Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein "Zentrum - die alternative Gewerkschaft e. V." bzw. "Zentrum Automobil e. V." und dessen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien (Antwort zu Drs. 21/5437)
Text
Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein "Zentrum - die alternative Gewerkschaft e. V." bzw. "Zentrum Automobil e. V." und dessen Verbindungen zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien (Antwort zu Drs. 21/5437)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5702
21. Wahlperiode 30.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5437 –
Erkenntnisse der Bundesregierung zum Verein „Zentrum – die alternative
Gewerkschaft e. V.“ bzw. „Zentrum Automobil e. V.“ und dessen Verbindungen
zu rechtsextremen Gruppierungen und Parteien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen März und Mai wählen deutschlandweit Beschäftigte die
Betriebsräte ihrer Unternehmen. Der nach Medienberichterstattung dem
rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnende Verein „Zentrum – die alternative
Gewerkschaft e. V.“ (zuvor „Zentrum Automobil e. V.“, im Folgenden: „Zentrum“)
versucht sich dabei seit 2009 insbesondere in Großbetrieben der Autoindustrie
als vermeintliche Alternative zu den Einzelgewerkschaften zu positionieren.
Der Verein knüpft dabei in seiner Agitation offen an klassische rechte
Ideologie und Verschwörungstheorien an. In einer Kampagnenzeitung von
„Zentrum“ zu den Betriebsratswahlen 2018 heißt es zum Beispiel, dass seit Jahren
sog. „Globalisten“ die Wirtschaft untergraben würden und die „Zeche“ dafür
„der deutsche Arbeiter“ zahle, der dies jedoch nicht merke, weil „politische
Journalisten und Staatsmedien“ entsprechend berichten würden (Zentrum:
Kompass Nummer 182/2018: 3, s. „Gewerkschaftliche Kampagnen von
rechts. Narrative, Netzwerke und Kommunikation von Zentrum (Automobil)
im Kontext der Betriebsratswahlen 2018 und 2022“, Daphne Weber, Working
Paper Forschungsförderung, Hans-Böckler-Stiftung, Nummer 393, Januar
2026, S. 19, www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=10533). Bei den
diesjährigen Betriebsratswahlen tritt der Verein mit Wahllisten auch in
Großbetrieben an, die zuvor kein Betätigungsfeld waren. Die Aktivitäten werden
jedoch auch in andere Branchen wie den öffentlichen Dienst oder
Gesundheitsberufe ausgeweitet.
Derzeit wird die Anzahl der Betriebsräte, die „Zentrum“ oder seinem Umfeld
zugeordnet werden, im unteren dreistelligen Bereich vermutet. Bei den
kürzlichen Betriebsratswahlen konnten „Zentrum“ und dem Verein nahestehende
Listen ihren Einfluss insbesondere in Großbetrieben der Autoindustrie weiter
steigern, wenn auch auf niedrigem Niveau (vgl. www.handelsblatt.com/untern
ehmen/industrie/autoindustrie-afd-naher-verein-steigert-einfluss-in-betriebsrae
ten/100208769.html). Dennoch besteht bei den Fragestellenden die Sorge,
dass rechtsextremistische Kräfte zunehmend Einfluss in Betrieben gewinnen
angesichts des derzeitigen Drucks auf Industriearbeitsplätze und einer
polarisierten gesellschaftlichen Debatte. Neben Maßnahmen wie Selbstauskunftser-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 30. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
klärungen bei Betriebsratswahllisten komme es aber nach Ansicht der
Fragestellenden auch darauf an, zu entlarven, dass rechte Akteure nicht die
Interessen der Belegschaften vertreten und betrieblich keine überzeugenden
Konzepte bieten (vgl. www.wiwo.de/dpa/zentrum-tritt-erneut-an-sorge-bei-betriebsrat
swahlen-wie-stark-werden-die-rechten/100204606.html).
Deutlich wird das mitunter beim Blick auf „Zentrum“-ähnliche
Organisationen wie der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), in denen Oliver H., der
Vorsitzende von „Zentrum“, aktiv war (vgl. www.wsi.de/data/wsimit_2019_0
3_schroeder.pdf). So wurde im Jahr 2010 der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP), an der
die CGM zusammen mit zwei weiteren Gewerkschaften beteiligt ist, vom
Bundesarbeitsgericht (BAG) die Tariffähigkeit aberkannt. Die CGZP hatte
deutlich schlechtere Löhne verhandelt, weshalb es nach dem Urteil zu
Beitragsnacherhebungen der Rentenversicherung in Höhe von rund 250 Mio.
Euro kam (vgl. Zeitschrift summa summarum der Deutschen
Rentenversicherung, Ausgabe 2, 2017). Betriebsräte betonen jedoch auch, dass Argumente
allein nicht reichen würden. Es brauche konkretes Handeln in Form
erfolgreicher betrieblicher Kämpfe und Selbstermächtigung, um einer Einflussnahme
von rechts etwas entgegensetzen zu können (vgl. www.deutschlandfunk.de/ar
beiter-gewerkschaften-rechtsruck-afd-100.html).
„Zentrum“ weitet derweil seine Aktivitäten auch außerhalb der Betriebe aus.
Zwar versteht sich der Verein als parteiunabhängig, er gilt laut
Medienberichterstattung jedoch als AfD-nah und sucht verstärkt die Zusammenarbeit. So
war Oliver H. als Sachverständiger der AfD-Bundestagsfraktion zu einer
Anhörung zum Tariftreuegesetz in den Deutschen Bundestag geladen. In diesem
Zusammenhang lassen auch die Äußerungen von offiziellen AfD-Vertretern
den Schluss zu, dass „Zentrum“ als Vorfeldorganisation der AfD fungiert und
eine strategische Zusammenarbeit erfolgt. Emil Sänze, Landesvorsitzender der
AfD Baden-Württemberg, ließ verlauten: „Wir sehen in der Zusammenarbeit
mit dem Zentrum eine Chance, die Interessen der Beschäftigten dort zu
stärken, wo sie entstehen, direkt im Beitrieb.“ Und weiter: „Gleichzeitig erweitern
wir unsere Verankerung in der Arbeitnehmerschaft.“ Auch tritt das „Zentrum“
im Zusammenhang mit den Landtagswahlkämpfen in Baden-Württemberg
und Rheinland-Pfalz zusammen mit der AfD auf. (vgl. www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/ig-metall-zentrum-betriebsratswahlen-automobilindustrie-li.338144
5?reduced=true). Die Gründer und Funktionäre von „Zentrum“ lassen sich
nach Ansicht der Fragestellenden dabei vielfach dem rechtsextremistischen
und neonazistischen Spektrum zuordnen. Der aktuelle Vorsitzende, Oliver H.,
war bis zu ihrer Auflösung 2010 Gitarrist der Rechtsrockband „Noie Werte“.
Der Schatzmeister von „Zentrum“, Thomas S., betrieb bereits in den 1990-er
Jahren die Mailbox „Empire BBS“ als Teil des neonazistischen
Kommunikationsnetzwerkes „Tuhle Netz“. Auch seine beiden Vorgänger im
Schatzmeisterposten weisen enge Verbindungen in die Neonaziszene auf. So war Sascha W.,
Schatzmeister des Gründungsvorstandes, Aktivist der neonazistischen
Skinhead-Organisation „Kreuzritter für Deutschland“ (vgl. www.endstation-recht
s.de/news/arbeitnehmervertretung-von-rechtsaussen). Sein Nachfolger Hans J.
war ab November 1991 Bundesschatzmeister der 1994 verbotenen „Wiking
Jugend“ (WJ). Bereits im Jahr 2021 traten Hilburger und Jaus bei einem
„Nighttalk“ des bayrischen AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron im
Deutschen Bundestag für das „Zentrum“ auf (vgl. www.der-rechte-rand.de/arc
hive/7770/der-bundestag-als-rechter-veranstaltungsort/).
Auch organisatorisch sucht „Zentrum“ kontinuierlich die Zusammenarbeit mit
Akteuren der extremen Rechten. Beispielsweise mit den rechtsextremistischen
Organisationen Compact-Verlag und dem Verein „Ein Prozent“. Zusammen
setzten diese bereits im Jahr 2017 die Kampagne „Werde Betriebsrat“ um (vgl.
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ig-metall-zentrum-betriebsratswahlen-autom
obilindustrie-li.3381445?reduced=true). Im Jahr 2024 beteiligten sich
Vertreter von „Zentrum“ an einer Veranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum der
Identitären Bewegung Deutschland (vgl. recherche-nord.com/gallery/2024.06.
01.html ). Neben Vorstandsmitgliedern von „Zentrum“, welche kommunale
Mandate für die AfD halten bzw. hielten, kandidierten weitere
Vorstandsmitglieder des Vereins laut Medienberichterstattung für die rechtsextremistischen
Kleinstparteien „Freie Sachsen“ und „Die Heimat“ (vormals
Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD) (vgl. www.freitag.de/autoren/der-freitag/
zentrum-wie-eine-neonazi-gewerkschaft-die-deutsche-arbeitswelt-unterwan
dert). Im Jahr 2025 vertrat Hilburger „Zentrum“ bei der sechsten
Internationalen Konferenz der ungarischen Stiftung PEuCET (Stiftung für europäische
zivile Zusammenarbeit) in Budapest, welche unter dem Motto „Patriots – Not
about us without us“ ausgetragen wurde (vgl. rega-net.org/en/news/events/vi-i
nternational-peucet-conference-2025). Aufgrund der engen Verbindungen in
die rechtsextreme Szene hielt die AfD noch bis 2022 einen
Unvereinbarkeitsbeschluss mit „Zentrum“ aufrecht (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ig-m
etall-zentrum-betriebsratswahlen-automobilindustrie-li.3381445?reduced=
true).
1. Liegen der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über den Verein „Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e. V.“
vor, und wenn ja, welche?
2. Über wie viele Mitglieder bzw. Anhänger verfügt der Verein „Zentrum –
die alternative Gewerkschaft e. V.“ nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte nach Bundesland auflisten)?
3. Wie viele Betriebsräte stellen nach Kenntnis der Bundesregierung
Mitglieder des Vereins „Zentrum“ oder dem Verein nahestehende Personen
in welchen Unternehmen zurzeit?
Die Fragen 1 bis 3 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
4. Inwieweit handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei dem
Verein „Zentrum“ um eine Gewerkschaft im Sinne einer Vereinigung
„zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“
nach Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG)?
Die Entscheidung über die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen und
damit über ihren Gewerkschaftsstatus obliegt allein den Gerichten für
Arbeitssachen; gemäß § 97 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes ist in erster Instanz
das Landesarbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk die fragliche Vereinigung
ihren Sitz hat.
a) Hat die Bundesregierung eine Bewertung, inwiefern die Tätigkeit des
Vereins „Zentrum“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderläuft (Artikel 9
Absatz 2 GG), und wie lautet diese?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
b) Ist der Bundesregierung das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig
aus dem August 2025 bekannt, nach dem es sich beim „Zentrum“ um
eine „nicht tariffähige Gewerkschaft“ handelt, und welche
vereinsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich nach Einschätzung der
Bundesregierung daraus (vgl. verfassungsblog.de/rechtsextreme-betriebsp
olitik-vor-gericht/)?
Der Bundesregierung ist das erwähnte Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig
aus Medienberichten bekannt. Die Entscheidungsgründe sind soweit ersichtlich
nicht veröffentlicht worden und liegen der Bundesregierung nicht vor.
5. Welche Orts- bzw. Regionalgruppen von „Zentrum – die alternative
Gewerkschaft e. V.“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland?
6. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele und welche
Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume,
Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine
uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form
von Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis)
oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum
Objektverantwortlichen, zu Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben,
die dem „Zentrum“ zugeordnet werden, dem „Zentrum“ zugerechnet
werden können (bitte nach Ort inklusive Bundesland, Zeitpunkt des
Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzerin bzw. Besitzer und Betreiberin
bzw. Betreiber auflisten)?
Die Fragen 5 und 6 werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
7. Liegen der Bundesregierung oder ihr nachgeordneten Behörden
Erkenntnisse über die Finanzierung des Vereins „Zentrum – Die alternative
Gewerkschaft e. V.“ vor?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über öffentliche Fördermittel
von Bund, Ländern oder Kommunen, die der Verein erhält oder
erhalten hat (bitte nach Jahr, Art der Förderung sowie jeweiligen
Fördersummen aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 7a werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Einnahmen aus
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die der Verein im Rahmen der
Gemeinnützigkeit nutzt (bitte nach Art, Namen und Sitz des Geschäftsbetriebs
aufschlüsseln)?
Nach der verfassungsmäßigen Ordnung obliegt die Beurteilung steuerlicher
Einzelfälle der jeweils zuständigen Landesfinanzbehörde. Der Bundesregierung
liegen regelmäßig keine über die öffentlich bekannten Informationen
hinausgehenden Kenntnisse über die konkrete Tätigkeit einzelner Körperschaften vor.
c) Wie viele Unternehmen bzw. Firmen mit Sitz in Deutschland können
nach Erkenntnissen der Bundesregierung natürlichen oder juristischen
Personen, die „Zentrum“ oder deren Umfeld zugerechnet werden,
zugeordnet werden (bitte nach Rechtsform, Sitz nach Bundesland und
Tätigkeitsfeld aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung oder haben ihr
nachgeordnete Behörden darüber, wie viele hauptamtliche Stellen der Verein
„Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e. V.“ unterhält?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Verein „Zentrum – Die
alternative Gewerkschaft e. V.“ oder einzelne dem Verein zugerechnete
Personen, (ehemalige) Vorstandsmitglieder bzw. andere Funktionäre oder
dessen Vorläufer „Zentrum Automobil e. V.“ Thema der
Sicherheitsbehörden war, z. B. von Besprechungen des Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) bzw. des Gemeinsamen
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ‑R), und wenn ja, wann, und wie oft
(bitte nach Jahr und Anzahl aufschlüsseln)?
Der Verein „Zentrum – Die alternative Gewerkschaft e. V.“ und auch dessen
Vorläufer „Zentrum Automobil e. V.“ wurden nicht in den Arbeitsgruppen des
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus (GETZ-R) thematisiert.
10. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung unter den ehemaligen
oder aktiven Mitgliedern und Funktionären von „Zentrum“ Personen, die
a) bereits vorbestraft sind,
b) bereits im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität-rechts
(PMK-rechts) polizeibekannt sind,
c) verbeamtet bzw. im öffentlichen Dienst tätig sind,
d) eine Sicherheits- oder Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem
Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG), dem Luftsicherheitsgesetz (Luft-
SiG), oder der Gewerbeordnung (GewO) absolviert haben,
e) über Waffen- und bzw. oder Sprengstofferlaubnisse verfügen,
f) Mitglieder einer Partei sind, und wenn ja, welcher (bitte nach
Parteien aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob es seit 2009
Ermittlungsverfahren der Financial Intelligence Unit (FIU) gegen
„Zentrum“ gegeben hat (bitte nach Anzahl der Ermittlungsverfahren, Jahr,
Anlass sowie ggf. Ergebnis aufschlüsseln)?
12. Wie viele Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz (GwG) wurden der
FIU beziehungsweise dem Zollkriminalamt (ZKA) seit 2009 gemeldet,
bei denen ein Bezug zum Verein „Zentrum“ oder „Zentrum Automobil
e. V.“ bestand?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich etwaiger
Verdachtsfälle nach dem GwG beziehungsweise möglicher Verletzungen
von steuer- und abgabenrechtlichen Bestimmungen betreffend den Verein
„Zentrum“ bzw. „Zentrum Automobil“ beziehungsweise (ehemalige)
Vorstandsmitglieder des Vereins seit 2009 vor?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 11 bis 13 in offener Form nicht
erfolgen kann, sondern die Antwort als Verschlusssache mit dem
Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache (VS) – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2
Nummer 4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(VSA) eingestuft. Die Einstufung gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 VSA erfolgt,
da eine Kenntnisnahme durch Unbefugte nachteilig für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder sein kann. Entsprechend den
internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF), den
Anforderungen der Egmont Gruppe und den europarechtlichen Vorgaben handelt die
Financial Intelligence Unit (FIU) eigenständig und ist in ihrer operativen
Analyse unabhängig. Ihre Arbeitsabläufe und Analyseschritte unterliegen strengen
Sicherheits- und Datenschutzstandards. Ein Bekanntwerden der Arbeitsweise
der FIU, deren Analysetätigkeit einer möglichen Strafverfolgung im Bereich
der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelagert ist,
wäre für die erfolgreiche Durchführung entsprechender Strafverfahren und
somit die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
mindestens nachteilig. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von VSA
als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und werden als nicht zur
Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.*
14. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefährdungslage durch eine
mögliche Vernetzungsfunktion unter rechtsextremen Akteuren durch
„Zentrum“ ein?
15. Wie schätzt die Bundesregierung das Gefährdungspotenzial von
„Zentrum“ oder Verbindungen von „Zentrum“ zu rechtsextremen
Organisationen wie zum Beispiel dem mittlerweile aufgelösten „Institut für
Staatspolitik“ (IfS) oder dessen mutmaßlichen Nachfolgeunternehmen
„Metapolitik Verlags UG“ und „Menschenpark Veranstaltungs‑UG“ in Bezug
auf die Sicherheit demokratischer Institutionen und Akteure ein, und
welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
16. Wie schätzt die Bundesregierung das Wirken von „Zentrum“ im Hinblick
auf das Verbreiten rechtsextremer Positionen und deren langfristiges
Einwirken in Betriebs- und Gewerkschaftsstrukturen ein, und welche
Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht sie daraus?
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
Beschäftigungsverhältnisse von Hauptamtlichen, Mitgliedern und/oder Unterstützern von
„Zentrum“ in lokalen, regionalen und bzw. oder bundesweiten Strukturen
rechtsextremistischer Parteien (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Mitgliedschaften von
Mitgliedern von „Zentrum“ Jugendorganisationen rechtsextremistischer
Parteien (bitte nach Anzahl der Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?
19. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Verbindungen von (ehemaligen) Mitgliedern von „Zentrum“ zu gesichert oder
mutmaßlich rechtsextremistischen Strömungen, Parteien, Netzwerken,
Zeitschriften, Unternehmen und Gruppierungen, und wenn ja, welcher Art
sind diese Verbindungen (bitte einzeln angeben sowie nach
beispielsweise Doppelzugehörigkeit, Auftritten bei bzw. Teilnahme an
Veranstaltungen, Verfügung bzw. Nutzung von Räumlichkeiten aufschlüsseln):
a) „Die Heimat“ (ehemals NPD) oder „Junge Nationalisten“ (JN)?
b) „Der Dritte Weg“ oder „Nationalrevolutionäre Jugend“ (NRJ)?
c) „Die Rechte“?
d) „Blood & Honour“?
e) „Combat 18“?
f) „Turonen“ bzw. „Garde 20“?
g) „KnockOut 51“?
h) „Jungsturm“?
i) „28 Brothers of Honour“?
j) Rechtsrockband „Noie Werte“?
k) „Wiking Jugend“?
l) „Jungadler“?
m) „Ein Prozent“ e. V.?
n) Magazin „Compact“?
o) Thinktank „Institut für Staatspolitik“?
p) PEGIDA?
q) „Freie Sachsen“?
r) „Thule-Netz“?
s) „Wardon 21“?
t) „Identitäre Bewegung Deutschland“?
u) „Identitäre Bewegung Österreich“?
v) „Metapolitik Verlags UG“?
w) „Menschenpark Veranstaltungs-UG“?
x) „Junge Alternative“ umbenannt in „Generation Deutschland“?
20. Wie oft, wann, und an welchen Orten kam es seit 2022 nach Kenntnis der
Bundesregierung zu Treffen oder gemeinsamen Veranstaltungen von
Mitgliedern und bzw. oder Anhängern von „Zentrum“ und gesichert oder
mutmaßlich rechtsextremistischen Parteien in Deutschland (bitte einzeln
nach Datum, Ort und Anlass auflisten)?
21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Druckerzeugnisse von
„Zentrum“ indiziert, und wenn ja, welche, und wann?
22. Haben Anhänger von „Zentrum“ Beiträge in Zeitschriften, Zeitungen,
Blogs, Videokanälen oder weiteren Publikationen veröffentlicht, in
denen ebenfalls Anhänger von rechtsextremistischen Parteien und
anderen rechten Organisationen Beiträge veröffentlichen (bitte einzeln nach
Medium, Datum und Art des Beitrags aufschlüsseln)?
23. Welche vorwiegend deutschsprachigen Websites, Facebook-Seiten bzw.
Facebook-Gruppen, X‑Accounts, Internet-Chats, Instagram-Accounts
sowie Gruppen in weiteren Onlineforen mit Bezügen zum „Zentrum“ sind
der Bundesregierung bekannt (bitte nach Art des Mediums, sowie
jeweiligen Namen der Gruppen, Chats, Seiten, Onlineforen und bzw. oder
Accounts aufschlüsseln)?
24. Wie oft, wann, und an welchen Orten kam es seit 2020 nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Teilnahme an Versammlungen und öffentlichen
Auftritten im außereuropäischen oder internationalen Ausland durch
Vertreter von „Zentrum“ (bitte einzeln nach Ort, Datum, veranstaltender
Organisation und Anlass aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 bis 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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