Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren - Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen
Text
Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren - Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8137
21. Wahlperiode 22.09.2026
Antrag
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann,
Dr. Paul Schmidt, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum,
Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus
Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor
Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer-
Soltau, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Denis Pauli, Arne Raue, Christian Reck,
Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren –
Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Bei der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 handelte es sich um die
folgenschwerste Naturkatastrophe in Deutschland seit der Hamburger Sturmflut 1962.
Ganze Ortschaften wurden von einer mehr als zehn Meter hohen Flutwelle
verwüstet.1 Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben;2 allein die versicherten
Sachschäden belaufen sich auf über 8 Milliarden Euro.3 Ein wesentlicher Grund
für das katastrophale Ausmaß war das jahrzehntelange Versäumnis, im Ahrtal
wirksame technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken und
Talsperren zu errichten.
Bund und Länder haben nach der Katastrophe das Sondervermögen „Aufbauhilfe
2021“ mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro errichtet.4 Zweck dieses Fonds
ist gemäß § 2 Absatz 1AufbhEG 2021 die Beseitigung der durch die
Naturkatastrophe verursachten Schäden und der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur.
Die Bundesregierung hat mit Schreiben von Bundeskanzler Friedrich Merz vom
30. Juli 2026 an die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, die
1 https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/gutachen-so-haben-die-behoerden-bei-der-ahr-
tal-flut-versagt-85777794.bild.html
2 https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/flut-rekonstruktion-ahrtal-protokoll-100.html
3 https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/ahrtalflut-versicherer-warnen-vor-truegerischer-
sicherheit-202654
4 https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/hochwasserhilfe.html
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Finanzierung der im Ahrtal geplanten Hochwasserrückhaltebecken aus dem
Aufbauhilfefonds abgelehnt.5 Dies konterkariert den gesetzgeberischen Willen: Der
Wiederaufbau muss zwingend einen verbesserten Hochwasserschutz umfassen –
anderenfalls würde die Bevölkerung sehenden Auges der nächsten Katastrophe
ausgesetzt.
Es ist nicht logisch, Milliarden für den Wiederaufbau von Gebäuden, Straßen,
Brücken und Infrastruktur bereitzustellen, jedoch die Finanzierung derjenigen
Schutzbauwerke zu verweigern, ohne die alle wiederaufgebauten Werte bei der
nächsten Flut erneut zerstört werden könnten. Ein Wiederaufbau ohne wirksamen
Hochwasserschutz gefährdet Menschenleben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. unverzüglich – spätestens bis zum 31. Dezember 2026 – eine
Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 4 AufbhEG 2021 vorzulegen, die den Bau von
Hochwasserrückhaltebecken und sonstigen technischen Hochwasserschutzanlagen
im Ahrtal als förderfähige Maßnahme aus dem Sondervermögen
„Aufbauhilfe 2021“ anerkennt;
2. hilfsweise, sofern eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021 rechtlich
nicht für ausreichend erachtet wird, dem Deutschen Bundestag kurzfristig
einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes
2021 vorzulegen, der klarstellt, dass Hochwasserschutzmaßnahmen, die
infolge der Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe 2021 für die betroffenen
Regionen neu geplant werden, ausdrücklich aus dem Sondervermögen
förderfähig sind;
3. gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz ein Finanzierungskonzept für die
prioritären Rückhaltebecken-Standorte im Ahrtal zu erarbeiten und dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages innerhalb von drei Monaten
nach Beschlussfassung vorzulegen;
4. sicherzustellen, dass bis zu einer bundesseitigen Klärung der Finanzierung
Planung und Bau der Rückhaltebecken aus Landesmitteln oder aus anderen
Bundestöpfen – etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) –vorfinanziert werden
können, um keine weitere Zeit zu verlieren;
5. den Deutschen Bundestag vierteljährlich über den Fortgang der Umsetzung
zu unterrichten.
Berlin, den 22. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat auf erschütternde Weise offengelegt, dass das Ahrtal überkeinerlei
wirksamen technischen Hochwasserschutz verfügte. Während andere Mittelgebirgsregionen in Deutschland seit
5 https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/rueckhaltebecken-ahrtal-finanzierung-durch-auf-
baufonds-abgelehnt-100.html
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Jahrzehnten durch Talsperren und Rückhaltebecken geschützt werden, blieb das Ahrtal diesem Risiko schutzlos
ausgeliefert. Die Konsequenz dieser jahrzehntelangen Versäumnisse war eine Katastrophe mit 135 Toten allein
im Ahrtal.
Der nun von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, Rückhaltebecken nicht aus dem Aufbauhilfefonds zu
finanzieren, verkehrt den Zweck des Sondervermögens in sein Gegenteil. Wenn 30 Milliarden Euro für den
Wiederaufbau bereitgestellt werden, dann muss auch der Schutz dieser Investitionen integraler Bestandteil des
Wiederaufbaus sein. Wer Häuser, Schulen, Straßen und Brücken mit Steuermilliarden wieder aufbaut, aber den Bau
von Schutzeinrichtungen verweigert, die genau diese Bauwerke vor der nächsten Zerstörung bewahren, handelt
fahrlässig gegenüber den betroffenen Bürgern. Der Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und der Schutz
wiederaufgebauter Infrastruktur sind zwei Seiten derselben Medaille und dürfen haushälterisch nicht künstlich
voneinander getrennt werden.
Die AfD-Fraktion hat bereits in ihrem Antrag vom 25. August 2021 (Bundestagsdrucksache 19/32089)6 auf das
eklatante Versagen des Hochwasserschutzes an der Ahr hingewiesen und gefordert, dass die Mittel des
Sondervermögens zielgerichtet für den Wiederaufbau –einschließlich des dafür notwendigen Hochwasserschutzes –
eingesetzt werden müssen, statt sie für klimapolitische Prestigeprojekte zu zweckentfremden.
Auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in ihrem Antrag vom 20. Februar 2024
(Bundestagsdrucksache 20/10382)7 gefordert, das Regelwerk der Aufbauhilfe 2021 grundlegend zu novellieren, um den
besonderen Herausforderungen im Ahrtal gerecht zu werden. Darin wurde unter anderem verlangt, die Verlegung
von Gebäuden an hochwassersicherere Standorte als förderfähig anzuerkennen. Wenn die Verlegung einzelner
Gebäude aus dem Aufbauhilfefonds förderfähig ist, dann muss erst recht der Bau von Rückhaltebecken
förderfähig sein, die ganze Ortschaften und Landstriche schützen.
Die Weigerung der Bundesregierung, die Rückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren, ist umso
unverständlicher, als konkrete Standorte und Planungen für Hochwasserrückhaltebecken vorliegen. Diese
Planungen drohen nun an der Finanzierungsfrage zu scheitern – während aus demselben Fonds gleichzeitig noch
immer Mittel für den Wiederaufbau abfließen. Es kann nicht im Interesse des Bundes sein, den Wiederaufbau
zu finanzieren, den Schutz des Wiederaufgebauten aber zu verweigern.
6 https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932089.pdf
7 https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010382.pdf
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