Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung
Text
Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/3700
21. Wahlperiode 28.01.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Jahreswirtschaftsbericht 2026 der Bundesregierung
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 28. Januar 2026 gemäß § 2 des
Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft.
Inhaltsverzeichnis
I. Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung ...................................................................5
A. Zeitgemäße wirtschafts- und finanzpolitische Leitlinien und
zentrale Handlungsfelder für künftigen Wohlstand ..................................................................................................6
B. Zukunftsorientierte Finanzpolitik ............................................................................................................................................................................................20
Investitionen stärken, gebotene Entlastungen herbeiführen ........................................................................................................20
Ausgaben priorisieren und wachstumsfreundlich konsolidieren ........................................................................................24
C. Sechs angebotspolitische Handlungs- und Reformfelder
zur Stärkung des Wachstumspotenzials und der Resilienz ...........................................................31
1. Bürokratierückbau: Überregulierung zurückfahren, Staat modernisieren ...............31
2. Infrastruktur: Kapitalstock erneuern, Standortattraktivität erhöhen .....................................41
3. Innovation: Freiräume für Gründungen und
(neue) Technologien schaffen .....................................................................................................................................................................................................................52
4. Energie: Systemkosten senken, Versorgungssicherheit gewährleisten ...........................62
5. Arbeitsangebot: Anreizstrukturen verbessern, Sozialsysteme
reformieren ........................................................................................................................................................................................................................................................................................................70
6. Außenwirtschaft: Resilienz durch Diversifizierung und
europäische Integration .................................................................................................................................................................................................................................................83
D. Strukturanpassung, industrielle Wertschöpfung und
Wirtschafts sicherheit .........................................................................................................................................................................................................................................................94
Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit: technologische Optionen
nutzen, Carbon Leakage effektiv verhindern .................................................................................................................................................................95
Wirtschaftssicherheit: kritische Infrastrukturen und Technologien
schützen, Rohstoffzugang sichern .......................................................................................................................................................................................................103
II. Jahresprojektion 2026 der Bundesregierung ...........................................................................................................110
Überblick: Konjunkturelle Erholung im Zuge fiskalischer Impulse .....................................................111
Weltwirtschaft trotz Handelshemm nissen recht resilient,
Expansionstempo bleibt aber gedrückt ..................................................................................................................................................................................116
Struktureller Gegenwind beim Außenhandel hält an .....................................................................................................................118
Investitionen legen wieder zu ...........................................................................................................................................................................................................................119
Arbeitsmarkt zunehmend von demo grafischer Entwicklung geprägt .........................................120
Inflation bei Notenbank-Ziel von 2 Prozent .............................................................................................................................................................122
Löhne entwickeln sich trotz Arbeitsmarktschwäche weiter dynamisch ................................122
Staatsausgaben stabilisieren Binnenwirtschaft ................................................................................................................................................124
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 1 –
2 INHALTSVERZEICHNIS
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Preisbereinigte Entwicklung von Konsumausgaben, Investitionen und
BIP seit 2015. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Abbildung 2: Entwicklung von Im- und Exporten im Warenhandel
mit China und den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Abbildung 3: Entwicklung des Arbeitsvolumens. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16
Abbildung 4: Struktureller Primärsaldo in Relation zum nominalen
Produktionspotenzial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20
Abbildung 5: Investive Ausgaben im Bundeshaushalt in Milliarden Euro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23
Abbildung 6: Anteile von Verteidigungs- und Zinsausgaben am Bruttoinlandsprodukt. . . . . . . . . . . .24
Abbildung 7: Bürokratischer Aufwand deutscher Betriebe 2022 und 2025,
nach Betriebsgrößenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .32
Abbildung 8: Investitionsbereiche des SVIK in den Jahren 2025 und 2026 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .41
Abbildung 9: Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .44
Abbildung 10: Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .46
Abbildung 11: Arbeitsproduktivität (BIP pro Stunde) zu konstanten Preisen;
kaufkraftbereinigt (Index: 2000) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .52
Abbildung 12: Entwicklung der Endverbraucherpreise für industrielle Verbraucher
im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62
Abbildung 13: Anzahl offener Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .70
Abbildung 14: Jahresdurchschnittliche Beitragssätze zur Sozialversicherung
in Prozent des beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .73
Abbildung 15: Unbesetzte Ausbildungsplätze und unversorgte Bewerberinnen
und Bewerber. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79
Abbildung 16: Anzahl handelspolitischer Interventionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84
Abbildung 17: Intra-EU-Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .89
Abbildung 18: Entwicklung Produktion und reale Bruttowertschöpfung
des Verarbeitenden Gewerbes.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .94
Abbildung 19: Entwicklung der jährlichen konsumbasierten CO2-Emissionen
im internationalen Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .99
Abbildung 20: Bruttoinlandsprodukt in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .113
Abbildung 21: Entwicklung der Nominal- und Reallöhne und der Inflation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .123
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 2 –
INHALTSVERZEICHNIS 3
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1: Ausgewählte Eckwerte zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114
Übersicht 2: Technische Details der Jahresprojektion 2026 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115
Übersicht 3: Wachstumsbeiträge zum Bruttoinlandsprodukt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Übersicht 4: Eckwerte der Jahresprojektion 2026. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Übersicht 5: Gegenüberstellung der Jahresprojektion 2025 und der
tatsächlichen Entwicklung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Wesentliche finanz- und steuerpolitische Maßnahmen im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25
Tabelle 2: Wesentliche Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .36
Tabelle 3: Wesentliche Maßnahmen zur Modernisierung der Infrastruktur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .47
Tabelle 4: Wesentliche innovationspolitische Maßnahmen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56
Tabelle 5: Wesentliche energiepolitische Maßnahmen im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66
Tabelle 6: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsangebots
und Verbesserung der Arbeitsmarktordnung im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .79
Tabelle 7: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Außenhandelsbeziehungen
und des Binnenmarkts im Überblick. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90
Tabelle 8: Wesentliche Maßnahmen zum Erhalt der industriellen
Wettbewerbsfähigkeit im Zuge der Dekarbonisierung und Flankierung des
Strukturwandels im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100
Tabelle 9: Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftssicherheit
im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Verzeichnis der Kästen
Kasten 1: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34
Kasten 2: Kommissionen im Bereich Sozialstaat und Sozialversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .74
Kasten 3: Einsatz künstlicher Intelligenz und bisherige Effekte auf Produktivität
und Beschäftigung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .77
Kasten 4: US-Handelspolitik und Verhandlungen mit der EU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .84
Kasten 5: EU-MERCOSUR-Abkommen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .85
Kasten 6: Deutsch-Französische Wirtschaftsagenda . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .88
Kasten 7: Internationale Klimapolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .98
Kasten 8: Sicherheits- und Verteidigungsindustrie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
Kasten 9: Rückblick auf die Jahresprojektion 2025. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 3 –
4
Jahreswirtschaftsbericht 2026
der Bundesregierung
Die Bundesregierung legt hiermit dem Deutschen
Bundestag und dem Bundesrat gemäß § 2 des
Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des
Wachstums der Wirtschaft (StabG) den
Jahreswirtschaftsbericht 2026 vor. Sie stellt damit auch gemäß
§ 3 StabG gesamtwirtschaftliche
Orientierungsdaten für das Jahr 2026 zur Verfügung.
In Teil I des Berichts stellt die Bundesregierung
zentrale wirtschafts und finanzpolitische
Themenschwerpunkte dar.1 Wie im StabG vorgesehen, wird
in Teil II die Projektion der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung für das laufende Jahr erläutert.
Die Bundesregierung dankt dem
Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung (Sachverständigenrat) für die
detaillierte und umfassende Analyse der wirtschaftlichen
Entwicklung im vergangenen Jahr und der
Aussichten für das Jahr 2026 sowie für seine Darlegungen
zu den Grundlinien der Wirtschaftspolitik im
Rahmen des Jahresgutachtens 2025/2026. Die
Bundesregierung nimmt im Jahreswirtschaftsbericht
zum Jahresgutachten 2025/2026 des
Sachverständigenrates Stellung. Zur Unterstützung der
Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hat
am 19. November 2025 in Berlin ein Workshop mit
Vertreterinnen und Vertretern der Ressorts und
dem Wissenschaftlichen Stab des
Sachverständigenrates stattgefunden.
Zur Vorbereitung des Jahreswirtschaftsberichts
wurde die wirtschafts und finanzpolitische
Strategie der Bundesregierung mit Vertreterinnen und
Vertretern der Gewerkschaften und mit dem
Gemeinschaftsausschuss der Deutschen
Gewerblichen Wirtschaft besprochen.
1 Die Finanzierung von neuen Maßnahmen und Programmen erfolgt innerhalb der bestehenden Haushaltsansätze bzw. Stellenpläne der
betroffenen Einzelpläne. Die Anführung von Maßnahmen in diesem Bericht präjudiziert weder die laufenden noch künftige Haushaltsverhandlungen.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 4 –
5
I. Wirtschafts und
Finanzpolitik der
Bundesregierung
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 5 –
A. Zeitgemäße wirtschafts- und
finanzpolitische Leitlinien und zentrale
Handlungsfelder für künftigen
Wohlstand
1. Nach mehreren Jahren mit einer teils
rückläufigen, teils stagnierenden Wirtschaftsleistung
zeichnet sich zum Jahreswechsel 2025/2026 eine
schrittweise Erholung ab. So geht die Bundesregierung
für das Jahr 2026 von einem realen Wachstum des
Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 1,0
Prozent aus. Die Bundesregierung sieht es als
wichtiges Signal, dass die seit fünf Jahren andauernde
Stagnation der deutschen Wirtschaft zum Ende
kommt, und als Ansporn, ihren Kurs zur Stärkung
von Investitionen sowie entschlossener Reformen
angesichts der fortbestehenden struk turellen
Herausforderungen fortzusetzen. Auch befindet sich
die Weltwirtschaft in einem tief greifenden Wandel.
Geopolitische und geoökonomische Spannungen,
Protektionismus und die strategische Nutzung von
Ressourcen als macht politisches Instrument
gewinnen seit Jahren zunehmend an Bedeutung,
während multilaterale Institutionen und
Regelwerke zunehmend herausgefordert werden.
Hiervon ist die tief in internationale
Wertschöpfungsketten integrierte deutsche Wirtschaft besonders
betroffen.
Die Zahl der Erwerbstätigen ist mit aktuell rund
46,2 Millionen Personen weiterhin hoch, die Zahl
der arbeitslos gemeldeten Personen hat zum
Jahresende 2025 jedoch um rund 101.000 Personen im
Vergleich zum Vorjahr erneut zugenommen.
Gegenüber dem zwischenzeitlichen Tiefstwert des
Jahres 2019 stieg die Arbeitslosigkeit um rund
Bruttoinlandsprodukt Konsumausgaben des Staates BruttoanlageinvestitionenPrivate Konsumausgaben
Index
90
95
100
105
110
115
120
125
130
135
140
2015 2017 2019 2021 20232016 2018 2020 2022 2024 2025
Abbildung 1: Preisbereinigte Entwicklung von Konsumausgaben, Investitionen und
BIP seit 2015 (2015 = 100)
Quelle: Statistisches Bundesamt.
6 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 6 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 7
681.000 Personen. Die Inflation ist von zeitweise
knapp zehn Prozent im Herbst 2022 wieder nahe
zum Zielwert von zwei Prozent zurückgekehrt.
Gleichwohl liegt das Preisniveau heute um mehr
als 20 Prozent höher als zu Beginn des Jahrzehnts.
Die reale Wirtschaftsleistung verharrt auf dem
Niveau des Jahres 2019, die realen Bruttolöhne
haben sich zuletzt zwar deutlich erholt, lagen aber
dennoch leicht unterhalb des Niveaus von 2019.
Für einzelne Komponenten der Verwendungsseite
des BIP zeigt sich für die vergangen Jahre ein sehr
heterogenes Bild (vgl. Abbildung 1). Eine
erhebliche Schere tut sich zwischen der Entwicklung der
staatlichen Konsumausgaben einerseits und den
privaten Konsumausgaben anderseits auf. Die
staatlichen Konsumausgaben haben seit 2015
preisbereinigt um rund 24 Prozent zugenommen,
der private Konsum nur um rund 10 Prozent. Diese
Entwicklung ist unter anderem stark durch die
Maßnahmen der Bundesregierung zur
Eindämmung der Auswirkungen aus der Coronakrise in
den Jahren 2020/21 sowie während der
anschließenden Energiekrise geprägt. Die preisbereinigten
Bruttoanlageinvestitionen sind seit 2015 um
lediglich 4 Prozent gestiegen. Die insgesamt
zurückhaltende Investitionstätigkeit sowie ausbleibende
Produktivitätszuwächse tragen neben dem
rückläufigen Wachstumsbeitrag des Arbeitsvolumens
zu dem niedrigen Potenzialwachstum von ½
Prozent im Jahr 2026 bei. Gleichzeitig besteht
weiterhin eine Unterauslastung von rund 1,7 Prozent
des gesamtwirtschaftlichen Produktionspotenzials,
wobei insbesondere im industriellen Sektor zuletzt
ein Abbau von Kapazitäten zu beobachten ist.
2. Bestimmend für dieses Lagebild der deutschen
Wirtschaft und die anhaltende Wachstums und
Investitionsschwäche sind vor allem strukturelle
Ursachen im Inland in Verbindung mit stark
veränderten äußeren Faktoren (vgl. JWB 2023 bis
2025). Zu diesen strukturellen Ursachen zählen
insbesondere:
• eine hohe Regulierungsdichte sowie hohe
Bürokratiekosten und langwierige
Planungsund Genehmigungsverfahren,
• ein über Jahre entstandener (öffentlicher)
Investitionsstau bei Infrastruktur und
Digitalisierung,
• der absehbare Rückgang des
Erwerbspersonenpotenzials im Zuge der demografischen
Entwicklung,
• im internationalen Vergleich hohe
Energiekosten und
• hohe (und potenziell im Kontext der
gesellschaftlichen Alterung steigende) Abgaben auf
Arbeitseinkommen sowie hohe Steuern auf
Unternehmenserträge.
In Verbindung mit dem stark veränderten
sicherheits und handelspolitischen Umfeld fordern
diese Standortdefizite die deutsche Wirtschaft in
besonderer Weise heraus. Die exportorientierte
deutsche Industrie steht auch angesichts der
stärkeren Fragmentierung der Weltwirtschaft unter
erheblichem Anpassungsdruck. Diese Entwicklung
ist auf geopolitische Spannungen, staatlich
induzierte Überkapazitäten in China sowie die
Zollpolitik der USA zurückzuführen. Jenseits der
bereits eingetretenen Folgewirkungen besteht ein
erhöhtes Risiko, dass sich diese protektionistischen
Tendenzen verfestigen – mit negativen Folgen für
Wachstum und Wohlstand in vielen
Volkswirtschaften. Anhaltende handelspolitische
Unsicherheit sowie neue Handelsbarrieren drohen
Investitionen in den exportstarken Sektoren zu hemmen
und die Auslandsnachfrage insbesondere nach
deutschen Gütern weiter zu reduzieren.
3. Manche der Ursachen der strukturellen
Wachstumsschwäche im Inland haben sich über Jahre
sukzessive aufgebaut, wurden jedoch
zwischenzeitlich von günstigen äußeren Umständen
überdeckt. Ein nicht unerheblicher Teil des
Beschäftigungsaufbaus der 2010er Jahre kann etwa auf die
Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften im
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 7 –
8 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Rahmen der EUArbeitnehmerfreizügigkeit
zurückgeführt werden. Zwischen 2010 und 2019
belief sich der Wanderungssaldo alleine mit den
EUMitgliedstaaten insgesamt pro Jahr auf
durchschnittlich rund 226.000 Personen. Seitdem ist die
Zuwanderung aus EUStaaten zurückgegangen.
Für die Zukunft ist aufgrund der Konvergenz der
ProKopfEinkommen in der EU, der
demografischen Alterung auch in anderen EU
Mitgliedstaaten und der Ausschöpfung des
Wanderungspotenzials in den neuen Mitgliedstaaten der EU
von einem weiteren Absinken der EU
Zuwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt auszugehen.
Der seit dem Jahr 2023 erfolgte
Beschäftigungsaufbau in Deutschland ging vollständig auf Personen
mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft, davon
zu einem großen Teil aus Drittstaaten, zurück. In
den kommenden Jahren werden zudem die
geburtenstarken Jahrgänge das Rentenalter erreichen.
Die Zahl der Erwerbspersonen wird im Ergebnis
selbst bei substanzieller Zuwanderung mit hoher
Wahrscheinlichkeit sinken.
Die deutsche Volkswirtschaft hat in den
vergangenen Jahrzehnten von einer hohen globalen
Nachfrage nach deutschen Maschinen und Autos, unter
anderem aus China, profitiert. Die deutschen
Exporte nach China haben jedoch ihren
Höhepunkt im Winter 2021/2022 erreicht und sind
seitdem rückläufig (vgl. Abbildung 2). Chinesische
Unternehmen sind auch für viele Kernbereiche der
deutschen Industrie, in denen hiesige Hersteller
führend sind, zu ernstzunehmenden
Konkurrenten geworden. Gleichzeitig drohen Deutschland
und Europa – trotz einer in vielen Bereichen
exzellenten Forschungslandschaft – bei wesentlichen
Zukunftstechnologien ins Hintertreffen zu
geraten. Ebenso erschwert die Zollpolitik der USA den
transatlantischen Handel in erheblichem Umfang.
Mit der Einigung zwischen den USA und der EU
wurden die im Zuge des sogenannten „Liberation
Day“ angekündigten sehr hohen Zölle zum Teil
wieder reduziert. Gleichwohl verbleiben hohe Zölle
für Exporte in die USA und die handelspolitische
Unsicherheit hat sich global erhöht. So lagen die
deutschen Warenexporte in die USA im Zeitraum
von Januar bis November 2025 kalender und
saisonbereinigt um rund 9 Prozent unter dem
Vorjahresniveau. Unternehmen auf beiden Seiten des
Atlantiks sehen sich mit erheblichen
Planungsrisiken und potenziell steigenden Kosten
konfrontiert.
Bei der öffentlichen Infrastruktur verzeichnete
Deutschland über Jahre einen Kapitalverzehr, der
sich nun ebenfalls auf die Wettbewerbsfähigkeit
auswirkt. Energiepolitisch steht Deutschland trotz
zuletzt rückläufiger Preise vor der
Herausforderung, dass die Energiekosten im internationalen
Vergleich relativ hoch ausfallen. Die Ursachen
liegen in der hohen Importabhängigkeit, den
Folgewirkungen des Energiepreisschocks im Kontext
des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine sowie in der laufenden
Transformation hin zu einer klimaneutralen
Energieversorgung.
4. Mit dem völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine geht neben
energiepolitischen Herausforderungen aufgrund höherer
Importpreise vor allem eine weitgehend
veränderte sicherheitspolitische Lage für Deutschland
und seine Verbündeten in Europa einher.
Angesichts der fragilen Lage in der Ukraine und der
Neuausrichtung der USAußen und
Sicherheitspolitik müssen Deutschland und seine
europäischen Partner die eigene Verteidigungsfähigkeit
zügig stärken. Letzteres ist nicht nur
sicherheitspolitisch geboten, sondern trägt auch zur
Souveränität im Kontext der Außenwirtschaftspolitik bei.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 8 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 9
Ausfuhr China Einfuhr ChinaSaldo China
Milliarden Euro
China
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20
24
20
25
Abbildung 2: Entwicklung von Im- und Exporten im Warenhandel mit China und den USA
Quelle: Statistisches Bundesamt, Werte sind saison- und kalenderbereinigt.
Ausfuhr USA Einfuhr USASaldo USA
USA
Milliarden Euro
20
08
20
09
20
10
20
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24
20
25
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 9 –
10 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Potenziale der Sozialen Marktwirtschaft
besser nutzen
5. Angesichts der Qualität und Anzahl der
Herausforderungen steht die deutsche Volkswirtschaft
und damit auch die Wirtschafts und Finanzpolitik
unter starkem Anpassungsdruck. Um (wirtschafts)
politische Ziele – wie Wachstum und
wirtschaftliche Prosperität, soziale und äußere Sicherheit und
ökologische Nachhaltigkeit – in Einklang zu
bringen, die Resilienz im Sinne der
Anpassungsfähigkeit der Wirtschaftsstrukturen zu stärken und
bestehende Interessenkonflikte handhabbar zu
machen, bedarf es zeitgemäßer
ordnungspolitischer Leitlinien für die Wirtschafts und
Finanzpolitik, die sich an bewährten Prinzipien der
Sozialen Marktwirtschaft orientieren. Die
Bundesregierung sieht dazu in der aktuellen Lage insbesondere
folgende, aufeinander aufbauende Punkte als
zentral an:
(1) Freiräume für neue wirtschaftliche Dynamik
schaffen
Um Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
die Verwaltung zu entlasten und ihnen neue
Freiräume zu eröffnen, baut die Bundesregierung
konsequent unnötige bürokratische Hürden ab.
Anstelle von komplexen und aufwändig zu
implementierenden Detailregelungen braucht es einen
Regelrahmen mit wenigen, möglichst effizienten
Instrumenten, ohne dabei wichtige Standards
abzusenken. Diese Leitlinie verbindet sich
insbesondere mit dem Anspruch der Bundesregierung,
eine Trendwende zu vollziehen und übermäßige
bürokratische Auflagen effektiv zurückzubauen
und Regulierung zielgerichtet zu reduzieren.
(2) Handlungsfähigkeit des Staates und
fiskalische Tragfähigkeit sichern
Um die notwendigen, zusätzlichen Investitionen
sicherzustellen und gleichzeitig eine Begrenzung
der Schuldenlast zu erreichen, ist es zwingend
erforderlich, übergreifend zu priorisieren und für
mehr Effizienz im Staat zu sorgen. Dabei gilt es
auch, Subventionen und Förderprogramme zu
überprüfen und – wo geboten – noch stärker auf
ihre Wirksamkeit auszurichten. Die implizite
Verschuldung der öffentlichen Hand muss in
Anbetracht der demografischen Entwicklung
schrittweise auf ein tragfähiges Maß zurückgeführt
werden.
(3) Generationengerechtigkeit stärken
Im Zuge des fortschreitenden demografischen
Wandels müssen die Chancen der jungen
Generation auf materielle Teilhabe und Aufstieg durch
Leistung gewahrt werden. Die Rahmenbedingungen
und Anreize müssen so gesetzt werden, dass jeder
und jedem die Chance eröffnet wird, materiell
aufzusteigen. Entsprechende Aufstiegsperspektiven
braucht es auch für ausländische Talente und
Fachkräfte – und zwar sowohl für solche, die schon
im Land sind, als auch für jene, die sich ein Leben
in Deutschland vorstellen können.
(4) Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen
befördern
Anhaltende regionale Disparitäten bei
Einkommen, Infrastruktur, öffentlicher Daseinsvorsorge
und Zukunftschancen gefährden den sozialen
Zusammenhalt und die Akzeptanz der Sozialen
Marktwirtschaft. Gleichwertige Lebensverhältnisse
im Bundesgebiet sind kein automatisches Ergebnis
von Marktprozessen, sondern eine zentrale
staatliche Gestaltungsaufgabe. Gerade in Zeiten des
beschleunigten Strukturwandels gilt es,
strukturschwächere Regionen gezielt zu stärken und
langfristig dazu zu befähigen, aus eigener Kraft
Herausforderungen zu meistern. Ziel ist es, wirtschaftliche
Eigenständigkeit zu fördern und regionale
Standorte zu stärken, ohne regionale Vielfalt zu
nivellieren oder den Wettbewerb zu schwächen.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 10 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 11
(5) Wirtschafts- und Sicherheitspolitik stärker
verzahnen, Industriepolitik weiterentwickeln
Im Sinne des Prinzips in der Sozialen
Marktwirtschaft, Risiko und Haftung in einer Hand zu
bündeln, sollten Unternehmen eigenverantwortlich
Vorsorge auch für geopolitische Risiken treffen.
Der Staat muss mit geeigneten
Rahmenbedingungen allerdings dafür Sorge tragen, dass externe
Effekte bei ihren Entscheidungen hinreichend
berücksichtigt werden. Die veränderte Risikolage
umfasst nunmehr auch solche Risiken wie hybride
Bedrohungen, bei denen der Staat mit seinen
Sicherheitsbehörden für die Gefahreneinschätzung
und Gefahrenabwehr verantwortlich ist. Beim
Hochlauf der Investitionen in die
Verteidigungsfähigkeit setzt die Bundesregierung bewusst auf
Synergien zwischen militärischer und ziviler
Wirtschaft sowie zwischen etablierter Industrie und
StartupSzene. Ebenso gilt es, gezielt
technologische Schlüsselbereiche, kritische Infrastrukturen
und strategisch wichtige Wertschöpfungsketten im
Zuge einer zeitgemäßen Industriepolitik zu
stärken, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen
Volkwirtschaft zu reduzieren.
(6) Europa im Interesse gemeinsamer
Wettbewerbsfähigkeit stärken
Nur ein wettbewerbsfähiges und
innovationsfreundliches Europa kann sich im globalen
Systemwettbewerb behaupten. Die richtigen
europäischen Projekte voranzutreiben – Marktbarrieren
weiter abzubauen und Wettbewerb innerhalb des
Binnenmarkts zu intensivieren, neue
Freihandelsabkommen abzuschließen sowie Industrien vor
unfairen Handelspraktiken zu schützen – stärkt
Wohlstand und Freiheit.
Höhere Investitionen und erste
Reformmaßnahmen
6. Nach mehreren Jahren einer expansiven
Finanzpolitik – im Zuge der CoronaPandemie und
des Energiepreisschocks infolge des
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine – folgte nach dem Urteil des BVerfG zum
zweiten Nachtragshaushalt 2021 im November
2023 eine Rückführung gesamtstaatlicher
Finanzierungsdefizite. Diese Phase war zugleich geprägt
durch den andauernden Investitionsstau bei
öffentlicher Infrastruktur, stark zunehmende
Ausgabenbedarfe für die Ertüchtigung der
Verteidigungsfähigkeit und eine deutliche Unterauslastung
der Wirtschaft. Mit den Beschlüssen des Deutschen
Bundestags und des Bundesrats infolge der
Grundgesetzänderungen im März 2025 wurden die
finanzpolitischen Gestaltungsmöglichkeiten in
Deutschland angesichts der großen Herausforderungen
deutlich erweitert.
Die mit dem Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralitität (SVIK) entstehenden Spielräume
nutzt die Bundesregierung für eine
Investitionsoffensive zur Modernisierung und zum
zielgerichteten Ausbau insbesondere des öffentlichen
Kapitalstocks. So geht die Bundesregierung für 2026
von einem Anstieg bei den Investitionen des
Bundes (Kernhaushalt, SVIK sowie KTF) im Vergleich
zum Soll 2025 um 11,3 Prozent auf insgesamt rund
128,7 Milliarden Euro aus. Hiermit kann eine
Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für alle Wirtschaftsakteure erreicht
werden. Dies umfasst die auf Grundlage des SVIK
finanzierten Investitionen von Ländern und
Kommunen, in deren Verantwortungsbereich innerhalb
der föderalen Struktur wichtige Bereiche der
öffentlichen Infrastruktur liegen. Der
Wirtschaftsplan des SVIK für das Jahr 2025 sah in der
Bundessäule Investitionen in Höhe von 18,9 Milliarden
Euro vor. Das Volumen der Investitionen aus der
Bundessäule beläuft sich im Jahr 2026 auf 39,7
MilDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 11 –
12 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
liarden Euro. Die Schwerpunkte des SVIK
umfassen insbesondere Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur, in Digitalisierung, in die
Krankenhaustransformation, in die Energieinfrastruktur und in
den Wohnungsbau.
7. Zusammen mit dem Anstieg der
Verteidigungsausgaben entsteht daraus im laufenden Jahr ein
erheblicher konjunkturpolitischer Impuls.
Angesichts der derzeitigen Unterauslastung der
deutschen Volkswirtschaft von gegenwärtig rund
1 ¾ Prozent des Produktionspotenzials sowie
erhöhter außenwirtschaftlicher Risiken und hoher
Unsicherheit kommt ein solcher Impuls
makroökonomisch zum richtigen Zeitpunkt. Allerdings
geht die finanzpolitische Neuausrichtung mit
höheren gesamtstaatlichen Defiziten und einem
Anstieg der Schuldenstandsquote einher, weshalb
die Bundesregierung ihre Investitionsoffensive mit
einer breit angelegten wachstumsfreundlichen
Konsolidierung verbindet und zudem eine
Expertenkommission eingesetzt hat, die im ersten
Quartal 2026 Vorschläge für eine Reform der
Schuldenregel vorlegen soll.
Für eine Stärkung des Potenzialwachstums sind
neben einer stabilitäts und
investitionsorientierten Ausrichtung der öffentlichen Haushalte
insbesondere Reformen für eine umfassende
Verbesserung der Standortbedingungen nötig. Erst das
Zusammenspiel aus gezielten öffentlichen
Investitionen und strukturellen Reformen schafft die
Grundlage für selbsttragendes höheres mittel bis
langfristiges Wachstum und unterstützt zugleich
die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
unmittelbar nach ihrem Amtsantritt die
Rahmenbedingungen für private Investitionen verbessert
und erste Reformen umgesetzt. Mit den
Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes
Deutschland im Gesetz für ein steuerliches
Investitionssofortprogramm sendet die
Bundesregierung ein wichtiges Signal: Sie verbessert mit der
Wiedereinführung und Ausweitung der
degressiven Abschreibung („Investitionsbooster“) und der
ersten Körperschaftsteuersenkung seit 2008 sowie
der Anpassung des Thesaurierungssteuersatzes für
Personenunternehmen die steuerlichen
Rahmenbedingungen für Unternehmen und setzt deutliche
Investitionsanreize in der Breite. Steuerlich
verbessert wurden außerdem die Rahmen bedingungen
für Forschung und Entwicklung in Unternehmen.
Auch wurden bereits zahlreiche Vorhaben zur
Verfahrensbeschleunigung umgesetzt. Mit dem
Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes
reformiert die Bundesregierung das Vergaberecht
umfassend; die öffentliche Beschaffung wird damit
einfacher, mittelstandsfreund licher, schneller und
digitaler. Zudem hat die Bundesregierung
gemeinsam mit der KfW im Dezember 2025 den
Deutschlandfonds gestartet. Damit wird ein Rahmen
geschaffen, der es privaten und kommunalen
Unternehmen erleichtert, in großem Umfang in
Deutschland zu investieren. Hinzu kommen erste,
schnell wirksame Maßnahmen zur Entlastung bei
den Energiekosten. Mit der Verstetigung der
Stromsteuerentlastung für das Produzierende Gewerbe
und die Land und Forstwirtschaft werden rund
600.000 Unternehmen auch künftig um bis zu
4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Parallel dazu
sind alleine für das Jahr 2026 Zuschüsse zu den
Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5
Milliarden Euro vorgesehen, die zu einer Senkung der
Übertragungsnetzentgelte beitragen. Die
Gasverbraucher werden in diesem Jahr durch die
Abschaffung der Gasspeicherumlage um mehr als 3
Milliarden Euro entlastet. Zudem wird ein
Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 eingeführt,
der die strom und handelsintensive Industrie
zusätzlich entlasten soll. Auch hat sich die
Bundesregierung erfolgreich gegenüber der Europäischen
Kommission dafür eingesetzt, dass die
Strompreiskompensation künftig auf weitere strom und
handelsintensive Wirtschaftssektoren ausgeweitet und
für bestimmte Sektoren in Form einer Erhöhung
der Beihilfeintensität vertieft werden kann.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 12 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 13
8. Die Bundesregierung wird den eingeschlagenen
Weg struktureller Reformen zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit entschlossen fortsetzen, um
die Anpassungsfähigkeit der deutschen
Volkswirtschaft zu verbessern und zu einem höheren
selbsttragenden Wachstumspfad zurückzukehren. Nötig
ist eine durchgreifende Verbesserung der
Standortbedingungen insgesamt. Hierbei kommt nicht
zuletzt den in vielen Bereichen eingesetzten
Reformkommissionen eine wesentliche Rolle zu.
Zentrale Handlungsfelder zur Stärkung des
Wachstumspotenzials
9. Die erwartete anziehende Konjunktur in den
Jahren 2026 und 2027 bietet ein günstiges Umfeld,
um strukturelle Reformen umzusetzen und damit
das Potenzialwachstum zu erhöhen. Die
Bundesregierung ist entschlossen, diese Phase für
strukturelle Verbesserungen der Standortbedingungen
in zentralen Handlungsfeldern zu nutzen (vgl.
Kapitel C).
10. Ein zentraler Baustein der Reformagenda der
Bundesregierung betrifft den Bürokratierückbau
sowie den gezielten Abbau von Überregulierung.
Neben vielen wichtigen Vereinfachungen und
Entlastungen im Detail braucht es hierzu ein
grundsätzliches Umdenken in Staat und Gesellschaft.
Vielfach müssen bestehende Regulierungen und
die teils kaum zu überblickende Vielzahl an
Instrumenten zur Erreichung einzelner politischer Ziele
hinterfragt und soweit nicht erforderlich abgebaut
werden. Besondere Zurückhaltung ist beim Aufbau
weiterer Regulierung gefragt. Die Einführung
neuer Regeln sollte mit konkreten und messbaren
Zielen begründet werden. Auch viele bestehende
Regulierungen müssen wirksam evaluiert und
wenn nicht mehr notwendig abgebaut werden.
Dadurch beschränkt sich die Rechtsetzung auf jene
Bereiche, in denen sie tatsächlich wirksam und
erforderlich ist.
Planungs und Genehmigungsverfahren wird die
Bundesregierung weiter beschleunigen und dabei
die verstärkte Nutzung von
Genehmigungsfiktionen, Präklusionsregelungen, die Neuordnung der
föderalen Beziehungen gemeinsam mit Ländern
und Kommunen sowie Reformen des
Verfahrensrechts in den Blick nehmen. Im Bereich der
steuerfinanzierten Sozialleistungen entwickelt die von
der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur
Sozialstaatsreform Vorschläge für eine
Modernisierung und Entbürokratisierung. Ziel ist es unter
anderem, den Leistungsvollzug durch Rechts und
Verfahrensvereinfachungen sowie die
Zusammenlegung von Leistungen insgesamt effizienter zu
gestalten (vgl. Kasten 2).
11. Die Qualität der (öffentlichen) Infrastruktur ist
ein zentraler Standortfaktor und ist zugleich von
großer Bedeutung für die Gleichwertigkeit der
Lebens und Wirtschaftsverhältnisse. In den
letzten Jahren hat sich aber auch gezeigt, dass Mängel
in der Infrastruktur – in Form von maroden
Straßen, ungenügend ausgebauten Schienenwegen
oder langsamen Datenleitungen – Unternehmen
und neue Geschäftsmodelle ausbremsen können.
So bestehen hohe Investitionsbedarfe, zu deren
Behebung öffentliche wie private Investitionen
sowie geeignete Rahmenbedingungen notwendig
sind.
Die Bundesregierung reagiert auf diese Bedarfe mit
einer Investitionsoffensive zur Modernisierung des
öffentlichen Kapitalstocks. Mit dem
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität werden
500 Milliarden Euro insbesondere für die
Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur von Bund,
Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellt.
Auch zur Schaffung von Transparenz sowie zur
Grundlage zur Nachsteuerung setzt die
Bundesregierung auf ein umfassendes Monitoring für das
SVIK. Über eine Investitionsquote von 10 Prozent
im Kernhaushalt wird sichergestellt, dass Mittel
zusätzlich wirken können. Mit dem
InfrastrukturDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 13 –
14 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Zukunftsgesetz verbessert die Bundesregierung die
Effizienz von Planungs und
Genehmigungsverfahren, sodass Investitionen insbesondere in die
Verkehrsinfrastruktur möglichst schnell
Wachstumsimpulse setzen können. Entsprechend ihren
Zuständigkeiten wird die Offensive in enger
Partnerschaft mit Ländern und Kommunen
vorangetrieben. Unter anderem über den
Deutschlandfonds können signifikante private Investitionen in
die Energie oder Dateninfrastruktur sowie den
Wohnungsbau angereizt werden.
12. Insbesondere die Regulierung neuer
Technologien muss innovationsfreundlicher werden. Die
aktuelle, auf Risikovermeidung angelegte
Regulierung trägt dazu bei, dass Forschung und
Innovationen in Schlüsseltechnologien wie Künstlicher
Intelligenz (KI), Gentechnik oder im medizinischen
Bereich inzwischen häufig außerhalb
Deutschlands voranschreiten. In der Folge entstehen neue
Industrien an anderen Orten; Wertschöpfung
wandert aus Deutschland ab. So stehen in Deutschland
etwa der Verknüpfung von Datensätzen zum Teil
deutlich höhere Hürden entgegen als in anderen
EUStaaten, in denen dieselbe
Datenschutzgrundverordnung gilt. Dies führt dazu, dass durch
öffentliche Stellen Daten mehrfach erhoben
werden müssen und dadurch administrative Prozesse
weniger effizient umgesetzt werden.
Innovationen und technologischer Fortschritt
werden oft von neu gegründeten Unternehmen
(Startups) getrieben. Im internationalen Vergleich
weist Deutschland trotz einer lebendigen
Gründerszene Nachholbedarf gegenüber führenden
Ländern auf. Das zeigt unter anderem der
internationale Vergleich der sogenannte Einhörner, Startups
mit einer Bewertung von mehr als einer Milliarde
USDollar. Im Juli 2025 hatten 2,5 Prozent aller
„Einhörner“ ihren Sitz in Deutschland, das ist pro
Kopf deutlich weniger als in den USA und Israel,
liegt aber auch niedriger als in Großbritannien
oder Frankreich.
Im Vergleich zu den USA wirkt sich in Deutschland
und Europa auch der deutlich kleinere
Kapitalmarkt hemmend auf das Wachstum von jungen
Unternehmen, und damit die Innovationen und
Produktivität, aus. Gerade bei Startups sind
potenzielle Erträge, aber auch das Risiko eines Scheiterns
oftmals sehr hoch, während die Vermögenswerte
vor allem in Form von Patenten und
immateriellem Anlagevermögen und nicht in großen Anlagen
oder Maschinen bestehen. Daher kommen für
Startups eher kapitalmarktbasierte
Finanzierungsformen als Bankkredite in Frage. Nicht zuletzt
deswegen setzt sich die Bundesregierung für eine
Vertiefung der Kapitalmarktunion bzw. der
Sparund Investitionsunion ein. Die Maßnahmen der
Bundes regierung zielen ferner darauf ab, gerade
Startups einen besseren Zugang zu Wagniskapital
zu verschaffen, damit diese in allen Phasen ihrer
Entwicklung ihren Kapitalbedarf decken können.
13. Eine sichere, bezahlbare und
umweltverträgiche Energieversorgung und damit verbundene
technologische Fortschritte sind weiterhin
grundlegend für eine wettbewerbsfähige Volkswirtschaft.
Energiekosten in Deutschland sind im
internationalen Vergleich traditionell hoch. Im Vergleich zu
der Zeit vor dem russischen Angriffskrieg haben
sich die Strom und Erdgaspreise am deutschen
Großhandelsmarkt jedoch nochmals strukturell
erhöht; der Abstand gegenüber internationalen
Wettbewerbern wie den USA oder China hat sich
weiter vergrößert (vgl. Kapitel C.4). Daher gilt es,
ohne Zeitverzug die in einem zunehmend auf
dezentralen erneuerbaren Energien basierten
Energiesystem notwendigen Anpassungen für
mehr Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit
vorzunehmen.
Voraussetzung dafür ist eine ganzheitliche
Betrachtung der Systemkosten bestehend aus Kosten für
Erzeugung, Netze, Speicher und
Versorgungssicherheit. Kostensenkungspotenziale beim
Netzausbau gilt es auszuschöpfen. Die Digitalisierung
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 14 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 15
des Stromsystems sowie regulatorische
Voraussetzungen zur Flexibilisierung der Stromnachfrage
müssen vorangetrieben werden. Dazu gehören der
Rollout von Smart Metern sowie die Weitergabe
von dynamischen Preissignalen an flexible Lasten
und Erzeuger. Das künftige Förderregime für
erneu erbare Energien wird den systemdienlichen
Zubau und Dispatch von Erzeugungsanlagen
kostenminimierend anreizen und dabei
privatwirtschaftliche Modelle wie Power Purchase
Agreements (PPAs) bestmöglich ergänzen. Eine
konsequente CO2Bepreisung stärkt die
Investitionsbedingungen von erneuerbaren Energien und trägt
zugleich dazu bei, den Förderbedarf zu begrenzen.
Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist aufgrund
seines Beitrags zur Flexibilisierung des
Stromsystems und der Energieversorgungssicherheit sowie
für die wettbewerbsfähige Dekarbonisierung des
Industrie, Energie und Verkehrssektors zentral.
Das WasserstoffKernnetz bildet eine wichtige
Grundlage für einen erfolgreichen Hochlauf des
Marktes, indem es Investitionen in Elektrolyseure
und wasserstoffbasierte Technologien und
Geschäftsmodelle anreizt. Die Planbarkeit und
Kosteneffizienz soll im Markthochlauf dadurch
erhöht werden, dass rechtliche Anforderungen an
Wasserstoff pragmatischer ausgestaltet sowie
Wasserstoffimportkorridore entwickelt werden.
14. Die Verfügbarkeit von (qualifizierten)
Arbeitskräften sowie die Flexibilität am Arbeitsmarkt
haben – neben den bereits genannten Faktoren –
wesentlichen Einfluss auf das mittelfristige
Produktionspotenzial. Der demografisch bedingte
erwartete Rückgang der Erwerbsbevölkerung
(vgl. Abbildung 3) führt für sich genommen in den
kommenden Jahren zu einem weiteren Rückgang
des aktuell schwachen Potenzialwachstums.
Fachkräfteengpässe bleiben trotz der zuletzt deutlich
gesunkenen Zahl offener Stellen somit eine
zentrale Herausforderung. Denn die Gleichzeitigkeit
von Arbeitsplatzabbau in bestimmten Berufen,
Branchen und Regionen sowie ungedeckter
Arbeitsnachfrage in anderen Bereichen verstärkt
die Passungsprobleme am Arbeitsmarkt. Sich
schnell wandelnde Qualifikationsanforderungen
vor allem durch Digitalisierung und KI stellen
zusätzlich erhöhte Anforderungen an das Matching
am Arbeitsmarkt.
Vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung sieht es die Bundesregierung als
erforderlich an, bestehende Fehlanreize zu reduzieren
und positive Anreize für eine (umfangreichere)
Erwerbstätigkeit zu setzen. Dies betrifft
inländische Potenziale, insbesondere von Frauen und
Älteren. Hier hat die Bundesregierung mit der
Anfang 2026 in Kraft getretenen Aktivrente
verbunden mit der Abschaffung des sogenannten
Vorbeschäftigungsverbots die
Beschäftigungsanreize für Personen oberhalb der Regelaltersgrenze
verbessert. Zur Förderung der Erwerbstätigkeit
insbesondere von Müttern unterstützt die
Bundesregierung weiterhin die Länder beim
Ganztagsausbau im Bereich der Kinderbetreuung und bei
Investitionen in Krippen und Kitas. Außerdem
setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt auf
die stärkere Aktivierung von Personen in
Arbeitslosigkeit. Dafür hat die Bundesregierung im
Kabinett beschlossen, die Grundsicherung für
Arbeitsuchende umzugestalten.
Weiterhin ist Deutschland auf eine substanzielle
Erwerbsmigration angewiesen. Dabei muss die
sozioökonomische Struktur der Zu und
Abwanderungen insbesondere gegenüber Drittstaaten
stärker in den Blick genommen werden. Zur
Förderung der zielgerichteten Fachkräfteeinwanderung
aus Drittstaaten hat die Bundesregierung
Eckpunkte zum Aufbau einer digitalen „Work
andStayAgentur“ (WSA) beschlossen. Ziel der WSA ist
es, den Fachkräftezuzug aus Drittstaaten durch
optimierte Prozesse sowie eine konsequente
Digitalisierung und – wo zielführend – Zentralisierung
zu erleichtern.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 15 –
16 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Auch vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung mehrere (Experten)Kommissionen im
Bereich Alterssicherung sowie Kranken und
Pflegeversicherung einberufen.
Gleichzeitig braucht der Arbeitsmarkt in
Deutschland mehr Flexibilität. Die Möglichkeit der
flexiblen Anpassung am Arbeitsmarkt kann die
Entwicklung der Arbeitsproduktivität positiv
beeinflussen und nicht zuletzt – in Verbindung mit mehr
Bildungsinvestitionen – bei Matchingproblemen
Bedeutend für das gesamte Arbeitskräfteangebot
ist auch die Steuer und Abgabenbelastung des
Faktors Arbeit, die in Deutschland bereits sehr
hoch ist. Eine steigende Abgabenbelastung würde
das Arbeitsangebot aus dem In und Ausland
hemmen und – neben wesentlichen Faktoren wie
hohen Energie oder Bürokratiekosten – auch die
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
beeinträchtigen. Die Bundesregierung setzt deswegen
auf eine nachhaltige Finanzierung der
Sozialversicherungen und eine Stabilisierung der Beiträge.
Prozentpunkte
Arbeitszeit je Erwerbstätigen (Trend)Erwerbsbevölkerung (15-74 Jahre)
Erwerbslosenquote (Trend)Partizipationsrate (Trend)
-1,5
-1,0
-0,5
0,0
0,5
1,0
1,5
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030
Wachstumsbeiträge zum Trend-Arbeitsvolumen
Arbeitsvolumen (Trend, Veränderung in % ggü. Vorjahr)
(positiver) Beitrag der Nettozuwanderung
(negativer) Beitrag der demograschen Entwicklung ohne Nettozuwanderung
Gesamteffekt der Erwerbsbevölkerung (15-74 Jahre) im Projektionszeitraum, davon:
Lesehilfe: Im Jahr 2026 trägt die steigende Partizipationsrate für sich genommen positiv zur Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Trend-Arbeitsvolumens bei.
Dem gegenüber stehen negative Effekte der abnehmenden Erwerbsbevölkerung, der sinkenden mittleren Arbeitszeit der Erwerbstätigen und der leicht steigenden
Erwerbslosenquote. Insgesamt heben sich positive und negative Beiträge nahezu auf, so dass das Trend-Arbeitsvolumen im Jahr 2026 in etwa stagniert. In den folgenden
Jahren dürfte das Trend-Arbeitsvolumen abnehmen mit sich beschleunigender Tendenz.
Der negative Beitrag der Erwerbsbevölkerung im Jahr 2026 setzt sich zusammen aus dem positiven Effekt der Nettozuwanderung und dem betragsmäßig größeren,
jedoch negativen Effekt der sonstigen demograschen Entwicklung.
Abbildung 3: Entwicklung des Arbeitsvolumens
Quelle: Jahresprojektion der Bundesregierung.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 16 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 17
helfen. Die Bundesregierung unterstützt dies durch
verschiedene Maßnahmen wie etwa der
Nationalen Weiterbildungsstrategie oder der Allianz für
Aus und Weiterbildung.
15. Angesichts der Verschiebungen der
internationalen Ordnung muss Europa seine Kräfte bündeln,
gerade im Bereich der Sicherheitspolitik.
Zuvorderst gilt es aber, die traditionelle Stärke der EU
als Champion des Freihandels weiter auszubauen.
Die EU ist weltweit als fairer und verlässlicher
Handelspartner angesehen. Dies gilt es zu nutzen
und die europäischen Handelsbeziehungen noch
breiter aufzustellen als bisher. Die Unterzeichnung
des EUMERCOSURAbkommens unterstreicht
dabei den Wert des regelgebundenen Handels in
Zeiten geopolitischer Umbrüche. Als größte
europäische und eine der größten Volkswirtschaften
weltweit wird Deutschland in der EU weiterhin
eine Führungsrolle einnehmen und sich aktiv für
den Ausbau bestehender und den Aufbau neuer
Handelsbeziehungen einsetzen.
Konkret bedeutet dies, die bereits abgeschlossenen
Abkommen, etwa mit Mexiko und Indonesien,
zügig zu ratifizieren und in Kraft zu setzen. Ein
besonders großes Potenzial bietet das angestrebte
Abkommen mit Indien. Laufende Verhandlungen
mit den ASEANStaaten Thailand, den Philippinen
und Malaysia sowie den Vereinigten Arabischen
Emiraten werden nachdrücklich unterstützt.
Fortschritte bei diesen Freihandelsabkommen steigern
nicht nur den Wohlstand ganz allgemein, sondern
kommen in besonderem Maße den
exportorientierten Unternehmen zugute, die auf den
wichtigsten Exportmärkten, USA und China, mit
zunehmendem Wettbewerbsdruck konfrontiert sind.
Gleichzeitig sollte die EU weiterhin konsequent
ihre Instrumente zum Handelsschutz bei
marktverzerrenden Praktiken und bei stark steigen den
Importen, etwa aufgrund globaler
Überkapazitäten (Beispiel Stahl), nutzen – sofern dies im
gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt. Etwaige
sicherheitspolitische Interessen finden im Rahmen
der Prüfung des Unionsinteresses Berücksich tigung.
Neben der Intensivierung der
Handelsbeziehungen mit Drittstaaten setzt sich die
Bundesregierung für die Erschließung bislang unzureichend
genutzter Potenziale innerhalb der EU ein. Von
größter Bedeutung ist dabei der Abbau von
Handelshemmnissen im Binnenmarkt, die nach
Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF)
äquivalent zu Zöllen von 44 Prozent bei Waren und
110 Prozent bei Dienstleistungen wirken (nach
Schätzung der EZB sind es 65 und 100 Prozent).
Ebenso sind Fortschritte hin zur weiteren
Vertiefung der Kapitalmarktunion bzw. der Spar und
Investitionsunion erforderlich sowie ein 28. Regime,
damit Unternehmen nicht wie bislang 27
verschiedene Gesellschaftsrechtsordnungen beachten
müssen. Dadurch könnten
Unternehmenswachstum und Größenvorteile leichter realisiert werden.
Sowohl die Stärkung des gemeinsamen
Binnenmarkts für Waren und Dienstleistungen, die
weitere Integration des Kapitalmarkts als auch der
Abschluss und die Umsetzung weiterer
Freihandelsabkommen helfen Deutschland und Europa
bei der Rückkehr zu einem wieder höheren
Wachstumspfad und führen zu mehr Resilienz. Resilienz
zielt dabei auf die Fähigkeit der deutschen
Volkswirtschaft ab, externe oder interne Schocks wie
etwa Finanz und Handelskrisen zu absorbieren
und sich gleichzeitig an veränderte
Rahmenbedingungen anzupassen, ohne dabei dauerhaft an
Wachstumspotenzial einzubüßen.
Strukturwandel begleiten, Wirtschaftssicherheit
gewährleisten
16. Deutschland hat mit einem Anteil von knapp
20 Prozent an der Bruttowertschöpfung nach wie
vor eine starke industrielle Basis mit komparativen
Vorteilen in der hochwertigen Fertigungsindustrie.
Große und mittelständische, oft
eigentümergeDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 17 –
18 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Die beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung bei
den Energiekosten verbessern die Voraussetzungen
für energieintensive Wertschöpfung in
Deutschland. Neben wesentlichen Maßnahmen zum
Schutz kritischer Infrastrukturen wird die
nationale Wirtschaftssicherheitsstrategie unter anderem
aufzeigen, wie die Bundesregierung mit
zunehmenden Wirtschaftssicherheits und
Lieferkettenrisiken umgehen wird.
17. Eine regional ausgewogene wirtschaftliche
Entwicklung ist von wesentlicher Bedeutung für
attraktive Lebens und Standortbedingungen,
gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine
lebendige und wehrhafte Demokratie. Die
Bundesregierung setzt dafür insbesondere das bewährte
Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ein. Nach
der Neuaufstellung der GRW bietet sie seit Januar
2026 zahlreiche Anreize für zusätzliche
Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und
nachhaltigen Entwicklung, während gleichzeitig
der Zugang zur Förderung vereinfacht wurde.
18. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die
globalen Klimaschutzambitionen zu erhalten und
zu stärken. Für Deutschland selbst geht die
Bundesregierung gemäß ihrem Klimaschutzbericht von
kontinuierlich sinkenden Treibhausgas
Emissionen aus. Das Ziel einer Emissionsminderung von
mindestens 65 Prozent bis 2030 erscheint
grundsätzlich erreichbar. Die Bundesregierung ist gemäß
§ 9 Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet,
spätestens zwölf Monate nach Beginn der
Legislaturperiode ein Klimaschutzprogramm zu beschließen.
Entsprechend wird die Bundesregierung im März
2026 ein Klimaschutzprogramm zur Einhaltung
der entsprechenden Vorgaben des KSG vorlegen.
Durch die Dekarbonisierung in Deutschland
verringern sich die Abhängigkeiten von fossilen
Importen. Auch wenn sich Chancen mit Blick auf
klimafreundliche Technologien für einzelne Unter
führte Unternehmen, die hochspezialisiert in vielen
industriellen Nischen auf internationalen Märkten
reüssieren, sind prägend für den wirtschaftlichen
Erfolg in Deutschland. Die seit einigen Jahren im
Trend rückläufige Produktion im Verarbeitenden
Gewerbe ist in Teilen Ausdruck eines
Strukturwandels bzw. veränderter Nachfragestrukturen auch
innerhalb Deutschlands und Europas, muss jedoch
auch vor dem Hintergrund der zunehmenden
Wirtschaftssicherheits und Lieferkettenrisiken
bewertet werden.
Grundsätzlich sind Unternehmen und Betriebe
selbst gefragt, veränderte Risikolagen, auch infolge
von Klimawandel und Biodiversitätsverlust, in
ihren strategischen Entscheidungen zu
berücksichtigen. Allerdings übersteigen einige der
potenziellen Risiken gesamtwirtschaftlich gesehen die
direkten einzelwirtschaftlichen Kosten beträchtlich.
In diesen Fällen trägt der Staat Verantwortung,
Wirtschaftssicherheit und den sozialen
Zusammenhalt zu gewährleisten. So geht es einerseits um
den effektiven Schutz kritischer Infrastrukturen,
deren (flächendeckender) Ausfall vermieden
werden muss, und andererseits um ergänzende
Instrumente zur Vermeidung von strategischen
Abhängigkeiten bei Roh und Grundstoffen sowie
weiteren kritischen Gütern. Viele der diskutierten
Instrumente müssen dabei europäisch gedacht
werden. Im Kontext öffentlicher
Fördermaßnahmen wird die Bundesregierung auf EU
Präferenzregelungen für kritische und zentrale strategische
Sektoren und Produktgruppen hinarbeiten. Im
Zusammenhang mit Rohstoffen sind
internationale Partnerschaften sowie der verstärkte Abbau
von Rohstoffen in Deutschland und Europa
geboten. Den durch die steigende staatliche Nachfrage
getragenen Hochlauf der Sicherheits und
Verteidigungsindustrie gilt es auch für technologische
Innovation und perspektivische SpilloverEffekte
für nicht (ausschließlich) militärische Güter zu
nutzen.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 18 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 19
adressiert der CBAM jedoch bislang nicht. Die
Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene
dafür ein, den CBAM effektiver und zugleich
unbürokratischer auszugestalten, und flankiert
den EU ETS 1 mit Maßnahmen zur
Dekarbonisierung der Industrie sowie mit umfangreichen
Entlastungsmaßnahmen für die energieintensive
Industrie.
19. In den vergangenen Jahren enthielt der
Jahreswirtschaftsbericht ein Kapitel mit verschiedenen
Indikatoren zu Aspekten der
gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrt. Die Mehrzahl der bislang
abgebildeten Indikatoren verzeichnet allerdings keine
nennenswerten Bewegungen im Vergleich zweier
aufeinander folgender Berichtsjahre. Unabhängig
davon betrachtet die Bundesregierung regelmäßig
über das Zahlenwerk der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen hinaus weitere relevante
Wohlfahrts und Nachhaltigkeitsindikatoren im
Kontext der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Die im Januar 2025 aktualisierte Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie, der Armuts und
Reichtumsbericht der Bundesregierung sowie die
Gleichwertigkeitsberichterstattung bieten jeweils einen
Überblick über verschiedene relevante Indikatoren
der wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und
gesellschaftlichen Entwicklung. Gleichzeitig
adressiert auch der diesjährige Jahreswirtschaftsbericht
weiterhin viele wohlfahrtsrelevante Aspekte.
Darüber hinaus wird geprüft, wie dem berechtigen
öffentlichen Interesse an einer breiten
Wohlfahrtsbetrachtung auch zukünftig Rechnung getragen
werden kann. Die Bundesregierung wird dazu
Stellung nehmen und berichten.
nehmen und Branchen eröffnen können, ist
gesamtwirtschaftlich im Zuge einer
beschleunigten Dekarbonisierung mit erheblichen Kosten zu
rechnen. Um die Kosten zu begrenzen, hält die
Bundesregierung an der Bepreisung von CO2 als
zentralem Baustein in einem Instrumentenmix
fest. Denn durch den Handel mit
Emissionszertifikaten werden Emissionen grundsätzlich dort
eingespart, wo es am kostengünstigsten ist. Dies gilt
auch für die emissionsintensiven Bereiche Gebäude
und Verkehr, in denen wirksame CO2Preissignale
einen zentralen Anreiz für Investitionen in
klimafreundliche Alternativen setzen. Dieser Ansatz
wird durch einen konsistenten Instrumentenmix
flankiert, mit dem Ziel, die regressive Wirkung der
CO2Bepreisung zu adressieren und den Umstieg
auf klimafreundliche Technologien möglichst für
alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Die
CO2Bepreisung allein kann das nicht erreichen.
Im Fokus steht zum einen der zieladäquate Ausbau
von Netzinfrastrukturen, wie Wärme und
Wasserstoffnetze oder ELadeinfrastruktur. Zudem gibt
die Bundesregierung die Einnahmen der CO2
Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger und
Unternehmen zurück, indem sie u. a.
unbürokratische und sozial gestaffelte Entlastungen und
Förderungen beim Wohnen und bei der Mobilität auf
den Weg bringt, um soziale Härten abzufedern.
Dazu wird die Bundesregierung auch die Mittel aus
dem europäischen Klimasozialfonds nutzen.
Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen
gegenüber Unternehmen aus Ländern ohne
vergleichbare Dekarbonisierungsanstrengungen und
die damit verbundene Gefahr von
Treibhausgasemissionsverlagerung ins Ausland (Carbon Leakage)
sollen unterbunden werden. Das bisher
maßgebliche Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage
im EUEmissionshandel (EU ETS 1), die kostenlose
Zuteilung von Emissionszertifikaten, wird ab 2026
durch den EUGrenzausgleichsmechanismus für
CO2 (CBAM) schrittweise für einige Sektoren
abgelöst. CarbonLeakageRisiken auf der Exportseite
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 19 –
20 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
B. Zukunftsorientierte Finanzpolitik
20. Ausgehend von der schwierigen
gesamtwirtschaftlichen Lage mit anhaltender
Wachstumsschwäche, nicht ausgelasteten
Produktionskapazitäten und einem über Jahre entstandenen
öffentlichen Investitionsstau bei Infrastruktur, geht die
Bundesregierung die in Kapitel A beschriebenen
Herausforderungen an. Sie richtet ihre Finanz und
Wirtschaftspolitik dabei mit folgendem Dreiklang
fundamental neu aus: (1) einer
Investitionsoffensive zur Modernisierung des öffentlichen
Kapitalstocks in Verbindung mit (2) umfassenden
Strukturreformen zur Verbesserung der
Standortbedingungen, Stärkung der Innovationskraft und
Erhöhung des Wachstumspotenzials (vgl. Kapitel
C) und (3) einer wachstumsfreundlichen
Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Spürbare
fiskalische Impulse ergeben sich neben den Ausgaben
des Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität und der Ausweitung der
Verteidigungsausgaben auch durch weitgehende steuerliche
Entlastungen und die attraktiveren
Investitionsbedingungen infolge des Investitionsboosters.
Darüber hinaus senkt die Bundesregierung
verschiedene Abgaben und Steuern im Energie und
Strombereich und führt bestehende
Entlastungsmaßnahmen fort.
Investitionen stärken, gebotene Entlastungen
herbeiführen
21. Zum Jahreswechsel 2026 ist die Finanzpolitik
auf Bundesebene auf einem eindeutig expansiven
Kurs. Bis Oktober 2025 galt die vorläufige
Haushaltsführung, da in der vergangenen
Legislaturperiode keine Einigung auf einen Haushalt für das
Jahr 2025 erzielt worden war. Die vorläufige
Haushaltsführung hat im Jahr 2025 zu einem erneuten
Rückgang des strukturellen Primärdefizites
beigetragen (vgl. Abbildung 4). Am 18. März 2025 hat der
Bundestag mit einer Zweidrittelmehrheit einer
Zinsausgaben negative Konjukturkomponente Finanzierungssaldo negative Einmaleffekte struktureller Primärsaldo
-5,0
-4,0
-3,0
-2,0
-1,0
0
1,0
2,0
3,0
2020 2021 2022 2023 2024 2025
Abbildung 4: Struktureller Primärsaldo in Relation zum nominalen Produktionspotenzial
in Prozent
Quellen: Statistisches Bundesamt, 15.01.2026; Produktionslücke: Jahresprojektion der Bundesregierung vom Januar 2026.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 20 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 21
Grundgesetzänderung zur Neufassung der
finanzpolitischen Grundlagen für die kommenden Jahre
zugestimmt. Der dadurch ermöglichte expansive
Kurs in der Finanzpolitik der Bundes regierung
entfaltet seine Wirkung vor allem ab dem Jahr
2026. Das „Finanzierungspaket“ umfasst drei Säulen:
22. Erstens wurde mit der Grundgesetzänderung
zu Art. 143h GG und den darauf aufbauenden
Errichtungsgesetzen für das Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) sowie
zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen
von Ländern und Kommunen (LuKIFG) das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
geschaffen. Daraus können über zwölf Jahre
zusätz liche Investitionsmittel von Bund, Ländern
und Kommunen i. H. v. 500 Milliarden Euro in
zentrale Bereiche wie z. B. Energie und
Verkehrsinfrastruktur, Klimaschutz sowie Bildung bewilligt
werden. Das SVIK unterliegt nicht den Vorgaben
der Schuldenbremse, d. h. zu seiner Finanzierung
nimmt der Bund zusätzliche Kredite auf. Im
Rahmen der EUFiskalregeln zählen dagegen die
daraus bestrittenen Ausgaben zu den Nettoausgaben.
Der Bund kann Mittel aus dem SVIK nur abrufen,
wenn sie für zusätzliche Investitionen verwendet
werden. Das Zusätzlichkeitskriterium gilt dann als
erfüllt, wenn die bereinigten Investitionen im
Kernhaushalt einen Anteil von mindestens zehn
Prozent der bereinigten Gesamtausgaben
erreichen. Aus dem SVIK werden 100 Milliarden Euro
dem Klima und Transformationsfonds (KTF)
zugeführt, 100 Milliarden Euro stehen den Ländern
zur Verfügung. Im Wirtschaftsplan des SVIK sind
in der Bundessäule für das Jahr 2026 Investitionen
in Höhe von 39,7 Milliarden Euro vorgesehen.
23. Zweitens wurde mit Änderung des Art. 109
Abs. 3 GG und dem darauf aufbauenden
StrukturkomponentefürLänderGesetz (StruKomLäG)
den Ländern in Angleichung an die Schuldenregel
des Bundes seit dem Jahr 2025 ein begrenzter
struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe
von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht. Diese
Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass die Länder
ebenfalls hohe Investitionsbedarfe haben und bei
der Einführung der Schuldenregel im Jahr 2009 für
die Länder kein eigener struktureller
Verschuldungsspielraum vorgesehen war.
24. Drittens wurden verteidigungs und
sicherheitsrelevante Ausgaben, die insgesamt ein Prozent
des BIP übersteigen, von der Schuldenregel des
Bundes ausgenommen. Durch diese
Bereichsausnahme wurde ein verlässlicher finanzieller
Rahmen für sicherheitsrelevante Ausgaben geschaffen
und zugleich ein klares Signal zur Stärkung des
europäischen Pfeilers der NATO gesetzt. Für alle
übrigen Ausgaben des Bundeshaushalts gilt die
Schuldenregel unverändert.
25. Mit dem Ziel Modernisierung der
Schuldenregel hat im September 2025 eine
Expertenkommission ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll einen
Reformvorschlag erarbeiten, der eine tragfähige
Entwicklung der öffentlichen Finanzen sicherstellt
und dauerhaft hohe Investitionen in Deutschland
ermöglicht. Der Abschlussbericht wird für das
Ende des ersten Quartals dieses Jahres erwartet.
26. Die Bundesregierung hat über die Steigerung
der öffentlichen Investitionen sowie der
Verteidigungsausgaben hinaus verschiedene Maßnahmen
auf den Weg gebracht, die einen stimulierenden
Effekt auf die gesamtwirtschaftliche Dynamik
haben werden. Mit dem steuerlichen
Investitionsprogramm führt die Bundesregierung zwischen
dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 die
degressive Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von bis
zu 30 Prozent wieder ein. Im Anschluss an diesen
Zeitraum wird der Körperschaftsteuersatz jährlich
um jeweils einen Prozentpunkt von 15 auf 10
Prozent gesenkt. Kurzfristig verbessert die degressive
Abschreibung die Liquiditätsausstattung der
Unternehmen; das bietet einen Anreiz,
InvestitioDeutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 21 –
22 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
nen vorzuziehen. Gleichzeitig werden künftige
Gewinne durch einen niedrigeren
Körperschaftsteuersatz weniger stark belastet, während für
Personenunternehmer parallel der
Thesaurierungssteuersatz entsprechend angepasst wird. Die
Kombination dieser (zeitlich) ineinandergreifenden
Maßnahmen erhöht die Investitionsanreize in
besonderer Weise. Die erste Senkung des
Körperschaftsteuersatzes seit dem Jahr 2008 wird zudem
dazu beitragen, die nominale Steuerbelastung für
Körperschaften auf ein international
wettbewerbsfähiges Maß zu reduzieren. Gleichzeitig steigert
die Verstetigung der staatlichen Investitionen über
das auf zwölf Jahre angelegte SVIK die langfristige
Planungssicherheit für betroffene Sektoren, wie
etwa beim Baugewerbe. Zusammengenommen
dürften das SVIK und die verbesserten steuerlichen
Rahmenbedingungen daher einen
Kapazitätsaufwuchs in den Sektoren befördern und somit das
Risiko erheblich mindern, dass Kapazitätsengpässe
zu Preisanstiegen in den einzelnen Sektoren führen
bzw. die realen Investitionen hinter den
Erwartungen zurückbleiben.
27. Das Steueränderungsgesetz 2025 sieht u. a. eine
Ausweitung der Entfernungspauschale auf 38 Cent
ab dem ersten Kilometer vor. Die Maßnahme
entlastet Berufspendlerinnen und Berufspendler
und erhöht so die räumliche Flexibilität. Das
Steueränderungsgesetz 2025 sieht darüber hinaus zur
Unterstützung der Gastronomiebranche sowie zur
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der
Lieferung von Speisen und dem Verzehr vor Ort die
dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für
Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen ab
dem 1. Januar 2026 vor; die Abgabe von Getränken
ist dabei ausgenommen. Zum Jahresbeginn 2026
wurde außerdem die zweite Stufe des
Steuerfortentwicklungsgesetzes wirksam. So steigt der
Grundfreibetrag um 252 Euro auf 12.348 Euro;
Kinderfreibeitrag und Kindergeld werden ebenfalls
angehoben.
28. Für das Jahr 2025 waren insgesamt
(Kernhaushalt, SVIK sowie KTF) Investitionen von knapp
116 Milliarden Euro eingeplant. Hiervon entfallen
rund 62,7 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt,
rund 25,7 Milliarden Euro auf den KTF und
27,2 Milliarden Euro auf das neue Sondervermögen.
Im Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2025 beliefen
sich die Investitionsausgaben auf rd. 86,8 Milliarden
Euro (davon: rd. 55,4 Milliarden Euro im
Kernhaushalt, rd. 17,4 Milliarden Euro im KTF; rund 14,0
Milliarden Euro im SVIK). Auch für das Jahr 2026 sind
weiter steigende Investitionen eingeplant. Von den
vorgesehenen rund 129 Milliarden Euro entfallen
rund 58,4 Milliarden Euro auf den Kernhaushalt,
rund 22,3 Milliarden Euro auf den KTF und 48,1
Milliarden Euro auf das neue Sondervermögen
(vgl. Abbildung 5). Nach 3,2 Prozent im Jahr 2025
dürfte die öffentliche Investi tionsquote gemäß
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung im Jahr
2026 auf rund 3 ½ Prozent des BIP steigen.
29. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine
auf allen Ebenen. Die finanzielle Unterstützung
dient dem europäischen sicherheitspolitischen
Interesse und beugt fiskalischen Folgekosten einer
weiteren Eskalation des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine vor. Zusätzlich ist es notwendig,
Ausgaben zu priorisieren und die fiskalische
Resilienz sowohl auf nationaler Ebene als auch in der
Europäischen Union zu stärken, um auch unter
sich potenziell rapide ändernden geopolitischen
Bedingungen sicherheitspolitisch flexibel agieren
zu können. So wurde bereits Anfang des Jahres mit
der koordinierten Aktivierung der nationalen
Ausweichsklausel im Stabilitäts und Wachstumspakt
eine gezielte und temporäre Flexbilisierung des
europäischen Fiskalregelwerks zur Stärkung der
militärischen Kapazitäten ermöglicht.
Der Anstieg der Staatsquote auf 50,3 Prozent im
Jahr 2025 ist einerseits Ausdruck erhöhter
öffentlicher Investitionen, insbesondere in die
Instandhaltung und Modernisierung der öffentlichen
InfraDrucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 22 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 23
struktur, sowie der geopolitisch gebotenen
Mehrausgaben für die Verteidigungsfähigkeit.
Andererseits spiegelt sie aber auch
überproportionale Ausgabenzuwächse im Bereich der
Sozialversicherung wider. Dies macht sich in gestiegenen
Beitragssätzen der Kranken und
Pflegeversicherung bemerkbar (vgl. Kapitel C.5). Die Steuer und
Abgabenquote bleiben mit 23,2 Prozent bzw. 40,4
Prozent im Jahr 2026 in etwa konstant.
30. Die Bundesregierung hat Kommissionen im
Bereich des Sozialstaats beauftragt, Reformen der
Sozialversicherungen sowie darüber hinaus im
Bereich der steuerfinanzierten Sozialleistungen
auch Maßnahmen zur Stärkung der
Erwerbsanreize sowie der Wirksamkeit und Effizienz der
Sozialverwaltung vorzuschlagen (vgl. Kasten 2).
Für die Jahre ab 2027 bestehen im Bundeshaushalt
substanzielle Konsolidierungsbedarfe. Der
Bundeshaushalt wird in den kommenden Jahren darüber
hinaus mit strukturellen Herausforderungen
umgehen müssen. Zum einen erfordert die
veränderte Sicherheitslage deutlich höhere Ausgaben für
Verteidigung gegenüber dem niedrigen Niveau
nach dem Ende des Kalten Kriegs (vgl. Abbildung 6).
Zum anderen führen die hohe Neuverschuldung
und die seit dem Niedrigzinsumfeld stark
gestiegenen Zinsen gemeinsam zu steigenden
Zinsausgaben, die den Handlungsspielraum im Kernhaushalt
zunehmend einschränken werden. Zudem werden
die Zuschüsse des Bundes an die
Rentenversicherung weiter steigen.
31. Einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen
Investitionstätigkeit leistet auch die europäische
Aufbau und Resilienzfazilität (ARF). Ihre Mittel
sind im Zuge der CoronaKrise ab 2021 gemeinsam
mit Reformen dafür eingesetzt worden, die
Widerstands und Zukunftsfähigkeit der
Volkswirtschaften der EUMitgliedstaaten zu stärken und dabei
besonders den klimaneutralen und digitalen
Wandel voranzubringen. Die ARF läuft bis Ende 2026.
Bis dahin müssen alle EUMitgliedstaaten ihre
nationalen Pläne umgesetzt haben.
SVIK, ohne Zuführung an KTFKHH, Investitionen KTF
2024 (ist) 2025 2026
0
20
40
60
80
100
120
140
Abbildung 5: Investive Ausgaben im Bundeshaushalt in Milliarden Euro
Quelle: Eigene Darstellung.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 23 –
24 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Deutschland hat bisher drei Mitteltranchen (in zwei
Anträgen) im Umfang von 19,8 Milliarden Euro
(rund 65 Prozent) seiner zustehenden Zuschüsse
von 30,3 Milliarden Euro abgerufen. Die restlichen
zwei Tranchen i. H. v. ca. 4,6 Milliarden Euro und
5,9 Milliarden Euro werden in 2026 abgerufen.
Von den Reformen und Investitionen im
Deutschen Aufbau und Resilienzplan profitieren
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen u. a. in
den Bereichen Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung und des Gesundheitswesens,
allgemeine und berufliche Bildung, Ausbau der
erneuerbaren Energien und Modernisierung von
Verkehrsinfrastruktur und Wohnraum. Zu den
geförderten Bereichen gehören zudem Forschung und
Innovation für den ökologischen Wandel sowie
Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien.
Ausgaben priorisieren und wachstumsfreundlich
konsolidieren
32. Vor dem Hintergrund des in den kommenden
Jahren derzeit projizierten deutlichen Anstiegs der
gesamtstaatlichen Schuldenstandsquote und der
demografischen Entwicklung setzt die
Bundesregierung neben einer Investitionsoffensive zur
Verbesserung der Infrastruktur und Steigerung des
Potenzialwachstums auf eine mittel und
langfristig ausgerichtete wachstumsfreundliche
Konsolidierung. Ein strukturell höheres
Wirtschaftswachstum trägt nicht nur zu höherem Wohlstand bei,
sondern verbessert für sich genommen auch die
finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte. In
Kombination mit einer wachstumsfreundlichen
Haushaltskonsolidierung wird dies die
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen stärken. So können Reformen
etwa der Sozialversicherungen sowohl
konsolidieProzent
Zinsausgaben (VGR)Verteidigungsausgaben (Sipri)
0
1
2
3
4
5
6
7
19
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71
19
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19
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19
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19
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19
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19
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00
20
01
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03
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20
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19
20
20
20
21
20
22
20
23
20
24
Abbildung 6: Anteile von Verteidigungs- und Zinsausgaben am Bruttoinlandsprodukt
Quelle: Statistisches Bundesamt und SIPRI.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 24 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 25
rende als auch wachstumsstärkende Wirkung
entfalten. Wird beispielsweise der Anstieg der
Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung
durch effizienzsteigernde Maßnahmen strukturell
gesenkt, könnte dies positive Effekte auf das
Arbeitsangebot haben (vgl. Kapitel C.5). Eine
Ausweitung der Erwerbstätigkeit Älterer stärkt nicht
nur das Arbeitsangebot, sondern kann auch zur
Entlastung der Finanzen der Gesetzlichen
Rentenversicherung beitragen. Daraus resultierend
könnten geringere Beitragssätze zu zusätzlichen
Arbeitsanreizen beitragen. Ähnlich synergetische
Effekte hätte der Abbau von Subventionen, da hier
neben der konsolidierenden Wirkung auch die
Effizienz des Ressourceneinsatzes verbessert
werden könnte. Für die Konsolidierung im Bereich
Finanzhilfen und Steuervergünstigungen sieht die
Bundesregierung in dem im September 2025
beschlossenen 30. Subventionsbericht eine
geeignete Grundlage.
33. Die Bundesregierung setzt bei ihrer
Konsolidierungsstrategie neben Wirtschaftswachstum
(vgl. Kapitel C) insbesondere auf Strukturreformen:
Dies umfasst u. a. die Ergebnisse der laufenden
Kommissionen, eine Aufgabenkritik bzw. ziel und
wirkungsorientierte Haushaltsführung (zwoH)
den Abbau von sächlichen Verwaltungsausgaben,
Stelleneinsparungen sowie eine konsequente
Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Die
internationale Erfahrung zeigt, dass eine langfristig
angelegte und die Lasten breit verteilende
fiskalische Konsolidierung besonders erfolgreich ist. So
können einseitige Belastungen und regressive
Verteilungseffekte vermieden werden. In diesem
Sinne setzt die Bundesregierung auf ein insgesamt
ausbalanciertes Bündel an
Konsolidierungsmaßnahmen.
Tabelle 1: Wesentliche finanz- und steuerpolitische Maßnahmen im Überblick
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
Finanzpolitische Maßnahmen
1. Bereichsausnahme Verteidigungsausgaben
Mit der am 25. März 2025 in Kraft getretenen Grundgesetzänderung zu Art. 109 Abs. 3, 115 werden verteidigungs- und
sicherheitsrelevante Ausgaben, die insgesamt ein Prozent des BIP übersteigen, von der Schuldenregel ausgenommen.
Umfang der Bereichsausnahme in den Jahren 2026 ff.:
Status: umgesetzt
2026 2027 2028 2029
in Milliarden Euro
Bereichsausnahme insgesamt 82,2 92,3 136,3 152,8
Betrag oberhalb 1 % des BIP 57,8 64,2 107,2 122,1
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 25 –
26 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
2. Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
Mit der Grundgesetzänderung zu Art. 143h GG und den darauf aufbauenden Errichtungsgesetzen für das
Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) und zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und
Kommunen (LuKIFG) wurde ein Sondervermögen i. H. v. 500 Milliarden Euro geschaffen, aus dem über zwölf Jahre
Investitionen von Bund und Ländern in zentrale Infrastrukturbereiche bewilligt werden können. Das SVIK unterliegt
nicht den Vorgaben der Schuldenbremse. Die Mittel aus dem SVIK können nur abgerufen werden, wenn die um
finanzielle Transaktionen bereinigte Investitionsquote im Kernhaushalt 10 Prozent überschreitet. Aus dem SVIK werden
100 Milliarden Euro dem Klima- und Transformationsfonds zugeführt, 100 Milliarden Euro stehen den Ländern zur
Verfügung. Durch eine ziel- und wirkungsorientierte Evaluierung der Ausgabeneffizienz des SVIK soll Transparenz
geschaffen werden. Die im SVIKG vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen sorgen für
Transparenz und Steuerungsmöglichkeiten der Ausgaben des SVIK.
Status: umgesetzt
3. Struktureller Neuverschuldungsspielraum für die Länder
Mit Änderung des Art. 109 Abs. 3 GG und dem darauf aufbauenden Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz
(StruKomLäG) wird den Ländern in Angleichung an die Schuldenregel des Bundes seit dem Jahr 2025 ein begrenzter
struktureller Neuverschuldungsspielraum in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ermöglicht.
Status: umgesetzt
Steuerpolitische Maßnahmen
4. Steuerliches Investitionssofortprogramm
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionsprogramm umfasst die folgenden Maßnahmen:
• Wiedereinführung und Ausweitung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027
• Senkung des Körperschaftsteuersatzes in fünf jährlichen Schritten, beginnend ab 2028 um jeweils einen
Prozentpunkt, von derzeit 15 auf 10 Prozent
• Senkung des Thesaurierungssteuersatzes in § 34a EStG ab 2028 in drei Schritten auf 25 Prozent
• Anhebung des Bemessungsgrundlagenhöchstbetrages im Rahmen der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf
zwölf Millionen Euro sowie Ausweitung der förderfähigen Aufwendungen u. a. auf zusätzliche Gemein- und sonstige
Betriebskosten in Form einer 20 %-Pauschale
• Einführung einer beschleunigten (arithmetisch-degressiven) Abschreibung für betrieblich neu angeschaffte reine
Elektrofahrzeuge
• Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen
von derzeit 70.000 auf 100.000 Euro
Das Gesetz wurde im Juli 2025 verabschiedet.
Status: umgesetzt
5. Steuerfortentwicklungsgesetz
Zu Jahresbeginn 2026 ist die zweite Stufe des Steuerfortentwicklungsgesetzes wirksam geworden. Dies umfasst
die folgenden Maßnahmen:
• Erhöhung des Grundfreibetrags um 252 Euro auf 12.348 Euro und Verschiebung der übrigen Eckwerte des
Einkommensteuertarifs – mit Ausnahme des Reichensteuersatzes – nach rechts
• Anhebung des Kinderfreibetrages um 156 Euro auf 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil)
• Erhöhung des Kindergeldes um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind und Monat
Das Gesetz wurde bereits im Jahr 2024 verabschiedet.
Status: umgesetzt
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 26 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 27
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
6. Steueränderungsgesetz 2025
Das Steueränderungsgesetz 2025 umfasst unter anderem die folgenden Maßnahmen:
• Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer
• Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe
von Getränken auf 7 Prozent
• Anpassungen des Gemeinnützigkeitsrechts
Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Status: umgesetzt
7. Mindeststeueranpassungsgesetz
Das Mindeststeueranpassungsgesetz umfasst die folgenden Maßnahmen:
• Umsetzung der OECD-Verwaltungsleitlinien zur Mindeststeuer vom 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und
13. Januar 2025
• Umsetzung der bis zum 31. Dezember 2025 zu implementierenden Richtlinie (EU) 2025/872 zur Änderung der
Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC9)
• Umsetzung von Begleitmaßnahmen im Einkommen- und Außensteuergesetz, u. a. Abschaffung der Lizenzschranke
(§ 4j EStG) sowie Änderungen bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Der Bundesrat hat dem Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
Status: umgesetzt
Private Altersvorsorge
8. Novellierung der privaten Altersvorsorge
Ziel des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) ist es,
mehr Menschen zur privaten Altersvorsorge zu bewegen und ihnen bessere Chancen am Kapitalmarkt zu eröffnen.
Zentral sind dabei die Schaffung eines Altersvorsorgedepots ohne Garantien, die Einführung eines Standardprodukts,
die Beibehaltung von Garantieprodukten sowie weitere Maßnahmen zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und
Reduzierung der Kosten. Die Reform wird im Einklang mit den Zielen der europäischen Spar- und Investitionsunion auch
Kapital für Investitionen mobilisieren und hat hohe Priorität.
Das Gesetz ist am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Status: vom Kabinett beschlossen
9. Frühstart-Rente
Für 6- bis 18-Jährige sollen pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich
organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Für Kinder, deren Eltern kein Depot eröffnen, ist eine Auffanglösung
vorgesehen. Ab Volljährigkeit kann der erzielte Betrag durch private Einzahlungen weiter bespart werden. Eine Auszahlung ist
ab Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Neben einem Startkapital für die private Altersvorsorge führt die Frühstart-
Rente junge Menschen frühzeitig an den Kapitalmarkt heran und schafft so auch einen Anknüpfungspunkt für mehr
Finanzbildung durch persönliche Erfahrungen.
Eckpunkte zur Umsetzung und Ausgestaltung der Frühstart-Rente sind am 17. Dezember 2025 vom Bundeskabinett
beschlossen worden.
Status: vom Kabinett beschlossen
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 27 –
28 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
34. Der SVR verweist darauf, dass die Verteidigungsausgaben in der Vergangenheit den
EinProzentSchwellenwert für schuldenfinanzierte Ausgaben stets überschritten hätten. Die
Möglichkeit unbegrenzter Kreditfinanzierung würde Anreize zu einer effizienten
Mittelverwendung schwächen. Zudem sei die Abgrenzung der von der Schuldenbremse ausgenommenen
Ausgaben unscharf. Laut SVR sollen der Schwellenwert für Verteidigungsausgaben im
Kernhaushalt auf mindestens zwei Prozent des BIP angehoben sowie die Bereichsausnahme
Verteidigung mittelfristig auslaufen und ab dem Jahr 2029 wieder in den Kernhaushalt zurückgeführt
werden, um die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu verbessern (JG Tz 137, 492). Auch
öffentliche Investitionen sollten nach Verausgabung des SVIK weiterhin stärker im Kernhaushalt
verankert werden. Es solle zudem auf bereits beschlossene, teure und fragwürdige Maßnahmen
(Mütterrente, Agrardiesel, Umsatzsteuersenkung Gastronomie, Erhöhung Pendlerpauschale)
zur Konsolidierung auf der Ausgabenseite verzichtet werden; ebenso auf bestehende
ineffiziente Transferleistungen und Subventionen. Schließlich brauche es zusätzliche
Strukturreformen, die das Produktionspotenzial stärken (JG Tz 133 – 140). Auch weist der SVR nachdrücklich
auf den enormen, mittel bis langfristigen Konsolidierungsbedarf hin (JG Tz 139).
Die Kreditfinanzierung von Verteidigungsausgaben ist aus Sicht der Bundesregierung
angesichts der kurzfristigen und erheblichen Bedarfe zur Stärkung der Verteidigungs und
Bündnisfähigkeit gerechtfertigt. Der EinProzentSchwellenwert bedeutet, dass ein erheblicher Teil der
Verteidigungsausgaben weiterhin aus dem Kernhaushalt finanziert wird, während
verteidigungspolitisch kurzfristig notwendige Mehrbedarfe über Kredite finanziert werden können.
Schon 2026 soll der Verteidigungsetat auf rund 83 Milliarden Euro steigen und 2029 rund
150 Milliarden Euro erreichen.
Die Bundesregierung stimmt der Analyse des SVR zu, dass die Finanzierungsengpässe in der
Finanzplanung zunehmen und im kommenden Jahrzehnt in erheblichem Maße ansteigen
können. In der geltenden Finanzplanung besteht im Jahr 2027 ein Handlungsbedarf zur
Einhaltung der Schuldenregel von rund 34 Milliarden Euro. In den Jahren 2028 und 2029 steigt er
auf rund 64 Milliarden Euro bzw. rund 74 Milliarden Euro. Neben den einsetzenden
Tilgungsverpflichtungen und steigenden Zinsausgaben sind insbesondere die steigenden Zuschüsse an
die Gesetzliche Rentenversicherung, die Übernahme des EEGFinanzierungsbedarfs in den
Bundeshaushalt und die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen des Koalitionsvertrages
als Ursache zu nennen. Es ist daher notwendig, die strukturelle Unterfinanzierung des
Bundeshaushaltes mit substanziellen Konsolidierungsmaßnahmen zu adressieren. Kurzfristig sind alle
Bundesministerien gefordert, Einsparmöglichkeiten von einem Prozent ihrer Ausgabenplafonds
zu ermitteln, die in der Haushaltsaufstellung für 2027 umzusetzen sind. Diese Einsparungen
müssen in Kombination einer konsequenten Aufgaben und Ausgabenkritik sowie ziel und
wirkungsorientierter Haushaltsführung erreicht werden. Weitere Maßnahmen zur
Konsolidierung der mittel und langfristigen Ausgaben sind notwendig (vgl. Kapitel B). Zur längerfristigen
Absicherung sowohl der Tragfähigkeit der Staatsfinanzen als auch des Niveaus der
notwendigen Infrastrukturinvestitionen hat die Bundesregierung die Kommission zur Reform der
Schuldenregel des Bundes eingesetzt.
Stellungnahme zum SVR-Jahresgutachten
(hier: Finanz- und Steuerpolitik)
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 28 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 29
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass komplementäre Strukturreformen zur
Förderung privater Investitionen und zur Erhöhung des Produktivitätswachstums erforderlich sind,
und hat bereits erste Maßnahmen auf den Weg gebracht (vgl. Kapitel C). Die vom
Sachverständigenrat befürchteten Ineffizienzen in der Wohneigentumsförderung durch Mitnahme und
Preiseffekte (JG Tz 134) werden aufgrund der Ausgestaltung als gering eingeschätzt. Stattdessen
werden wichtige Investitionen in klimaangepasste Infrastruktur angekurbelt und damit zur
Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung beigetragen.
35. Aus Sicht des SVR ist die Reform der Schuldenbremse zu vollenden. Als zentrales Problem
nennt er die jahresbezogene Notlagenklausel. Er empfiehlt eine Übergangsregelung für
beispielsweise drei Jahre nach einer Notlage, in der das zulässige strukturelle Defizit zunächst über
der Normalgrenze liegen darf und verlässlich abgesenkt werden muss, bspw. um mind. 0,5
Prozentpunkte pro Jahr oder alternativ linear binnen drei Jahren auf das in Normalzeiten erlaubte
Niveau. Weiter schlägt der SVR vor, die Regelgrenze für das jährliche strukturelle Defizit in
Abhängigkeit von der Schuldenstandsquote zu staffeln, so dass bei einer geringen Quote ein
höheres strukturelles Defizit zulässig ist (JG Tz 569 – 572).
Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenbremse
eingesetzt, welche mögliche Regelungsvorschläge für eine Änderungen der Schuldenregel
reflektieren bzw. entwickeln soll. Dazu zählen auch die vom SVR vorgeschlagenen Änderungen.
36. Der SVR unterstreicht die Zweckmäßigkeit des in Kraft getretenen steuerlichen
Investitionssofortprogramms der Bundesregierung. Es dürfte zu einem moderaten Anstieg der
Investitionen und damit auch für sich genommen zu einem dauerhaft höheren Produktionspotenzial
führen, was somit auch im Sinne einer Stärkung des Standorts läge. Eine weitere Senkung der
tariflichen Steuersätze für Unternehmen hält der SVR grundsätzlich für eine Möglichkeit, um
die Standortattraktivität noch weiter zu verbessern (JG Tz 312 – 313).
Die Bundesregierung prüft über die bereits beschlossene Senkung des Körperschaftsteuersatzes
sowie die äquivalente Anpassung der Thesaurierungsbegünstigung ab dem Jahr 2028 hinaus
weitere Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Unternehmensbesteuerung. Diese
könnten unter Berücksichtigung der haushalterischen Möglichkeiten Gegenstand eines
Gesetzgebungsvorhabens im Jahr 2026 sein. Unter anderem werden hierbei auch die vom SVR
zusätzlich angeregten Verbesserungen hinsichtlich des § 1a KStG berücksichtigt, um das
Optionsmodell attraktiver auszugestalten. Die Empfehlung des SVR (JG Tz 336 – 338), an der globalen
Mindeststeuer festzuhalten, ist auch Anliegen der Bundesregierung, die sich für eine faire,
verlässliche und stabile internationale Steuerarchitektur einsetzt.
37. Der SVR weist auf weitere Handlungsoptionen hin, um steuerliche Verzerrungen bei
Finanzierungsentscheidungen zu verringern. Zur steuerlichen Gleichbehandlung von
Eigenund Fremdkapitalfinanzierungen werden die sogenannte Allowance for Corporate Equity
(ACE) sowie eine CashFlowSteuer diskutiert (JG Tz 304308). Grundsätzlich sollten laut SVR
finanzierungsneutrale Besteuerungsansätze eingeführt werden, da durch die Herstellung der
Finanzierungsneutralität langfristig von deutlichen Wachstumseffekten und gemäß
Modellsimulationen ebenfalls von einer Selbstfinanzierung auszugehen sei. Gleichzeitig verweist der
SVR auf – je nach Ausgestaltung – signifikante Steuermindereinnahmen in der mittleren Frist
(JG Tz 329 – 330).
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 29 –
30 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Die Bundesregierung sieht die Diskussion zu weitergehenden steuerpolitischen
Reformoptionen im Kontext der Unternehmensbesteuerung grundsätzlich als wertvoll an, allerdings sind
die konkreten Vorschläge einer ACE und einer auf dem Prinzip der Sofortabschreibung
basierenden CashFlowSteuer aus steuersystematischer und – wie vom SVR selbst angemerkt –
auch mittel bis längerfristig fiskalischer Sicht nur schwer umsetzbar.
Mit dem „Investitionsbooster“ hat die Bundesregierung bereits eine beschleunigte
Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent für Investitionen bis zum 31. Dezember 2027 eingeführt.
Weitergehende (degressive) Abschreibungsverbesserungen sind – auch aus haushälterischen
Gründen – gegenwärtig nicht realisierbar.
38. Der SVR fordert die Einführung eines staatlich geförderten Vorsorgedepots für den
Vermögensaufbau, in dem die staatliche Förderung (z. B. ArbeitnehmerSparzulage,
vermögenswirksame Leistungen) gebündelt wird und das an die FrühstartRente anschlussfähig sein soll.
Er schlägt eine automatische Entgeltumwandlung (AutoEnrolment) mit Abwahlmöglichkeit
(Optout) vor, um eine hohe Verbreitung zu gewährleisten (JG Tz 422 – 426).
Die Stärkung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge ist notwendig, um die
Alterssicherung unabhängiger von der demografischen Entwicklung zu machen. Mit dem Zweiten
Betriebsrentenstärkungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für den weiterhin freiwilligen
Auf und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung gestärkt. Die Möglichkeit betrieblicher
AutoEnrolmentSysteme wird erleichtert. Im Übrigen weist die inhaltliche Ausgestaltung der
von der Bundesregierung am 17. Dezember 2025 im Kabinett beschlossenen Reform der
privaten Altersvorsorge eine hohe Übereinstimmung mit den Vorschlägen des SVR auf. Bei der
Ausgestaltung der geplanten FrühstartRente wird die Bundesregierung die Vorschläge des SVR
berücksichtigen.
39. Der SVR empfiehlt, bei der Erbschaft und Schenkungsteuer den Verschonungsabschlag für
Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro im Sinne einer gleichmäßigeren Besteuerung
deutlich zu reduzieren. Zur Vermeidung übermäßiger Liquiditätsbelastungen soll die Steuerzahlung
über einen längeren Zeitraum gestundet werden können. Zudem fordert er eine Abschaffung
der Verschonung bei sehr großen Unternehmen (> 26 Millionen Euro). So haben laut SVR
gemäß den Daten des Statistischen Bundesamts im Rahmen der sogenannten
Verschonungsbedarfsprüfung nur 45 Personen von Steuererlassen in Höhe von 3,4 Milliarden Euro im Jahr
2024 profitiert. Außerdem spricht er sich für die Einführung eines einmaligen
„Lebensfreibetrags“ aus, der den bisher alle zehn Jahre nutzbaren Freibetrag ersetzen soll (JG Tz 431 – 434).
Zu den Verschonungsregeln bei Betriebsvermögen wird es Rechtssprechung des Bundes
ver fassungsgerichts geben.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 30 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 31
C. Sechs angebotspolitische Handlungs-
und Reformfelder zur Stärkung des
Wachstumspotenzials und der Resilienz
40. Zur Stärkung des Wachstums setzt die
Bundesregierung auf zusätzliche Investitionen in
Kombination mit umfassenden, angebotspolitischen
Reformen. Letztere sind zentral, um die
internationale Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der
deutschen Volkswirtschaft zu stärken, zu einem
selbsttragenden Wirtschaftswachstum zurückzukehren,
gute Arbeitsplätze zu schaffen und damit
Wohlstand zu sichern. Die wirtschaftspolitischen
Schwerpunkte der Bundesregierung lassen sich
entlang der nachfolgenden sechs Handlungs und
Reformfelder darstellen.
1. Bürokratierückbau: Überregulierung
zurückfahren, Staat modernisieren
41. Die Rechtsstaatlichkeit der deutschen und
europäischen Wirtschaftsordnung und die
regelgebundene Verwaltung sind ein positiver
Standortfaktor. Gleichzeitig geht die Umsetzung der über
die Jahre angewachsenen Komplexität und Dichte
der Regeln mit enormen Kosten sowohl für die
Verwaltung als auch die sonstigen Normadressaten
einher. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamts beliefen sich die unmittelbaren
Bürokratiekosten für die Wirtschaft zu Beginn der 21.
Legislaturperiode auf jährlich rund 64 Milliarden Euro
(zur Messbarkeit von Bürokratiekosten vgl. auch
JWB 2025, Kasten 8). Wesentlicher und kaum
messbar sind jedoch die impliziten
Folgewirkungen einer unnötigen Bürokratie und
Überregulierung. Durch bürokratische Lasten werden knappe
Ressourcen gebunden und es kann die
Produktivitätsentwicklung beeinträchtigt werden, wenn z. B.
Unternehmensressourcen weg von produktiven
Tätigkeiten hin zur Erfüllung von
Informationspflichten verlagert werden. Auch
Unternehmensbefragungen der jüngeren Vergangenheit
identifizieren regelmäßig ein Übermaß an Regulatorik
und Bürokratie als zentrales und teilweise größtes
Investitionshemmnis in Deutschland. Laut der
jüngsten Stellenerhebung des Instituts für
Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) bewerten
Betriebe über alle Größenklassen hinweg ihre
aktuellen Bürokratieaufwendungen heute deutlich
höher als die vor drei Jahren getätigten
Aufwendungen (vgl. Abbildung 7). Viele Betriebe mussten
eigenen Einschätzungen zufolge zusätzliches
Personal einstellen, um gesetzliche Vorgaben und
Dokumentationspflichten zu erfüllen. In den
letzten drei Jahren sind demnach 325.000 neue Stellen
für Verwaltungsaufgaben entstanden.
Ressourcen für produktive Tätigkeiten
freisetzen
42. Der Gesetz oder Verordnungsgeber verfolgt
mit seinen Normen bestimmte politische Ziele, wie
die Wahrung relevanter Schutzstandards. Gerade
im Zusammenspiel verschiedener Vorgaben und
Normen kann sich mitunter aber ein komplexes
Regelungsgefüge entfalten, das wirtschaftliche
Aktivität behindert. Die Differenzierung zwischen
zweck und verhältnismäßigen Vorschriften
einerseits und über bzw. unverhältnismäßigen
Eingriffen andererseits ist zweifellos anspruchsvoll.
Häufig wurden neue Regeln und Pflichten in der
Vergangenheit keiner KostenNutzenAbwägung
unterzogen. Bei festgestelltem Fehlverhalten
einzelner Akteure sollte statt auf regelmäßige
Nachweispflichten zukünftig vermehrt auf
Sanktionierungen gesetzt werden, ohne dabei relevante
Schutzstandards abzusenken. Nicht zuletzt
angesichts des demografischen Wandels, der die bereits
bestehenden Personalengpässe absehbar weiter
verschärfen dürfte, ist eine Anpassung der
Normsetzungskultur geboten. Anstelle von detaillierten
Einzelfallregelungen bedarf es verständlicher und
vor allem praxistauglicher Regulierung, die sich
auf marktkonforme Instrumente stützt und bei
Bedarf auch auf Pauschalierungen setzt. Dabei soll
dort, wo es angemessen und rechtlich möglich ist,
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 31 –
32 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
stärker von Stichtagsregelungen und
Genehmigungsfiktionen Gebrauch gemacht werden. Eine
handhabbare und effiziente Bürokratie ist gerade
für kleine und mittlere sowie junge Unternehmen
besonders wichtig. Das Ausmaß an unnötiger
Bürokratie entscheidet häufig nicht nur über die
Standortwahl, sondern auch über das Ob einer
Unternehmensgründung ebenso wie über die Dynamik
der Geschäftsentwicklung. In diesem Sinne wirkt
eine unnötige Bürokratie auch
wettbewerbsverzerrend und innovationshemmend, da kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) anders als große
Unternehmen oftmals nicht über die
entsprechenden Ressourcen zur Bewältigung bürokratischer
Anforderungen ver fügen. In der Folge kann sie
dazu beitragen, bestehende Strukturen zu
zementieren und die Expansionsmöglichkeiten kleinerer
und junger Unternehmen zu behindern.
Auf Bürokratierückbau setzen – in Deutschland
und Europa
43. Die Bundesregierung hat sich für den
Bürokratierückbau ambitionierte Ziele gesetzt. Vorgesehen
ist, die Bürokratiekosten für die Wirtschaft in
dieser Legislaturperiode um 25 Prozent zu reduzieren.
Hierzu sollen u. a. Schulungs, Weiterbildungs und
Dokumentationsaufwand reduziert werden. Das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wird
durch eine bürokratiearme Umsetzung der
Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ersetzt.
Nicht zuletzt werden das Energieeffizienz sowie
Energiedienstleistungsgesetz novelliert und
vereinfacht und auf EURecht zurückgeführt. Im
Rahmen eines „Entlastungskabinetts“ hat die
Bundesregierung über die im ersten Jahr der laufenden
Legislaturperiode bereits auf den Weg gebrachten
Angaben der Betriebe im 1. Quartal 2025, Anteil der Betriebe in Prozent
0 25 50 75 100
2022
2025
2022
2025
2022
2025
2022
2025
2022
2025
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 keine AngabeSkala von 0 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch):
Insgesamt
250 Beschäftigte und mehr
50 bis 249 Beschäftigte
10 bis 49 Beschäftigte
unter 10 Beschäftigte
Ø
6,8
5,6
7,6
6,8
7,5
6,3
7,3
6,1
6,5
5,3
Abbildung 7: Bürokratischer Aufwand deutscher Betriebe 2022 und 2025,
nach Betriebsgrößenklasse
Quelle: IAB-Stellenerhebung 2025, vorläufige Hochrechnung.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 32 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 33
Entlastungen für Unternehmen, Bürgerinnen und
Bürger und Verwaltung im Umfang von über
3 Milliarden Euro jährlichem Erfüllungsaufwand
berichtet und darüber hinaus ein ganzes
Maßnahmenbündel beschlossen, um den Staat und die
Gesellschaft leistungsfähiger, effizienter und
bürgernäher zu organisieren.
Diese Schritte unterstreichen den Wandel zu einer
praxistauglichen und aufwandsarmen
Ausgestaltung von Regeln und Vorschriften, die Bürgerinnen
und Bürgern und Unternehmern mehr Freiräume
für produktive Tätigkeiten schafft. Die Ressorts
werden verursachungsgerecht in eigener
Verantwortung zur Zielerreichung beitragen und die
notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten. Einen
Beitrag leistet dabei die Ausweitung der
Praxischecks auf alle Ressorts. Politikgestaltung soll
adressatenorientierter erfolgen, indem bereits in
der Frühphase der Gesetzgebung verstärkt
Betroffene eingebunden werden. In geeigneten
Workshopformaten werden gemeinsam mit Betroffenen
aus Wirtschaft und Verwaltung bestimmte
Fallkonstellationen oder Investitionsvorhaben betrachtet
und diese Schritt für Schritt analysiert. So werden
bürokratische Hindernisse und Lösungsansätze aus
der Anwenderperspektive identifiziert.
44. Ein relevanter Teil der Bürokratielasten geht
auf EURegelungen zurück. Auch hier kam es mit
Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der
Mitgliedstaaten teilweise zu übermäßig komplexer und
unnötig bürokratischer Regulierung. Es gilt,
EURegeln dort, wo es sachgerecht ist, zu reduzieren
und dabei gleichzeitig, wo rechtlich möglich,
einheitliche, aufwandsarme Regelungen in den
Mitgliedstaaten zu schaffen, um Unternehmen zu
entlasten. Deshalb setzt sich die Bundesregierung für
einen substanziellen Rückbau von unnötiger
Bürokratie unter Wahrung politischer Ziele und
relevanter Standards in der EU ein und begrüßt, dass
die Europäische Kommission erste Initiativen zur
Vereinfachung und zum Bürokratieabbau
vorgelegt und weitere angekündigt hat. Die
Bundesregierung fordert, weitere Vereinfachungsinitiativen
für bestehende Rechtsvorschriften zu erarbeiten.
Außerdem setzt sich die Bundesregierung für eine
legislative Zurückhaltung auf EUEbene ein, um
unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die
Bundesregierung begrüßt Initiativen, die einen besonderen
Fokus auf die Entlastung von KMU legen, wie
den Omnibus I, der sich unter anderem mit
Berichtspflichten im Kontext von Nachhaltigkeit
und Liefer ketten befasst. Die im Trilog zwischen
EUKommission, Rat der Europäischen Union und
Europäischem Parlament erzielten
Verhandlungsergebnisse zur Corporate Sustainability Reporting
Directive (CSRD) haben das Potenzial, die
Unternehmen im Bereich der
Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich zu entlasten. Insbesondere die
Anhebung der Schwellenwerte für die
CSRDBerichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende und
mindestens 450 Millionen Euro Umsatz führt zu einer
Befreiung vieler Unternehmen von der
verpflichtenden Berichterstattung. Die Berichtsstandards
werden vereinfacht und mit dem Standard für die
freiwillige Berichterstattung (Voluntary
Sustainability Reporting Standard for SMEs, VSME) wird
eine Obergrenze für Abfragen zu
Wertschöpfungsketten zum Schutz von KMU geschaffen.
Durch das CSRDUmsetzungsgesetz wird die
Bundesregierung Rechtssicherheit schaffen und kommt
zugleich ihren unionsrechtlichen Verpflichtungen
nach. Das Ziel der Bundesregierung bleibt dabei,
temporäre Berichtspflichten möglichst zu
vermeiden und die Erleichterungen aus dem Omnibus
IPaket schnellstmöglich umzusetzen. Im Übrigen
setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz die
bestehende CSRD bürokratiearm eins zu eins um
und verzichtet auf bürokratische Übererfüllung.
Notwendig ist eine grundsätzliche Überarbeitung
von Planungs, Bau, Umwelt und des
(Verwaltungs)Verfahrensrechts. Die Bundesregierung
wird zusätzlich eine europäische Initiative zur
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 33 –
34 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Planungs und Genehmigungsbeschleunigung
tarten, damit insbesondere Infrastrukturprojekte
schneller und rechtssicher umgesetzt und
bürokratische Hürden abgebaut werden.
45. Im Rahmen der OmnibusIGesetzgebung
wurden auch Änderungen an der EUTaxonomie zur
Entlastung der Unternehmen vorgenommen, etwa
durch eine Einführung einer
Wesentlichkeitsschwelle sowie durch Anpassung der sogenannten
„Green Asset Ratio“ (GAR). Zwar sinken damit die
Berichtslasten für die Real und Finanzwirtschaft.
Die Datenerhebung und zugrunde liegende
Klassifikationsfragen bleiben aber zu komplex. Die GAR
bleibt methodisch sehr begrenzt und hat eine nur
sehr eingeschränkte Aussagekraft; sie wurde nicht,
wie von der Bundesregierung gefordert, gestrichen
und durch eine aussagekräftige Kennzahl ersetzt.
Durch die Anpassung des Anwendungsbereichs der
CSRD durch den Omnibus I verringert sich die
Zahl der nach der EUTaxonomieVerordnung
berichtspflichtigen Unternehmen. Darüber hinaus
wird sich die Bundesregierung für weitere
Optimierungen der EUTaxonomie einsetzen.
Kasten 1: Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung
Die Bundesregierung hat am 1. Oktober 2025 ihre Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung
beschlossen. Diese schafft ein gemeinsames Verständnis der Bundesregierung über Zielstellungen und Schwerpunkte
für Staatsmodernisierung und operationalisiert die Vorhaben, so dass bis zum Ende der Legislaturperiode
2029 spürbare Verbesserungen für Menschen und Wirtschaft erreicht werden können.
Die Agenda und ihre Umsetzung sollen dazu beitragen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger sowie der
Unternehmen in die Handlungsfähigkeit des Staates zu stärken. Dabei ist ein Ziel eine effiziente und effektive
öffentliche Verwaltung, die ihre Leistungen einfach und schnell erbringt. Die Modernisierungsagenda
fokussiert sich auf fünf Handlungsfelder, die sich gegenseitig verstärken. Diese erstrecken sich über spürbaren
Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, bürger- und unternehmerzentrierte Services, zukunftsgerichtete
Personalentwicklung und strategisches Personalmanagement bis hin zu Effizienzsteigerungen in der
Bundesverwaltung.
Für Unternehmen stehen ein spürbarer Rückbau von Bürokratie und die Verbesserung der (Standort-)
Attraktivität Deutschlands im Vordergrund. Für einen nachhaltigen Rückbau von unnötiger Bürokratie sorgt auch
eine bessere Rechtsetzung, die insbesondere vollzugs- und digitaltauglicher werden soll. Regulierung soll nur
noch dort stattfinden, wo sie notwendig ist; Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stehen dabei im
Mittelpunkt.
Beim bürger- und unternehmenszentrierten Service wird identifiziert, an welcher Stelle bestehende
Verwaltungsprozesse unnötigen Aufwand auslösen, und es werden entsprechende Verbesserungen entwickelt.
Neben Vereinfachungen und Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen enthält die
Modernisierungsagenda vielfältige Verbesserungen für die Bundesverwaltung selbst. Im Fokus stehen die
effektive Nutzung neuer Technologien, die Weiterentwicklung der Arbeitskultur und der Umgang mit dem
demografischen Wandel.
Darüber hinaus haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am
4. Dezember 2025 eine föderale Modernisierungsagenda vorgelegt, die zusätzliche Maßnahmen in den
Bereichen Bürokratierückbau, schnellere und digitale Verfahren, bessere Rechtsetzung und für effiziente, resiliente
und leistungsfähige staatliche Strukturen enthält.
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 34 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 35
Administrative Verfahren beschleunigen,
Tempo bei Investitionen anheben
46. Langwierige Planungs und
Genehmigungsverfahren tragen zur Verzögerung geplanter
Investitionen bei und können letztlich sogar zum Verzicht
auf Investitionen führen, und zwar in sämt lichen
Bereichen der Wirtschaft. In der Folge nimmt die
Modernität des Kapitalstocks ab, was mittel bis
langfristig negative Auswirkungen auf das
Wachstum hat. Vor diesem Hintergrund setzt die
Bundesregierung konsequent auf die Beschleunigung von
Planungs und Genehmigungsverfahren. Auch hier
werden überkomplexe Regelungen vereinfacht
und der Vollzug wird durch lösungsorientierte und
unbürokratische Ansätze beschleunigt.
Angesichts der oftmals föderal fragmentierten
Zuständigkeiten bei Planungs und
Genehmigungsverfahren führen Bund und Länder den im
November 2023 beschlossenen Pakt für Planungs,
Genehmigungs und Umsetzungsbeschleunigung fort
und setzen ihn bis zur Mitte der Legislaturperiode
um. Zusätzlich soll eine Vielzahl neuer
Beschleunigungsmaßnahmen beschlossen werden. Diese
finden sich unter anderem in der am 4. Dezember
2025 in der Besprechung des Bundeskanzlers mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder beschlossenen „Föderalen
Modernisierungsagenda“ wieder.
Aufgrund des hohen Bedarfs an neuem
Wohnraum und des Modernisierungsbedarfs der
Infrastruktur (vgl. Kapitel C.2) sind die Beschleunigung
von Planungs und Genehmigungsverfahren,
Entbürokratisierung im Bausektor und die Senkung
der Baukosten eine hohe Priorität der
Bundesregierung. Allein durch den Wohnungsbauturbo
wird eine Entlastung von Verwaltung, Wirtschaft
und Bürgerinnen und Bürgern im Umfang von
insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Euro pro Jahr
prognostiziert. Mit dem Infrastruktur
Zukunftsgesetz wird die Bundesregierung die Effizienz von
Planungs und Genehmigungsverfahren für
Verkehrsinfrastruktur deutlich steigern. Auch im
Energiebereich beschleunigt die Bundesregierung
die Planungs und Genehmigungsverfahren, um
eine bezahlbare, zuverlässige und klimafreundliche
Energieversorgung zu gewährleisten (vgl. Kapitel
C.4).
Das Vergaberecht mit den Regelungen für
Vergabeverfahren der öffentlichen Hand ist ein
wichtiger Hebel, um die dringend benötigten
öffentlichen Investitionen schnell umzusetzen. Das gilt
insbesondere für die Modernisierung der
Infrastruktur. Das Vergabebeschleunigungsgesetz wird
die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller
und digitaler machen – und das
mittelstandsfreundlich. Die öffentliche Verwaltung und die
Wirtschaft werden durch das Gesetz zusammen
um jährlich knapp 380 Millionen Euro entlastet.
Die sicherheitspolitische Lage erfordert zudem
eine deutliche Stärkung der Bundeswehr. Daher
wird auch die Beschaffung und Bedarfsdeckung
der Bundeswehr durch das Gesetz zur
beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
sowie durch weitere Maßnahmen maßgeblich
erleichtert und beschleunigt. Von den
beschleunigten Auftragsvergaben werden auch die deutsche
und europäische Sicherheits und
Verteidigungsindustrie profitieren. In Umsetzung der Föderalen
Modernisierungsagenda wird zudem die
Unterschwellenvergabeordnung in 2026 substantiell
vereinfacht und die Vergabe von öffentlichen
Aufträgen dadurch deutlich beschleunigt.
Neue Herausforderungen der
Wettbewerbspolitik annehmen
47. Die Beziehung zwischen Wettbewerbsordnung,
funktionierendem Wettbewerb und Bürokratie ist
vielschichtig. Vor diesem Hintergrund ist eine
Wettbewerbspolitik auf Höhe der Zeit
insbesondere auch eine anspruchsvolle Regulierungsfrage.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 35 –
36 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Auch die Dynamik im Bereich der KI stellt
Wirtschaft und Wettbewerbspolitik vor neue
Herausforderungen. Einerseits eröffnet KI erhebliche
Chancen für Produktivität, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit, andererseits wirft ihr Einsatz
grundlegende Fragen nach fairen
Wettbewerbsbedingungen, technologischer Souveränität,
ökologischer Nachhaltigkeit und einem ausgewogenen
Verhältnis zwischen Innovationsfreiheit und
Schutz geistigen Eigentums auf. Um diese Fragen
systematisch zu beleuchten, hat die
Bundesregierung die Einsetzung einer Expertenkommission
„Wettbewerb und Künstliche Intelligenz“
beschlossen, die Ende Oktober 2025 ihre Tätigkeit
aufgenommen hat. Die Kommission wird
Handlungsempfehlungen für eine prosperierende deutsche
und europäische KIWirtschaft und die
technologische Souveränität Europas erarbeiten.
Einer der Leitgedanken der Sozialen
Marktwirtschaft ist ein funktionierender und fairer
Wettbewerb – sowohl als Treiber von Innovationen und
Engagement als auch als Bremse wirtschaftlicher
Machtstellungen. Als unverzichtbare
Wohlstandssäule sorgt funktionierender Wettbewerb für
niedrige Preise für Verbraucherinnen und Verbraucher,
Effizienz und Fortschritt. Dabei muss die
Wettbewerbsordnung kontinuierlich an neue
wirtschaftliche und technologische Entwicklungen
angepasst werden. Die zunehmende Bedeutung großer
digitaler Plattformunternehmen, der
fortschreitende Strukturwandel in der Wirtschaft sowie
steigende Anforderungen an effiziente und schlanke
Verfahren erfordern eine stetige
Weiterentwicklung des kartellrechtlichen Ordnungsrahmens.
Gleichzeitig gilt es, Bürokratie für Kartellbehörden,
Gerichte und Unternehmen abzubauen. Vor
diesem Hintergrund hat die Bundesregierung
Anpassungen am Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angekündigt.
Tabelle 2: Wesentliche Maßnahmen zum Bürokratierückbau im Überblick
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
Auf Bürokratierückbau setzen – in Deutschland und Europa
10. Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, Omnibus I
Die CSRD wird aktuell vereinfacht, die Umsetzung der auf Unionsebene erzielten Erleichterungen in nationales Recht
soll zeitnah erfolgen.
Status: angekündigt
11. Ausweitung der Praxischecks
In der Modernisierungsagenda Bund hat die Bundesregierung vereinbart, dass jedes Bundesministerium mehrere
Praxischecks pro Jahr durchführt. Praxischecks sollen auch Eingang in die Frühphase von Gesetzgebungsverfahren finden.
Entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrags wird die Bundesregierung auch weiterhin ex post Praxischecks
durchführen und Maßnahmenvorschläge aus diesen Projekten in geeignete Verfahren einbringen.
Im Jahr 2025 wurden 16 Ex-post-Praxischecks durchgeführt.
Status: beschlossen
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 36 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 37
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
12. Einführung einer „One-in-two-out“-Regel auf EU-Ebene
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die „One-in-two-out“-Regel bis Ende der Wahlperiode
einzuführen.
Wir brauchen auch bei EU-Regelungen ambitionierte Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Auch auf EU-Ebene wird
die Weiterentwicklung der bereits angewendeten „One-in-one-out“-Regel zu einer „One-in-two-out“-Regel beworben
werden.
Status: angekündigt
13. Gebäudetyp E
Der Planungsansatz des Gebäudetyp E kann und soll insbesondere den Wohnungsbau einfacher, schneller und
kostengünstiger machen. Innovative Bauprojekte sollen ermöglicht werden. Dies soll in der Praxis des öffentlichen und privaten
Wohnungsbaus gefördert und zivilrechtlich durch die Einführung eines Gebäudetyp-E-Vertrags ins Bürgerliche
Gesetzbuch flankiert werden. Damit soll einerseits an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden und
andererseits – für diejenigen Bereiche, die von den technischen Baubestimmungen der Länder nicht erfasst werden –
lediglich ein einfacher Standard geschuldet sein.
Status: angekündigt
14. Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zur Entlastung von Unternehmen und Erhöhung der anwendungs- und vollzugsfreundlichen Umsetzung wurde der
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des LkSG am 3. September 2025 im Bundeskabinett beschossen. Der Entwurf sieht
vor, dass die Berichtspflicht über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten entfällt und Bußgelder nur noch bei schweren
Verstößen verhängt werden können.
Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 4,1 Millionen Euro.
Status: vom Kabinett beschlossen
15. CSDDD-Umsetzungsgesetz/Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung
Die CSDDD wird aktuell durch die Omnibus I-RL angepasst. Das LkSG wird anschließend durch ein neues Gesetz über
die internationale Unternehmensverantwortung abgelöst, welches die CSDDD bürokratiearm in nationales Recht
umsetzt und für deutsche Unternehmen ein Level Playing Field schafft.
Status: angekündigt
16. Novelle von Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Energiedienstleistungsgesetz (EDLG)
Wie im Koalitionsvertrag angekündigt, sollen das EnEfG und das EDLG mit dieser Novelle vereinfacht und auf EU-Recht
zurückgeführt werden. Außerdem werden mit der Novelle weitere Anforderungen aus der europäischen
Energieeffizienzrichtlinie und Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie im EnEfG und EDLG national umgesetzt. Kabinett ist
bis Ende Februar 2026 geplant.
Status: angekündigt
17. Harmonisierung von EU-Bestandsrecht
Die Bundesregierung will fortlaufend bis zum Ende der Wahlperiode verstärkt Synergien und Interoperabilität mit
bestehenden EU-Plattformen herstellen. Das betrifft u. a. das „Your Europe-Portal“, „Interoperable Europe-Portal“
und verschiedene IT-Lösungen wie EUDI-Wallet und EU-OOTS („Once-Only-Technical-System).
Status: angekündigt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 37 –
38 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
18. Einführung Unternehmenskategorie Small Mid-Caps
Durch die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie (sog. Small Mid-Caps) können laut EU-Kommission
Bürokratiekosten für Unternehmen von mindestens 400 Millionen Euro jährlich eingespart werden. Die neue
Kategorie umfasst Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von bis zu 150 Millionen Euro
oder einer Jahresbilanz von bis zu 129 Millionen Euro (= Dreifache der KMU-Definition).
Die EU-Kommission hat im 4. Omnibus-Paket Änderungen an acht Rechtsakten vorgeschlagen, um Unternehmen von
Bürokratie zu entlasten; vereinfachte EU-Regelungen, die bisher KMU entlasten, sollen nun auch auf Small Mid-Caps
ausgeweitet werden. Der Rat und das Europäische Parlament entscheiden im Mitentscheidungsverfahren über diesen
Vorschlag.
Status: angekündigt
19. Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Ziel dieses Konzepts ist es, Belastungen für Unternehmer zu senken, ohne dabei den notwendigen Schutz der
Beschäftigten zu gefährden. Besonders KMU sollen durch praktikable Lösungen entlastet werden. Die folgenden
Maßnahmen wurden im Rahmen des Entlastungskabinetts am 5. November 2025 beschlossen:
Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wird geändert. Für KMU mit weniger als 50
Beschäftigten entfällt die Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, in Abhängigkeit von der Gefährdungslage.
Dies führt zu jährlichen Einsparungen von rund 135 Millionen Euro.
Entbehrliche Formerfordernisse im Arbeitsschutz werden abgeschafft oder durch Ersetzung der Schriftform durch
Textform bzw. elektronische Form vereinfacht und modernisiert. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von
zusätzlichen 1,5 Millionen Euro.
Der gesamte Präventionsbereich in der gesetzlichen Unfallversicherung wird rechtlich stärker als bisher moder nisiert
und digitalisiert. Dies führt zu jährlichen Einsparungen von zusätzlichen 50 Millionen Euro.
Status: beschlossen
Administrative Verfahren beschleunigen, Tempo bei Investitionen anheben
20. Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung
Bund und Länder haben 2023 einen Pakt beschlossen, der Beschleunigungs-Maßnahmen in einer Vielzahl von
Bereichen enthält: Energiewende, Industrie, Telekommunikationsnetze, Schienennetze und Straßenbau, Baurecht und
Verwaltungsverfahren. Der Pakt soll bis zur Mitte der aktuellen Legislaturperiode umgesetzt werden.
Status: beschlossen
21. Vergabebeschleunigungsgesetz
Die öffentliche Beschaffung wird durch das Vergabebeschleunigungsgesetz vereinfacht, digitalisiert und vor allem
beschleunigt. Zudem wird das Gesetz die Verwaltung und die Wirtschaft jährlich um mehr als 380 Millionen Euro
entlasten.
Die Bundesregierung hat das Gesetz per Kabinettbeschluss am 6. August 2025 auf den Weg gebracht. Das Gesetz
befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Ein Inkrafttreten zum 1. April 2026 erscheint wahrscheinlich.
Die Bundesregierung setzt sich außerdem aktiv für deutliche Vereinfachungen in den EU-Vergaberichtlinien ein,
zudem soll die öffentliche Beschaffung in der EU noch zielgerichteter als Werkzeug für die Steuerung von Investitionen
zur Stärkung der Resilienz genutzt werden.
Status: vom Kabinett beschlossen
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 38 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 39
Lfd. Nr. Beschreibung, erwartete Wirkung und Zeitplan
22. Reform der Unterschwellenvergabeordnung
Neben dem Vergabebeschleunigungsgesetz soll bis zum 31. Dezember 2026 das Vergaberecht im
Unterschwellenbereich durch eine Reform der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) substantiell vereinfacht und beschleunigt
werden. Länderspezifische Abweichungen sollen dabei nach Möglichkeit vermieden werden, um eine möglichst
einheitliche Anwendung der UVgO zu gewährleisten.
Status: angekündigt
23. Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz
Zur Stärkung der Bundeswehr wird die Beschaffung und die Bedarfsdeckung der Bundeswehr maßgeblich erleichtert
und beschleunigt. Das Gesetz wird zusammen mit deutlich erhöhten Direktauftragswertgrenzen für die Bundeswehr
die Verwaltung um mindestens 23 Millionen Euro und die Wirtschaft um rund 6,9 Millionen Euro jeweils jährlich
entlasten. Von den beschleunigten Auftragsvergaben werden auch die deutsche und europäische Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie profitieren. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist nach Abschluss des parlamentarischen
Verfahrens für das erste Quartal 2026 geplant.
Status: vom Bundestag beschlossen
24. Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen
Die Corona-Wirtschaftshilfen werden im Laufe dieses Jahres für die meisten Unternehmen abgeschlossen sein.
Insgesamt wurden rund 76 Milliarden Euro für rund 4 Millionen bewilligte Anträge ausgezahlt. Die landesspezifischen
Überprüfungen der Corona-Soforthilfen sind in allen Ländern umgesetzt. Von den Schluss- und Endabrechnungen der weiteren
Corona-Programme sind insgesamt knapp 90 Prozent abschließend beschieden. Die übrigen Überprüfungen sollen bis
spätestens Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein. Dazu wurden weitreichende Prozessbeschleunigungen zwischen
der Bundesregierung und den Ländern abgestimmt. Nachgelagerte Verwaltungsprozesse, z. B.
Ratenzahlungsvereinbarungen, werden auch über das Jahr 2027 hinaus andauern.
Status: umgesetzt
Neue Herausforderungen der Wettbewerbspolitik annehmen
25. 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Zentrale Schwerpunkte sind dabei: (1) eine stärkere Fokussierung der Fusionskontrolle auf relevante Fälle, insbesondere
durch Anheben der Umsatzschwellenwerte, (2) Ausnahmecharakter der Ministererlaubnis stärker zum Ausdruck
bringen, (3) Verfahrenserleichterungen.
Die Vorlage eines Referentenentwurfs ist für das erste Halbjahr 2026 vorgesehen.
Status: angekündigt
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 39 –
48. Der SVR schlägt im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen vor,
Informationspflichten (zumindest teilweise) zu automatisieren, fragmentierte Verfahren in OneStopShops
zu bündeln und einen zentralen Datenabruf nach dem OnceOnlyPrinzip zu etablieren. Zur
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren wird die verstärkte Nutzung von
Genehmigungsfiktionen vorgeschlagen (JG Tz 656, 657).
Die Bundesregierung strebt an, die Frühphase im Rechtsetzungsprozess zu stärken, und
zentrale Unterstützungs und Kompetenzstellen für die Legistinnen und Legisten auf und
auszubauen. Ein wirksames Instrument, um bürokratische Hemmnisse zu erkennen und Lösungen
zu entwickeln, sind die sogenannten Praxischecks, die bislang vor allem in Form von „ex post“
Praxischecks durchgeführt wurden bzw. auch in Zukunft durchgeführt werden. Die
Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass jedes Bundesministerium
mehrere Praxischecks pro Jahr durchführt. Zudem sollen auch in der Frühphase von
Gesetzgebungsverfahren (ex ante) Praxischecks stattfinden. Die Bundesregierung prüft eine
sachgerechte Bündelung von Verwaltungsleistungen. Im Koalitionsvertrag werden bereits
Vorschläge wie die verstärkte Nutzung von Genehmigungsfiktionen, eine digitale zentrale
Plattform („OneStopShop“) und ein „OnceOnlyGrundsatz“ aufgegriffen. Bei Gesetzen, die
Kommunen in Planungs und Genehmigungsverfahren betreffen, prüft die Bundesregierung
stets Optionen zur weiteren Vereinfachung und Beschleunigung.
49. Der SVR kritisiert, dass unter anderem nicht organisierte Unternehmen im Zuge von
Rechtsetzungsprozessen kaum berücksichtigt werden. Insofern wird eine digitale
Beteiligungsplattform vorgeschlagen. Zur Identifizierung von besonders aufwändigen Antrags und
Genehmigungsverfahren regt der SVR niederschwellige Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern
an (JG Tz 667, 668). Um die Verwaltungskultur zu modernisieren und die Verwaltungsqualität
zu verbessern, wird ferner ein stärkerer Wettbewerb zwischen Verwaltungen vorgeschlagen.
Zudem sollen Führungspositionen leistungsbasiert und nicht mehr nach Seniorität besetzt
werden (JG Tz 670, 671).
Eine frühzeitige Beteiligung auch nicht organisierter Gruppen am Gesetzgebungsverfahren
kann nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere durch die methodische
Neuausrichtung der Frühphase und die Ausweitung der Praxischecks erreicht werden. Außerdem hat die
Bundesregierung am 12. Dezember 2025 ein öffentlich zugängliches, digitales
Bürokratiemeldeportal („EinfachMachenPortal“) freigeschaltet, über das bürokratische Hemmnisse und
Verbesserungsvorschläge mitgeteilt werden können.
Stellungnahme zum SVR-Jahresgutachten
(hier: Bürokratiekosten)
40 I. WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 40 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 41
2. Infrastruktur: Kapitalstock erneuern,
Standortattraktivität erhöhen
50. Die Qualität der (öffentlichen) Infrastruktur
ist ein zentraler Standortfaktor und damit
wesentlich für die Wettbewerbsfähigkeit und die
Wachstumsaussichten der deutschen Volkswirtschaft.
Zusätzliche öffentliche Investitionen in
wesentliche Infrastrukturen stärken mittel und
langfristig angebotsseitig auch private Investitionen,
die Produktivitätsentwicklung und letztlich das
Potenzialwachstum. Der zweifellos bestehende
Investitionsbedarf im Bereich der rein öffentlichen
Infrastruktur erstreckt sich insbesondere auf den
Erhalt und die Modernisierung der
Verkehrsinfrastruktur. Aber auch der Ausbau der digitalen und
energiebezogenen Infrastrukturen erfordert hohe
Investitionen. Weitere Investitions und
Handlungsbedarfe erkennt die Bundesregierung u. a. im
Bereich der Forschungs und
Innovationsinfrastruktur (vgl. Tz 77), Bildungs und
Betreuungsinfrastruktur (vgl. Tz 98) sowie kritischer
Infrastrukturen (vgl. Tz 125).
51. Vor diesem Hintergrund verfolgt die
Bundesregierung eine Investitionsoffensive zur
Modernisierung und zum zielgerichteten Ausbau
insbesondere des öffentlichen Kapitalstocks
komplementär zu strukturellen Reformen zur Stärkung
des Wirtschaftsstandorts und der privaten
Investitionstätigkeit. Grundlegend hierfür ist die im
vergangenen Jahr erfolgte Einrichtung des
Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
(vgl. Kapitel B). Die Mittel des SVIK erlauben es
auch den Kommunen, Investitionen zu tätigen, die
angesichts der erheblichen finanziellen Engpässe
Mrd. EUR
11,7
1,5
0,8 0,5 0,3 0 0,005
8,3
10
22
6 6
2,1
1,1 0,5 1,2 0,8
8,3
10
0
5
10
15
20
25
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20262025
Abbildung 8: Investitionsbereiche des SVIK in den Jahren 2025 und 2026
Quelle: Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität für 2026.
4
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 41 –
42 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
ohne das SVIK nicht hätten realisiert werden
können. In diesem Jahr steigen die Investitionen
im Kernhaushalt, SVIK und KTF gegenüber dem
Jahr 2025 um weitere rund 20 Milliarden Euro auf
118,2 Milliarden Euro (128,7 Milliarden Euro inkl.
finanzieller Transaktionen). Der Schwerpunkt der
Mittelverwendung liegt dabei auf der
Verkehrsinfrastruktur sowie der Digitalisierung (vgl.
Abbildung 8). Unter Einhaltung der Investitionsquote
von 10 Prozent im Kernhaushalt erfolgen die
geplanten Investitionen, die aus der Bundessäule
des SVIK und dem KTF finanziert werden,
zusätzlich. Die dadurch geschaffenen verlässlichen
öffentlichen Investitionspfade ermöglichen einen
realen Kapazitätsaufbau. Die hohen
Einsparungserfordernisse im Kernhaushalt und KTF, die der
Finanzplanung der AmpelKoalition zugrunde
lagen, hätten hingegen voraussichtlich zu einer
Verringerung (disponibler) öffentlicher
Investitionen geführt.
52. Mit dem InfrastrukturZukunftsgesetz wird
die Bundesregierung die Effizienz von
Planungsund Genehmigungsverfahren im Wesentlichen für
Verkehrsinfrastruktur und punktuell auch für
Energieinfrastruktur deutlich steigern. Durch
Verfahrenserleichterungen für die
Bundesverkehrsverwaltung lassen sich zukünftig deutlich mehr
Verkehrsinfrastrukturvorhaben als bisher
planerisch vorbereiten und zur Genehmigungsreife
führen. Die Vereinfachung der Verfahrensregelungen
trägt mittel und langfristig zu erheblichen sowie
nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten und
Nutzen bei.
53. Um einen insgesamt effizienten Einsatz der
Mittel des SVIK sicherzustellen, mögliche
Investitionsengpässe zu beseitigen und
Wachstumsimpulse zügig zu entfalten, wird die Bundesregierung
ein ziel und wirkungsorientiertes Monitoring
aufsetzen. Damit schafft die Bundesregierung zudem
Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie
Unternehmen darüber, wofür die Mittel eingesetzt
werden und welcher Effekt hiermit erzielt wird.
Auf dieser Basis sollen die Planung und
Genehmigung von Infrastrukturprojekten sowie die hiermit
in Zusammenhang stehende Beschaffung und
Vergabe weiter beschleunigt werden. Bei der
Evaluierung der Ausgabeneffizienz setzt die
Bundesregierung zudem auf externe Expertise. Bei der
Umsetzung zentraler Investitionsvorhaben und der
Koordinierung von Infrastrukturprojekten des
Bundes sind die Länder und Kommunen wichtige
Partner.
Verkehrsinfrastruktur
54. Eine leistungsfähige und zuverlässige
Verkehrsinfrastruktur ist essenziell für den
internationalen Wettbewerb und kann spürbar positive
Auswirkungen auf den Potenzialwachstumspfad
haben, z. B., indem Ausfälle reduziert und
Verkehrsströme effizienter gestaltet werden. Dadurch
können Transportkosten und zeiten sinken und
die Produktivität nachhaltig gesteigert werden.
Unternehmen erhalten im Zuge eines besseren
Schienen und Straßennetzes Zugang zu größeren
Absatz und Beschaffungsmärkten, was Wettbewerb
und private Investitionen fördert. Gleichzeitig
erleichtert eine gute Verkehrsanbindung
Skaleneffekte, fördert die Mobilität von Arbeitskräften
und somit regionale Wertschöpfung, was die
Effizienz des Arbeitsmarktes erhöht.
55. Deswegen fließen die Investitionsmittel zu
großen Teilen in den Erhalt und den Ausbau von
Verkehrsinfrastruktur. Von 2025 bis 2029 stehen
dafür aus dem Einzelplan 12, dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie
für verteidigungsrelevante Infrastruktur aus dem
Einzelplan 14 insgesamt 167 Milliarden Euro zur
Verfügung, davon rund 106,8 Milliarden Euro für
Bundesschienenwege, rund 52,3 Milliarden Euro
für die Bundesfernstraßen und rund 7,5 Milliarden
Euro für die Bundeswasserstraßen. In den Zahlen
ist der Beschluss des Koalitionsausschusses vom
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 42 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 43
8. Oktober 2025, im SVIK für den
Finanzplanzeitraum bis 2029 zusätzlich 3 Milliarden Euro für die
Autobahnen und Bundesstraßen zur Verfügung zu
stellen, noch nicht vollständig berücksichtigt.
Vom Gesamtvolumen sollen schwerpunktmäßig
u. a. 114,3 Milliarden Euro für
Erhaltungsmaßnahmen, für Aus und Neubauvorhaben 29,1
Milliarden Euro und für die Digitalisierung rund
10,4 Milliarden Euro eingesetzt werden. Gleichzeitig
gilt ein DreiSäulenModell aus Haushaltsmitteln,
Nutzerfinanzierung und privatem Kapital, z. B.
über öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP), in
begrenztem Umfang. Damit die Investitionen in
die Verkehrsinfrastruktur schnellstmöglich
umgesetzt werden können, werden sie von zahlreichen
Maßnahmen der Planungs und
Genehmigungsbeschleunigung (beispielsweise überragendes
öffentliches Interesse für viele Bereiche der
Verkehrsinfrastruktur, Standardisierung bei
Bauvorhaben, vgl. Kapitel C.1 zum Bürokratierückbau)
begleitet. Bei den Bundesschienenwegen wird
zudem die bisherige Leistungs und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) durch eine neue
LVInfraGO abgelöst. Diese soll durch ein
BestellerErstellerPrinzip die Steuerung durch den Bund
verbessern.
56. Für alle Anwendungen der Elektromobilität
bleibt das Laden die wichtigste Voraussetzung. Im
Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung daher
den Ausbau einer flächendeckenden,
bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur
sowohl für PKW als auch für LKW vereinbart. Die
Einbindung des Ladens an Depots und
Betriebshöfen, Preistransparenz, technische
Vereinheitlichung sowie das bidirektionale Laden und das
Laden beim Arbeitgeber werden dabei
berücksichtigt. Diese Aspekte, verbunden mit der Ausrichtung
auf Wettbewerb, Kosteneffizienz und
Versorgungssicherheit, bilden die Grundlage für den
Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Die Bundesregierung
hat über die Förderrichtlinie Entwicklung
regenerativer Kraftstoffe 19 Verbundprojekte im Umfang
von über 117 Millionen Euro gefördert. Zudem
wird die Errichtung der „TechnologiePlattform
PtLKraftstoffe“ (TPP) in Leuna mit 130 Millionen
Euro unterstützt. Damit stärkt die
Bundesregierung die Infrastruktur für einen erfolgreichen
Markthochlauf klimafreundlicher Kraftstoffe im
Verkehrssektor.
Digitale Infrastruktur
57. Die Zugänglichkeit, Leistungsfähigkeit und
Verlässlichkeit der digitalen Infrastruktur ist längst
zu einem zentralen Faktor für
Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Wertschöpfung geworden.
Eine hochwertige, effizient ausgebaute digitale
Infrastruktur stärkt die Attraktivität des Standorts für
private Investitionen. Sie führt zu geringeren
Datenübertragungskosten und ermöglicht den
Unternehmen, ihre Prozesse zu digitalisieren.
Nicht zuletzt hängt der Erfolg digitaler
Geschäftsmodelle untrennbar mit der Verfügbarkeit der
erforderlichen Infrastrukturen zusammen.
Darüber hinaus werden durch bessere Vernetzung
regionale Unterschiede verringert, die digitale Teilhabe
und Souveränität Deutschlands gesichert und
Arbeitsmärkte effizienter zusammengeführt.
58. Vor diesem Hintergrund treibt die
Bundesregierung den Ausbau der digitalen Infrastruktur
mit hohem Tempo voran. Am 30. Juli 2025 ist das
Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden
öffentlichen Interesses für den Ausbau von
Telekommunikationsnetzen (TKGÄnderungsgesetz
2025) in Kraft getreten. Das TKGÄnderungsgesetz
2025 stellt das überragende öffentliche Interesse
des TKNetzausbaus fest. Es ist befristet, gilt sowohl
für den Glasfaser als auch Mobilfunknetzausbau
und ist in der Fläche uneingeschränkt anzuwenden.
Damit wurde eine wichtige Weiche zur
Beschleunigung des TKNetzausbaus gestellt.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 43 –
44 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
59. Abbildung 9 zeigt den Stand und die
Entwicklung der Glasfaserversorgung in Deutschland.
Nach einer anfänglichen Phase vergleichsweise
niedriger Zuwächse hat sich die Dynamik des
Glasfaserausbaus seit Mitte 2021 deutlich erhöht. Rund
die Hälfte aller Haushalte verfügt bereits über
einen Glasfaseranschluss bis ins Gebäude (FTTB)
oder bis in die Wohnung (FTTH).
Technologieübergreifend sind für mehr als drei Viertel der
Haushalte GigabitAnschlüsse verfügbar. Im
Mobilfunkbereich liegt die 5GVersorgung in der Fläche bei
95 Prozent. Nie zuvor ist eine Mobilfunkgeneration
so schnell ausgerollt worden wie 5G.
60. Der Ausbau digitaler Infrastruktur erfolgt im
Wesentlichen eigenwirtschaftlich durch private
Telekommunikationsunternehmen. Der staatlich
geförderte Ausbau ist auf Gebiete begrenzt, die
absehbar nicht vom Markt versorgt werden. Der
Anteil des eigenwirtschaftlichen Ausbaus an der
bisherigen Glasfaserversorgung liegt bei etwa
88 Prozent der Adressen und der des geförderten
Anteil der mit ≥ 1.000 Mbit/s versorgten Haushalte (in %)
ø 1,3 % P pro Halbjahr
ø 4,1 % P pro Halbjahr
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Jun 25Dez 24Jun 24Dez 23Jun 23Dez 22Jun 22Jul 21Dez 20Jul 20Dez 19Jul 19Dez 18
42,9
39,8
35,7
32,1
28,2
23,2
18,2
15,414,513,8
11,810,5
8,9
Abbildung 9: Fortschritt beim Ausbau der digitalen Infrastruktur
Quelle: Breitbandatlas, zentrale Informationsstelle des Bundes (ZIS).
Ausbaus entsprechend bei etwa 12 Prozent. Vor
allem in städtischen und halbstädtischen Gebieten
besteht für viele Adressen eine marktliche
Ausbauperspektive. Insbesondere in ländlichen
Gemeinden wird ein großer Teil der noch unversorgten
Adressen in absehbarer Zeit durch den geförderten
Glasfaserausbau erschlossen werden.
61. Ein weiterer Fokus der Bundesregierung liegt
auf dem Ausbau der Rechenzentrumsinfrastruktur
in Deutschland. Moderne Rechenzentren sind
das Rückgrat für die digitale Transformation der
deutschen Wirtschaft und infrastrukturelle
Grundvoraussetzung dafür, dass weltweit führende
KIAnwendungen in Deutschland entwickelt und
weitflächig genutzt werden können. Die
Bundesregierung treibt daher den Ausbau von AI Factories
voran und hat sich zum Ziel gesetzt, mindestens
eine der europäischen AI Gigafactories nach
Deutschland zu holen. Sie bereitet zudem eine
Nationale Rechenzentrumsstrategie vor und wird
Anfang 2026 ein erstes Strategiedokument mit
Drucksache 21/3700 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode– 44 –
I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG 45
Maßnahmen vorlegen, mit denen die
grundsätzlichen Rahmenbedingungen für Rechenzentren
verbessert werden sollen.
Energieinfrastruktur
62. Eine leistungsfähige Energieinfrastruktur ist
die Grundlage für eine sichere, bezahlbare und
zukunftsfeste Energieversorgung. Sie steht vor
erheblichen Investitionsbedarfen, die sich aus dem
fortschreitenden Umbau auf ein auf erneuerbaren
Energien basiertes System, der damit verbundenen
Elektrifizierung und Sektorkopplung sowie den
erhöhten Anforderungen an die
Energieversorgungssicherheit ergeben (vgl. Kapitel C.4).
Betroffen sind dabei insbesondere die Stromnetze auf
Übertragungs und Verteilnetzebene, die für die
Integration neuer dezentraler Erzeuger, Lasten und
Flexibilitäten ausgebaut und digitalisiert werden
müssen. Erdgasnetze werden stillgelegt, wobei
weiterhin Investitionen für die Instandhaltung und
Umrüstung der Gasnetzinfrastruktur anfallen. In
diesem Zusammenhang muss für den
Markthochlauf von Wasserstoff die Transport und
Speicherinfrastruktur aufgebaut werden. Der Ausbau und
die Verdichtung von Wärmenetzen ermöglichen
vor allem in urbanen Gebieten eine
kosteneffiziente und verlässliche Wärmeversorgung.
Koordinierte und gezielte Investitionen in
Energieinfrastruktur tragen gleichzeitig zur Effizienz des
Gesamtsystems sowie zu einer resilienteren
Versorgung bei. Im Ergebnis verbessert dies sowohl
die Klimabilanz als auch die Standortqualität,
erleichtert neue Geschäftsmodelle und ermöglicht
private Investitionen in energieintensive
Zukunftstechnologien (vgl. auch Kapitel D).
63. Neben den regulatorischen Maßnahmen, die
die Bundesregierung 2025 bereits auf den Weg
gebracht hat, um den Ausbau der
Energieinfrastruktur in Deutschland zu beschleunigen (vgl.
Kapitel C.3), werden über den
Energieinfrastrukturfonds (im Rahmen des Deutschlandfonds)
zudem attraktive Finanzierungsmöglichkeiten
geschaffen, um dringend notwendige
Investitionen in Energienetze und speicher sowie den
Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen.
Ein Investitions und Konsortialkredit im Bereich
der Stromverteil und Wärmenetze und das neue
Instrument Erneuerbare Energien Plus für den
marktgetriebenen Ausbau der erneuerbaren
Energien unterstützen die Finanzierung einer
verlässlichen Energieversorgung. Ein neues Instrument zur
Absicherung des Fündigkeitsrisikos bei der
Geothermie soll Finanzierungen von Bohrungen
ermöglichen. Angesichts der hohen Bedeutung
von Stadtwerken im Bereich der Stromverteil und
Wärmenetze wird der Bund zudem in den Dialog
mit den Ländern treten, um sehr zeitnah geeignete
Instrumente zu entwickeln, damit die
erforderliche Eigenkapitalbasis zur Finanzierung zur
Verfügung steht. Die guten Ansätze, die teilweise schon
existieren, sollen in Zusammenarbeit mit den
Ländern zügig zum „DeutschlandStandard“ werden.
Im Rahmen dessen arbeitet die Bundesregierung
daran, dass Investoren und Energieversorger
leichter zusammenfinden können.
Wohnungsbau
64. Ausreichend bezahlbarer Wohnraum auch in
Ballungsgebieten ist nicht nur aus sozialen
Gründen wichtig, sondern eine wichtige Voraussetzung
für die Mobilität von Haushalten und kann dadurch
die räumliche Allokation von Arbeitskräften zu
produktiveren Arbeitsplätzen erleichtern. Auch die
Attraktivität des Standorts Deutschland für
ausländische Arbeitskräfte kann durch verfügbaren
und bezahlbaren Wohnraum dauerhaft gesteigert
werden. Verlässliche öffentliche Investitionspfade
können zu einem anhaltenden Kapa zitätsaufbau in
der Bauwirtschaft (Personal, Maschinen,
Innovation) beitragen.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/3700– 45 –
46 I . WIRTSCHAFTS- UND FINANZPOLITIK DER BUNDESREGIERUNG
65. Vor diesem Hintergrund hat die
Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen auf den Weg
gebracht, um den Wohnungsbau aktiv zu stärken.
Wichtige Förderprogramme werden auch im SVIK
veranschlagt. So steht z. B. für die
Neubauförderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN)
und Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment“ (KNN) ein Budget in Höhe von rund
2 Milliarden Euro für Neubewilligungen zur
Verfügung. Von diesem Budget werden mit der
befristeten Effizienzhaus55PlusFörderung 800
Millionen Euro für die Förderung bereits geplanter und
genehmigter, aber noch nicht begonnener Projekte
zur Verfügung gestellt – auch wenn sie beim
Primärenergieverbrauch nicht den strengeren
Effizienzhaus40Standard erfüllen. Hierdurch soll diese
„stille Reserve“ kurzfristig aktiviert werden. Durch
das geplante Förderprogramm „Gewerbe zu
Wohnen“ sollen ab Sommer 2026 finanzielle Anreize
gesetzt werden, durch Umbau und Umwidmung
nicht benötigter Nichtwohnimmobilien neuen
Wohnraum zu schaffen und energetisch zu
ertüchtigen. Zusätzlich sorgen der Bauturbo und die
weitere Novelle des Baugesetzbuches für schnellere
Verfahren, damit die zur Verfügung stehenden
Gelder auch tatsächlich zu mehr Bautätigkeit
führen (vgl. Kapitel C.1). Die Zahl der
Wohnungsbaugenehmigungen – ein Frühindikator für
Wohnungsbauinvestitionen – ist seit Mitte des Jahres
2025 gestiegen (vgl. Abbildung 10).
Anzahl in %
Genehmigte WohnungenVeränderung zum Vorjahresmonat (rechte Skala)
-40
-20
0
20
40
60
80
10.000
0
20.000
30.000
40.000
50.000
Ja
n
Ap
r
Ju
l
O
kt Ja
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Ju
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kt
2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Abbildung 10: Baugenehmigungen für Wohn- und Nichtwohngebäude
Quelle: Statistisches B
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
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