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Schriftliche Frage 79 von Carolin Bachmann (AfD): Sind der Bundesregierung Anwendungsfälle der Sonderregelungen zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß § 246 Absatz 8 bis 17 des B…

dip / schriftliche_frage 20.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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Schriftliche Frage 79 von Carolin Bachmann (AfD): Sind der Bundesregierung Anwendungsfälle der Sonderregelungen zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß § 246 Absatz 8 bis 17 des B… Frage 79 (Carolin Bachmann, AfD): Sind der Bundesregierung Anwendungsfälle der Sonderregelungen zugunsten der Unterbringung von Flüchtlingen gemäß § 246 Absatz 8 bis 17 des Baugesetzbuches bekannt, insbesondere mit Blick auf die von der Bundesregierung als notwendig erachteten Verlängerungen dieser Sonderregelungen, und wenn ja, von wie vielen Anwendungsfällen hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte in Zahlen insgesamt und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sören Bartol vom 17. Juni 2025: Das Baugesetzbuch (BauGB) wird von den Ländern vollzogen. Die Bundesregierung hat keinen systematischen Überblick darüber, in welchem Umfang in den Ländern von § 246 Absatz 8 bis 17 BauGB Gebrauch gemacht wird. Ihr ist jedoch bekannt, nicht zuletzt aufgrund des aus den Ländern wiederholt vorgetragenen Wunsches nach einer Verlängerung, dass von der Vorschrift Gebrauch gemacht wird. § 246 Absatz 8 bis 17 BauGB sind derzeit bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

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