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Schriftliche Frage 40 von Stephan Brandner (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16. Juli 2024 verhängte Ve…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 40 von Stephan Brandner (AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16. Juli 2024 verhängte Ve… Frage 40 (Stephan Brandner, AfD): Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten, die durch das vom Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16. Juli 2024 verhängte Verbot der „COMPACT-Magazin GmbH“ sowie der „CONSPECT FILM GmbH“ bislang dem deutschen Staat entstanden sind? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 12. September 2024: Die Durchsuchungen und Beschlagnahmen wurden von den jeweiligen Ländern auf eigene Kosten vollzogen. Transportkosten und bestimmte weitere Kosten werden vom Bund übernommen. Hierzu liegt bislang keine vollständige Kostenübersicht im Sinne der Fragestellung vor. Dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sind im Rahmen des derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahrens der COMPACT Magazin GmbH u. a. gegen die Bundesrepublik Deutschland bislang anteilige Verfahrenskosten in Höhe von 450,73 Euro entstanden. Zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses der vom BMI beauftragten Prozessvertretung kann die Antwort der Bundesregierung bezüglich der bisher entstandenen Rechtsanwaltskosten nicht offen erfolgen, sondern wird als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft und gesondert übermittelt.4 Die dem BMI durch das Verfahren entstehenden Gesamtkosten können derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. 4 Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat einen Teil der Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.

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