polradar

Schriftliche Frage 12 von Hauke Finger (AfD): Wie hoch beliefen sich die Ausgaben des Bundesministeriums der Finanzen für Dienstleistungen von Visagisten, Maskenbildnern, Stylisten sowie…

dip / schriftliche_frage 02.10.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 12 von Hauke Finger (AfD): Wie hoch beliefen sich die Ausgaben des Bundesministeriums der Finanzen für Dienstleistungen von Visagisten, Maskenbildnern, Stylisten sowie… Frage 12 (Hauke Finger, AfD): Wie hoch beliefen sich die Ausgaben des Bundesministeriums der Finanzen für Dienstleistungen von Visagisten, Maskenbildnern, Stylisten sowie Fotografen seit dem Amtsantritt von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil im Mai 2025 bis heute (aufgeschlüsselt nach den Kalenderjahren 2025 und 2026 sowie nach den genannten Leistungskategorien), und auf welcher vertraglichen Grundlage (Werkverträge, Rahmenverträge oder Festanstellung) wurden diese Leistungen vergeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 1. Oktober 2026: Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Bebilderung seiner Kommunikation u. a. Dienstleistungen externer Fotografinnen und Fotografen in Anspruch und hat hierfür einen eigenen Rahmenvertrag mit einer Fotoagentur geschlossen. Soweit für die fotografischen Dienstleistungen erforderlich, werden darüber auch Dienstleistungen von Visagistinnen und Visagisten (mit-) beauftragt. Bei bestimmten Kommunikationsanlässen werden visagistische Dienstleistungen zudem auch über Dienst- oder Werkverträge in Anspruch genommen (z. B. bei internationalen Terminen der Hausleitung über Direktbeauftragungen durch die deutschen Auslandsvertretungen). Zur Ausübung von Dienstleistungen im Sinne 1 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8312 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. der Fragestellung fest angestelltes Personal wird im BMF dagegen nicht vorgehalten. Zeitraum Gesamtausgaben* fotografische Dienstleistungen visagistische/maskenbildnerische/ stylistische Dienstleistungen** 06.05.2025 bis 31.12.2025 78.436 €  9.078 € 01.01.2026 bis 24.09.2026 86.599 € 13.578 € * Angaben brutto (inklusive MwSt), auf volle Euro gerundet. In den dargestellten Kosten können auch weitere Kosten (Reise- und Übernachtungskosten, Materialkosten, etc.) enthalten sein; eine getrennte Ausweisung ist nicht möglich. ** Eine getrennte Betrachtung einzelner (Teil-)Dienstleistungen im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Die beauftragten visagistischen Dienstleistungen können z. T. auch maskenbildnerische und/oder stylistische Dienstleistungen umfassen, welche jedoch nicht gesondert abgerechnet werden. Daher zusammengefasste Darstellung. Vorsorglich wird zur eventuellen Frage nach den „jeweils in Anspruch nehmenden Personen“ erneut folgender Hinweis gegeben: „Eine personenbezogene und individuelle Inanspruchnahme von Fotografinnen und Fotografen durch Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre sowie parlamentarische Staatssekretärinnen oder parlamentarische Staatssekretäre erfolgt nicht. Fotografinnen und Fotografen werden vielmehr zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich gebotenen Öffentlichkeitsarbeit über die Arbeit der Bundesregierung durch die jeweiligen Häuser aus unterschiedlichsten dienstlichen Anlässen, beispielsweise für das Anfertigen von Fotografien bei offiziellen Gesprächsterminen mit ausländischen Regierungsvertreterinnen und -vertretern, Tagungen oder Dialogforen, beauftragt. Auf die Erläuterungen der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/7729 wird hingewiesen“ (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9077, dort Frage 2)“.

Relationen