polradar

Schriftliche Frage 12 von Victor Perli (Gruppe Die Linke): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jewei…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 12 von Victor Perli (Gruppe Die Linke): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jewei… Frage 12 (Victor Perli, Gruppe Die Linke): Wie viele Wasser-, Strom-, Gas- und Fernwärmeanschlüsse in privaten Haushalten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland jeweils in den gesamten Jahren 2021, 2022, 2023 und 2024 gesperrt (sofern Daten für eines der Jahre noch nicht vollständig vorliegen, bitte bis zum letzten verfügbaren Zeitpunkt nennen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Philipp Nimmermann vom 17. Februar 2025: Bundesweite Zahlen zu Versorgungsunterbrechungen wegen Nichtzahlung der Strom- oder Gasrechnung werden in dem jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt veröffentlicht. In Deutschland wurden von den Netzbetreibern in den Jahren 2021, 2022 und 2023 folgende Strom- und Gassperren durchgeführt: Jahr Stromsperren Gassperren 2021 234.926 26.905 2022 208.506 22.987 2023 204.441 28.059 Die Bundesregierung verfügt derzeit über keine entsprechenden Zahlen für das Berichtsjahr 2024, da die Datenerhebung für das Monitoring der Bundesnetzagentur noch aussteht. Eine Erfassung solcher Versorgungsunterbrechungen erfolgt mit Blick auf die Fernwärme nach Kenntnis des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht. Nach den dem BMWK vorliegenden Informationen und den hierzu eingeholten Auskünften der Verbände (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft – BDEW, Verband kommunaler Unternehmen e. V. – VKU) finden Sperrungen im Fernwärmebereich wegen Zahlungsverzugs- oder -ausfalls allenfalls sehr vereinzelt statt Dies hat seine Ursache darin, dass in Vermietungsfällen typischerweise der Vermieter Kunde des Fernwärmeversorgungsunternehmens ist und mit diesem, nicht jedoch direkt mit dem Endverbraucher der Wärme (dem Mieter) abgerechnet wird. Ein eine Sperrung rechtfertigender Zahlungsausfall des Vermieters kommt in der Praxis kaum vor. Sollte dies doch einmal der Fall sein, haben die betroffenen Mieter grundsätzlich das Recht, die Versorgungsunterbrechung durch unmittelbare Zahlungen an den Versorger abzuwenden, so dass es auch hier nicht zu einer Sperrung kommen muss. Weiterhin liegen dem BMWK keine Informationen zu Versorgungssperren im Bereich der Wasserversorgung vor.

Relationen