Rede von Anette Kramme (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 6. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 5: Fragestunde.
Text
Rede von Anette Kramme (Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales) – Fragestunde
Vielen Dank. – Noch einmal: Der § 1666 BGB sieht eine Einzelfallentscheidung vor. Das bedeutet, dass alle Aspekte des Kindes und seiner Umgebung berücksichtigt werden. Wir glauben, dass eine Einzelfallentscheidung immer eine sachgerechte Entscheidung sein wird.
Noch einmal zum letzten Aspekt Ihrerseits, zu den Werbemaßnahmen und zur Beratung: Wir können uns nicht in die Kompetenzen anderer einmischen. Dafür gibt es im Haushalt des Bundes keinerlei Möglichkeiten. Wie gesagt: Beratungsstellen zum Bundesteilhabegesetz werden entstehen; diese werden unabhängig sein. Aber im Übrigen müssen wir im Rahmen der Kompetenzordnung des deutschen Grundgesetzes bleiben.
Relationen
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