Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 60. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 3: Fragestunde.
Text
Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Akbulut, für die Nachfrage. Ich muss jetzt ehrlich gestehen: Ich habe die Sendung von „Report München“
gestern nicht gesehen – oder „Report Mainz“. Ich weiß deshalb nicht konkret, um welchen Fall es sich handelt. Sie sagten, es gehe um eine zurückgewiesene Person an der deutsch-österreichischen Grenze. Es gab allein in diesem Jahr über 3 000 Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze.
Wenn Ihr Fall eine der vier Personen betrifft, die aufgrund der bilateralen Vereinbarung zwischen Deutschland und Griechenland zurückgewiesen wurden, dann kann ich dazu nur sagen, dass all diese vier Fälle, die es bislang gab, natürlich gegenüber den griechischen Behörden notifiziert wurden und bei allen vier Fällen die griechischen Behörden zugestanden haben, dass die Ersteinreise der betreffenden Personen über Griechenland erfolgt ist und auch ein Asylantrag in Griechenland gestellt wurde, demzufolge Griechenland für die weitere Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.
Und wie ich schon in der Beantwortung Ihrer Frage erwähnt habe, steht natürlich all denjenigen, die zurückgewiesen werden sollen, die Möglichkeit zu, Rechtsmittel in Deutschland einzulegen; sie können natürlich bei einem Verwaltungsgericht Klage erheben gegen den Zurückweisungsbeschluss; sie können sich auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zur Wehr setzen und diese Verfahren auch nach einer erfolgten Abschiebung oder Rückführung vom jeweils zuständigen Land aus weiter betreiben.
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