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Deutscher Caritasverband e. V.

lobbyregister / register_entry 22.02.2022 · Original ↗

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Deutscher Caritasverband e. V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Deutsche Caritasverband (DCV) e.V. betreibt als die von den deutschen Bischöfen anerkannte institutionelle Zusammenfassung und Vertretung der katholischen Caritas in Deutschland Interessenvertretung. Der Verband ist der Zusammenschluss der Diözesan-Caritasverbände, der anerkannten zentralen Fachverbände, der anerkannten katholischen caritativen Vereinigungen, jeweils einschließlich ihrer Gliederungen und Mitglieder, sowie der überdiözesan tätigen caritativen Orden. Entsprechend seines satzungsgemäßen Auftrags übernimmt er die Interessenvertretung a) von notleidenden und benachteiligten Menschen durch Einflussnahme auf die Willens- und Meinungsbildung der Bundes- und Europapolitik sowie in der Öffentlichkeit; b) Diensten und Einrichtungen der Caritas bei der Gestaltung bundesweit relevanter Rahmenbedingungen und Regelungen; c) Mitgliedern durch Mitgestaltung von bundesweit geltenden Normen für die freie Trägerschaft sowie d) Fachbereichen der Caritas durch Einbringung ihrer Grundlagen und Ziele in die bundes- und europaweite Entwicklung der Sozial- und Gesellschaftspolitik, insbesondere der Wohlfahrtspflege. Die Interessenvertretung erfolgt mit dem Ziel, die Gesellschaft in Deutschland, Europa und weltweit gerechter zu gestalten, die Situation hilfebedürftiger und benachteiligter Personen zu verbessern und diese zur Selbsthilfe und Partizipation zu befähigen. Zur Erreichung dieses Ziels, setzt sich der DCV e.V. für eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur, für bundeseinheitlich gute Rahmenbedingungen seiner Einrichtungen und Dienste sowie für eine gute Versorgung im Gesundheits-, Sozial-, Erziehungs-, Bildungs- und Beschäftigungsbereich, für Engagementförderung und sozialgerechten Klimaschutz, an den Bedürfnissen der Benutzergruppen orientierte Digitalpolitik und für die Solidaritätsstiftung ein. Zu diesem Zweck bringt der DCV e.V. mit seinem weltweit tätigen Hilfswerk Caritas international seine fachpolitische Expertise durch Stellungnahmen und Positionspapieren in die politische Debatte ein und führt Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien und mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Er veranstaltet zu Fachthemen und Gesetzesinitiativen Fachkongresse, Diskussionsrunden und ähnliche, dem Austausch und der politischen Meinungsbildung dienenden Formate. Eingeladen werden hierfür regelmäßig Mitglieder des Bundestages und Mitarbeitende der Ministerien. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Verteidigung"; Arbeitsmarkt; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Berufliche Bildung; Diversitätspolitik; Ländlicher Raum; Verkehrsinfrastruktur; Schulische Bildung; EU-Binnenmarkt; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Krankenversicherung; Extremismusbekämpfung; Opferschutz; Strafrecht; Gesundheitsförderung; Pflege; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Grundsicherung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Integration; Geschlechterpolitik; Internationale Beziehungen; Seniorenpolitik; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Migration; Rechte von Menschen mit Behinderung; Datenschutz und Informationssicherheit; Pflegeversicherung; Familienpolitik; Rechtspolitik; Allgemeine Energiepolitik; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Zivilrecht; Kinder- und Jugendpolitik; Erneuerbare Energien; Verwaltungstransparenz/Open Government; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Verkehrspolitik; Entwicklungspolitik; Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Asyl und Flüchtlingsschutz; Öffentliches Recht; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Recht"; Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Gesundheitsversorgung; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Digitalisierung; Bundeswehrangelegenheiten Regelungsvorhaben: - Weiterentwicklung Grundsicherung für Arbeitssuchende: Sicherung auskömmliche Finanzierung der Jobcenter mit Verwaltungs- und Eingliederungsmitteln; Weiterentwicklung Arbeitsmarktinstrumente und Qualifizierung - insbesondere Instrumente sozialer Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschlechterung KdU- und Vermögensregelungen; Verhinderung Verschärfung Sanktionsrecht; Überprüfung Hinzuverdienstregelungen; Verhinderung Verschlechterung Zumutbarkeitsregelungen Erwerbsarbeit Eltern; Sicherung rechtkreisübergreifende Zusammenarbeit; Sicherstellung existenzsichernde Regelsatzberechnung, gleichstellungspolitischen Anforderungen beachten. - Änderung Mietrecht Heilung ordentliche Kündigung: Änderung des Mietrechts; Ergänzung Schonfristregelung ordentliche Kündigung zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit/ Obdachlosigkeit. - Schaffung eines inklusiven und barrierefreien Gesundheitssystems: Maßnahmen zur Barrierefreiheit in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung; Erleichterung des Zugangs zur Hilfs- und Heilmittelversorgung; Ermöglichung von OTC-Versorgung bei Begleiterkrankungen von Behinderungen; Verankerung barrierefreier Kommunikation in Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen; Weiterentwicklung der Komplexleistung Frühförderung; Erleichterung Zugang Asylsuchender zur Gesundheitsversorgung. - Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation: Etablierung Tarifbindung in der Reha, Erleichterung Pflegeausbildung in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; Sicherstellung Wunsch- und Wahlrecht, Anpassung Regeldauer in der Kinder- und Jugend-Reha im SGB V an SGB VI; Weiterentwicklung SGB IX als trägerübergreifenden Rahmen; Ermöglichung Übergangspflege nach § 39e SGB V. in Rehaeinrichtungen, Etablierung gemeinsames Qualitätssicherungsverfahren im SGB IX, Sicherstellung zeitgleiche Übernahme der Kostensätze DRV durch GKV. - Sprachmittlung im Gesundheitswesen: Rechtsanspruch auf Sprachmittlung im SGB V und SGB I verankern; Verhinderung von Fehl-, Unter- und Überversorgung und Chronifizierung; Festlegung von Qualifikationsanforderungen an Sprachmittlende; Informationskampagnen; Etablierung von Begleitforschung zu Nutzen, Qualität und Barrierefreiheit von Sprachmittlung. - Verbesserung Prävention und Gesundheitsförderung: Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention ressortübergreifend und mit Fokus auf Verhältnisprävention; beratende Stimme der BAGFW in der Präventionskonferenz; Aufwertung des Präventionsforums durch Schaffung einer ganzjährigen Arbeitsstruktur unter Einbindung der maßgeblichen Verbände; Beteiligung der BAGFW bzw. der Ligen bei der Erarbeitung der Bundes- bzw. Landesrahmenempfehlungen zur Prävention und Stellungnahmemöglichkeit zu Landesrahmenvereinbarungen; bei Errichtung eines BIPAM Belange und Interessen der Partner der BZgA aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ umfassend berücksichtigen; keine Direktzuweisung von E-Rezept in stationären Pflegeinrichtungen.. - Erleichterung der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit: Flexibilisierung der Leistungen aus Pflegezeit und Familienpflegezeit zur Erleichterung der Inanspruchnahme; Einführung einer Lohnersatzleistung. - Transformation zur Klimaneutralität in der Freien Wohlfahrtspflege ermöglichen: Verankerung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Sinne der globalen Nachhaltigkeitsziele in allen Sozialgesetzbüchern; Einführung einer Regelung, die eine Verankerung von Nachhaltigkeit/ Klimaschutz in den Leistungs-, Versorgungs- und Rahmenverträge zwischen den Leistungserbringern und Leistungsträgern sicherstellt. - Bessere Verankerung der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) im AufenthG: Empfehlung einer verbindlichen Klarstellung über die Zuständigkeit des Bundes für die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (“Grundzuständigkeit”), indem der Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz ein bundesweites Grundangebot festschreibt und perspektivisch einen Anspruch auf Migrationsberatung verankert. - Beibehaltung der Regelung der §§ 218, 219 StGB: Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen - Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege: Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32 - Neues Berufsbild APN in der Pflege etablieren: Etablierung von Advanced Nurse Practice in Deutschland; Erweiterung der pflegerischen Kompetenzen; Aufgabenbereichen und Einsatzfelder auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen; Stärkung der interprofessionellen Zusammenarbeit im Gesundheitswesen; rechtssichere Abgrenzung APN von Pflegefachkräften mit erweiterter Qualifikation. - Bundesgesetzliche Regelung der Abschiebungsbeobachtung: Gesetzliche Regelung der Zusammenarbeit der unterschiedlichen in das Abschiebungsmonitoring involvierten Akteur_innen für die effektive Durchführung des Abschiebungsmonitorings; Insbesondere Zuständigkeiten und die Weitergabe von sensiblen Daten durch öffentliche Stellen aber auch den Schutz persönlicher Daten; Etablierung eines flächendeckenden Systems des Abschiebungsmonitorings, dass nicht nur die Rückführungen an einigen Flughäfen im Blick hat und den gesamten Prozess der Abschiebung umfasst; Umsetzung der EURückführungsrichtlinie in nationales Recht. - Keine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten: Es geht um die Anwendung des Konzepts der sicheren Drittstaaten und um die Auslagerung von Asylverfahren aus Deutschland in andere Staaten außerhalb der Europäischen Union. Es soll vermieden werden, dass das Nicht- Zurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention, Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und Rechte aus Sekundärrecht der Europäischen Union verletzt werden. - Reform der Notfallversorgung: Standorte der Integrierten Notfallzentren (INZ) in Planungsverantwortung der Länder übergeben, separates INZ-Budget, klare Trennung Terminservicestellung und Akutleitstelle. - Verbesserung der Apothekenversorgung im strukturschwachen Raum: Stärkung der wohnortnahen Versorgung mit Apotheken im strukturschwachen ländlichen Raum, Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen durch Apotheker_innen, Schutzimpfungen durch APN-Pflegefachkräfte (QN 7-Niveau) - Einführung Rechtsanspruch Freiwilligendienste mit staatlich finanziertem Freiwilligengeld auf BAFÖG Niveau: Einführung Rechtsanspruch auf Freiwilligendienste zur Stärkung des Freiwilligenengagements für junge Menschen und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; Sicherung des eigenständigen Lebensunterhalts junger Menschen während Freiwilligenengagement, sodass alle, die sich engagieren wollen, dies auch können. Zuschuss zur Fahrerlaubnis für alle. Ablehnung eines Gesellschaftlichen Pflichtjahres - Förderung der Freiwilligkeit von Engagement, dass haupt- und ehrenamtlich lebenslang anhält. Verknüpfung der Stärkung des freiwilligen Wehrdienstes mit Stärkung anderer Freiwilligendienste durch ein Konzept eines freiwilligen Resilienzjahres für alle Menschen zur umfassenden Verteidigungsfähigkeit Demokratie; Verbindliche Information junger Menschen über alle freiwilligen Gesellschaftsdienste - Nichteinführung Neuregelungen: Asyl- und Aufenthaltsgesetz, AsylbLG sowie Zustromsbegrenzungsgesetz: Nichteinführung der gesetzlich geplanten Leistungsausschlüsse im Asylbewerberleistungsgesetz, die in der Umsetzung zu Verelendung, gesundheitlichen Langzeitschäden und Arbeitsausbeutung führen können; Verhinderung Verschärfung Widerruf Schutzstatus bei Reisen ins Heimatland im Aufenthaltsgesetz, Nichteinführung Einschränkung Regelungen Familiennachzug in neuem Zustrombegrenzungsgesetz - Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI.: Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI. Die Bechnung des regional üblichen Entgeltniveaus soll angepasst werden (§ 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI), damit diese den Grundsätzen der Datenqualität und Datenvalidität enügt. Das Meldeverfahren der regional üblichen Entgeltniveaus soll für AVR- und tarifgebundene Pflegeeinrichtungen aufwandsärmer ausgestaltet werden. - Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI: Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen - Anpassungen im nationalen Recht (insbesondere AsylG und AufenthG) aufgrund der GEAS-Reform: Neuregelung/ Anpassung des nationalen Rechts an die Vorgaben der GEAS-Reform u.a. durch: Pilotprojekt nur für Fälle, die unter das Asylgrenzverfahren fallen – bei besonderen Aufnahmezentren für Verfahren der Sekundärmigration Aufenthaltsdauer begrenzen und Einzelfallprüfung gesetzlich vorsehen – von weiteren Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz absehen - mildere als freiheitsbeschränkende Maßnahmen in Betracht ziehen und Alternativen zur Haft gesetzlich regeln - Freiwilliger Ausreise immer Vorrang einräumen und stets ermöglichen - Asylverfahren an der Grenze nur in den verpflichtend geregelten Fällen - gesetzliche Verankerung des Monitoring-Mechanismus vornehmen - Bestimmung sicherer Herkunfts- und Drittstaaten nur unter Beteiligung des Bundestags und des Bundesrats - Verbesserung der Suizidprävention, Nationale Koordinierungsstelle zur Suizidprävention: Stärkung der Suizidprävention durch konkrete Maßnahmen; Informations- und Aufklärungskampagnen zur Tod; Koordination der Suizidprävention zwischen Bund, Ländern und lokalen und regionalen Netzwerken der Suizidprävention; Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung; Prävention von assistiertem Suizid; Sicherstellung der Finanzierung niedrigschwelliger psycho-sozialer Beratungs- und Krisendienste (auch Online wie z.B. [U25]); Forschung zu Todesursachen; Einführung eines Suizidregisters; Maßnahmen zur effektiven Methodenrestriktion - Neuregelung und Verbesserung der Vergütung der Betreuer- und Vormündervergütung nach VBVG: Die gesetzlich geplanten Vergütungsregelungen müssen Planungssicherheit und existenzsichernde Refinanzierung der Betreuungsvereine sicherstellen. Das langjährig strukturell gewachsene Defizit bei der Vergütung der Betreuung muss ausgeglichen werden. Sichergestellt werden muss, dass die Vergütung die reelle Kostenentwicklung, insbesondere bei den Personal- und Sachkosten und dem Aufwand der Querschnittsarbeit berücksichtigt. Konkreter Reformbedarf besteht: 1. Berücksichtigung der Tarif- und Sachkostensteigerungen, 2. Aufnahme einer regelhaften Dynamisierung, 3. Berechnung der Vergütungshöhe. - Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten. - Sondervermögen Infrastrukturförderung: Förderung der Infrastruktur aus den Sondervermögen soll auch soziale Infrastruktur der Wohlfahrtsverbände umfassen. Vorgeschlagen wird eine Förderprogramm für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen sozialer Einrichtungen gemeinnütziger Träger - gespeist aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) - und ein Förderprogramm digitale Erreichbarkeit. - Gesetzliche Rentenversicherung stärken: Stärkung Solidargemeinschaft der Rentenversicherung durch Erweiterung des versicherten Personenkreises hin zu einer Erwerbstätigenversicherung mit obligatorischer Absicherung neuer Selbstständiger und Einbezug Beamte/ Parlamentarier; bessere Absicherung Berufsunfähigkeit; Einführung eines permanenten Rentenanwartschaftssplittings zur Milderung des Risikos der Altersarmut in Folge von Scheidung; Reform Hinterbliebenenversorgung; Anhebung Reha-Deckel; Abschaffung „Zwangsverrentung“ im SGB II; bessere Absicherung von Lücken in der Erwerbsbiographie, die durch Sorgearbeit Pflege entstehen sowie Haft; Überarbeitung Minijobregelung; Verbeiterung Finanzbildung in der Bevölkerung verbreitern. - Verhinderungen Verschlechterung Schutz von Familien für subsidiär geschützte Personen: Im Rahmen der Gesetzesänderung zur Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte braucht es tragfähige Lösungen für besonders schutzbedürftige Familien und langjährig laufende Verfahren. Notwendig sind eine klar definierte, gesetzlich verankerte Härtefallregelung sowie eine Stichtagsregelung für Fälle, in denen bereits eine Vorsprache an der Auslandsvertretung erfolgt ist oder zeitnah ansteht. Ziel ist es, unzumutbare Verzögerungen bei der Familienzusammenführung zu vermeiden und integrationshemmende Folgen zu begrenzen. - Anpassungen zur Verbesserung der praktischen Umsetzung des KHVVG: Reform der Vorhaltevergütung, Verbesserung der Standortdefinition, Versorgung ländlicher Raum, Definition Fachkrankenhäuser, praxisgerechte Ausgestaltung Hybrid-DRGs, Wegfall Bundes-Klinik-Atlas. - Forderungen Sozialstaatsreform: Bürgernahe gut erreichbare Sozialverwaltung mit schlanken Lösungen anstelle von zahlreichen gesetzlichen Einzelfallregelungen; Übersichtlicher Sozialstaat, der in seiner Funktion und Wirkung Leistungsberechtigten gut erklärt werden kann; erfolgreiche Verwaltungsmodernisierung mit Digitalisierung der Sozialverwaltung, die selbstverwalteten Sozialversicherungen in die Lage versetzten, digitale Möglichkeiten für Bürgernähe, Responsivität und Dienstleistungsorientierung zu nutzen; Zentrale Anlaufstellen (Wohngeld, KiZ, SGB II) und auskömmliche Ausstattung der Sozialverwaltungen; Digitalisierung, die nicht affine Menschen mitdenkt; gut ausgebaute soziale Infrastruktur – auch in ländlichen Räumen, damit Daseinsvorsorge und Teilhabe erlebbar ist; Bürokratieabbau. - Nach 4/2025 eingereiste Ukraine-Vertriebene sollen nur noch Leistungen nach AsylbLG erhalten: Personen mit Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2001/55/EG, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sollen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Ein dauerhafter Ausschluss aus dem SGB II, SGB IX, SGB XII und aus der Gesetzlichen Krankenversicherung wird abgelehnt. Notwendig ist die Ermöglichung einer zielführenden Arbeitsmarktintegration und die Chance, weiterhin an Integrationskursen teilzunehmen. - Verhinderung einkommenssteuerliche Besserstellung Rentner_innen durch Aktivrente: Verhinderung der Einführung einer Steuerbefreiung für Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit, die jenseits der Regelaltersgrenze erbracht wird. Verhinderung Verstoß gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip. Verhinderung von Ungerechtigkeiten zwischen abhängig Beschäftigten im Alter und den gleichaltrigen Beamten sowie erheblicher kritischer gleichstellungspolitischer Effekte. - Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz: Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden. - Beibehaltung des Verfahrens zur Verhinderung von missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen: Beibehaltung des geltenden Verfahrens, in dem erst bei konkreten Anhaltspunkten geprüft wird, ob ggf. eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung gegeben ist. Kommt es zu dem nun vorgesehenen Verfahren allein auf Grund eines „schwachen“ ausländerrechtlichen Status bei einem Elternteil, müssen wenigstens weitere Optionen geschaffen werden, um eine wirksame vorgeburtliche Anerkennung zu ermöglichen. Die Frist den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes darf nicht länger sein als bei anderen Verlustgründen. - Klimasozialpolitik - Sozialgerechte Ausgestaltung Wärmewende und Bekämpfung Energiearmut: Sozialgerechte Ausgestaltung der Wärmewende und Bekämpfung von Energiearmut durch realistische Berechnung Stromanteils im Regelbedarf und des Warmwassermehrbedarfs, Rechtsanspruch auf darlehensweise Übernahme von Strom- und Heizenergieschulden, regelmäßige Anpassung Kosten der Unterkunft und Heizung, Verbot armutsbedingte Energiesperren, Ausbau niedrigschwelliger Beratungsangebote, Stärkung Wohngeld mit Stromkostenkomponente, Aufteilung Sanierungskosten durch Einführung Drittelmodell, sozial gerechte Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit sozialer Staffelung Fördermittel BEG, Senkung Stromsteuer von privaten Haushalten, vollständigen Übernahme des CO2-Preises durch Vermietende. - Verschärfung strafrechtliche Regelung zum Schuttz von dem Gemeinwohl dienenden Personen: Ausweitung des Schutzes strafrechtlicher Vorschriften auf alle Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten, Stärkung der Ermittlungsbehörden, keine Änderung beim Familienachzug, beim Ausweisungsrecht, Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Bleiberechtsinteressen wahren. - Einführung eines Lotsendienstes in Geburtskliniken: Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Lotsendienste in Geburtskliniken, Sicherung einer verlässlichen Finanzierung der Lotsendienste in Geburtskliniken, Stärkung der Vermittlung in Frühe Hilfen - Antragsloses Kindergeld für alle Kinder einführen: Antragsloses Kindergeld für alle Kinder inklusive Antragsverfahren Bundeskindergeldgesetz einführen; keine gestaffelte schrittweise Umsetzung; transparente Kommunikation Einführungsverfahren; angemessener Umgang mit etwaigen Fehlentscheidungen; stärkeren Bekanntmachung der Möglichkeit, Kontoverbindungen in der IdNr.- Datenbank zu hinterlegen; Anpassung des § 62 EStG an Urteil des EuGH vom 1.8.2022 - Sozial gerechtes Europa gestalten, Sozialwirtschaft stärken und EU-Haushalt solidarisch ausrichten: Für ein soziales, gerechtes und nachhaltiges Europa: Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung stärken, Zugang zu individuellem Flüchtlingsschutz gewährleisten, die gemeinnützige Sozialwirtschaft als Säule der Wirtschaftskraft durch ein gerechtes EU-Beihilfen- und Vergaberecht unterstützen, EU-Digitalgesetzgebung sozial gerecht gestalten, einen ambitionierten und sozial gerechten Klimaschutz vorantreiben, den europäischen Haushalt auskömmlich ausstatten und sozial ausgestalten. - Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz inklusiv, bedarfsgerecht und nachhaltig ausgestalten: Umsetzung Kinder- und Jugendhilfestrukturreform; inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention; Abbau von Bürokratie und Verbesserung der Verwaltungsabläufe; klare Zuständigkeiten und verbesserte Zusammenarbeit der beteiligten Leistungssysteme; Sicherstellung einer bedarfsgerechten Finanzierung; Vermeidung von Leistungseinschränkungen im Rahmen von Einspar- und Konsolidierungsmaßnahmen; kritische Prüfung neuer Vorrang- und Nachrangregelungen, Erhalt individueller Rechtsansprüche und Zugänglichkeit von Leistungen; Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Unterstützungsangebote für junge Menschen und Familien. - Entbürokratisierung des Sozial- und Gesundheitswesens: Schaffung einer zentralen „Daten- und Kommunikationsplattform Pflege“ rund um die Themen Qualitätssicherung, Prüfung, Kontrollen und andere Meldepflichten; Abschaffung Doppel- und Mehrfachprüfung; Vereinfachung und Beschleunigung von Vergütungsverhandlungen; vollständige Digitalisierung der Leistungsabrechnung; Vereinfachung der Verordnung in der Häuslichen Krankenpflege; Entschlackung und Vereinfachung des WBG; Abschaffung des Präqualifizierungserfordernisses bei der Inkontinenzversorgung in der Langzeitpflege; Begutachtung nach Aktenlage bei Höherstufungsanträgen, Entbürokratisierung der Anforderungen an die Pflegedokumentation in den Qualitätsprüfungen. - Verbesserung der ambulanten Versorgung: Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen. - Erweiterung und Umsetzung Gewalthilfegesetz: Langfristig gesicherte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen sowie der Täterarbeit sicherstellen. Gewaltschutzplätze für alle Betroffenen, insbesondere vulnerable Gruppen, niedrigschwellig und barrierefrei zur Verfügung stellen und die Vorgaben der Istanbul Konvention konsequent umsetzen. - Neuregelung Strategie zur Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen: Strategie zur mentalen Gesundheit junger Menschen auf den Weg bringen; junge Menschen an der Erarbeitung der Strategie beteiligen, Entwicklung und Umsetzung eines verbindlichen Fortbildungsprogramms für multiprofessionelle Teams, die an und mit Schulen zusammenwirken, Konzipierung der Fortbildung unter Beteiligung der verschiedenen Professionen; Präventionsorientiertes Programm gegen Schulabsentismus aufsetzen; Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit als präventive Infrastruktur dauerhaft durch Co-Finanzierung Bund sichern und ausbauen; Etablierung gesundheits- und entwicklungsförderlicher Lern- und Schulstrukturen; gezielter Bildungsunterstützung vulnerabler Gruppen, insbesondere von Armut Betroffene. - Sozialökologische Verkehrswende mit sozialen, barrierefreien Orten und klimaschonender Mobilität: Umstieg auf klimaschonenden ÖPNV fördern; dauerhaft finanziertes bundesweites Sozialticket einführen - Weiterentwicklung Deutschlandticket zu einem Deutschlandticket FamilyPlus für die Mitnahme von Kindern; Investitionen in Schiene und Bahnhöfe vorantreiben; den Sozialraum Bahnhof als barrierefreien, sicheren und sozial gestalteten öffentlichen Raum weiterentwickeln; verlässliche Finanzierung von sozialer Arbeit an Bahnhöfen schaffen: Ausbau von Aufenthalts-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für vulnerable Gruppen (z. B. Wohnungslose, suchtkranke Menschen, Jugendliche); Gute Umsteigebeziehungen zwischen Bahn, Bus, Rad- und Fußverkehr (Bahnhof als Mobilitätsknoten); Förderung Kauf oder Leasing von E-Autos für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. - Stärkung des Ultima-Ratio-Gebotes sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen bei Zwangsbehandlung: Präventive Ansätze stärken; Durchführung Zwangsbehandlung grundsätzlich in geeigneten klinischen Strukturen, Rechtliche Klarstellung Krankenhausstandard, Evaluation - Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung: Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus - Neuordnung Pflegeversicherung und Finanzierung der Pflegeversicherung: Einführung von Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung, Berücksichtigung Tarifsteigerungen, nachhaltige Finanzierung, Förderung Digitalisierung und energetische Sanierung, Investitionskostenförderung Länder, Behandlungspflege ins SGB V, Entlastung Kommunen - Wohngeldkürzungen verhindern - besser Zugänge Sozileistung schaffen: Verhinderung Aussetzung einmalige Fortschreibung Wohngeld; Verhinderung von Verschiebung von Leistungsberechtigten in die Grundsicherung; Verhinderung Halbierung Leistungen Heizkostenkomponente; keine Schlechterstellung Pflegebedürftige Stufe 2; Wohngeldreform mit Umsetzung Sozialstaatsreform harmonisieren – Zugänge zu Leistungen erleichtern; Härtefallregelung für Überweisung an mehr als einen Kontoinhaber im Falle von Pfändung und Trennungssituationen. - Einführung eines bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetzes: Die von der AG Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen Verbesserung der Betreuungsrelation, Sprachliche Bildung und Sprachförderung und Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote sowie für die Steuerung im System und das Monitoring sollen zu einem bundesweiten Qualitätsentwicklungsgesetz weitergeführt werden. - Regelung suizidpräventiver Maßnahmen: Aufnahme des assistierten Suizids in den Regelungsbereich, konkrete Maßnahmen zur Methodenrestriktion, Ausbau von komplementären, niedrigschwelligen suizidpräventiven Krisenhilfen, Regelfinanzierung [U 25], konkrete Regelungen zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung in der Langzeitpflege und im Krankenhaus - Stärkung der Freiwilligendienste durch erhöhte Förderung und verbesserte Rahmenbedingungen: Stärkung der Freiwilligendienste durch dauerhaft gesicherte Finanzierung, Anhebung der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung, Erweiterung der förderfähigen Kosten, staatlich bezuschusstes erhöhtes Taschengeld, Möglichkeit eines Stipendiums, kostenloses Deutschlandticket für alle Freiwilligen, verbesserte Vergünstigungen und Anerkennungsmöglichkeiten. - Einbindung gemeinnütziger Akteure in Kreislaufwirtschaft verbindlicher gestalten: Vorrang der Vorbereitung zur Wiederverwendung gegenüber dem Recycling gesetzlich konkretisieren; Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und sozialwirtschaftlichen Wiederverwendungsbetrieben gesetzlich regeln; Zweckbindung kommunaler Gebühren für Wiederverwendung sicherstellen; Finanzierung Kooperationen mit gemeinnützlichen Widerverwendungsbetrieben regeln. - Entlastung AVR gebundene Dienstgeber bei der Zertifizierung: Bürokratiearme Ausgestaltung der Tariftreue-Zertifizierungsverfahrensverordnung (BTTGZertV) mit dem Ziel der grundsätzlichen Anerkennung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) von Caritas und Diakonie als tariftreues Regelungswerk; verbindliche Verfahrensstandards; kürzere Bearbeitungszeiten, längere Zertifikatsgeltung: Gebührenbegrenzung sowie Befreiung zertifizierter Dienstgeber von wiederkehrenden Nachweis- und Kontrollpflichten. - Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung: Änderung des Referentenentwurfs eines KI-Migrationsverwaltungsgesetzes (KIMVG) mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz automatisierter Anwendungen und KI-Systeme in Asyl-, Aufenthalts- und Visumverfahren zu präzisieren. Angestrebt werden insbesondere strengere Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Echtdaten und den automatisierten Abgleich öffentlich zugänglicher Internetdaten, verbindliche Transparenz- und Dokumentationspflichten, ein Widerspruchsrecht für Betroffene sowie konkretere Vorgaben zu menschlicher Kontrolle, technischer Erklärbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und zur regelmäßigen Überprüfung auf diskriminierende Wirkungen.

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