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Schriftliche Frage 95 von Anne Janssen (CDU/CSU): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Realisierung der A 20 als zentrale Entlastung für den als Haupttransitroute zwischen Skandinavien…

dip / schriftliche_frage 27.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Schriftliche Frage 95 von Anne Janssen (CDU/CSU): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Realisierung der A 20 als zentrale Entlastung für den als Haupttransitroute zwischen Skandinavien… Frage 95 (Anne Janssen, CDU/CSU): Was unternimmt die Bundesregierung, um die Realisierung der A 20 als zentrale Entlastung für den als Haupttransitroute zwischen Skandinavien und Mitteleuropa an seine Kapazitätsgrenzen gestoßenen Norden Deutschlands durch die Realisierung der für 2024 und 2025 hierzu ausstehenden wichtigen Beschlüsse, unter anderem zum Kreuz Kehdingen und dem Abschnitt zwischen Westerstede und Jaderberg in Niedersachsen sowie zu Bad Segeberg und dem Abschnitt von der A 23 bis Glückstadt in Schleswig-Holstein, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Oliver Luksic vom 27. September 2024: Der A 20 in Norddeutschland kommt als Bestandteil des länderübergreifenden transeuropäischen Straßennetzes eine herausragende Bedeutung sowohl für den internationalen als auch den nationalen Verkehr zu. Mit dem rund 220 Kilometer langen Neubau der A 20 wird eine küstenparallele Hauptverkehrsverbindung zwischen den großen nordwesteuropäischen Häfen und Wirtschaftszentren von den Niederlanden bis zur Ostsee entstehen. Aufgrund dieser herausragenden Verkehrsfunktion ist der abschnittsweise Neubau der A 20 im aktuell gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 in die prioritären Dringlichkeitsstufen „Fest disponiert“ und „Vordringlicher Bedarf“ eingestuft. Demnach besteht für die Autobahn GmbH des Bundes der gesetzliche Auftrag, das Vorhaben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten umzusetzen. Die technischen Planungen für den Bau der A 20 sind weitgehend abgeschlossen. Erklärtes Ziel ist es nunmehr, vollziehbares Baurecht für den Neubau der A 20 zu schaffen. Abschnittsweise liegen bereits Planfeststellungsbeschlüsse vor. Diese sind jedoch aktuell beklagt. Auch gegen die in Kürze erwarteten Planfeststellungsbeschlüsse sind bereits Klagen angekündigt. Derzeit liegt demnach noch kein bestandskräftiges Baurecht vor. Gleichwohl hat die Autobahn GmbH des Bundes bereits umweltfachliche Vorwegmaßnahmen umgesetzt, um damit die Voraussetzungen für einen schnellstmöglichen Baubeginn an der A 20 zu schaffen. Über einen konkreten Baubeginn an der A 20 kann erst entschieden werden, sobald bestandskräftiges Baurecht geschaffen ist.

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