Schriftliche Frage 60 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungsund Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 60 von Stephan Stracke (CDU/CSU): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungsund Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie un…
Frage 60 (Stephan Stracke, CDU/CSU):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die erwarteten Fallzahlen sowie die Verwaltungsund Umsetzungskosten der Rentenaufschubprämie und der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge vor?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 23. September 2024:
Da es sich um zwei neue Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs in die Rente handelt, deren Inanspruchnahme vom Verhalten der Berechtigten abhängig ist, liegen keine Erfahrungswerte zu deren Inanspruchnahme vor. Für die Einführung der Rentenaufschubprämie wird mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand für die erforderlichen Programmierarbeiten von rund 7,69 Mio. Euro und für die Umsetzung der beitragsersetzenden Zahlung des Arbeitgebers an versicherungsfreie Beschäftigte im Rentenalter mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand von 0,33 Mio. Euro gerechnet. Laufender Erfüllungsaufwand ergibt sich für die Rentenaufschubprämie für die Berechnung sowie für Folgearbeiten in Höhe von 0,07 Mio. Euro je 1.000 Fälle. Laufender Erfüllungsaufwand ergibt sich zudem für die Beratung zu den neuen Möglichkeiten zur Gestaltung des Übergangs in die Rente. Für beide Maßnahmen wird sich der laufende Erfüllungsaufwand bei einer angenommenen maximalen Fallzahl von 200.000 Personen, die sich über die Neuregelungen beraten lassen, auf jährlich 9,66 Mio. Euro belaufen.
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