Schriftliche Frage 17 von Mike Moncsek (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos in Bezug auf ihre Wirks…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 17 von Mike Moncsek (AfD): Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos in Bezug auf ihre Wirks…
Frage 17 (Mike Moncsek, AfD):
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuellen vorläufigen Strafzölle der Europäischen Union auf chinesische E-Autos in Bezug auf ihre Wirksamkeit zum Schutz der deutschen und europäischen Wirtschaft?
Antwort des Staatssekretärs Udo Philipp vom 9. September 2024:
Die Bundesregierung setzt sich auf Ebene der Europäischen Union (EU), der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO), der G7/G20, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development – OECD) und bei den EU-Verhandlungen zu Freihandelsabkommen für einen regelgebundenen, fairen und freien Wettbewerb mit Drittstaaten auf Basis des vereinbarten WTO-Rechts und für eine globale Wettbewerbsgleichheit (Level Playing Field) ein. Gleichzeitig stehen die EU und Deutschland für offene Märkte. Eine Verhängung von Ausgleichszöllen erfordert deshalb nach der EU-Antisubventionsverordnung stets eine sorgfältige Abwägung der Interessen der EU-Hersteller, Verwender und Verbraucher im Rahmen des Unionsinteresses. Die Bundesregierung begrüßt vor diesem Hintergrund, dass die Kommission und China nun Gespräche über eine mögliche einvernehmliche Lösung führen.
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