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Schriftliche Frage 79 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Netto-Aufwendungen der Rentenversicherungsträger für die Leistungen zur Te…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 79 von Dr. Armin Grau (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Netto-Aufwendungen der Rentenversicherungsträger für die Leistungen zur Te… Frage 79 (Dr. Armin Grau, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2025 die Netto-Aufwendungen der Rentenversicherungsträger für die Leistungen zur Teilhabe sowie das im Jahr 2025 dafür zur Verfügung stehende Budget (Reha-Budget) nach § 220 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI), und wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Unterschied zwischen beiden Zahlen sowie auf den individuellen Anspruchscharakter der Reha-Leistungen die Zweckmäßigkeit der Deckelung des Budgets? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 20. April 2026: Auf Basis der vorläufigen Rechnungsergebnisse beliefen sich die Netto- Aufwendungen für die Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2025 auf 8.665 Mio. Euro. Dem stand ein Reha- Budget von 8.607 Mio. Euro gegenüber. Das Budget wurde damit um 58 Mio. Euro überschritten, das entspricht einer Ausschöpfung von 100,7 Prozent. Die Bundesregierung bewertet das Reha-Budget als sachgerecht und erforderlich. Es gewährleistet die langfristige Finanzierung und Planbarkeit der Leistungen zur Teilhabe und richtet den Mitteleinsatz stärker am Nutzen aus. Der Budgetmechanismus setzt dabei gezielt Anreize für eine wirtschaftliche Leistungserbringung und fördert ein hohes Kosten- Nutzen-Verhältnis. Zugleich stärkt es die Steuerung und Transparenz innerhalb der Rentenversicherung durch kontinuierliche Beobachtung der Ausgabenentwicklung, Trägervergleiche und die Identifikation von Wirtschaftlichkeitsreserven. Der Mechanismus steht nicht im Widerspruch zum individuellen Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistungspflicht gegenüber der/dem Versicherten bleibt unberührt. Der Budgetmechanismus wirkt auf Systemebene und dient der gesamtwirtschaftlichen Steuerung der Ausgaben sowie der Sicherstellung der langfristigen Finanzierbarkeit des Reha-Systems.

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