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Schriftliche Frage 11 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Sachverhalte wurden im Rahmen des spezifischen FIU-Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ bislang einer vertieften Analyse unterz…

dip / schriftliche_frage 12.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 11 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Sachverhalte wurden im Rahmen des spezifischen FIU-Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ bislang einer vertieften Analyse unterz… Frage 11 (Sascha Lensing, AfD): Wie viele Sachverhalte wurden im Rahmen des spezifischen FIU-Monitorings zum Themenkomplex „Epstein“ bislang einer vertieften Analyse unterzogen, ohne dass eine Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden erfolgte? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 9. Juni 2026: Die Beantwortung der Frage kann nicht offen erfolgen, weshalb die Antworten als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft werden. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein.1 Entsprechend den internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den Anforderungen der Egmont Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die Financial Intelligence Unit (FIU) eigenständig und ist in ihrer operativen Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyse schritte unterliegen strengen Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist, wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren und somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig.

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