Rede von Dr. Günter Krings (CDU/CSU) – IP‑Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Teil von Protokoll der 57. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages · TOP 8: IP‑Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen.
Text
Rede von Dr. Günter Krings (CDU/CSU) – IP‑Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte ist nicht die erste im Deutschen Bundestag zu Fragen der IP- und Verkehrsdatenspeicherung. Aber auch diese Debatte ist offenbar bitter nötig. Denn bis zum heutigen Tag werden Stunde für Stunde kinderpornografische Bilder und ekelerregende Videos hochgeladen, und zu viele Missbrauchstäter können wir nicht zur Strecke bringen. Daher will ich meine Redezeit nutzen, die Ampelbeiträge in dieser Debatte gern mit vier Hinweisen vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Erstens. Der einzige Ermittlungsansatz gegen Kindesmissbrauch ist in den meisten Fällen die IP‑Adresse der Tätercomputer.
Diese wirkt wie ein Autokennzeichen im Netz, nur dass dieses Kennzeichen jeden Tag gewechselt wird. Deshalb werden wir den Missbrauch nur dann wirksam und vollständig bekämpfen können, wenn wir es schaffen, diese Adressen zu speichern.
Zweitens. Lesen Sie Gerichtsurteile bitte ganz.
Sie jubeln mit Blick auf das EuGH-Urteil über die Unzulässigkeit eines wirksamen digitalen Fahndungsinstruments zum Schutz unserer Kinder.
Sie mögen das feiern, wir tun das nicht.
Für uns ist die gute Nachricht: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus der letzten Woche lässt genau die beschriebene Möglichkeit zur Speicherung von IP‑Adressen zu, um damit schwere Straftaten bekämpfen zu können.
Ich hoffe doch, dass wir uns in diesem Hause zumindest darauf einigen können, dass es sich bei Kinderpornografie und Kindesmissbrauch genau um solche schwerste Kriminalität handelt.
Da könnten Sie eigentlich klatschen – Sie tun es nicht.
Daher wollen wir genau diese Möglichkeit des Urteils auch konsequent nutzen. Es ist aufschlussreich, dass weite Teile dieses Hauses gerade diesen zentralen Teil des Urteils einfach ausblenden. Wer ein Gerichtsurteil so selektiv liest, wie Sie das tun,
der missbraucht einen Richterspruch für seine politische Agenda.
Das ist nicht in Ordnung.
Drittens. Seien Sie nicht länger Teil des Problems, sondern werden Sie Teil der Lösung.
Seit weit über einem Jahrzehnt höre ich in diesem Hause von den Grünen, von der FDP, von weiten Teilen der SPD immer die gleiche Kampfrhetorik gegen die Verkehrsdatenspeicherung. Wir nehmen die Entscheidungen des Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs ernst und arbeiten auf ihrer Grundlage an neuen Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung. Ihnen fällt seit Jahren nichts anderes ein, als zu sagen: „Die Vorratsdatenspeicherung muss weg!“.
Das ist „Muss-weg-Politik“ ohne eine Antwort, was stattdessen kommen soll.
Relationen
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