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Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.

lobbyregister / register_entry 16.08.2024 · Original ↗

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Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Beratung und Betreuung von Migrantinnen, insbesondere von Flüchtlingen, in allen sozialen Angelegenheiten sowie deren wirtschaftliche Unterstützung. Öffentlichkeitsarbeit Der Verein verfolgt darüber hinaus das Ziel, in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein für die Probleme von Migrantinnen, insbesondere von Flüchtlingen, zu schaffen und die Bereitschaft zu ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu erhöhen. Tätigkeitsbereich Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst das Gebiet von Münster und Umgebung. Satzungszweck Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Soziale Beratung und Betreuung in Asyl- und Aufenthaltsfragen, Förderung der Integration durch geeignete Migrationsberatungsangebote sowie weitere Hilfen zur Integration, Bildungs-, Begegnungs- und Freizeitangebote, Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote, Klientelorientierte Interessenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit. Unterstützung von Kindern und Jugendlichen Zweck des Vereins ist außerdem die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie deren Familien durch Jugendhilfe, Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit. Zu den satzungsgemäßen Aufgaben gehört auch die Beratung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Weiterbildung Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke betreibt die GGUA auch Weiterbildung (ggf. Eltern- und Familienbildung), ggf. in Kooperation mit anderen Trägern der Weiterbildung. Die Weiterbildung richtet sich nicht allein an die Mitglieder der GGUA, sondern ist öffentlich zugänglich. Sonstige Geschäfte Der Verein darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die der Erreichung und Förderung des Hauptzwecks des Vereins unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Er kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche gründen oder übernehmen. Er kann andere wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Organisationen, die denselben Hauptzweck verfolgen, unterstützen. Interessenbereiche: Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Migration; Asyl und Flüchtlingsschutz; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Integration

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