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Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V.

lobbyregister / register_entry 20.01.2022 · Original ↗

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Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Die Zuse-Gemeinschaft vertritt die Interessen gemeinnütziger, privatwirtschaftlich organisierter Industrieforschungseinrichtungen. Dem technologie- und branchenoffenen Verband gehören bundesweit über 80 Institute an. Als praxisnahe und kreative Ideengeber des deutschen Mittelstandes übersetzen sie die Erkenntnisse der Wissenschaft in anwendbare Technologien und bereiten so den Boden für Innovationen, die den deutschen Mittelstand weltweit erfolgreich machen. Der Verband spricht mit Mitgliedern des deutschen Bundestags über die finanzielle Ausstattung von Förderprogrammen des Bundeswirtschafts- und Bundesforschungsministeriums und wirbt für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. Hierzu werden neben persönlichen Gesprächen auch Veranstaltungen organisiert, die Vertreter der Politik und Verwaltung in Kontakt bringen mit unseren Wissenschaftlern. Ziel ist es, die industrienahe, anwendungsorientierte Forschung und den Transfer in die Praxis zu stärken. Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie Regelungsvorhaben: - Aufnahme der Industrieforschungseinrichtungen in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Aufnahme der privatwirtschaftlich organisierten, gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen in das Wissenschaftsfreiheitsgesetz. - Haushaltsgesetz 2027: Aufstockung der Planbudgets industrienaher Forschungsförderung in BMWK Programmen INNO-KOM, Industrielle Gemeinschaftsforschung, ZIM. - Initiative Forschung und Anwendung, Gründung einer Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft DAFG: Um den Transfer zwischen Forschung und Wirtschaft zu stärken und zu beschleunigen, setzt die Bundesregierung unter der Dachmarke „Initiative Forschung und Anwendung“ laut ihrem Koalitionsvertrag auf drei Säulen: (1) die Programme ZIM, IGF und INNO-KOM, (2) einen „Transferbooster“ und (3) die Gründung einer „Deutschen Anwendungsforschungsgemeinschaft“ (DAFG). In der öffentlichen Anhörumg im Forschungsausschuss am 3.12.2025 hat dazu eine Expertenanhörung stattgefunden. - Änderung des Forschungszulagengesetzes: Weiterentwicklung der Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz. Angestrebt werden Veränderungen: 1) Differenzierung der Forschungszulage nach Unternehmensgröße und Region. 2) Stärkung der Anreize zu Forschungskooperationen durch Erhöhung der Förderung von Forschungsaufträgen. 3) Bemessungsgrundlage auf Zuwachs ausrichten. 4) Einführung eines einstufigen Verfahrens. 5) Antragsberechtigung für gemeinnützige, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen einführen und eine Förderung von 85 % ermöglichen.

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