Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
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Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 - Fortgesetzte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3692
21. Wahlperiode 16.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler,
Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus Matzerath,
Arne Raue, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Abschiebungen und freiwillige Ausreisen im Jahr 2025 – Fortgesetzte Defizite bei
der Durchsetzung der Ausreisepflicht
Mitte des Jahres 2025 waren im Ausländerzentralregister 949 086 Ausländer
mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst. Dies schließt auch die Personen ein,
die zunächst nach Ablehnung des Antrages ausreisepflichtig waren, heute aber
mehrheitlich über einen Aufenthaltstitel verfügen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Nach Ansicht der
Fragesteller drücken sich in dieser Zahl jahrzehntelange und bis heute
andauernde Versäumnisse bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer aus.
Aktuell haben sich zur Mitte des Jahres 2025 226 506 vollziehbar
ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland aufgehalten, von denen 184 988 geduldet
waren. Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist damit im ersten Halbjahr 2025 um
5 698 Personen gestiegen (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 10 bzw. 12 auf den Bundestagsdrucksachen 20/15103 bzw. 21/1532).
Abgeschoben wurden im ersten Halbjahr 2025 11 807 Personen (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/1532). Bezogen
auf ihre Gesamtzahl zu Jahresbeginn wurden damit lediglich ca. 5 Prozent der
Ausreisepflichtigen zwangsweise zurückgeführt. Es zeichnet sich damit ab,
dass Deutschland mit seiner Abschiebungsrate deutlich hinter dem
Durchschnitt in der EU zurückbleibt, welcher nach dem dritten Quartal des Jahres
2025 bei 27 Prozent lag (www.welt.de/politik/ausland/article69578139a42fa18
7f142c859/migrationspolitik-hoechste-abschiebungsrate-seit-2019-eu-kommiss
ar-verbucht-erfolg.html). Nach wie vor scheitern weitaus mehr Abschiebungen,
als dass sie gelingen: Im ersten Halbjahr 2025 standen den 11 807 erfolgreichen
Abschiebungen 16 918 gescheiterte Abschiebeversuche gegenüber (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 18a und 18b auf
Bundestagsdrucksache 21/1532). Überdies wurden im selben Zeitraum wieder tausende
Ausreisepflichtige legalisiert: So erhielten 5 812 Ausreisepflichtige eine
Aufenthaltserlaubnis gemäß den §§ 25a und 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und
weitere 2 525 Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 104c
Absatz 1 AufenthG (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 15c
auf Bundestagsdrucksache 21/1532).
Die Zahl der Abschiebungen hält schließlich nicht einmal ansatzweise Schritt
mit der Zahl der im Jahr 2025 bis einschließlich November abgelehnten
Antragsteller auf Asyl, die sich bei 288 320 Entscheidungen und einer
Ablehnungsquote von 72,80 Prozent auf 209 824 Personen beläuft (vgl.
Monatsbericht des Bundesamts für Flüchtlinge und Migration [BAMF] „Aktuelle Zahlen,
Ausgabe November 2025“, S. 11), woraus sich spätestens nach Ablehnung
hiergegen gerichteter Rechtsbehelfe im Regelfall eine Ausreisepflicht des
Asylbewerbers ergibt.
Unverändert bilden die Hindernisse bei Überstellungen von Deutschland in den
zuständigen Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung (Dublin-III-VO;
Verordnung (EU) Nummer 604/2013) eine wichtige Ursache für die Probleme
beim Vollzug der Ausreisepflicht. Infolge unterbliebener Überstellungen in den
zuständigen Mitgliedstaat bis Fristablauf gingen allein im Jahr 2024 über
40 000 und im ersten Halbjahr 2025 noch einmal 18 145 Asylverfahren auf
Deutschland über, für welche es ursprünglich gar nicht zuständig war (vgl.
jeweils Antwort der Bundesregierung zu Frage 33 auf den
Bundestagsdrucksachen 20/15103 und 21/1532). Im laufenden Jahr 2025 gelangen bis
einschließlich November erst 5 112 Überstellungen, obwohl andere
Mitgliedstaaten bereits in 22 245 Fällen einer solchen zugestimmt haben (BAMF, „Aktuelle
Zahlen, Ausgabe November 2025“, S. 10). Die Erfolgsquote bei
Überstellungen liegt damit unter 25 Prozent. Auch die amtierende Bundesregierung geht
von einer Dysfunktionalität des Dublin-Systems aus und begründet u. a. hiermit
ihre Anweisung zu Zurückweisungen an der Grenze auch bei Äußerung eines
Asylgesuchs (www.dw.com/de/migration-deutschland-alexander-dobrindt-gren
zen-fl%C3 ProzentBCchtlinge-innenpolitik-sicherheit/a-72562877). Neben
internen Organisationsdefiziten, welchen mit einer beim Bund zentralisierten
Zuständigkeit für Dublin-Überstellungen begegnet werden soll
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, Randnummern 3041, 3042, www.koalition
svertrag2025.de/ ), scheitern Überstellungen vornehmlich daran, dass sich
mehrere Staaten an der EU-Außengrenze ihrer regelhaften Zuständigkeit für
Asylverfahren als Land der Ersteinreise gemäß Artikel 17 Dublin-III-VO seit Jahren
europarechtswidrig entziehen. Besonders unkooperativ sind hierbei Italien und
Griechenland, wohin im ersten Halbjahr 2025 bei jeweils über 3 500 deutschen
Übernahmeersuchen gar keine bzw. nur 20 Überstellungen erfolgten (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 39a und 39b auf
Bundestagsdrucksache 21/1532). Hinsichtlich beider Staaten hat das Bundesverwaltungsgericht
in Grundsatzurteilen entschieden, dass eine Abschiebung von nichtvulnerablen,
bereits als schutzberechtigt anerkannten Asylbewerbern dorthin rechtlich
zulässig ist (www.bverwg.de/de/pm/2024/57 und www.bverwg.de/de/pm/2025/309).
Anstatt gegenüber Griechenland und Italien darauf hinzuwirken, dass diese ab
sofort wieder rechtskonform Überstellungen zulassen, hat die Bundesregierung
deren rechtswidriges Verhalten sogar zum Inhalt einer Abrede des Inhalts
gemacht, dass Deutschland bis Mitte 2026 von Überstellungen nach Griechenland
und Italien absieht und die Asylverfahren übernimmt, soweit die Asylbewerber
dort noch nicht als schutzberechtigt anerkannt wurden (www.welt.de/politik/de
utschland/plus6937e0b017663b2de93107e2/deal-mit-italien-und-
griechenlandform-der-solidaritaet-deutschland-uebernimmt-verantwortung-fuer-illegal-weit
ergereiste-migranten.html). Im Gegenzug sagen beide Länder lediglich zu, ab
Mitte 2026 mit Geltung des neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
(GEAS) wieder Überstellungen zuzulassen, wozu sie aber ohnehin nach EU-
Recht verpflichtet sind. Nach Einschätzung der Fragesteller belohnt die
Bundesregierung mit dem jetzt formal verabredeten weiteren Verzicht auf
Überstellungen das jahrelange rechtswidrige und zulasten Deutschlands gehende
Verhalten der beiden Länder auch noch. Zudem riskiert die Bundesregierung als
Folge des öffentlichen Bekanntwerdens der Abrede, dass sich Asylbewerber im
Laufe des nächsten halben Jahres in größerer Zahl gezielt auf den Weg nach
Deutschland machen, um von der Abrede zu profitieren.
Einem weiteren Haupthindernis für Rückführungen, der mangelnden
Kooperation vieler Herkunftsstaaten bei der Rücknahme ihrer Staatsbürger, will die
neue Bundesregierung mit einem kohärenten Ansatz begegnen, der
Visavergabe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Wirtschafts- und Handelsbeziehungen
als Instrumente nutzt (Koalitionsvertrag, Randnummer 3026 ff.). Bislang wurde
von dem „Visahebel“ gemäß Artikel 25a des Visakodex nur gegenüber zwei
Staaten – Gambia und Äthiopien – Gebrauch gemacht (vgl. www.consilium.eur
opa.eu/de/press/press-releases/2021/10/07/council-adopts-visa-measures-agains
t-the-gambia/ und Antwort zu Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 21/1532).
Ein neuer Ansatz zum Umgang mit Ausreisepflichtigen aus unkooperativen
Herkunftsstaaten könne deren Überführung in aufnahmebereite sichere
Drittstaaten sein. Insoweit hat man sich kürzlich auf EU-Ebene auf erweiterte
Möglichkeiten verständigt (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-asylrecht-10
0.html).
Auch eine aus Sicht der Fragesteller praxisfremde und einseitig an den
Interessen der Ausreisepflichtigen orientierte Rechtsprechung internationaler und
deutscher Gerichte bildet ein Hindernis für Abschiebungen. Mit Blick auf die
Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) haben
deshalb 27 der 46 Staaten des Europarates, darunter eine Mehrheit der EU-
Mitgliedstaaten, eine Neubewertung der bei Abschiebungen greifenden
Abwägungskriterien mit dem Ziel, weitergehend als bislang Straftäter abschieben zu
können, gefordert. Deutschland hat sich der Initiative nicht angeschlossen
(www.puls24.at/news/politik/27-europaratsstaaten-fordern-kurswechsel-bei-mi
gration/454851). Eine weitere Erschwernis bedeutet zudem die Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts vom November 2025, wonach verschlossene
Räume von Abzuschiebenden nur noch mit einem richterlichen
Durchsuchungsbeschluss betreten werden dürfen. Die Berliner Gewerkschaft der
Polizei sieht als Konsequenz des Urteils, dass sich Ausreisepflichtige den
Maßnahmen relativ leicht entziehen können (www.morgenpost.de/berlin/article410710
463/abschieben-wird-schwieriger-was-berlins-politik-von-der-justiz-erwarte
t.html).
Die von der seit Mai 2025 amtierenden Bundesregierung ausgerufene
Migrationswende bleibt ausweislich von Umfragen weit hinter den Vorstellungen der
Mehrheit der Bevölkerung zurück: Danach wollen 53 Prozent einen
Aufnahmestopp, verbunden mit der Rückkehr einer größeren Zahl von Migranten in ihre
Heimat (www.welt.de/politik/deutschland/plus693f4e04f679420e000b4eba/mi
gration-deutsche-halten-zuwanderung-insgesamt-fuer-zu-hoch-auch-legale-ein
wanderung.html). Eine Mehrheit der Bürger will also eine Minuszuwanderung
von Drittstaatenangehörigen, die sich nach Auffassung der Fragesteller nur mit
einer signifikanten Steigerung sowohl der freiwilligen Ausreisen als auch der
Abschiebungen erreichen lassen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 bundesweit abgeschoben worden
(bitte monatsweise aufschlüsseln)?
2. Wie verteilen sich die Abschiebungen im Jahr 2025 auf die einzelnen
Bundesländer und die Bundespolizei?
3. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind 2025 in ihre Herkunftsländer
und wie viele im Rahmen einer Rücküberstellung gemäß Dublin-III-VO
in andere Dublin-Staaten überführt worden?
4. Wie verteilen sich die abgeschobenen Ausländer 2025 nach
Nationalitäten?
5. Wie viele der abgeschobenen Ausländer sind nach Kenntnis der
Bundesregierung 2025 per Charterflug abgeschoben worden, wie viele
Charterflüge zwecks Abschiebung sind im Jahr 2025 nach Kenntnis der
Bundesregierung von Deutschland aus durchgeführt worden, und welche waren
die Zielländer dieser Charterflüge?
6. Wie lange haben sich die Ausländer durchschnittlich im Bundesgebiet
aufgehalten, bevor sie abgeschoben wurden?
7. Wie viele der abgeschobenen Ausländer 2025 waren abgelehnte
Asylbewerber, und wie viele waren aus anderen Gründen ausreisepflichtig?
8. Wie viele ausreisepflichtige Ausländer sind im Jahr 2025 freiwillig (unter
Vorlage einer Grenzübertrittsbescheinigung) ausgereist?
9. Welche sind die zehn Nationalitäten, die im Jahr 2025 am häufigsten
freiwillig ausreisten (bitte jeweils die absolute Zahl der freiwilligen Ausreisen
mit anführen)?
10. Wie viele ausreisepflichtige Personen und wie viele weitere Personen aus
Drittstaaten haben in Verbindung mit ihrer freiwilligen Ausreise im Jahr
2025 Fördermittel zur Rückkehrförderung bzw. Integration vor Ort aus
Programmen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung aus
Programmen der Länder erhalten?
11. Welchen Aufenthaltsstatus hatten die im Zuge einer Rückkehrförderung
2025 freiwillig Ausgereisten?
12. Wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Antrages auf
Rückkehrförderung im Rahmen eines Bundesprogrammes im Jahr 2025
im Vergleich zum Vorjahr?
13. Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer haben sich zum
31. Dezember 2025 in Deutschland aufgehalten, wie viele davon sind
geduldet, und bei wie vielen davon ist im Ausländerzentralregister (AZR)
ein abgelehnter Asylantrag gespeichert?
14. Welche sind die 15 häufigsten Nationalitäten der 2025 vollziehbar
ausreisepflichtigen Ausländer (bitte die absolute Zahl und den Prozentsatz,
welcher auf die jeweilige Nationalität entfällt, angeben)?
15. Wie lange halten sich die derzeit vollziehbar ausreisepflichtigen
Ausländer jeweils bereits in Deutschland auf (bitte die Aufenthaltsdauer nach
0 bis 2 Jahre; 2 bis 4 Jahre; 4 bis 6 Jahre und mehr als 6 Jahre
aufschlüsseln)?
16. Wie viele Personen haben bislang einen Aufenthaltstitel nach dem sog.
Chancen-Aufenthaltsrecht (§ 104c Absatz 1 AufenthG) erhalten, und wie
viele davon haben den Aufenthaltstitel im zweiten Halbjahr 2025
erhalten?
a) In wie vielen Fällen ist bislang über die Stichtagsregelung ein
Übergang auf eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25a oder § 25b AufenthG
(vgl. § 104c Absatz 3 Satz 4 AufenthG) erfolgt, und wie viele Fälle
davon entfallen auf das zweite Halbjahr 2025?
b) In wie vielen Fällen ist bislang nach Ablauf der Frist des § 104c
Absatz 3 Satz 3 AufenthG wieder ein Rückfall in den Status der Duldung
erfolgt, und wie viele Fälle davon entfallen auf das Jahr 2025?
c) An wie viele Personen wurden seit Inkrafttreten der Neufassung der
Regelungen im Chancen-Aufenthaltsgesetz Aufenthaltserlaubnisse
direkt gemäß § 25a bzw. § 25b AufenthG, also ohne den
Zwischenschritt über § 104c AufenthG, erteilt, und wie viele Fälle davon
entfallen auf das Jahr 2025?
17. Wie viele ehemals oder aktuell abgelehnte Asylbewerber haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 31. Dezember 2025 in Deutschland
aufgehalten?
18. Wie viele Ausländer hatten Ende Dezember 2025 den Status einer
Duldung mit ungeklärter Identität gemäß § 60b AufenthG, und welche sind
die zehn häufigsten Nationalitäten in dieser Gruppe (bitte jeweils die
absolute Zahl und den prozentualen Anteil angeben)?
19. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2025
a) vor und
b) nach
Übergabe an die Bundespolizei gescheitert, wie verteilen sich die
gescheiterten Abschiebungen auf die Bundesländer, und welche Gründe für das
Scheitern der Abschiebungen wurden statistisch erfasst?
20. Welche der im Koalitionsvortrag zwischen CDU, CSU und SPD
vorgesehenen und welche sonstigen Maßnahmen hat die neue Bundesregierung
im zweiten Halbjahr 2025 ergriffen, um die Zahl der Abschiebungen zu
erhöhen, ihre Durchführung zu beschleunigen und Abschiebehindernisse
abzubauen?
21. In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, das auf EU-Ebene
vereinbarte erweiterte Konzept der sicheren Drittstaaten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) zu nutzen, und sollen
a) Asylbewerber aus bei Rückführungen unkooperativen
Herkunftsstaaten, nachdem sie ihr Asylverfahren in Deutschland mit für sie
negativem Ausgang durchlaufen haben, künftig in aufnahmebereite
Drittstaaten abgeschoben werden, oder sollen
b) auch bereits die Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat
durchgeführt werden, wo die tatsächlich schutzbedürftigen Asylbewerber dann
auch Aufnahme finden (wie beim Ruanda-Modell des Vereinigten
Königreichs)?
22. Weshalb hat sich die Bundesregierung der Initiative der 27 Staaten des
Europarates zur Neuausrichtung der Auslegung der EMRK nicht
angeschlossen, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Anliegen
der Initiative (vgl. jeweils Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. Wie viele Plätze für Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit bundesweit, und wie verteilen sich
diese auf die Bundesländer?
24. Wie viele Personenbegleiter Luft stehen derzeit bei der Bundespolizei für
Abschiebungen zur Verfügung, und erachtet die Bundesregierung es für
nötig, deren Zahl zu erhöhen, um künftig die Zahl der Abschiebungen zu
steigern?
25. Haben die „andauernden Gespräche“ (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 21/1532) über die Einrichtung
vom Bund betriebener Ausreisezentren inzwischen zu Ergebnissen
geführt?
26. In wie vielen Fällen wurde beim Gemeinsamen Zentrum zur
Unterstützung der Rückkehr (ZUR) im Jahr 2025 seitens eines Bundeslandes oder
der Bundespolizei die Vermittlung eines Platzes für Abschiebehaft oder
Ausreisegewahrsam angefragt, und in wie vielen Fällen konnte ein solcher
vermittelt werden?
27. Für wie viele Ausländer war im Jahr 2025 im AZR eine Ausschreibung
zur Aufenthaltsermittlung oder zur Festnahme erfasst?
28. Wie viel Prozent der abgelehnten Asylbewerber gaben im Jahr 2025 an,
über keine Identitätspapiere zu verfügen?
29. Wurde im letzten Halbjahr 2025 gegenüber weiteren Herkunftsländern
erreicht, dass diese Laissez-Passer-Dokumente akzeptieren, und wenn ja,
um welche Länder handelt es sich?
30. In wie vielen Fällen wurde das BAMF von den Bundesländern im Jahr
2025 um Amtshilfe bei der Beschaffung von Passersatzpapieren gemäß
§ 75 Nummer 13 AufenthG ersucht, und in wie viel Prozent der Fälle
konnten die Ersuchen zu einem positiven Abschluss gebracht werden?
31. Wie viel Prozent der Asylbewerber, die im Jahr 2025 einen Erstantrag in
Deutschland stellten, waren gemäß Eurodac-Verordnung (Eurodac =
europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken) erfasst, und
wie hoch war dieser Anteil unter den Asylbewerbern, deren Antrag im
zweiten Halbjahr 2025 abgelehnt wurde?
32. In wie vielen Asylverfahren ist im Jahr 2025 die Zuständigkeit auf
Deutschland wegen des Versäumens der Überstellungsfrist gemäß
Artikel 29 Absatz 2 Dublin-VO übergegangen, und wie viele davon entfallen
auf das zweite Halbjahr?
33. Welche zentralen Ergebnisse hat die noch unter der Vorgängerregierung
eingesetzte Dublin-Task-Force von Bund und Ländern in ihrem im
Sommer 2025 finalisierten Bericht festgehalten (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 34 auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?
34. Welche der von der Task-Force vorgeschlagenen Maßnahmen wurden
bereits umgesetzt, und mit welchem Ergebnis (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
35. Wie viele Fälle des sog. Kirchenasyls sind der Bundesregierung mit Stand
Ende 2025 bekannt, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?
36. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls ist im Jahr 2025 die
Zuständigkeit infolge des Ablaufs der Überstellungsfrist auf Deutschland
übergegangen?
37. In wie vielen Fällen des sog. Kirchenasyls hat das BAMF im Jahr 2025
einen Selbsteintritt wegen einer besonderen Härte vollzogen, und in wie
vielen Fällen hat es einen solchen abgelehnt?
38. Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen und tatsächlich erfolgte
Dublin-Überstellungen gab es im Jahr 2025 im Verhältnis zu
a) Italien,
b) Griechenland,
c) Kroatien,
d) Bulgarien und
e) Polen?
39. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Vereinbarung der
Bundesregierung mit Griechenland und Italien, in aus Sicht der Fragesteller
rechtswidriger Abweichung von der durch Artikel 17 Dublin-VO vorgegebenen
Regelzuständigkeit des Landes der Ersteinreise für Asylverfahren auf
Überstellungen dorthin bis Mitte 2026 zu verzichten (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
40. Weshalb hält es die Bundesregierung für opportun, Länder, die jahrelang
zulasten Deutschlands mit der Verweigerung von Dublin-Überstellungen
europäisches Recht gebrochen haben, auch noch dadurch
entgegenzukommen, dass sie dieses rechtswidrige Verhalten bis Mitte 2026 auf Grundlage
einer Abrede mit Deutschland fortsetzen können (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
41. Für wie viele Asylverfahren von bereits in Deutschland aufhältigen
Asylbewerbern geht die Zuständigkeit aufgrund der Abrede mit Griechenland
und Italien auf Deutschland über?
42. Mit wie vielen weiteren, also noch nicht in Deutschland aufhältigen
Zugängen in das deutsche Asylverfahren als Folge der Abrede rechnet die
Bundesregierung bis Mitte 2026?
43. Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung die Zahl der derzeit in
Griechenland und Italien aufhältigen Asylbewerber mit offenen
Asylverfahren, die nach Deutschland weiterziehen und so auf Grundlage der
Abrede in das deutsche Asylverfahren gelangen können?
44. Hat die Abrede mit Griechenland und Italien zur Folge, dass aus diesen
Ländern weiterreisende Asylbewerber an der deutschen Landgrenze bei
Äußerung eines Asylgesuchs nicht mehr zurückgewiesen werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
45. Wie groß ist nach Erkenntnis der Bundesregierung das Risiko, dass noch
in Drittstaaten aufhältige potenzielle Asylbewerber sich nunmehr über
Italien oder Griechenland auf den Weg nach Deutschland machen, um auf
Grundlage der Abrede in das deutsche Asylverfahren zu gelangen?
46. Weshalb hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Risikos, dass
Asylbewerber nunmehr gezielt aus Italien und Griechenland nach
Deutschland weiterziehen oder aus Drittstaaten aufbrechen, um in das
hiesige Asylverfahren zu gelangen, nicht sichergestellt, dass die Abrede bis
Mitte 2026 geheim bleibt?
47. Welchen Inhalt haben die von Italien und Griechenland im Zuge der
Abrede gegenüber Deutschland gemachten Zusagen, und was wurde
insbesondere hinsichtlich der Erfassung in Eurodac, der Kooperation bei
Überstellungen sowie hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von
Asylbewerbern zugesagt?
48. Beinhaltet die Zusage Griechenlands und Italiens, bei Überstellungen ab
Mitte 2026 wieder zu kooperieren, dass dort im Verfahren befindliche
oder bereits anerkannte Asylbewerber im Einklang mit europäischem
Recht versorgt werden, sodass deutsche Gerichte Überstellungen nicht
mehr unter Verweis auf die in Italien und Griechenland drohende
unmenschliche Behandlung verhindern werden, und schließt dies auch
vulnerable Gruppen wie insbesondere Familien mit Kindern mit ein, sodass
auch deren Überstellung wieder möglich sein wird?
49. Beinhaltet die Zusage Griechenlands, dass nach Deutschland
weitergezogene Asylbewerber, die bereits in Griechenland einen Schutzstatus
erhalten haben, ab sofort wieder uneingeschränkt nach Griechenland
rücküberstellt werden können?
50. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Kooperation bei
Überstellungen nach
a) Bulgarien,
b) Polen und
c) Kroatien
im Vergleich zum Stand Mitte 2025 konkrete Fortschritte erreicht?
51. Wie viele Personen haben im Jahr 2025 in Deutschland Asyl beantragt,
denen
a) zuvor bereits in Griechenland ein Schutzstatus gewährt worden oder
b) bei denen bereits ein Asylverfahren in Griechenland anhängig war?
52. Hat die Bundesregierung im Rahmen des freiwilligen europäischen
Solidaritätsmechanismus trotz der rechtswidrigen Verweigerung von
Überstellungen durch Griechenland, Italien, Bulgarien und Kroatien (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) Asylbewerber oder anerkannte
Schutzberechtigte aus diesen Ländern im Jahr 2025 übernommen, und wenn ja, wie
viele Personen wurden im Jahr 2025 von dort übernommen?
53. Wie viele Herkunftsstaaten hat die Bundesregierung im Rahmen der
jährlichen Abfrage durch die EU-Kommission bei den Mitgliedstaaten zur
Qualität der Kooperation bei Rückführungen (vgl. Antwort zu Frage 27
auf Bundestagsdrucksache 20/15103) im Jahr 2025 als unkooperativ
gemeldet?
54. a) Stellt sich die Kooperationsbereitschaft von Äthiopien vor dem
Hintergrund des Einsatzes des sog. Visahebels gemäß Artikel 25a
Absatz 1 des Visakodex bezüglich Abschiebungen aus Deutschland im
Jahr 2025 weiterhin positiv dar (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 45 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532)?
b) Wie viele äthiopische Staatsbürger konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2025 aus Deutschland zurückgeführt werden,
und wie viele davon in Charterflügen?
c) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Äthiopier haben sich Ende
2025 in Deutschland aufgehalten?
55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt im
Rahmen des von ihr angekündigten „kohärenten Ansatzes“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) zur Verbesserung der Kooperation der
Herkunftsstaaten bei Rückführungen im Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit ggf. bereits ergriffen, und was hat die ressortkohärente Abstimmung
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 46 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1532) insoweit ergeben?
56. Wie lange war im Jahr 2025 die durchschnittliche Dauer eines
Gerichtsverfahrens gegen die Ablehnung eines Schutzbegehrens, und wie hoch
war die Erfolgsquote in Gerichtsverfahren gegen die Ablehnung eines
Schutzbegehrens während dieses Zeitraums?
57. Wie viele Ausländer sind im Jahr 2025 erneut nach Deutschland
eingereist, nachdem sie zuvor
a) in einen anderen Dublin-Staat überstellt worden waren,
b) unter Gewährung einer Rückkehrförderung des Bundes freiwillig
ausgereist waren,
c) mit einer noch geltenden Wiedereinreisesperre belegt worden sind?
58. Wie viele dieser in Frage 57 erfragten Ausländer haben 2025 nach ihrer
erneuten Einreise einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt?
Berlin, den 14. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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