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Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren - Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · 21/8137 · Antrag · Original ↗

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Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren - Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8137 21. Wahlperiode 22.09.2026 Antrag der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit, René Bochmann, Dr. Paul Schmidt, Alexander Arpaschi, Adam Balten, Dr. Christina Baum, Dr. Christoph Birghan, Dr. Michael Blos, René Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Dr. Ingo Hahn, Udo Theodor Hemmelgarn, Steffen Janich, Dr. Malte Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Heinrich Koch, Achim Köhler, Knuth Meyer- Soltau, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Denis Pauli, Arne Raue, Christian Reck, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Martina Uhr, Sven Wendorf, Wolfgang Wiehle, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal aus dem Aufbauhilfefonds finanzieren – Wiederaufbau und Bevölkerungsschutz zusammenführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Bei der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 handelte es sich um die folgenschwerste Naturkatastrophe in Deutschland seit der Hamburger Sturmflut 1962. Ganze Ortschaften wurden von einer mehr als zehn Meter hohen Flutwelle verwüstet.1 Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben;2 allein die versicherten Sachschäden belaufen sich auf über 8 Milliarden Euro.3 Ein wesentlicher Grund für das katastrophale Ausmaß war das jahrzehntelange Versäumnis, im Ahrtal wirksame technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken und Talsperren zu errichten. Bund und Länder haben nach der Katastrophe das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Volumen von 30 Milliarden Euro errichtet.4 Zweck dieses Fonds ist gemäß § 2 Absatz 1AufbhEG 2021 die Beseitigung der durch die Naturkatastrophe verursachten Schäden und der Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Die Bundesregierung hat mit Schreiben von Bundeskanzler Friedrich Merz vom 30. Juli 2026 an die Landrätin des Kreises Ahrweiler, Cornelia Weigand, die 1 https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/gutachen-so-haben-die-behoerden-bei-der-ahr- tal-flut-versagt-85777794.bild.html 2 https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/flut-rekonstruktion-ahrtal-protokoll-100.html 3 https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/ahrtalflut-versicherer-warnen-vor-truegerischer- sicherheit-202654 4 https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/hochwasserhilfe.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Finanzierung der im Ahrtal geplanten Hochwasserrückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds abgelehnt.5 Dies konterkariert den gesetzgeberischen Willen: Der Wiederaufbau muss zwingend einen verbesserten Hochwasserschutz umfassen – anderenfalls würde die Bevölkerung sehenden Auges der nächsten Katastrophe ausgesetzt. Es ist nicht logisch, Milliarden für den Wiederaufbau von Gebäuden, Straßen, Brücken und Infrastruktur bereitzustellen, jedoch die Finanzierung derjenigen Schutzbauwerke zu verweigern, ohne die alle wiederaufgebauten Werte bei der nächsten Flut erneut zerstört werden könnten. Ein Wiederaufbau ohne wirksamen Hochwasserschutz gefährdet Menschenleben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. unverzüglich – spätestens bis zum 31. Dezember 2026 – eine Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 4 AufbhEG 2021 vorzulegen, die den Bau von Hochwasserrückhaltebecken und sonstigen technischen Hochwasserschutzanlagen im Ahrtal als förderfähige Maßnahme aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ anerkennt; 2. hilfsweise, sofern eine Änderung der Aufbauhilfeverordnung 2021 rechtlich nicht für ausreichend erachtet wird, dem Deutschen Bundestag kurzfristig einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetzes 2021 vorzulegen, der klarstellt, dass Hochwasserschutzmaßnahmen, die infolge der Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe 2021 für die betroffenen Regionen neu geplant werden, ausdrücklich aus dem Sondervermögen förderfähig sind; 3. gemeinsam mit dem Land Rheinland-Pfalz ein Finanzierungskonzept für die prioritären Rückhaltebecken-Standorte im Ahrtal zu erarbeiten und dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen; 4. sicherzustellen, dass bis zu einer bundesseitigen Klärung der Finanzierung Planung und Bau der Rückhaltebecken aus Landesmitteln oder aus anderen Bundestöpfen – etwa im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) –vorfinanziert werden können, um keine weitere Zeit zu verlieren; 5. den Deutschen Bundestag vierteljährlich über den Fortgang der Umsetzung zu unterrichten. Berlin, den 22. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 hat auf erschütternde Weise offengelegt, dass das Ahrtal überkeinerlei wirksamen technischen Hochwasserschutz verfügte. Während andere Mittelgebirgsregionen in Deutschland seit 5 https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/koblenz/rueckhaltebecken-ahrtal-finanzierung-durch-auf- baufonds-abgelehnt-100.html V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Jahrzehnten durch Talsperren und Rückhaltebecken geschützt werden, blieb das Ahrtal diesem Risiko schutzlos ausgeliefert. Die Konsequenz dieser jahrzehntelangen Versäumnisse war eine Katastrophe mit 135 Toten allein im Ahrtal. Der nun von der Bundesregierung verfolgte Ansatz, Rückhaltebecken nicht aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren, verkehrt den Zweck des Sondervermögens in sein Gegenteil. Wenn 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau bereitgestellt werden, dann muss auch der Schutz dieser Investitionen integraler Bestandteil des Wiederaufbaus sein. Wer Häuser, Schulen, Straßen und Brücken mit Steuermilliarden wieder aufbaut, aber den Bau von Schutzeinrichtungen verweigert, die genau diese Bauwerke vor der nächsten Zerstörung bewahren, handelt fahrlässig gegenüber den betroffenen Bürgern. Der Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und der Schutz wiederaufgebauter Infrastruktur sind zwei Seiten derselben Medaille und dürfen haushälterisch nicht künstlich voneinander getrennt werden. Die AfD-Fraktion hat bereits in ihrem Antrag vom 25. August 2021 (Bundestagsdrucksache 19/32089)6 auf das eklatante Versagen des Hochwasserschutzes an der Ahr hingewiesen und gefordert, dass die Mittel des Sondervermögens zielgerichtet für den Wiederaufbau –einschließlich des dafür notwendigen Hochwasserschutzes – eingesetzt werden müssen, statt sie für klimapolitische Prestigeprojekte zu zweckentfremden. Auch die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat in ihrem Antrag vom 20. Februar 2024 (Bundestagsdrucksache 20/10382)7 gefordert, das Regelwerk der Aufbauhilfe 2021 grundlegend zu novellieren, um den besonderen Herausforderungen im Ahrtal gerecht zu werden. Darin wurde unter anderem verlangt, die Verlegung von Gebäuden an hochwassersicherere Standorte als förderfähig anzuerkennen. Wenn die Verlegung einzelner Gebäude aus dem Aufbauhilfefonds förderfähig ist, dann muss erst recht der Bau von Rückhaltebecken förderfähig sein, die ganze Ortschaften und Landstriche schützen. Die Weigerung der Bundesregierung, die Rückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds zu finanzieren, ist umso unverständlicher, als konkrete Standorte und Planungen für Hochwasserrückhaltebecken vorliegen. Diese Planungen drohen nun an der Finanzierungsfrage zu scheitern – während aus demselben Fonds gleichzeitig noch immer Mittel für den Wiederaufbau abfließen. Es kann nicht im Interesse des Bundes sein, den Wiederaufbau zu finanzieren, den Schutz des Wiederaufgebauten aber zu verweigern. 6 https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932089.pdf 7 https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010382.pdf V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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