Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
Teil von Protokoll der 60. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages · TOP 3: Fragestunde.
Text
Rede von Stephan Mayer (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat) – Fragestunde
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Sehr verehrte Frau Kollegin Akbulut, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Nein, die Zurückweisung von Personen an der deutsch-österreichischen Grenze orientiert sich nicht an Artikel 43 der Asylverfahrensrichtlinie. Die Zurückweisung von Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, im Rahmen der derzeitigen, vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze richtet sich vielmehr nach Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399, also dem sogenannten Schengener Grenzkodex, nach § 15 Absätze 1 bis 3 des Aufenthaltsgesetzes oder nach § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes.
Das konkret einschlägige Verfahren richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles. Gegen die Zurückweisung sind Rechtsmittel und auch die Konsultation eines Rechtsbeistands seitens des Drittstaatsangehörigen möglich. Der zurückzuweisende Drittstaatsangehörige wird in einer für ihn verständlichen Sprache über die Zurückweisung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung informiert.
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