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Schriftliche Frage 115 von Sandra Weeser (FDP): Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung des § 246c des Baugesetzbuches im Ahrtal, und welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bun…

dip / schriftliche_frage 21.02.2025 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. Februar 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 115 von Sandra Weeser (FDP): Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung des § 246c des Baugesetzbuches im Ahrtal, und welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bun… Frage 115 (Sandra Weeser, FDP): Wie bewertet die Bundesregierung die Anwendung des § 246c des Baugesetzbuches im Ahrtal, und welche Erfahrungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit den darin enthaltenen Möglichkeiten für die Länder seit Einführung der Katastrophenklausel gemacht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Elisabeth Kaiser vom 17. Februar 2025: Rheinland-Pfalz hat die bauplanungsrechtliche Wiederaufbauklausel (§ 246c des Baugesetzbuches) unmittelbar nach deren Inkrafttreten durch Rechtsverordnung des Landes zur Anwendung gebracht (Landesverordnung zur Bestimmung von Wiederaufbaugebieten nach 246c des Baugesetzbuches [Wiederaufbaugebietsverordnung – WAufbGVO] vom 18. Juli 2023). Nach Kenntnis der Bundesregierung wird die Vorschrift in der Praxis angewendet und ist ausreichend (siehe auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Fragestellerin vom 21. Februar 2024). Dessen ungeachtet könnte die Anwendung im Ahrtal im Rahmen eines möglichen Folgeprojekts des Forschungsprojekts Klimaanpassung, Hochwasser und Resilienz (KAHR) wissenschaftlich untersucht werden.

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