachstumspfad haben, z. B., indem Ausfälle reduziert und Verkehrsströme effizienter gestaltet werden. Dadurch können Transportkosten und ­zeiten sinken und die Produktivität nachhaltig gesteigert werden. Unternehmen erhalten im Zuge eines besseren Schienen­ und Straßennetzes Zugang zu größeren Absatz­ und Beschaffungsmärkten, was Wettbewerb und private Investitionen fördert. Gleichzeitig erleichtert eine gute Verkehrsanbindung Skaleneffekte, fördert die Mobilität von Arbeitskräften und somit regionale Wertschöpfung, was die Effizienz des Arbeitsmarktes erhöht. 55. Deswegen fließen die Investitionsmittel zu großen Teilen in den Erhalt und den Ausbau von Verkehrsinfrastruktur. Von 2025 bis 2029 stehen dafür aus dem Einzelplan 12, dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie für verteidigungsrelevante Infrastruktur aus dem Einzelplan 14 insgesamt 167 Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 106,8 Milliarden Euro für Bundesschienenwege, rund 52,3 Milliarden Euro für die Bundesfernstraßen und rund 7,5 Milliarden Euro für die Bundeswasserstraßen. In den Zahlen ist der Beschluss des Koalitionsausschusses vom Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 43 8. Oktober 2025, im SVIK für den Finanzplanzeitraum bis 2029 zusätzlich 3 Milliarden Euro für die Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung zu stellen, noch nicht vollständig berücksichtigt. Vom Gesamtvolumen sollen schwerpunktmäßig u. a. 114,3 Milliarden Euro für Erhaltungsmaßnahmen, für Aus­ und Neubauvorhaben 29,1 Milliarden Euro und für die Digitalisierung rund 10,4 Milliarden Euro eingesetzt werden. Gleichzeitig gilt ein Drei­Säulen­Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privatem Kapital, z. B. über öffentlich­private Partnerschaften (ÖPP), in begrenztem Umfang. Damit die Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur schnellstmöglich umgesetzt werden können, werden sie von zahlreichen Maßnahmen der Planungs­ und Genehmigungsbeschleunigung (beispielsweise überragendes öffentliches Interesse für viele Bereiche der Verkehrsinfrastruktur, Standardisierung bei Bauvorhaben, vgl. Kapitel C.1 zum Bürokratierückbau) begleitet. Bei den Bundesschienenwegen wird zudem die bisherige Leistungs­ und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) durch eine neue LVInfraGO abgelöst. Diese soll durch ein BestellerErsteller­Prinzip die Steuerung durch den Bund verbessern. 56. Für alle Anwendungen der Elektromobilität bleibt das Laden die wichtigste Voraussetzung. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung daher den Ausbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur sowohl für PKW als auch für LKW vereinbart. Die Einbindung des Ladens an Depots und Betriebshöfen, Preistransparenz, technische Vereinheitlichung sowie das bidirektionale Laden und das Laden beim Arbeitgeber werden dabei berücksichtigt. Diese Aspekte, verbunden mit der Ausrichtung auf Wettbewerb, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit, bilden die Grundlage für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Die Bundesregierung hat über die Förderrichtlinie Entwicklung regenerativer Kraftstoffe 19 Verbundprojekte im Umfang von über 117 Millionen Euro gefördert. Zudem wird die Errichtung der „Technologie­Plattform PtL­Kraftstoffe“ (TPP) in Leuna mit 130 Millionen Euro unterstützt. Damit stärkt die Bundesregierung die Infrastruktur für einen erfolgreichen Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe im Verkehrssektor. Digitale Infrastruktur 57. Die Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit der digitalen Infrastruktur ist längst zu einem zentralen Faktor für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Wertschöpfung geworden. Eine hochwertige, effizient ausgebaute digitale Infrastruktur stärkt die Attraktivität des Standorts für private Investitionen. Sie führt zu geringeren Datenübertragungskosten und ermöglicht den Unternehmen, ihre Prozesse zu digitalisieren. Nicht zuletzt hängt der Erfolg digitaler Geschäftsmodelle untrennbar mit der Verfügbarkeit der erforderlichen Infrastrukturen zusammen. Darüber hinaus werden durch bessere Vernetzung regionale Unterschiede verringert, die digitale Teilhabe und Souveränität Deutschlands gesichert und Arbeitsmärkte effizienter zusammengeführt. 58. Vor diesem Hintergrund treibt die Bundesregierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur mit hohem Tempo voran. Am 30. Juli 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG­Änderungsgesetz 2025) in Kraft getreten. Das TKG­Änderungsgesetz 2025 stellt das überragende öffentliche Interesse des TK­Netzausbaus fest. Es ist befristet, gilt sowohl für den Glasfaser­ als auch Mobilfunknetzausbau und ist in der Fläche uneingeschränkt anzuwenden. Damit wurde eine wichtige Weiche zur Beschleunigung des TK­Netzausbaus gestellt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 43 – 44 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 59. Abbildung 9 zeigt den Stand und die Entwicklung der Glasfaserversorgung in Deutschland. Nach einer anfänglichen Phase vergleichsweise niedriger Zuwächse hat sich die Dynamik des Glasfaserausbaus seit Mitte 2021 deutlich erhöht. Rund die Hälfte aller Haushalte verfügt bereits über einen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB) oder bis in die Wohnung (FTTH). Technologieübergreifend sind für mehr als drei Viertel der Haushalte Gigabit­Anschlüsse verfügbar. Im Mobilfunkbereich liegt die 5G­Versorgung in der Fläche bei 95 Prozent. Nie zuvor ist eine Mobilfunkgeneration so schnell ausgerollt worden wie 5G. 60. Der Ausbau digitaler Infrastruktur erfolgt im Wesentlichen eigenwirtschaftlich durch private Telekommunikationsunternehmen. Der staatlich geförderte Ausbau ist auf Gebiete begrenzt, die absehbar nicht vom Markt versorgt werden. Der Anteil des eigenwirtschaftlichen Ausbaus an der bisherigen Glasfaserversorgung liegt bei etwa 88 Prozent der Adressen und der des geförderten Anteil der mit ≥ 1.000 Mbit/s versorgten Haushalte (in %) ø 1,3 % P pro Halbjahr ø 4,1 % P pro Halbjahr 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Jun 25Dez 24Jun 24Dez 23Jun 23Dez 22Jun 22Jul 21Dez 20Jul 20Dez 19Jul 19Dez 18 42,9 39,8 35,7 32,1 28,2 23,2 18,2 15,414,513,8 11,810,5 8,9 Abbildung 9: Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Quelle: Breitbandatlas, zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS). Ausbaus entsprechend bei etwa 12 Prozent. Vor allem in städtischen und halbstädtischen Gebieten besteht für viele Adressen eine marktliche Ausbauperspektive. Insbesondere in ländlichen Gemeinden wird ein großer Teil der noch unversorgten Adressen in absehbarer Zeit durch den geförderten Glasfaserausbau erschlossen werden. 61. Ein weiterer Fokus der Bundesregierung liegt auf dem Ausbau der Rechenzentrumsinfrastruktur in Deutschland. Moderne Rechenzentren sind das Rückgrat für die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft und infrastrukturelle Grundvoraussetzung dafür, dass weltweit führende KIAnwendungen in Deutschland entwickelt und weitflächig genutzt werden können. Die Bundesregierung treibt daher den Ausbau von AI Factories voran und hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens eine der europäischen AI Gigafactories nach Deutschland zu holen. Sie bereitet zudem eine Nationale Rechenzentrumsstrategie vor und wird Anfang 2026 ein erstes Strategiedokument mit Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 – I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 45 Maßnahmen vorlegen, mit denen die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Rechenzentren verbessert werden sollen. Energieinfrastruktur 62. Eine leistungsfähige Energieinfrastruktur ist die Grundlage für eine sichere, bezahlbare und zukunftsfeste Energieversorgung. Sie steht vor erheblichen Investitionsbedarfen, die sich aus dem fortschreitenden Umbau auf ein auf erneuerbaren Energien basiertes System, der damit verbundenen Elektrifizierung und Sektorkopplung sowie den erhöhten Anforderungen an die Energieversorgungssicherheit ergeben (vgl. Kapitel C.4). Betroffen sind dabei insbesondere die Stromnetze auf Übertragungs­ und Verteilnetzebene, die für die Integration neuer dezentraler Erzeuger, Lasten und Flexibilitäten ausgebaut und digitalisiert werden müssen. Erdgasnetze werden stillgelegt, wobei weiterhin Investitionen für die Instandhaltung und Umrüstung der Gasnetzinfrastruktur anfallen. In diesem Zusammenhang muss für den Markthochlauf von Wasserstoff die Transport­ und Speicherinfrastruktur aufgebaut werden. Der Ausbau und die Verdichtung von Wärmenetzen ermöglichen vor allem in urbanen Gebieten eine kosteneffiziente und verlässliche Wärmeversorgung. Koordinierte und gezielte Investitionen in Energieinfrastruktur tragen gleichzeitig zur Effizienz des Gesamtsystems sowie zu einer resilienteren Versorgung bei. Im Ergebnis verbessert dies sowohl die Klimabilanz als auch die Standortqualität, erleichtert neue Geschäftsmodelle und ermöglicht private Investitionen in energieintensive Zukunftstechnologien (vgl. auch Kapitel D). 63. Neben den regulatorischen Maßnahmen, die die Bundesregierung 2025 bereits auf den Weg gebracht hat, um den Ausbau der Energieinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen (vgl. Kapitel C.3), werden über den Energieinfrastrukturfonds (im Rahmen des Deutschlandfonds) zudem attraktive Finanzierungsmöglichkeiten geschaffen, um dringend notwendige Investitionen in Energienetze und ­speicher sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Ein Investitions­ und Konsortialkredit im Bereich der Stromverteil­ und Wärmenetze und das neue Instrument Erneuerbare Energien Plus für den marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren Energien unterstützen die Finanzierung einer verlässlichen Energieversorgung. Ein neues Instrument zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei der Geothermie soll Finanzierungen von Bohrungen ermöglichen. Angesichts der hohen Bedeutung von Stadtwerken im Bereich der Stromverteil­ und Wärmenetze wird der Bund zudem in den Dialog mit den Ländern treten, um sehr zeitnah geeignete Instrumente zu entwickeln, damit die erforderliche Eigenkapitalbasis zur Finanzierung zur Verfügung steht. Die guten Ansätze, die teilweise schon existieren, sollen in Zusammenarbeit mit den Ländern zügig zum „Deutschland­Standard“ werden. Im Rahmen dessen arbeitet die Bundesregierung daran, dass Investoren und Energieversorger leichter zusammenfinden können. Wohnungsbau 64. Ausreichend bezahlbarer Wohnraum auch in Ballungsgebieten ist nicht nur aus sozialen Gründen wichtig, sondern eine wichtige Voraussetzung für die Mobilität von Haushalten und kann dadurch die räumliche Allokation von Arbeitskräften zu produktiveren Arbeitsplätzen erleichtern. Auch die Attraktivität des Standorts Deutschland für ausländische Arbeitskräfte kann durch verfügbaren und bezahlbaren Wohnraum dauerhaft gesteigert werden. Verlässliche öffentliche Investitionspfade können zu einem anhaltenden Kapa zitätsaufbau in der Bauwirtschaft (Personal, Maschinen, Innovation) beitragen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 45 – 46 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 65. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau aktiv zu stärken. Wichtige Förderprogramme werden auch im SVIK veranschlagt. So steht z. B. für die Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) ein Budget in Höhe von rund 2 Milliarden Euro für Neubewilligungen zur Verfügung. Von diesem Budget werden mit der befristeten Effizienzhaus­55­Plus­Förderung 800 Millionen Euro für die Förderung bereits geplanter und genehmigter, aber noch nicht begonnener Projekte zur Verfügung gestellt – auch wenn sie beim Primärenergieverbrauch nicht den strengeren Effizienzhaus­40­Standard erfüllen. Hierdurch soll diese „stille Reserve“ kurzfristig aktiviert werden. Durch das geplante Förderprogramm „Gewerbe zu Wohnen“ sollen ab Sommer 2026 finanzielle Anreize gesetzt werden, durch Umbau und Umwidmung nicht benötigter Nichtwohnimmobilien neuen Wohnraum zu schaffen und energetisch zu ertüchtigen. Zusätzlich sorgen der Bauturbo und die weitere Novelle des Baugesetzbuches für schnellere Verfahren, damit die zur Verfügung stehenden Gelder auch tatsächlich zu mehr Bautätigkeit führen (vgl. Kapitel C.1). Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen – ein Frühindikator für Wohnungsbauinvestitionen – ist seit Mitte des Jahres 2025 gestiegen (vgl. Abbildung 10). Anzahl in % Genehmigte WohnungenVeränderung zum Vorjahresmonat (rechte Skala) -40 -20 0 20 40 60 80 10.000 0 20.000 30.000 40.000 50.000 Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt Ja n Ap r Ju l O kt 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Abbildung 10: Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Quelle: Statistisches B

Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.

Relationen