Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente (Antwort zu Drs. 21/1357)
Text
Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente (Antwort zu Drs. 21/1357)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1792
21. Wahlperiode 23.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer,
Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1357 –
Aktuelle Entwicklungen bei der Erwerbsminderungsrente
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist eine Versicherungsleistung der
gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB VI). Die Rente wird gewährt, wenn neben den
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen auch die gesundheitlichen Voraussetzungen
vorliegen. Versicherte dürfen aufgrund von Krankheit oder Behinderung unter
den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr
mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Beträgt das
Restleistungsvermögen weniger als drei Stunden täglich, wird eine volle
Erwerbsminderungsrente gewährt.
Kritikpunkte sind insbesondere die Rentenhöhe (www.vdk.de/themen/rente/er
werbsminderungsrente/#c3346) sowie der erschwerte Zugang zur
Erwerbsminderungsrente. Das Antragsverfahren gilt als komplex; auch Widerspruchs-
und Klageverfahren sind häufig langwierig und für die Versicherten belastend
(www.swr.de/swrkultur/doku-und-feature/lost-in-sozialversicherung-doku-ueb
er-den-schwierigen-zugang-zur-erwerbsminderungsrente-feature-2024-09-06-
100.html).
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025 heißt
es: „Wir wollen mit Reha-Leistungen diejenigen zielgenauer erreichen, die
bereits in einer befristeten Erwerbsminderungsrente sind“ (www.koalitionsvertra
g2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf#page=22).
Diese Aussage wirft bei den Fragestellern Fragen hinsichtlich der konkreten
Umsetzung auf.
Soweit Zahlen zu Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente erfragt werden,
beziehen sich diese auf reguläre Anträge, nicht enthalten sind nach § 116
Absatz 2 SGB VI fingierte Anträge, die ursprünglich auf Rehabilitations- oder
Teilhabeleistungen gerichtet waren, sowie Anträge auf Weiterzahlung einer
Erwerbsminderungsrente.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 23. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Versicherte bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2015 bis 2024 eine Erwerbsminderungsrente (bitte
jährlich, nach voller und teilweiser Erwerbsminderung, Geschlecht und den
Rententrägern Deutsche Rentenversicherung [DRV] Bund, Deutsche
Rentenversicherung Regionalträger, Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See [DRV KBS] aufschlüsseln)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 1 im
Anhang* entnommen werden.
2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im gleichen
Zeitraum jeweils die durchschnittlichen Zahlbeträge im Rentenzugang und
Rentenbestand, getrennt nach voller und teilweiser EM-Rente,
Geschlecht und den Rententrägern DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV
KBS?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle 1
(Rentenzugang) und der Tabelle 2 (Rentenbestand) zu Frage 2 im Anhang* entnommen
werden.
3. Wie viele Renten wegen voller Erwerbsminderung wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2024 als sogenannte
Arbeitsmarktrenten gewährt, getrennt nach den
Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 3 im
Anhang* entnommen werden.
4. Wie viele Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei
Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den Jahren von 2015 bis 2024 gewährt, getrennt nach den
Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 4 im
Anhang* entnommen werden.
5. Wie viele Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Grundsicherung bei
Erwerbsminderung (bitte Entwicklung seit 2015 darstellen)?
Zu Angaben für die Jahre 2015 bis 2019 wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 19/23203 verwiesen. Die Daten für die Jahre 2020 bis 2024 können
der Tabelle zu Frage 5 im Anhang* entnommen werden.
6. Wie viele Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung ergänzende Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II, Bürgergeld; bitte
Entwicklung seit 2015 darstellen)?
Beziehende einer Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung können
ergänzend Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Gemäß § 11 SGB II sind Einnahmen in Geld und Geldeswert bei der
Berechnung der Leistungshöhe zu berücksichtigen. Dazu zählen auch die Einnahmen
aus Renten. Eine Unterscheidung nach der Art des Renteneinkommens ist dabei
nicht erforderlich. Daher liegen entsprechende Daten nicht vor.
7. Wie viele Neuzugänge in die Erwerbsminderungsrente sind in den Jahren
von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung auf psychische
Erkrankungen zurückzuführen (bitte absolute und prozentuale Werte
tabellarisch angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 7 im Anhang* entnommen werden.
8. Welche weiteren zehn Krankheitsbilder – abgesehen von psychischen
Erkrankungen – waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren am häufigsten Ursache für eine Berentung wegen
Erwerbsminderung (bitte absolute und relative Zahlen tabellarisch angeben)?
Die Daten können der Tabelle zu Frage 8 im Anhang* entnommen werden.
9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2015 bis 2024 jeweils das durchschnittliche Alter beim Rentenzugang in
eine Erwerbsminderungsrente, getrennt nach Geschlecht (bitte
tabellarisch darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 9 im
Anhang* entnommen werden.
10. Wie hoch war in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung das durchschnittliche Alter bei Rentenzugang in eine
Erwerbsminderungsrente, differenziert nach den wichtigsten
Indikationsgruppen der Hauptdiagnose (z. B. psychische Störungen, Krankheiten
des Muskel-Skelett-Systems, Herz-Kreislauf-Erkrankungen), jeweils
getrennt nach Geschlecht (bitte tabellarisch darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 10
im Anhang* entnommen werden.
11. Wie viele Anträge auf die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis
2024 gestellt (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, DRV
Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 11
im Anhang* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
12. Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe am
Arbeitsleben wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren
von 2015 bis 2024 nach § 116 Absatz 2 SGB VI als Rentenantrag wegen
Erwerbsminderung fingiert (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV
Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 12
im Anhang* entnommen werden.
13. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2015 bis 2024 die durchschnittliche Verfahrensdauer von Neuanträgen
auf eine Erwerbsminderungsrente bis zur Erstentscheidung (bitte
tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger
und DRV KBS und mit einem Ranking der Rententräger darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung der Tabelle zu Frage 13
im Anhang* entnommen werden.
14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den
Rentenversicherungsträgern ein Verfahren zur vorrangigen Bearbeitung medizinisch
eindeutig gelagerter Leistungsfälle, wenn ja, wie wirkt sich dies auf die
durchschnittliche Bearbeitungszeit aus, und wird die Einführung eines
solchen Fast-Track-Verfahrens geprüft?
Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bearbeiten Anträge auf
Erwerbsminderungsrente so schnell wie möglich. Soweit alle notwendigen Unterlagen
bereits vorliegen, entscheiden die Rentenversicherungsträger unverzüglich und
schnellstmöglich bereits nach Aktenlage. Ist dies nicht der Fall, hängt die
Dauer der Bearbeitung entscheidend davon ab, ob und welche weiteren
sozialmedizinischen Befunderhebungen und Prüfungen neben den Antragsunterlagen
erforderlich sind, um über den Rentenanspruch entscheiden zu können. Müssen
hierfür beispielsweise zusätzliche Gutachten eingeholt und gegebenenfalls
weitere komplexe sozialmedizinische Fragestellungen geklärt werden, hat dies
entsprechende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer. Der Bearbeitungsprozess
und dessen Dauer hängt damit im Ergebnis im Wesentlichen von den konkreten
Umständen des Einzelfalls ab. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 45 des Abgeordneten Dr. Hermann-Josef
Tebroke auf Bundestagsdrucksache 21/15087 verwiesen.
15. Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 die Bewilligungen und
Ablehnungen von Anträgen auf eine Erwerbsminderungsrente nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte tabellarisch für die
Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Die Daten können der Tabelle 1 (Bewilligungen) und Tabelle 2 (Ablehnungen)
zu Frage 15 im Anhang* entnommen werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2015 bis 2024 der prozentuale Anteil der abgelehnten Anträge auf
Weiterzahlung einer Erwerbsminderungsrente, bezogen auf alle in diesen
Jahren gestellten Weiterzahlungsanträge, getrennt nach den
Rentenversicherungsträgern DRV Bund, DRV Regionalträger und DRV KBS?
Die Weitergewährungsanträge von Erwerbsminderungsrenten werden nicht in
der Rentenantrags- und Erledigungsstatistik erfasst. Die Erledigung von
Weitergewährungsanträgen wird erst seit dem Jahr 2022 in der
Rentennachbehandlungsstatistik als gesonderte Unterfallgruppe erhoben. Die Daten für die Jahre
2022 bis 2024 können der Tabelle zu Frage 16 im Anhang* entnommen
werden.
17. Wie haben sich in den Jahren von 2015 bis 2024 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Ablehnungen von Anträgen auf
Erwerbsminderungsrente nach den folgenden Ablehnungsgründen entwickelt: nicht erfüllte
versicherungsrechtliche Voraussetzungen, fehlende gesundheitliche
Voraussetzungen, mangelnde Mitwirkung (bitte tabellarisch für die
Rententräger DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Die Daten können in der angefragten Differenzierung den Tabellen 1 bis 3 zu
Frage 17 im Anhang* entnommen werden.
18. Wie viele Widerspruchsverfahren gegen die Ablehnung einer
Erwerbsminderungsrente wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Jahren von 2015 bis 2024 geführt (bitte tabellarisch für die Rententräger
DRV Bund, DRV Regionalträger, DRV KBS darstellen)?
Eine differenzierte Darstellung der abgeschlossenen Widerspruchsverfahren
nach Versicherungsträgern ist erst ab 2021 möglich. In den Jahren 2015 bis
2020 wurden insgesamt folgende Widersprüche gegen die Ablehnung einer
Erwerbsminderungsrente erledigt.
Jahr Anzahl erledigter Widersprüche insgesamt
2015 74 139
2016 75 921
2017 72 801
2018 68 893
2019 65 142
2020 70 474
Die Daten in der angefragten Differenzierung für die Jahre 2021 bis 2024
können der Tabelle zu Frage 18 im Anhang* entnommen werden.
19. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2015 bis 2024 die Erfolgsquote der Widersprüche gegen ablehnende EM-
Renten-Bescheide (bitte tabellarisch für die Rententräger DRV Bund, die
einzelnen DRV Regionalträger, DRV KBS, einschließlich eines Rankings
nach Rententräger, darstellen)?
Eine differenzierte Darstellung der Erfolgsquote der Versicherten im
Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Bescheide auf eine Rente wegen
Erwerbsminderung nach Versicherungsträgern ist erst ab 2021 möglich. In den Jahren
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
2015 bis 2020 wurden insgesamt folgende Widersprüche gegen die Ablehnung
einer Erwerbsminderungsrente erledigt.
Jahr Erfolgsquote der Versicherten insgesamt
2015 21,6 %
2016 22,2 %
2017 22,3 %
2018 21,8 %
2019 22,3 %
2020 24,8 %
Die Daten in der angefragten Differenzierung für die Jahre 2021 bis 2024
können der Tabelle zu Frage 19 im Anhang* entnommen werden.
20. Wie lange war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von
2015 bis 2024 die durchschnittliche Dauer der Widerspruchsverfahren zu
den Neuanträgen auf eine Erwerbsminderungsrente (bitte tabellarisch für
die Rententräger DRV Bund, die einzelnen DRV Regionalträger und
DRV KBS, einschließlich eines Rankings nach Rententräger, darstellen)?
In der Statistik der Deutschen Rentenversicherung werden keine
entsprechenden Laufzeiten erfasst. Insofern liegen der Bundesregierung hierzu keine
Erkenntnisse vor.
21. Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen
Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass bei den möglicherweise über viele
Jahre andauernden gerichtlichen Verfahren auf Gewährung einer
Erwerbsminderungsrente nicht die versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen nach § 43 SGB VI entfallen, die gesundheitlichen Voraussetzungen
für den Leistungsfall jedoch erst zu einem Zeitpunkt nach dem Wegfall
der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt werden
können?
Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen
Rentenversicherung besteht grundsätzlich nur dann, wenn der Leistungsfall der
Erwerbsminderung eine zeitliche Nähe zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung
oder Tätigkeit besitzt. Dies wird durch die sogenannte Drei-Fünftel-Belegung
nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des
Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) sichergestellt. Ein Anspruch auf
eine Erwerbsminderungsrente besteht danach grundsätzlich nur dann, wenn in
den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre
Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle wird der Leistungsfall auch bei Verfahren,
in denen die Sozialgerichtsbarkeit betroffen ist, auf das Datum des Antrags auf
Erwerbsminderungsrente, einer Rehabilitationsmaßnahme oder eines
medizinischen Gutachtens festgelegt, welches vor dem Beginn des sozialgerichtlichen
Verfahrens liegt. Aber auch wenn der Leistungsfall später eintritt, sieht das
Recht der gesetzlichen Rentenversicherung einen Versicherungsschutz vor.
Denn neben Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung oder
selbständigen Tätigkeit werden auch Zeiten mit Pflichtbeiträgen während des Bezugs
von Kranken- oder Arbeitslosengeld bei der Drei-Fünftel-Belegung
berücksichtigt. Darüber hinaus ist auch sichergestellt, dass eine unverschuldet
unterbliebene Zahlung von Pflichtbeiträgen keine nachteilige Auswirkung hat. So werden
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1792 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen neben
Pflichtbeitragszeiten auch weitere rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt. Der
Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung verlängert sich aus
Gründen des sozialen Ausgleichs um bestimmte Zeiten, z. B. bei
Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, weiter in die Vergangenheit, die nicht mit
Pflichtbeiträgen belegt sind (§ 43 Absatz 4 SGB VI).
22. Sieht die Bundesregierung einen gesetzgeberischen oder sonstigen
Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld
nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung gemäß § 145 Absatz 1 des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch nach Ablehnung einer
Rente wegen voller Erwerbsminderung durch den
Rentenversicherungsträger bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung – also während eines
Widerspruchs- oder Klageverfahrens – fortbestehen kann?
Eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist, dass die
Arbeitslosen für eine Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stehen. Bei der
Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB III) handelt es sich um eine aus sozialen Schutzgründen begünstigende
Sonderregelung, die es ermöglicht, dass Arbeitslose Arbeitslosengeld beziehen
können, obwohl sie aus gesundheitlichen Gründen diese
Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllen. Ziel der Sonderregelung ist, Nachteile für
Leistungsberechtigte infolge des gegliederten Systems der sozialen Sicherung auszuschließen,
solange ungeklärt ist, welchem dieser Systeme sie zuzuordnen sind.
Die Arbeitslosenversicherung übernimmt mit der Nahtlosigkeitsregelung zum
Schutze der Arbeitslosen ein Versicherungsrisiko, das über ihre eigentliche
Zielbestimmung, der Absicherung gegen Arbeitslosigkeit auf Grund von
Arbeitsmarktrisiken, hinausgeht. Die Zahlung von Arbeitslosengeld nach dieser
Sonderregelung endet deshalb ab dem Zeitpunkt, zu dem der zuständige Träger
der gesetzlichen Rentenversicherung eine Entscheidung über das Vorliegen
verminderter Erwerbsfähigkeit getroffen hat.
Für die Betroffenen besteht die Möglichkeit, weiter Arbeitslosengeld zu
beziehen, wenn sie sich entsprechend dem festgestellten Leistungsvermögen den
Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen. Die
Erklärung dieser Arbeitsbereitschaft hat keinen Einfluss auf die durch
Rechtsbehelf oder Rechtsmittel weiterverfolgte Zuerkennung einer Rente wegen voller
Erwerbsminderung. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können deshalb
ungeachtet dieser Frage bis zur Entscheidung im Widerspruchs- bzw. im
Klageverfahren gegenüber dem Rentenversicherungsträger Arbeitslosengeld unter
den allgemeinen Voraussetzungen erhalten.
23. Wie haben sich seit 2015 die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen
voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung entwickelt?
Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung galt bis zum 30. Juni 2017, dass
ein Hinzuverdienst in Höhe der Grenze für geringfügige Beschäftigungen
unschädlich für die volle Rentenzahlung war. Die Hinzuverdienstgrenze betrug
450 Euro im Monat und durfte zweimal im Jahr bis zum Doppelten
überschritten werden, ohne dass es zu einer Rentenkürzung kam. Von Juli 2017 bis Ende
2022 betrug der rentenunschädliche Hinzuverdienst 6 300 Euro im
Kalenderjahr. Seit dem 1. Januar 2023 gilt bei Renten wegen voller Erwerbsminderung
eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achtel der 14-fachen
monatlichen Bezugsgröße. Für das Kalenderjahr 2023 bedeutet dies, dass ein
Hinzuverdienst von 17 823,75 Euro rentenunschädlich war. Für das Kalenderjahr
2024 galt eine Hinzuverdienstgrenze von 18 558,75 Euro und im laufenden
Kalenderjahr 2025 sind es 19 661,25 Euro.
Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung ist die Entwicklung des
rentenunschädlichen Mindesthinzuverdienstes* (in Euro) in folgender Tabelle
dargestellt.
* bis 30. Juni 2017 handelt es sich um Monatsbeträge, seit 1. Juli 2017 um einen
kalenderjährlichen Mindesthinzuverdienst.
24. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
seit 2023 geltenden dynamisierten Hinzuverdienstgrenzen auf die
Erwerbsbeteiligung und Einkommenssituation von EM-Rentnern, und
welche statistischen Entwicklungen sind seitdem feststellbar?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Zur Entwicklung der
Rentenhöhe von Beziehenden einer Erwerbsminderungsrente wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
25. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die seit 2024 bestehende
Möglichkeit zur Arbeitserprobung (www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzlic
he-rente/erwerbsminderungsrentner-koennen-auf-probe-arbeiten) in
Anspruch genommen, und wie viele Erwerbsminderungsrentner konnten
so wieder in das Berufsleben zurückkehren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Statistiken vor. Nach Auskunft der
Rentenversicherungsträger wird die Arbeitserprobung mit steigender
Häufigkeit von Rentenbeziehenden nachgefragt und trägt in diesen Fällen erheblich
dazu bei, dass Beziehende einer Rente wegen Erwerbsminderung zurück in den
Arbeitsmarkt finden.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Auswirkungen der erhöhten
Hinzuverdienstgrenzen und der Arbeitserprobung wissenschaftlich zu
evaluieren, und wenn ja, wann werden dazu Ergebnisse vorgelegt?
Festlegungen zum Ob und Wie der in der Fragestellung genannten
Evaluierungen wurden noch nicht getroffen.
27. Welche Auswirkungen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ausweitung der Zurechnungszeit auf die durchschnittliche Rentenhöhe
im Neuzugang seit 2019 (bitte jährlich differenzieren)?
Zur Entwicklung der durchschnittlichen Rentenhöhe seit 2019 wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es liegen der Bundesregierung jedoch keine
Daten darüber vor, in welchem Ausmaß die Ausweitung der Zurechnungszeit zum
Anstieg beigetragen hat.
28. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung
Bestandsrentner, deren Erwerbsminderungsrente vor dem 1. Januar 2019
begonnen hat, seit dem 1. Juli 2024 den pauschalen Zuschlag, und in
welchem Umfang wird damit der Unterschied zu Neurentnern infolge der
verlängerten Zurechnungszeit ausgeglichen?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass rund 3 Millionen Renten von dem
Zuschlag profitieren. Dies betrifft Erwerbsminderungsrenten mit einem
Rentenbeginn von 2001 bis 2018, einschließlich nachfolgende Alters- und
Hinterbliebenenrenten sowie auch Hinterbliebenenrenten ohne vorherigen Rentenbezug
mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2018. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
29. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 zur Stärkung des Grundsatzes
„Prävention vor Reha vor Rente“ angekündigte flächendeckende Umsetzung
des „Ü45-Checks“ umsetzen, insbesondere vor dem Hintergrund der
begrenzten sozialmedizinischen Untersuchungskapazitäten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Rentenversicherungsträger haben im Rahmen von Modellvorhaben eine
freiwillige, individuelle und berufsbezogene Gesundheitsvorsorge für
Versicherte ab Vollendung des 45. Lebensjahres erprobt (§ 14 Absatz 3 Satz 2
SGB VI). Die Bundesregierung will diesen Ü45-Check unter Berücksichtigung
der Evaluationsergebnisse aus der Testphase gesetzlich verankern. Dabei soll
der Ü45-Check der frühzeitigen Erkennung von Präventions- und
Rehabilitationsbedarfen dienen und in der Folge zu einer verstärkten Inanspruchnahme der
Leistungen führen. Um möglichst viele Versicherte zu erreichen – und eine
flächendeckende Umsetzung zu gewährleisten – wird unter anderem die
Einbindung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Hausärztinnen und
Hausärzten geprüft.
30. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im
Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 angekündigten Maßnahme, Reha-
Leistungen gezielter bei Personen einzusetzen, die bereits eine befristete
Erwerbsminderungsrente beziehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Plant die Bundesregierung, befristete Erwerbsminderungsrenten künftig
systematisch zu überprüfen und ggf. durch verpflichtende Reha-
Maßnahmen zu hinterfragen?
32. Nach welchen Kriterien soll nach Kenntnis der Bundesregierung künftig
über den Einsatz von Reha-Leistungen bei Beziehern einer befristeten
Erwerbsminderungsrente entschieden werden?
Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet.
Durch eine zielgenaue Unterstützung erwerbsgeminderter Versicherter bei der
(Wieder-)Eingliederung in das Erwerbsleben sollen Erwerbspotentiale besser
und früher erkannt, gehoben und gesichert werden. Denn die
Teilhabeleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung dienen nicht nur dazu, den Eintritt
einer Erwerbsminderung zu verhindern. Sie werden auch bei bereits
vorliegender geminderter Erwerbsfähigkeit erbracht, wenn diese durch die Leistungen
voraussichtlich verbessert, wiederhergestellt oder deren wesentliche
Verschlechterung abgewendet werden kann. Den Versicherten steht hierfür ein
breites Leistungsspektrum zur Verfügung.
Die Umsetzung und zielgruppengerechte Weiterentwicklung des
Leistungsangebotes obliegt den Rentenversicherungsträgern. Die Bundesregierung flankiert
diesen Prozess, wo nötig, durch gesetzgeberische Maßnahmen. Demgemäß
bringt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aktuell eine gesetzliche
Regelung zur Einführung eines Fallmanagements im SGB VI auf den Weg,
wonach auch erwerbsgeminderte Versicherte zur (Wieder-)Eingliederung in das
Erwerbsleben künftig eine ganzheitliche Begleitung und Unterstützung über
den gesamten Rehabilitationsprozess hinweg erhalten können (vgl. Entwurf
eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze). Die Durchführung eines Fallmanagements wurde in
Modellprojekten des Bundesprogramms „rehapro“ (§ 11 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch – SGB IX) erfolgreich erprobt.
Die geschilderten Kriterien gelten nicht nur für das Verfahren im Rahmen der
Erstbeantragung einer Erwerbsminderungsrente. Auch im Rahmen der
Weitergewährung von befristeten Erwerbsminderungsrenten wird geprüft, ob die
geminderte Erwerbsfähigkeit weiterhin vorliegt. Bereits nach aktueller Rechtslage
schließt dies die Abklärung und das Angebot geeigneter Teilhabeleistungen der
gesetzlichen Rentenversicherung ein. Die Versicherten unterliegen insoweit den
bestehenden Mitwirkungspflichten. Generell verpflichtende
Rehabilitationsmaßnahmen werden demgegenüber nicht als zielführend erachtet.
Tabellenanhang zu der Kleinen Anfrage 21/1357
zu der Frage 1:
Rentenbestand an Erwerbsminderungsrenten nach dem Sechsten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB VI) von 2015 bis 2024 jeweils zum 31. Dezember
Männer Frauen Männer Frauen
2015 Deutsche Rentenversicherung
Bund 13.033 33.200 168.265 442.716
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 36.135 9.231 583.673 402.112
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 8.443 1.012 56.990 19.284
2016 Deutsche Rentenversicherung
Bund 12.449 33.706 168.482 453.828
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 33.045 9.296 590.857 413.676
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 7.679 1.007 57.078 19.948
2017 Deutsche Rentenversicherung
Bund 12.382 35.192 166.981 458.734
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 32.414 9.902 592.721 419.981
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 7.257 1.016 56.677 20.364
2018 Deutsche Rentenversicherung
Bund 12.239 36.641 165.637 462.456
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 30.172 10.300 590.146 422.908
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 6.691 1.039 56.009 20.648
2019 Deutsche Rentenversicherung
Bund 11.441 35.798 163.695 464.166
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 27.243 10.329 586.301 424.103
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 5.957 1.057 55.880 20.957
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Jahr Rentenversicherungsträger
zu der Frage 1:
Fortsetzung der Tabelle
Rentenbestand an Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI von 2015 bis 2024
jeweils zum 31. Dezember
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Männer Frauen Männer Frauen
2020 Deutsche Rentenversicherung
Bund 11.252 37.440 163.464 470.028
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 25.832 10.948 584.591 426.724
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 5.374 1.065 55.322 21.237
2021 Deutsche Rentenversicherung
Bund 10.520 37.359 162.905 474.879
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 22.930 11.071 577.837 426.039
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 4.650 1.014 53.828 21.222
2022 Deutsche Rentenversicherung
Bund 9.801 36.400 161.301 475.533
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 20.135 11.059 568.374 424.886
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 3.880 1.027 52.465 21.147
2023 Deutsche Rentenversicherung
Bund 9.331 36.604 158.642 472.818
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 17.106 11.173 555.433 421.004
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 3.252 997 50.394 20.904
2024 Deutsche Rentenversicherung
Bund 8.929 36.960 157.774 474.784
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 14.450 11.470 547.140 420.471
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 2.727 962 48.400 20.707
Jahr Rentenversicherungsträger
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
zu der Frage 2:
Tabelle 1:
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI
von 2015 bis 2024 im Rentenzugang
Männer Frauen Männer Frauen
2015 Deutsche Rentenversicherung
Bund 458 391 871 791
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 389 293 683 603
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 450 400 771 742
2016 Deutsche Rentenversicherung
Bund 471 402 897 817
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 406 308 709 626
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 472 417 802 765
2017 Deutsche Rentenversicherung
Bund 477 418 928 837
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 424 324 728 640
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 479 445 825 782
2018 Deutsche Rentenversicherung
Bund 512 442 935 861
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 450 353 751 661
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 511 460 850 809
2019 Deutsche Rentenversicherung
Bund 544 475 1.002 926
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 494 398 831 740
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 551 520 941 915
Jahr Rentenversicherungsträger
durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
zu der Frage 2:
Fortsetzung der Tabelle 1:
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI
von 2015 bis 2024 im Rentenzugang
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Männer Frauen Männer Frauen
2020 Deutsche Rentenversicherung
Bund 598 520 1.113 1.012
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 544 433 915 800
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 603 553 1.010 983
2021 Deutsche Rentenversicherung
Bund 626 536 1.152 1.047
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 566 446 953 828
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 613 536 1.081 979
2022 Deutsche Rentenversicherung
Bund 638 555 1.182 1.085
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 575 468 991 861
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 616 567 1.101 1.020
2023 Deutsche Rentenversicherung
Bund 669 597 1.242 1.147
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 614 502 1.038 907
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 623 597 1.155 1.072
2024 Deutsche Rentenversicherung
Bund 686 621 1.263 1.198
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 616 525 1.072 948
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 650 624 1.201 1.102
Jahr Rentenversicherungsträger
durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
zu der Frage 2:
Tabelle 2:
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI
von 2015 bis 2024 im Rentenbestand jeweils zum 31. Dezember
Männer Frauen Männer Frauen
2015 Deutsche Rentenversicherung
Bund 490 446 846 811
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 454 388 715 666
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 881 501 854 810
2016 Deutsche Rentenversicherung
Bund 511 465 876 846
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 468 402 740 691
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 923 516 883 841
2017 Deutsche Rentenversicherung
Bund 527 482 887 862
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 481 415 751 704
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 932 539 897 856
2018 Deutsche Rentenversicherung
Bund 544 501 911 890
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 494 424 772 725
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 957 552 922 879
2019 Deutsche Rentenversicherung
Bund 564 527 943 938
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 512 452 803 769
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 997 581 958 933
Jahr Rentenversicherungsträger
durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
zu der Frage 2:
Fortsetzung der Tabelle 2:
Durchschnittliche Rentenzahlbeträge bei Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI
von 2015 bis 2024 im Rentenbestand jeweils zum Dezember
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Männer Frauen Männer Frauen
2020 Deutsche Rentenversicherung
Bund 588 549 980 975
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 536 472 837 800
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 1.032 607 996 971
2021 Deutsche Rentenversicherung
Bund 592 553 987 982
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 541 476 846 806
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 1.044 600 1.004 976
2022 Deutsche Rentenversicherung
Bund 626 587 1.045 1.044
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 571 503 899 859
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 1.122 631 1.065 1.036
2023 Deutsche Rentenversicherung
Bund 653 618 1.091 1.093
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 603 535 941 900
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 1.190 657 1.114 1.084
2024 Deutsche Rentenversicherung
Bund 681 649 1.142 1.148
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger 626 561 989 946
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See 1.250 688 1.163 1.131
Jahr Rentenversicherungsträger
durchschnittliche Zahlbeträge in Euro/Monat bei
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Renten wegen teilweiser
Erwerbsminderung
Renten wegen voller
Erwerbsminderung
zu der Frage 3:
Anzahl der erstmals oder durch Änderung der Leistungsart zugegangenen (vollen)
arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nach § 224 SGB VI von 2015 bis 2024
2015 Deutsche Rentenversicherung
Bund
6.746
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
15.910
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.495
2016 Deutsche Rentenversicherung
Bund
7.433
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
15.574
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.516
2017 Deutsche Rentenversicherung
Bund
8.105
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
14.203
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.446
2018 Deutsche Rentenversicherung
Bund
8.509
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
12.793
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.190
2019 Deutsche Rentenversicherung
Bund
8.196
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
11.552
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.162
Anzahl der
arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten
Jahr Rentenversicherungsträger
zu der Frage 3:
Fortsetzung der Tabelle
Anzahl der erstmals oder durch Änderung der Leistungsart zugegangenen (vollen)
arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten nach § 224 SGB VI von 2015 bis 2024
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
2020 Deutsche Rentenversicherung
Bund
9.513
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
11.940
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
1.143
2021 Deutsche Rentenversicherung
Bund
9.562
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
11.015
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
937
2022 Deutsche Rentenversicherung
Bund
8.925
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
10.770
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
936
2023 Deutsche Rentenversicherung
Bund
7.942
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
10.102
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
871
2024 Deutsche Rentenversicherung
Bund
8.701
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
9.851
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
845
Anzahl der
arbeitsmarktbedingten
Erwerbsminderungsrenten
Jahr Rentenversicherungsträger
zu der Frage 4:
Rentenzugang an teilweisen Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit
(„Berufsschutzrenten“) nach § 240 SGB VI von 2015 bis 2024
2015 Deutsche Rentenversicherung
Bund
2.160
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.459
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
486
2016 Deutsche Rentenversicherung
Bund
2.053
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.239
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
423
2017 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.584
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
2.975
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
369
2018 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.755
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.213
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
447
2019 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.667
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.030
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
351
Jahr Rentenversicherungsträger
Anzahl der Renten
nach § 240 SGB VI
zu der Frage 4:
Fortsetzung der Tabelle:
Rentenzugang an teilweisen Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit
(„Berufsschutzrenten“) nach § 240 SGB VI von 2015 bis 2024
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
2020 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.837
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.665
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
377
2021 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.587
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
3.044
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
339
2022 Deutsche Rentenversicherung
Bund
1.420
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
2.540
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
198
2023 Deutsche Rentenversicherung
Bund
992
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
1.856
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
112
2024 Deutsche Rentenversicherung
Bund
537
Deutsche Rentenversicherung
Regionalträger
1.058
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
57
Jahr Rentenversicherungsträger
Anzahl der Renten
nach § 240 SGB VI
zu der Frage 5:
Beziehende von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
4. Kapitel SGB XII mit Rentenbezug, am Ende des Jahres
Jahr Anzahl mit angerechneten
Erwerbsminderungsrenten
2020 195.155
2021 191.100
2022 186.720
2023 176.255
2024 176.975
Quelle: Statistisches Bundesamt
zu der Frage 7:
Rentenzugang wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit der Diagnose „Psychische
Störungen“ von 2015 bis 2024, Anzahl und Anteil
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Anzahl Anteil in %
2015 74.234 42,6
2016 74.468 42,8
2017 71.303 43,0
2018 71.671 42,7
2019 67.321 41,7
2020 72.990 41,5
2021 69.148 41,7
2022 69.297 42,3
2023 68.703 41,8
2024 72.095 42,0
Rentenzugang wg.
psychischer StörungenJahr
zu der Frage 8:
Die 10 häufigsten Krankheitsbilder beim Zugang zur Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit im Zeitraum von 2015 bis 2024 (mit Ausnahme psychischer
Störungen)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
zu der Frage 9:
Durchschnittliches Alter beim Zugang in Erwerbsminderungsrenten nach dem SGB VI
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Anzahl Anteil in %
Zerebrovaskuläre Krankheiten 74.759 4,4
Sonstige Krankheiten der Wirbelsäule
und des Rückens
66.990 4,0
Allgemeinsymtome 59.948 3,6
Bösartige Neubildungen der
Versauungsorgane
52.382 3,1
Chronische Krankheiten der unteren
Atemwege
47.315 2,8
Arthrose 41.003 2,4
Bösartige Neubildungen der
Atmungsorgane u. sonstiger
intrathorakaler Organe
39.475 2,3
Bösartige Neubildungen der Brustdrüse 35.738 2,1
Demeyelinisierende Krankheiten des
Zenralen Nervensystems
30.806 1,8
Sonstige Formen der Herzkrankheiten 28.428 1,7
Rentenzugänge von 2015
bis 2024Krankheitsbilder
Männer Frauen
2015 52,1 51,2
2016 52,1 51,2
2017 52,4 51,4
2018 52,7 51,6
2019 53,2 52,1
2020 53,7 52,8
2021 54,1 53,1
2022 54,3 53,5
2023 54,5 53,6
2024 54,5 53,5
Jahr
durchschnittliches Alter in
Jahren beim Zugang in die
Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit
zu der Frage 10:
Durchschnittliches Alter in Jahren beim Zugang in Erwerbsminderungsrenten nach
Diagnosegruppen
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
zu der Frage 11:
Anzahl effektive Antragszugänge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von
2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle*
* ohne Änderung der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
2015 55,5 55,4 52,9 54,2 49,6 55,7 50,6 52,6 49,4
2016 55,6 55,5 52,8 54,6 49,6 56,0 50,8 52,6 49,3
2017 55,9 55,7 53,2 54,5 49,9 56,2 51,1 52,3 49,1
2018 56,3 55,9 53,4 55,0 50,3 56,5 51,5 52,1 49,3
2019 56,8 56,4 53,7 55,5 50,8 57,0 52,0 52,1 49,5
2020 57,4 56,7 54,0 55,9 51,3 57,5 52,6 54,1 50,0
2021 57,6 56,8 54,2 56,0 51,9 57,8 52,9 54,2 50,2
2022 57,9 57,1 54,8 56,3 52,3 58,0 53,3 55,2 50,4
2023 58,3 57,2 55,0 56,5 52,6 58,2 53,2 55,7 50,4
2024 58,1 57,3 54,8 56,6 52,5 58,3 53,5 54,7 50,0
2015 54,8 53,7 51,5 52,7 50,0 55,0 48,0 51,7 49,5
2016 54,8 53,9 51,4 52,7 50,1 55,4 48,2 51,3 49,2
2017 55,0 54,0 51,4 52,7 50,4 55,7 48,4 52,2 49,1
2018 55,2 54,2 51,7 53,1 50,6 55,8 48,8 52,7 49,2
2019 55,7 54,6 51,7 53,7 51,1 56,3 49,7 52,8 49,3
2020 56,1 55,1 52,8 54,1 51,8 56,8 50,0 52,9 50,2
2021 56,4 55,0 52,6 54,3 52,3 57,1 50,5 53,7 50,4
2022 56,7 55,5 53,3 54,7 52,8 57,5 50,6 55,3 50,4
2023 56,9 55,6 53,5 54,9 53,0 57,6 50,9 54,9 50,3
2024 56,7 55,8 53,7 55,0 52,9 58,0 50,7 54,7 50,2
Frauen
Atmung
Nerven/
Sinne Haut
Sonstige/
keine
Aussage
möglich
Jahr
Männer
Skelett/
Muskeln/
Bindegewebe
Herz/
Kreislauferkrankungen
Stoffwechsel/
Verdauung
Neubildungen
Psychische
Störungen
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 228.953 229.324 223.217 215.561 227.623
DRV Bund 106.906 109.563 109.048 109.460 123.739
DRV Knappschaft-Bahn-See 19.954 19.404 18.282 17.273 18.137
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 215.250 214.812 207.983 210.423 218.052
DRV Bund 119.066 121.034 115.354 121.827 128.603
DRV Knappschaft-Bahn-See 16.528 15.710 14.677 13.525 13.827
zu der Frage 12:
Anzahl der umgedeuteten Reha-Anträge in Anträge auf Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit nach § 116 Absatz 2 SGB VI von 2015 bis 2024
Quelle. Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 37.928 39.664 38.538 38.613 36.966
DRV Bund 24.183 28.688 31.124 40.431 42.470
DRV Knappschaft-Bahn-See 3.746 4.525 4.613 4.413 4.724
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 38.145 39.574 37.408 37.252 39.199
DRV Bund 47.383 44.315 38.320 42.523 48.026
DRV Knappschaft-Bahn-See 4.192 4.065 3.930 3.531 3.715
zu der Frage 13:
Laufzeiten in Tagen von erledigten Neuanträgen auf Erwerbsminderungsrenten, ohne
Sonderfälle von 2015 bis 2024 nach Versicherungsträgern
Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Nord 133 142 148 109 88
DRV Mitteldeutschland 90 92 97 95 111
DRV Braunschweig-Hannover 127 138 138 125 114
DRV Westfalen 116 114 108 126 146
DRV Hessen 102 97 92 98 95
DRV Rheinland 88 80 82 81 88
DRV Bayern Süd 95 104 104 111 120
DRV Rheinland-Pfalz 81 87 98 103 105
DRV Saarland 91 91 96 105 114
DRV Nordbayern 75 70 79 80 82
DRV Schwaben 91 93 98 121 106
DRV Baden-Württemberg 69 72 78 82 87
DRV Berlin-Brandenburg 136 158 155 150 145
DRV Oldenburg-Bremen 90 94 99 118 130
DRV Bund 121 123 140 157 172
DRV Knappschaft-Bahn-See 73 72 77 77 85
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Nord 84 95 145 155 159
DRV Mitteldeutschland 125 137 159 188 181
DRV Braunschweig-Hannover 135 131 135 146 137
DRV Westfalen 153 142 151 142 130
DRV Hessen 109 121 121 116 118
DRV Rheinland 137 169 185 191 173
DRV Bayern Süd 143 120 125 115 114
DRV Rheinland-Pfalz 123 130 134 132 152
DRV Saarland 137 161 147 142 135
DRV Nordbayern 98 123 147 146 111
DRV Schwaben 131 151 169 173 174
DRV Baden-Württemberg 94 88 93 101 116
DRV Berlin-Brandenburg 144 149 157 150 142
DRV Oldenburg-Bremen 140 161 209 197 156
DRV Bund 188 170 151 142 129
DRV Knappschaft-Bahn-See 90 111 117 113 101
zu der Frage 15:
Tabelle 1:
Anzahl der Bewilligungen von Anträgen auf Rente wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit von 2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle*
* ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle 2:
Anzahl der Ablehnungen von Anträgen auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
von 2015 bis 2024, Neuanträge und Sonderfälle*
* ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 109.727 109.899 105.645 103.720 98.266
DRV Bund 66.597 66.622 61.016 62.883 60.725
DRV Knappschaft-Bahn-See 11.827 11.082 10.398 9.918 10.179
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 103.885 97.253 96.936 96.602 100.236
DRV Bund 71.174 68.818 67.260 68.204 73.873
DRV Knappschaft-Bahn-See 9.914 8.754 8.636 8.082 7.629
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 103.080 106.284 105.751 105.846 102.509
DRV Bund 36.058 36.798 34.881 35.753 33.299
DRV Knappschaft-Bahn-See 7.867 7.670 7.342 7.008 6.827
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 106.252 98.312 96.388 101.053 109.825
DRV Bund 41.304 39.875 43.180 43.142 46.569
DRV Knappschaft-Bahn-See 6.249 5.793 5.683 5.373 5.482
zu der Frage 16:
Quoten der abgelehnten Weitergewährungsanträgen auf Renten wegen geminderter
Erwerbsfähigkeit an allen erledigten Weitergewährungsanträgen von 2022 bis 2024
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
zu der Frage 17:
Tabelle 1:
Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015
bis 2024 wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen,
Neuanträge und Sonderfälle*
* ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Jahr DRV Regionalträger DRV Bund
DRV
Knappschaft-
Bahn-See
2022 3,9% 0,5% 2,5%
2023 3,8% 0,3% 2,2%
2024 4,0% 0,4% 2,1%
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 23.915 24.322 23.772 23.902 23.618
DRV Bund 2.562 2.848 3.327 4.018 9.818
DRV Knappschaft-Bahn-See 1.681 1.775 1.588 1.593 1.562
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 21.588 19.906 19.135 20.297 21.527
DRV Bund 9.962 8.879 8.983 9.312 10.130
DRV Knappschaft-Bahn-See 1.423 1.216 1.220 1.246 1.191
zu der Frage 17:
Tabelle 2
Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015
bis 2024 wegen fehlender gesundheitlicher Voraussetzungen, Neuanträge und
Sonderfälle*
* ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Tabelle 3:
Anzahl abgelehnte Anträge auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit von 2015
bis 2024 wegen mangelnder Mitwirkung, Neuanträge und Sonderfälle*
* ohne Änderungen der Leistungsart bzw. des Teilrentenanteils (aber einschl. Sonderfälle nach § 116 Absatz 2
SGB VI)
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 72.154 74.450 73.615 73.477 70.798
DRV Bund 23.191 23.561 21.924 22.136 18.637
DRV Knappschaft-Bahn-See 5.439 5.069 4.873 4.551 4.326
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 76.422 68.701 66.512 69.615 76.374
DRV Bund 26.049 25.947 28.767 28.707 30.664
DRV Knappschaft-Bahn-See 4.036 3.777 3.601 3.367 3.347
Versicherungsträger 2015 2016 2017 2018 2019
DRV Regionalträger 6.935 7.445 8.298 8.413 8.051
DRV Bund 4.241 4.274 4.076 4.002 4.815
DRV Knappschaft-Bahn-See 734 816 870 857 934
Versicherungsträger 2020 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 8.206 9.685 10.724 11.128 11.895
DRV Bund 5.254 5.007 5.394 5.094 5.738
DRV Knappschaft-Bahn-See 782 792 856 759 937
zu der Frage 18:
Anzahl erledigte Widersprüche gegen die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente
von 2021 bis 2024
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
zu der Frage 19:
Erfolgsquote (Anteil an allen erledigten Widersprüchen) der Versicherten im
Widerspruchsverfahren gegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente für 2021 bis
2024
Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung
Versicherungsträger 2021 2022 2023 2024
DRV Regionalträger 56.835 51.328 51.838 54.578
DRV Bund 21.284 22.347 22.690 25.554
DRV Knappschaft-Bahn-See 3.522 3.396 3.058 3.002
Versicherungsträger 2021 2022 2023 2024
DRV Bund 42,3% 42,4% 48,3% 47,0%
DRV Rheinland-Pfalz 24,4% 26,5% 27,6% 32,4%
DRV Braunschweig-Hannover 29,3% 27,8% 27,2% 23,7%
DRV Mitteldeutschland 24,3% 26,4% 25,1% 28,0%
DRV Nord 15,1% 22,7% 22,5% 24,9%
DRV Hessen 23,7% 21,4% 19,9% 19,8%
DRV Berlin-Brandenburg 17,6% 21,1% 22,5% 23,2%
DRV Baden-Württemberg 19,1% 18,9% 21,2% 22,5%
DRV Rheinland 20,3% 19,7% 19,5% 21,4%
DRV Westfalen 16,6% 18,0% 18,8% 21,7%
DRV Saarland 20,0% 17,5% 15,2% 17,9%
DRV Oldenburg-Bremen 18,5% 18,8% 13,9% 17,0%
DRV Bayern Süd 16,3% 15,2% 13,9% 16,1%
DRV Nordbayern 13,7% 13,9% 12,3% 13,4%
DRV Schwaben 19,5% 14,1% 10,5% 8,5%
DRV Knappschaft-Bahn-See 9,5% 9,5% 9,8% 8,6%
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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