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Schriftliche Frage 31 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbesc…

dip / schriftliche_frage 04.04.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

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Schriftliche Frage 31 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbesc… Frage 31 (Dr. Michael Kaufmann, AfD): Wie hoch waren die Gesamtkosten von Bund, Ländern und Kommunen, die wegen Klagen bereits abgelehnter Asylbewerber gegen deren Ablehnungsbescheide in den Jahren 2015 bis 2024 aufgewendet werden mussten (bitte nach Jahren und Verwendungszwecken aufschlüsseln, z. B. Gerichtskosten, Kosten für Verteidiger, Kosten für Dolmetscher, Kosten für polizeiliche Maßnahmen, Unterbringung und Versorgung für die Dauer der Verfahren)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahmut Özdemir vom 3. April 2025: Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind im erfragten Zeitraum Kosten durch (auch gegebenenfalls teilweise) verlorene Asyl- Gerichtsverfahren entstanden. Diese Kosten beinhalten die anwaltlichen Gebühren und Auslagen. Gerichtskosten werden in asylgerichtlichen Streitigkeiten nicht erhoben (§ 83b des Asylgesetzes). Die Gesamtkosten aller (auch gegebenenfalls teilweise) verlorenen Asyl-Gerichtsverfahren beliefen sich im Jahr 2015 auf 5.531.306,72 Euro und im Jahr 2016 auf 11.113.334,08 Euro. Für die Jahre 2017 bis 2021 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20i der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/2309 verwiesen. Für das Jahr 2022 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17g der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5709 verwiesen. Für das Jahr 2023 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23f der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12228 verwiesen. Für das Jahr 2024 wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24h der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/14923 verwiesen. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.

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