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Schriftliche Frage 85/86 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele von den bis zum 1. September 2024 von der Stiftung Härtefallfonds entschiedenen Anträgen wurden bewilligt (bitte nach Personengrup…

dip / schriftliche_frage 13.09.2024 · WP 20 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 85/86 von Ulrike Schielke- Ziesing (AfD): Wie viele von den bis zum 1. September 2024 von der Stiftung Härtefallfonds entschiedenen Anträgen wurden bewilligt (bitte nach Personengrup… Frage 85 (Ulrike Schielke- Ziesing, AfD): Wie viele von den bis zum 1. September 2024 von der Stiftung Härtefallfonds entschiedenen Anträgen wurden bewilligt (bitte nach Personengruppen (Ost-West-Überleitung, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge) aufschlüsseln)? Frage 86 (Ulrike Schielke- Ziesing, AfD): Wie viele von den bis zum 1. September 2024 von der Stiftung Härtefallfonds entschiedenen Anträgen wurden abgelehnt (bitte nach Personengruppen (Ost-West-Überleitung, Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge) sowie Hauptablehnungsgründe aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 13. September 2024: Die Frage 85 und 86 werden zusammen beantwortet. Bis zum 1. September 2024 hat die Geschäftsstelle der Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler insgesamt 33.586 Anträge bewilligt. Davon entfallen 1.534 Bewilligungen auf die Gruppe der Ost-West-Rentenüberleitung, 21.589 Bewilligungen auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 10.463 Bewilligungen auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Die Geschäftsstelle hat bis zum 1. September 2024 insgesamt 59.035 Anträge abgelehnt. Davon entfallen 10.512 Ablehnungen auf die Gruppe der Ost-West-Rentenüberleitung, 3.641 Ablehnungen auf jüdische Kontingentflüchtlinge und 44.882 Ablehnungen auf Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Zu den Hauptablehnungsgründen für die einzelnen Personengruppen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/10524, Antwort zu Frage 5, verwiesen. Die dort genannten Ablehnungsgründe sind auch weiterhin maßgebend.

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