Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode (Antwort zu Drs. 21/702)
Text
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode (Antwort zu Drs. 21/702)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/895
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/702 –
Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure
und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Kleinen Anfrage „Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten,
Frisören und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder der
Bundesministerien“ auf Bundestagsdrucksache 20/5286 wurde im Jahr 2023 unter
anderem erfragt, in welcher Höhe Kosten für die Inanspruchnahme von
Dienstleistern aus dem Bereich der Frisöre, Kosmetiker, Visagisten und
sonstigen körpernahen Dienstleistungen seit dem Jahr 2010 entstanden sind. Mit
dieser Kleinen Anfrage soll abschließend geklärt werden, wie hoch die Kosten
in der gesamten 20. Legislaturperiode in den einzelnen Bereichen gewesen
sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Fragestellerin in der
vergangenen Legislaturperiode wiederholt nach Ausgaben für Fotografinnen und
Fotografen, Visagistinnen und Visagisten, Friseurinnen und Friseure, Masseurinnen
und Masseure sowie für Kleidung gefragt hat. Die Antworten der
Bundesregierung sind der Fragestellerin übermittelt worden und liegen dieser somit vor.
Zudem sind die Antworten der Bundesregierung als Bundestagsdrucksachen
veröffentlicht und für jedermann einfach über die Suchfunktion des
Dokumentations- und Informationssystems für Parlamentsmaterialien (DIP) des Deutschen
Bundestags recherchierbar (dip.bundestag.de/suche).
Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht folgt aus Artikel 38
Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Es dient im
Rahmen der parlamentarischen Kontrolle von Regierungshandeln insbesondere
der Informationsgewinnung.
Hat die oder der Abgeordnete die Informationen bereits erhalten, ist das
parlamentarische Frage- und Informationsrecht bzw. die korrespondierende
Antwortpflicht der Bundesregierung bereits erfüllt und besteht somit nicht mehr.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Presse- und Informationsamtes vom
14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Es ist zudem nicht Bestandteil des parlamentarischen Frage- und
Informationsrechts, frei verfügbare Informationen von der Bundesregierung
zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.
1. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Fotografen durch die
Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und
Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie insbesondere auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/9077 verwiesen.
2. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Visagisten durch die
Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische
Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: 598,47 Euro.
Bundesministerium des Innern und für Heimat: 3 736,80 Euro.
Auswärtiges Amt: 20 848,80 Euro.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: 1 606,50 Euro, wovon auch
Leistungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung weiterer Personen
sowie teilweise auch Friseurleistungen umfasst sind. Dies ist darauf
zurückzuführen, dass entsprechende Leistungen überwiegend für mehrere
Programmbeteiligte an öffentlichen Veranstaltungen des Bundesministeriums gebucht
werden und nicht ausschließlich für Mitglieder der Hausleitung.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: 4 287,40 Euro.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz: 3 553,85 Euro.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
1 999,20 Euro.
Alle übrigen Bundesministerien haben zu Frage 2 der vorliegenden Kleinen
Anfrage Fehlanzeige gemeldet.
Die Beträge beinhalten in der Regel auch den Auftragnehmerinnen und
Auftragnehmern bezahlte Zuschläge für Reisetätigkeit oder Material. Mögliche
Reisekosten, die im Rahmen der Mitreise als Teil einer offiziellen Delegation
entstanden sind, werden nicht gesondert erfasst und sind hier nicht enthalten.
Die Antwort umfasst nur solche Angaben, die im zur Verfügung stehenden
Zeitraum ermittelt werden konnten.
Für Visagistenleistungen im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung
des Bundeskanzlers hat das Bundeskanzleramt im Zeitraum 1. Januar 2025 bis
25. März 2025 insgesamt 13 014,80 Euro ausgegeben.
3. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Frisören durch die
Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische
Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der Inanspruchnahme von Masseuren durch die
Mitglieder der Bundesregierung, durch Staatssekretäre und Parlamentarische
Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach Bundesministerium und
Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kosten, die in der 20.
Legislaturperiode aufgrund der Zurverfügungstellung von repräsentativer
Kleidung für die Mitglieder der Bundesregierung, für Staatssekretäre und
Parlamentarische Staatssekretäre entstanden sind (bitte nach
Bundesministerium und Jahresscheiben aufschlüsseln)?
Was unter „repräsentativer“ Kleidung zu verstehen ist, lässt sich nicht
hinreichend durch Auslegung der Frage bestimmen. In der Regel tragen Mitglieder
der Bundesregierung sowie die (Parlamentarischen) Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen die Kosten für ihre Kleidung selbst. In Ausnahmefällen können
bei der Wahrnehmung von dienstlichen Terminen, beispielsweise aus
Sicherheitsgründen, Kosten für notwendige Dienstbekleidung anfallen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Ausgaben der Bundesregierung für Fotografen, Visagisten, Frisöre, Masseure und repräsentative Kleidung in der 20. Legislaturperiode (Antwort)