Frage von Martina Renner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Teil von Protokoll der 209. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Das Protokoll 20/209 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 04.02.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Frage von Martina Renner (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 20/14640)
Wie viele Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG), bei denen ein Bezug zu Personen oder Organisationen besteht, die der rechtsextremen Szene oder der Neuen Rechten zugerechnet werden, wurden der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) seit 2023 gemeldet, und wie viele solcher Fälle hat die FIU im gleichen Zeitraum an Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden weitergegeben (bitte nach Jahren und Höhe der vom Verdacht betroffenen Finanzmittel auflisten)?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Sarah Ryglewski:
Die adressierten „Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG)“ werden so verstanden, dass damit die an die Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelten Verdachtsmeldungen nach Maßgabe des § 43 GwG gemeint sind.
Eine diesbezügliche Beantwortung kann nicht offen erfolgen, sondern wird als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA eingestuft. Die Einstufung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA erfolgt, da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder sein kann. Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den Anforderungen der Egmont-Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die FIU eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist, wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig.