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Schriftliche Frage 59 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckre…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 59 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckre… Frage 59 (Stephan Stracke, CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Berechnungen darüber vor, welche finanziellen Vorteile (inklusive steuerlicher Auswirkungen) sich für einen Eckrentner ergeben und wie sich die Unterschiede zum geltenden Recht darstellen, wenn die geplante Rentenaufschubprämie oder die Möglichkeit der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge ein, zwei oder drei Jahre nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024: Der Bundesregierung liegen exemplarische Berechnungen zu den finanziellen Vorteilen der Rentenaufschubprämie sowie der beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter für einen Eckrentner-Modellfall vor. Solche Berechnungen haben aufgrund der Vielzahl der gesetzten Annahmen jedoch keine Aussagekraft über den beispielhaft modellierten Einzelfall hinaus. Die Ergebnisse sind stets von einer Vielzahl von Faktoren wie beispielsweise der Rentenhöhe, der Höhe des aus der Weiterarbeit erzielten Einkommens sowie weiterer individueller steuerrelevanter Parameter abhängig. Zudem ist die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Rentenaufschubprämie noch nicht abgeschlossen.

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