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Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente (Antwort zu Drs. 21/1357)

dip / drucksache 23.09.2025 · WP 21 · 21/1792 · Antwort · Original ↗

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Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente (Antwort zu Drs. 21/1357) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1792 21. Wahlperiode 23.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1357 – Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Versicherungsleistung der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VI). Die Rente wird gewährt, wenn neben den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen. Versicherte dürfen aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Beträgt das Restleistungsvermögen weniger als drei Stunden täglich, wird eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt. Kritikpunkte sind insbesondere die Rentenhöhe (www.vdk.de/themen/rente/er werbsminderungsrente/#c3346) sowie der erschwerte Zugang zur Erwerbsminderungsrente. Das Antragsverfahren gilt als komplex; auch Widerspruchs- und Klageverfahren sind häufig langwierig und für die Versicherten belastend (www.swr.de/swrkultur/doku-und-feature/lost-in-sozialversicherung-doku-ueb er-den-schwierigen-zugang-zur-erwerbsminderungsrente-feature-2024-09-06- 100.html). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 heißt es: „Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind“ (www.koalitionsvertra g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf#page=22). Diese Aussage wirft bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der konkreten Umsetzung auf. Soweit Zahlen zu Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente erfragt werden, beziehen sich diese auf reguläre Anträge, nicht enthalten sind nach § 116 Absatz 2 SGB VI fingierte Anträge, die ursprünglich auf Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen gerichtet waren, sowie Anträge auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Versicherte bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 eine Erwerbsminderungsrente (bitte jährlich, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und den Rententrägern Deutsche Rentenversicherung [DRV] Bund, Deutsche Rentenversicherung Regionalträger, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See [DRV KBS] aufschlüsseln)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 1 im Anhang* entnommen werden.  2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen Zeitraum jeweils die durchschnittlichen Zahlbeträge im Rentenzugang und Rentenbestand, getrennt nach voller und teilweiser EM-Rente, Geschlecht und den Rententrägern DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle 1 (Rentenzugang) und der Tabelle 2 (Rentenbestand) zu Frage 2 im Anhang* entnommen werden.  3. Wie viele Renten wegen voller Erwerbsminderung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 als sogenannte Arbeitsmarktrenten gewährt, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 3 im Anhang* entnommen werden.  4. Wie viele Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 gewährt, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 4 im Anhang* entnommen werden.  5. Wie viele Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Grundsicherung bei Erwerbsminderung (bitte Entwicklung seit 2015 darstellen)? Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/23203 verwiesen. Die Daten für die Jahre 2020 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 5 im Anhang* entnommen werden.  6. Wie viele Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld; bitte Entwicklung seit 2015 darstellen)? Beziehende einer Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung können ergänzend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Gemäß § 11 SGB II sind Einnahmen in Geld und Geldeswert bei der Berechnung der Leistungshöhe zu berücksichtigen. Dazu zählen auch die Einnahmen aus Renten. Eine Unterscheidung nach der Art des Renteneinkommens ist dabei nicht erforderlich. Daher liegen entsprechende Daten nicht vor.  7. Wie viele Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente sind in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (bitte absolute und prozentuale Werte tabellarisch angeben)? Die Daten können der Tabelle zu Frage 7 im Anhang* entnommen werden.  8. Welche weiteren zehn Krankheitsbilder – abgesehen von psychischen Erkrankungen – waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren am häufigsten Ursache für eine Berentung wegen Erwerbsminderung (bitte absolute und relative Zahlen tabellarisch angeben)? Die Daten können der Tabelle zu Frage 8 im Anhang* entnommen werden.  9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 jeweils das durchschnittliche Alter beim Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente, getrennt nach Geschlecht (bitte tabellarisch darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 9 im Anhang* entnommen werden. 10. Wie hoch war in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Alter bei Rentenzugang in eine Erwerbsminderungsrente, differenziert nach den wichtigsten Indikationsgruppen der Hauptdiagnose (z. B. psychische Störungen, Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), jeweils getrennt nach Geschlecht (bitte tabellarisch darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 10 im Anhang* entnommen werden. 11. Wie viele Anträge auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 gestellt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 11 im Anhang* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 12. Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe am Arbeitsleben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 nach § 116 Absatz 2 SGB VI als Rentenantrag wegen Erwerbsminderung fingiert (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 12 im Anhang* entnommen werden. 13. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Neuanträgen auf eine Erwerbsminderungsrente bis zur Erstentscheidung (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger und DRV KBS und mit einem Ranking der Rententräger darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 13 im Anhang* entnommen werden. 14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Rentenversicherungsträgern ein Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung medizinisch eindeutig gelagerter Leistungsfälle, wenn ja, wie wirkt sich dies auf die durchschnittliche Bearbeitungszeit aus, und wird die Einführung eines solchen Fast-Track-Verfahrens geprüft? Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bearbeiten Anträge auf Erwerbsminderungsrente so schnell wie möglich. Soweit alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen, entscheiden die Rentenversicherungsträger unverzüglich und schnellstmöglich bereits nach Aktenlage. Ist dies nicht der Fall, hängt die Dauer der Bearbeitung entscheidend davon ab, ob und welche weiteren sozialmedizinischen Befunderhebungen und Prüfungen neben den Antragsunterlagen erforderlich sind, um über den Rentenanspruch entscheiden zu können. Müssen hierfür beispielsweise zusätzliche Gutachten eingeholt und gegebenenfalls weitere komplexe sozialmedizinische Fragestellungen geklärt werden, hat dies entsprechende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer. Der Bearbeitungsprozess und dessen Dauer hängt damit im Ergebnis im Wesentlichen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Hermann-Josef Tebroke auf Bundestagsdrucksache 21/15087 verwiesen. 15. Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 die Bewilligungen und Ablehnungen von Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)? Die Daten können der Tabelle 1 (Bewilligungen) und Tabelle 2 (Ablehnungen) zu Frage 15 im Anhang* entnommen werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 der prozentuale Anteil der abgelehnten Anträge auf Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente, bezogen auf alle in diesen Jahren gestellten Weiterzahlungsanträge, getrennt nach den Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS? Die Weitergewährungsanträge von Erwerbsminderungsrenten werden nicht in der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik erfasst. Die Erledigung von Weitergewährungsanträgen wird erst seit dem Jahr 2022 in der Rentennachbehandlungsstatistik als gesonderte Unterfallgruppe erhoben. Die Daten für die Jahre 2022 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 16 im Anhang* entnommen werden. 17. Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung die Ablehnungen von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente nach den folgenden Ablehnungsgründen entwickelt: nicht erfüllte versicherungsrechtliche Voraussetzungen, fehlende gesundheitliche Voraussetzungen, mangelnde Mitwirkung (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)? Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen 1 bis 3 zu Frage 17 im Anhang* entnommen werden. 18. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 geführt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)? Eine differenzierte Darstellung der abgeschlossenen Widerspruchsverfahren nach Versicherungsträgern ist erst ab 2021 möglich. In den Jahren 2015 bis 2020 wurden insgesamt folgende Widersprüche gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente erledigt. Jahr Anzahl erledigter Widersprüche insgesamt 2015 74 139 2016 75 921 2017 72 801 2018 68 893 2019 65 142 2020 70 474 Die Daten in der angefragten Differenzierung für die Jahre 2021 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 18 im Anhang* entnommen werden. 19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die Erfolgsquote der Widersprüche gegen ablehnende EM- Renten-Bescheide (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger, DRV KBS, einschließlich eines Rankings nach Rententräger, darstellen)? Eine differenzierte Darstellung der Erfolgsquote der Versicherten im Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach Versicherungsträgern ist erst ab 2021 möglich. In den Jahren * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 2015 bis 2020 wurden insgesamt folgende Widersprüche gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente erledigt. Jahr Erfolgsquote der Versicherten insgesamt 2015 21,6 % 2016 22,2 % 2017 22,3 % 2018 21,8 % 2019 22,3 % 2020 24,8 % Die Daten in der angefragten Differenzierung für die Jahre 2021 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 19 im Anhang* entnommen werden. 20. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 die durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren zu den Neuanträgen auf eine Erwerbsminderungsrente (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger und DRV KBS, einschließlich eines Rankings nach Rententräger, darstellen)? In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung werden keine entsprechenden Laufzeiten erfasst. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. 21. Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass bei den möglicherweise über viele Jahre andauernden gerichtlichen Verfahren auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente nicht die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 43 SGB VI entfallen, die gesundheitlichen Voraussetzungen für den Leistungsfall jedoch erst zu einem Zeitpunkt nach dem Wegfall der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt werden können? Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Leistungsfall der Erwerbsminderung eine zeitliche Nähe zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit besitzt. Dies wird durch die sogenannte Drei-Fünftel-Belegung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sichergestellt. Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht danach grundsätzlich nur dann, wenn in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. In der überwiegenden Zahl der Fälle wird der Leistungsfall auch bei Verfahren, in denen die Sozialgerichtsbarkeit betroffen ist, auf das Datum des Antrags auf Erwerbsminderungsrente, einer Rehabilitationsmaßnahme oder eines medizinischen Gutachtens festgelegt, welches vor dem Beginn des sozialgerichtlichen Verfahrens liegt. Aber auch wenn der Leistungsfall später eintritt, sieht das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einen Versicherungsschutz vor. Denn neben Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit werden auch Zeiten mit Pflichtbeiträgen während des Bezugs von Kranken- oder Arbeitslosengeld bei der Drei-Fünftel-Belegung berücksichtigt. Darüber hinaus ist auch sichergestellt, dass eine unverschuldet unterbliebene Zahlung von Pflichtbeiträgen keine nachteilige Auswirkung hat. So werden * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen neben Pflichtbeitragszeiten auch weitere rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich aus Gründen des sozialen Ausgleichs um bestimmte Zeiten, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, weiter in die Vergangenheit, die nicht mit Pflichtbeiträgen belegt sind (§ 43 Absatz 4 SGB VI). 22. Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch nach Ablehnung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung – also während eines Widerspruchs- oder Klageverfahrens – fortbestehen kann? Eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass die Arbeitslosen für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen. Bei der Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) handelt es sich um eine aus sozialen Schutzgründen begünstigende Sonderregelung, die es ermöglicht, dass Arbeitslose Arbeitslosengeld beziehen können, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen diese Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllen. Ziel der Sonderregelung ist, Nachteile für Leistungsberechtigte infolge des gegliederten Systems der sozialen Sicherung auszuschließen, solange ungeklärt ist, welchem dieser Systeme sie zuzuordnen sind. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt mit der Nahtlosigkeitsregelung zum Schutze der Arbeitslosen ein Versicherungsrisiko, das über ihre eigentliche Zielbestimmung, der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit auf Grund von Arbeitsmarktrisiken, hinausgeht. Die Zahlung von Arbeitslosengeld nach dieser Sonderregelung endet deshalb ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine Entscheidung über das Vorliegen verminderter Erwerbsfähigkeit getroffen hat. Für die Betroffenen besteht die Möglichkeit, weiter Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn sie sich entsprechend dem festgestellten Leistungsvermögen den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. Die Erklärung dieser Arbeitsbereitschaft hat keinen Einfluss auf die durch Rechtsbehelf oder Rechtsmittel weiterverfolgte Zuerkennung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können deshalb ungeachtet dieser Frage bis zur Entscheidung im Widerspruchs- bzw. im Klageverfahren gegenüber dem Rentenversicherungsträger Arbeitslosengeld unter den allgemeinen Voraussetzungen erhalten. 23. Wie haben sich seit 2015 die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung entwickelt? Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung galt bis zum 30. Juni 2017, dass ein Hinzuverdienst in Höhe der Grenze für geringfügige Beschäftigungen unschädlich für die volle Rentenzahlung war. Die Hinzuverdienstgrenze betrug 450 Euro im Monat und durfte zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kam. Von Juli 2017 bis Ende 2022 betrug der rentenunschädliche Hinzuverdienst 6 300 Euro im Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei Renten wegen voller Erwerbsminderung eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Für das Kalenderjahr 2023 bedeutet dies, dass ein Hinzuverdienst von 17 823,75 Euro rentenunschädlich war. Für das Kalenderjahr 2024 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 18 558,75 Euro und im laufenden Kalenderjahr 2025 sind es 19 661,25 Euro. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist die Entwicklung des rentenunschädlichen Mindesthinzuverdienstes* (in Euro) in folgender Tabelle dargestellt. * bis 30. Juni 2017 handelt es sich um Monatsbeträge, seit 1. Juli 2017 um einen kalenderjährlichen Mindesthinzuverdienst. 24. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2023 geltenden dynamisierten Hinzuverdienstgrenzen auf die Erwerbsbeteiligung und Einkommenssituation von EM-Rentnern, und welche statistischen Entwicklungen sind seitdem feststellbar? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Zur Entwicklung der Rentenhöhe von Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 25. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2024 bestehende Möglichkeit zur Arbeitserprobung (www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzlic he-rente/erwerbsminderungsrentner-koennen-auf-probe-arbeiten) in Anspruch genommen, und wie viele Erwerbsminderungsrentner konnten so wieder in das Berufsleben zurückkehren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Statistiken vor. Nach Auskunft der Rentenversicherungsträger wird die Arbeitserprobung mit steigender Häufigkeit von Rentenbeziehenden nachgefragt und trägt in diesen Fällen erheblich dazu bei, dass Beziehende einer Rente wegen Erwerbsminderung zurück in den Arbeitsmarkt finden. 26. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Auswirkungen der erhöhten Hinzuverdienstgrenzen und der Arbeitserprobung wissenschaftlich zu evaluieren, und wenn ja, wann werden dazu Ergebnisse vorgelegt? Festlegungen zum Ob und Wie der in der Fragestellung genannten Evaluierungen wurden noch nicht getroffen. 27. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausweitung der Zurechnungszeit auf die durchschnittliche Rentenhöhe im Neuzugang seit 2019 (bitte jährlich differenzieren)? Zur Entwicklung der durchschnittlichen Rentenhöhe seit 2019 wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es liegen der Bundesregierung jedoch keine Daten darüber vor, in welchem Ausmaß die Ausweitung der Zurechnungszeit zum Anstieg beigetragen hat. 28. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Bestandsrentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat, seit dem 1. Juli 2024 den pauschalen Zuschlag, und in welchem Umfang wird damit der Unterschied zu Neurentnern infolge der verlängerten Zurechnungszeit ausgeglichen? Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 3 Millionen Renten von dem Zuschlag profitieren. Dies betrifft Erwerbsminderungsrenten mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2018, einschließlich nachfolgende Alters- und Hinterbliebenenrenten sowie auch Hinterbliebenenrenten ohne vorherigen Rentenbezug mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2018. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor. 29. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 zur Stärkung des Grundsatzes „Prävention vor Reha vor Rente“ angekündigte flächendeckende Umsetzung des „Ü45-Checks“ umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten sozialmedizinischen Untersuchungskapazitäten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Rentenversicherungsträger haben im Rahmen von Modellvorhaben eine freiwillige, individuelle und berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres erprobt (§ 14 Absatz 3 Satz 2 SGB VI). Die Bundesregierung will diesen Ü45-Check unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse aus der Testphase gesetzlich verankern. Dabei soll der Ü45-Check der frühzeitigen Erkennung von Präventions- und Rehabilitationsbedarfen dienen und in der Folge zu einer verstärkten Inanspruchnahme der Leistungen führen. Um möglichst viele Versicherte zu erreichen – und eine flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten – wird unter anderem die Einbindung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Hausärztinnen und Hausärzten geprüft. 30. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 angekündigten Maßnahme, Reha- Leistungen gezielter bei Personen einzusetzen, die bereits eine befristete Erwerbsminderungsrente beziehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 31. Plant die Bundesregierung, befristete Erwerbsminderungsrenten künftig systematisch zu überprüfen und ggf. durch verpflichtende Reha- Maßnahmen zu hinterfragen? 32. Nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung künftig über den Einsatz von Reha-Leistungen bei Beziehern einer befristeten Erwerbsminderungsrente entschieden werden? Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Durch eine zielgenaue Unterstützung erwerbsgeminderter Versicherter bei der (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben sollen Erwerbspotentiale besser und früher erkannt, gehoben und gesichert werden. Denn die Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung dienen nicht nur dazu, den Eintritt einer Erwerbsminderung zu verhindern. Sie werden auch bei bereits vorliegender geminderter Erwerbsfähigkeit erbracht, wenn diese durch die Leistungen voraussichtlich verbessert, wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Den Versicherten steht hierfür ein breites Leistungsspektrum zur Verfügung. Die Umsetzung und zielgruppengerechte Weiterentwicklung des Leistungsangebotes obliegt den Rentenversicherungsträgern. Die Bundesregierung flankiert diesen Prozess, wo nötig, durch gesetzgeberische Maßnahmen. Demgemäß bringt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Fallmanagements im SGB VI auf den Weg, wonach auch erwerbsgeminderte Versicherte zur (Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben künftig eine ganzheitliche Begleitung und Unterstützung über den gesamten Rehabilitationsprozess hinweg erhalten können (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze). Die Durchführung eines Fallmanagements wurde in Modellprojekten des Bundesprogramms „rehapro“ (§ 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IX) erfolgreich erprobt. Die geschilderten Kriterien gelten nicht nur für das Verfahren im Rahmen der Erstbeantragung einer Erwerbsminderungsrente. Auch im Rahmen der Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten wird geprüft, ob die geminderte Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Bereits nach aktueller Rechtslage schließt dies die Abklärung und das Angebot geeigneter Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Die Versicherten unterliegen insoweit den bestehenden Mitwirkungspflichten. Generell verpflichtende Rehabilitationsmaßnahmen werden demgegenüber nicht als zielführend erachtet. Tabellenanhang zu der Kleinen Anfrage 21/1357 zu der Frage 1: Rentenbestand an Erwerbsminderungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) von 2015 bis 2024 jeweils zum 31. Dezember Männer Frauen Männer Frauen 2015 Deutsche Rentenversicherung Bund 13.033 33.200 168.265 442.716 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 36.135 9.231 583.673 402.112 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8.443 1.012 56.990 19.284 2016 Deutsche Rentenversicherung Bund 12.449 33.706 168.482 453.828 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 33.045 9.296 590.857 413.676 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 7.679 1.007 57.078 19.948 2017 Deutsche Rentenversicherung Bund 12.382 35.192 166.981 458.734 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 32.414 9.902 592.721 419.981 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 7.257 1.016 56.677 20.364 2018 Deutsche Rentenversicherung Bund 12.239 36.641 165.637 462.456 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 30.172 10.300 590.146 422.908 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 6.691 1.039 56.009 20.648 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 11.441 35.798 163.695 464.166 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 27.243 10.329 586.301 424.103 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 5.957 1.057 55.880 20.957 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Jahr Rentenversicherungsträger zu der Frage 1: Fortsetzung der Tabelle Rentenbestand an Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024 jeweils zum 31. Dezember Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Männer Frauen Männer Frauen 2020 Deutsche Rentenversicherung Bund 11.252 37.440 163.464 470.028 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 25.832 10.948 584.591 426.724 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 5.374 1.065 55.322 21.237 2021 Deutsche Rentenversicherung Bund 10.520 37.359 162.905 474.879 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 22.930 11.071 577.837 426.039 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 4.650 1.014 53.828 21.222 2022 Deutsche Rentenversicherung Bund 9.801 36.400 161.301 475.533 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 20.135 11.059 568.374 424.886 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 3.880 1.027 52.465 21.147 2023 Deutsche Rentenversicherung Bund 9.331 36.604 158.642 472.818 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 17.106 11.173 555.433 421.004 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 3.252 997 50.394 20.904 2024 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.929 36.960 157.774 474.784 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 14.450 11.470 547.140 420.471 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 2.727 962 48.400 20.707 Jahr Rentenversicherungsträger Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung zu der Frage 2: Tabelle 1: Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024 im Rentenzugang Männer Frauen Männer Frauen 2015 Deutsche Rentenversicherung Bund 458 391 871 791 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 389 293 683 603 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 450 400 771 742 2016 Deutsche Rentenversicherung Bund 471 402 897 817 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 406 308 709 626 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 472 417 802 765 2017 Deutsche Rentenversicherung Bund 477 418 928 837 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 424 324 728 640 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 479 445 825 782 2018 Deutsche Rentenversicherung Bund 512 442 935 861 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 450 353 751 661 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 511 460 850 809 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 544 475 1.002 926 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 494 398 831 740 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 551 520 941 915 Jahr Rentenversicherungsträger durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung zu der Frage 2: Fortsetzung der Tabelle 1: Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024 im Rentenzugang Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Männer Frauen Männer Frauen 2020 Deutsche Rentenversicherung Bund 598 520 1.113 1.012 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 544 433 915 800 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 603 553 1.010 983 2021 Deutsche Rentenversicherung Bund 626 536 1.152 1.047 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 566 446 953 828 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 613 536 1.081 979 2022 Deutsche Rentenversicherung Bund 638 555 1.182 1.085 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 575 468 991 861 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 616 567 1.101 1.020 2023 Deutsche Rentenversicherung Bund 669 597 1.242 1.147 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 614 502 1.038 907 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 623 597 1.155 1.072 2024 Deutsche Rentenversicherung Bund 686 621 1.263 1.198 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 616 525 1.072 948 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 650 624 1.201 1.102 Jahr Rentenversicherungsträger durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung zu der Frage 2: Tabelle 2: Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024 im Rentenbestand jeweils zum 31. Dezember Männer Frauen Männer Frauen 2015 Deutsche Rentenversicherung Bund 490 446 846 811 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 454 388 715 666 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 881 501 854 810 2016 Deutsche Rentenversicherung Bund 511 465 876 846 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 468 402 740 691 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 923 516 883 841 2017 Deutsche Rentenversicherung Bund 527 482 887 862 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 481 415 751 704 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 932 539 897 856 2018 Deutsche Rentenversicherung Bund 544 501 911 890 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 494 424 772 725 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 957 552 922 879 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 564 527 943 938 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 512 452 803 769 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 997 581 958 933 Jahr Rentenversicherungsträger durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung zu der Frage 2: Fortsetzung der Tabelle 2: Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024 im Rentenbestand jeweils zum Dezember Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Männer Frauen Männer Frauen 2020 Deutsche Rentenversicherung Bund 588 549 980 975 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 536 472 837 800 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.032 607 996 971 2021 Deutsche Rentenversicherung Bund 592 553 987 982 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 541 476 846 806 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.044 600 1.004 976 2022 Deutsche Rentenversicherung Bund 626 587 1.045 1.044 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 571 503 899 859 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.122 631 1.065 1.036 2023 Deutsche Rentenversicherung Bund 653 618 1.091 1.093 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 603 535 941 900 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.190 657 1.114 1.084 2024 Deutsche Rentenversicherung Bund 681 649 1.142 1.148 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 626 561 989 946 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.250 688 1.163 1.131 Jahr Rentenversicherungsträger durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung Renten wegen voller Erwerbsminderung zu der Frage 3: Anzahl der erstmals oder durch Änderung der Leistungsart zugegangenen (vollen) arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nach § 224 SGB VI von 2015 bis 2024 2015 Deutsche Rentenversicherung Bund 6.746 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 15.910 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.495 2016 Deutsche Rentenversicherung Bund 7.433 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 15.574 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.516 2017 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.105 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 14.203 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.446 2018 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.509 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 12.793 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.190 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.196 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 11.552 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.162 Anzahl der arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten Jahr Rentenversicherungsträger zu der Frage 3: Fortsetzung der Tabelle Anzahl der erstmals oder durch Änderung der Leistungsart zugegangenen (vollen) arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nach § 224 SGB VI von 2015 bis 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2020 Deutsche Rentenversicherung Bund 9.513 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 11.940 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 1.143 2021 Deutsche Rentenversicherung Bund 9.562 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 11.015 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 937 2022 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.925 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 10.770 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 936 2023 Deutsche Rentenversicherung Bund 7.942 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 10.102 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 871 2024 Deutsche Rentenversicherung Bund 8.701 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 9.851 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 845 Anzahl der arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten Jahr Rentenversicherungsträger zu der Frage 4: Rentenzugang an teilweisen Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit („Berufsschutzrenten“) nach § 240 SGB VI von 2015 bis 2024 2015 Deutsche Rentenversicherung Bund 2.160 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.459 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 486 2016 Deutsche Rentenversicherung Bund 2.053 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.239 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 423 2017 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.584 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 2.975 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 369 2018 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.755 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.213 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 447 2019 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.667 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.030 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 351 Jahr Rentenversicherungsträger Anzahl der Renten nach § 240 SGB VI zu der Frage 4: Fortsetzung der Tabelle: Rentenzugang an teilweisen Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit („Berufsschutzrenten“) nach § 240 SGB VI von 2015 bis 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2020 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.837 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.665 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 377 2021 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.587 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 3.044 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 339 2022 Deutsche Rentenversicherung Bund 1.420 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 2.540 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 198 2023 Deutsche Rentenversicherung Bund 992 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 1.856 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 112 2024 Deutsche Rentenversicherung Bund 537 Deutsche Rentenversicherung Regionalträger 1.058 Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 57 Jahr Rentenversicherungsträger Anzahl der Renten nach § 240 SGB VI zu der Frage 5: Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII mit Rentenbezug, am Ende des Jahres Jahr Anzahl mit angerechneten Erwerbsminderungsrenten 2020 195.155 2021 191.100 2022 186.720 2023 176.255 2024 176.975 Quelle: Statistisches Bundesamt zu der Frage 7: Rentenzugang wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose „Psychische Störungen“ von 2015 bis 2024, Anzahl und Anteil Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Anzahl Anteil in % 2015 74.234 42,6 2016 74.468 42,8 2017 71.303 43,0 2018 71.671 42,7 2019 67.321 41,7 2020 72.990 41,5 2021 69.148 41,7 2022 69.297 42,3 2023 68.703 41,8 2024 72.095 42,0 Rentenzugang wg. psychischer StörungenJahr zu der Frage 8: Die 10 häufigsten Krankheitsbilder beim Zugang zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Zeitraum von 2015 bis 2024 (mit Ausnahme psychischer Störungen) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu der Frage 9: Durchschnittliches Alter beim Zugang in Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Anzahl Anteil in % Zerebrovaskuläre Krankheiten 74.759 4,4 Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens 66.990 4,0 Allgemeinsymtome 59.948 3,6 Bösartige Neubildungen der Versauungsorgane 52.382 3,1 Chronische Krankheiten der unteren Atemwege 47.315 2,8 Arthrose 41.003 2,4 Bösartige Neubildungen der Atmungsorgane u. sonstiger intrathorakaler Organe 39.475 2,3 Bösartige Neubildungen der Brustdrüse 35.738 2,1 Demeyelinisierende Krankheiten des Zenralen Nervensystems 30.806 1,8 Sonstige Formen der Herzkrankheiten 28.428 1,7 Rentenzugänge von 2015 bis 2024Krankheitsbilder Männer Frauen 2015 52,1 51,2 2016 52,1 51,2 2017 52,4 51,4 2018 52,7 51,6 2019 53,2 52,1 2020 53,7 52,8 2021 54,1 53,1 2022 54,3 53,5 2023 54,5 53,6 2024 54,5 53,5 Jahr durchschnittliches Alter in Jahren beim Zugang in die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu der Frage 10: Durchschnittliches Alter in Jahren beim Zugang in Erwerbsminderungsrenten nach Diagnosegruppen Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu der Frage 11: Anzahl effektive Antragszugänge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderung der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung 2015 55,5 55,4 52,9 54,2 49,6 55,7 50,6 52,6 49,4 2016 55,6 55,5 52,8 54,6 49,6 56,0 50,8 52,6 49,3 2017 55,9 55,7 53,2 54,5 49,9 56,2 51,1 52,3 49,1 2018 56,3 55,9 53,4 55,0 50,3 56,5 51,5 52,1 49,3 2019 56,8 56,4 53,7 55,5 50,8 57,0 52,0 52,1 49,5 2020 57,4 56,7 54,0 55,9 51,3 57,5 52,6 54,1 50,0 2021 57,6 56,8 54,2 56,0 51,9 57,8 52,9 54,2 50,2 2022 57,9 57,1 54,8 56,3 52,3 58,0 53,3 55,2 50,4 2023 58,3 57,2 55,0 56,5 52,6 58,2 53,2 55,7 50,4 2024 58,1 57,3 54,8 56,6 52,5 58,3 53,5 54,7 50,0 2015 54,8 53,7 51,5 52,7 50,0 55,0 48,0 51,7 49,5 2016 54,8 53,9 51,4 52,7 50,1 55,4 48,2 51,3 49,2 2017 55,0 54,0 51,4 52,7 50,4 55,7 48,4 52,2 49,1 2018 55,2 54,2 51,7 53,1 50,6 55,8 48,8 52,7 49,2 2019 55,7 54,6 51,7 53,7 51,1 56,3 49,7 52,8 49,3 2020 56,1 55,1 52,8 54,1 51,8 56,8 50,0 52,9 50,2 2021 56,4 55,0 52,6 54,3 52,3 57,1 50,5 53,7 50,4 2022 56,7 55,5 53,3 54,7 52,8 57,5 50,6 55,3 50,4 2023 56,9 55,6 53,5 54,9 53,0 57,6 50,9 54,9 50,3 2024 56,7 55,8 53,7 55,0 52,9 58,0 50,7 54,7 50,2 Frauen Atmung Nerven/ Sinne Haut Sonstige/ keine Aussage möglich Jahr Männer Skelett/ Muskeln/ Bindegewebe Herz/ Kreislauferkrankungen Stoffwechsel/ Verdauung Neubildungen Psychische Störungen Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 228.953 229.324 223.217 215.561 227.623 DRV Bund 106.906 109.563 109.048 109.460 123.739 DRV Knappschaft-Bahn-See 19.954 19.404 18.282 17.273 18.137 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 215.250 214.812 207.983 210.423 218.052 DRV Bund 119.066 121.034 115.354 121.827 128.603 DRV Knappschaft-Bahn-See 16.528 15.710 14.677 13.525 13.827 zu der Frage 12: Anzahl der umgedeuteten Reha-Anträge in Anträge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach § 116 Absatz 2 SGB VI von 2015 bis 2024 Quelle. Statistik der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 37.928 39.664 38.538 38.613 36.966 DRV Bund 24.183 28.688 31.124 40.431 42.470 DRV Knappschaft-Bahn-See 3.746 4.525 4.613 4.413 4.724 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 38.145 39.574 37.408 37.252 39.199 DRV Bund 47.383 44.315 38.320 42.523 48.026 DRV Knappschaft-Bahn-See 4.192 4.065 3.930 3.531 3.715 zu der Frage 13: Laufzeiten in Tagen von erledigten Neuanträgen auf Erwerbsminderungsrenten, ohne Sonderfälle von 2015 bis 2024 nach Versicherungsträgern Statistik der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Nord 133 142 148 109 88 DRV Mitteldeutschland 90 92 97 95 111 DRV Braunschweig-Hannover 127 138 138 125 114 DRV Westfalen 116 114 108 126 146 DRV Hessen 102 97 92 98 95 DRV Rheinland 88 80 82 81 88 DRV Bayern Süd 95 104 104 111 120 DRV Rheinland-Pfalz 81 87 98 103 105 DRV Saarland 91 91 96 105 114 DRV Nordbayern 75 70 79 80 82 DRV Schwaben 91 93 98 121 106 DRV Baden-Württemberg 69 72 78 82 87 DRV Berlin-Brandenburg 136 158 155 150 145 DRV Oldenburg-Bremen 90 94 99 118 130 DRV Bund 121 123 140 157 172 DRV Knappschaft-Bahn-See 73 72 77 77 85 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Nord 84 95 145 155 159 DRV Mitteldeutschland 125 137 159 188 181 DRV Braunschweig-Hannover 135 131 135 146 137 DRV Westfalen 153 142 151 142 130 DRV Hessen 109 121 121 116 118 DRV Rheinland 137 169 185 191 173 DRV Bayern Süd 143 120 125 115 114 DRV Rheinland-Pfalz 123 130 134 132 152 DRV Saarland 137 161 147 142 135 DRV Nordbayern 98 123 147 146 111 DRV Schwaben 131 151 169 173 174 DRV Baden-Württemberg 94 88 93 101 116 DRV Berlin-Brandenburg 144 149 157 150 142 DRV Oldenburg-Bremen 140 161 209 197 156 DRV Bund 188 170 151 142 129 DRV Knappschaft-Bahn-See 90 111 117 113 101 zu der Frage 15: Tabelle 1: Anzahl der Bewilligungen von Anträgen auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Tabelle 2: Anzahl der Ablehnungen von Anträgen auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 109.727 109.899 105.645 103.720 98.266 DRV Bund 66.597 66.622 61.016 62.883 60.725 DRV Knappschaft-Bahn-See 11.827 11.082 10.398 9.918 10.179 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 103.885 97.253 96.936 96.602 100.236 DRV Bund 71.174 68.818 67.260 68.204 73.873 DRV Knappschaft-Bahn-See 9.914 8.754 8.636 8.082 7.629 Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 103.080 106.284 105.751 105.846 102.509 DRV Bund 36.058 36.798 34.881 35.753 33.299 DRV Knappschaft-Bahn-See 7.867 7.670 7.342 7.008 6.827 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 106.252 98.312 96.388 101.053 109.825 DRV Bund 41.304 39.875 43.180 43.142 46.569 DRV Knappschaft-Bahn-See 6.249 5.793 5.683 5.373 5.482 zu der Frage 16: Quoten der abgelehnten Weitergewährungsanträgen auf Renten wegen geminderter Erwerbsfähigkeit an allen erledigten Weitergewährungsanträgen von 2022 bis 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu der Frage 17: Tabelle 1: Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024 wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Jahr DRV Regionalträger DRV Bund DRV Knappschaft- Bahn-See 2022 3,9% 0,5% 2,5% 2023 3,8% 0,3% 2,2% 2024 4,0% 0,4% 2,1% Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 23.915 24.322 23.772 23.902 23.618 DRV Bund 2.562 2.848 3.327 4.018 9.818 DRV Knappschaft-Bahn-See 1.681 1.775 1.588 1.593 1.562 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 21.588 19.906 19.135 20.297 21.527 DRV Bund 9.962 8.879 8.983 9.312 10.130 DRV Knappschaft-Bahn-See 1.423 1.216 1.220 1.246 1.191 zu der Frage 17: Tabelle 2 Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024 wegen fehlender gesundheitlicher Voraussetzungen, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Tabelle 3: Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024 wegen mangelnder Mitwirkung, Neuanträge und Sonderfälle* * ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2 SGB VI) Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 72.154 74.450 73.615 73.477 70.798 DRV Bund 23.191 23.561 21.924 22.136 18.637 DRV Knappschaft-Bahn-See 5.439 5.069 4.873 4.551 4.326 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 76.422 68.701 66.512 69.615 76.374 DRV Bund 26.049 25.947 28.767 28.707 30.664 DRV Knappschaft-Bahn-See 4.036 3.777 3.601 3.367 3.347 Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019 DRV Regionalträger 6.935 7.445 8.298 8.413 8.051 DRV Bund 4.241 4.274 4.076 4.002 4.815 DRV Knappschaft-Bahn-See 734 816 870 857 934 Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 8.206 9.685 10.724 11.128 11.895 DRV Bund 5.254 5.007 5.394 5.094 5.738 DRV Knappschaft-Bahn-See 782 792 856 759 937 zu der Frage 18: Anzahl erledigte Widersprüche gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente von 2021 bis 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung zu der Frage 19: Erfolgsquote (Anteil an allen erledigten Widersprüchen) der Versicherten im Widerspruchsverfahren gegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente für 2021 bis 2024 Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung Versicherungsträger 2021 2022 2023 2024 DRV Regionalträger 56.835 51.328 51.838 54.578 DRV Bund 21.284 22.347 22.690 25.554 DRV Knappschaft-Bahn-See 3.522 3.396 3.058 3.002 Versicherungsträger 2021 2022 2023 2024 DRV Bund 42,3% 42,4% 48,3% 47,0% DRV Rheinland-Pfalz 24,4% 26,5% 27,6% 32,4% DRV Braunschweig-Hannover 29,3% 27,8% 27,2% 23,7% DRV Mitteldeutschland 24,3% 26,4% 25,1% 28,0% DRV Nord 15,1% 22,7% 22,5% 24,9% DRV Hessen 23,7% 21,4% 19,9% 19,8% DRV Berlin-Brandenburg 17,6% 21,1% 22,5% 23,2% DRV Baden-Württemberg 19,1% 18,9% 21,2% 22,5% DRV Rheinland 20,3% 19,7% 19,5% 21,4% DRV Westfalen 16,6% 18,0% 18,8% 21,7% DRV Saarland 20,0% 17,5% 15,2% 17,9% DRV Oldenburg-Bremen 18,5% 18,8% 13,9% 17,0% DRV Bayern Süd 16,3% 15,2% 13,9% 16,1% DRV Nordbayern 13,7% 13,9% 12,3% 13,4% DRV Schwaben 19,5% 14,1% 10,5% 8,5% DRV Knappschaft-Bahn-See 9,5% 9,5% 9,8% 8,6% Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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