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Schriftliche Frage 86 von René Bochmann (AfD): Aus welchen konkreten Gründen wurde der weitere Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem aktuellen Investitio…

dip / schriftliche_frage 23.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.

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Schriftliche Frage 86 von René Bochmann (AfD): Aus welchen konkreten Gründen wurde der weitere Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem aktuellen Investitio… Frage 86 (René Bochmann, AfD): Aus welchen konkreten Gründen wurde der weitere Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem aktuellen Investitionsrahmenplan des Bundes für die Bundeswasserstraßen gestrichen bzw. nicht weiter berücksichtigt, obwohl das Vorhaben über Jahre hinweg geplant, geprüft und von den betroffenen Ländern sowie der regionalen Wirtschaft als verkehrs-, struktur- und klimapolitisch sinnvoll bewertet wurde (https://epaper.In-online.de/epaper/luebec k-2026-01-07-epa-144558/article-lel-9727049/)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 21. Januar 2026: Im Investitionsrahmenplan (IRP) 2025 bis 2029 sind bei den Wasserstraßen in den Tabellen A, B und C alle Ausbaumaßnahmen des Bedarfsplans für die Bundeswasserstraßen (Anlage zum Bundeswasserstraßenausbaugesetz) aufgeführt, sofern sie noch nicht baulich abgeschlossen bzw. für den Verkehr freigegeben wurden. Die Maßnahme „Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals“ wurde demensprechend in der Tabelle C „Sonstige wichtige Vorhaben“ aufgeführt. Basierend auf aktuellen Verkehrsprognosen sowie der aktuellen Haushaltssituation im Bereich Bundeswasserstraßen wird der Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit zunächst nicht weiterverfolgt, sondern die Investitionen am Kanal werden prioritär in die Erhaltung des Kanals werden getätigt.

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