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Schriftliche Frage 77 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Frühverrentungsprogramme bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit ihrer im Interview mit…

dip / schriftliche_frage 05.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Juni 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 77 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Frühverrentungsprogramme bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit ihrer im Interview mit… Frage 77 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche Frühverrentungsprogramme bezieht sich die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche mit ihrer im Interview mit dem „Kölner Stadtanzeiger“ am 21. Mai 2026 geäußerten Forderung nach einer Abschaffung konkret, und in welcher Weise profitiert beispielsweise ein Automobilkonzern, der aktuell Personal abbaut, von dem durch den Abbau von Frühverrentungsprogrammen erreichten zusätzlichen Arbeitsvolumen in seinem Betrieb? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 2. Juni 2026: Deutschland steht angesichts des demographischen Wandels vor erheblichen Herausforderungen am Arbeitsmarkt. Dazu gehört, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit beitragen können. Das spiegelt sich unter anderem im Arbeitsauftrag der Rentenkommission wider. Vor diesem Hintergrund sollten Regelungen überdacht werden, die zu einem Renteneintritt deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze führen können. Dazu zählt etwa die Höhe der Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt, die nach Einschätzung von Experten derzeit nicht finanziell neutral ausgestaltet sind. Auch der abschlagsfreie Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze sollte vor diesem Hintergrund überprüft werden. Die Bundesregierung hat bereits eine Aktivrente beschlossen, um zusätzliche Anreize für ein Weiterarbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zu setzen. Unternehmen profitieren davon, wenn Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben und sie personelle Ressourcen nutzen können, die auf dem Arbeitsmarkt sonst nicht mehr zur Verfügung stünden. Längere Erwerbstätigkeit ist nicht zuletzt mit zusätzlichen Beitragszahlungen an die Sozialversicherungen verbunden. Das kann zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Sozialversicherung beitragen und kommt auf diese Weise sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zugute.

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