Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode
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Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1138
21. Wahlperiode 05.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Joachim Bloch, Peter Bonhof und der
Fraktion der AfD
Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen
körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn
der 21. Legislaturperiode
In der vergangenen 20. Legislaturperiode wurden teils hohe Summen aus dem
Bundeshaushalt verwendet, um Friseure, Visagisten, Fotografen und andere
Dienstleister im Auftrag der Mitglieder der Bundesregierung zu finanzieren.
Besonders für Aufmerksamkeit sorgte dabei die damalige Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock, die in einem Jahr bis zu 137 000 Euro für
Visagistendienstleistungen investierte und sich öffentlich damit verteidigte, dass
man sonst aussehe „wie ein Totengräber“ (www.bild.de/politik/inland/baerboc
k-ueber-friseur-rechnung-sonst-sieht-man-aus-wie-ein-totengraeber-667f47362
952e6116de64b15).
Die teils massive öffentliche Kritik an den Ausgaben (vgl. www.focus.de/finan
zen/news/kritik-an-baerbocks-styling-kosten-habe-schnappatmung-
bekommenbaerbocks-stylingkosten-schocken-sogar-experten_id_259934739.html) führte
bis zum Ende der Legislaturperiode jedoch nicht zu einem Umdenken unter den
Betroffenen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/702). Auch die hohen Kosten, die
für die fotografische Begleitung von Bundesministern anfielen, sorgten für
Unmut (vgl. www.focus.de/politik/deutschland/da-sollte-er-zweimal-hingucken-ha
beck-ministerium-sucht-fotografen-fuer-350-000-euro-ueber-vier-jahre_id_180
014875.html). Fraglich ist nach Auffassung der Fragesteller, ob die Mitglieder
der aktuellen Bundesregierung hier eine andere Sichtweise vertreten und eine
sparsamere Verwendung von Haushaltsmitteln anstreben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Bundesbehörden sind seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode Fotografen entweder
a) auf Grundlage eines Anstellungsverhältnisses oder
b) auf sonstiger vertraglicher Basis tätig
(bitte für jeden Fall den jeweiligen Vertragszeitraum sowie die Namen oder
Funktionen der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, z. B.
Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, Beauftragter etc., einzeln
auflisten)?
2. Welche Kosten entstanden bisher in der aktuellen Legislaturperiode für die
Inanspruchnahme von Fotografen in den Bundesbehörden (bitte einzeln und
mit Haushaltsstellen nach Bundesbehörden die jeweils in Anspruch
nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär,
Beauftragter etc. analog zu Frage 1 auflisten)?
3. Werden oder wurden die Reisekosten der Fotografen sowie sonstige Kosten
durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und wenn ja, auf welche Summe
belaufen sich die Reisekosten seit Beginn der Legislaturperiode jeweils
(bitte Haushaltstitel sowie Bundesbehörde angeben und Reisen einzeln
nach Ziel und Dauer sowie den die Leistung in Anspruch nehmenden
Personen oder Funktionen analog zu Frage 1 auflisten)?
4. In welchen Bundesbehörden werden oder wurden seit Beginn der
Legislaturperiode Visagisten, Kosmetiker, Friseure oder sonstige Dienstleister
aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen (z. B. Masseure)
a) auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder
b) auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag)
beschäftigt beziehungsweise deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch
genommen
(bitte einzeln nach Vertragszeitraum, Namen oder Funktionen der jeweils in
Anspruch nehmenden Personen, z. B. Bundesminister, Parlamentarischer
Staatssekretär, Beauftragter etc., auflisten)?
5. Welche Kosten entstanden in der aktuellen Legislaturperiode bereits durch
die Inanspruchnahme der Dienstleister aus dem in Frage 4 erfragten Bereich
der Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher
Dienstleistungen (bitte einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen der
jeweils in Anspruch nehmenden Personen sowie Haushaltsstellen auflisten)?
6. Werden oder wurden die Reisekosten der Dienstleister aus dem Bereich der
Friseure, Kosmetiker, Visagisten und sonstiger körpernaher
Dienstleistungen sowie sonstige Kosten durch Mittel des Bundeshaushalts gedeckt, und
wenn ja, auf welche Summe belaufen sich die Reisekosten und sonstigen
Kosten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode jeweils (bitte
Haushaltstitel angeben und einzeln nach Bundesbehörden, Namen oder Funktionen
der jeweils in Anspruch nehmenden Personen, Reisezielen und Reisedauer
auflisten)?
Berlin, den 28. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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